Beiträge von Ullie

    Bei der Suche in Neuss bin ich auf dieses lustige Schild gestoßen:

    Ein [Zeichen 240]mit dem Zusatzschild "ausgenommen Motorfahrzeuge".

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    Ob unter Motorfahrzeuge auch Pedelecs und E-Tretroller fallen? So verschmutzt wie das Schild aussieht, hat es dort schon gehangen, als es weder Pedelecs noch Elektrotretroller gab.

    Es gibt ja nicht mehr viele solcher Schilder. Bei Gelegenheit stöbere ich mal in meiner Fotosammlung, um zu schauen, ob da ein Prinzip erkennbar ist, nach dem die Schilder einmal aufgestellt wurden.

    Ich vermute, wenn das Fahrrad oben ist, dann bedeutete das, dass der Weg vorwiegend vom Radverkehr benutzt wurde/wird, oder benutzt werden sollte und dass die Fußgänger dort weniger mit Rücksichtnahme von Seiten der Fahrradfahrer rechnen durften als bei den heute üblichen [Zeichen 240].

    Das Schild gemeinsamer Fuß- und Radweg mit Radfahrer oben wurde abgeschafft.

    Hier ist ein Beispiel aus Neuss (NRW), Nievenheimer Straße:

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    Das Schild steht an einem Zweirichtungsradweg der an einer Landstraße entlangführt und in beide Richtungen benutzt werden darf. Da könnte es tatsächlich so sein, dass sich die Verkehrsbehörde vor rund 40 Jahren dachte, dass außerorts wenig Fußverkehr herrscht und das Schild signalsieren sollte, dass Fußgänger mit schnellem Radverkehr zu rechnen hätten.

    Auf der Wikipedia-Bildtafel der österreichischen Verkehrszeichen habe ich dieses Schild gefunden (Bitte anklicken, sodass das Verkehrszeichen gemeinsamer Geh- und Radweg erscheint.)

    Eines mit Fußgänger oben und Fahrrad unten scheint es in Österreich nicht zu geben.

    Jein… Sie verlieren nur keine Stimmen, gewinnen tun sie aber auch keine. Das Thema ist den meisten nicht wichtig genug, als das man davon seine Wahlentscheidung beeinflussen lässt. Zudem sind die Unterschiede der Parteien zu gering – nur, dass die Grünen den Radweg wegen drei Bäumen nicht verbreitern und die Union wegen drei Parkplätzen.

    Sagen wir mal so: Die Grünen sind nicht so leicht bereit, sich über die Notwendigkeit des Naturschutzes hinwegzusetzen wie andere Parteien. Und andere Parteien haben keine Prinzipien, wenn es um den Naturschutz geht.

    Bei uns haben die Busse, die Bundesstraße nutzen oder weitere Stecken über Land fahren, Gurte.

    Dreipunktgurte oder Beckengurte?

    Dreipunktgurte sind mir im ÖPNV bisher nur bei Kleinbussen begegnet. Vermutlich gibt es da eine Grenze für Fahrzeuge, die unter ein bestimmtes Gewicht fallen.

    Beckengurte kenne ich von großen Omnibussen mit Tempo 100 Aufklebern, die als Fernreisebusse eingesetzt werden.

    Gurte im normalen ÖPNV können meines Erachtens nicht Vorschrift werden, weil dann die Voraussetzung wäre, dass keine Fahrgäste auf Stehplätzen mitfahren dürften. Genau das ist aber im ÖPNV üblich und es wäre ein großer Nachteil für den ÖPNV, würde man das verbieten.

    lustig. meine Arbeitkollegen haben das gleiche vermutet. "Reisebus".

    es handelt sich um im Linienverkehr dauerhaft eingesetzte Niederflurbusse. nächstes Mal schau ich auf Marke/Typ :)

    Dann hätte ich dafür als eine mögliche Erklärung, dass der Bus manchmal auch als Reisebus nur für Tagesausflüge eingesetzt wird, bei denen allerdings auch Autobahn mit mehr als 80 km/h gefahren wird. Möglicherweise für Tagesausflüge mit häufigen Halten. Denn dann braucht es kein großes, gut zugängliches Kofferfach unter dem Fußboden.

    Da spricht Herr Steiner einen durchaus validen Punkt an. Das Anschnallen im Bus wird nach meiner Wahrnehmung von vielen Fahrgästen unterlassen. Vor Fahrantritt wird in der Regel expliziet auf die Anschnallpflicht hingewiesen.

