Die Aberkennung des Führerscheins (darf er meinetwegen irgendwann nach einem psychologischen Eignungstest neu machen…) würde ich nicht als Teil der Strafe werten, sondern als Schutz der Gesellschaft wegen offenbar geistiger Verwirrtheit: "Er habe die Ampel vor seinem „geistigen Auge auf Grün umschalten sehen“."
Das öffentliche Eingeständnis dieser Fehleinschätzung spricht dafür, dass der Angeklagte hier offenbar nicht, wohlinstruiert von einem zynischen Anwalt, im virtuellen Büßerhemd eine scheinheilige Rühr-Show fürs Gericht abzieht. Ich sehe die offene Aussage eher als Ausdruck des ehrlichen Bemühens um eine Einsicht in das Zustandekommen des schweren Fehlers denn als Verhöhnung des Opfers und der Angehörigen. Wiederholungsgefahr besteht dadurch gerade nicht.
Zeitungsberichten zufolge passierte der Unfall ganz am Ende der Rotphase für den Fahrverkehr, denn es wird ausdrücklich betont, dass „noch“ Grün am Fußgängersignal gewesen wäre, als sie beiden Fußgänger die an dieser Stelle sehr breite Fahrbahn betraten. Insoweit rechtfertigt das zwar in keinster Weise die Rotfahrt, aber es macht die Aussage mit dem geistigen Grün-Werden plausibel. Hundermillionenmal gehen vergleichbare Pokereien jeden Tag gut. Die „Rübe ab!“-Kommentare, wenn sowas ausnahmsweise mal gründlich schief geht wirken auf mich immer ein bißchen, als würde auf dem mittelalterlichen Marktplatz der Mob mit wohligem Schauer die Hexe brennen sehen wollen - im Unterbewusstsein nur heilfroh, dass es wieder mal nicht einen selber erwischt hat.