Beiträge von Ullie

    Das ist dein verwöhnter norddeutscher Blick…

    In der Gegend erkennt man "außerorts" meist daran, dass es gar keine Infrastruktur für den Fuß- und Radverkehr mehr gibt – da ist diese Straße echt mal eine Ausnahme. Für mich zeigt die Kombination aus kaum Radwegen außerorts und jeder Menge von sowohl ob der Verkehrslast klar rechtswidrigen wie auch baulich indiskutabel schlecht umgesetzten Benutzungspflichten innerorts auch, dass es hier nicht um die Sicherheit geht, sondern allein um "freie Fahrt für freie Autos".

    Ginge es um die Sicherheit, dann bräuchte es an der Schöneburgerstraße lediglich einen Fußweg. Aber den brauchte es dann schon. Und der würde in diesem Bereich vermutlich auch dann von zahlreichen Fahrradfahrer*innen benutzt werden, wenn er damit ausgeschildert wäre: [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10].

    An dieser Stelle kommt gleich das Tauchsport-Zentrum auf der rechten Seite, mit Tempo 30, quer parkenden PKW und vermutlich auch einigen Fußgänger*innen auf dem Gehweg, denn die müssen ja irgendwie von ihren Autos zum Eingang und zurück kommen. Und das ist auch die Stelle, über die in dem Artikel gesagt wird, dass hier viele Fahrradfahrer*innen auf der Fahrbahn weiterfahren.

    Warum parken da eigentlich Autos auf der Fahrbahn? Da scheint doch ein ausreichend große Firmengelände zur Verfügung zu stehen. Sollen die Autos doch dort parken.

    Und einen so ausgezeichneten Weg [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10] zuzüglich für die eigentliche Fahrtrichtung [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1000-33] könnte auch an einem an dieser Stelle breiteren Gehweg stehen. Stattdessen steht da aber das:[Zeichen 240]gegen die Fahrtrichtung. In Fahrtrichtung habe ich kein Schild gefunden. (So wenig wie Alf, siehe weiter oben.)

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    "Welche Themen sind Ihnen bei der Modernisierung des Westschnellweges wichtig?

    Teilen Sie uns mit, welches Thema Ihnen besonders wichtig ist. Auf der Ideenplattform können Sie alle bisher genannten Themen, die bereits eingereicht wurden, einsehen. Ergänzen Sie ein Thema der anderen Besucher:innen mit einem Kommentar oder bekräftigen Sie es, indem Sie ein Like setzen."

    Bis jetzt gab es 12 Vorschläge, 26 Bewertungen und 16 Kommentare

    Es verbleiben noch 22 Tage, also bis zum 17.12.23, um sich an der Umfrage der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr zu beteiligen.

    Hier geht's zur Umfrage:

    Ideenraum - schnellwege-dialog.de

    Man muss sich ähnlich wie im Radverkehrsforum einen Account anlegen, dann kann man Vorschläge machen und mitdiskutieren.

    Den Hinweis auf die Umfrage habe ich auch auf der Hannoverseite angelegt.

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    fotografiert vom Parkplatz am Spielfeld aus.

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    Bis jetzt gab es 12 Vorschläge, 26 Bewertungen und 16 Kommentare

    Es verbleiben noch 22 Tage, also bis zum 17.12.23, um sich an der Umfrage der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr zu beteiligen.

    Hier geht's zur Umfrage:

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    Man muss sich ähnlich wie im Radverkehrsforum einen Account anlegen, dann kann man Vorschläge machen und mitdiskutieren.

    Und hier ist das Problem, dass du zwei Dinge in einen Topf wirfst: 30-Zonen und Vorfahrtsstraßen mit 30 sind zwei grundlegend unterschiedliche Dinge. Die englische Sprache hat dafür sogar zwei verschiedene Worte: "road" und "street".

    Es ist nicht so, dass ich da zwei grundlegend unterschiedliche Dinge in einen Topf werfe. Vielmehr liegen diese Dinge vielerorts bereits in einem Topf.

    Und in deinem letzten Absatz schreibst du selbst:

    Und hier kommt die "Vorfahrtsstraße mit 30" ins Spiel. Denn viele Hauptstraßen sind gewachsen und eben nicht von Anfang an als solche angelegt worden – entsprechend sind sie baulich für 50 ungeeignet. Autos, die auf der Fahrbahn parken; fehlende Radwege oder nur einseitige Gehwege sind hier deutliche Indizien.

    Leider lässt die geltende Straßengesetzgebung den Kommunen wenig Spielraum dafür im Interesse des Fuß-Verkehrs und des Fahrradverkehrs Entscheidungen zu treffen. Erschwerend kommt dazu, dass viele Kommunen überhaupt kein Interesse daran haben, irgendwelche Entscheidungen zu treffen, bei denen sie befürchten müssen, dass sie den Ärger der Autofahrerschaft auf sich ziehen oder dass es die Haushaltskasse belastet.

    Besonders schwer ist es, die Einhaltung von Tempo 50 zu gewährleisten, wenn eine Innerortsstraße aussieht wie eine Landstraße, wie zum Beispiel die Schöneburger Straße in Hofgeismar kurz vor der Stelle an der das Zeitungsfoto (s.o.) aufgenommen wurde. Der dort vorhandene Fußweg ist zwar in der gezeigten Fahrtrichtung nicht als gemeinsamer Fuß und Radweg ausgezeichnet, zumindest habe ich kein entsprechendes Schild gefunden, aber trotzdem dürften die meisten Verkehrsteilnehmer an der Stelle davon ausgehen, dass Fahrradfahrer*innen auf dem immerhin rund 2,50 m breiten Hochbord fahren. Auch die meisten Fahrradfahrer*innen werden das erst hinterfragen, wenn sie sich eingehender mit der Situation beschäftigt haben.

