Beiträge von Ullie

    Bissl Hoffnung hätte ich schon, auch wenn meine Erfahrung dagegen spricht. Allerdings ist es den Betroffenen ja offensichtlich sowieso klar, sonst gäbe es keine solche Aufregung.

    Andererseits ist die Restfahrbahn so schmal, dass der Schmutzstreifen sowieso ständig genutzt werden wird und damit wäre wiederum die Gewöhnung der Autofahrer ständig rote (Rad-) Fläche zu nutzen sehr groß.

    Ist es denn nicht so, dass Schutzstreifen nur dann markiert werden dürfen, wenn eine Restfahrbahnbreite verbleibt, die zumindest den PKW-Verkehr es ermöglicht, ohne Ausweichmannöver in den Schutzstreifen hinein sich zu begegnen. Diese Regelung, dass der Schutzstreifen ausnahmsweise mitbenutzt werden darf, wenn es dafür eine besondere Notwendigkeit gibt, bezieht sich doch zum Beispiel auf einen LKW-Begegnungsfall.

    Wenn es so ist, dass der Begegnungsfall möglich bleibt, ohne dass der Schutzstreifen benutzt werden muss, dann würde der Schutzstreifen nicht ständig benutzt werden (dürfen).

    Wie breit ist der zwischen den Schutzstreifen verlaufende Teil der Fahrbahn zwischen Fürstenfeldbruck und Emmering?

    Aber bis auf Weiteres gilt nunmal die StVO in ihrer aktuellen Fassung und da steht, dass Radfahrer das allgemeine Lichtsignal des Fahrverkehrs zu beachten haben, außer sie fahren auf einer "Radverkehrsführung" UND es gibt an dieser ein gesondertes Lichtsignal für den Radverkehr.

    Auch im Fall der Hildesheimer Straße kann man diskutieren, ob der Radweg durch den Schutzbereich der Ampel verläuft. Das Wort "Schutzbereich" kommt aber in der StVO nicht vor, so dass das im Zweifelsfall (Unfall) Auslegungssache des Gerichtes ist. Ich hätte das alles gerne eindeutiger.

    Ich bin mir nicht sicher, ob ich es gerne eindeutiger hätte. Aber ich kann das Unbehagen verstehen, dass die Frage auslöst, ob das Lichtsignal der Ampel, die an einer Fahrbahn steht, grundsätzlich auch für den Fahrradweg gilt.

    Sie haben ja den Begriff Schutzbereich in die Diskussion eingebracht.

    Ich will den Begriff benutzen, um die Haltlinie zu erläutern, die in Hannover an vielen Stellen benutzt wird, um den Schutzbereich zu erweitern, so dass zum Beispiel ein Fußgängerüberweg auch im Bereich der Radwegquerung gilt:

    Aber ich merke gerade, dass wir hier im "Baustellen-Thread" diskutieren. Ich denke es lohnt sich einen eigenen Thread zu eröffnen. Titel-Vorschlag:

    Wann gilt eine Ampel für den Fahrbahnverkehr außerdem auch für den Fahrradweg?

    Es könnten dann solche Beispiele diskutiert werden:

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    Hier ist die Lage scheinbar besonders eindeutig:

    Die Ampel steht am rechten Rand des Fahrradweges.

    Es gibt zusätzlich eine eigene Fahrradfahrerampel.

    Es gibt eine Haltlinie auf dem Fahrbahnweg.

    Aber: Gilt die Radverkehrampel auch für den Radverkehr auf der Fahrbahn?

    Oder noch ein anderes Beispiel:

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    Ist der Geltungsbereich oder Schutzbereich der Ampel am Fahrbahnrand auch auf den Radweg ausgeweitet? Auf dem Radweg ist eine Haltlinie markiert. Aber die Ampel steht am rechten Fahrbahnrand, nicht am rechten Radwegrand. ...

    Mein Vorschlag: Diese Diskussion in einem eigenen Thread führen:

    Mein Vorschlag für den Titel:

    Wann gilt eine Ampel für den Fahrbahnverkehr außerdem auch für den Fahrradweg?

