Beiträge von Th(oma)s

    Schlimm ist, dass die Statistik nicht so aussieht, wie sie eigentlich aussehen müsste, wenn das mit der Verkehrswende ernst gemeint wäre: Nämlich so, dass mehr und mehr Straßen für den privaten KFZ-Verkehr geschlossen werden und begrünt wurden oder nur noch für Einsatz-Fahrzeuge und dem Rad- und Fußverkehr zur Verfügung stehen..

    Schlimm ist, dass die Diskussion über Radwege dazu führt, dass immer mehr Straßen im Netz dem Radverkehr immer weniger zur Verfügung stehen - und das ganz ohne gesetzliche Verbote, weil schon die Vorspiegelung der dringenden Notwendigkeit von Radwegen bereits ausreicht, um den Menschen die Benutzung der Straßen madig zu machen ("Ich bin doch nicht lebensmüde, und fahr da her, ohne Radweg!!!").

    Gerade aufgrund der Gehweg-Freigabe ist es ja überhaupt erst zu diesem Konflikt gekommen!

    Der „Konflikt“ ist jedenfalls immer der gleiche, auch wenn es um dezidierte Radwege und deren Benutzungspflicht geht.

    Muskelantrieb gerät erst dadurch zur Ursache für Fehlverhalten, indem man kommuniziert, dass es so etwas wie regelkonforme Radfahrergefährdungen gäbe.

    IMHO auch eng mit dem Grund verbunden, warum tödliche Abbiege-Unfälle mit Radwegen außerorts viel seltener sind: Wenn da ein fahrbahnbegleitender Weg ist, ist der IMMER ein Radweg; die Idee von "hier kommen eh nur Fußgänger" kommt einem da nicht in den Sinn.

    Ich denke, der Grund ist viel trivialer: für jeden tödlichen Abbiegerunfall brauchst du tausend Beinaheunfälle und dafür wiederum eine Million folgenlose Konflikte (ausgedachte Zahlen, aber im Prinzip dürfte es sich so verhalten). Diese Werte müssen auch nicht notwendigerweise an der einen bestimmten Unfallkreuzung zustande gekommen sein. Gleichwohl kriegt man sie allgemein innerorts wesentlich leichter zusammen, wo dichter Verkehr und in dessen Folge rote Ampeln die Wahrscheinlichkeit für ein Aufeinandertreffen erhöhen.

    Rechtswidrigkeit ist ja sozusagen nur die Spitze des Eisbergs.

    Rechtswidrigkeit ist keine Spitze, sondern Fundament des ganzen Radwegelends. Die Lebenslüge der Benutzungspflicht ist die im Widerspruch zum geltenden Recht stehende Unterstellung, es gäbe sowas wie spezifische und rechtskonforme Radfahrergefährdungen auf der Fahrbahn.

    Man hört, wie sich von hinten der Säbelzahntiger im Gebüsch anschleicht, äh, das Auto von hinten angefahren kommt, sieht ihn aber nicht und weiß auch nicht, was der Säbelzahntiger als nächstes macht, äh, ob der Autofahrer ordentlich fährt oder ob er gerade 'ne WhatsApp tippt.

    Das ist doch alles schon post-kampagnatives Kopfkino.

    Ich habe 1970[TM] das Radfahren in Wuppertal begonnen und habe mir nicht eine einzige Minute über rückwärtigen Verkehr Sorgen gemacht. Das mag jugendlicher Risikotaubheit geschuldet gewesen sein, aber weder für meine Eltern noch andere Erwachsene war das Von-hinten-Risiko je ein Thema. Dass es da ein Problem geben könnte, erfuhr ich erstmals, als ich mit dem Fahrrad in Radwegrevieren (zB während der Promotion 1991-1994 in HH) unterwegs war und als auf Fahrbahnen sozialisierter Verkehrsteilnehmer plötzlich zur Zielscheibe automobiler Maßregelungen wurde.

    Die Thematik des Überholabstandes ist auch in aller Munde, weil die nunmehr festgelegten Werte sich ja auch überprüfen lassen.

    Da die Abstände einseitig als Vorgabe für eine Partei verfügt werden, aber bei a-posteriori-Analyse die Einhaltung auch immer grundsätzlich abhängig ist vom für den Überholer unvorhersehbaren Verhalten des Überholten, besteht IMO nach wie vor weder die Möglichkeit, die Nicht-Einhaltung der Vorgabe gerichtsfest zu sanktionieren, noch wäre dies überhaupt im Sinne des Erfinders. Wozu soll ein Sicherheitsabstand gut sein, der nicht in Anspruch genommen werden darf? Das ist doch wie Geld auf die Hohe Kante legen, und es dann nie ausgeben dürfen.

