Dort ist er aber nicht gefahren, sondern über die danebengelegene Fußgängerquerung.
Was allerdings im Hinblick sowohl auf die Ursachen wie auf die Folgen der Kollision null Effekt hatte.
Dort ist er aber nicht gefahren, sondern über die danebengelegene Fußgängerquerung.
Was allerdings im Hinblick sowohl auf die Ursachen wie auf die Folgen der Kollision null Effekt hatte.
Mag jemand von hinter der Paywall berichten, was für ein Design denen vorschwebt?
Lass mich raten: sie haben die darmstädtisch-holländische Schutzkreuzung beim ADFC entdeckt?
Auf der Strecke zwischen Zeulenroda-Talsperre und Auma hab ich zwei Kreuze am Straßenrand wahrgenommen. wobei ich jetzt auch nicht herausfinden konnte, ob da ein Zusammenhang besteht.
Im Unfallatlas sieht der Abschnitt eher unauffällig aus.
Auf der radunfaelle-Map ist auch kein Eintrag für die Straße.
Wenn immer es irgendwo knallt, wird es zuverlässig jemanden geben, der sich hinstellt und sagt: "Siehst du, habe ich nicht immer schon an dieser Straße einen Radweg gefordert!?".
Das ist aber bloß statistisches Texas Sharpshooting, weil es auch für Straßen, wo nie was passiert, immer jemanden gibt, der genau die gleiche düstere Prophezeihung macht. Bisher gab es jedenfalls noch in keiner deutschen Straße im von mir beobachteten Zeitraum (immerhin knapp 10 Jahre) zwei oder mehr tödliche Auffahrunfälle im Mischverkehr.
Ich glaube, bei ca. 2 Mio. polizeilich gemeldeten Streichholzunfällen pro Jahr mit Streichhölzern, bei denen Angezündete, oder auch nur deren angezündetes Eigentum, zu Schaden kommen, wären Streichhölzer längst verboten.
Schiefes Bild. Streichholzunfälle müssen ja nicht bei der Polizei gemeldet werden.
Im Übrigen reden wir auch gerade gar nicht über Streichholzunfälle, sondern ob der Vorwurf zutrifft, dass es in Wahrheit gar keine solche Unfälle gebe, weil es da draußen eigentlich nur so von mutwilligen Brandstiftern wimmeln würde, und über die Frage, ob die Zündler mit ihrem Treiben aufhören, wenn die Presse lauter „Haltet den Brandstifter!“ schreien würde.
Meiner Meinung nach trägt die oftmals einseitige Berichterstattung, die von der Verantwortung der Unfallverursacher ablenkt und diese in Schutz nimmt, dazu bei, dass das "Augenblicksversagen" häufiger auftritt.
Augenblicksversagen filtert nicht nach Subjekt, andernfalls wäre es kein Augenblicksversagen. Infolgedessen entspringt das Herumreiten auf der vermeintlich einseitig entlastenden Berichterstattung nach Auto:Rad- bzw Auto:Fuß-Unfällen auch nicht dem Wunsch nach einer allgemeinen Erziehung der Verkehrsteilnehmer zu mehr Rücksicht und Aufmerksamkeit. Vielmehr unterstellt das Genörgel ganz plump den kraftfahrenden Beteiligten nichts weniger als brutale Absicht, und der Polizei nichts weniger als parteiische Kungelei mit offensichtlich (!) Schuldigen. Und schlimmer noch: die Medienschelte stellt alle Autofahrer gleichermaßen an den Pranger: "Seht alle her, so sind sie!". Derartige Anwürfe bewirken bei allen, denen noch nie was passiert ist (und das ist in der Tat die überwältigene Mehrheit der Verkehrsteilnehmer) nichts - außer einem bockenden "Selber!"-Konter.
Das gewichtigste Argument gegen die These, die falsche Wortwahl in PMs würde das Unfallrisiko erhöhen, ist jedoch der Umstand, dass Deutschland weltweit das einzige Land ist, das überhaupt eine ad-hoc-Schuldzuweisung im Zuge der polizeilichen Unfallaufnahme kennt, wodurch überhaupt erst die theoretische Möglichkeit resultiert, mit Falschaussagen eine Fehllenkung des Autofahrerverhaltens zu bewirken.