    Um so mehr wundert es mich, dass es keinen Anschnallassistenten gibt. In PKW's ist das doch heutzutage üblich - oder? Kann natürlich sein, dass der Anschnallassistent irritiert ist, wenn Rucksäcke oder so auf leere Sitze abgestellt werden.

    Ich bin letztens in einem Nahverkehrsbus gefahren, bei dem an jedem Sitz ein 3-Punkt-Gurt angebacht war.

    Vermutlich ein Reisebus, der einem Subunternehmer gehörte, der ihn auch anders als im Nahverkehr einsetzt.

    Hatte denn der Bus einen Tempo 100-Aufkleber?

    Und war es ein Niederflurbus? Oder musste man über eine Treppe einsteigen?

    "Der Bus habe über "sämtliche Assistenzsysteme" verfügt – keines davon deute darauf hin, dass der Fahrer am Steuer eingeschlafen sei."

    "Dann wären alle noch am Leben": Busunternehmer beschuldigt Fahrgäste nach tödlichem Flixbus-Unfall
    Wenige Tage nach dem tödlichen Flixbus-Unfall hat sich der Chef des Busfahrers geäußert. Er sieht die Schuld nicht bei seinem Unternehmen.
    www.t-online.de

    Im Falle eines Omnibusunfalles wird auf Assistenzsysteme hingewiesen! Bei Autounfällen nach meiner Beobachtung eher nicht.

    Gefehlt hat allerdings wohl ein Anschnallassistent:

    "Einen Teil der Schuld sieht der Omnibus-Betreiber allerdings auch bei den Fahrgästen. "Es ist schlimm", sagte er der "Bild". "Aber ich muss es sagen: Wenn die Leute sich angeschnallt hätten, wären alle noch am Leben."

    "Dann wären alle noch am Leben": Busunternehmer beschuldigt Fahrgäste nach tödlichem Flixbus-Unfall
    Wenige Tage nach dem tödlichen Flixbus-Unfall hat sich der Chef des Busfahrers geäußert. Er sieht die Schuld nicht bei seinem Unternehmen.
    www.t-online.de

    Ganz ehrlich? Würde ich als Verkehrminister genau so machen, wie der Wissing. Alles das, was man vernünftigerweise als Verkehrsmnister machen könnte und sollte, ist derzeit nicht mehrheitsfähig. Es würde an dem entschiedenen Widerstand der Oppositionsparteien und mächtigen Interessensverbänden und darüberhinaus auch den Gewerkschaften scheitern. Gnadenlos scheitern.

    Ich fange mal ganz harmlos an mit Tempo 130 max. auf Autobahnen oder einer Reduktion von nur 10 km/h auf Landstraßen auf max. 90 km/h, oder auch an dem Grundsatz, dass innerorts generell bis zu 50 km/h schnell dahingerast können werden müssen und Tempo 30 nur die Ausnahme sein darf.

    Alles was vernünftig wäre, ist Null durchsetzungsfähig, also was tun, um überhaupt den Eindruck zu erwecken, du machst was als Minister? Lenke die Augen der Beobachtenden auf so was abgefahrenes wie "Flugtaxis". Und wenn dafür Steuergelder verschwendet werden, was soll es? Der Scheuer hatte Milliarden versenkt, mit seiner Idee bei ausländischen Autofahrern Maut zu kassieren und die deutschen dafür zu schonen. Das war im Vergleich zu den Flugtaxis von Wissing eine sehr vernünftige Idee von Scheuer. Und sie hätte ja auch geklappt, wenn der Scheuer seine Initiative so verbessert hätte, dass er nicht nur von den ausländischen, sondern auch von den deutschen Autofahrer*innen eine Maut verlangt.

    Die meisten Beobachter*innen waren sich darin einig, dass die Grünen damals das Verkehrsministerium der FDP überliesen, weil klar war, dass sie da Null bewegen würden können. Und ehrlich: Mir ist ein FDP-Minister, der Flugtaxis als Lösung für Verkehrsprobleme propagiert, lieber, als wenn ein*e grüne*r Verkehrsminister*in das machte.:S

    Wir leben in einem Rechtstaat und da gibt es eine Gewaltenteilung.

    Die Verkehrsbehörden sind Teil der Exekutive. Es ist egal, ob es denen gefällt oder nicht: Sie haben umzusetzen, was der Gesetzgeber entschieden hat.

