Beiträge von Th(oma)s

    Prof. Dr. Bias Präjuditz hat wieder zugeschlagen.:evil:

    Das Ärzteblatt berichtet hier über die Publikation australischer Epidemiologen, wonach die 1990 erlassene Helmpflicht die Zahl der tödlich verunglückten Radfahrer um knapp die Hälfte gesenkt habe.

    (Vermutlich ist die Originalquelle nur gegen Bezahlung bzw. mit Abo zu bekommen, eine Investition lohnt aber wirklich nicht.).

    Quintessenz: Nichts Neues. Den eigentlichen Knackpunkt, dass die Helmpflicht die Zahl der aktiven Radfahrer nämlich stärker gesenkt (bzw. die statistisch besonders stark gefährdeten Gruppen (Kinder, Senioren) selektiv vom Radeln abgehalten) habe als die Opferzahl, weisen sie entgegen publizierter Evidenz mit "nichts genaues weiß man nicht" kurzerhand ohne eigene Daten vom Tisch.

    PS: seit 1990 wurde die Zahl der tödlich verunglückten Radfahrer in Deutschland durch die australische Helmpflicht fast gedrittelt!

    Im Zusammenhang mit diesem Staubsauger nicht, aber da in der öffentlichen Diskussion beide Themenfelder immer wieder vermischt werden und Fahrverbote aufgrund von Feinstaub in ferner Zukunft nicht so ganz unvorstellbar sind, habe ich die beiden Begriffe mit Bindestrich zusammengeklemmt :)

    Fahrverbote wg. Feinstaub haben wir doch schon längst. Nennt sich "Umweltzonen".

    Mein Einwurf bezog sich darauf, dass Feinstaub mit den aktuellen Gerichtsurteilen bzw. den deswegen drohenden Diesel-Fahrverboten absolut nichts zu tun hat.

    Ich bin vorhin mal an dem Kasten vorbeigefahren und es ist ernsthaft das Lächerlichste, was ich mir im Zusammenhang mit dieser Feinstaub-Stickoxid-Debatte überhaupt vorstellen kann. [...]

    Bitte: Baut das Ding wieder ab, stellt klar, dass es keine Fahrverbote gibt und dass die Stadt Kiel von dieser ganzen Stickoxid-Feinstaub-Debatte nichts hält.

    Feinstaub hat weder mit Fahrverboten noch mit Grenzwertüberschreitungen oder dem Luftreinigungskasten irgendwas zu tun.

    Es ist mir schleierhaft, wie es dort mit dem „Übersehen“ funktionieren soll.

    Abgesehen vom "Toten Winkel" im Hirn des LKW-Kutschers? In diesem speziellen Fall könnte auch die offenbar um 7:30 noch herrschende Dunkelheit zum Unfall beigetragen haben.

    Dunkelheit ist unter den mittlerweile 228 tödlichen Rechtsabbiegern in meiner Sammlung jedenfalls überraschenderweise ein sehr seltener Ausnahmefall. Liegt es daran, dass LKW außerhalb der durch die beiden Rush-Hours geklammerten Tagesstunden eher selten innerorts verkehren?

    Für manche Owis sollten die Strafen trotzdem erhöht werden, weil sie im Moment einfach lachhaft niedrig sind.

    Vorsicht: der Bußgeldkatalog betrifft eben nur banaleOrdnungswidrigkeiten. Straftaten (und solche stehen immer im Raum, wenn es um Personenschäden geht) sind da bewusst nicht drin, sondern werden vom Strafgesetzbuch abgedeckt. Der von dir suggerierte Rückschluss, dass die Eskalation der Bestrafung bei 35€ zu ende ist, ist unzulässig.

    Ich wurde eng überholt! -> Was soll ich da machen?

    -nicht so viel nach links schielen: ich erlebe das bei mir selber, wenn ich während der Fahrt nach links gucke, wirken auf einmal die vorbeirauschenden KFZ seeehr viel näher. Die Musik im Straßenverkehr spielt vorne-rechts.

    -Radfahren üben 1: auf einer stillen Neben- oder Landstraße mit den Leit- und Fahrbahnbegrenzungslinien trainieren, wie man die Spur hält.

    -Radfahren üben 2: trainieren, wie man den beim Einordnen erforderlichen Schulterblick hinkriegt, ohne die Fahrlinie zu verreißen

    -Gutes Rücklicht anschaffen, warten und pflegen (Batterien/Akkus laden, Kabelbrüche, Kontaktkorrosion zeitnah reparieren, Ausrichtung prüfen).