Wenn diese deutsche Eigenart aber wirklich dazu führen würde, dass unsere Autofahrer leichtfertiger mit schwachen Verkehrsteilnehmern umgehen würden als das im Ausland der Fall ist (wo meist nicht mehr in der Zeitung steht als "Es ist noch unklar, was genau passiert ist. Die Polizei bittet alle Zeugen, sich bei ihr zu melden."), müssten wir erheblich mehr schwere Unfälle bei Rad und Fuß haben als das Ausland. AFAICS ist das aber keineswegs der Fall.
So weit ich weiß nicht. Auch die Frage, ob das Pferd einen Helm getragen hat, wurde bislang nicht gestellt.
Der Helm der Reiterin hingegen ist -unbeschädigt- auf einem der Artikelfotos zu sehen.
Hier gibt es ein Bild von der Situation, das tote Pferd liegt ca. 20m hinter dem SUV im Graben. Schnurgerade Landstraße, auf der Seite auf der die beiden wohl geritten sind, ist Wald....
Wurde schon angeprangert, dass es an der Straße keinen geschützten Reitweg gibt?
Dem Tagesspiegel gebührt an dieser Stelle mal wieder ein Lob.
Und Polizeimeldungen nach dem Prinzip "Der US-Präsident verletzte sich tödlich, als er in Dallas mit drei Gewehrkugeln kollidierte" gehören ihren Verfasser*innen links und rechts ...
Ich bezweifle, dass das Canceln der bisher üblichen Diktion auch nur einen Deut am Unfallrisiko ändern würde. Verkehrsunfälle beruhen auf Augenblicksversagen, aber nicht auf für Erziehungsversuche zugänglicher Absicht oder Unkenntnis.
Es geht noch weiter: Auch wenn man gleiche Bedingungen berücksichtigt, wird bei höherem Bildungsabschluss mehr Rad gefahren.
Scheinkorrelation: Studenten ziehen eher in die verdichteten Universitätsstädte mit extrem hohem Parkdruck und haben über lange Zeit nur schmale Einkünfte. Sie wählen daher notgedrungen das Fahrrad. Lehrlinge bleiben eher auf dem Dorf ihrer Kindheit, können sich quasi vom ersten Gehalt ein Auto kaufen, das sie jederzeit nach Belieben parken können, und fahren daher gerne mit dem Hoppelgolf rum. Und das bleibt dann lebenslang oft so.
Es würde mich sehr wundern, wenn es diese Schere nicht auch in Dänemark oder den Niederlanden gäbe.
In dem Artikel wird [...] für Fahrradfahrende ein Sicherheitsabstand von 1 m empfohlen. Aber ist damit Außenkante Fahrradgriff, bzw. Außenkante Schulter bzw. sonstiger Körper gemeint? Und selbst wenn, ist dann 1 m wirklich genug? Leider habe ich keine Tabelle gefunden, mit Informationen darüber, wie weit Autotüren aufschwingen.
Es muss ja nicht immer der Worst-Worst-Case angenommen werden. Selbst Reifenmitte-Türe (anstatt rechtes Lenkerende-linke Rückspiegelkante...) könnte das gröbste Ungemach verhindern, zumal die Aussteiger ja auch dann, wenn sie die Tür unachtsam öffnen, diese nicht jedesmal zwingend bis zum Anschlag aufreißen.
Überhaupt mehr als 1m beim Öffnen zu beanspruchen, wird mechanisch bei den allermeisten Fahrzeugen schwierig. Da bräuchte es schon einen Zweitürer der Oberklasse. Alles darunter, insbesondere alles 4-türige, bleibt weit unter 1 m. Bei unserer 4-Türigen B-Klasse zB ragte bei einer eigenen Messung AFAIRC das Lot der äußeren Kante bei maximal geöffneter Tür ca. 75cm weiter nach links als das Lot der linken Rückspiegelkante bei geschlossener Tür.
Eine systematische Messung hat die Autobild angestellt, wobei sie allerdings -der zielgruppengemäßen Windschutzscheibenperspektive geschuldet- nur messen, wie breit die zur Verfügung stehende Lücke zum Aussteigen ist, wenn die Tür vorsichtig bis zum maximal möglichen Winkel in einer Normparklücke geöffnet wird. Da spielen dann nicht nur Länge und Form der Tür sowie die Breite der Füllung eine Rolle, sondern auch, wie viel Platz der Parklücke bereits die Fahrzeugbreite an sich geschluckt hat.
Leider betrachtet die vom überholenden Pkw/SUV/Sprinter/Lkw verdrängte Luft diese durchgezogene Linie nicht als Mauer ...
Windschleppe/Bugwelle, innerorts? Lächerlich.