    Das Selbe gilt für die Parlamente, die dafür nicht zuständig sind (Landtage, Stadträte, Gemeinderäte, etc.). Eine Änderung der StvO wird vom Bundesverkehrsministerium erarbeitet und anschließend vom Bundesrat beschlossen.

    Ich nenne das jetzt mal eine apodiktische Aussage. Du tust so, als gäbe es da einen Grundsatz, der unumstößlich ist. Eine Regel an der sich alle halten müssten. Dazu noch eine, von der du vermutest, dass es allen gut tut, diese Regel zu befolgen, obwohl es zahlreiche Menschen gibt, die das ganz anders sehen.

    Dazu kommen Interessengruppen, mächtige Interessensgruppen, die überhaupt gar nichts davon halten, wenn sie mit FahrradfahrerInnen auf der Fahrbahn rechnen müssen, nämlich sehr viele Autofahrer*innen. Dazu kommt eine politische Gemengelage, die derzeit keinerlei Hoffnunmg aufkeimen lässt, dass sich an der Autodiktatur irgendetwas ändert, oder gar grundlegend ändert.

    Im Grunde genommen könnte man ja bereits den Einbau eines Motors in ein Fahrrad als totale Niederlage des Fahrrades gegenüber dem Motorisierten Individualverkehr werten. Das Verkehrsmittel Fahrrad wird selbst zu einem Verkehrsmittel des Motorisierten Individualverkehrs. Ich sehe auch nicht, dass das irgendwer groß problematisiert, oder so bezeichnet. Bei den Elektrorollern, ist das vielleicht (noch) ein bisschen so, das diese Fahrzeug-Kategorie als KFZ bezeichnet und wahrgenommen und deshalb kritisiert wird. Beim Pedelec sehe ich das nicht.

    Es gibt schon einige Fahrradfahrer*innen, die sich genervt fühlen von den aus ihrer Sicht zu schnell fahrenden Pedelecs. Aber selbst wenn die das wollten, hätten sie keine Chance dazu, das Pedelecfahren auf Radwegen zu verbieten. Da sind zum einen die vielen Pedelecfahrer selbst, die gerne und freiwillig und mit Begeisterung den Fahrradweg stets der Fahrbahn vorziehen. Dazu kommmen zahlreiche Speed-Pedelec-Fahrer*innen, die den Fahrradweg stets vorziehen, selbst dann wenn er nicht benutzungspflichtig ist und obwohl der Fahrradweg für Speed-Pdelecs verboten ist. Und auf der anderen Seite sind die Autofahrenden, die alles, was ihnen die Fahrbahn streitig machen könnte in den Seitenraum verbannen wollen.

    In dieser Situation schlage ich vor, es Pedelec-Fahrenden frei zu stellen, die Fahrbahn zu benutzen. Das wäre, so vermute ich, durch eine STVO-Änderung machbar. Und ich halte es für einigermaßen realistisch, dass eine entsprechende StVO-Änderung gelingen könnte. Und wenn das gelingt, dann könnte dann wirklich keine untere Verkehrsbehörde, kein Kommunalparlament usw. etwas gegen tun. Vermutlich würden auch der ADFC und der VCD zustimmen. Allerdings habe ich aus der Ecke noch keine entsprechende Forderung gehört. Wäre aber auch egal. Denn selbst wenn der ADFC und der VCD das ablehnen würden, dass Pedelecs zukünftig die Fahrbahn auch dann erlaubt würde, wenn ein benutzungspflichtiger Fahrradweg vorhanden ist, die könnten vermutlich nichts dagegen ausrichten, dass es trotzdem so kommt.

    Und bei der "Feinkonzept-Besprechung" im Stadtrat, wo mit Entsetzen festgestellt wird, dass es an einer Stelle "eng wird", da fehlt sicherlich nicht der Total-Honk, der vorschlägt, die Scheiß-Radfahrer könnten ja auch woanders fahren, z.B. "hintenrum", "ganz woanders", oder "aufm Gehweg, da mach' ma' einfach an' Radweg draus", was dann mit Begeisterung diskutiert und beschlossen wird, natürlich nicht ohne "gewisse Bauchschmerzen", aber "es geht ja leider nicht anders", usw. usw.

