Das beste ist der Anwalt:
"Das könnte der Autofahrer verwechseln mit einem regulären Radweg oder einem Radfahrstreifen, so das er zum Beispiel denkt: "ich muss jetzt hier einen Mindestabstand von 1,5m beim Überholen einhalten"
Das wollen wir natürlich nicht, dass der Autofahrer das denken könnte! Ein auf Verkehrsrecht spezialisierter Anwalt.
Nach dem Kommentar habe ich gesucht, danke!. Das hieße im Umkehrschluss ja auch: Kein Radweg, keine 1,50 m Abstand. Mann ist das peinlich und leider wird es außerhalb dieses kleinen Kreises hier kaum jemand merken.