Beiträge von Ullie

    ... nach meinem Verständnis müsste da ein ZZ drunter, wenn auch den eRollern links abbiegen erlaubt sein soll.

    bei googlestreetview ist der Radweg übrigens nicht freigegeben.

    Aber sehr wohl hängt zum Zeitpunkt der Aufnahmen schon ein "Radverkehr frei" unter der vorgeschriebenen Fahrtrichtung.

    Ich darf also links abbiegen, aber nicht auf den Radweg, sondern auf die Fahrbahn der Ritter-Brüning-Straße? :/

    Das ist der googlestreetview-Link zur selben Straße, der Ritter-Brüning-Straße, aber etwa 300m weiter vorne. Da steht ein Schild, das anzeigt, dass der Fahrradweg in die Gegenrichtung benutzt werden darf.

    Google Maps
    Find local businesses, view maps and get driving directions in Google Maps.
    www.google.com

    Wenn man davon ausgeht, dass es kein Versehen ist, dass an der Einmündung Petrystraße und an der Einmündung Plinkestraße und an der Einmündung Hengstmannstraße an dem Zweirichtungs-Radweg keine Fahrradwegschilder stehen, die anzeigen, dass es ein Zwei-Richtungsradweg ist, dann hat das vermutlich diesen Grund:

    Es werden Schilder sparsam verwendet. An und für sich sehr löblich. Und in diesem Fall auch gerechtfertigt, denn es ist ja nur über die genannten einmündenden Straßen möglich, auf den Zweirichtungs-Fahrradweg drauf zu fahren. Und dass das erlaubt ist, wird deutlich angezeigt, mit der Ausnahme von dem Gebot rechts abzubiegen.

    Das könnte man noch unterstützen durch eine entsprechende Markierung, die ich hier mal bei der Einmündung Hengstmannstraße eingezeichnet habe:

    Aber wenn man das ganze so richtig konsequent weiter denkt, dann könnte man auf die Idee kommen, dass man zwar auf von der Petrystraße kommend links abbiegen darf, um den Fahrradweg in Gegenrichtung zu benutzen. Aber bei der nächsten einmündenden Straße müsste man den Fahrradweg wieder verlassen, weil ja ein blaues Radwegschild fehlt, dass die Weiterfahrt gegen die Fahrtrichtung ermöglicht.

    Aber das wäre mir dann doch zu sehr um die Ecke gedacht.

    puh. je länger ich drüber nachdenke: linke Radwege sind scheiße..

    Es ist ja kein "linker Radweg". Unter einem linken Radweg würde ich einen Radweg verstehen, den ich benutzen muss, obwohl er auf der gegenüberliegenden Straßenseite liegt. Wenn du jedoch von der Hengstmannstraße auf die Ritter-Brüning-Straße drauf fährst und dort nach links weiterfahren willst, dann kannst du den Radweg ja auch in die übliche Fahrtrichtung nutzen. Dann fährst du ca. 300 m bis zum Fuß- und Radweg-Übergang an der Haltestelle Stadionbrücke, wartest dort auf Grün, fährst rüber und auf der gegenüberliegenden Seite, wo es auch einen Fahrradweg gibt, fährst du die Strecke wieder zurück.

    Oder du schiebst dein Rad über zwei Fahrspuren, über das Gleisbett und dann nochmal zwei Fahrspuren. Das (diese Belastung der Straße) ist zur Zeit Realität.

    Es ist nicht das, was ich mir wünsche! Dann gäbe es da keine Fahrspuren nur für Autos. Vielmehr könnte eine Fahrspur von allen Verkehrsteilnehmer*innen in die eine und die andere in die andere Richtung benutzt werden. Und das auf beiden Seite des Gleisbettes. Der Bürgersteig könnte dann entsprechend verbreitert werden. Voraussetzung wäre eine drastische Reduktion des Autoverkehrs.

    In Hannover gibt es viele Zweirichtungs-Fahrradwege. Das liegt nicht zuletzt daran, dass es in Hannover auch sehr lange schon auch relativ viele Fahrradfahrer*innen gibt. Das wiederum ist wohl vor allem dem flachen Gelände zu verdanken.

