Beiträge von Th(oma)s

    Man fährt geradeaus auf einer Vorfahrtstraße und muss dann das Vorfahrtsrecht der autobahnauffahrenden beachten, dass führt dann zu solch tragischen Ereignissen.

    Die Radlerin dürfte ziemlich sicher den sehr breiten Seitenstreifen benutzt haben. Wie kommst du darauf, dass der Rechtsabbieger da Vorfahrt vor geradeausfahrenden Radlern hätte?Klassischer Radwegunfall.

    Interview mit Anni Sinnemäki, Helsinkis stellvertretende Bürgermeisterin für Stadtentwicklung

    JFTR: „die können Vision-zero!“-Helsinki liegt also in 2020 mit jetzt wieder 5 toten Radfahrern und Fußgängern (pro Einwohner gerechnet) auf dem Niveau von „Totalversagen auf ganzer Linie!“-Berlin im vergangenen „Seuchenjahr“. Und das, obwohl der Fahrrad-Modal Split in der finnischen Hauptstadt weit unter dem von Berlin liegt.

    Wobei: wenn wir in einer idealen Welt lebten, in der sich alle an die Verkehrsregeln halten: wofür genau braucht man dann Radwege? :/

    Aus den gleichen Gründen, aus denen sie auch in einer Welt "gebraucht" werden, in der sich beileibe nicht alle an die Verkehrsregeln halten: Bequemlichkeit, Komfort, Aushebeln der beiden zentralen Grundregeln im Straßenverkehr (1. "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst" und 2. "Aufgestanden, Platz vergangen") zugunsten entweder der einen (bei Autostau...) oder der anderen (bei ansonsten freier Strecke...) Gruppe.

    Die Sache mit der angeblich mit der Radwegebenutzung einhergehenden besseren Verkehrssicherheit ist doch bloß der philosophische Überbau, der allen Parteien (rad- und autofahrende Verkehrsteilnehmer, Verwaltung, Finanzminister) den aufwändigen und teuren Umbau der Straßen schmackhaft machen soll. Dass das so ist, erkennt man daran, dass es schließlich hinterher keine Sau juckt, ob die Unfallzahl durch Radwege gleich bleibt, abnimmt oder gar steigt (wir erinnern uns: es halten sich nicht alle jederzeit an die Regeln - das gilt ja auch und gerade da, wo es zu allerlei Fehlern verführende Radwege gibt).

    Was du anstrebst ist eine komplette Veränderung der Denkgewohnheiten. Und genau das würde mit einer Radwegebenutzungs-Erlaubnis angestoßen werden.

    Du verwechselst da Ursache und Wirkung. Bevor wir (also Deutschland als Gemeinwesen) dazu fähig werden, die Radwegebenutzung vom Gesetz her grundsätzlich auf "optional" zu stellen, müsste die dadurch erhoffte Änderung der Denkgewohnheiten bei den Gliedern dieses Gemeinwesens schon längst eingetreten sein.

    Die Gründe dafür, warum es dazu wohl nie kommen wird, sind:

    • erstens müssten Kraftfahrer dazu auf liebgewordene Privilegien verzichten (nämlich auf die Entbindung von der Pflicht, hinter Radfahrern geduldig herzufahren, bis der Platz für ein ordentliches Überholmanöver ausreicht...),
    • zweitens müssten auch Radfahrer auf liebgewordene Privilegien verzichten (nämlich auf die Entbindung von der Hinten-Anstell-Pflicht bei Ampelschlangen und zugestauten Stadtstraßen...),
    • und drittens würde der Abschied von der Fiktion des gefährlichen Fahrbahnradelns auch bedeuten, dass es quasi unmöglich würde, die öffentliche Hand weiter dazu zu bewegen, den ganzen teuren Fahrradfirlefanz zu finanzieren. Die Dämonisierung der Fahrbahn als Schauplatz eines blutigen Konkurrenzkampfes zwischen "schwachen" Radfahrern und "starken" Kraftfahrern gehört ebenso unverzichtbar zum Geschäftsmodell der zahlreichen selbsternannten Pro-Radwege-NGOs wie auch zum Selbstverständnis der von geistigen Kraftfahrern dominierten Fahrradförderer in Politik und Verwaltung.

    Vielleicht wäre es sinnvoll, statt einer Benutzungspflicht eine Benutzungserlaubnis durchzusetzen?

