Also mit § 2 Abs. 1 S. 1 StVO ist ja alles gesagt oder?
Abgesehen von § 2 Abs. 4 Satz 2 stehen in den vielen §§ der StVO noch unzählige andere Vorschriften. Keine davon erlaubt die Gefährdung von Fahrbahnradlern, weswegen die derzeit gerade auch von lautstarken Vertretern der Verkehrswende-Blase gepflegte Ansicht "ohne infrastruktur haben Radfahrer auf der Straße nichts verloren" logisch und verkehrsrechtlich schonmal kompletter Unsinn ist.
Wer mag, kann gerne politisch durchsetzen, dass Fahrspuren reduziert werden, dass man auf geplante Erweiterungen des Straßennetzes verzichtet, dass man Straßen zurückbaut oder per Schild oder Poller Zufahrtsverbote anordnet. Dafür braucht man aber keine Fahrräder als Vorwand, denn das alles hat so rein überhaupt nichts mit dem suggerierten Dualismus "was nicht dem Auto gehört, gehört dem Fahrrad" (bzw. umgekehrt) zu tun.