    Der in den 50er-Jahren massive Umbau zur autogerechten Stadt hat in Hannover nicht nur zum Bau von Fahrbahnen für Autos geführt. Es wurden auch im Vergleich zu manch anderen Städten auch recht viele Fahrradwege angelegt. Zum Teil auch breite Fahrradwege, die von vornherein als Zweirichtungs-Fahrradwege konzipiert waren. Zum Beispiel an der "Stadtautobahnstrecke" Lavesallee:

    "Der Bau der Lavesallee wurde 1953 in Angriff genommen. Für den Individualverkehr entstanden zweispurige Fahrbahnen, die durch einen Grünstreifen voneinander getrennt wurden. Zu beiden Straßenseiten wurden großzügige Rad- und Fußgängerwege angelegt."

    aus: Lernwerkstatt Film und Geschichte

    Neues Regierungsviertel – Lernwerkstatt Film und Geschichte

    Hier der Link zum Bild aus der genannten Quelle von der Lavesallee in den 50er-Jahren:

    https://filmundgeschichte.com/wp-content/uploads/2021/10/Hannover-Waterlooplatz.jpg

    Das Bild zeigt, was damals und auch heute noch bei vielen Menschen als Gipfel des Fortschritts sehr geschätzt wird. Sehr breite Straßen mit viel Platz für den Autoverkehr. Die Fahrradfahrer*innen und Fußgänger*innen separiert, sodass sie den Autoverkehr nicht beeinträchtigen.

    Heute allerdings sind die damals noch leeren Fahrbahnen voll mit Autos.

    Die angegebene Internetseite enthält einen Film mit einem Interview in dem der frühere Stadtbaurat Hillebrecht die Wiederaufbauplanungen nach dem 2. Weltkrieg erläutert. Bezeichnenderweise beziffert er die zu erwartende Zunahme des Autoverkehrs, aber erwähnt an keiner Stelle den Fahrradverkehr.

    Das Interview ist von 1966. Die Zahlen, die Hillebrecht angibt, sind nach seinen Angaben die Planungszahlen von 1949. Damals fielen nach seinen Angaben auf 1 Auto 70 Einwohner. Geplant wurde laut Hillebrecht zu diesem frühen Zeitpunkt bereits mit 10 Einwohner je Auto. (Minute 2:35)

    Hier der Link zum Film: https://filmundgeschichte.com/rudolf-hillebr…annover-1966-67

    Diese dummen Karren bringen uns buchstäblich um - YouTube

    Eine Abrechnung eines US-Amerikaners mit dem SUV-Wahn

    Interessant ist diese Vergleichs-Seite im Internet, auf der verschiedene Fahrzeuge größenmäßig nebeneinander gestellt werden können:

    Mazda 5 2005-2008 vs. Jeep Cherokee 2013-2018
    Mazda 5 Minivan 2005-2008 vs. Jeep Cherokee SUV Trailhawk 2013-2018. Compare car dimensions (length, width and height) vs. street perspective.
    www.carsized.com

    In dem Film werden Bilder von dieser Seite gezeigt und auf die Seite hingewiesen.

    Na ja, noch früher durfte man halt sogar bis 7,5 t fahren. Ich könnte das theoeretisch auch, weil 1990 Führerschein gemacht.

    Damals fuhren die Leute, die das toll fanden, lediglich mit einem R4 mit Matratze im Kofferraum zum Nordkap, weil sie oft knapp bei Kasse waren. Wer so was heute toll findet, der macht es nicht mehr mit einem R4. Und ich befürchte, es sind mehr geworden, die so was toll finden und die gönnen sich dafür außerdem was Größeres und Schweres als einen R4:

    Und dazu kommen noch diejenigen, die das mit dem R4 damals so toll fanden, dass sie sich heute, wo sie es sich leisten können, entsprechend aufgerüstet haben. Nur einen bezahlten Stellplatz auf Privatgrundstück, das können sich viel anscheinend immer noch nicht leisten. <X

    Ist das im Getöse der Diskussion um E-Fuels untergegangen, dass Führerschein Klasse B-Inhaber, die nach 1999 ihren Führerschein gemacht haben, jetzt Autos mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 4,25 t fahren dürfen können sollen?

    Unter anderem t-online berichtete am 17.7.2022 darüber:

    "Wer nach 1999 einen Führerschein der Klasse B gemacht hat und gern mit dem Wohnmobil unterwegs ist, stößt häufig an eine Gewichtsgrenze: 3,5 Tonnen Gewicht sind erlaubt, viele Reisemobile liegen aber knapp darüber – spätestens, wenn es an die Beladung geht.

    Die EU aktualisiert derzeit ihre Führerscheinrichtlinie – und das könnte Erleichterung bringen. Der Autoclub ACE und zahlreiche andere Akteure sprechen sich dafür aus, das Maximalgewicht auf 4,25 Tonnen zu erhöhen – auch mit Verweis auf E-Fahrzeuge, deren Gewicht durch die Akkus schon mehrere Hundert Kilo höher liegt. Ende 2022 soll die Kommission final über die Richtlinie abstimmen."