    Es hält dort vermutlich niemand an. Und wenn selbst die Polizei Hannover erzählt, dass man das auch gar nicht muss, scheint wohl auch Optimierungspotenzial beim §37 selbst zu liegen. Eindeutig wäre es auf jeden Fall, wenn es auf getrennten Radverkehrsanlagen auch immer eine getrennte Signalisierung des Radverkehrs geben würde / müsste.

    Oder alternativ zum Grünpfeil für rechtsabbiegende Radfahrer auch einen grünen Geradeauspfeil, der verdeutlicht, wann eine Ampel nicht für den Radverkehr gilt, sondern dass man nur auf bevorrechtigten querenden Fuß- und Radverkehr achten muss. Das funktioniert anderswo ja auch.

    Das mit dem "Optimierungspotenzial" ist vermutlich richtig. Aber es halt auch immer die Gefahr einer Überregulierung zu beachten.

    Allerdings ist es so, dass in Fällen, in denen eine Ampel nur für den Fahrbahnverkehr gilt, nicht aber für den Fußverkehr, dass dann der Fußverkehr auch nicht vorrangberechtigt ist.

    Zum Beispiel hier an der Hildesheimer Straße:

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    Allerdings ist der Ampelüberweg auch mit einer Fahrradspur versehen. Wo der Fahrrad-Querverkehr auf den Längsverkehr trifft, gilt dann rechts vor links, auch wenn der Fahrradquerverkehr Grün hatte?

    tja, warum soll wohl ein zusätzliches Halteverbot (sic) nicht angeordnet werden?

    a) keine Schilder lieferbar

    b) Beschilderung wäre nicht zulässig, weil ohnehin durch den Schutzstreifen ein Haltverbot besteht

    :rolleyes:

    Es ist so, dass auch Autofahrenden viele Verkehrsregeln nicht geläufig sind, bzw. diese bewusst missachten, obwohl Autofahrerende diesen Vorwurf gerne gegenüber Fahrradfahrenden erheben, und ich es auch schon erlebt habe, dass Fahrradfahrer andere beschimpfen, sie würden die Verkehrsregeln nicht kennen oder ignorieren. Das ist einerseits richtig in Bezug auf bestimmte Verkehrsregeln und besondere Einzelsituationen, aber es ist weder bei Autofahrenden noch bei Fahrradfahrenden so, dass sie keine Verkehrsregeln kennen würden oder grundsätzlich Regeln ignorieren würden.

    Ich glaube nicht, dass es unzulässig wäre ein zusätzliches Halteverbot anzuordnen. Und es wären auch sicher früher oder später möglich, die dafür notwendigen Schilder zu beschaffen. Aber ich denke, dass es mehr bringen würde, den Schutzstreifen Rot zu markieren.

    Dass es zulässig ist, zusätzlich Schilder aufzuhängen, obwohl eine bestimmte Situation ohnehin klar ist, sieht man oft an Stellen, an denen eine untergeordnete Fahrbahn auf eine übergeordnete Fahrbahn mündet und an der Mündung der Fußweg in selber Höhe durchgepflastert ist, sodass der Autofahrer sowohl dem Fußverkehr als auch dem Autoverkehr jeweils in beide Richtungen Vorrang gewähren muss. Zum Beispiel hier an der Mittelstraße, die in die Calenberger Straße mündet:

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    Service-Link: § 2 StVO 2013 - Einzelnorm

    Beachten Sie Absatz (4)

    Diese Passage aus §2, Abs. 4 sagt aus: "Linke Radwege ohne die Zeichen 237[Zeichen 237], 240[Zeichen 240] oder 241[Zeichen 241-30] dürfen nur benutzt werden, wenn dies durch das allein stehende Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ [Zusatzzeichen 1022-10]angezeigt ist." Meines Erachtens gilt das allerdings nur für Radwege.

    Indem vorliegenden Fall, hier nochmal das Foto ...

    .. handelt es sich aber um einen Fußweg. Und deshalb müsste der Fußweg eigentlich mit [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10] ausgeschildert werden.

