Angenommen der ist die erlaubten 70 km/h gefahren und hat laut Standard-Fahrschul-Formel gebremst, also nicht die Gefahrenbremsung. Bremsweg sind 49m, Reaktionsweg sind 21m/s, also (230-49)/21=8.6 Sekunden.
Gerade genug Zeit, um den ersten Schock zu überwinden und doch abzubremsen.
Es macht nun wirklich keinen Sinn, dass wir hier spekulieren. Sachverständige werden einigermaßen eingrenzen, wie schnell tatsächlich gefahren wurde, ob die Fahrtüchtigkeit eingeschränkt war, usw.
Das Abendblatt (leider Paywall) berichtet, dass die Untersuchungen abgeschlossen seien.
Geesthacht: Radfahrerin (40) stirbt auf B5 – Ermittlungen abgeschlossen
Beim Überqueren der B5 wird die zweifache Mutter am Nikolaustag 2024 von einem Auto erfasst. Welche Schuld trifft den Fahrer?
www.abendblatt.de
Weiß jemand, was heraus kam?