Die Radwegbenutzungspflicht wird auf einer Straße aufgehoben, wegen Stress zwischen Radfahrern und Fußgängern. Die Stadt Köln hängt mittig über dem ehemaligen Radweg ein Zeichen 254 auf
War das denn ein getrennter oder gemeinsamer Geh- und Radweg? Wenn Ersteres, würde bei Wirkung des Z.254 nur auf die Radwegfläche aus dem Radweg kein zusätzlicher Gehweg, sondern ein für Radverkehr gesperrter Radweg. Fußgänger, die darauf herumlaufen, begehen genau wie vorher alle eine Ordnungswidrigkeit durch Missachtung der Gehwegbenutzungspflicht. Wenn Zweiteres, dann reicht für die unmissverständliche Sperrung für den Radverkehr das Abschrauben der Z.240, ggf. ergänzt um das Abfräsen etwaiger Furtmarkierungen an Querstraßen.
Radwege sind bauliche Subjekte. Sie manifestieren sich wie Fahrbahnen durch ihre äußere Erscheinung und können deswegen durch Schilder weder geschaffen noch entfernt werden. Z.240 kreiert keinen Radweg, sondern ordnet nur die Mitbenutzung eines Gehweges durch Radfahrer an. Beweis: in der unbeschilderten Gegenrichtung bleibt sowas immer ein Geh- und kein Radweg.