    Ein Fahrradweg ist kein Fahrstreifen

    Das "Lichtsignal für den Fahrverkehr" ist nicht das "Lichtsignal für die Fahrbahn"

    Rot bedeutet "Halt vor der Kreuzung" und nicht "Halt an der Haltelinie"

    In deinem Sinne wäre der Fahrradfahrer auf diesem Bild also haltepflichtig, wenn die Ampel auf Rot umspringt. Das habe ich doch richtig verstanden? Ich will hier nicht sagen, es ist so, oder es ist nicht so. Aber ich kann dir sagen, dass viele Fahrradfahrer*innen in Hannover, an so einer Ampel nicht halten würden und dass diejenigen Mitarbeiter*innen von Polizei und Verkehrsverwaltung in Hannover, mit denen ich bisher darüber gesprochen habe, das genau so kommunizieren.

    Allerdings würde eine Haltelinie auf dem Hochbordfahrradweg bedeuten, dass dort gehalten werden muss. (nach Auskunft der Verkehrsexperten in Hannover)

    Gibt es denn solche Stellen wie auf dem Foto auch in Stade. Und wie verhalten sich Fahrradfahrende dort und was sagen die Verkehrsexperten vor Ort?

    Ich habe jetzt mal pauschal Polizei und Mitarbeitende der Verkehrsverwaltung als "Verkehrsexperten" bezeichnet. Dabei ist klar: Auch Experten können sich täuschen und manchmal liegen sie ganz schön daneben. Gilt allerdings auch für "Alltags-Experten".

    Ohne Verstöße gegen die StVO würde der Verkehr in Deutschland komplett zum erliegen kommen. Man muss gegen Verkehrsregeln verstoßen!

    Dem stimme ich nicht zu. Aber es erinnert mich an eine interessante Vorstellung, die im Judentum populär ist:

    „Wenn Israel nur ein einziges Mal den Schabbat wirklich halten würde, würde der Messias kommen, ..."

    Schabbat – Wikipedia
    de.wikipedia.org

    Du verdrehst diese Vorstellung vom "Einhalten aller Regeln" geradezu ins Gegenteil und behauptest, man müsse gegen Verkehrsregeln verstoßen. Das ist nicht so. Ziemlich sicher ist es allerdings auch umgekehrt nicht so, dass das Einhalten aller Verkehrsregeln bedeutet, dass der Messias kommt und nur noch Freude und Glückseligkeit herrscht.

    Interpretiere da bitte nicht hinein, was ich will! Das ist nur meine Interpretation der Ziele des ADFCs. Um die ging es hier. Wenn du es genauer wissen willst, les bitte dieses Dokument:
    https://www.adfc.de/fileadmin/user…mm_des_ADFC.pdf

    Wenn ich schreibe, dass der ADFC will, dass die alten, schwachen und ängstlichen mehr Fahrrad fahren sollen, wie kommst du dann darauf, dass ich will, dass sie darauf verzichten?

    In dem verlinkten Text steht unter anderem:

    "6. Radverkehr für alle – Infrastruktur
    Wir wollen zügiges, sicheres und komfortables Radfahren ermöglichen. Dafür brauchen wir
    eine fahrradfreundliche Infrastruktur. Sie muss den Ansprüchen aller Radverkehre und unterschiedlicher Fahrradtypen Rechnung tragen."

    Finde ich gut, ist aber halt auch nicht ganz einfach immer und überall zu verwirklichen.

    In dem Beispiel aus dem Landkreis Schaumburg ist es möglicherweise eine gelungene Lösung im Sinne der zitierten ADFC-Forderung:

    Sozusagen eine duale Radverkehrslösung. Wer auf dem Fußweg mit Radverkehrsfreigabe im langsamen Tempo unterwegs sein möchte, der kann das dort tun, wer auf der Fahrbahn schnell mit dem Fahrrad fahren möchte, der soll es dort tun.

    Die Kritik von Autogenix ist richtig im Sinne von möglicherweise unnötig zubetonierter Fläche. Allerdings nicht dieses lächerlich machen von bestimmten Typen Fahrradfahrer*innen. ("bissl Gefühl")

    Da kann man nur den Kopf schütteln. Wegen bissl Gefühl werden dann 1,5 km x 2,5 m = 3750 m², also etwa ein 3/4 Dorf-Fußballfeld oder 1/10 Saarland, zubetoniert.

