Ich meine aber, es gäbe schon Urteile
Vorhandene Urteile betreffen allesamt Fälle mit Null-/Minusabstand. Ich stelle mir das Zustandekommen der in die Urteile geschriebenen Distanzen immer so vor, dass der Verteidiger des angeklagten Überholers plädiert, dass sein Mandant eigentlich unschuldig sei, weil der Radfahrer einen plötzlichen Schwenk von 50 cm gemacht habe und deswegen selber schuld am Unfall sei. Woraufhin der Anwalt des klagenden Opfers plädiert, dass es solch einen großen Schwenk unmöglich gegeben haben könne, weil sein Mandant ein sicherer Radfahrer sei, die Abweichung habe lediglich höchstens 30cm betragen. Das Gezänk der Rechtsverdreher geht eine Weile so hin und her, bis es dem Richter zu bunt wird und er sagt: "papperlappapp, 30, 50cm hin oder her. Du, Angeklagter, hättest mindestens 1,5m Abstand halten müssen. So, und jetzt ist endlich mal Ruhe hier, sonst lasse ich den Saal räumen." 
Will sagen: eigentlich bedeutete der aus dem Richterrecht stammende Abstand: "nimm dir mindestens 1,5m vor, dann braucht mir wegen 30 oder 50cm keiner die Zeit zu stehlen". Was er dagegen nie bedeutete: "Alles was unter 1,5m liegt, ist konkret lebensgefährlich und gehört deswegen bei Unterschreitung entsprechend hart abgestraft".