    Das ist diese Stelle:

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    Und weiter hinten taucht ein Tempo 30 Schild auf. Warum? Vielleicht wegen des schlechten Straßenbelags? Oder weil rechts das Tauchsportzentrum kommt, mit den vielen Quer-Parkplätzen, wo dann ein Teil der Fahrradfahrer*innen auf die Fahrbahn wechseln?

    Und wenn man dann am Tauchsportzentrum vorbei ist, dann erst kommt ein Ortsausgangsschild, wo dann als zugelassene Höchstgeschwindigkeit Tempo 100 km/h gilt. Und ich vermute sehr stark, dass sehr viele Autofahrende an der Stelle 100 oder schneller fahren und dass Fahrradfahrende den ausgeschilderten Zweirichtungs-Fuß/Fahrradweg nutzen.:

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    Die in den streetview-Bildern gezeigte Verkehrslage legt es nahe, Tempo 30 innerorts als grundsätzlich geltende maximale Höchstgeschwindigkeit anzuwenden. Nicht nur für diese Straße, sondern auch für alle anderen Straßen innerorts mit ganz wenigen Ausnahmen. Und die Straße nach dem Ortsausgangsschild ist allenfalls für maximal Tempo 60 geeignet. Die Geschwindigkeit, die grundsätzlich außerorts als Maximalgeschwindigkeit gelten sollte auf Landstraßen (der Begriff Landstraße gilt auch für Bundesstraßen).

    Wenn dazu eine effiziente Tempokontrolle angewendet wird, dann kann man m. E. davon ausgehen, dass die Mehrzahl der Fahrradfahrer*innen auf der Fahrbahn fahren wird. Und der Hochbordweg kann als Fahrradweg, Fußgänger frei ausgeschildert werden.

    Bei der letzten Einmündung am Kabenmühlenweg ist die Nebenfläche nicht für Radverkehr vorgeschrieben oder freigegeben. Es steht dort kein entsprechendes Verkehrszeichen. In Gegenrichtung jedoch schon. Für einen gemeinsamen Geh- und Zweirichtungsradweg ist das gesamte Bauwerk über die gesamte Strecke eindeutig viel zu schmal. Genau aus diesen Gründen braucht man verständlicherweise "nur fünf Minuten" dort warten, um verantwortungsvolle Radfahrer anzutreffen, die einerseits nicht illegal auf diesem (dann wohl) Gehweg fahren, weil sie es nicht dürfen oder eben sich andererseits der Untermaßigkeit dieses Weges bei beidseitiger Benutzungspflicht bewusst sind, dessen Benutzung als nicht zumutbar ansehen und somit der Verwaltung und auch so manch aufgebrachtem Bürger berechtigterweise den Mittelfinger zeigen.

    Bei dieser Einmündung ist interessanterweise diese Kombi ausgeschildert:

    [Zusazzeichen 1000-32]

    [Zeichen 205]

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    Das soll den einmündenden Verkehr wohl darauf hinweisen, dass hier ein Hochbord-Zweirichtungsradweg für Fahrradverkehr von beiden Seiten auf dem Hochbord sorgt, der vorrangberechtigt ist.

    Da ist es schon ungewöhnlich, dass ausgerechnet in Fahrtrichtung kein Blauschild steht auf dem Zweirichtungsradweg: [Zeichen 240]

    Ne, die Straße ist 30-Zone – also soll sich sich einfach mal ans Tempolimit halten und hinterherfahren.

    Das könnte man vielleicht in dieser Situation (neu gestaltete Schmiedestraße in Hannover) verlangen, oder dann, wenn tatsächlich nur sehr wenig Verkehr stattfindet auf der Straße mit Tempo 30. Leider würde sich die Autofahrerin allerdings tatsächlich sehr schnell bedrängt sehen, wenn sie tatsächlich hinter einem Fahrradfahrer her fahren würde. Und zwar bedrängt von den anderen Autofahrer*innen. Und vielleicht würde sie die Nerven verlieren und es würde gefährlich eng werden, wenn sie dann überholt.

    Mit Tempo 30 ausgeschilderte Straßen sind nicht immer Straßen, auf denen auch nur maximal Tempo 30 gefahren wird. Aber selbst wenn die/der Autofahrer*in maximal Tempo 30 fährt, wird ihr/ihm oft genug ein Fahrrad vor ihm zu langsam vorkommen. Tatsächlich fahren die meisten Fahrradfahrer*innen ein Tempo unter 20 km/h. Deshalb ärgert es mich, wenn manche Radfahrer*innen so tun, als sei es stinknormal, mit 30 km/h Fahrrad zu fahren. Die meisten Fahrradfahrer*innen schaffen das höchstens bergab, mit viel Rückenwind oder nur über eine sehr kurze Strecke. Und erst recht die vielen potenziellen Fahrradfahrer*innen, die dazukommen sollen, zum motorlosen Mobilitätsevent, schreckst du höchstens ab, wenn du es als "normal" bezeichnest, dass mit dem Fahrrad 30 km/h gefahren wird.

    Es greift zu kurz, wenn eine Verkehrsverwaltung ganz schematisch davon ausgeht, wenn Tempo 30 gilt, dann braucht es keinen Fahrradweg. In den meisten Fällen trifft das zu, nämlich wenn es sich um wenig befahrene Wohngebietsstraßen handelt. Aber es müssen viel mehr Straßen Tempo-30-Straßen werden, auch Hauptverkehrsstraßen mit hohem Verkehrsaufkommen. Und da braucht es weiterhin Fahrradwege. Vermutlich sogar dann, wenn eines Tages fast nur noch Fahrräder unterwegs sein werden.