    Und das nur weil Autofahrer leider immer zu schnell fahren und dann muss man ihnen natürlich jede art von möglichen Hindernis aus dem Weg räumen, damit sich daran auch nichts ändert und sich das Wissen verfestigt, dass ausschließlich und alleine KFz und LKW auf der Fahrbahn zu fahren haben, selbst bei drittklassigen Straßen, weswegen man auch mit nichts anderen rechnen muss und deswegen fleißig gasgeben kann.

    Die Kritik, dass wegen zu schnell fahrender Autofahrer*innen Radwege gebaut werden müssen, ist auch richtig. Aber nur in dem Sinne, dass zu wenig gegen schnell fahrende Autofahrer*innen getan wird. Deswegen werde ich nicht müde, darauf hinzuweisen, dass Tempo 60 außerhalb geschlossener Ortschaften (inklusive wirksame Maßnahmen zur Durchsetzung) und ein flächendeckender Ausbau des ÖPNV die Situation so verbessern könnte, dass keiner mehr auf die Idee käme, nach Radwegen zu rufen.

    Das heißt nur, dass es auch bei der Polizei Konsens ist, dass das nicht verfolgt wird. Es gibt nämlich für Hannover keine eigene Straßenverkehrsordnung.

    Fälle, in denen es erlaubt ist, an einer roten Ampel vorbeizufahren, haben nichts damit zu tun, ob es eine Haltelinie gibt oder nicht, oder wo der Ampelmast steht, sondern ob der "Radweg" durch den Schutzbereich der Ampel verläuft. Das steht so aber auch nicht in der StVO, sondern wäre im Zweifelsfall (Unfall) vom Gericht zu klären.

    Ich hoffe, dass es nicht notwendig wird, dass das allzu oft durch Gerichte geklärt wird, sondern baue auf die Umsicht und Vorsicht der Radfahrenden und Fußgänger*innen. Die Gefahr bei einer Rechtsprechung ist immer auch, dass dann etwas entschieden wird, was der Sache, um die es geht, nicht zuträglich ist.

    Soll das Faß tatsächlich wieder aufgemacht werden?

    Gilt die StVO und damit der §37 auch für den Radverkehr?

    Verlangt dieser zur Gültigkeit einer Ampel eine Haltelinie? Vielleicht ja nur zur Gültigkeit für den Radverkehr?

    Findet man vielleicht irgendwo eine hanebüchene Herleitung, um die Ampel auf dem Fahrrad doch ignorieren zu können, wie das 99 Prozent aller Radfahrer ganz selbstverständlich ohnehin tun?

    Gibt es irgendwelche Anhaltspunkte dafür, daß es die StVB genau wie diese 99% *nicht* einen feuchten Kehricht interessiert?

    Um es kurz und mich mal wieder unbeliebt zu machen: 1. Sie gilt für den Radverkehr. 2. Es interessiert keinen außerhalb unserer kleinen Bubble hier.

    In §37 Abs. 4 steht:

    "Für jeden von mehreren markierten Fahrstreifen (Zeichen 295, 296 oder 340) kann ein eigenes Lichtzeichen gegeben werden."

    Und es gibt halt Fälle, in denen für den Hochbord-Fahrradweg kein eigenes Lichtzeichen vergeben ist. Trotzdem kann es Sinn machen, in solchen Fällen durch eine Haltelinie darauf hinzuweisen, dass Fahrradfahrende die für die Fahrbahn aufgestellte Lichtzeichen zu beachten haben. Ich habe das bei verschiedenen Anlässen noch nicht ganz explizit auf den §37 wortwörtlich bezogen besprochen. Aber ich versuche bei nächster Gelegenheit, das mal abzuklopfen.

    Ich halte es übrigens für kontraproduktiv im Sinne der Fahrradfahrenden, wenn du ihnen mit markiger Ausdrucksweise, "feuchter Kehricht", unterstellst, sie würden sich zu 99 % für Verkehrsregeln beim Passieren bestimmter Ampeln nicht interessieren. Fähigkeit zur Selbstkritik ist wichtig, aber das bedeutet doch nicht, dass man eine fast hundertprozentige Selbstdemontage betreibt, wenn es dabei um bestimmte Verkehrsregeln-Fragen geht. Zumal in dieser Frage, zu der die Experten, die ich danach fragte und die auch von andere Fahrradfahrenden in Hannover befragt werden, diese Auskunft geben, die ich oben beschrieben habe.

