Und ist damit ist die Behörde bei jeder Anordnung einer Benutzungspflicht verpflichtet nachzuweisen, das das Unfallrisiko für Radfahrer auf diesem Radweg nicht höher ist als auf der Fahrbahn daneben.
Das Argument könnte man auch anführen, wenn die Behörde zuvor einfach mal willkürlich neben der Fahrbahn benutzungspflichtige Sonderwege für Smarts oder Hyundais ausgewiesen hätte.
Primär mangelt es aber doch regelmäßig schon am Nachweis dafür, dass das Unfallrisiko auf der Fahrbahn für Radfahrer höher ist als für Nicht-Radfahrer (insbesondere für Kleinkraftrad-/Speedpedelec-/Mofafahrer). Es mangelt weiterhin am Nachweis dafür, dass es der Längsverkehr ist, von dem das örtliche Risiko für Fahrbahnradler ausgeht, denn nur die von diesem ausgehenden Gefahren könnten überhaupt durch Fahrbahnverbote adressiert werden.