    Hier ist übrigens nochmal das der Link zu dem Artikel. Das Titelfoto zeigt die Stelle, an der die Hofgeismarerin den "Fahrradfahrer nach nicht einmal 5 Minuten erwischt" hat, wie es in dem Artikel unter dem Foto steht:

    Und hier ist dieselbe Stelle auf streetview:

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    Auf dem schmalen Fußweg habe ich kein Schild gesehen, dass ihn für den Radverkehr freigeben würde, wie in dem Artikel behauptet wird. Aber selbst wenn. Ich würde an so einer Straße vermutlich auch die Fahrbahn benutzen, selbst wenn ich keinen Tempo-30-Schnitt schaffe.

    Aber es ist auch wichtig, dass ein gutes Radweg-Angebot (keine Pflicht) zur Verfügung steht und außerdem Tempo max. 30 gilt. Die Straße ist als Vorfahrtsstraße ausgeschildert und keine reine Wohnstraße. Vermutlich wird es noch einige Zeit dauern, bis man sich dazu entschließt, beidseitig Fußwege zu bauen, die breit genug sind, um sie für den Fahrradverkehr freizugeben. Trotzdem kann man ja jetzt schon an der Stelle auf dem Foto und im weiteren Straßenverlauf Tempo 30 anordnen und trotzdem auch den einseitigen Fußweg in beide Richtungen für den Fahrradverkehr freigeben.

    https://www.hna.de/lokales/hofgei…n-92693690.html

    Ich hoffe, der Artikel wurde von einem/r Praktikanten/in geschrieben.

    Sooo schlimm geschrieben ist er nun auch wieder nicht, aber es fehlen halt einige entscheidende Hinweise, wie z. B. Gefährdung durch Abbiegeunfälle bei ungünstiger Radwegeführung, Öffnungszeiten oder vielleicht sogar Teilöffnungen der Hofgeismarer Fußgängerzonen für den Fahrradverkehr. (Es ist allerdings zu befürchten, dass viele Leser*innen, besonders die autofahrenden Leser*innen zufrieden sind mit dem Fahrradfahrer*innen-Bashing.) Immerhin über die Verlangsamung des Fahrradverkehrs auf Fußwegen, die für den Fahrradverkehr freigegeben sind, wurde mit dem Text unter dem Foto informiert.

    Und dann natürlich nicht beachtet, die alte Indianerweisheit:

    "Wer nicht 1000 Meilen in den Mokassins eines anderen gegangen ist, der kennt ihn nicht wirklich."

    Und in Anbetracht von Klimakrise, Umweltschutz und Ressourcenschonen ist natürlich klar, dass sich eine Autofahrerin, wie die in dem Artikel, gefälligst in den Fahrradsattel zu schwingen hat. (Und nicht etwa umgekehrt!)

    Und das Zeitungs-Foto mit den quer zur Fahrbahn parkenden Autos zeigt doch bereits den Weg. Die Frau ist genervt vom Fahrradverkehr, dann soll sie doch dafür kämpfen, dass die Parkplätze aufgegeben werden, um in der Straße beidseitig breite Radfahrstreifen anzulegen. Stattdessen hetzt sie mithilfe einer überforderten Reporterin gegen die Radfahrer*innen.

    und bei aller berechtigter Kritik zum Thema "Flächenverbrauch":

    Es werden die ersten zaghaften Schritte hin zu einer gerechteren Kostenverteilung gemacht: Parkgebühr gestaffelt nach Masse/Größe.

    Es geht dann vielleicht zu langsam.

    :/

    Welche zaghaften Schritte sind das? Sogar auf der Wohnmobil-Ratgeber-Seite (siehe unten) wird empfohlen, beim Kauf eines Wohnmobils die Stellflächen-Situation zu beachten. Aber das ist die Realität:

    Das Foto ist von November 23

    Ein Suche auf streetview bringt dieses Ergebnis:

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    Im November 2022 (Datum des Streetview-Fotos) stand das weiße Wohnmobil auch schon an dieser Stelle. Hält sich der Besitzer an das Prinzip, wenn ich schon einmal einen Stellplatz für mein Fahrzeug gefunden habe, dann lasse ich es auch dort stehen, denn einen so schönen Stellplatz finde ich ohnehin nicht wieder?

    Oder hat er zwischenzeitlich Urlaub mit dem Fahrzeug gemacht und zufällig denselben Stellplatz wiedergefunden? Dann kann es ja mit der vielfach beschworenen Parkraumknappheit nicht so weit her sein.

    Oder hat er tagelang am Fenster gestanden, um auf den richtigen Moment zu warten und dann loszusprinten, um sein Fahrzeug auf "seinen" bevorzugten Stellplatz abzustellen?

    in: womoo.de - Wohnmobil & mehr, abgerufen am 25.11.23, heißt es:

    "Stellplatz: Die Zeit außerhalb des Urlaubs
    Sollten Sie sich trotz aller Hürden für den Kauf eines Campingfahrzeugs entscheiden und können sich alsbald stolzer Besitzer eines Wohnmobils nennen, dann werden Sie nur glücklich, wenn Sie sich vorher auch genau überlegt haben, wo das langersehnte Gefährt außerhalb des Urlaubs stehen wird. Dauerunterstellplätze sind absolute Mangelware, der überall knapper werdende öffentliche Parkraum ist keine adäquate Dauerparkoption, wo wir wieder bei gesetzlichen Regelungen wären."

    Wohnmobil kaufen, ja oder nein? Überlegung vor Anschaffung

    Allerdings frage ich mich: Von welchen gesetzlichen Regelungen sprechen die da konkret?