    -bei Dunkelheit vergrößert dieser Laser-Projektor bei mir spürbar die Distanzen bzw. die Zurückhaltung an Engstellen

    -vom breiten Besenstiel-Lenker je 10cm absägen

    -insbesondere außerorts bei von vorne tiefstehender Sonne ganz rechts halten (auf, besser rechts neben der Fahrbahnbegrenzungslinie). Das Risiko ist dann besonders groß, dass enge Abstände nicht die Folge eines kalkulierten "Durchmogelns" sein werden, sondern tatsächlich auf Übersehen beruhen.

    -Unfallstatistiken lesen und verstehen: Der Datensatz vom Destatis Unfallatlas wurde auf Überholunfälle gefiltert und als eigene Karte konfiguriert. Die Gesamtzahl der schweren Längsverkehrsunfälle 2016 und 2017 im gesamten HH-Stadtgebiet beträgt 20 (also 10 pro Jahr). Beachte den hohen Anteil der gelben Rauten, die Fahrrad-Fahrrad-Kollisionen mit Schwerverletzten beim Überholen anzeigen (Legende und weitere Kartenoptionen durch Ausrollen (2x) des Menüs "Map&Tools").

    Das viele Leute noch Angst vor der Fahrbahn haben ist leider nun mal Fakt. Den Satz kann man so interpretieren, dass es Mut erfordert dort zu fahren, was bei den meisten (dafür ist es egal ob eine reale Gefahr besteht) nun mal der Fall ist.

    Auch dieser Artikel wurde von autofahrenden gelegenheitsradlelnden Redakteuren für ein autofahrendes gelegenheitsradelndes Publikum verfasst. Infolgedessen geht es nicht um die Art Mut, die mit (Un-)Sicherheit und dem Umgang mit Gesundheitsgefahren zu tun hat , sondern bloß um den Mut, den man braucht, um sich dem sozialen Druck innerhalb seiner eigenen gefühlten Peergroup entgegenzustemmen.

    Deine Aussage müsste also so lauten:

    "Dass viele Leute noch das Fahrbahnradeln als pervers empfinden, weil man dabei den richtigen Verkehr aufhält, ist nun mal Fakt. Den Satz kann man so interpretieren, dass es einen sehr "breiten Rücken" erfordert, dennoch auf der Fahrbahn zu fahren, was bei den meisten (dafür ist es egal, ob das Fahrbahnmeiden vorgeschrieben oder bloß freigegeben ist) nun mal leider nicht der Fall ist."

    Ich bin ja dafür, dass Seitenabstände auf der Straße markiert werden müssen. Also bei Radfahrstreifen zwischen Streifen und Fahrspur ca. 2m (Spiegel plus Abstand plus halber Lenker) schraffierte Fläche oder echte Hindernisse;

    Dass es Vorteile bringt, wenn man *einen* Sicherheitsabstand zwischen zwei Fahrzeugen durch *zwei* Sicherheitsabstände zu stehenden Hindernissen ersetzt, will sich mir nicht so ganz erschließen. Ich werd wohl auch nie kapieren, wozu Radfahrer, und zwar seltsamerweise nur auf der Fahrbahn, einen Raum auf ihrer linken Seite benötigen, der ein Jederzeitiges aus-dem-Stand-einfach-so-ohne-Abfang-Reflex-Umkippen-und-sich-gestreckt-auf-die-linke-Schulter-Ablegen gestatten würde. Beim rollenden Fahrrrad fällt der Körperschwerpunkt aus physikalischen Gründen nach vorne...

    Formulierung A
    "darf nicht gefährdet werden" = ... aber behindern ist erlaubt

    Dass man andere egal womit weder gefährden noch mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindern darf, steht ja schon dick und fett in § 1. "Darf nicht gefährdet werden" bedeutet bei Verwendung in den höheren §§ der StVO wohl eher einen verschärften Nachrang im Sinne von "ist der Allerletzte, der fahren darf, wenn alle anderen Konkurrenten um den Platz auf der Straße schon lange weg sind".

    Leg das Wort "Jeder" mal nicht so auf die Goldwaage.

    Würde man es so auf die Goldwaage legen, wie es die Verkehrsplaner bei der Bewertung der Quote der regelkonform gefahrenen Kraftfahrzeug-Geschwindigkeiten handhaben, dann zählte alles oberhalb von 85% als "jeder, kein Handlungsbedarf".