    Sinnlos. Radwege werden nicht wegen der gesetzlichen, sondern wegen der sozialen Benutzungspflicht benutzt. Wer als Radler das Angebot ausschlägt, sich von der Fahrbahn zu verziehen, macht sich für >99% aller Verkehrsteilnehmer (also auch der Radfahrerschaft underst recht der autofahrenden Polizei und autofahrenden Justiz) zum Stiesel und Außenseiter, dem es nur recht geschieht, wenn er von den genervten Autofahrern nicht mehr mit Samthandschuhen angefasst wird.

    Wäre das anders, wäre erstens die Polizei vollkommen damit überfordert, die Radwegebenutzung per Kontrolle und Knöllchen durchzusetzen. Und zweitens gäbe es mit einer gutmütigen Toleranz von Fahrbahnradlern (mit Ausnahme einer Handvoll notorisch zugestauter Straßen in den Innenstädten) praktisch auch keine Nachfrage für den Bockmist mehr.

    Aber eben auch Regeln die Leute falsch kennen, weil die sich vor kurzem erst geändert haben (z.B. neue Regeln oder Fragen zur Benutzungspflicht von Radwegen, die gerade mal zwei Jahrzehnte alt sind) könnte man damit wunderbar einfach mit abfragen. Dann würde das Problem der Regelunkenntnis geringer, denn die Leute müssten sich ja aktiv über die aktuellen Regeln informieren um die Prüfung zu schaffen.

    Ein Gemeinwesen, das die Kraft aufbrächte, das Kampf-Auteln gegen Fahrbahnradler wirksam zu bekämpfen, bräuchte eigentlich zugleich weder Radwege noch Benutzungspflichten. Paradox.

    Meistens war die Ursache eine Unachtsamkeit, aber darunter waren auch vorsätzliche Gefährdungen, bei denen Autofahrer mindestens billigend in Kauf genommen haben, mich schwer zu verletzen.

    Jetzt sitzt du im Geiste wieder auf dem Rad. Es geht aber gerade um in Reihe hintereinanderfahrende Autos.

    Ich fahre gerne 40, wo 50 erlaubt sind, und habe schon da keine Probleme mit anderen Autofahrern. Wenn ich das Limit ausschöpfe, gibts erst recht kein negatives Feedback. Deswegen halte ich Sprüche wie „Wenn du nicht mindestens Limit plus MWSt fährst, wirs du doch sofort von der Fahrbahn geschoben“ für eine Urban Legend, die in erster Linie dazu dienen soll, die eigene Eile zu rechtfertigen.

    Ich hab mich selbst oft dabei ertappt, dass ich schneller fahre, als ich es eigentlich für richtig halte. Mit 50 km/h an parkenden Autos entlang, zwischen denen jederzeit ein Kind rauslaufen kann, z.B. Weil mir der Hintermann schon länger an der Stoßstange klebt und mir zu verstehen gibt, dass ich mich "verpissen" soll. "Hier is 50, du Idiot!"

    Ich glaube, auch dieses „der Hintermann klebt mir im Kofferraum, der scheint mir damit drohen zu wollen, das muss ein Aggressor[tm] sein“ ist Teil der Fehleinschätzung.

    Wahrscheinlich ist auch der Hintermann bloß ein Getriebener seiner eigenen Fehlinterpretation bezüglich seines Hintermannes.😈

    Also mir persönlich ist das zu "TÜV-mäßig". Es berücksichtigt das Verhalten im Straßenverkehr überhaupt nicht. M.M.n ist Agressivität - "Road Rage" - ein völlig unterbewertetes Kriterium in der gesamten Verkehrsdiskussion.

    Ich halte Aggressivität für maßlos überbewertet, jedenfalls was das Unfallrisiko anbetrifft.

    Unfälle entstehen in der Masse durch schlichte Selbstüberschätzung gepaart mit Augenblicksversagen. Das passiert uns aber allen von Zeit zu Zeit mal, ohne dass wir es mangels Folgen selbst bewusst mitkriegen würden. Infolgedessen halten wir uns selbst für unfehlbare Supermänner und meinen irrtümlich, es wären immer die anderen, insbesondere die aggressiven Drängler, denen sowas aufgrund einer persönlichen Prädestination passieren würde.

    Manchmal aber unterläuft zum unpassenden Zeitpunkt nicht nur uns, sondern auch einem Zweiten so ein Fehler: Bumms.