    Nein, an der Strassenverkehrsordnung liegt es nach meiner Erkenntnis nicht, dass keiner auf die Idee kommt, eine innerörtliche Strasse könnte zukünftig ganz anders aussehen als heute.

    Dreh die Sache doch mal anders rum: Da wird einmal mehr als Begründung für die "unvermeidbaren Engstellen" am Radweg auf "höhere Werte" verwiesen. Oft genügt ja bereits der Hinweis darauf dass Parkplätze zurückgebaut werden müssten, um eine Mehrheit zusammenzuschweißen, die beschließt den Radverkehr gemeinsam mit dem Fußverkehr mit diesem Schild [Zeichen 240] zur "Engtanzparty" zu zwingen.

    Gar keine Radweg bauen will man aber auch nicht, denn ein paar unverdrossene sind ja schon "mit dem Radl da". Und die sollen sich gefälligst im Seitenraum tummeln.

    Und jetzt kommt die StVO ins Spiel: Es gibt Beobachter, die davon ausgehen, dass in absehbarer Zeit ein Fahrrad ohne elektrischen Hilfsmotor zur Tretunterstützung ungefähr so selten sein wird, wie heutzutage ein Fahrrad ohne Gangschaltung.

    Das wissen aber die von dir so reizend beschriebene "Vollhonke" im Gemeinderat nicht. Kommt jetzt eine Änderung der StVO um Pedelec-Fahrern die Fahrbahnnutzung auch dann zu erlauben, wenn der Fahrradweg benutzungspflichtig ist, dann trifft das möglicherweise auf wenig Widerstand, weil viele noch gar nicht mitbekommen haben, dass das Pedelec zunehmend zum Standard-Fahrrad wird.

    Ist dann aber der benutzungspflichtige viel zu schmale Fahrradweg fertig gestellt, dann ist der Fahrradverkehr von heute ein Pedelec-Verkehr und die dürfen (vorausgesetzt mein Vorschlag würde umgesetzt) eh auf der Fahrbahn fahren.8)

    Der Audi Pressetext sagt : "Innerhalb der Systemgrenzen [... die da sind???] in vielen Fällen ... vermeiden". Was so mit Systemgrenzen gemeint ist, kannst Du bei der Beschreibung von Daimler's Level-3 Autonomie erahnen (unter 60km/h, auf Autobahnen, mit HiRes-Karten, kein Regen, kein Nebel, Dunkelheit, usw. usw...).

    Die Forderung nach 40km/h ist natürlich sinnvoll. Der Schluß, dass der Assi im Q5 den Unfall dann zwingend verhindert hätte ist unzulässig. Hätte er vielleicht, vielleicht auch nicht.

    Auf jeden Fall ist der Einschlag bei 40km/h oder drunter weniger heftig als bei mehr als 40km/h.

    Danke nochmal für den Hinweis auf die einschränkenden Bemerkungen, bzw. "halbseidenen Versprechungen" in dem Werbetext.

    Ich habe allerdings hier nicht für fahrerloses Fahren plädiert. Und auch nicht behauptet, dass ein automatisch gesteuertes Fahrzeug keine Unfälle mehr verursacht.

    Es ist wichtig, diese Thematik, Fahrsicherheit durch Assistenzsysteme, nicht der Autolobby zu überlassen und den autoaffinen Medien. Die machen dann nämlich eine Berichterstattung daraus, die den Tenor hat, dass das alles wertloser Schnickschnack sei, der im Ernstfall angeblich auch nicht helfen würde.

    Der Grund dafür ist: Ein zentraler Faktor für Fahrsicherheit ist das Einhalten von möglichst niedrigen Tempolimits. Und dieser zentrale Faktor ist ein wichtiger Grund dafür, dass die Fahrsicherheitsassistenzsysteme schlecht geredet werden von Medien, die die Autofahrerei propagieren. Es geht um das Einhalten von Regeln. Und das Einhalten von Regeln zu propagieren, ist maximal unpopulär. Besonders bei Autofahrenden. Fahrassistenz-Systeme, die dazu beitragen Regeln einzuhalten, werden entsprechend schlecht geredet von den autoaffinen Medien und Berichterstattern.

    Um so wichtiger ist es, dass nicht motorisierte Verkehrsteilnehmer*innen herausfinden, wie Assistenzsysteme arbeiten und was passieren muss, um sie durchzusetzen, sodass die Verkehrssicherheit für nicht motorisierte Verkehrsteilnehmer*innen erhöht wird. Leider ist es unrealistisch anzunehmen, dass eines Tages alle Auto-Motoren von selbst stehen bleiben werden und wir befreit sind von dieser Last.