    So gesehen habe ich noch einen weiteren Punkt für die in #41 und #42 begonnene Abwägungs-Kette übersehen:

    6) Liegt die Quote der Fahrbahnnutzer ohne Benutzungspflicht noch über 15%?

    Nach den Vorschriften darf eine Benutzungspflicht nur angeordnet werden, wenn sie ein Sicherheitsgewinn für Radfahrer ist.

    Nein. Die einfache Sicherheitserhöhung reicht noch lange nicht aus. Der Sachbearbeiter bei der Straßenverkehrsbehörde müsste sich folgende Fragen stellen:

    1) Gibt es auf dem Streckenabschnitt erheblich mehr Fahrradunfälle als anderswo?

    2) Sind diese Unfälle auf fahrbahnfahrende Radler und parallel fahrende KFZ zurückzuführen?

    3) Ist die Strecke hinsichtlich KFZ-KFZ-Unfällen unauffällig?

    4) Würde die Gefährdung weggehen, wenn man die pedalgetriebenen Fahrzeuge durch gleich langsame KFZ ([Leicht-]Mofas...) ersetzen würde?

    Und erst wenn die Antwort auf alle vier Fragen "ja" lautet, wäre dem Gesetz nach die Anordnung der Benutzungspflicht in Betracht zu ziehen. Mir fällt ehrlich gasagt keine Straße in D ein, für die dieses zuträfe.

    Es gibt nur Einzelfallösungen, die eben einzeln betrachtet werden müssen.

    Und viele unsozialisierte Autofahrer, um die man sich kümmern sollte.

    Einspruch: die allgemeingültige Lösung hieße: "Radverkehrsanlagen werden (wie auch separate Bus-Spuren) nur dort eingerichtet, wo sich wegen chronischer Verstopfung der Straße durch zuviel MIV aus der separaten Führung eine Beschleunigung des Radverkehrs ergibt". Auf allen anderen Strecken können Radverkehrsanlagen getrost aufgelassen bzw. zurückgebaut werden. Bis dieses Ziel erreicht ist, muss die StVO kurzfristig von der Benutzungspflicht entrümpelt werden, die auf der Lü^h^h^h irreführenden Unterstellung beruht, dass Radwege der Verkehrssicherheit dienen würden: der KFZ-Verkehr darf eh nicht schneller fahren, als für Fahrzeuge mit Fahrrad-Geschwindigkeit gut ist.

    Aber ob ich Radwege deswegen generell abschaffen möchte? Eher nicht, auch wenn bereits die grundsätzliche Existenz von Radwegen Teil des Problems ist. Da stimme ich euch ja zu. Trotzdem können Radwege sinnvoll sein, wo man als Radfahrer sonst auf der Fahrbahn mit im Auto-Stau stehen würde.

    Das Problem ist, dass dieser Komfort- bzw. Beschleunigungs-Aspekt in der öffentlichen Diskussion quasi null Stellenwert genießt. Und das liegt wiederum an all den Radwege-Freunden bei ADFC und den diversen Radentscheiden, die meinen, entgegen den Tatsachen das Radfahren auf Hauptverkehrsstraßen unbedingt zur Lebensgefahr hochstilisieren zu müssen, auf dass Vater Staat endlich Platz und Geld für ihre Wegelchen-Projekte herausrücken möge. Wen nimmt es dann wunder, wenn die vom Trommelfeuer des Gefährdungs-Gequatsches genervte Kraftfahrerschaft die Radler beim Wort nimmt, und die leichtfertig herbeigeschwafelte Gefährdung konkret in die Tat umsetzt.

    Das ist mir völlig neu, daß das herrschende Meinung sein soll. Nach meiner Wahrnehmung wurde das lediglich für Radstreifen postuliert, nicht für sog. Schutzstreifen. Die Klarstellung war dann offenbar nötig. Gut, daß sie erfolgt ist.

    Radfahrstreifen kommen zwar nicht explizit in der StVO vor, sind jedoch wegen der Beschilderung mit Z.237 unzweifelhaft den benutzungspflichtigen "Radwegen" i.S. § 2 Abs. 4 StVO zuzurechnen.

