Nein, sie ist schon dort auf dem Gehweg gefahren.
Stimmt, kann man auf diesem street-view-Foto sehen:
Trotzdem ist es so, dass ich das ordnungswidrige Verhalten der Fahrradfahrerin auf dem roten Fahrrad auf dem street-view-Foto nicht in aller Schärfe verurteile. Zumindest ist es wichtig, dazu die näheren Umstände zu kennen. Zum Beispiel, mit welchem Tempo sie unterwegs war, ob sie an der fraglichen Ecke vorsichtig, langsam und bremsbereit gefahren ist usw.. Findest du nicht, dass das eine wichtige Rolle spielt zur Beurteilung des Fehlverhaltens?
Wenn sich die Gelegenheit ergäbe, in so einem Fall die Fahrradfahrerin direkt anzusprechen, dann würde ich versuchen, das Gespräch dahin zu lenken, wie die Situation für Fahrradfahrer*innen und Fußgänger*innen so verbessert werden könnte, dass Gefährdungssituationen minimiert werden. Dazu könnte man zum Beispiel versuchen herauszufinden, was die Fahrradfahrerin dazu bewegt hat an der Stelle den Fußweg zu befahren. Es gäbe außerdem die Möglichkeit darauf hinzuweisen, dass man als Fahrradfahrer*in in der Regel auch die Möglichkeit hat, abzusteigen und zu Fuß zu gehen.
Auf jeden Fall würde ich sie nicht einfach anbrüllen oder so was wie runter vom Fußweg zurufen. Das wäre ja so wie Autofahrende, die Fahrradfahrenden zubrüllen, "Weg von der Fahrbahn fahr gefälligst auf deinem Radweg." Dabei gibt es manchmal gute Gründe, selbst bei benutzungspflichtigen Radwegen, das nicht zu tun, zum Beispiel Schlaglöcher, mit Scherben übersät, mit Baumwurzeln durchwachsen etc..