    Mit Konsens meinte ich nicht, dass es Konsens ist, dass es keinen Strafzettel dafür gibt. Vielmehr meinte ich damit, dass es in bestimmten Fällen nach Auskunft von Polizei und Verkehrsbehörden in Hannover tatsächlich erlaubt ist, auf einem Fahrradweg bei roter Ampel für den Fahrbahnverkehr weiterzufahren. Ich sage das nicht einfach so, sondern hatte deswegen bei verschiedenen Gelegenheiten Polizisten und Mitarbeitende der Verkehrsverwaltung dazu befragt, weil mir aufgefallen war, dass es auf Fahrradwegen manchmal eine Haltelinie gibt und manchmal nicht.

    Beispiel 1: An dieser Fußgängerampel in der Marienstraße steht die Ampel links vom Hochbordradweg und es gibt keine Haltelinie auf dem Fahrradweg.

    Beispiel 2: Ebenfalls Marienstraße, ebenfalls keine Haltelinie für den Fahrradverkehr.

    Beispiel 3: Ebenfalls Marienstraße, ebenfalls steht die Ampel für den Autoverkehr am Fahrbahnrand, links vom Hochbordradweg. Dort hat der Hochbordradweg jedoch eine Haltelinie und es muss bei Rot gehalten werden.

    Quelle: Auskünfte von Polizei und Verkehrsbehörden in Hannover. Was sagt die Kölner Polizei und die Verkehrsbehörden?

    Die ist zwar überflüssig, aber trägt sicherlich dazu bei, dass die Situation von Radfahrenden besser verstanden wird.

    Ist die zusätzliche Fahrradampel synchron mit dem allgemeinen Lichtsignal geschaltet, oder wird die früher grün / früher rot?

    Müsste ich zunächst mal überprüfen. Ich versuche bei der nächsten Vorbeifahrt dran zu denken.

    Bei vielen Ampeln (für Fußverkehr und Radverkehr) ist das so geschaltet, dass die etwas früher Grün werden als das Grün für den übrigen Fahrzeugverkehr.

    Überprüfung erfolgt:

    Fahrradverkehr und Fußverkehr und Autoverkehr bekommen gleichzeitig Grün.

    Grünphase für den Geradeausverkehr. Fahrradverkehr fürs indirekte Linksabbiegen hat Rot.

    Der Autoverkehr hat länger Grün, als der Radverkehr.

    Ich hatte erwartet, dass der Fahrradverkehr und Fußverkehr im Geradeausverkehr einen kleinen Vorsprung vor dem Autoverkehr haben. Ist leider nicht so. Stattdessen wird der Fußverkehr und Radverkehr früher Rot im Geradeausverkehr. Da wäre es doch ausgleichende Gerechtigkeit, wenn der Fußverkehr und der Radverkehr etwas früher Grün bekäme.

    Theoretisch ja, fehlt halt Haltelinie, aber Radweg im Schutzbereich der Ampel. Praktisch kein Grund an der Ampel zu halten, denn die Ampel regelt ja nur den in der Baustelle einspurigen Verkehr von beiden Seiten, der Radweg ist ja Hochboard.

    Sehe ich auch so, für den Autoverkehr ist jedenfalls eine Haltelinie markiert worden. Und die Ampel steht nicht rechts vom Hochbord, sondern am Fahrbahnrand. In Hannover geht man dann davon aus, dass eine solche Ampel, nicht für den Fahrradverkehr gilt, wenn keine Haltelinie markiert ist. Es sei, denn die Ampel stünde rechts vom Hochbord-Fahrradweg.

    Ich weiß diese Antwort wird hier wieder einigen Protest hervorrufen. Deshalb schreibe ich gleich dazu, dass ich dazu hier keine eigene Stellungnahme abgebe, sondern vielmehr das wiedergebe, was in Hannover nach meinen Erkundungen bei Verkehrsbehörden und Polizei, soweit ich das bisher in Erfahrung bringen konnte, Konsens ist:

    Steht die Ampel rechts vom Hochbord-Radweg oder gibt es eine Haltelinie auf dem Radweg, dann bedeutet die rote Ampel für den Fahrradverkehr Anhalten. Steht die Ampel jedoch am Fahrbahnrand und auf dem Hochbord-Fahrradweg ist keine Haltelinie markiert, dann gilt die Ampel auch nicht für den Fahrradverkehr.