    Die Schutzstreifen hingegen sind keine Radwege und fallen daher nicht unter die Maßgabe des § 2 Abs. 4 StVO. Sie sind immer nur Bestandteil der allgemeinen Fahrbahn. Die Vorschrift zu deren Benutzung wurde in der StVO im Laufe der letzten Novellen mehrfach geändert, wobei dies allerdings nicht zur besseren Verständlichkeit im Hinblick auf den mutmaßlichen Zweck der Vorschrift beigetragen hat. Geblieben ist allerdings über die Jahre unverändert immer ein spezieller Tatbestand im Bußgeldkatalog nur für Radfahrer, wonach die Nichtbenutzung der Schutzstreifenfläche einen Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot darstelle. Bei normgerecht angelegten Schutzstreifen (Breite, Sicherheitsabstände) würde dies sogar grundsätzlich zutreffen. Würde aber echte Benutzungspflicht herrschen, dann wäre, genau wie bei Hochbordradwegen und Radfahrstreifen, das Ausweichen oder das Überholen von anderen Radfahrern verboten, wenn man als Radler dafür die Fahrbahn mitbenutzen müsste. Davon war jedoch meines Wissens nie die Rede.

    Die vermeintliche Benutzungspflicht haben jedenfalls kreative Verkehrsbehörden in der Vergangenheit dankend zum Anlass für den Versuch genommen, den Radverkehr mit untermaßigen Schutzstreifen in die Dooring-Zone am Fahrbahnrand zu sperren. Die gerichtliche Klarstellung besagt jetzt eigentlich nur genau das, was ich immer schon gesagt habe: abgesehen vom Parkverbot besteht der einzige rechtliche Effekt der Schutzstreifenmarkierung darin, dass *KFZ*-Führer durch die Linie insoweit vom Rechtsfahrgebot *entbunden* werden.

    Wenn große Lkw innerhalb geschlossener Ortschaften nicht sicher zu betreiben sind (und dem ist so), dann werden sie dort eben verboten - und die gezielte Anlieferung muss dann halt mit kleineren Fahrzeugen erfolgen. Letztlich ist es nämlich hier auch wieder reines, kapitalistisches "Effizienzdenken", mit so wenig wie möglich Kapitaleinsatz (1 großes Fahrzeug, nur 1 Fahrer) möglichst viel Geld zu machen. Auch wenn halt hin und wieder dabei Leute draufgehen...

    Wozu verbieten? Wir bauen einfach (mindestens) innerorts die Radverkehrsinfrastruktur zurück, und sorgen im Gegenzug dafür, dass die Kraftfahrerschaft StVO-gemäß (!) ein fahrbahnradel-gerechtes Verhalten pflegt. Das geht alles wunderbar aus dem Stand mit dem bestehenden Fahrbahn-Netz und der existierenden Fahrzeugflotte.

    Die am Tödlicher-Winkel-Unfall beteiligten LKW sind übrigens sehr oft gar nicht im Lieferverkehr für Produktionsbetriebe bzw. Verkaufsstellen unterwegs, sondern bedienen Baustellen in der näheren Umgebung.

    Die Zahlen im Artikel sagen doch gar nix drüber aus, ob es grade der Radfahrer- und Fußgängeranteil war, der entsprechend angestiegen ist?

    Das Statistische Bundesamt gibt traditionell die Prognose für die Gesamtbilanz lange vor der feiner differenzierten endgültigen Jahresstatistik heraus. Die bislang verfügbaren differenzierten Monatsberichte stehen heute bei August.

    Der Aufschlüsselung von August ist zu entnehmen (Tabelle 2.1), dass die Zahl der tödlich verunglückten PKW-Insassen und Fußgänger in den ersten acht Monaten im Vergleich zum Vorjahr um 3,1% bzw. 8,7% gesunken ist. Radfahrer und v.a. Kradfahrer starben dagegen zu 14,6% bzw. 40,5% (!) häufiger. Das starke Plus von 39 beim Radverkehr resultiert aus dem kräftigen Anstieg außerorts (+31 Getötete, davon allein +19 durch Pedelec-Fahrer)

    Im letzten Drittel des Jahres hat sich meiner eigenen Erfassung nach diese gespaltene Entwicklung fortgesetzt. Die Zahl der tödlichen Zusammenstöße mit anderen Verkehrsteilnehmern in geschlossenen Ortschaften war in 2018 bislang außergewöhnlich niedrig.

    Fazit: Rekord-Dürre = innerorts "Safety by Numbers", außerorts "Unsafety by Beginners"

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