    In vielen Straßen stehen zunehmend mehr Wohnmobile. Die brauchen dafür keine Extra-Erlaubnis. Jeder darf ein amtlich zugelassenes Wohnmobil auf einem ganz normalen Stellplatz am Straßenrand zum Beispiel in seinem Stadtteil abstellen. Nicht nur für einen Tag oder eine Woche, sondern das ganze Jahr ununterbrochen am selben Platz. Und viele machen das auch. Siehe Beispiel oben!

    Aber es sind womöglich dieselben Leute, die dann an anderer Stelle über Parkplatznot und Parkdruck jammern und das vielleicht sogar noch als Rechtfertigung dafür benutzen, falsch zu parken.

    Die Polizistin oder der Polizist oder die Mitarbeiter*innen des Verkehrsaußendienstes, die versuchen das Falschparken, mit dem angeblich "hohen Parkdruck" ihr Nichttätigwerden zu entschuldigen und anscheinend großes Mitleid mit den vom angeblichen "Parkdruck" Gebeutelten empfinden, sollten vielleicht hin und wieder mal genauer hinschauen, was das für Fahrzeuge sind, die für den angeblichen "Parkdruck" verantwortlich sind!

    Bevor der Streit um Tempo 30 eskaliert, versuche ich einmal ein wenig die Wogen zu glätten mit diesem Hinweis von VCD-Sprecher Lottsiepen: ""Das ist ein Nullsummenspiel." Bei einer konstanten Geschwindigkeit, ob 50 oder 30 Stundenkilometer, sei der Unterschied relativ gering. Egal, ob es sich um einen Diesel- oder Benzinantrieb handelt. Ausschlaggebend sei vielmehr, mit welchem Gang gefahren werde. Darauf verweist auch ADAC-Sprecher Zorger: "Je untertouriger ein Autofahrer fährt, desto geringer sind der Benzinverbrauch und damit der Schadstoff-Ausstoß. Wenn das alle Autofahrer berücksichtigen würden, wäre für die Umwelt mehr erreicht als mit Tempo 30.""

    Quelle: https://www.zeit.de/auto/2010-11/tempo-30-2/seite-2

    Der VCD-Sprecher und der ADAC-Sprecher gehen davon aus, dass die übergroße Mehrheit der Autofahrenden viel zu oft und zu lange in zu kleinen Gängen fährt. Und das wohl noch häufiger bei Geschwindigkeeiten um die 30 km/h als bei höheren Geschwindigkeiten. Hört sich schlüssig an. Aber ist die Unkenntnis darüber auch der Grund dafür, dass man in Bayern glaubt, Klimaziele gefährden die Verkehrssicherheit?

    Nochmal das Zitat aus dem Link von Malte:

    Die Reform des Straßenverkehrsrechts ist erstmal abgesagt:

    https://www.spiegel.de/auto/stvo-bund…61-22ec81a36df0

    "Die Kehrtwende ging anscheinend von unionsgeführten Landesregierungen wie Bayern aus. Die Begründung: Das Ziel der Sicherheit des Straßenverkehrs dürfe nicht aufgeweicht werden, weil andere Ziele wie Klimaschutz hinzukommen."

    Ich bin nicht auf die Idee gekommen, dass es dabei um Tempo 30 ist schlecht für die Umwelt geht. Aber ich hatte auch keine andere Idee. Ich komme allerdings auch nicht aus Bayern.

    Die Reform des Straßenverkehrsrechts ist erstmal abgesagt:

    https://www.spiegel.de/auto/stvo-bund…61-22ec81a36df0

    "Die Kehrtwende ging anscheinend von unionsgeführten Landesregierungen wie Bayern aus. Die Begründung: Das Ziel der Sicherheit des Straßenverkehrs dürfe nicht aufgeweicht werden, weil andere Ziele wie Klimaschutz hinzukommen." Zitat aus dem verlinkten Artikel. Da muss man wohl Bayer für sein, um einen Widerspruch zu entdecken zwischen dem Ziel, den Klimaschutz zu verbessern und dem Ziel die Verkehrssicherheit zu verbessern.

    Ich lese im BVerwG-Urteil zu Bremen eigentlich keine Interpretationsspielräume bzgl. damalige (und heutige) StVO zum normalen Fahrbahnparken.

    Als das Bundesverwaltungsgericht nun mit dem Fall des Bremer Kaufmanns betraut wurde, sollte es die Frage klären, ob Parken Gemeingebrauch sei oder nicht. Im Urteilsspruch vom 4. März 1966 heißt es im Wortlaut: „In einer stürmischen Entwicklung seit Anfang der fünfziger Jahre ist das Automobil in der Bundesrepublik (…) zu einem Gebrauchsgegenstand aller Bevölkerungskreise geworden. Diese Entwicklung hat der Staat nicht nur geduldet, sondern gefördert.“

    Angesichts des Staatsziels, die Motorisierung der Bevölkerung zu fördern, und der bereits gängigen Praxis des sogenannten Laternenparkens kamen Deutschlands oberste Ver­wal­tungs­rich­te­r:in­nen am 4. März 1966 zu folgendem Schluss: „Damit erweist sich das Abstellen von Kraftfahrzeugen über Nacht sowie an Sonn- und Feiertagen an öffentlichen Straßen als grundsätzlich den Verkehrsbedürfnissen entsprechend und damit als grundsätzlich verkehrsüblich und gemeinverträglich.“

    Quelle: taz vom 20.11.23 https://taz.de/Parkende-Autos/!5968714;moby/

    Die Feststellung des Gerichts, der Staat habe eine Entwicklung gefördert, die das Ziel hat, alle Bevölkerungskreise mit Autos zu beglücken, deutet ja bereits an, dass das vielleicht nicht besonders klug war. Aber nach dem Prinzip "Wer A sagt, der muss auch B sagen", müsse es dann ja wohl auch erlaubt sein, die vielen Millionen Fahrzeuge einfach an den Fahrbahnrand zu stellen. Dabei dürfte der große Fortschrittsoptimismus der 60er-Jahre eine entscheidende Rolle gespielt haben. Die Straßen sollten immer breiter werden, es sollte immer mehr Autobahnen mit immer mehr Fahrbahnen geben, auf denen immer schneller gefahren werden können soll. Quasi alles Ziele, an denen vollkommen rückwärtsgewandte Politiker noch heute starrköpfig festhalten. Immerhin gab es seitdem ein paar Entwicklungen, die diesen gefährlichen Zukunftsoptimismus gedämpft haben. Zum Beispiel die hohe Zahl an Todesopfern im Straßenverkehr, die dazu beigetragen haben, generelle Tempolimits innerorts und auf Landstraßen durchzusetzen, die nicht von Gerichten gekippt wurden.

