Beiträge von Th(oma)s

    Wenn der Bus gerade die Haltestelle angefahren haben sollte, war womöglich sein Vorderrad mehr oder weniger nach rechts eingeschlagen und ist somit nicht mehr bündig zur Karosse, wodurch ein Fahrrad-Vorderrad im Radkasten des Busses eingefangen werden könnte ...

    Nach dieser Meldung von heute wird das Unfallszenario von der Polizei mittlerweile deutlich anders bewertet: demnach sei die Radfahrerin verbotenerweise auf dem Gehweg gefahren. Als neben ihr der Bus in die Haltestelle eingefahren sei, hätte ein 18-jähriger aus der wartenden Passagiergruppe die Radlerin angestoßen, so dass sie vor den Bus gestürzt sei. Es werde nun untersucht, ob es sich um einen unabsichtlichen Rempler oder ein vorsätzliches Stoßen gehandelt habe.

    Ich würde mal vermuten, das da nichts "gezogen" wurde. sondern es sich um einem Effekt einer Schleppkurve handelt.

    Die Unfallstelle liegt nicht in einer Kurve/Kreuzung. Sie befindet sich vor dem Haupteingang zu einem Klinikgelände auf der linken Straßenseite. Möglicherweise hat die Radlerin am Fahrbahnrand (oder auf dem Gehweg?) gehalten, um dort nach links abzubiegen. Dabei hatte sie wahrscheinlich das Vorderrad schon nach links eingeschlagen. Der von hinten kommende Bus fuhr währenddessen die an dieser Stelle gelegene Haltestelle an. Siehe dazu auch das Bild in diesem Bericht.

    Rätselhaft bleibt aber in der Tat der mechanische Prozess dieses "unter-den-Bus-Ziehens". Gerade Linienbusse zeichnen sich doch durch eine rundum geschlossene fugenlose Außenhülle aus. Es wäre daher eigentlich zu erwarten, dass bei einem Zusammenprall das getroffene Objekt eher zur Seite gestoßen wird.

    Edit: Dieser ergänzenden Polizei-Pressemeldung zufolge hat die Radfahrerin wohl mit ihrem MTB auf den Bus gewartet. In Offenbach nehmen Linienbusse scheinbar auch Fahrräder mit. Das würde bedeuten, sie hätte dann auf dem nicht allzu breiten Bürgersteig gestanden und das Fahrrad dabei vermutlich im rechten Winkel zur Bordsteinkante gehalten.

    So schlimm ist der Wachstum eigentlich nicht, da stechen die großen SUV schon raus, am Anfang mit etwa 1,90m inzwischen sind 2m durchaus drin.

    Irgendwann stößt man dann auch unter Ausnutzung aller Tricks (wie elektrisch einklappbare Rückspiegel) an bauliche Grenzen.

    Entscheidender Faktor bei der Aversion gerade gegen die SUV dürfte deren *Höhe* sein. Andere Autos, selbst breite Oberklasselimousinen vergangener Tage, fahren dir doch gefühlt unter dem Lenker durch. Die aktuellen Straßenpanzer machen sich aber genau da noch sehr breit, wo du deine Ellenbogen hast.

    Dann bleibt ja nur noch die Frage, wie groß der Abstand zu sein hat, wenn der Radweg auf dem Hochbord direkt an der Bordsteinkante verläuft ...

    Die Antwort auf die Frage lautet: es macht keinen Unterschied, ob garnix/Schutzstreifen/Radfahrstreifen/PBL/Hochbord. Wegen der Analogie gilt der Abstand angeblich immer, unabhängig von dem Kriterium, dass ein Überholvorgang auf dem gleichen Straßenteil stattfinden muss. 150 cm sind und bleiben immer 150 cm - da beißt jetzt die Maus keinen Faden mehr vom Stoff der Warnweste ab. Wer hier auf der rechten Fahrspur an einem Hochbord-Radler vorbeifährt, begeht einen Verkehrsverstoß:

    Es hat sich leider noch nicht durchgesetzt, dass die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer Vorrang vor der Flüssigkeit des Verkehrs hat. Faktisch hat die Flüssigkeit des Kfz-Verkehrs vielerorts weiterhin Vorrang vor der Verkehrssicherheit von Fußgängern und Radfahrern.

