Beiträge von Th(oma)s

    Was willst du damit aussagen? Doch hoffentlich nicht das, was manche Kritiker von Tempolimits seit eh und je behaupten: "Gegner des Tempolimits gaben nicht der hohen Geschwindigkeit, sondern den mangelnden Fahrfähigkeiten der Autofahrer Schuld."

    Wir haben wie in vielen anderen Fällen, wo nach härteren Strafen und strengeren Regeln gerufen wird, eigentlich gar kein Regelungs-, sonder bloß ein Vollzugsdefizit. Bevor wir die Limits noch weiter senken und ausdehnen, sollten wir wenigstens erstmal die, die es schon längst gibt, durchsetzen.

    "Im europäischen Ausland nimmt die Tendenz zur Senkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu: In Helsinki wurde Tempo 30 im Jahr 2018 als Teil der „Vision Zero“-Strategie beschlossen und mit Beginn des Jahres 2019 im Stadtgebiet eingeführt. In 2019 wurde dort erstmals keine zu Fuß gehende oder radfahrende Person bei einem Verkehrsunfall getötet (Schmiester, et al., 2020). Die belgische Hauptstadt Brüssel hat am 1. Januar 2021 ein generelles Tempolimit von 30 km/h in der Innenstadt eingeführt (ARD-aktuell / tagesschau.de, 2021). In Frankreich haben bereits ca. 200 Gemeinden ein generelles Tempolimit von 30 km/h eingeführt, darunter Lille, Nantes und Grenoble (Pomrehn, 2020). Spanien hat 2021 innerorts Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit an allen Straßen mit nicht mehr als einem Fahrstreifen pro Richtung eingeführt (ADAC e.V., 2021)."

    Helsinki hatte 2019 einen bislang einmaligen Ausreißer. Gleich im nächsten Jahr waren es wieder 6 radelnde/laufende Todesopfer, mehr als im Durchschnitt der Jahre vor Einführung von T30.

    Brüssel, Spanien und Frankreich gehen mit dem (überall in Europa zu beobachtenden) Corona-Dip hausieren.

    Und schließlich: das, was jüngst in Belgien, Frankreich, Spanien als "Tempo 30" eingeführt wurde, entspricht bis auf marginale Unterschiede dem, was in deutschen Städten schon seit >20 Jahren Standard ist (also de facto ausgedehnte T30-Zonen plus 50er Magistralen). Etwaig bestehenden Unterschiede sind so klein, dass man jedenfalls keine "Quantensprünge" in der Unfallstatistik mehr erwarten darf, falls D da noch nachzöge.

    Mag sein, dass die Strafen zu niedrig sind, für zu schnelles Fahren (der Rotlichtmissachter fuhr mit 65 km/h statt den erlaubten max. 50 km/h). Aber ist es nicht noch sehr viel wichtiger, die erlaubten Höchstgeschwindigkeiten deutlich zu reduzieren?!

    Was wäre da eigentlich die Motivation für? Hältst du schon 50 pauschal für viel zu hoch, oder kalkulierst du bei der Forderung nach 30 (?) von vorneherein ein, dass ein gewisser Prozentsatz immer schneller als erlaubt fahren wird, dies dann aber wenigstens nicht mehr mit 65-70 täte, sondern mit vielleicht 45 (so dass im Endeffekt niemand schneller als die 50 führe, die "safe" wären, wenn alle sich dran hielten?

    Es fehlt der Überwacher und Sofortsanktionierer!

    Ja. Und deswegen sind symbolische drakonische Strafen für die Pechvögel, die aus einer Laune der Statistik heraus zum "Vollstrecker" des erhöhten Risikos werden, zur Senkung des Risikos vollkommen sinnlos. Die Mordrate senkst du nicht, indem du die erwischten Mörder köpfst, sondern indem du dafür sorgst, dass die Leute sich erst gar nicht im Wirtshaus raufen.

    Die Aberkennung des Führerscheins (darf er meinetwegen irgendwann nach einem psychologischen Eignungstest neu machen…) würde ich nicht als Teil der Strafe werten, sondern als Schutz der Gesellschaft wegen offenbar geistiger Verwirrtheit: "Er habe die Ampel vor seinem „geistigen Auge auf Grün umschalten sehen“."

    Das öffentliche Eingeständnis dieser Fehleinschätzung spricht dafür, dass der Angeklagte hier offenbar nicht, wohlinstruiert von einem zynischen Anwalt, im virtuellen Büßerhemd eine scheinheilige Rühr-Show fürs Gericht abzieht. Ich sehe die offene Aussage eher als Ausdruck des ehrlichen Bemühens um eine Einsicht in das Zustandekommen des schweren Fehlers denn als Verhöhnung des Opfers und der Angehörigen. Wiederholungsgefahr besteht dadurch gerade nicht.

