Beiträge von cubernaut
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Waren ja auch keine fahrenden Autos zu sehen
DAS war mein zweiter erster Gedanke! Das unterscheidet Fahrrad- nicht von Autowerbung. ?
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Dein langer Atem ist bewundernswert!
Ich wähnte mich an deiner Stelle, in Stade (ohne Windmühlen?), sicher längst als Don Quijote.
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Ich wollte auf etwas anderes hinaus: Es fehlt ein Leerzeichen auf dem Schild, das einen völlig anderen Sinn ergibt als den mutmaßlich beabsichtigten.
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Kein Helm im Video zum Kampagnensong!
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Steht doch da: Er macht alles "rad- und gehwegfrei."
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Die überholen Radfahrer ja auch stets sofort mit unzureichendem Seitenabstand. Daher keine Auffahrunfälle.
Im Übrigen teile ich die Abneigung von Ullie gegen SUV. Sie sind in Blech geformter Imperialismus der Neuzeit:
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Mir fällt spontan ein Slogan ein, den ich irgendwo aufgeschnappt habe: "Make 1984 unreal again!"
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Man muss sich wirklich fragen, ob die CSU noch auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung steht.
Nun ...
https://www.deutschlandfunk.de/warum-bayern-d…54&xtor=AD-251-[]-[]-[]-[dlf-mobil]-[]-[]
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In meinem Auto nicht. Und ganz ehrlich: Mich nerven sie ungemein: Ein zusätzliches Elektronikteil, das einen Defekt haben kann. Beim Rückwärtseinparken den Gurt gelöst: Es piept. Schwere Tasche auf Beifahrersitz: Es piept.
Ich kauf' mir sofort den obigen Adapter.
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Wie heißt das Ding doch gleich?
Autobahn.
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Es gibt keine Straße im Umkreis von Norderstedt, wo mir so oft "Raaaadweeeg" beim engen Vorbeifahren zugerufen wird, wie auf der vermaledeiten Tangstedter - ganz gleich, in welche Richtung.
Ich fahre dort total ungern.
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Entschuldige bitte, das hatte ich nicht als deine Auffassung angenommen und das sollte auch nicht so rüberkommen!
Es gibt keinen Grund, sich zu entschuldigen, offenkundig hatte ich deinen Beitrag falsch verstanden.
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Aber richtiger wäre es schon, erstens eine definierte Höchtgeschwindigkeit dessen anzusetzen, was ohne Fußgänger zur Orientierung noch erlaubt ist, und zweitens, die Fahrzeughersteller dazu zu verdonnern, dafür taugliche Tachos einzubauen. Die Technik kann das schon lange, nur manche Designer nutzen das halt nicht aus.
Hier kommen wir überein. Das sehe ich genauso.
Jenseits aller juristischen Einschätzungen empfinde ich das Verhalten des Radfahrfußgängers aus besagtem Clip weder als zielführend noch angemessen.
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Mit den 15km/h[,] die [d]u als obere Grenze nennst
Das ist aber eben nicht meine persönliche Auffassung von angemessener Schrittgeschwindigkeit, sondern die Bandbreite, welche in richterlichen Urteilen als solche definiert wurde.
Daher ja auch meine geschätzte (!) Geschwindigkeit von 8-12 km/h (ich habe kein modernes Auto ...).
Edit: Die obige Argumentation, höhere Geschwindigkeiten als ca. 5 km/h seien juristisch nur dann als zulässig angesehen worden, sofern kein zu Fuß Gehender als Orientierung vor dem KFZ anwesend gewesen sein sollte, ist zumindest nach dem aktuellsten Urteil, das ich zu der Thematik finden konnte, nicht schlüssig:
https://www.kostenlose-urteile.de/Oberlandesgeri…h.news26731.htm
Umso mehr würde ich es begrüßen, dass es eine genaue Festlegung der Vmax gäbe.
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Und von Kommas hat der Herr auch unzureichende Kenntnis ...
Es mag wie Pedanterie in diesem Kontext klingen, doch bin ich der Auffassung, dass jeder RA zugleich sprachlich absolut sattelfest sein sollte, kommt es in juristischen Texten doch auf jedes Detail der Orthografie und Grammatik an, wenn Missverständnisse nicht programmiert sein sollen.
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Darum schrieb ich ja bereits vor zirka drei Tagen ...
Wobei ich wirklich ein wenig (!) zurückrudern muss: Drohung oder Gewalt als notwendige Bedingung einer Nötigung seitens des Fußgängers mit Rad sind hier nun wirklich schwierig zu erkennen. Da habe ich mich vielleicht leichtsinnig vom allgemeinen Sprachgebrauch (ver)leiten lassen.
Ein Idiot bleibt der Fußgänger für mich dennoch.