    Du hast die "Leichtigkeit des ruhenden Verkehrs" als Kriterium vergessen, dessen Bedeutung offenbar in der Hierarchie in der Mitte zwischen Flüssigkeit des KFZ-Verkehrs und Verkehrssicherheit liegt: ohne Längsparkstände wäre der Streifen vollkommen unkritisch (ja, die Abstände wären dann kleiner als 150cm, aber nein, das würde keine Unfallrisiken verursachen).

    Denn der Sinn dieses nun per Vorschrift exakt definierten Abstandes kann es ja auch nicht sein, dass...

    Der Sinn des definierten StVO-Abstandes? Die Festschreibung bestätigt jetzt auch "amtlich", dass alles unter 150/200cm lebensgefährlich ist. Sie weckt und bestärkt damit irrationale Ängste vor überholenden KFZ in der Radfahrerschaft und erleichtert dadurch den Behörden die Durchsetzung der reinen "Autofahrbahn". Einerseits, weil die geschürte Angst die Nachfrage für neue Radwegebauten in der Bevölkerung massiv verstärkt, und andererseits, weil sie den Behörden die (Wieder-)Anordnung und Beibehaltung von Benutzungspflichten oder gar vollständigen Fahrradverboten aus angeblichen Sicherheitsgründen massiv erleichtern wird. Würde das kraftfahrende Establishment nicht dieses in der neuen Regel schlummernde Potential erkannt haben, wäre sie nie und nimmer in die StVO gekommen.

    Zu pessimistisch? Wir werden sehen.

    Die Wahrheit entsteht in der Rechtsprechung. Und da scheint die Rechtsprechung beim Überholen eines Radfahrers auf einem Radfahrstreifen exakt den gleichen Abstand zu fordern, wie bei einem Radfahrer auf der Fahrbahn.

    Oder die Fahrradbubble zitiert die Urteile nur einseitig. Kann ich natürlich nicht ausschließen.

    "Urteile" (Plural) gibt es AFAICS nicht. Der einzige mir bekannte Fall betrifft einen Prozess um einen Busfahrer, der das Bein eines 14-jährigen Mädchens überrollte, das einen, leider nicht näher spezifizierten, "Radstreifen" benutzte. Nach dem Pressebericht dazu muss der Unfall mitten auf einer Kreuzung passiert sein (wo es weder Schutz- noch Radfahrstreifen, sondern nur markierte Radfurten gibt), weil beide zunächst noch dicht hintereinander an einer roten Ampel gewartet hatten. Dafür spricht auch, dass der genannte Straßenzug abgesehen von den Kreuzungsstellen gar keine markierten Streifen besitzt.

    Was mich an dem Urteil am meisten stört ist, dass der Umstand, wonach das Mädchen in einem "Pulk" von anderen Radfahrern gewartet habe, bei der Bewertung des Vorgangs offenbar keinerlei Rolle spielte. Denkbar ist immerhin, dass die Radler bei Grün auch im Pulk nebeneinander anfuhren bzw. dass die Verunglückte selbst im Begriff war, einen langsameren Radler zu überholen. Dieses Verhalten hätte mit Sicherheit Auswirkungen auf den (Nicht-)Abstand des Mädchens zur linken Begrenzungslinie bzw. die Wahrscheinlichkeit eines Sturzes ohne Anstoß durch den Bus haben können.

    Wo wir gerade dabei sind, unsere Verkehrsregeln offenbar an den Folgen von Einzelfällen spektakulärer Freak-Accidents auszurichten, möchte ich daher zu bedenken geben, dass dieser Junge und dieses Mädchen noch leben könnten, wenn die vorbeifahrende Autofahrer die nach dem UDV-Rechtsgutachten angeblich unabhängig von jeder Verkehrsführung (!) kategorisch *immer* notwendigen "mindestens anderthalb Meter" gewahrt hätten. Da ein Radfahrstreifen im Gegensatz zum Schutzstreifen ein selbständiger Straßenteil ist, gibt es jedenfalls damit per Definition ebensowenig ein §5-StVO-"Überholen" wie beim Vorbeifahren von KFZ an Radfahrern mit einem Hochbordradweg oder einer abgepollerten PBL. Oder umgekehrt: wer per Analogie aus dem Verordnungstext für Radfahrer auch für das Vorbeifahren auf Radfahrstreifen feste Mindestabstände ableitetet, muss gut begründen, warum er eigentlich Hochbordwege bzw. PBL von dieser Forderung ausschließt. Kann nicht mal jemand so suggestive Poolnudel-Bildchen mit direkt entlang der Bordsteinkante laufenden Bürgersteigradwegen knipsen?

