Beiträge von Th(oma)s

    Ich weiß nicht, ob höhere Strafen irgendetwas bewirken, aber das fühlt sich zu "billig" an für die Umständen

    Die DruKos prangern wie nicht anders zu erwarten an, dass das vermeintlich viel zu milde Urteil Ausdruck der „typisch deutschen Autohörigkeit“ sei.

    Ich finde ja, dass sich die Autohörigkeit gerade nicht im Urteil ausdrückt, sondern in der Ansicht der Urteilsschelter, dass ein (lebens)langes Fahrverbot eine suuuperschwere Bestrafung darstellen würde.😈

    Man sieht: das Thema wird seit 25 Jahren von so ziemlich allen einfach ausgeblendet. Weil die Fahrbahn gehört dem Auto in Schland. Wäre doch echt schlimm, wenn das jemand auch nur für einen Moment in Frage stellen würde!

    Diese Haltung war nie ganz weg, war aber in den 90er und Nullerjahren noch erheblich weniger ausgeprägt. Heute tragen zwei Faktoren dazu bei, dass die Dominanz des Automobils auf der Fahrbahn unangefochtener denn je ist: erstens, die StVO-Regel zu fixen Überholabständen, die alle Sorgen, wonach enges Überholen lebensgefährlich wäre, jetzt auch mit gesetzgeberischen Weihen amtlich bis zur vollen Psychose bestärkt, zumal gleichzeitig völlige Untätigkeit der Ordnungshüter gegen Verstöße dagegen herrscht. Zweitens die massiv verstärkte Agitation der Öko-NGOs, die unermüdlich "sichere Radwege" propagieren und damit indirekt den Hoax von der "unsicheren Fahrbahn" promoten, um durch das Aufbauen von zivilgesellschaftlichem Druck die öffentliche Hand zur Finanzierung des gewünschten Stadtumbaus zu veranlassen.

    Mein Kollege ist gemäß seinen Äußerungen klar der Meinung, dass ein Radweg gefälligst IMMER benutzt werden müsse, wenn es ihn gibt. Dies begründet er kurzsilbig damit, dass Radfahrer auf "Straßen" totgefahren würden. Ich habe vorsichtig versucht, zu erklären, dass meine bisherige Erfahrung jedoch genau das Gegenteil zeigt.

    Weise ihn doch auf radunfaelle.wordpress.com hin.🥳

    Allgemein machen Überholunfälle außerorts nur rund 5% der im Straßenverkehr getöten Radfahrer aus bei rund 2 Fällen pro Monat – nur machen sie den Menschen halt am meisten Angst, weil man _vollständig_ vom Verhalten des Autofahrers abhängig ist

    Ist man nicht: über die Hälfte der Auffahrunfälle passieren nachts oder bei frontal tiefstehender Sonne (geprüft anhand Unfallzeit, Straßenverlauf und Sonnenstand). Zumindest bei Fahrten unter diesen Bedingungen fährt man außerorts konsequent ganz rechts. Bei Freizeitfahrten legt man die Runde möglichst so herum, dass man während der kritischen halben Stunde nicht auf die Sonne zufahren muss. Man legt sich ein helles Rücklicht zu und benutzt es auch.

    Meinem Arbeitskollegen, mit dem ich Tisch an Tisch sitze, habe ich erklärt, dass es seit 25 Jahren keine Radwegbenutzungspflicht mehr gibt, wenn nicht eine entsprechende Beschilderung die Benutzung der Fahrbahn als Radfahrer verbietet. Er wollte es mir zunächst gar nicht glauben, sondern dachte vielmehr, dass Radfahrer Radwege IMMER benutzen MÜSSEN. Somit habe ich ihn erst einmal aufgeklärt und auch das 25-jährige Jubiläum der betreffenden Novelle nicht unerwähnt gelassen. Er war davon so beeindruckt, dass er in der Pause gleich noch weitere Kollegen über den Sachverhalt aufklären musste. Was habe ich da nur losgetreten...?

