Mittlerweile gilt es als gesichert, dass der Radfahrer sein Fahrrad geschoben hat. Nach meinem Verständnis wird man dadurch zum Fußgänger. Ich hatte ja die naive Hoffnung, die üblichen Überschriften der einschlägigen Zeitungen würden vielleicht angepasst.
Die Einstufung der Verkehrsart bei schiebenden Radfahrern ist offensichtlich variabel. Das maßgebliche Verkehrsunfallstatistikgesetz gebietet die Erfassung der Verkehrsart, ohne Kriterien für die Zuordnung zu nennen. Für meine Begriffe hat aber das Mitführen eines Fahrrades durchaus eine Auswirkung sowohl auf die Agilität einer Person als auch ihre Flexibilität beim Reagieren auf eine plötzlich auftretende Verkehrssituation. Der gleichen Ansicht scheinen auch die meisten Beamten bei der Unfallaufnahme zu sein.
Zum Beispiel hatte ich bei der Durchsicht der Todesfälle in den Opendata des Unfallatlas 2023 einen mir zuvor entgangenen Fall entdeckt, für den sich mit passendem Datum und Ort eine Pressemeldung auftreiben ließ, wo über einen Unfall berichtet wurde, wo ein Autofahrer zwei Fußgänger schwer verletzt hatte, wovon eine ein Fahrrad geschoben habe. Tage später erschien eine Nachmeldung ohne Angabe der Verkehrsart, dass einer davon verstorben sei. Auf Nachfrage per Email erhielt ich von der zuständigen Polizeidienststelle die Auskunft, dass es tatsächlich die Fahrrad-schiebende Person gewesen sei, die starb und deshalb als "Radfahrer" in die Statistik übernommen wurde.
Ein weiteres bizarres Beispiel ist ein weiter zurückliegender Fall, wo sich beim Abgleich der Unfallatlas-OpenData mit meiner Sammlung ein vermeintlich übersehener Fahrrad-Kandidat als getöteter Gast einer Außengastronomie entpuppte, der durch einen kollabierenden PKW-Fahrer gerammt worden war. Das "beteiligte" Fahrrad war der Pressemeldung zufolge bloß im Bereich der Einschlagstelle angeschlossen gewesen...