    Ich mache das. Du machst das. Einige machen das.

    Selbst „einige“ ist viel zu hoch gegriffen. Habt ihr schonmal die anderen Radler da draußen beim Geradeausfahren über eine Radwegfurt beobachet? Die fahren *alle* maximal nach Gehör. Schulterblicke absolute Fehlanzeige.

    Mich wundert immer die enorme Diskrepanz zwischen dieser Beobachtung und dem, was man von Radfahrern in Diskussionen über Totewinkelunfälle danach so liest.

    Warum interessieren sich Radfahrer überhaupt dafür, wie schnell auf Autobahnen gefahren werden darf? Mir ist das z. B. völlig egal. :rolleyes:

    Jedes Limit, das ernsthaft zu einer signifikanten Reisezeitverlängerung auf der Autobahn beitragen würde*, könnte den Ausweichverkehr auf attraktiver werdende Landstraßenstrecken verstärken (jedenfalls dann, wenn man nicht gleichzeitig auch das Tempolimit auf der Landstraße senkt...). Das wiederum würde das angestrebte Ziel einer Senkung der Unfallrisiken ad absurdum führen und sich insbesondere auch radverkehrs-feindlich auswirken.

    *) Bei 130 sehe ich diese Gefahr noch nicht, eher so bei 100 oder 110...;)

    [google Maps]

    Igitt. Nutz lieber was auf Basis von OpenStreetMap. Eine recht simple Option ist https://umap.openstreetmap.de/en/map/new/

    Dort kannst du entweder die Punkte manuell setzen, oder eine Datei hochladen.

    Für die genaue Analyse der konkreten Verkehrsführung vor Ort ist wohl das fotografische Luftbild unerlässlich. Gibt es da was aus dem "open"-Bereich, das von der Abdeckung und Auflösung auch nur annähernd den google-Produkten nahekommt?

    Als streetview-Ersatz (der zudem in vielen Fällen auch aktueller ist als die google-Bilder) werden immerhin die Tracks von Mapillary immer besser.

    D.h. Th(oma)s könntest du mir genauer erklären, wie dieser Schritt funktioniert?

    Qgis hast du schon installiert? Als nächstes empfiehlt sich noch das Openlayers-Plugin für das Einbinden externer Karten (Openstreetmap, Opencyclemap, Bing/Google-Maps etc.) als separater Layer. Nützlich fürs Offline-Anzeigen sind zudem weitere Layer wie z.B. die deutschen Kreisgrenzen. Die gibt es, genau so wie die Topografische Karte Deutschlands, in den größeren Maßstäben kostenlos beim Bundesamt für Kartographie. Qgis arbeitet direkt mit den gepackten zip-Files.

    Sofern du die Karten nachher nur als Standbild brauchst und sie nicht dynamisch online anbieten möchtest, empfiehlt sich einfach der Import der vom Statistikportal angebotenen csv-Datei und ein halbwegs flotter PC. Das Filtern nach Unfalltyp, -art, bundesland, -gegner etc. kannst Du dann in Qgis nachträglich machen. Wenn du gefilterte csv verwenden möchtest (z.B. um das Datenvolumen für den upload in die kostenlose 50Mb-Version von qgiscloud möglichst gering zu halten), musst du vermeiden, dass Excel beim Speichern irgendwas an den Kommaeinstellungen zerschießt. Dadurch werden die Angaben in den Linref-Spalten unbrauchbar.

    Beim Einlesen der csv auf die richtige x/y-Zuordnung der Linref-Spalten achten und das korrekte Koordinatensystem (KBS) auswählen. Die Unfallatlas-Datei verwendet als KBS EPSG:3044, ETRS89/ETRS-TM32.

    HTH

    Ohne die zweifelsfreie Schuld dieses Mannes großartig "relativieren" zu wollen: Man könnte sich ja auch einfach mal die Zustände im Transportgewerbe aus Sicht eines Lohnabhängigen betrachten. Da gilt: wer da keine Leistung bringt, fliegt raus. Und diese "Leistung" setzt voraus, permanent gegen elementarste Verkehrsregeln zu verstoßen. Weil es alle anderen (also die Konkurrenten) auch so machen...