    Irrelevant, darum geht es im Bremer Urteil ganz und gar nicht.

    Selbstverständlich geht es in dem Bremer Urteil letztlich auch um das Problem, dass heute Autos auf dem Bürgersteig parken und das zum Teil geduldet wird, oder aber sogar nachträglich legalisiert wird. Hätte damals das Gericht entschieden, dass es nicht erlaubt ist, Fahrzeuge im öffentlichen Straßenraum am Fahrbahnrand zu parken, dann wäre es ja möglicherweise nie so weit gekommen, dass dort immer mehr und immer breitere Fahrzeuge parken, so dass nach und nach nicht nur am Fahrbahnrand, sondern auch auf dem Gehweg geparkt wurde, sodass auf dem Gehweg nicht mehr genug Platz ist für Fußgängerverkehr, der zum Beispiel ein bequemes Aneinandervorbeigehen mit Einkaufstrolley und/oder Kinderwagen ermöglicht.

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    Warum haben sie denn das in Karlsruhe überhaupt als Fahrradstraße ausgewiesen?

    Eine Parkzone wäre doch viel sinnvoller.

    Ich vermute mal, dass du das mit der Parkzone ironisch gemeint hast.

    Aber Spaß beiseite: Natürlich wäre es sehr viel sinnvoller, dass in einer Fahrradstraße überhaupt nicht geparkt wird, sondern lediglich Anliegerverkehr zu den Grundstücken erlaubt ist, oder eben gar kein Verkehr mit KFZ, allenfalls Rettungsdienste und Versorgungsfahrzeuge.

    In Hannover kannst du gerade sehen, wie die SPD im Stadtbezirk Südstadt darauf reagiert, wenn die Verwaltung das macht was sinnvoll und richtig ist, nämlich den Rückbau von Auto-Stellplätzen in Fahrradstraßen:

    2019 hatte das Verwaltungsgericht Hannover der Klage eines Anwohners stattgegeben, der verlangte, dass die frisch eingerichtete Fahrradstraße wieder aufgehoben werden sollte. Er kritisierte, dass in der Fahrradstraße nicht genug Platz sei für den erwünschten komfortablen Fahrradverkehr, den eine Fahrradstraße gewährleisten soll. Das Gericht gab dem Kläger recht, die Fahrradstraße aber blieb, obwohl der Kläger die Fahrradstraße eigentlich weg haben wollte. Die Verwaltung nahm nämlich das Urteil zum Anlass, die Zahl der Auto-Stellplätze von 30 auf 18 zu reduzieren. Eine erneute Klage führte dazu, dass inzwischen gar nicht mehr geparkt werden darf in der Kleefelder Straße.

    taz vom 20.8.21: https://taz.de/Keine-Ausnahme-fuer-Autos/!5789989/

    und taz vom 17.11.23: https://taz.de/Aerger-um-Hannovers-Fahrradstrassen/!5969853/

    Jetzt will die Verwaltung das Prinzip auch auf weitere Fahrradstraßen anwenden. Und prompt verlangt die SPD gemeinsam mit den anderen Auto-Parteien, dass die Fahrradstraßen entwidmet werden sollen, weil der mit der Einrichtung einer Fahrradstraße einhergehende Stellplatzverlust den Bürgern nicht zuzumuten sei. "Wo Parkplätze wegfallen, regt sich Protest – bei den Anwohnern und infolgedessen auch bei etlichen Bezirksratsmitgliedern. Im Bezirksrat Südstadt-Bult sehen sich Verwaltung und Grüne nun einer Kritiker-Phalanx aus CDU, FDP und SPD gegenüber. Obwohl hier – wie in der Stadt insgesamt – eigentlich Grüne und SPD zusammenarbeiten." (taz, 17.11.23)

    "Angesichts des Staatsziels, die Motorisierung der Bevölkerung zu fördern, und der bereits gängigen Praxis des sogenannten Laternenparkens kamen Deutschlands oberste Ver­wal­tungs­rich­te­r:in­nen am 4. März 1966 zu folgendem Schluss: „Damit erweist sich das Abstellen von Kraftfahrzeugen über Nacht sowie an Sonn- und Feiertagen an öffentlichen Straßen als grundsätzlich den Verkehrsbedürfnissen entsprechend und damit als grundsätzlich verkehrsüblich und gemeinverträglich.“"

    Über dieses "Bremer Laternenparkerurteil" berichtet die taz vom 20.11.23 https://taz.de/Parkende-Autos/!5968714;moby/

    Noch ist unklar, wie die Diskussion in Hannover weitergeht und welchen Ausgang die Geschichte haben wird.

    "Die SPD befürchtet den Wegfall von Parkplätzen und will darum den Großteil der Fahrradstraßen in der Südstadt abschaffen. (...) Die SPD in der Südstadt will einen Großteil der Routen im Bezirk abschaffen. Sie fürchtet den Verlust von Parkplätzen und hat dabei die SPD-Ratsfraktion hinter sich."

