Beiträge von Th(oma)s

    Seufz. Anteile am Gesamtkuchen sind keine Absolutzahlen. Letztere eignen sich aber aufgrund ihrer unspektakulären bzw. positiven Entwicklung leider nicht zum gewollten Alarmismus. Außerdem: was geht die deutsche Verkehrspolitik eigentlich die gesamteuropäische oder gar weltweite Unfallentwicklung an?

    Die von der WHO geforderte "Schutzmaßnahme" für Radfahrer (wen wunderts: mehr Radwege, wie originell...) ist übrigens ganz und gar nicht zielführend. Gerade der miese Trend aus dem Fietspad-Paradijs NL verhagelt doch die europäische Bilanz am meisten, und seltsamerweise spricht trotz 21%-Anteil der Fußgänger am weltweiten Verkehrstod niemand davon, dass das ein Anlass wäre, dass Deutschland mehr Bürgersteige bauen müsse.

    Andersrum – und das Auto dann von Süden… Demnach Unfallcode 372 (leider steht in Thomas' Tabelle bei FQ selten die Richtung bei).

    Beim Unfallschlüssel steht egal ob Fahrbahnquerung vom/zum Sonderweg der Hauptstraße oder Fahrbahnquerung im geradlinig durchgehenden Verkehr pauschal die 399. Beim Kommentartext schreibe ich sporadisch die relative Fahrtrichtung des KFZ-Gegners dazu, aber systematisch recherchiere ich das nur bei RvL-Regelung, weil davon dann die Schuldfrage abhängt. Grund für die Pauschalangabe ist, dass die Richtungsangaben so häufig unvollständig, missverständlich oder widersprüchlich sind, dass ein obligatorisches Einpflegen der Information in die Datenbank ziemlich aufwendig und fehleranfällig wäre und wegen der vielen Lücken bei der Analyse auch ganz ohne Falscheinträge am Ende mehr verwirrt als klärt.

    Nach meiner Erfahrung werden gute Radwege gerne freiwillig genutzt.

    Schlechte ja auch.😈

    Das Problem an der Benutzungspflicht ist der Umstand, dass sie selbst ihre Ursache darstellt. Weil Radwegebenutzungspflichten offiziell damit begründet werden, dass sie aus Gründen der Verkehrssicherheit zwingend notwenig seien, wähnen alle (Auto- und Radfahrer gleichermaßen), dass die Gefährdung von Radfahrern auf der Fahrbahn erstens objektiv gegeben sei, zweitens sie nicht anders als durch Fahrbahnverbote zu beheben wäre und drittens Vorsatztaten, die zu ihr führen, durch die unterstellte Gefährdungslage legitimiert seien. Am Ende führt diese verdrehte Begründung dazu, dass sich die autofahrenden Biedermänner bei ihren rabiateren Kollegen dafür bedanken können, dass sie sich dafür hergeben, psychischen Druck auszuüben und auch ab und zu physisch zum „Vollstrecker“ zu werden. Wundert sich da noch jemand, dass Radwege mit Inbrunst „freiwillig“ benutzt werden?

    Bei der allgemeinen Freigabe von Gehweg mittels Verkehrszeichen hat man diese Formulierung aber gerade nicht gewählt.

    Deshalb ist die in der Anlage 2 zu Vz 239 beschriebene Forderung nach Schrittgeschwindigkeit absolut und ohne Ausnahme zu verstehen.

    So auch der Gesetzgeber bei seiner Erläuterung zu den Gründen, warum er die 2009 mit der angeblich wg Zitierfehler "nichtigen" Schilderwaldnovelle der StVO eingeführte "angepasste" Geschwindigkeit beim Neuerlass der StVO 2012 wieder kassiert hat. Das wurde hier schon 2016 diskutiert.

    Es ist bei diesem Winterwetter offensichtlich, wie wichtig es den Verantwortlichen tatsächlich mit der Verkehrssicherheit ist, wenn die Wege, die angeblich aus Gründen der Verkehrssicherheit unbedingt zu benutzen sind, nicht benutzbar gehalten werden. Oder wie mgka an anderer Stelle ganz treffend anmerkte: Wenn es im Winter hinnehmbar ist, dass Radfahrer auf der Fahrbahn fahren, warum dann nicht auch im Sommer?