Es wäre auf jeden Fall widersinnig, dass man nur weil der Strich auf der Fahrbahn 13 cm breiter ist (oder 25 cm breiter als gar keine Linie), einmal 1,50 m Abstand halten muss und einmal gar keinen.
Überholabstand ist kein Selbstzweck. Er soll als Pufferzone dienen, und Sinn eines Puffers ist, dass er auch gelegentlich (fast ganz) in Anspruch genommen wird.
„Ausreichenden“ Abstand muss man schon wegen §1 immer lassen. Das kann situationsabhängig auch 1,5m oder mehr sein.
Eine durchgezogene Linie ist allerdings wie eine Mauer zu betrachten, durch die beide, Überholter wie Überholer, nicht hindurch können/dürfen. Insbesondere darf auch der Radfahrer ihren Luftraum nicht überstreichen. Bei unterbrochenen Linien können/dürfen beide Parteien dagegen bei Bedarf die Seite wechseln, wenn sie den Vorrang des Verkehrs jenseits der Linie beachten, weswegen grundsätzlich etwas mehr Platz sinnvoll ist, um bei Vorrangnahme noch reagieren zu können. Allerdings muss der Abstand wegen des Nachrangs beim Seitenwechsel eigentlich nicht so üppig ausfallen wie ganz ohne Markierung. Spontane Schwankungen des Radfahrers über die Linie sind ja verboten. Außerdem dient der Überholabstand nicht zuletzt dem Ausgleich von Fehlern beim Ausscheren bzw Wiedereinordnen. Wer als Überholer jedoch wegen der beiden Streifen-Markierungen weder Aus- noch Einscheren muss, kann sich auch beim Timing der beiden Manöver nicht verschätzen.
Bisschen Artikelschelte: die UDV-Studie zeigt keineswegs, dass 18% der innerörtlichen Fahrradunfälle durch Dooring bedingt sind. Die Studie weist vielmehr aus, dass vom Teil der innerörtlichen Unfälle, die direkt oder indirekt mit Parken in Verbindung stehen, 18% Dooring sind. Der Irrtum im Artikel wird wahrscheinlich daher rühren, dass ebenso ein Anteil von 18% aller innerörtlichen Fußgänger- und Fahrradunfälle "im Zusammenhang" mit Parken stehen. Falls diese Quote auch für nur Fahrradunfälle gilt, würde "Dooring" damit nur einen Anteil von 3% (0,18x0,18=0,0324) der innerörtlichen Unfälle ausmachen. Das wiederum passt dann auch perfekt zu den im Spiegel-Artikel genannten 5% der Typ5-"mit dem ruhenden Verkehr"-Unfälle aus der amtlichen Statistik.
Die im Vergleich zur amtlichen Statistik erhöhten Anteile von "Parken" beruhen nicht auf von der Unfallaufnahme übersehenem Dooring, sondern allein auf der zusätzlichen Einbeziehung von Stehzeugen als Co-Ursache in der UDV-Studie.
Zum Risiko tödlicher Unfälle durch Dooring -speziell in Verbindung mit Radstreifen neben Längsparkern- habe ich hier was ausgewertet.
Deine Befürchtung ist gegenstandslos. In dem Text heißt es:
"Zuerst beginnen die Forschenden mit einer Bestandsaufnahme und berechnen, wie viel die Stadt pro Verkehrsmittel aufwendet. Der gesamte Stadtverkehr wird auf seine Einzelteile untersucht; das Straßennetz etwa in Streckenabschnitte aufgeteilt. So lässt sich ermitteln, welches Verkehrsmittel welche Infrastruktur in welchem Umfang beansprucht ..."
OK, beim Güter- und ÖP-Verkehr lag ich mit meinen Unkenrufen daneben, aber beim uns besonders interessierenden Radverkehr waren sie tatsächlich angebracht:
ZitatAls Fahrradfahrer benötige ich keine Fahrbahnen, die für tonnenschwere SUVs und Wohnmobile ausgelegt sind. Und abgesehen von der deutlich geringeren Verkehrsfläche werden die Fahrbahnen vom Radverkehr auch nur zu einem winzigen Bruchteil des Gewichtes beansprucht.
Jede Fläche, die über die ohnehin notwendige Fahrbahn hinaus versiegelt werden muss, kostet extra - ökologisch und ökonomisch, und sei sie noch so klein und noch so billig.
Uralt, unbenutzt, unberücksichtigt. Weiter so, ihr Helden der Politik.
Och nöööö. Nicht schon wieder dieser fahrradfeindliche „Radfahrer können nur auf der extra für sie bezahlten Infrastruktur fahren“-Quatsch.
