"Wo und wann gilt die Schrittgeschwindigkeit?
Zum Beispiel dann, wenn ein Schul- oder Linienbus mit eingeschaltetem Warnblinklicht an einer gekennzeichneten Haltestelle steht, darf man nur vorsichtig in Schrittgeschwindigkeit daran vorbeifahren. Hinzu kommt: Steigen Fahrgäste ein oder aus, darf man in Fahrtrichtung nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren, ausreichend Abstand inklusive."
Zitat aus: Auto Bild
In StVO §20 heißt es dagegen: (4) An Omnibussen des Linienverkehrs und an gekennzeichneten Schulbussen, die an Haltestellen (Zeichen 224) halten und Warnblinklicht eingeschaltet haben, darf nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, dass eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Die Schrittgeschwindigkeit gilt auch für den Gegenverkehr auf derselben Fahrbahn. Die Fahrgäste dürfen auch nicht behindert werden. Wenn nötig, muss, wer ein Fahrzeug führt, warten.
Die Schrittgeschwindigkeit gilt also auch für den Gegenverkehr!
Im Übrigen vermittelt die Auto Bild Darstellung den Eindruck, Schrittgeschwindigkeit gelte nur in dem, Fall, dass Fahrgäste ein oder aussteigen. Das kann ein Autofahrer gar nicht zuverlässigen beurteilen, ob jemand aussteigt, oder gerade ausgestiegen ist. Das Vorbeifahren mit maximal Schrittgeschwindigkeit gilt immer, wenn der Bus mit Warnblinklicht hält.
Dass der Autoverkehr aus beiden Richtungen anhalten muss, um Fußgänger, die die Fahrbahn queren, passieren zu lassen, wird ebenfalls in dem Auto Bild Artikel unterschlagen.