    Unabhängig davon werde ich nicht müde, in entsprechenden Gesprächen mit Fahrradfahrenden immer wieder darauf hinzuweisen, dass sie bitteschön in solchen Situationen besonders aufmerksam und vorsichtig fahren müssen, und das sie immer damit rechnen müssten, dass Fußgänger*innen das anders beurteilen könnten, woraus man ihnen keinen Vorwurf machen dürfe. Und ich weise ggf. darauf hin, dass es sein könne, dass sich die Verkehrsbehörden in Hannover und die Polizei in dieser Frage möglicherweise irren und ein cleverer Anwalt eines möglichen Unfallopfers das anders beurteilt und damit vielleicht Recht bekommt.

    Gleichberechtigung. KFZ und Radler gleichberechtigt. Wenn KFZ Radler zu dicht überholen oder gefühlt gefährden -> Radweg. Die objektive Sicherheit ist nicht so wichtig, Hauptsache die Leute fahren mehr Fahrrad. Besonders die Kinder, alten, schwachen und ängstlichen. Die anderen tun es ja bereits, sofern sie wollen.

    Ist deine Antwort jetzt so zu verstehen, dass die Kinder, die Alten, die Schwachen und die Ängstlichen besser aufs Fahrradfahren verzichten sollten? Ich frage da mal ganz provokant direkt nach, denn leider habe ich bei einigen Antworten hier, auch bei deiner, den Eindruck gewonnen, dass genau das gemeint sei.

    Achtung, diese Umfrage ist fiktiv, sie soll dazu dienen, eine andere Umfrage, die Yeti zitiert hat, besser einordnen zu können. Trotzdem kann natürlich jeder dran teilnehmen.

    Die Geschichte wird natürlich gerne von anderen Medien aufgegriffen, inkl. Schnell-Abstimmung per Herzchen oder Wutsmiley.

    Die Option, dass Fahrräder auf Landstraßen nichts zu suchen hätten, hat bisher die meisten "Likes". Der nächste Road-Rage ist also demokratisch legitimiert.

    Das übliche Problem bei diesen Abstimmungen ist, dass wir in einer Autofahrer*innen-Mehrheitsgesellschaft leben.

    Ich habe eine entsprechende Umfrage kreiert, in der noch deutlich mehr Autofahrer ihre Tempoversessenheit zum Ausdruck bringen würden. Ich weiß allerdings nicht, ob die Forumsbesucher*innen einen repräsentativen Gesellschaftsquerschnitt repräsentieren.

    Der Fahrgastverband Pro Omnibus fordert Tempo 60 auf Landstraßen. An Omnibus-Haltestellen, sollen außerdem Autofahrer*innen hinter den haltenden Omnibussen warten müssen. (Soweit ich weiß, gibt es keinen Fahrgastverband Pro Omnibus. Das ist Absicht, es soll absichtlich ein fiktiver Name sein.)

    Weil das Winken mit dem Limit bloß eine politische Erpressung ist, s.o.. Da muss man schon mit schockierend absurden Forderungen auftrumpfen.

    Nach meiner Beobachtung ist an vielen Landstraßen an Stellen, an denen wegen Kurven oder Kuppen oder Baumbestand ein niedrigeres Tempolimit als die generellen Tempo 100 max. außerorts angeordnet sind, Tempo 70 angeordnet. Nur selten erlebe ich an Landstraßen Tempo 60, oder Tempo 50 oder gar Tempo 30 max. Schilder. Selbst dann nicht, wenn zum Beispiel eine Bushaltestelle am Straßenrand ist.

    Selbst wenn deine These zuträfe, der ADFC, versuche mit Tempo 70 max. die Autofahrer, (Die Verkehrspolitker, die Verkehrsbehörden?) zu "erpressen", würde sich doch die Frage stellen, warum dann Tempo 70 gefordert wird.