    Wie bitte? Man dürfte keine Fahrbahnen mehr bauen, auf denen schneller als erlaubt gefahren wird?

    *edit: Dann dürfte man sicherlich auch keine Gehwege mehr bauen, auf denen unerlaubt Fahrrad gefahren wird und keine Radwege, auf denen unerlaubt in der falschen Richtung gefahren wird?

    Die Straßenverkehrsordnung ist dazu da, das Töten zu legalisieren. Im Namen des automobilen Fortschritts. Wie schnell ist es passiert, dass du mit dem Auto bei Tempo 50 einen Fußgänger überfährst, der unvorsichtig und für dich als Fahrer unsichtbar unmittelbar vor dir zwischen zwei parkenden Autos hervortritt?

    Und jetzt kommt es darauf an, wie das rechtlich geregelt ist. Es gibt nicht viele Fortbewegungsmöglichkeiten, die so unfallträchtig sind. Und wenn es dann mal passiert, dann soll ja nicht die ganze Schuld am Autofahrer hängen bleiben. Schließlich leben wir in einem Autoland. Deshalb steht in der Straßenverkehrs(Unrechts-)ordnung, §25, der Fußgänger muss den Gehweg benutzen. Zum Queren der Fahrbahn gibt es auch noch zahlreiche Einschränkungen. Nur im rechten Winkel, bei Sichteinschränkungen, sowie starken und/oder schnellen Verkehr nur an Fußgängerüberwegen usw.

    Gäbe es diese Einschränkungen nicht, dann würde ja für den Fußgänger das Grundrecht auf Bewegungsfreiheit gelten und er würde völlig zu Recht zwischen zwei parkenden Autos auf die Fahrbahn treten und der da lang fährt, der begeht zweifelsfrei eine Körperverletzung oder schlimmeres mit Vorsatz, weil er ja damit rechnen muss, dass da plötzlich wer zwischen den parkenden Autos auf die Fahrbahn tritt. Der Straßenverkehrs(Unrechts-)ordnung sei Dank, muss der Autofahrer nicht damit rechnen, dass da ein Fußgänger auf die Fahrbahn stürmt. Tut er's doch, dann hat er gegen die StVO verstoßen.

    Mit dem Fahrradverkehr sähe das vermutlich ein bisschen anders aus, zumindest dann, wenn es sich um langsamen Fahrradverkehr handelt. Aber natürlich, sobald es ein bisschen schneller zugeht, würde dasselbe Problem auftreten.

    Man dürfte Gehwege bauen und darauf hoffen, dass Fahrradfahrenden und Fußgänger*innen es gelingt miteinander auszukommen. Ähnlich wie in einer Fußgängerzone mit Radverkehrsfreigabe oder in einem verkehrsberuhigten Bereich. Radwege zu bauen machte keinen Sinn, denn ohne Autos wird sich der Verkehr voraussichtlich so entwickeln, dass der Fahrradverkehr sich auf der bisherigen Fahrbahn abspielt, die für Autos vorbehalten war. Deshalb sehe ich auch gute Chancen, dass auf den Fußwegen keiner mit dem Fahrrad fährt. Das ist jetzt allerdings alles recht hypothetisch gedacht.

    Jetzt hätte ich fast die Pedelecs vergessen. Die müssten in so einer Welt ohne Autos und andere schnelle Individualverkehrsmittel schon bei einer niedrigeren Geschwindigkeit als 25 km/h mit der Tretunterstützung aufhören.

    Ullie - Du glaubst wirklich zu viel an diese Technik. Den mehr oder weniger aktuellen Stand der Technik die hier auf der Straße rumfährt kannst Du Dir beim Bloch ansehen -

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    . Gruselig, dass der VW-Assi versagt hat, als die Puppe einfach mal stehen bleibt - und nicht auf im NCAP (Prüfstand) weiter 'geht'. Und die anderen haben sich da auch nicht mit Ruhm bekleckert. Fazit - kann retten, muss aber nicht.

    Ich hatte weiter oben schon auf einige aus meiner Sicht interessante Details und den Tenor der Sendung hingewiesen.

