Das Überholverbot wird aber schon 300m vor der Unterführung angeordnet und auch danach nicht aufgehoben. Es gilt also auch nach der Unterführung weiterhin.
Ich habe es nicht nachgemessen, aber es kam mir auch so vor, als sei die Engstelle in der Unterführung noch ein ganzes Stück weg. Der Grund, warum das Überholverbot so früh angeordnet ist, könnten die fehlenden Fußwege sein. Bei trockenem Wetter gehen Fußgänger*innen nicht auf der Fahrbahn, sondern auf dem Gras- und Lehmstreifen neben der Fahrbahn. Bei feuchtem Wetter oder während und nach Regen (Pfützen, Matsch, nasses Gras) gehen sie auf der Fahrbahn, wo überholwillige Autofahrer nicht mit ihnen rechnen und sie auch leicht zu übersehen sind, besonders Kinder, wegen der oft geringen Größe.
Dieser Zustand mit fehlendem, bzw. nicht gepflasterten Fußweg setzt sich auch hinter der Engstelle auf der Hänchener Hauptstraße fort und dauert an bis zur Einmündung Cottbuser Straße. Dort gibt es dann wieder einen befestigten Fußweg:
Im Grunde genommen ist die Hänchener Hauptstraße ein Beispiel dafür, dass Fußgänger*innen dort immer die Fahrbahn benutzen sollten, weil ein sicheres Gehen in Staub, Matsch, Lehm und Gras nicht möglich ist, ein Fußweg also quasi nicht vorhanden ist. Gehen Fußgänger*innen bei gutem Wetter im Gras, dann steigert das die Gefahr, dass sie bei schlechtem Wetter übersehen werden, weil dann der Fußverkehr die Fahrbahn benutzt.
Vermutlich werden dort jedoch Fußgänger*innen, die die Fahrbahn benutzen, genauso übel angehupt und angepöbelt, wenn sie von ihrem Recht Gebrauch machen, die Fahrbahn zu benutzen, wie das vielen Fahrradfahrer*innen ergeht, wenn sie von ihrem Recht Gebrauch machen, einen nichtbenutzungspflichtigen Fahrradweg auszuschlagen, weil der z. B. zu schmal und holprig ist, und stattdessen die Fahrbahn benutzen.
Kurios: Ab Abzweig Cottbuser Straße ist bis zu der Engstelle in der Unterführung Tempo 30 ausgeschildert. Aber nicht etwa um Fußverkehr zu schützen, sondern wegen Lärmschutz:
Unmittelbar vor der engen Unterführung steht ein Tempo-50-Schild:
Nach der Unterführung gilt dann weiter Tempo 50.