    Advocatus Diaboli (AKA Rupert Schubert, Innenbehörde Hamburg): es ist ja auch nicht hinnehmbar. Die Radwegebenutzungspflicht wurde wegen der eingeschränkten Verkehrssicherheit auf der Fahrbahn angeordnet, und die geht schließlich nicht weg, bloß weil der Radweg unbenutzbar ist. Schlussfolgerung: implizites Radfahrverbot.:evil:


    Oder wurde das mit der "Einjahresfrist" einfach so in den Film eingebaut, obwohl es eine solche Frist nie gab?

    Die „Übergangsfrist“ ergab sich daraus, dass §2 Abs. 4 Satz 2 gemäß VO-Text erst am 1. Oktober 1998 in Kraft treten sollte. Der Rest der Novelle trat aber schon am Tag nach der Verkündigung am 1.9.1997 in Kraft (https://dserver.bundestag.de/brd/1997/D374+97.pdf). Die Frist war zur Evaluation im Hinblick auf notwendige Entschilderungen gedacht, sie sollte nicht den Zeitraum bis zum Abschluss erforderlicher Baumaßnahmen darstellen. Der Gesetzgeber ging wohl nur davon aus, dass Wege, die aufgrund ihres Zustandes abgeschildert werden mussten, so schnell wie möglich instandgesetzt und danach natürlich erneut beschildert werden würden.

    Schon da ging es mit dem passiven Widerstand los, denn die meisten Behörden haben sich das so zurechtinterpretiert, als müssten sie sich überhaupt frühestens ab dem 1.10.98 um die Evaluation kümmern.

    Der Siebte Sinn von 1997: Neue Regeln für Radfahrer [...]

    2:05 Viele Radwege sind unzumutbar. Auf solchen Radwegen müssen Radfahrer in Zukunft nicht mehr fahren. Die Gemeinden dürfen nur Radwege ausschildern, die einwandfrei sind und dann auch benutzt werden müssen. Bei alten und unzumutbaren Radwegen, haben Radfahrer dagegen das Wahlrecht ...

    2:33 Diese Regelung gilt für ein Jahr. In diesem Zeitraum müssen die Gemeinden die Radwege in Ordnung bringen. Denn nach einem Jahr dürfen nur noch solcher Radwege ausgeschildert werden, die einwandfrei und gut zu befahren sind.

    Hier kommt die eigentliche damalige Motivation für die Aufhebung der Benutzungspflicht zum Ausdruck. Wie Dietmar Kettler aufgrund persönlicher Einblicke mal schrieb, hatten die Autoren der Novelle um den Ministerialrat und StVO-Kommentatoren Bouska nie die Absicht, die Anordnung der Benutzungspflicht an die strengen Vorgaben des § 45 Abs 9 zu binden. Es sollte lediglich ein Anreiz geschaffen werden, der die Kommunen dazu zwingt, ihre Radwegenetze bei "Strafe" der Verpflichtung zur Entschilderung zu ertüchtigen. Mit der Abwägung, ob die Benutzung ordentlicher Radwege aus Sicherheitsgründen überhaupt notwendig ist, hatte die Initiative nie was am Hut. Das war erst eine nachträglich auf dem Klageweg von Radfahrern durchgeboxte wörtliche Auslegung des redaktionellen Versehens bei der Formulierung der Novelle.

    Wobei ich mich schon frage, ob das tatsächlich zutrifft, was oft behauptet wird, dass nämlich französische Autohersteller mehr Geld im Kleinwagen-Segment verdienen die deutschen Autobauer.

    Die CO2-Strafsteuer beginnt erst bei 117g CO2/km, viele PKW-Diesel bleiben locker darunter oder zumindest so nah an dieser Schwelle, dass sie nur mit sehr geringem Zuschlag rechnen müssen. Das Malus-System ist in erster Linie eine prima Diesel-Förderung.:evil:

    Wo ich auf die Schnelle nichts zu finden konnte, ist die Frage, wie in Frankreich der CO2-Ausstoß von Plugin-Hybriden steuerlich bewertet wird.

    Wo hast du die Fahrleistung gefunden?