Ich wette, die Mittel für den Fahrbahnbau haben sie nicht nur beim Fahrrad, sondern auch beim ÖPV nicht angerechnet, und dass auch der Güterverkehr die Fahrbahnen benutzt, fällt bei der Wer-kriegt-wieviel-Torte auch unter den Tisch.
Konstruierter Fall: Außerhalb geschlossener Ortschaft, blauer Radweg vorhanden, Radfahrer fährt auf der Fahrbahn. LKW überholt Radfahrer mit 1,5 m Abstand statt 2, der erschreckt sich, verreißt den Lenker und fällt um.
Wer bei 1,5m umfällt, hat es verdient, zu Unrecht verknackt zu werden.
Hinweis: die 2m sind eine Vorgabe, die verhindern soll, dass die im Vorfeld unbekannte Unschärfe der Fahrlinien zu konkreten Gefährdungen beim Überholen führt. Wenn man im Nachhinein feststellt, dass es während des Überholvorganges zu einer 1,5m-Annäherung (oder auch weniger) gekommen ist, dann ist das kein Bug, sondern Feature des Konzepts "Sicherheitsabstand". Genau dafür, dass es dann immer noch 1,5 m waren (und nicht minus 50cm) war die Vorgabe da. Würden Rad und Überholer dagegen wie auf Schienen geradeausfahren, bräuchte man die riesigen Sicherheitsabstände nicht.
Wenn irgendjemand dafür belangt würde, einen Zusatzzeichenweg oder "anderen Radweg" nicht benutzt zu haben, hätte ich schon ein Problem, das mit meinem Rechtsverständnis zu vereinbaren.
Aber wenn er ein Blauschild ignoriert hätte nicht?
Ich hab Dich schon verstanden. Dazu eben das Beispiel Mofafahrer, der sich diese Art von Gedanken nicht macht. Nämlich, wenn er überholt wird und dabei etwas passiert, dass er dann Teilschuld bekommen könnte.
Vorgestern in Berlin:: Motorroller biegt von rechts ein, LKW von links. Der LKW auf der linken Spur zieht durch und überrollt den rechts neben ihm befindlichen Roller fährt so langsam, dass der Rollerfahrer versucht, ihn rechts zu überholen. In dem Augenblick zieht der LKW nach rechts und überrollt den neben ihm befindlichen Roller.
Hätte es sich beim Roller um ein Fahrrad gehandelt. wäre Changing Cities schon auf den Mahnwachen-Barrikaden, und Zeitungs-Foren und Twitterfacebook würden heißlaufen, warum der Radfahrer nicht den unbeschilderten Radweg benutzte und dass die Politik sowieso mal wieder nix auf die Kette kriegt. So wars einfach nur eine ganz normale Tragödie.
Wie wir alle wissen, gilt ja in Deutschland Überholzwang und ein schlauer Anwalt könnte schlussfolgern, dass es nicht zum Unfall gekommen wäre, wenn der Radfahrer auf dem "Radweg" gefahren wäre. Dass es auch nicht zum Unfall gekommen wäre, wenn sich auch der Autofahrer an die Verkehrsregeln gehalten hätte, ist der Versicherung, die ggf. für den Schaden aufkommen muss, vermutlich nicht so wichtig.
Dann hat hoffentlich auch der Radfahrer einen schlauen Anwalt, der diesen Angriff energisch pariert.
Präzedenzfälle, die deine pessimistische Sichtweise nähren könnten, habe ich jedenfalls noch nie wahrgenommen. Kennst du welche?
AFAICS wird die Haftung zwischen den beteiligten *fahrenden* Parteien geteilt, der (physisch unbeteiligte) weitere Beteiligte kriegt allenfalls ein Bußgeld. So wurde der Geldtransporterfahrer, der in Berlin regelwidrig die PBL zugeparkt hatte, im Prozess um den tödlichen Unfall der Radfahrerin nicht angeklagt - im Gegensatz zu dem LKW-Fahrer, dem die wartepflichtige verunglückte Radfahrerin einfach vor der Nase in die Fahrbahn einfuhr (Ist der Prozess eigentlich schon beendet, und wenn ja, mit welchem Ausgang?).
JFTR: um 20:50 ist es in Bayern Ende August schon dunkel.
JFTR2: die 17-Jährige benutzte kein Fahrrad, sondern ein Kraftrad. Schwarzseher werden jetzt unterstellen, dass damit der Grund für die vermeintlich ungewöhnliche Formulierung der Erstmeldung gefunden wurde.