    Der Tenor der Sendung ist nicht, ernsthaft Hinweise zu geben, wie zum Beispiel die Teststandards verbessert werden müssen. Der Tenor ist vielmehr so zu tun, als seien Assistenzsysteme grundsätzlich ungeeignet, Verkehrsunfälle zu verhindern.

    In Minute 4:30 wird das sehr deutlich: Da sagt der eine der beiden Tester: In der standardisierten Test-Situation bleibt das Kind nicht stehen, sondern läuft weiter. Und das ist seine Erklärung dafür, dass er mit dem Testwagen mehrfach das Dummy-Kind überfährt. Allerdings hatte ein Fahrzeug-Modell die Aufgabe gemeistert.

    Hier sollte doch eigentlich der Filmemacher seine Aufgabe darin sehen zu ergründen, warum das eine Assistenzsystem etwas kann, an dem ein anderes scheitert. Und zum Beispiel wäre es konsequent, die Forderung zu erheben, dass auch das gezeigte Szenario Teil des Standardtestverfahrens wird, sodass alle Automodelle diese Aufgabe meistern.

    Fazit aus dem Video ist für mich: Kann retten, es muss weiter dran gearbeitet werden, dass die anderen Fahrzeugmodelle das auch können. Und es muss mehr darüber berichtet werden. In unserem zugrunde liegenden Hamburger Unfall war es ein Audi Q5.

    (schreibt Bild: https://www.bild.de/regional/hambu…93196.bild.html )

    Der Audi Q5 war in dem von dir verlinkten Video nicht dabei. Audi selbst schreibt darüber:

    "Das serienmäßige Sicherheitssystem Audi pre sense city beobachtet im Geschwindigkeitsbereich bis 85 km/h die Straße vor dem neuen Audi Q5 auf Fahrzeuge und Fußgänger. Dafür nutzt es eine Kamera an der Windschutzscheibe, die das Geschehen etwa 100 Meter weit erfassen kann. Falls das System eine drohende Kollision erkennt, warnt es den Fahrer in einem abgestuften Konzept, bei Bedarf leitet es eine Vollverzögerung ein.

    Innerhalb der Systemgrenzen kann Audi pre sense city den Unfall in vielen Fällen bis zu einer Geschwindigkeit von 40 km/h vermeiden, bis 85 km/h verringert es die Aufprallgeschwindigkeit und somit die Unfallschwere erheblich."

    Das heißt doch bezogen auf den Unfall, dass der Fahrradfahrer nicht zu Schaden gekommen wäre, wenn der Audi-Fahrer das Assistenzsystem eingeschaltet hatte, und nicht schneller als mit 40 km/h unterwegs war. Da kann man doch drüber berichten. Und warum schimpfst du mich "Technik-gläubig", wenn ich danach verlange?

    Immerhin in Stuttgart zum Beispiel gilt Tempo 40 innerorts:

    In Hamburg meines Wissens nicht.

    Ist es denn verboten, wenn ein Journalist in einen Unfallbericht schreibt, dass das Unfallfahrzeug mit einem serienmäßigen Notbremsassistenten ausgestattet ist, der bei Tempo 40 nach Angaben des Herstellers in vielen Fällen Kollisionen mit Fahrradfahrern oder Fußgängern verhindert. Und dass es deshalb ratsam sei, an der Unfallstelle so wie auf den meisten anderen Straßen in Hamburg genauso wie in Stuttgart Tempo 40 als Höchstgeschwindigkeit anzuordnen?

    Am Unfallort in Hamburg gilt Tempo 50, so weit ich das den Streetview-Bildern entnehmen kann:

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    Das ist völlig richtig und macht eigentlich jede Diskussion ums "irgendwo fahren dürfen" überflüssig. Könnte man meinen...

    Aber nach meiner persönlichen Erfahrung herrscht seltsamerweise immer betretenes Schweigen, nachdem man diese einfache Wahrheit ausgesprochen hat. Und spätestens nach 30 Sekunden macht irgendein Honk dann wieder einen "Vorschlag", was "man machen könnte"...

    Es ist zum Heulen.

    Den "Honk" beziehe ich jetzt mal nicht auf mich. Und da ich ja weiß, dass du Übertreibungen und Zuspitzungen liebst, erkläre ich dich auch nicht zu einem "Vollhonk".

