Dürfte richtig lokalisiert sein, das Gartentor beim vmtl. privaten gelben Schild passt ...
Laut Google Maps um die 5,4 m Fahrbahnbreite, dann könnte StVO-1,5-m vs. alter 2 m für Lkw tatsächlich haarscharf relevant werden, dürfte ein interessantes Urteil werden, sofern die Erben einen guten Anwalt finden ...
Da der Bus der Radfahrerin über den Kopf gefahren ist, kann der Sturz aufgrund der geschlossenen und glatten Fahrzeugflanke nur *vor* (statt *neben*) dem Bus erfolgt sein. Wenn, dürfte also nur der Längsabstand von Interesse sein. Auf Pressebildern steht der Bus hart an der linken Bordsteinkante. Da bleibt rechts von ihm ein Korridor von gut 3m und damit doppelt so viel, wie die meisten Radwege breit sind. Wahrscheinlich ist die Radfahrerin trotzdem nach rechts von der Fahrbahn in den losen Sand im unbefestigten Seitenstreifen ausgewichen und dadurch ins Schlingern geraten.