    Im Dokument kurz hinter der Abbildung zum Wege-Modalsplit ist eine Gegenüberstellung der Fahrleistungsentwicklung pro Tag. Für 2022 werden 6 Millionen Fahrrad-km angegeben. Mal 365 durch 1,9 Millionen Einwohner = 1150. Möglich, dass die 6 Millionen leicht aufgerundet sind. Ebenso möglich, dass man für Wochenenden und die Ferienzeiten bisschen was abziehen muss. Aber diese grundsätzliche Schwäche für Haushaltsbefragungs-basierende Mobilitätserhebungen teilt HH ja auch mit der zum Vergleich herangezogenen Methodik der Stadt Kopenhagen (die auch nur den Werktags-Wert angibt).

    Hamburg hat sein Strategiepapier für die Zukunft vorgstellt:

    https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokume…itaetswende.pdf

    Die Statistiken der Vergangenheit finde ich sehr aufschlußreich.

    Radanteil im Modal Split steigt auf 22%, die pro-Kopf-Fahrleistung beträgt 1.150km im Jahr. Damit liegt Hamburg jetzt Längen vor der selbsterklärten "weltbesten Fahrradstadt" Kopenhagen (ca. 850km pro Einwohner und Jahr). Kaum zu fassen, dass das nicht von der Stadt in einer Imagekampagne gebührend gefeiert wird.

    Eine der Theoriefragen könnte dann lauten:

    Viel zu umständlich. Stattdessen:

    1) Sind Revanchefouls erlaubt, wenn man glaubt, jemand habe was falsch gemacht ?

    [ ] ja

    [ ] nein

    2) Werden Revanchefouls legitimer, wenn jemand unzweifelhaft eine Ordnungswidrigkeit begangen hat ?

    [ ] ja

    [ ] nein

    Ich glaube, dass auch viele der hier Mitschreibenden ein Problem damit haben, die richtige Antwort auf die zweite Frage zu geben.:evil:

    Warum ist das eigentlich wichtig? Bei Alkoholsündern, bestraft man ja auch nicht nur diejenigen die einen Unfall verursacht haben werden, sondern pauschal alle.

    Das hatten wir weiter oben im Thread schon: wenn du Senioren so behandeln willst wie Alkoholkonsumenten, müsstest du sie konsequenterweise alle ab einem bestimmten Alter wahllos ausschließen, so wie alle ab einer bestimmten Promilleschwelle Fahrverbot haben (möglicherweise ist es ja auch das was du eigentlich möchtest, aber dann sag das so und wir können wir uns die Diskussion um den Gesundheitscheck schenken). Bei Alkohol gibt es jedenfalls auch keine „Trinktauglichkeitsprüfung“ alle x Jahre, bei deren Bestehen die Kandidaten auch angesäuselt fahren dürfen.😈

    tödlicher Unfall..

    [...]

    tiefstehende Sonne scheidet bei der Wetterlage und der Fahrtrichtung eher aus...

    zwischen ca. 6:00 und 7:20 zog da ein mittelkleines Regengebiet durch, aber die Niederschlagsmengen waren jetzt laut Regenradar auch nicht so stark, dass man plötzlich die Hand vor Augen nicht mehr sah.

    laut timeanddate ist der Sonnenaufgang dort um 7:33 gewesen. Licht am Rad? :/

    Das Artikelbild zeigt ein MTB ohne erkennbare StVZO (Reflektoren, Scheinwerfer, Dynamo, Rücklicht etc.). Ob vielleicht ein Rücklicht irgendwo angesteckt war, das beim Aufprall in die Botanik flog?

    Was man auch gut sehen kann: der PKW steht kurz nach der Aufprallstelle parallel zum Fahrbahnrand ca. 1m von der Begrenzungslinie entfernt. Was ich hier schon mehrfach schrieb: bei schwierigen Lichtverhältnissen (und erst recht mit zweifelhafter eigener Beleuchtung) fährt man außerorts tunlichst hart an oder auf der weißen Begrenzungslinie.

    Und warum hat ein aktueller Lion's Coach keinen Abbiege-Assistenten? Der Aufkleber hilft auch nix, wenn keine Zeit zum reagieren bleibt.

    Der Aufkleber adressiert (auch) den Fahrer. Der wird gezwungen, sich das täglich mehrfach anzusehen (auch weil die Aufkleber nicht nur am Heck, sondern auch an der Fahrer- und Beifahrerseite auf Höhe der Türen angebracht sein müssen), und damit ist die Vorbereitungszeit bis zum Abbiegekonflikt ganz sicher ausreichend lang.