    Zeitungsberichten zufolge passierte der Unfall ganz am Ende der Rotphase für den Fahrverkehr, denn es wird ausdrücklich betont, dass „noch“ Grün am Fußgängersignal gewesen wäre, als sie beiden Fußgänger die an dieser Stelle sehr breite Fahrbahn betraten. Insoweit rechtfertigt das zwar in keinster Weise die Rotfahrt, aber es macht die Aussage mit dem geistigen Grün-Werden plausibel. Hundermillionenmal gehen vergleichbare Pokereien jeden Tag gut. Die „Rübe ab!“-Kommentare, wenn sowas ausnahmsweise mal gründlich schief geht wirken auf mich immer ein bißchen, als würde auf dem mittelalterlichen Marktplatz der Mob mit wohligem Schauer die Hexe brennen sehen wollen - im Unterbewusstsein nur heilfroh, dass es wieder mal nicht einen selber erwischt hat.

    Ich weiß nicht, ob höhere Strafen irgendetwas bewirken, aber das fühlt sich zu "billig" an für die Umständen

    Die DruKos prangern wie nicht anders zu erwarten an, dass das vermeintlich viel zu milde Urteil Ausdruck der „typisch deutschen Autohörigkeit“ sei.

    Ich finde ja, dass sich die Autohörigkeit gerade nicht im Urteil ausdrückt, sondern in der Ansicht der Urteilsschelter, dass ein (lebens)langes Fahrverbot eine suuuperschwere Bestrafung darstellen würde.😈

    Man sieht: das Thema wird seit 25 Jahren von so ziemlich allen einfach ausgeblendet. Weil die Fahrbahn gehört dem Auto in Schland. Wäre doch echt schlimm, wenn das jemand auch nur für einen Moment in Frage stellen würde!

    Diese Haltung war nie ganz weg, war aber in den 90er und Nullerjahren noch erheblich weniger ausgeprägt. Heute tragen zwei Faktoren dazu bei, dass die Dominanz des Automobils auf der Fahrbahn unangefochtener denn je ist: erstens, die StVO-Regel zu fixen Überholabständen, die alle Sorgen, wonach enges Überholen lebensgefährlich wäre, jetzt auch mit gesetzgeberischen Weihen amtlich bis zur vollen Psychose bestärkt, zumal gleichzeitig völlige Untätigkeit der Ordnungshüter gegen Verstöße dagegen herrscht. Zweitens die massiv verstärkte Agitation der Öko-NGOs, die unermüdlich "sichere Radwege" propagieren und damit indirekt den Hoax von der "unsicheren Fahrbahn" promoten, um durch das Aufbauen von zivilgesellschaftlichem Druck die öffentliche Hand zur Finanzierung des gewünschten Stadtumbaus zu veranlassen.

    Mein Kollege ist gemäß seinen Äußerungen klar der Meinung, dass ein Radweg gefälligst IMMER benutzt werden müsse, wenn es ihn gibt. Dies begründet er kurzsilbig damit, dass Radfahrer auf "Straßen" totgefahren würden. Ich habe vorsichtig versucht, zu erklären, dass meine bisherige Erfahrung jedoch genau das Gegenteil zeigt.

    Weise ihn doch auf radunfaelle.wordpress.com hin.🥳

    Allgemein machen Überholunfälle außerorts nur rund 5% der im Straßenverkehr getöten Radfahrer aus bei rund 2 Fällen pro Monat – nur machen sie den Menschen halt am meisten Angst, weil man _vollständig_ vom Verhalten des Autofahrers abhängig ist

    Ist man nicht: über die Hälfte der Auffahrunfälle passieren nachts oder bei frontal tiefstehender Sonne (geprüft anhand Unfallzeit, Straßenverlauf und Sonnenstand). Zumindest bei Fahrten unter diesen Bedingungen fährt man außerorts konsequent ganz rechts. Bei Freizeitfahrten legt man die Runde möglichst so herum, dass man während der kritischen halben Stunde nicht auf die Sonne zufahren muss. Man legt sich ein helles Rücklicht zu und benutzt es auch.

    Meinem Arbeitskollegen, mit dem ich Tisch an Tisch sitze, habe ich erklärt, dass es seit 25 Jahren keine Radwegbenutzungspflicht mehr gibt, wenn nicht eine entsprechende Beschilderung die Benutzung der Fahrbahn als Radfahrer verbietet. Er wollte es mir zunächst gar nicht glauben, sondern dachte vielmehr, dass Radfahrer Radwege IMMER benutzen MÜSSEN. Somit habe ich ihn erst einmal aufgeklärt und auch das 25-jährige Jubiläum der betreffenden Novelle nicht unerwähnt gelassen. Er war davon so beeindruckt, dass er in der Pause gleich noch weitere Kollegen über den Sachverhalt aufklären musste. Was habe ich da nur losgetreten...?

    Wie war denn die Reaktion? Eher so „Spannend. Muss ich gleich mal ausprobieren.“, oder „Die da oben spinnen ja wohl jetzt völlig. Wozu bauen wir denn Radwege, wenn man die hinterher nicht benutzen muss? Ich selber käme nie auf die Idee, Radwege zu ignorieren!“?

