Dafür bräuchte man aber auf dem Land erstmal Handyempfang.
Bei Sprach-Telefonie ist angeblich nur für 0,3% der deutschen Fläche kein Empfang gegeben.
Dafür bräuchte man aber auf dem Land erstmal Handyempfang.
Bei Sprach-Telefonie ist angeblich nur für 0,3% der deutschen Fläche kein Empfang gegeben.
Auch in Aachen diese Woche.
Auto vorne links verbeult, Fahrrad hinten unbeschädigt, Rahmen zentral gebrochen und Vorderrad verbogen. Höchstwahrscheinlich Rechtsabbiegen vom linken Zweirichtungsweg. 83-jährige Pedelecfahrer fahren da jedenfalls nicht Fahrbahn. Unmittelbar an der Kollisionsstelle zweigt ein als Radroute beschilderter Waldweg nach rechts ab.
Faszinierend, wie die pöhse FGSV offenbar sogar den Straßenbau im Ausland kontrolliert. Ich kann jedenfalls keine signifikanten Unterschiede zwischen Deutschland einerseits und F, NL, DK, I, UK etc. andererseits feststellen.
Bin ja selber kein Fan dieser "Pop-Up-Radwege".
Die Kantstraße hat den traurigen Ruhm, die erste Straße Deutschlands zu sein, wo ein Popup-Radweg ein radelndes Todesopfer gefordert hat (23-038, Dooring Beifahrerseite).
Außerdem sind seit 2013 im Straßenzug Kantstraße/Neue Kantstraße ohne die PBL noch drei weitere Fahrrad-Todesfälle zu verzeichnen:
18-144 Freak Accident, vor Polizei flüchtender Autofahrer fährt bei rot, verliert Kontrolle, gerät auf den Gehweg und verletzt dort mehrere Fußgänger schwer; eine Person, die ihr Fahrrad schiebt, stirbt (lt Polizei Berlin Verkehrsart „Fußgänger“)
15-136 Radfahrer Linksabbieger, übersieht Taxi im Gegenverkehr
20-036 Freak Accident, Fahrer eines getunten Benz überholt Rückstau rechts über die für Fahrräder freigegebene Busspur und erfasst dort fahrenden Radler, von der Entstehung ähnlich zum PBL-Unfall in Paris, der wegen des nachfolgenden „Straßenzorn“-Mordes diese Woche für viel Aufregung auch in Deutschland sorgte).
Ist die Frage nicht eher, wieviel Prozent ALLER Verurteilungen auf Verletzung oder Tod entfallen? Vielleicht sind die 2,7% in den Verkehrsstraftaten gar nicht wenig?
Unfälle mit Verletzten und Toten gibt es jährlich um die 300.000 (Unfälle mit nur Sachschaden über 2 Millionen). Davon stellen 6500 Straftaten einen Anteil von 2,1%. Angenommen, die Hälfte der Unfälle mit Körperverletzung wären Ereignisse gewesen, wo der Verursacher nicht nur sich selbst, sondern Dritte geschädigt hat, kommt man auf ca. 4-5 % Straftatenanteil.
Das ist wenig, wenn man bedenkt, dass das Delikt „fahrlässige Körperverletzung“ quasi eigens für die Ahndung der Folgen des (Kraft-)Fahrzeugverkehrs erfunden wurde.
Immer wieder der selbe Quatsch...
Neue Regeln für den Radverkehr: Was die StVO-Novelle für Radfahrer bedeutet (ebike-news.de)
Ich liiebe ja diesen Satz der ADFC-Tante:
Zitat„Die Zeiten, in denen erst Unfälle geschehen mussten, um einen Radweg einzurichten, sind vorbei.“
Welcher der Radwege im Bestand wurde denn schon eingerichtet, nachdem schwere Unfälle passierten?
Ich kenne übrigens bis heute noch keine einzige radwegfreie Straße, auf der seit Beginn meiner systematischen Erfassung 2013 bis heute mehr als ein tödlicher Unfall durch einen der radwege-relevanten Unfälle im Längsverkehr passiert wäre.
Bei Straßen mit Radweg sieht das schon ganz anders aus, da gibt es radwege-relevante Wiederholungsschauplätze gleich im Dutzend.
upps, kennen die Italiener kein "Augenblickversagen", "kann ja mal passieren" oder gar "wird wohl nicht wieder passieren"?
Gerade letzteres ist sicher statistisch extrem unwahrscheinlich, dass man mit einem LKW zweimal einen "gerade Ex-Radprofis" überfährt.
Wie kommst du auf zweimal? Der Angeklagte war zuvor in Italien bereits verkehrsstraffällig geworden, aber er hat keine zwei Tötungen begangen, es gibt nicht einmal Andeutungen, dass bei den beiden vorherigen Straftaten (Unfallflucht, Alkohol) Körperverletzung im Spiel war.