    Wie wolltest du das vorher machen? Jeden Radfahrer anhalten und fragen: "fanden Sie den eingehaltenen Abstand ausreichend?" und damit Verwarngeldangebote an den Autofahrer begründen?

    Sehr simpel wäre die Kontrolle und Sanktioniereng aller Überholer auf Setzen des Blinkers zu machen gewesen. Wer nicht 2x geblinkt hat, muss zahlen. Würde 99,9999...% aller Engüberholvorgänge abdecken.

    Auch wenn beim Überholen selten etwas passiert, finde ich solche PR-Aktionen trotzdem nicht verkehrt, gerade mit Bezug zu Schutzstreifen.

    Der Punkt ist, dass die angeblich angeborene Angst vor dem Auto von hinten ja gar nicht wirklich angeboren ist. Vielmehr wird die durchaus auch bei vielen anderen Konflikten vorhandene normale und nützliche Wachsamkeit der Menschen durch das Wechselspiel zwischen Verbände-Kampagning und genau solchen Aktionen überhaupt erst für dieses eine Szenario zur Angst gewandelt und bis zur manifesten Neurose bestärkt.

    Ergänzung: apropos vermeintlich "angeborene" Angst:

    https://www.udv.de/resource/blob/180772/57b7f67bb86eece6dbe4571e8e92576d/131-fahrradunfaelle-landstrasse-data.pdf

    Wahrscheinlich wird diese UDV-Studie dank dpa in Kürze auf allen Newsportalen breitgetreten. Ebenso wahrscheinlich wird niemand bemerken, dass bereits im Ansatz der Analyse durch das Filtern auf "Muskelantrieb" und das Ignorieren der außerörtlichen Radfahrleistung infolge Pedelec-Boom und Corona-Lockdown 2010, als halb Deutschland frei hat^h^h im Homeoffice war und Fahrradausflüge ins Umland unternahm, ein absolut willkürlicher Bias in den Schlussfolgerungen generiert wird. Und wie üblich werden die bekannten Institutionen all dies ignorieren und mit der bekannten Gebetsmühle "Die Gefahr kommt von hinten. Darum tut Radweg Not!" das Augenmerk der Radfahrer einmal mehr in die gewünschte Richtung lenken. Irgendjemand hier, der gegen mich wettet, dass der Anteil schwerer Längsverkehrsunfälle bei KFZ untereinander kleiner ist als bei der Paarung KFZ-Fahrrad?

    Just another Brick in the Wall.||

    Fahrradfeindlicher Bullshit. Unter den plakativ angeführtrn 20.511 Verletzten im vergangenen Jahr in NRW waren nur 44 Schwerverletzte, die beim Überholen durch KFZ gestreift wurden. Todesfälle gab es gar keine (Quelle Destatis Unfallatlas Opendata). Vollends blödsinnig ist die Suggestion des Artikel-Symbolbildes, dass der Sonderfall „Seitenabstände bei Schutzstreifen“ irgendendwie ein lösungsbedüftiges Problem darstellen würden.

    Wenn ich nicht mal eine Einbahnstraßenklage gewinnen oder so einen überflüssigen und unverhältnismäßigen, jeglicher Logik unverdächtigten Blödsinn mit sachlichen Verweisen auf die einem mit den nackten Arsch ins Gesicht springenden Widersprüche und einschlägigen Vorschriften bzw. Urteile wegbekomme, kann in diesem Land niemand auch nur irgendetwas erreichen.

    Der Endgegner sind eh die gemeinen Bürger, die bislang noch jeden auch nur ansatzweise "freigegebenen" Nebenweg als Fortschritt begrüßen, und die sich sowohl als Radfahrer wie auch als Autofahrer radikal und vollständig gegen jede Differenzierung in "benutzungspflichtig" und "wahlfrei" sperren.

    Infolgedessen gibt es den Paradigmenwechsel nicht "von oben" durch Änderung des Verwaltungshandelns, sondern höchstens "von unten" durch aktive Inanspruchnahme der Fahrbahn mit dem Fahrrad. Also nicht lang fragen, Fahrbahn fahren. Jeder Tag ist ein guter Tag für deine "Ein-Mann-Critical-Mass".

    Unfall im Längsverkehr... wär der Radfahrer mal besser aufm Radw.. äh... woanders langgefahren!!!

    https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/126722/5818587

    StreetView: da frisst man schon ordentlich Höhenmeter auf dem Stück nach Ilmitz hoch. Und bis auf die Kurve ist die Strecke soweit eigentlich sehr gut einsehbar. X/

    Wer hat da wohl das Kennzeichen des Flüchtigen lesen können? Vor Zeugen haut keiner einfach ab, und der zu Fall Gebrachte kann wohl kaum Augen fürs Nummernschild gehabt haben.

