Vielleicht gäbe es auch ein anderes Wort statt "missachten", das keine böse Absicht impliziert. Warum das passierte, wäre dann noch zu klären, ggf. vor Gericht. Stattdessen liefert die Polizei in ihren Pressemeldungen oftmals die Entschuldigung des Unfallverursachers auf Basis von Vermutungen gleich mit.
Jemanden zu "übersehen" ist verboten - ergo ist diese Diktion auch keine "Ent-Schuldigung", sondern im Gegenteil eine konkrete "Be-Schuldigung". Ent-Schuldigung wäre m.E. nur ein konkreter Vorwurf an den Radfahrer, zB, dass er bei Dunkelheit mangels Beleuchtung unsichtbar gewesen sei.