    In dem von Yeti verlinkten NDR-Beitrag sagt der Verkehrsexperte Prof. Mark Vollrath, Tempo 100 oder Tempo 70 ist beinahe komplett irrelevant für die Frage der Verkehrssicherheit für den Fahrradverkehr und rät zu Tempo 50 km/h. Deshalb fordert er getrennte Wege überall außerorts.

    Er sagt aber nichts zu der Zeitschiene, bis wann die verwirklicht sein sollen und er sagt auch nichts zu Übergangslösungen, sollen Fahrradfahrende zu Hause bleiben, bis es so weit ist, oder sollen Landstraßen auf Tempo 50 km/h begrenzt werden, wenn kein Fahrradweg vorhanden ist.

    Wenn ich mich recht erinnere, sagtest du zu dem Thema an anderer Stelle einmal: Fahrradfahrer*innen sollten außerorts möglichst weit rechts fahren und aufmerksam darauf achten, ob sich ein Auto von hinten nähert und ggf. "sprungbereit" sein, um sich im Straßengraben in Sicherheit zu bringen. Oder hab ich das jetzt zu sehr überspitzt, was du dazu sagtest?

    Im Vergleich zu diesen beiden Aussagen ist doch die ADFC-Meinung geradezu ein gelungener Kompromiss.

    Also besser 70 mit und 100 ohne Radweg ... *flöt*

    Oder einfach immer 70 oder 80 agO als Standard, das rettet sicher auch paar Autofahrer, paar Füchse und Rehe und die Umwelt allgemein ...

    Warum eigentlich 70 km/h?

    Meines Erachtens gibt es dafür keine nachvollziehbare Entscheidungsgrundlage, sondern es ist ein rein politisch festgelegter Wert, der nicht methodisch zum Beispiel aufgrund von Unfallfolgen-Gefahren abgeleitet ist.

    Bei Linienbussen gilt, dass sie auf der Landstraße Tempo 80 fahren dürfen, wenn alle Fahrgäste einen Sitzplatz einnehmen.

    Mit stehenden Fahrgästen darf ein Linienbus auf Landstraßen nur Tempo 60 fahren. Tempo 60 gilt auch für LKW mit einem zul. Gesamtgewicht über 7,5 t. Ich bin nicht sicher, wie valide diese Tempovorgaben sind bezüglich Erhöhen der Verkehrssicherheit. Aber es scheint mir, dass Tempo 60 max. für alle auf der Landstraße deutlich mehr Sicherheit gewährleisten kann, als hie und da mal Tempo 70 km/h.

    ja, aber es braucht doch keinen vorgeschobenen grund für die Forderung.

    Es gibt doch x valude Gründe, Autoverkehr nicht ausufern zu lassen. Auch ohne "Radverkehr" in den Ring zu werfen

    Solche pauschalen Aussagen hinken oft, wenn man versucht, sie auf konkrete Vorgänge anzuwenden. Deshalb hier ein Beispiel aus dem Landkreis Schaumburg:

    Wenn man kurz vor dem Ortsende von Horsten nach links abbiegt, fährt man in die Straße Mühlenaue.

    Postalisch gibt es an der Straße noch eine außerorts gelegenen Mühle, die liegt aber hinter dem Ortsausgangsschild.

    Streetview 2022:

    Foto Sep. 2025:

    Was mache ich nun, wenn ich mit dem Fahrrad (oder zu Fuß unterwegs bin)?

    Ich habe mich mit dem Fahrrad für den so gekennzeichneten Weg entschieden: [Zusatzzeichen 1022-10]

    Schon auf dem ersten Foto kann man im Hintergrund eine Brücke sehen. Die Auffahrt zur Brücke und die Brücke selbst sind an der Fahrbahn mit Leitplanken gesichert.

    Streetview 2022 (da war die Brücke bereits gebaut, aber noch nicht die Straße neu gebaut):

    Foto Sep. 2025:

    Für den "Radweg" der hinter den Leitplanken verläuft, gibt es ein Geländer.