Übrigens starb 2017 ein anderer prominenter Rennfahrer (Michele Scarponi, Giro d'Italia-Sieger) in Italien beim Training durch einen ähnlichen Unfall. Die Suche mit den (italienischen) Schlagworten "Strafe", "Prozess", "Urteil/verurteilt" in Kombination mit dem Namen des Opfers führen entweder nur zu Berichten über die Dopingvergangenheit von Scarponi, oder zu Artikeln über den aktuellen Rebellin-Fall. Zum weiteren Schicksal des Unfallverursachers von Scarponi gibt es dagegen nichts, außer ein paar rührseligen Meldungen darüber, dass er sein Opfer offenbar persönlich als Freund der Familie/Nachbarn gekannt habe.
Ungewöhnlich deutlich formulierte Überschrift...
Gewöhnlich undeutlich ist übrigens die örtliche Zuschreibung. Was wähnt ihr, wenn ihr lest "im Pasewalker Ortsteil Steinbrink"?
Ich jedenfalls nicht das hier: Steinbrink
Aber alle überregionalen Leser erstmal so: "Siehste. Radfahren in der Stadt? Nieemals, viel zu gefährlich!!"
Ungewöhnlich deutlich formulierte Überschrift...
Ich bin sicher, diese Diktion wird nachhaltige erzieherische Wirkung entfalten und spürbare Auswirkungen auf die künftige Sorgfalt der übrigen Verkehrsteilnehmer haben!</ironie>
Die Zahl der Übergänge dürfte gemessen an der Zahl der Bauvorhaben riesig sein.
Für Fahrradunfälle an Bahnübergängen siehe hier bei mir im Blog. Auch im Blog aus dem März 2022 eine Auswertung zu einem auffälligen Unfallcluster auf der Bahnstrecke Kempten-Neu-Ulm.
Nachdem bereits im vergangenen Jahr ein weiteres Todesopfer auf dem nur 40km kurzen Abschnitt zwischen Neu-Ulm und Memmingen zu beklagen war, kam heute das sechste radelnde Opfer auf dieser Strecke in nur 10 Jahren hinzu:
Außer den 6 Radfahrern habe ich beim Recherchieren nebenbei auch noch 3 tote Fußgänger bemerkt sowie zwei schwere Unfälle mit KFZ mit hohem Sachschaden und Schwerverletzten. Ist das Deutschlands gefährlichste Bahnstrecke? Für Radfahrer jedenfalls.
…du definierst Vorsatz aber auch, wie es dir gerade passt?
Und ja, die überwältigende Mehrheit der Verkehrsunfälle geschieht aus Fahrlässigkeit – sämtliche (!) Verkehrsregeln und Straßengestaltungen dienen dazu, die Folgen dieser Fahrlässigkeit zu mindern.
Ich hätte im ersten Halbsatz den Konjunktiv verwenden müssen. Mea culpa.
"[…] deren Entstehung aber nur möglich wäre, wenn grundlegenste Verkehrsregeln selektiv (ergo: vorsätzlich…) gegenüber Radfahrern gebrochen würden […]"
Will sagen: die unterstellten Gefährdungen gibt es gar nicht. Wenn es sie aber so wie unterstellt gäbe, müssten sie auf Vorsatz zurückzuführen sein, weil die ansonsten anzunehmende fahrlässige Gefährdung von Fahrbahnradlern bei gleichzeitiger Wahrung der Sicherheit von Kraftverkehr sowie Radwegradlern und Fußgängern aus logischen Gründen schlichtweg unmöglich ist.
Wieder mal jemand, der Fahrlässigkeit mit Vorsatz gleichsetzt.
Wieder mal jemand, der KFZ mit PKW und PKW mit privatem PKW gleichsetzt.
Wieder mal jemand, der übersieht, dass es weitestgehend die Verursacher selber sind, die zum Opfer der von ihnen verursachten schweren Verkehrsunfälle werden.
Wieder mal jemand, der damit auf Bauernfang geht, dass er die weitgehend aus Personen mit Beulen und Schrammen bestehende Verkehrsopferzahl zu Beinahetoten stilisiert.
Wieder mal jemand, der kein Gefühl dafür hat, dass „Risiko“ ein Bruch ist, der nicht nur den Zähler „Verkehrsunfälle“ hat, sondern in dessen gigantischem Nenner „Exposition“ 84 Millionen Menschen stehen, die sich jeder mehrmals täglich auf der Straße fortbewegen.
Der Vorsatz unterstellende gedankliche Brückenschlag von der angeblichen Diskussion mit der Autofahrerin zum kurz darauf folgenden Tod von Natenom ist Volksverh^h^h auch sehr dreist.