    Ich vermute mal, 1966, als dass Bremer Laternenparkerurteil vom Bundesverwaltungsgerichts verlautbart wurde, da wäre es wenig aussichtsreich gewesen, darauf zu hoffen, dass das Parken von Autos verboten würdee, weil parkende Autos den Fahrradverkehr oder den Fußverkehr behindern.

    Handelt es sich bei der Diskussion in Karlsruhe um diese Art der Markierung, die ich auf einem Foto aus Hattingen entdeckte?

    https://media04.lokalkompass.de/article/2023/03/09/5/12734425_XXL.jpg

    Das ist der dazugehörende Artikel:

    Stadt geht Mobilitätswende an: Fahrradstraßen ausgeschildert
    Seit dem Wochenende können sich Radelnde in Hattingen über neue Fahrradstraßen freuen. An der Pannhütter Straße, Im Heggerfeld und in der Lindstockstraße…
    www.lokalkompass.de

    Nein , mit diesen Schildern wird nicht das Parken auf Gehwegen verboten. Das ist auch ohne Schild verboten. Sondern das Parken auf der Fahrbahn. Um sicherzustellen das der Fahrbahnverkehr nicht zu sehr durch den "ruhenden KFZ-Verkehr" behindert wird.

    Hast du natürlich in dem Sinne recht, wo das Schild dasteht. Vorher war es dort aber so, dass hie und da am Fahrbahnrand geparkt wurde. Und als die Autos dann immer mehr wurden, da hat man an beiden Seiten am Fahrbahnrand geparkt. Und als dann immer mehr Autos immer breiter wurden, da hat man halbseitig auf dem Gehweg geparkt, damit die breiten Autos auch noch fahren konnten und die Fahrzeuge der Müllabfuhr durchkamen.

    Und natürlich hat nach Ansicht der Autofahrer*innen jede und jeder im Wohnviertel vollstes Verständnis dafür, dass sich das alles so entwickelt hat und ist zufrieden damit, wenn auf dem Gehweg nur noch ein schmaler Streifen bleibt, und wer anders darüber denkt, der wird halt gedisst und verächtlich gemacht. Das ist mehrheitsfähig, weil es ja kaum einen Haushalt gibt, in dem nicht mindestens ein Auto vorhanden ist. Da ist eine Auflehnung gegen das Prinzip "Auto first" quasi eine Rebellion gegen die eigene Familie. Oft genug entspricht die Anzahl der Autos jedoch der Anzahl der Haushaltsmitglieder. Und die Revolution stirbt mit dem ersten eigenen Auto:

    Das sieht dann vorne herum aus wie ein "richtiges" Auto, weil's aber nur drei Räder hat, darf man's schon mit 16 fahren.

    In den Bundesländern Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Brandenburg und das Land Mecklenburg-Vorpommern schon mit 15. (Quelle: Auto Motor Sport vom 27.4.19)

    Gefährte für Führerschein AM, A1, 1b, 3 oder B: Mit 16 hinters Auto-Steuer - so geht's
    Autofahren mit 16 oder sogar noch früher ist nicht erst seit dem begleiteten Fahren möglich. Es kommt aber auf die passende Führerscheinklasse wie etwa AM, A1,…
    www.auto-motor-und-sport.de

    Hier ein Zitat: "Die Zeiten, in denen sich Jugendliche auf ihren 18. Geburtstag freuten, weil sie dann allein mit dem Auto fahren durften, gehören seit der Einführung des Begleiteten Fahrens mit 17 Jahren der Vergangenheit an. Aber mit der passenden Führerscheinklasse (AM, A1, 1b, 3 oder B) und dem dazugehörigen passenden Fahrzeug dürfen sich Jugendliche sogar noch ein Jahr früher hinter das Steuer eines vierrädrigen Gefährts setzen."

    Im ländlichen Raum läuft das so. Aber im Zooviertel von Hannover leben noch ein paar mehr Menschen, die dieser "Dorfidylle" nichts abgewinnen können. Und die begrüßen es, wenn die Infrastruktur für Fußgänger*innen verbessert wird, indem der Autoverkehr von den Gehwegen wieder zurückgedrängt wird. Und das ist gut so!

    Deshalb wird dann durch Beschilderung klar geregelt, dass nur auf einer Seite und nur auf der Fahrbahn geparkt werden darf.

    Noch besser wäre es natürlich, die Autos ganz rauszuwerfen.

    Das erinnert mich an einen Fahrradausflug in den Landkreis Schaumburg:

    In vielen Ortschaften ist es ganz normal, dass es keine Gehwege gibt oder nur einseitige Gehwege. Da stört sich auch (fast) keiner dran. Oberstes Ziel der Verkehrsplanung im ländlichen Raum ist vermutlich, dass die Straßen möglichst breit sind und die Fußwege dürfen gerne ein bisschen enger ausfallen, bzw. ganz wegfallen.

    Oft sind es die Durchgangsstraßen durch einen Ort, an denen die Bürgersteige so schmal sind, dass dort kaum Platz für den Fußverkehr bleibt. Und viele Dorfbewohner sehen das als ganz normal an, denn irgendwo müsse schließlich der Autoverkehr entlangfahren. Und wenn dann kein Platz mehr für den Fußverkehr bleibt, dann ist das halt so. Deswegen käme doch niemand auf die Idee, die Häuser im Dorfkern abzureißen, um Platz für breite Dorfstraßen mit breiten Fußwegen zu schaffen.

    In vielen Ortschaften beruhen die Hoffnungen auf eine Verbesserung darauf, dass eines Tages eine Umgehungsstraße gebaut wird. Aber selbst wenn die gebaut ist, fehlt oft der Antrieb an der alten Verkehrs-Situation im Dorf etwas zu ändern.

