Beiträge von Th(oma)s

    „grundsätzlich“

    Das würde ich in dieser Absolutheit jedenfalls nicht unterschreiben wollen.

    Dass das Wort hier nicht wie in der Umgangssprache „immer“ bedeutet, sondern gemäß Juristenslang „im Regelfall, aber Ausnahmen sind natürlich jederzeit möglich“ meint, solltest gerade du doch wissen.

    um 10:30, Radgruppe Richtung Nordost, Autofahrer Richtung Südwest.

    Alle fuhren in die gleiche Richtung, und die Athleten wurden vom hinterherfahrenden Trainer mit dem Auto begleitet. Wie man da die Radfahrer nicht wahrnehmen kann ist rätselhaft. Angesichts der überraschend geringen Schäden am Auto und der insgesamt glücklicherweise doch noch glimpflichen Verletzungen dürfte allerdings die Wortwahl der Schlagzeilen „Senior *rast* in Radfahrergruppe“ eher Klickbait als Tatsache sein.

    Es ist auch eine Frage, wie optimistisch man die Chance sieht, mehr Menschen für das Fahrradfahren zu begeistern. Insbesondere solche Menschen, die dem Fahrradfahren bisher eher zurückhaltend gegenüberstanden und als Kinder und Jugendliche nicht übergangslos in ein Erwachsenen-Fahrradfahrer*innen-Leben gestartet sind oder sogar nur ganz selten als Kinder oder Jugendliche das Fahrrad benutzten.

    Niemand lebt, denkt und handelt im luftleeren Raum. Die gefühlte Gefahr wird nicht auf der Straße, sondern am medialen Stammtisch gemacht. Und da bewirkt das unermüdliche Lamentieren über die angeblichen Gefahren auf der Fahrbahn ebenso wie das Mantra „ohne Radwege traut sich keiner/build it and they will come“ gleichzeitig eine selbstverstärkende Entmächtigung der Interessenten einerseits wie auch eine selbstverstärkende Ermächtigung für KFZ-Führer für abschreckende Aggressionen und Revierverteidigungsgehabe gegenüber Radfahrern anderseits.

    und rote Pflastersteine neben grauen Pflastersteinen ist aber eine bauliche Trennung... schon klar.

    Das ist ebensowenig „baulich (vom Gehweg) getrennt“ wie bei einer gemalten weißen Linie (Z.295] zwischen Geh- und Radweg auf dem Hochbord. Bei niveaugleichen „taktiken Streifen“ mit diesen Noppen für Sehbehinderte kann man diskutieren. Ansonsten bedarf es für bauliche Trennung einer Bordsteinkante oder eines Grünstreifens.

    Das Kriterium „baulich getrennt“ spielt allerdings verkehrsrechtlich nur im Kontext von „Sonderweg von der *Fahrbahn* baulich getrennt?“ eine Rolle (für Kinder, die nach §2 Abs. 5 StVO außer Gehwegen auch baulich von der Fahrbahn getrennte Radwege benutzen dürfen).

    Kinder durchlaufen eine Entwicklung, in der sie ständig neue Fähigkeiten erwerben. Und wenn sie einfach noch nicht soweit sind, kannst Du sie auf die Straße schicken, so viel Du willst. Sie werden trotzdem noch nicht in der Lage sein, komplexe Verkehrssituationen korrekt zu meistern. Es geht einfach noch nicht.

    Mag ja alles sein. Aber davon auszugehen, dass diese Defizite sich bei der komplexen Verkehrssituation auf dem Bürgersteig weniger schlümm auswirken, halte ich für zu optimistisch. Risikoüberkompensation at work.

    Beim Alltagsfahrradfahren wiederum vermute ich, dass die Fahrleistung in Stunden bei den Frauen höher ist als bei den Männern. Wie sieht es in diesem Bereich (Alltagsfahrradfahren ohne sportlich ambitionierten Charakter) mit der Unfallstatistik aus? Dominieren in diesem Bereich bei den Alleinunfällen ebenfalls deutlich die Männer?

    Nach den drei einschlägigen Erhebungen zum deutschen Verkehrsverhalten (Mobilität in Deutschland, Verkehr in Zahlen, Deutsches Mobilitätspanel) beträgt der Frauenanteil bei den Wegen insgesamt knapp die Hälfte. Genauere Daten zur Geschlechterverteilung hinsichtlich Jahresfahrleistung und Verteilung auf die diversen Straßenkategorien kenne ich nicht. Das ist aber auch unerheblich, weil Alleinunfälle ja definitionsgemäß unabhängig vom KFZ-Verkehr sind.

    Bei den von mir selbst erfassten Todesfällen ist die Frauenquote bei Alleinunfall stets ziemlich ähnlich. Bei den Todesfällen mit weiteren Beteiligten ist das Geschlechterverhältnis dagegen 70:30 (2396:1020, m:w).


