Wie gesagt: Hier in der Pfalz interessiert sich niemand dafür, ob Radfahrer irgendwelche neben der Fahrbahn liegende Wege benutzen dürfen oder nicht. Hauptsache, sie sind den Autofahrern nicht im Weg.
Dann ist wohl nicht damit zu rechnen, dass Verkehrskontrollen mit dem Ziel durchgeführt werden, Fahrradfahrer*innen darauf aufmerksam zu machen, dass sie ordnungswidrig einen Fußweg befahren, wenn es sich um einen ehemaligen gemeinsamen Fahrrad- und Fußwegweg handelt, dessen Schilder einfach nur abgebaut wurden.
Davon betroffene Fahrradfahrerinnen würden vermutlich überwiegend so reagieren, dass sie es für eine Zumutung halten, wenn die Polizei ihnen Anweisung gäbe, die Fahrbahn zu befahren. Und die Polizisten würden wohl mehrheitlich nicht auf den Gedanken kommen, ausdrücklich Fahrradfahrer*innen dazu aufzufordern, die Fahrbahn zu befahren, anstatt ordnungswidrig auf dem Fußweg zu fahren. Wozu also Verkehrs-Kontrollen durchführen?
So richtig zufriedenstellend ist das allerdings nicht. Nicht zuletzt auch hinsichtlich der Schuldfrage bei einem Abbiegeunfall. Der Fußverkehr hätte gegenüber Abbiegern Vorrang bei einem straßenbegleitenden Fußweg. Einem Fahrradfahrer würde möglicherweise vorgeworfen, er hätte den Fußweg nicht benutzen dürfen. Wie auch so ähnlich in deinem Beispiel beschrieben.
Du schreibst:
Der Landes-LBM brachte dann die Piktogramme ins Spiel; die wurden dann auch an einigen Stellen aufgemalt. Dummerweise auch linksseitig; ohne explizite Freigabe durch die Straßenverkehrsbehörde und an vielen Stellen, an denen man auch anderweitig gar nicht legal oder sicher auf diese Wege auffahren kann.
Um welche Piktogramme hat es sich dabei gehandelt? Es gibt ja diesen Aufsatz von Bernd Sluka in dem diese Boden-Piktogramme propagiert werden:
Geh- und Radwege ohne Benutzungspflicht
Allerdings steht in dem Aufsatz von Sluka: "Der Weg muss mindestens 2,50 Meter breit sein." Und das dürfte auf den wenigsten Wegen, über die du berichtest, der Fall sein.