Hat da eigentlich schonmal eine StVB vorm VG/OVG einen auf die Mütze bekommen?
Ich habe vor über 20 Jahren mal ein Bußgeld fürs Fahrbahnradeln bekommen, nicht bezahlt und dann vor dem Amtsgericht plädiert, dass die Beschilderung (Z. 237) nicht zum baulichen Zustand der Straße (ungetrennter Zweirichtungs-Geh-und-Radweg, in der Gegenrichtung auch entsprechend mit Z. 240 gekennzeichnet) passen würde, und dass ich ergo davon ausgehen konnte, dass das Zeichen gar nicht angeordnet sei, weil es paradox zur Gegenrichtung sei und auch implizit ein Gehverbot für den Weg beinhalte. Ich habe im schriftlichen Einspruch das für Verkehrsordnungswidrigkeiten zuständige technische Polizeiamt darum gebeten, die Anordnung zu überprüfen. Das wurde ohne Kommentar abgelehnt und es kam zum Prozess. Der Amtsrichter fuhr mir gleich zu Beginn über den Mund und meinte, er habe bei der StVB angerufen, und man habe ihm mündlich versichert, dass alles so wie vorhanden angeordnet sei. Auf Diskussionen über die paradoxe Beschilderung und das Gehverbot auf dem Gehweg wollte er sich nicht einlassen. Ich war ohne Rechtsanwalt und selber auch nicht schlagfertig genug, auf schriftlichen Nachweisen bzw. formellen Zeugenaussagen zu bestehen. Mir wurde auch nicht, wie in einem anderen Fall zuvor, angeboten, den Einspruch gegen das Bußgeld ohne Urteil zurückzuziehen, sondern es gab buchstäblich „kurzen Prozess“ mit wegen Vorsatz verdoppeltem Bußgeld. Die beiden Beisitzer (?) schüttelten nur fassungslos den Kopf, und zwar über die Uneinsichtigkeit und den Leichtsinn des renitenten Radfahrers. Die anschließend beim Oberlandesgericht eingereichte Beschwerde wegen Versagen des rechtlichen Gehörs wurde ohne Argumentation (bloß „kann nicht zugelassen werden, basta“) abgeschmettert.
Seither lasse ich mich nicht mehr mit Polizisten auf der Straße auf Diskussionen ein, sondern fahre nach der üblichen Ansprache sofort freundlich winkend (für dieses Mal) von der Fahrbahn runter, und habe seither trotz quasi Totalverweigerung nie wieder ein Knöllchen kassiert.