    Es wäre allerdings, meine ich, wirklich ein "Honk", der zum Beispiel in so einem Fall wie auf dem Foto einfach nur erklärt, die Benutzungspflicht ist ja aufgehoben, der Radweg ist zwar immer noch zu schmal, aber das macht nichts, denn es ist ja niemand gezwungen drauf zu fahren.

    Für den aktuellen Zustand der Verkehrsanlage zusammen mit der aktuellen Autoverkehrsbelastung ist es m.E. erst mal das Beste, was man machen kann. Aber noch besser ist ein breiter geschützter Radverkehrsstreifen dort, wo jetzt die parkenden Autos stehen. Leider gibt es bei solchen Diskussionen aber immer wieder die "Vollhonke", die erklären, auf die Autoparkplätze könne man nicht verzichten.

    Hier ist der streetview-Link zu der Stelle der Aufnahme:

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    Die Verwaltung hat also im Rahmen ihrer Möglichkeiten an der Stelle bereits dafür gesorgt, dass schnelle Fahrradfahrer*innen, die den Radweg nicht gerne benutzen, (zum Beispiel, weil sie dort vernünftigerweise das Tempo reduzieren müssten) nicht gezwungen werden, auf dem Hochbordradweg zu fahren.

    Würde grundsätzlich gelten, dass Pedelec-Fahrerinnen nicht den Radweg benutzen müssen, auch dann nicht, wenn er mit Blauschildern ausgeschildert ist, dann gäbe es keine Warten darauf, dass eine Verkehrsverwaltung eine gute Zwischenlösung anbietet, wie in dem gezeigten Fall in der Davenstedter Straße.

    Ich möchte an dieser Stelle kurz darauf hinweisen, dass es bereits im Jahr 1997 eine Änderung der StVO gab, bei der die allgemeine RWBP abgeschafft wurde und Radwege seitdem nur noch in seltenen Ausnahmefällen benutzungspflichtig sein dürfen.

    Man braucht also gar keine neuen Regelungen, weil es ausreichen würde, wenn sich Verkehrsbehörden an das bereits seit 26 Jahren geltende Recht halten würden.

    Das Problem ist halt, dass bei den Verkehrsbehörden und den Parlamenten nicht unbedingt immer Leute sitzen, die klatschen und Hurra schreien, wenn sie mit dem Problem konfrontiert werden, dass eine StVO-Änderung in der Form umzusetzen ist, dass Fahrradwege entweder zu nicht mehr benutzungspflichtigen Fahrradwegen erklärt werden sollen.

    Dazu kommt das Problem, dass die StVO-Änderung auch beinhaltet, dass Fahrradwege dort, wo sie gebraucht werden, ausgebaut werden müssen, weil die früher einmal geltenden Standards nicht mehr erfüllt werden. Das geschieht auch nur in Zeitlupe.

    Siehe zum Beispiel hier:

    Die Fahrradwege an der Königsworther Straße sind 1 m breit (mit den roten Begrenzungs-Klinkerstreifen zusammen 1,40 m). Die Königsworther Straße ist so stark befahren, dass die Kriterien erfüllt sind für eine Fahrradwegbenutzungspflicht. Sogar so weit erfüllt, dass die an aktuellen Standards gemessenen zu schmalen Radwege als benutzungspflichtig ausgeschildert sind.

    Es ist ein bisschen gruselig, dort von einem Pedelec überholt zu werden. Das kommt aber immer häufiger vor, weil es zunehmend mehr Pedelecs gibt, die weniger schnelle Fahrradfahrer*innen wie mich dann überholen, leider auch an dafür ungeeigneten Stellen. Besonders in die eine Richtung, nämlich von der Glocksee zum Königsworther Platz kommt das sehr häufig vor, weil es dort leicht bergauf geht. Du hast ja von dir berichtet, dass du ein sehr sportlicher Fahrer bist, der in der Ebene noch jedes Pedelec hinter sich lässt. Du schaffst vermutlich diese leichte Steigung immer noch locker mit 25 km/h. Ich höchstens mit 12-15 km/h und da bin ich bei weitem nicht alleine. Ich habe hier im Forum manchmal das Gefühl, es diskutierten vor allem Leute, für die es gar kein Problem ist ohne Mühe das Tempo zu fahren, dass weniger trainierte nur mit Mühe mit einem Pedelec halten können, wenn es auf maximaler Unterstützung geschaltet ist. Deshalb weise ich da noch mal extra drauf hin.