    Und wenn dieses Modell in den Ortsdurchgangsstraßen funktioniert, dann kann man es doch erst recht auf Neubaugebiete in Ortsrandlagen übertragen, wo sich dadurch viel Geld sparen lässt. Und oft ist es dort so, dass die Bewohner fast ausnahmslos ihr Grundstück ausschließlich im Auto verlassen. Die freuen sich, wenn es keine Bürgersteige gibt, denn dann brauchen sie keine Bürgersteige sauber zu halten. Das gehört ja zu den Anliegerpflichten, wenn ein Gehweg vorhanden ist.

    Bitte nicht missverstehen: Ich finde das nicht unbedingt gut, was ich da beschrieben habe, aber ich fürchte, es entspricht der Realität. ;(

    In dem sehr lesenswerten taz-Artikel wird auch auf die geänderte Gesetzgebung zum Anwohnerparken eingegangen:

    "Das Prinzip Seit Oktober 2020 haben die Bundesländer die Gebührenhoheit beim Anwohnerparken, die bis dahin geltende bundesweite Obergrenze für Bewohnerparkausweise von 30,70 Euro pro Jahr wurde damit abgeschafft. Seitdem können die Länder oder – wenn es ihnen von ihren Ländern freigestellt wird – die Kommunen die Gebühren festlegen. Diese machen in sehr unterschiedlicher Weise davon Gebrauch.

    Die großen Städte Hamburg verlangt eine Jahresgebühr von 70 Euro. Weil die Stadt einen Ruf als smart city zu verteidigen hat, gibt der Senat 5 Euro Rabatt, wenn der Ausweis online beantragt und selbst ausgedruckt wird. In München zahlt man für die 10 bis 15 Quadratmeter große Fläche, die ein parkendes Auto so braucht, 30 Euro. In Berlin ist das Draußenparken – ganz im Gegenteil zu den Mieten in der Stadt – immer noch schnäppchengleich billig: hier kostet es 10,20 Euro pro Jahr.

    Preise in Bewegung Nicht überall gelten solche Dumpingangebote. In Ulm zahlt man 200 Euro, 2024 sollen es 300 Euro sein. Was da in Bewegung kommt, ist auch zum Beispiel in Münster zu sehen. Dort kostete der Ausweis bis Ende Juni 17 Euro. Seit 1. Juli sind 130 bis 190 Euro im Jahr fällig, ab Juli 2024 sollen es dann gestaffelt nach Länge des Autos 260 bis 380 Euro sein."

    In ihrer Printausgabe berichtet die HAZ von heute (22.11.23):

    "Im gutbürgerlichen Zooviertel gehen Unbekannte gegen Regelungen der Stadtverwaltung vor, indem sie Schilder demontieren oder beschmieren. Erneut sind dort nun missliebige Parkverbotsschilder abgebaut worden, die die Stadt Hannover im Sommer an mehreren Straßen aufgestellt hatte. Sie will damit die Situation für Fußgängerinnen und Fußgänger verbessern. Nach Einschätzung der Verwaltung wäre ohne die Halteverbote ein Durchkommen auf dem Bürgersteig für Menschen mit Rollatoren, Rollstuhl oder Kinderwagen problematisch." *)


    Foto: zugeparkter Bürgersteig im Zooviertel

    In dem Zeitungstext ist von "missliebigen Parkverbotsschildern" die Rede. Mag sein, dass es einzelne Autofahrer*innen gibt, denen es missfällt, dass sie jetzt nicht mehr überall legal die Bürgersteige zuparken dürfen. Viele Menschen im Zooviertel dagegen begrüßen es ausdrücklich, dass die Verwaltung endlich etwas unternimmt, sodass mehr Platz auf den Fußwegen ist. Und auch in anderen Stadtteilen von Hannover sind die Anwohner zunehmend genervt davon, dass immer mehr, und immer größere und schwerere Autos, sowie eine zunehmende Anzahl von Wohnmobilen die Fußwege blockieren oder auch einfach nur als Blechwand die Sicht versperren.

    *) das ist der Link zur HAZ-Internetseite mit dem entsprechenden Artikel. Leider hinter Bezahlschranke:

    „Das ist Selbstjustiz“: Illegale Aktionen gegen Parkverbote und neuen Namen der Hindenburgstraße
    Ausgerechnet im gutbürgerlichen Zooviertel in Hannover gehen Unbekannte mit illegalen Aktionen gegen Parkverbote und die Umbenennung der Hindenburgstraße vor.…
    www.haz.de

    Ich meinte vierbeinige Hafermotoren ... ;)

    Ach so!

    Da müsste man mal deutsche und österreichische StVO bzw. Praxis vergleichen. Ich meine mich zu erinnern, dass in .de einspuriges passieren keine wesentliche Behinderung ist, muss, meine ich, in .at Gegenverkehr möglich sein. Kann mich aber auch irren, muss man recherchieren.

    Worauf ich hinaus wollte ist, dass in dem Artikel von Andreas Knie darauf hingewiesen wird, dass dieser Passus in der StVO eben nicht ganz klar definiert ist. Und dass heutige Richter eine andere Gewichtung vornehmen könnten (wenn sie denn wollten) als das in den 50er und 60er Jahren der Fall war.

    Möglicherweise wird auch die Berücksichtigung einer älter werdenden Gesellschaft dazu führen, dass zum Beispiel der Platzbedarf für Fußgänger anders definiert wird, als früher.

    Ein Rentnerpaar, beide mit Rollator, möchte sicher gerne nebeneinander spazieren gehen können im eigenen Wohnviertel. Das geht nicht, wenn dort die Fußwege so stark zugeparkt sind, dass nur noch ein Hintereinandergehen möglich ist, womöglich sogar nur ohne Rollator.