    Wie war denn die Reaktion? Eher so „Spannend. Muss ich gleich mal ausprobieren.“, oder „Die da oben spinnen ja wohl jetzt völlig. Wozu bauen wir denn Radwege, wenn man die hinterher nicht benutzen muss? Ich selber käme nie auf die Idee, Radwege zu ignorieren!“?

    Mal ganz polemisch:

    In machen Bundesländern hat man sich an radfahrerfreie Fahrbahnen gewöhnt und rechnet nicht mehr mit Radfahren

    Bayern ist das zweitbevölkerungsreichste und das flächengrößte Bundesland. Das, und der Faktor "Zufall" dürften bei so kleinen Absolutwerten wohl am ehesten als Erklärung in Frage kommen.

    Objekte mit der Silhouette eines Zweirades muss man sowieso auf dem Zettel haben; das reicht aus, um auch Fahrräder nicht zu übersehen. Das Merkmal "Muskelantrieb" macht ja nicht unsichtbar.

    "Safety in Numbers" beruht beim Radverkehr auf zwei Säulen: erstens auf mehr eigener Fahrpraxis der Radfahrer selber, und zweitens auf dem aktiven Rechnen der Kraftfahrer mit Radverkehr auf Sonderwegen neben der Fahrbahn an Kreuzungen und Einmündungen.

    Was auch fehlt ist eine Angabe zur Beleuchtung beider Fahrzeuge, also wohl vorhanden und intakt, und, ähm, zur Uhrzeit, ob all das Gedöns überhaupt zwingend nötig war ...

    Die Uhrzeit wäre sicher auch hilfreich, wenn man ernsthaft nach Zeugen suchen wollte?

    Die Pedelecs kommen in Bayern an und die Leute radeln auf Straßen, wo ein Fischkopp annimmt, das VZ 331 wurde nur vergessen und der Radweg ist irgendwo hinterm Gebüsch…

    Tödliche Auffahrunfälle 2023 je Bundesland: BW 3, BY 5, HE 2, NI 2, NRW 1, RP 3, SH 2

    Überraschenderweise ist der nicht gerade für seine vielen Landstraßen-Radwege berühmte Osten der Republik damit heuer noch gar nicht vertreten...

    Im Google Luftbild habe ich den eindeutig gut asphaltierten Teil gemessen, laut StreetView bzw. Mapillary könnte auf der einen Seite noch ein schlecht gepflegter bzw. grob gepflasterter Streifen Regenrinne sein, vermutlich ist der dann bei 5,8 mitgezählt.

    Hier noch ein Bild aus der B.Z., wo man erkennen kann, wie breit die verbleibende Fläche war. Das Fahrrad ist ca. 1,8m lang. Wer auf dem matteren Bereich radelt, hätte deutlich mehr als 1,5m Abstand zur Verfügung.

    Man sieht auch recht gut, dass der Gelenkbus vollständig gerade ausgerichtet steht und somit nicht erst nach der Kollision im Rahmen eines Ausweichreflexes an den Rand gelenkt worden sein kann.

    .

    Meine Meinung ist, dass erst dann gute/akzeptable Radwege gebaut werden, wenn es keine Radwegpflicht mehr gibt.

    Denn dann müssen sie zumindest einem kleinen Teil der renitenten Radfahrer was bieten, um die von der Fahrbahn zu bekommen.

    Die BASt-Untersuchung V184 belegt die Alltagserfahrung, dass die Frage der Benutzungspflicht nicht nur die Straßenverkehrsbehörden kalt lässt sowie maßregelnde Autofahrer nicht im geringsten interessiert, sondern dass sie auch der Radfahrerschaft vollkommen egal ist. Was angeboten wird, wird benutzt, Punkt.

    Hartgesottene Radwege-Ignorierer wie ich wissen zudem aus Erfahrung, dass es es auch hinsichtlich des Unfallrisikos im Längsverkehr (wegen dem die Benutzungspflicht angeblich "nötig/gerechtfertigt/angemessen" sein soll) keinen Unterschied gibt: es ist mit oder ohne Schild immer gleich unbedeutend.

    Knapp, nicht gut.