    Und auch darauf, dass ich längst keine Ausnahmeerscheinung in dieser Hinsicht bin. Nicht nur die Leute in meinem Altersjahrgang, sondern auch jüngere Fahrradfahrer*innen fahren auch nicht schneller als ich. Darüber hinaus ist es mir stets wichtig auch Leute für's Fahrrad zu begeistern, die es nur selten oder nie benutzen und von denen die meisten noch langsamer fahren als ich.

    Und jetzt kommen auch noch die Pedelecs ins Spiel. Es verletzt nicht meinen Stolz, von einem Pedelec überholt zu werden. Wenn ich aber wieder und wieder erlebe, dass auf dafür nicht geeigneten, weil zu schmalen Fahrradwegen, Pedelec-Nutzer (manchmal auch einfach nur sportliche Fahrradfahrer*innen) langsamere Fahrradfahrer*innen überholen, dann wünsche ich mir schon, dass denen die Möglichkeit gegeben wird, auf der Fahrbahn zu fahren.

    Mit der Fahrbahnfreigabe für alle Fahrradfahrer*innen in allen Straßen hat es bisher nicht geklappt. Leider gibt es sogar noch viele Straßen, in denen zu Recht (manchmal aber auch rechtswidrig) Fahrradwege als benutzungspflichtig ausgeschildert sind.

    Warum also nicht das Problem in der Form abmildern, Pedelecs mit Tretunterstützung bis 25 km/h von der Fahrradwegbenutzungspflicht zu entbinden?

    Warum sollten dann Fahrräder ohne Unterstützung, welche auch mehr als 25km/h schaffen, nicht auf der Fahrbahn fahren dürfen?

    Sollen sie ja dürfen, da bin ich ganz bei dir. Ich sehe nur aktuell keine Chance, das durchzusetzen. Dagegen könnte es gelingen, die Forderung durchzusetzen, dass Pedelecs die Fahrbahn benutzen dürfen.

    Folgende Begründung sollte dabei nicht an erster Stelle genannt werden oder im Vordergrund stehen: "Wenn es erst mal gelingt die pedelecs von der Radwegbenutzungspflicht zu entbinden, dann wird es das leichter machen, daran anschließend auch für andere Fahrräder die Radwegbenutzungspflicht aufzuheben." Aber niemand verbietet es, das im Hinterkopf zu behalten.

    Ein anderes Argument dagegen könnte stechen: Die Anforderung an Bereifung, Rahmenfestigkeit und Bremsen ist beim Pedelec höher als bei normalen Fahrrädern. Deshalb sollte es auch dann auf der Fahrbahn dürfen, wenn es einen benutzungspflichtigen Fahrradweg gibt.

    Auch dieses Argument finde ich gut: Mofas mit Höchstgeschwindigkeit fahren immer schon auf der Fahrbahn und dürfen nur in Ausnahmefällen den Fahrradweg benutzen. Ein Pedelec ähnelt einem Mofa, weil es ebenfalls mit Motorkraft bis zu 25 km/h schnell fahren kann. (Siehe Bild)

    Die Gehwegebenutzungspflicht aufzuheben, ist ja nicht das Selbe, wie überall Shared Spaces einzuführen.

    Das stimmt, aber das Aufheben der Gehwegbenutzungspflicht würde zum Beispiel bedeuten, dass so eine Fahrbahn gleichberechtigt von Fußgänger*innen benutzt werden dürfte:

    Und solche gewaltigen, mehrspurigen Fahrbahnbauwerke, auf denen i.d.R. schneller als die erlaubten max. 50 km/h mit den Autos dahingerast wird, würden gar nicht erst gebaut werden können, bzw. müssten verschwinden, wenn es keine Verpflichtung für den Fußverkehr gäbe, den Gehweg zu benutzen.

    Fände ich okay, aber eben nicht so schnell umsetzbar, wie zum Beispiel eine Regelung, die es den Fahrer*innen von Pedelecs mit einer Tretunterstützung bis 25 km/h erlaubt, die Fahrbahn zu benutzen, auch dann, wenn ein benutzungspflichtiger Fahrradweg vorhanden ist.

    Ein Mofa, dass max. 25 km/h fahren kann, das darf ja auch auf der Fahrbahn fahren. Ja, das muss sogar auf der Fahrbahn fahren. Warum sollte dann ein Speed Pedelec mit einer Motorkraft-Tretunterstützung bis 25 km/h nicht auf der Fahrbahn fahren dürfen?