    Die Rechte von Menschen mit Behinderung rücken auch stärker in den Fokus. Besonders im ÖPNV ist das ein großes Thema und es werden sehr viele zum Teil sehr kostenintensive Investitionen getätigt, um dem Anspruch Barrierefreiheit gerecht zu werden. (Trotzdem reicht das, was investiert wird, noch bei weitem nicht aus.)

    Aber es stellt sich die Frage, was nutzt es einer*m Rolli-Fahrer*in, wenn er/sie zwar barrierefrei aus der Stadtbahn aussteigen kann, aber dann nicht zu dem Haus gelangen kann, um z. B. jemanden zu besuchen?

    Foto: angeordnetes Gehwegparken in Hannover

    Malte hat einen taz-Artikel vom 20.11.23 verlinkt, der sich explizit mit dem Bremer Laternenparker-Urteil beschäftigt: Parkende Autos - Dieser Platz ist besetzt

    Parkende Autos: Dieser Platz ist besetzt
    Überall stehen Autos an den Straßen herum. Ein Flächenfraß. Dass der überhaupt erlaubt ist, verdanken die Städte dem Bremer Laternenparker-Urteil.
    taz.de

    Um solchen Luxus wie "nebeneinander fahren" geht es bei dem Berliner Urteil gar nicht – sondern darum, dass die Restbreite nichtmal die Anforderungen für eine freigegebene Einbahnstraße erfüllt, sicher aber nicht für eine in beiden Richtungen mit Rad- und Autoverkehr zu befahrene Straße (was sie derzeit ist).

    Die vielen Fahrbahn-Parker haben alle "ihre" Reichsgaragen-Verordnung von 1939 nicht gelesen.

    Da heißt es in der Präambel:

    "Die Förderung der Motorisierung ist das vom Führer und Reichskanzler gewiesene Ziel. Die Zunahme der Kraftfahrzeuge im Straßenverkehr erfordert, daß die öffentlichen Verkehrsflächen für den fließenden Verkehr frei gemacht und möglichst wenig durch ruhende Kraftfahrzeuge belastet werden. Zu diesem Zweck müssen die Kraftfahrzeuge dort, wo sie regelmäßig längere Zeit stehen, außerhalb der öffentlichen Verkehrsflächen ordnungsgemäß eingestellt werden." *)

    Das Interessante an dieser Präambel:

    Dort, wo sie länger stehen, müssen die Kraftfahrzeuge außerhalb der Verkehrsflächen abgestellt werden. Also nichts mit Laternenparken über Nacht oder am Wochenende.

    Aber das Problem hatte sich ja in vielen Städten in Deutschland durch den Bomben-Krieg erledigt, sodass auf geräumten Trümmer-Grundstücken viele Autostellplätze zur Verfügung standen.

    Hier ein Bild vom Frankfurter Römer aus den 50er Jahren (die markanten Giebelhäuser des "Römer" sind eine gute Orientierung!):

    https://preview.redd.it/der-r%25C3%25B6mer-in-der-nachkriegszeit-eigentlich-nicht-mehr-als-v0-8t33uh5bc0ub1.jpg?width=1080&crop=smart&auto=webp&s=d4ae83a4047ff180e53eed077d7502875925cc45

    Und so sah es dort 1938 aus:

    https://frankfurt-und-der-ns.de/media/images/Der_Romer_im_Jahr_1938.original.png

    Hier eine Luftaufnahme aus der Zeit vor dem 2. Weltkrieg:

    https://www.pro-altstadt-frankfurt.de/images/Illustrationen/Luftaufnahme_Frankfurt_am_Main.jpg

    *) https://www.stadtgrenze.de/s/p3r/rgao/rgao01.htm

    Du meinst das Bremer Urteil? Siehe dazu glaub Hannoveraner Faden, da habe ich es gerade zerpflückt. Es gab einfach keine Rechtsgrundlage für extra globale Parkverbotsregeln ohne Beschilderungen entgegen der bundesweiten StVO. Es hätte niemand die Bremer hindern können, Unmengen an Schildern aufzustellen, sofern die verkehrsrechtlichen Anordnungen ein Fundament haben, so wie man hier eben auch ein Verbot anordnen darf, wenn es nötig ist.

    Falls jemand die Originalurteile findet, bitte verlinken. Googeln auf die Schnelle fand nur diesen Artikel.

    Du hast das nicht "zerpflückt" sondern zu sehr rein nach dem Prinzip den Buchstaben nach verboten oder erlaubt beurteilt. Es gibt eigentlich nie einfach nur ein, es ist erlaubt, oder es ist verboten. Das ist oft eine Schwarz-Weiß-Malerei, die die tatsächlich stattfindenden Vorgänge nicht beschreiben kann. Habe ich grade versucht im Hannover-Faden nochmal deutlich zu machen.

    Obwohl es auch im Prinzip unzulässig ist und den tatsächlich stattfindenden Vorgängen in der Regel nicht gerecht wird, folgendes Gedankenspiel nach dem Schema: Was wäre gewesen wenn:

    Was wäre gewesen, wenn das Bremer Laternenparkerurteil so ausgegangen wäre, dass alle Gerichte bis hinauf zum Karlsruher Bundesverwaltungsgericht damals geurteilt hätten: Es ist komplett verboten sein Fahrzeug nachts oder am Wochenende irgendwo im öffentlichen Straßenraum abzustellen. Es ging ja in dem Urteil um das Abstellen über Nacht und am Wochenende.

    Hätte das höchste Gericht tatsächlich so geurteilt (und wäre es tatsächlich gelungen, dass Nachts- und Wochenendparkverbot am Straßenrand durchzusetzen) dann wären wohl deutlich mehr und deutlich schneller viele Parkhäuser in den Städten gebaut worden. Oder siehst du noch andere Auswirkungen?