    Abgesehen davon hatte der Bus immerhin bodentiefe Fenster auf der Beifahrerseite. Das ist neben Abbiegeassistenten und Schutzkreuzungen die dritte gerne erhobene Forderung, die die Illusion wahrt, dass das Separationsprinzip nicht von Grund auf verkorkst ist, sondern bisher leider, leider immer nur die falschen Maßnahmen getroffen wurde.

    Schade, dass man sowas nicht melden kann, mit wieviel Ahnungslosigkeit man fahren und v.a. belehren darf.

    Das zentrale Problem ist aber wie immer nicht der Umstand, dass der Krakeeler über die Verkehrsregeln irrt, sondern dass er unabhängig davon, ob ein Radfahrer objektiv einen Tatbestand verwirklicht oder nicht, das klaglos und gleichmütig hinzunehmen hat.

    Woher kommt eigentlich die unglaubliche Anmaßung, dass man die Rechtmäßigkeit des Tuns von Menschen, die ihr Fahrzeug mit Muskelkraft bewegen, hinterfragen und die Personen ansprechen oder gar maßregeln dürfen sollte? Macht man doch bei allen anderen auch nicht, wenn sie echten oder eingebildeten Quatsch machen.

    https://www.swr.de/swraktuell/rhe…-trier-100.html


    Muss zugestehen, hatte den Unfall nicht mehr präsent. Der Artikel im Lokalblättchen ist noch hinter der Paywall. Aber dem Fotoaufmacher dort zu Folge müsste es ziemlich sicher hier in diesem Bereich gewesen sein.

    Die Stelle ist jedenfalls der einzige Überweg mit Engstelle/Querungshilfe in der Loebstraße, wo es einen Gulli am Rand gibt, was vom Gutachter als mögliches Motiv für den seitens des Unfallverursachers behaupteten Linksschwenk des Radlers genannt wurde (grüner Kreis). Der Gulli war allerdings zu meiner Überzeugung gar nicht der eigentliche Anlass dafür, dass das Fahrrad überraschend nach links gesteuert wurde. 84-jährige Ebiker bleiben nicht auf der Fahrbahn, wenn es so einen "schönen" breiten glatt asphaltierten Radweg nebenan gibt. Stattdessen biegen sie -bisweilen unangekündigt und ohne nach hinten zu gucken- brav auf diesen nach links ab (rote Kreise).

    Für ein aktives Abbiegemanöver mit Kollision im spitzen Winkel anstatt eines schlichten Streifens dank zu enger Parallelfahrt spricht zudem der Umstand, dass der Zusammenstoß mit dem Radler angeblich sowohl den Spiegel abriss als auch dazu führte, dass er auf die Motorhaube aufgeladen wurde. Beim bloßen Streifen wäre der Radler schon physisch hinter der Motorhaube, wenn er vom Spiegel getroffen würde und könnte dann nur noch zur Seite abgewiesen werden.


    Und dann noch dieser Hinweis:

    Faustformel für den Anhalteweg bei Tempo 30: 3x3+3x3=18 m Bei Tempo 50: 5x3+5x5=40 m

    Heute habe ich mir bei Streetview die Unfallstelle angeschaut, wo das 11-jährige Mädchen von dem Rotfahrer im vergangenen April getötet wurde. Offenbar fuhr das Streetview-Kamerafahrzeug kurz nach dem Unfall am 12.4.22 an der Stelle durch. Auf den Bildern sind jedenfalls 2 Beamte der Fahrradstaffel zu erkennen, die möglicherweise Zeugen befragen; auf dem Mittelstreifen bückt sich jemand, um Blumen abzulegen und eine Kerze anzuzünden. Was man auch erkennen kann, ist die durch Sprühfarbe markierte Bremsspur, und hier kommt deine obige Berechnungsformel ins Spiel: laut Medienberichten hat ein Gutachter ausgesagt, dass der Täter "mindestens 65" gefahren sein soll; Zeugen wollen sogar gehört haben, dass er zudem stark beschleunigt habe. Die Länge der Bremsspur beträgt allerdings kaum mehr als 10 Meter, und sie beginnt auch nicht eine Reaktionsweglänge jenseits der Furt, sondern unmittelbar an der hinteren Markierung der Fußgängerfurt. Wie passt die Bremsspur zur Aussage des Gutachters?