Steht im verlinkten Dokument.
Passend zu dieser Thematik: "Schutzstreifen an der B 265 bei Hellenthal (NRW)
Danke für den Hinweis auf das Dokument!
Für den Fahrradverkehr wichtig: "Sollen Radfahrer links oder rechts von den seitlichen Leitlinien auf Nahbereichsstraßen fahren? Auf Nahbereichsstraßen soll der Radverkehr links von der Leitlinie fahren und sich die Verkehrsfläche mit dem Kraftfahrzeugverkehr teilen."
Steht in dem Dokument bei Fragen und Antworten.
BASt - Fachthemen – Verkehrstechnik - RAL – Die neuen Straßentypen für Landstraßen
Bin neulich die B265 aus Hellenthal (NRW) herauskommend entlanggefahren:
Links das Ortsausgangsschild, rechts: Tempo 70 angeordnet.
Circa 100 m hinter dem Ortsausgangsschild beginnt rechts eine Strichlinienmarkierung, die zusätzlich mit einem Fahrradpiktogramm gekennzeichnet ist:
Die ist auch in der Satellitenaufnahme erkennbar:
Sie endet rund 600 m weiter an der Stelle, an der rechts der Weg zur Jugendherberge abgeht:
Um eine "Nahbereichsstraßen - EKL 4" handelt es sich nicht. Aber die Markierung sieht aus wie die Seitenlinie einer "Nahbereichsstraße Entwurfsklasse (EKL) 4" Aber es ist eine Bundesstraße und es gibt eine Mittelleitlinien-Markierung. Deshalb kann es keine EKL 4 sein. An dem Fahrbahnrand der dem "Schutzstreifen" gegenüberliegt, gibt es eine durchgehende Linie. Und einen breiten mit Bürgersteigkante abgetrennten gemeinsamen Einrichtungs-Fuß- und Radweg.
Der ADFC kritisiert in einer Pressemitteilung vom 1.2.24 solche Schutzstreifen-Markeirungen außerorts, die anscheinend das Land NRW vor kurzem erst möglich gemacht hat:
"Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club ADFC NRW kritisiert die Landesregierung für einen neuen Erlass, der nun auch außerhalb geschlossener Ortschaften die Markierung von Schutzstreifen für den Radverkehr erlaubt. Der ADFC betont, dass diese gestrichelten Linien keine sichere Infrastruktur sind, sie sogar die Sicherheit von Radfahrenden gefährden und den Bau echter schützender Radinfrastruktur verhindern."