    Ähnlich auffällig ist das Geschlechterverhältnis: Dass Männer deutlich häufiger in Unfälle verwickelt sind, ist quer durch alle Verkehrsarten so. Aber 89% sind dann doch auffällig – und passt zu einem anderen Phänomen. Während in den "üblichen Fahrradnationen" Frauen eine teils deutliche Mehrheit der Radfahrenden darstellen, ist das in Ländern, wo Radfahren als eine Mischung als Sport und Survival-Training _gilt_, genau andersherum.

    Oder umgekehrt: Frauen sind über alle Verkehrsarten hinweg (und auch außerhalb des Straßenverkehrs...) weniger anfällig für eine Unfallbeteiligung. Das gilt im Radverkehr insbesondere für Alleinstürze, wo Männer auch in Deutschland 90% der Opfer stellen.

    Ein deutlich größerer Frauenanteil wird daher bei gleichem äußeren Risiko durch die Infrastruktur oder den übrigen Verkehr eine erhebliche Senkung des mittleren Risikos je km in der Grundgesamtheit bewirken.

    Ende letzten Jahres gingen Pressemeldungen um, in denen darüber berichtet wurde, dass neue Verkehrsregeln und schärfere Strafen für Verkehrsverstöße in Italien in Kraft treten würden. Viele der für deutsche Verhältnisse ohnehin schon drakonisch wirkenden Bußgelder wurden noch weiter angehoben (Handy, Tempo). Ganz neu in Italien ist, dass jetzt auch hier ein konkreter Mindestabstand von 1,5 m beim Überholen von Radfahrern vorgeschrieben ist. Im Kontext dazu wurde in den Meldungen darauf verwiesen, dass die Anzahl getöteter Radfahrer in Italien sehr hoch sei, woraufhin sich durch dieses Framing beim Leser leider einmal mehr die Verknüpfung von Überholabstand und Lebensgefahr vertieft haben dürfte. Dass dieser Zusammenhang auch in Italien im Status Quo bis dato nicht existierte, zeigt meine Analyse:

    radunfaelle.wordpress.com/2025/01/13/analyse-der-fahrrad-todesfalle-in-italien/

    In dem Artikel steht:

    "Der Mann war mit dem Wagen am Morgen nach rechts von der Straße abgekommen und über einen Grünstreifen auf den Rad- und Fußweg gefahren. Nach ungefähr 100 Metern stieß er mit der 33-Jährigen zusammen. Die Frau starb in einem Krankenhaus."

    Der Wagen dürfte nicht mit Reisegeschwindigkeit „abgekommen“ sein, denn dann hätte es ihn wohl im Graben/Grünstreifen auf die Seite gelegt. So wie die Szene im Artikelfoto ausschaut hat der Lenker den Radweg (warum auch immer) gewollt befahren.

    Leider ist es kein Einzelfall, dass einseitig Fußgänger*innen die Schuld an einem Unfall zugewiesen wird, bei dem sie selbst verletzt oder gar getötet wurden. Besonders infam ist das im zweiten Fall, denn Tote haben keine Chance, sich gegen einen solchen Vorwurf zu wehren.

    Wenn die Polizei aber den Unfallhergang so darstellt, als spiele die gefahrene Geschwindigkeit keine Rolle, dann ist das nicht nur moralisch fragwürdig. Es ist vermutlich auch im juristischen Sinn von Bedeutung.

    Bei dem zweiten Fall kreuzte der verstorbene Radfahrer von einem Grünstreifen aus an einer Stelle die Fahrbahn, die 20m hinter der Kreuzung liegt. Er war Mitglied einer größeren Radfahrergruppe, die sich wohl von der Nebenstraße kommend an der genannten Kreuzung breit über den daneben liegenden Parkplatz aufgefächert hatte. Es gab also reichlich Zeugen des Geschehens (weswegen man auch den geflohenen Autofahrer im Nachhinein dingfest machen konnte). Der Autofahrer beschleunigte nach Aussage dieser Zeugen erst nach dem Aufprall stark, so dass man eher nicht davon ausgehen muss, dass es sich bis zum Zusammenstoß um einen "Raser" gehandelt habe. Was an der Sichtweise der Polizei "infam" sein soll, bleibt dein Geheimnis.

    Dem populären Vorurteil zufolge hat man sich als Radfahrer vor der Willkür der Autofahrer zu fürchten: man ahnt nichts Böses und radelt unbescholten seiner Wege, und schwupps, eh man sich versieht, hat einen eine fahrlässige Schlafmütze oder sogar rücksichtsloser Vorsatztäter einfach auf den Kühler geladen und totgefahren. Diese pessimistische Sichtweise bewirkt, dass viele Menschen sich gar nicht erst mit dem Rad auf die Straße trauen. Wenn man jetzt klarstellt, dass erstens an 1/3 der Todesfälle und an 1/2 der Schwerverletzten gar keine Gegner beteiligt sind, und dass zweitens bei Todesfällen mit Gegner die Verstorbenen doch nicht ganz so unbescholten waren wie dargestellt, dann kann das eine ganz erhebliche Ermächtigung bewirken: Risiken, die wir selbst zu bestimmen können glauben, unterschätzen wir nämlich gerne gewaltig. Aber anstatt diesen Mechanismus als Hebel zu nutzen, und das Radfahren durch deutlichen Verweis auf das Selbstverschulden populärer zu machen, würgt die Radwegeagitation jeden aufkeimenden Funken möglicher Ermächtigung gleich wieder ab, indem sie erstens lauthals insistiert, dass die Autofahrer doch so ganz schlimm böse seien wie immer am Radfahrer-Stammtisch erzählt, und dass zweitens bei den Alleinunfällen jedenfalls die Infrastruktur[TM](R) die Rolle des unkontrollierbaren äußerem Übels hätte.