    Wobei ich diese Währung "Zahl der Getöteten" schon immer makaber fand. Ein abgetrenntes Bein zählt nicht? Ein verlorenes Auge? Ein Leben im Rollstuhl?

    Die Idee dahinter ist, dass die Anzahl der schwersten, schweren und leichten Verletzungen sich (mit stetig wachsendem Skalierungsfaktor) weitgehend proportional zur verlässlich ohne Dunkelziffer ermittelten Zahl der Toten verhält.

    Aufgrund der mit dem Alter zunehmend größeren Wahrscheinlichkeit, bei einem an sich mechanisch gleich schweren Unfallereignis zu versterben, sollte allerdings die Situation bei leichteren Unfällen eher noch günstiger für die Senioren aussehen.

    Viel gerechter und diskriminierungsfrei wäre hingegen eine Tauglichkeitsprüfung um weiterhin KFZ bewegen zu dürfen, U 50 alle 5 danach alle 2 Jahre.

    Das wäre nur dann gerecht und diskriminierungsfrei, wenn erwiesen wäre, dass von Senioren wirklich ein erhöhtes Unfallrisiko ausgeht. Es ist unfair, wenn man den Senioren nur einseitig ihre wachsenden Defizite ankreidet, ohne gleichzeitig zu berücksichtigen, dass sie wegen ihres hohen Alters idR auch große Erfahrung besitzen und im Übrigen ihre wachsenden Defizite auch durch freiwillige Anpassung der Strecken und Fahrzeiten (langsam fahren, größere Lücken abwarten, nur noch bekannte Wege nutzen, nicht mehr im Dunkeln fahren...) kompensieren.

    Da Senioren ja nicht nur als Unfallschuldige andere Verkehrsteilnehmer gefährden können, sondern auch durch ihr Fehlverhalten ggf. sich selber in Lebensgefahr bringen, kann man die These, dass Senioren nicht pauschal gefährlich für die Allgemeinheit sind, anhand ihrer Anteile unter den Verkehrsopfern prüfen. Demnach sieht es aber so aus, als müsste man regelmäßige Fahrtauglichkeitsprüfungen für die Gruppe 25-35 verpflichtend machen...:evil:

    Das Ergebnis ist etwas ernüchternd: Schülerin überfahren: Rentner will Führerschein behalten

    Der 86-jährige Unfallverursacher wurde zwar zu 180 Tagessätzen verurteilt, durfte aber seine Fahrerlaubnis behalten

    180 Tagessätze ist doch schonmal eine Hausnummer. Das ist mehr als das übliche Strafmaß für LKW-Rechtsabbieger, wo ich bei einer schnellen Recherche alles mögliche von 60-150 Tagessätzen gefunden habe.

    Angeblich entspricht ein Tagessatz ungefähr 1 Tag Gefängnis.

    Ein Entzug der Fahrerlaubnis ist nichts, was im Strafrecht als Option für eine Bestrafung vorgesehen ist. Kriterien für Führerscheinentzug müssten demnach nur sein:

    1) Wird dieser Autofahrer in Zukunft wahrscheinlicher an einem schweren Unfall beteiligt sein, als ein x-beliebiger anderer Verkehrsteilnehmer, der bisher noch niemanden totgefahren hat?

    2) Wird das ggf. erhöhte Risiko wahrscheinlich dadurch gesenkt, dass man den Sünder mal eine Weile ohne Auto schmachten lässt? Wenn ja, dann vorübergehende Bedenkpause. Wenn nein, dann dauerhafter Entzug und Neuerteilung erst nach erfolgreicher MPU.

    Ich weiß nicht — dort werden relativ häufig die Fahrstreifen gewechselt, weil der Verkehr aus Süden über den so genannten Überflieger dort in die Stadt geleitet wird, in der Regel steht dort auch eher 80 als 60 auf dem Tacho. Und selbst wenn dich da keiner überfährt, wird es nach meiner Einschätzung regelmäßig die üblichen Sanktionen mit Hupe, Ausbremsen und Abdrängen geben. Ich glaube nicht, dass das auf Dauer eine zielführende Alternative zum versperrten Radweg ist. Auf der Hoheluftchaussee oder auch auf der Kieler Straße hätte ich deutlich weniger Bedenken, mich der Fahrbahnradelei zu widmen.

