Du irrst dich:
"Das Mindestalter für den Führerschein C1 liegt bei 18 Jahren. Im Gegensatz zu Führerscheinen der Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T, die unbefristet erteilt werden, gibt es bei der C1-Fahrerlaubnis eine Besonderheit: Wurde diese zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 18. Januar 2013 erworben, gilt eine Befristung bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres. Ab diesem Zeitpunkt muss die Klasse alle fünf Jahre verlängert werden."
Quelle: https://www.bussgeldrechner.org/fuehrerscheink…hrerschein.html
Mein Alter hast du aber (fast) perfekt geschätzt.
Ich werde bald 51. Meinen Führerschein mit der alten Klasse 3 (Berechtigung für Anhänger oder Fahrzeug bis 7,5t) habe ich mit 18, im Jahr 1990, gemacht, also vor 1999. Damit ist er nicht befristet, auch nicht nach dem 50. Lebensjahr.
Edit: Hier auch noch einmal zum Nachlesen für weitere Details bzwgl. der alten und neuen Führerscheinklassen.