Ob im konkreten Fall eine unzulässige Geradeausfahrt der Radfahrerin zur Kollision führte oder sie beim Abbiegen vom LKW in dessen Schleppkurve erfasst wurde, werden die Ermittlungen zeigen.
Nach den Pressebildern kann es eigentlich keine Kollision beim Nebeneinander-Abbiegen gewesen sein. Das Fahrrad liegt jenseits der Fahrstreifenmitte der Querstraße mitten unter dem LKW, während der Kipper selbst sauber ein Stück neben dem auch auf der Kreuzung abmarkierten (Rechtsabbiege-)Schutzstreifen steht.