    Das ist alles eine Frage der Kommunikation (orchestriert durch Schilder, Blitzer und v.a. Pressemeldungen). Aber klar, wenn die Stadt den KFZ-Verkehr hätte beschränken wollen, hätte sie sich die Staubsauger gleich sparen können.

    Der fortschreitende Automatisierungsprozess mit diversen Assistenzsystemen für das Autofahren wird eines Tages dazu führen, dass nicht unaufmerksame Autofahrer*innen für Unfälle verantwortlich gemacht werden, sondern unzuverlässig arbeitende Assistenzsysteme. Noch ist der Autofahrer rechtlich gesehen in der Haftung. Aber ich fürchte in der öffentlichen Meinung vollzieht sich da gerade ein Wandel in die Richtung, eine unzureichende Assistenztechnik trage die Hauptverantwortung für Unfälle.

    Meines Wissens gibt es keine prinzipiellen Probleme von autonomen Fahrzeugen mit gleich welchen motorisierten Zweirädern. Sofern die KI wirklich spezifische Probleme mit der Wahrnehmung und Berücksichtigung von Fahrrädern haben sollte, kann es es sich dabei nur um Folgen der für Fahrräder spezifischen Seitenraumnutzung handeln, die dafür sorgt, dass jederzeit mitten auf freier Strecke plötzlich Fahrverkehr die Fahrbahn kreuzen kann, und dass auch die korrekte Wahrnehmung und Antizipation der Bewegungsvektoren an Kreuzungen und Einmündungen mit Radwegen massiv verkompliziert wird. Auf dieser Grundlage ist die Forderung nach noch mehr Radwegen für die ansonsten überforderte KI total abwegig.

    Dass autonome Fahrzeuge dagegen einen geheimen Mechanismus besäßen, der sie in die Lage versetzt, pedalierte Zweiräder von Krafträdern zu unterscheiden, und dann selektiv die pedalierten Zweiräder zu „übersehen“, ist genau so abstrus (und scheinheilig) wie bei menschlichen Fahrern.

    Ich gehe nicht davon aus, dass es am Radweg der Schnackenburgallee geschehen ist. Vom Farnhornstieg zur Sylvesterallee führt ein Weg östlich des Parkplatzes der Sponsorareana über einen Damm. Eine Existenzberechtigung des Dammes sehe ich nicht. Auch ist der Weg eher ein Trampelpfad und hat entsprechend Wurzeln als mögliche Sturzursachen.

    Sagt den Ortskundigen dieses Bild in der Bild was?

    Ähnlich steil ist die These, dass Mischverkehr sicher sei für die Fahrradfahrer*innen. Es Verkehrs-Situationen geben, bei denen das zutrifft, aber in der Pauschalität kann man es ganz sicher nicht behaupten.

    Ähnlich steil ist die These, dass Mischverkehr sicher sei für die Opelfahrer*innen. Es Verkehrs-Situationen geben, bei denen das zutrifft, aber in der Pauschalität kann man es ganz sicher nicht behaupten.:evil:

    Die zynische Denkweise bei den Radwege-Agitatoren (nicht nur im ADFC) lautet ungefähr so: "Wir haben eine Verkehrswende zu vollziehen, da kann auf Einzelschicksale keine Rücksicht genommen werden. Jedes Opfer wird uns dem großen Ziel wieder ein Stück näher bringen, denn wir werden danach ein Ghostbike aufstellen und zünftige Mahnwachen veranstalten, auf dass die Menschen endlich den Weg zur Erleuchtung finden."

    Radfahren außerorte ist doch - ob nun mit oder ohne Radschutzstreifen - sicherer denn je, denn der Überholende muss doch ganze zwei Meter Seitenabstand einhalten.

    Unfälle im außerörtlichen Längsverkehr resultieren nicht daraus, dass Überholer zum Radfahrer, den sie zuvor bemerkt hatten, nur 50 cm Abstand gewährt haben. Sie resultieren daraus, dass schnelle Autofahrer den Radfahrer wegen Sekundenschlaf, Tunnelblick, Fummeln an Navi/Radio/Handy/Beifahrerin, Dunkelheit, Ablenkung durch Kinder auf dem Rücksitz, frontal tiefstehender Sonne oder fehlendem Rücklicht nicht oder viel zu spät für eine Reaktion wahrgenommen haben und deswegen weder 50 cm, noch einen oder zwei ganze Meter Abstand anpeilen konnten.