    Mal ganz polemisch:

    In machen Bundesländern hat man sich an radfahrerfreie Fahrbahnen gewöhnt und rechnet nicht mehr mit Radfahren

    Bayern ist das zweitbevölkerungsreichste und das flächengrößte Bundesland. Das, und der Faktor "Zufall" dürften bei so kleinen Absolutwerten wohl am ehesten als Erklärung in Frage kommen.

    Objekte mit der Silhouette eines Zweirades muss man sowieso auf dem Zettel haben; das reicht aus, um auch Fahrräder nicht zu übersehen. Das Merkmal "Muskelantrieb" macht ja nicht unsichtbar.

    "Safety in Numbers" beruht beim Radverkehr auf zwei Säulen: erstens auf mehr eigener Fahrpraxis der Radfahrer selber, und zweitens auf dem aktiven Rechnen der Kraftfahrer mit Radverkehr auf Sonderwegen neben der Fahrbahn an Kreuzungen und Einmündungen.

    Was auch fehlt ist eine Angabe zur Beleuchtung beider Fahrzeuge, also wohl vorhanden und intakt, und, ähm, zur Uhrzeit, ob all das Gedöns überhaupt zwingend nötig war ...

    Die Uhrzeit wäre sicher auch hilfreich, wenn man ernsthaft nach Zeugen suchen wollte?

    Die Pedelecs kommen in Bayern an und die Leute radeln auf Straßen, wo ein Fischkopp annimmt, das VZ 331 wurde nur vergessen und der Radweg ist irgendwo hinterm Gebüsch…

    Tödliche Auffahrunfälle 2023 je Bundesland: BW 3, BY 5, HE 2, NI 2, NRW 1, RP 3, SH 2

    Überraschenderweise ist der nicht gerade für seine vielen Landstraßen-Radwege berühmte Osten der Republik damit heuer noch gar nicht vertreten...

    Im Google Luftbild habe ich den eindeutig gut asphaltierten Teil gemessen, laut StreetView bzw. Mapillary könnte auf der einen Seite noch ein schlecht gepflegter bzw. grob gepflasterter Streifen Regenrinne sein, vermutlich ist der dann bei 5,8 mitgezählt.

    Hier noch ein Bild aus der B.Z., wo man erkennen kann, wie breit die verbleibende Fläche war. Das Fahrrad ist ca. 1,8m lang. Wer auf dem matteren Bereich radelt, hätte deutlich mehr als 1,5m Abstand zur Verfügung.

    Man sieht auch recht gut, dass der Gelenkbus vollständig gerade ausgerichtet steht und somit nicht erst nach der Kollision im Rahmen eines Ausweichreflexes an den Rand gelenkt worden sein kann.

    .

    Meine Meinung ist, dass erst dann gute/akzeptable Radwege gebaut werden, wenn es keine Radwegpflicht mehr gibt.

    Denn dann müssen sie zumindest einem kleinen Teil der renitenten Radfahrer was bieten, um die von der Fahrbahn zu bekommen.

    Die BASt-Untersuchung V184 belegt die Alltagserfahrung, dass die Frage der Benutzungspflicht nicht nur die Straßenverkehrsbehörden kalt lässt sowie maßregelnde Autofahrer nicht im geringsten interessiert, sondern dass sie auch der Radfahrerschaft vollkommen egal ist. Was angeboten wird, wird benutzt, Punkt.

    Hartgesottene Radwege-Ignorierer wie ich wissen zudem aus Erfahrung, dass es es auch hinsichtlich des Unfallrisikos im Längsverkehr (wegen dem die Benutzungspflicht angeblich "nötig/gerechtfertigt/angemessen" sein soll) keinen Unterschied gibt: es ist mit oder ohne Schild immer gleich unbedeutend.

    Knapp, nicht gut.

    Fast alle Busse dürften die 2,55 m der StVZO ausnutzen für den Fahrgastkomfort bzw. maximale Sitzplatzzahl, also bleiben von meinen bei Google gemessenen 5,3-5,4 abzgl. Bus max. 2,8 m übrig. Bei 1,5 m gesetzl. Überholabstand und 0,6 m Breite des Rads müsste sie mit max. 0,7 m Abstand nach rechts gefahren sein, damit's legal wird,

    Der Vertreter von ChangingCities sprach bei der Ansprache anlässlich der Mahnwache von 5,80m. Das ist auch das Maß, das ich aus dem Mapillary-Bild vom Unfallort per Dreisatz anhand der Verkehrszeichenabmessungen ermittelt hatte.

    In Hamburg ist es der Polizei Hamburg auch scheissegal, dass sich am 01.10.1998 ein paar Dinge geändert haben: https://hamburg.adfc.de/pressemitteilu…hten-abschaffen

    Gleichzeitig vehement mehr Radwege fordern und die Benutzungspflicht abzulehnen funktioniert ebensowenig wie gegen Helmpflicht zu sein und gleichzeitig wegen der vermeintlich großen Gefahr aktiv das Helmtragen zu propagieren. Letztlich kriegt/behält man mit dieser ambivalenten Argumentation beide Pflichten.