    Fast alle Busse dürften die 2,55 m der StVZO ausnutzen für den Fahrgastkomfort bzw. maximale Sitzplatzzahl, also bleiben von meinen bei Google gemessenen 5,3-5,4 abzgl. Bus max. 2,8 m übrig. Bei 1,5 m gesetzl. Überholabstand und 0,6 m Breite des Rads müsste sie mit max. 0,7 m Abstand nach rechts gefahren sein, damit's legal wird,

    Der Vertreter von ChangingCities sprach bei der Ansprache anlässlich der Mahnwache von 5,80m. Das ist auch das Maß, das ich aus dem Mapillary-Bild vom Unfallort per Dreisatz anhand der Verkehrszeichenabmessungen ermittelt hatte.

    In Hamburg ist es der Polizei Hamburg auch scheissegal, dass sich am 01.10.1998 ein paar Dinge geändert haben: https://hamburg.adfc.de/pressemitteilu…hten-abschaffen

    Gleichzeitig vehement mehr Radwege fordern und die Benutzungspflicht abzulehnen funktioniert ebensowenig wie gegen Helmpflicht zu sein und gleichzeitig wegen der vermeintlich großen Gefahr aktiv das Helmtragen zu propagieren. Letztlich kriegt/behält man mit dieser ambivalenten Argumentation beide Pflichten.

    Dürfte richtig lokalisiert sein, das Gartentor beim vmtl. privaten gelben Schild passt ...

    Laut Google Maps um die 5,4 m Fahrbahnbreite, dann könnte StVO-1,5-m vs. alter 2 m für Lkw tatsächlich haarscharf relevant werden, dürfte ein interessantes Urteil werden, sofern die Erben einen guten Anwalt finden ...

    Da der Bus der Radfahrerin über den Kopf gefahren ist, kann der Sturz aufgrund der geschlossenen und glatten Fahrzeugflanke nur *vor* (statt *neben*) dem Bus erfolgt sein. Wenn, dürfte also nur der Längsabstand von Interesse sein. Auf Pressebildern steht der Bus hart an der linken Bordsteinkante. Da bleibt rechts von ihm ein Korridor von gut 3m und damit doppelt so viel, wie die meisten Radwege breit sind. Wahrscheinlich ist die Radfahrerin trotzdem nach rechts von der Fahrbahn in den losen Sand im unbefestigten Seitenstreifen ausgewichen und dadurch ins Schlingern geraten.

    Hier paar Thesen. Hab ich nicht recherchiert, deshalb gerne richtigstellen:

    Keine Richtigstellung, sondern Ergänzung

    * Erfindung der Powermagnete, die dank Zuschlägen von Seltenerdmetallen ungeahnte Wirkungsgrade bei minimalem Gewicht erlauben (und die auch in den Turbinen bei der Stromherstellung dramatische Fortschritte erlaubten)

    Warum die Autohersteller beim Ausstieg aus dem Verbrenner mauern: gibt es eigentlich einen Konzern, bei dem nicht irgendeine Holding aus einem der Ölförderstaaten ihre Petrodollars in Firmenanteilen angelegt hätte?

    Man kann sich ja wirklich nur noch die Haare raufen, mit welcher Hartnäckigkeit in unserer Gesellschaft versucht wird, in Unkenntnis des eigentlichen Unfallherganges unbedingt und auf jeden Preis selbst bei einer Mahnwache einem 15-Jährigen die Schuld an seinem Tod in die Schuhe zu schieben.

    Das „typisch deutsche“ daran ist unser Verkehrsunfallstatistikgesetz, das die Polizei dazu verpflichtet, ad hoc die Unfallschuld festzustellen und die sich daraus ergebende weltweit einzigartige Möglichkeit, noch in der heißen Phase der Empörung gleich nach solchen Tragödien in der Presse und am Stammtisch über den Ablauf des Unfalles sowie darauf aufbauend über Schuld und Sühne zu debattieren. Im Ausland geht das einfach nicht. Was die Leute dort denken und sagen würden, wenn sie die selben Informationen bekämen, wissen wir nicht (aber ich ahne es….).