    Randbemerkung: im Transportgewerbe arbeiten angeblich auch knapp 2% Frauen als LKW-Fahrer. Seltsamerweise ist mir trotz aller ungünstigen Umstände, die ja vermutlich Männer und Frauen ähnlich stark betreffen, bislang noch nie eine Frau als Täter beim Rechtsabbieger-Crash aufgefallen. Weder bei den mittlerweile deutlich über 200 Todesfällen, die ich mit rechtsabbiegenden LKW erfasst und analysiert habe, noch bei den zahllosen Unfällen diesen Typs mit "nur" schwerverletzten, die ich im Laufe der Beobachtung zwar überflogen, aber nicht systematisch erfasst habe, wurde jemals erwähnt, dass eine Frau am Steuer saß. Der statistische Erwartungswert bei Gleichverteilung wäre ca. 4 bei den Todesfällen. Zufall, oder doch Zeichen dafür, dass gewissenloses Abbiegen doch keine notwendige Begleiterscheinung von Schwerlastverkehr sein muss?

    Dass heißt, dass sich blinde Menschen wünschen, dass sie beim Überqueren einer Straße die Möglichkeit haben, sich anhand der Geräuschkulisse ein "Bild" davon machen können, wie die Chancen stehen, heil über die Straße zu kommen! Daher resultiert wohl auch die Forderung nach einer Geräusch-Kulisse für Elektro-Autos im niedrigen Geschwindigkeitsbereich, in dem die Reifen kein wahrnehmbares Geräusch erzeugen.

    Du wiederholst einmal mehr was ich gesagt habe: bei KFZ ist die Geräuschkulisse essentieller Bestandteil der Durchsetzung der Verkehrsregeln: wer den Gesslerhut „KFZ“ nicht ordentlich grüßt, der darf quasi bei Androhung der Todesstrafe durch jeden Kraftfahrer standrechtlich und ohne ordentliches Verfahren noch vor Ort sanktioniert werden. Finden wir alles so normal, dass wir uns sogar noch wünschen, dass geräuschlose KFZ extra mit synthetischen Schallerzeugern zur Verbreitung von Angst und Schrecken augestattet werden.

    Aber wehe, ein Radfahrer machte Anstalten, dieses Informelle Recht zur Androhung des ungebremsten Draufhaltens und Vollstreckens auch mal für sich in Anspruch zu nehmen. Da gibt es Urteile, wo einem Radfahrer, der auf der Fahrbahn mit einem unachtsam querenden Fußgänger kollidiert ist, vorgehalten wird, dass er für seine Geräuschlosigkeit viel zu schnell war. Um Missverständnissen vorzubeugen: ich finde diese Urteile in Ordnung! Ich bin nur strikt dafür, dass dieses Prinzip auch für E-Mobile Anwendung findet.:evil:

    E-Mobile sollten übrigens anstelle einer Hupe auch nur die vom Fahrrad bekannte mechanische „helltönende Glocke“ kriegen.:saint:

    Und darauf zu vertrauen rietest du also einem Blinden?

    Was rätst du denn dem Blinden beim Umgang mit Radfahrern?

    Man könnte ja für eine Übergangszeit beim Starten von E-Autos eine obligatorische akustische und optische Warnung (vergleichbar den Hinweisen beim Starten eines Navigationsmoduls) verpflichtend vorschreiben: „Achtung! Sie führen ein geräuschloses Fahrzeug. Andere Verkehrsteilnehmer können Ihre Annäherung nicht akustisch wahrnehmen. Es steht in Ihrer Verantwortung, sich durch erhöhte Aufmerksamkeit und angepasste Geschwindigkeit so zu verhalten, dass Zusammenstöße, die daraus resultieren, vermieden werden.“

    Ein blinder Mensch, mit dem ich darüber mal gesprochen habe, sagte an dieser Stelle, dass die Verunsicherung gegenüber lautlosen Radfahrern als weniger beängstigend empfunden wird als gegenüber lautlosen Autos, weil die möglichen Unfall-Folgen als Opfer eines Fahrradunfalls als weniger gefährlich eingeschätzt werden und die Chance auf ein "Ausweichen in letzter Sekunde" bei Radfahrern höher eingeschätzt wird.

    YMMV. Man kann auch ein KFZ durchaus so langsam und aufmerksam bewegen, dass ein Ausweichen/Anhalten "in letzter Sekunde" problemlos möglich wird.