Edit: In der TAZ-Polemik findet sich auch die Aussage, dass ein Viertel aller Straftäter Verkehrstäter seien. Da fragt man sich, wie das Skandalisieren dieser Zahl zur Klage passt, dass die Kuscheljustiz andererseits nicht gegen Verkehrstäter durchgreifen würde.
Die Aufschlüsselung der beim KBA erfassten Verkehrsstraftaten stellt sich dann übrigens wie folgt dar:
Fahren ohne Führerschein: 110.000
Fahren unter dem Einfluss von Alkohol 82.000
Unfallflucht 33.000
Fahrverbot missachtet 5.000
Drogen 4.000
Unfall mit Tod oder Körperverletzung verursacht: 6.500.
IOW: bei Verkehrsstraftaten geht es nur bei 2,7% um das Verursachen von Verletzungen oder Tod bei Dritten. Mit 1,7% Straftaten-Anteil noch niedriger ist die Quote bei Bezug auf die insgesamt Verunglückten im Verkehr.
Woraus entspringt denn die Intention der obigen Hamburger Polizisten, einen Radfahrer auf einen Radweg zwingen zu wollen?
Es ist der vermeintliche Doppelnutzen: die Autos werden weniger aufgehalten *und* die Radfahrer gefährden sich (!) nicht mehr selber. Das ist so dermaßen Win-Win, dass keinem die Unlogik auffällt (auffallen will), dass die Gefährdungen, wegen denen die Radfahrer weggesperrt werden, eigentlich streng verboten sind, und dass Polizisten, die ihre Arbeit korrekt tun, eigentlich gegen die Gefährder vorgehen müssten anstatt die Gefährdeten zu vertreiben.
Meine Einschätzung: Im Bereich Radverkehr ist die formale Rechtsstaatlichkeit auf den "unteren Ebenen" komplett durch ein System der Informalität substituiert ("Radfahrer haben auf der Straße nix zu suchen").
Das ist zwar „unterste Schublade“ aber nicht „unterste Ebene“. Wenn ein Staat eine Verkehrsregel „benutzungspflichtige Radwege“ vorsieht, die an spezifische Gefahrenlagen für Radfahrer gekoppelt ist, deren Entstehung aber nur möglich ist, wenn grundlegenste Verkehrsregeln selektiv (ergo: vorsätzlich…) gegenüber Radfahrern gebrochen werden, dann stinkt der Fisch vom Kopf. Und zwar ganz gewaltig.
Grandios:
Wie lange dauert es, um von der Davidwache zur Helgoländer Allee zu laufen und nachzusehen, ob da Blauschilder stehen?
Wie lange dauert es, um zu merken, dass diese „Gefahrenlage“, wegen der Radwege von Polizei und StVB als benutzungspflichtig angeordnet werden, ausschließlich auf dem Wahn beruht, dass Übergriffe gegen Fahrbahnradler im Grunde nachvollziehbar und deshalb legitim wären? Richtig: zu lange.
Nächster tödlicher Unfall bei angeordnetem Gehwegradelzwang.
Unabhängig vom gewollt (?) regelwidrigen Linksradeln als Faktor stellt sich mir gerade die Frage, mit welchem Tempo der Radfahrer unterwegs gesehen sein könnte, dass ihn gleich zwei KFZ-Führer offenbar nicht wahrgenommen haben. Auch die Sturzmechanik (nämlich vom PKW gerade so -sorry for my wording- touchiert, dass er nicht einfach nach rechts abgewiesen wird, sondern unter Beibehaltung des Vorwärtsimpulses bloß nach vorne stürzt, und dadurch bis genau unter den just in diesem Augenblick in den Parkplatz einbiegenden LKW fällt) spricht ja nicht unbedingt für Schritttempo.
Zitat"Vor Ort wurden leichte Verletzungen an einem Arm und einem Bein festgestellt. [...] Die am Unfall beteiligte Radfahrerin habe keinen Helm getragen, hieß es."
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/110976/5835244
Liest sich fast wie die erste Meldung oben, Radler inzwischen verstorben.
Hier habe ich eine Auswertung zu (für Radfahrer) tödlichen Fahrrad-Kraftradunfällen gemacht.
Nanana, vielleicht etwas harte Strafe. Besteht sicher keine Wiederholungsgefahr.
Unterscheide bitte zwischen gezieltem Angriff und Augenblicksversagen.
So auf den ersten Blick siehts danach aus, als ob der Motorradfahrer den MTB-Fahrer beim Überholen abgeräumt hat. Könnte aber täuschen,
Es täuscht.
Schon auf den ersten Bildern vom Unfallort war anhand des Trümmerfeldes und der Schleifspuren zu erkennen, dass die Kollisionsstelle an einer Waldwegkreuzung liegt und sich auf der in Fahrtrichtung des Motorrades linken Seite des linken Fahrstreifens ereignet haben muss. Der Motorradfahrer dürfte versucht haben, dem von rechts nach links querenden Mountainbiker nach links auszuweichen.