    1. die richtige Seite wählen muss
    2. Ventilkopf aufstecken
    3. dann wählen muss, in welche Richtung ich den Ventilkopf zum Verriegeln drehen muss
    4. Pumpen
    5. entriegeln
    6. abziehen

    Punkte 1, 3, 5 scheinen wohl zu entfallen dann :/

    Mich nervt eigentlich nur Punkt 0.: Fahrrad anheben, um das aufzupumpende Rad 1/4 zu drehen, weil sich das 🤬Ventil mal wieder wie immer genau im toten Winkel hinter Gabelschaft/Hinterbau und Bremse versteckt (=Th(oma)s’ Law). 😈

    hm. also Schienen-Sturz ohne direkte Fremdbeteiligung? :/

    Die Rettungsfahrzeuge dürften unmittelbar vor der Unfallstelle stehen. Damit wäre der Sturzort da, wo man sich hinter der Absperrung schon wieder nach rechts orientiert hat. Die Position der Rettungsfahrzeuge passt auch eher nicht zu einem Schienen-Sturz nahe der Fahrbahnmitte.


    Natürlich gibt es Leute, die noch nie in einen schweren Unfall verwickelt waren, ich zum Beispiel. Genauso gibt es auch Leute, die noch nie im Lotto gewonnen haben.

    Beides sagt nichts über menschliche Fähigkeiten aus.

    Einen schweren Unfall verursacht zu haben, sagt halt auch nichts über besondere menschliche (Un-)Fähigkeiten aus. Vorsatztäter muss man da ausklammern, aber der Vorsatztäter unterscheidet sich vom normalen Unfallverursacher wie der Bankräuber vom Lottogewinner.

    Ditscht man versehentlich gegen ein parkendes Auto, ist es kein großes Ding. Handelt es sich jedoch nicht um ein Auto, sondern um ein herumstehendes Kind, das nun tot ist, dann kannst Du dir die Karten legen.

    AMG Mercedes verkauft jährlich über 100.000 Fahrzeuge. Es muss folglich Millionen geben, die noch nie in einen schweren Unfall verwickelt waren und deren Fahrern trotz eines wahrscheinlich der Motorisierung entsprechenden forschen Fahrstils auch zukünftig ein solcher Unfall nicht passieren wird.

    Die gibt es doch? Nach meinem Verständnis sind jedes Jahr x-tausend Personen sogar für 100% der tödlichen / schwerverletzten Unfälle verantwortlich. Weil es ja m.W. keine unvermeidbaren Ereignisse sind, also "echte Unfälle" im Sinne von unbeeinflussbarem Schicksal.

    Da trügt dein Verständnis. Ein schwerer Verkehrsunfall ist ebensowenig Nachweis besonderer persönlicher Unfähigkeit wie ein Lottogewinn persönliches Verdienst des Gewinners ist. Es werfen am Morgen 80 Millionen Verkehrsteilnehmer ihren Hut in den Ring, und am Ende des Tages sind acht Menschen durch die Schuld irgendeines Täters gestorben. Wenn es sowas wie persönliche Unfähigkeit gäbe, müsste es uns doch leicht fallen, die kommende Tat den Menschen an der Nasenspitze anzusehen und am Morgen jeweils die Täter des heutigen Tages zu nominieren. Das geht aber doch ebensowenig, wie du am Samstagmorgen bestimmen kannst, wer bei der Ziehung der Glückszahlen am Abend 6 Richtige gehabt haben wird.

    Gerade habe ich einen "Ü"-Unfall aus dem September 2022 in der Unfalldatenbank in "solo" geändert.

    Toter Radfahrer: Treckerfahrer von fahrlässiger Tötung freigesprochen
    Am Amtsgericht Bad Segeberg klärte sich, dass ein Radfahrer nicht wegen eines riskanten Überholmanövers starb. Dennoch kritisierte der Richter die…
    www.ln-online.de

    Dem (leider ab 18:30 heute nicht mehr kostenlos lesbaren) Artikel zufolge starb der Radfahrer nicht durch das Überholen seitens des Treckerfahrers, sondern infolge einer vorausgehenden Überanstrengung durch Herzinfarkt. Es gehe zweifelsfrei aus der Analyse der Daten im getragenen Herzfrequenzmesser hervor, dass sich der Infarkt bereits eine Weile vor dem Sturz angekündigt habe. Der Treckerfahrer wurde vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen und nur wegen des rücksichtslosen Überholmanövers des ein Stück vorausfahrenden Begleiters und Fahren ohne Führerschein verurteilt.