Ja, und wenn es dann kracht, war der Abstand nicht ausreichend.
Wenn es kracht, dann gab es konkret "Minusabstand". Warum es den aber gab, ist gänzlich unabhängig davon, ob eigentlich "ausreichend" Abstand oder "1,50m" vorgeschrieben waren. Die Frage ist doch, welchen sicherheitstechnischen Mehrwert die fixe Vorgabe besitzt, und die Antwort darauf lautet IMO eindeutig: "keinen, denn wenn es kracht, hat der Hintermann nicht zu wenig Abstand gewährt, sondern gar keinen (weil er nämlich gar nicht überholt, und der beim Passieren auftretende Abstand nicht geplant ist, sondern lediglich aus der zufällig sowieso gewählten Fahrlinie resultiert).
Nachdem dann aber das KFz in der Regel nur nur bissl Blechschaden hat, ist es durchaus Sinnvoll, bei ungeschützten Verkehrsarten andere Maßstäbe anzulegen. Warum dann nicht alle Zweiräder einschließlich Mofa & Motorrad genannt sind, k. A.
Die Antwort lautet: "weil Kraftradler keine Interessenvertretung haben, deren Funktionäre selber unter Angstneurosen leiden, und die deshalb beim Verkehrsminister katzbuckeln, damit er nur die Befindlichkeiten bedienende absurde Regeln ins Gesetz schreibt".
Apropos Befindlichkeiten bedienen: seltsamerweise reichen ja offensichtlich weiterhin "ausreichende" Abstände beim Überholen von Radfahrern untereinander, obwohl sich da die Pendelei gleich zweier torkelnder Fahrzeuge unglücklich addieren kann, und obwohl dann auch gleich zwei Fahrzeugführer beim Kontakt sehr wahrscheinlich mehr als "bissl Blechschaden" erleiden werden (die Verletzungsschwere beim durch Streifen ausgelösten Sturz resultiert schließlich aus der Fallhöhe, nicht aber aus der horizontalen Geschwindigkeitsdifferenz der Anstoßpartner...).