Sag mir doch mal irgendwer, was ich sonst noch gegen diese Willkür tun kann; wenn man sich jahrelang den Mund fusselig reden kann und alles, was man an sachlichen Einwänden (u. a. auch ein Urteil des OVG Mecklenburg-Vorpommern zu Geh- und Radwegen mit stärkerem Gefälle) vorbringt, eiskalt ignoriert wird?
Was ich sagen kann ist einmal mehr nur, dass der Kampf gegen Exekutive und Jurisdiktion witzlos ist, weil der (uneinsichtige) Endgegner der Souverän selbst ist. Die Wähler/Bürger haben sich jetzt 27 Jahre als Rad- wie als Autofahrer erfolgreich dagegen gewehrt, die Abschaffung der Benutzungspflicht zur Kenntnis zu nehmen. Sie fragen sich heute mehr denn je, wozu ein Radweg ohne Benutzungspflicht gut sein soll. Es gibt wohl keinen Tatbestand im Straßenverkehr, bei dem die Zeitspanne zwischen Handlung und Feedback durch andere Verkehrsteilnehmer ähnlich kurz wäre wie beim Ignorieren von Radwegen (noch kürzer allenfalls im Auto vergessen, bei Dunkelheit das Licht anzumachen, aber da würde bloß ge(licht)hupt und gestikuliert, aber niemand sich zu einer Maßregelungsnötigung hinreißen lassen...). Da ich dies tagtäglich sowohl bei benutzungspflichtigen wie wahlfreien Radwegen praktiziere, kann ich auch ganz sicher sagen, dass es da keinerlei Unterschied gäbe, der von der Beschilderung abhinge.
Wenn in Deutschland alles so unstrittig wäre wie die Ansicht, dass lebensmüde ist, wer angebotene Radwege ignoriert, könnten wir alle Parlamente auflösen und uns sehr viel Aufwand für diese ganze regelmäßige Wählerei sparen. Warum also sollte da ein Sachbearbeiter aus der Reihe tanzen und sich einer Lawine der Empörung aussetzen, indem er Radwege entschildert?