    Mein Eindruck beim Lesen des Artikels: Es ist eine sehr einseitige Positionierung der Polizei zugunsten von Autofahrer*innen, die alleine deshalb schon verpflichtet sind, besondere Rücksicht auf schwächere Verkehrsteilnehmer*innen zu nehmen, weil von Autos eine deutlich höhere Verletzungs-Gefahr ausgeht als von Fußgänger*innen oder Fahrradfahrer*innen.

    Bitte nicht juristische Haftung mit juristischer (oder moralischer) Schuld verwechseln. Die Mithaftung aus der Betriebsgefahr hat mit der Frage, welcher der Beteiligten einen Unfall verursacht hat, nichts zu tun.

    Welche Schuld trifft eigentlich deiner Ansicht nach den Lok- oder Straßenbahnführer, wenn ihm ein Radfahrer/Fußgänger an einer geschlossenen Schranke oder an einem mit rotem Licht gesperrten Überweg vor den Zug läuft/radelt? Ist er als stärkerer Verkehrsteilnehmer dann nicht ebenfalls genau wie Autofahrer verpflichtet, Rücksicht auf ungeschützte Fußgänger/Radfahrer zu nehmen? Es geht schließlich um Menschenleben, und dass so ein Zug einen ewig langen Bremsweg hat, darf keine Rechtfertigung dafür sein, dass er da, wo schwache Verkehrsteilnehmer kreuzen könnten, mit Reisegeschwindigkeit durchfährt. Muss er eben so langsam fahren, dass der Zug rechtzeitig anhalten kann. Oder?:evil:

    nein. das funktioniert bestenfalls, wenn es gar-keine B-Pflicht mehr gibt. Damit könnte man vermutlich noch große Teile der Fahrerschaft logisch erreichen: Radfahrer dürfen immer auf Fahrbahn (außer Kraftfahrstraße, BAB, "Radfahren verboten"

    Alles, was Radfahrer auf der Fahrbahn gefährden könnte, ist eigentlich streng verboten. So lange Radwege mit der Lebenslüge „ist besser für eure Sicherheit!“ begründet werden, wird es keine Wahlfreiheit geben, weil die Unlogik dieses rechtlichen Konstrukts Vorsatztaten triggert und legitimert.

    "Die UDV (Unfallforschung der Versicherer) hat die Ergebnisse einer Studie veröffentlicht, die sich damit beschäftigt. Stürze ohne Beteiligung anderer Verkehrsteilnehmenden machen knapp ein Drittel aller Fahrradunfälle aus. Und dieses Verhältnis hat sich in den letzten Zwanzig Jahren verdreifacht. Ein deutliches Zeichen dafür, dass die Infrastruktur und Verkehrsorganisation mit der Zunahme des Radverkehrs nicht Schritt hält."

    In einer idealen Fahrradwelt beträgt der Anteil an Alleinstürzen an allen Fahrradunfällen 100%. Klingt komisch, ist aber so.

    Im Übrigen wird der Unsinn der UDV auch nicht richtiger, wenn man ihn nochmal von woanders hier reinverlinkt.

    Aus einem anderen Forum, hier schon bekannt?

    Zitat

    „The crash data used in this study are the police-reported cycling crashes that occurred in the Randstad area between 2015 and 2019.“

    Damit ist klar, dass die Ergebnisse der Studie unbrauchbar sind. Die NL Polizeidaten sind insbesondere bei Rad solo, Rad-Fuß und Rad-Rad extrem untererfasst. Wo die deutsche Unfallstatistik ein gewisses Dunkelfeld hat, klafft in der NL Polizeistatistik gleich ein komplettes Schwarzes Loch.

    Selbst bei den allgemein als quantitativ erfasst geltenden Todesfällen beträgt die Differenz zwischen BRON (Polizeistatistik) und CBS (Gesamtstatistik inklusive Krankenhausakten etc.) insgesamt ca. 10-15%. Da die Abweichung vor allem aus polizeilich nicht erfassten Radtoten besteht, ist die Untererfassung nur innerhalb dieser Gruppe satte 30%. Da sich NL lange auf den Standpunkt gestellt hat, das Label "Polizeidaten" sei ein international einheitliches Kriterium, haben sie bis vor kurzem durch die Meldung der nur in NL derart krass untererfassten Polizeistatistik an die OECD den Verkehrsopfer-Schwanzvergleich mit den anderen EU-Nationen zu ihren Gunsten manipu^h^h^h beeinflusst.