    Das ist ein Rückblick nach Passieren der Brücke:

    Zunächst wieder Streetview 2022:

    Foto Sep. 2025:

    Und das ist der Ausblick in Richtung der nächsten Ortschaft (Riepen):

    Zunächst wieder Streetview 2022:

    Und im Vergleich das Foto von heute, Sep. 2025:

    Nach Auskunft von Ansässigen war es ein inzwischen verstorbener Bürgermeister von Bad Nenndorf (Horsten ist ein Ortsteil von Bad Nenndorf), der den "Radweg"-Bau beharrlich schon seit Ende der 90er-Jahre vorangetrieben hat und leider seine Inbetriebnahme nicht mehr erlebt hat.

    Auf der Straße ist relativ wenig Autoverkehr, aber es wird häufig viel zu schnell gefahren. Vielleicht wurden deshalb so massive Leitplanken im Brückenbereich und neben den Brückenauffahrten installiert.

    Vielleicht hatte der Bürgermeister keine Chance gesehen, "den Autoverkehr nicht ausufern zu lassen", wie du es formulierst und sich gedacht, dann soll wenigstens auch für den Fahrradverkehr etwas getan werden.

    Welche Chancen siehst du dafür, den Autoverkehr "nicht ausufern zu lassen"?

    Nachtrag: Meines Erachtens hätte der "Radweg" so nicht beschildert werden dürfen, wie es jetzt der Fall ist. Die Leute vor Ort, mit denen ich gesprochen habe, nennen den Weg alle "Radweg", obwohl es sich doch eigentlich um einen Fußweg handelt, der für den Radverkehr freigegeben ist. Dementsprechend hätte der Weg so ausgeschildert werden müssen. [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10]

    Das Problem beim ADFC ist doch nicht, dass er mehr Platz für Räder fordert, sondern in der Regel so machen will, dass der Autoverkehr freie Bahn hat und von anderen Verkehrsarten nicht behindert wird.

    Hättest du geschrieben: "Das Problem beim ADFC ist doch nicht, dass er mehr Platz für Räder fordert, sondern in der Regel auch kein Patentmittel dafür in der Tasche hat, dass der Autoverkehr sich freie Bahn verschafft, sodass er immer schneller fahren kann, und auf denen er von anderen Verkehrsarten nicht behindert wird." Dann könnte ich dir fast zustimmen.

    Weil du aber schreibst, dass Problem sei beim ADFC, stimme ich dir nicht zu. Das Problem ist bei uns allen in einer autozentrierten Gesellschaft. Diese Autozentriertheit wird aber von der Mehrheit der Gesellschaft nicht erkannt, ignoriert, geleugnet oder versucht kleinzureden. Der Anteil derjenigen, die das Problem erkennen und es beim Namen nennen, ist beim ADFC (und verschiedenen anderen Verkehrs- und Umweltinitiativen) deutlich größer als in der Gesellschaft üblich.

    "Vorwort Katja Diehl
    Katja Diehl ist Mobilitätsbotschafterin
    der Region Hannover.

    Mit einer Antriebswende ist es nicht getan!
    Auch elektrisch betriebene Autos verursachen Lärm, Mikroabrieb, Versiegelung und Raumverlust. Es ist ein wenig schade, dass es den Klimanotfall bedarf, um eine sozial gerechte und zukunftspositive Mobilität für alle aufzubauen.
    Aber wann, wenn nicht jetzt? Jeden Monat aufs Neue lesen wir in den Nachrichten, dass es wieder zu warm und zu trocken war. Wir beobachten das Frühblühen von Schneeglöckchen Ende Januar. Viele kleine Hinweise verdichten sich zur Gewissheit: Ein Teil der Klimakatastrophe ist bereits eingetreten. Doch noch können wir das Ausmaß begrenzen und uns zugleich eine Lebensqualität zurückerobern, die Stadt und Region Hannover mit der Autozentrierung verloren haben."

    Zitat aus dem Vorwort von Katja Thiel zum VERKEHRSENTWICKLUNGSPLAN, VEP 2035+ der Region Hannover
    Veröffentlichung in der Schriftenreihe „Beiträge zur regionalen Entwicklung“ Nr. 166

    Dieser Link führt zur hannover.de-Seite wo der VEP 2035+ heruntergeladen werden kann:


    https://www.hannover.de/content/download/898199/file/VEP%202035+%20Finale%20Langfassung.pdf