    Führerschein: Diese Änderungen sind geplant
    Fahren mit 16 statt mit 17, Theorie am PC und eine wichtige Änderung für Wohnmobilfahrer: die geplanten Neuerungen beim…
    www.t-online.de

    Hat die Kommission final darüber abgestimmt?

    Fände ich bedauerlich, denn es bedeutet noch mehr besonders schwere und deshalb besonders wenig nachhaltige Fahrzeuge sind dann unterwegs.

    https://www.berliner-zeitung.de/news/reinicken…obox=1679757368

    Die Fahrradbubble bei Twitter hat sich direkt draufgeworfen mit Kommentaren a la "Bus übersieht Auto und Hand zertrümmert sich" oder "Bus blieb unverletzt" ^^

    Hast du noch mehr Berichte zu dem Unfall gelesen?

    Moderne Fahrzeuge verfügen häufig über einen Türöffnungsassistenten, der genau solche und ähnliche Unfälle verhindern kann, wenn er benutzt wird und eingeschaltet ist.

    Ich befürchte, dass selbst diejenigen Autofahrer, die einen solchen Türöffnungsassistenten in ihrem Fahrzeug eingebaut haben, ihn aus verschiedenen Gründen nicht benutzen.

    Ich wundere mich, dass darüber nichts in dem Artikel berichtet wird. Hast du in anderen Artikeln darüber gelesen?

    "Das sind die Fahrassistenzsysteme, die ab 2022 Pflicht sind und in Neuwagen verbaut werden müssen:

    "Notbremsassistent

    Notfall-Spurhalteassistent

    Geschwindigkeitsassistent

    Notbremslicht

    Unfalldatenspeicher, auch als "ereignisbezogene Datenaufzeichnung (Black-Box)" bekannt

    Müdigkeits- und Aufmerksamkeitswarner

    Rückfahrassistent

    Reifendrucküberwachung und

    Vorrichtung zum Einbau einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre"

    In dem beschriebenen Fall hätte ein entsprechender Assistent die Hand retten können. In anderen Fällen das Leben von Fahrradfahrer*innen.

    Trotzdem gehört der Türöffnungsassistent nicht zum Pflichtprogramm.

    Und leider wird dem Thema Fahrerassistenzsystemen viel zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt. Es sollte zum selbstverständlichen Inhalt von Führerscheinprüfungsfragen werden, dass diese Assistenten in PKW eingebaut sind (dazu oft noch weitere) und wie sie arbeiten.

    Beim großen Streiktag am Montag, 27.3.2023, der Beschäftigten im Öffentlichen Verkehrswesen mit dabei: die FFF-Gruppe in Hannover:

    Aber auch in vielen anderen Städten beteiligten sich FFF-Gruppen an den Kundgebungen.

    Hier ein Link zu einem Interview von sachsen-fernsehen.de mit einem Beitrag aus Leipzig:

    FFF und Verdi am Streikmontag
    Auch die Initiative "Wir fahren zusammen" war am großen Verdi-Streik am Montag beteiligt. "Wir fahren zusammen" bildet die Brücke der FFF und der Gewerkschaft…
    www.sachsen-fernsehen.de

    Ich hatte ja meine Zweifel bezüglich der vom Fahrrad abweichenden Regelungen für dererlei Gefährte schon angemeldet. ;)

    Bei den abweichenden Regeln ging es allerdings um die Frage, ob ein "Elektrotretroller frei" in solchen Fällen aufgehängt werden muss, wo eine Einmündung auf eine Straße erfolgt, auf der Fahrradfahrer in beide Richtungen fahren dürfen, E-Tretrollerfahrer aber nur in eine Richtung fahren dürfen.

    Schwachzocker hatte die Frage aufgeworfen. Ich glaube im Ernst nicht, dass sich ein Elektro-Tretroller-Fahrer darum schert, ob er an einer entsprechenden Ecke (siehe Foto) genau wie Fahrräder links abbiegen darf oder ob er das nicht darf, weil da kein Elektro-Kleinstfahrzeuge frei hängt. Ob er damit was Verbotenes tut und ob das geahndet wird? Kann ich mir eigentlich nicht vorstellen, zumal zum Beispiel Alf berichtet hat, dass bei ihm vor Ort solche Schilder mit Fahrrad frei unter vorgegebene Fahrtrichtung rechts, gar nicht aufgehängt werden.

    Grundsätzlich, das hatte ich oben schon gesagt, ist es allerdings richtig, dass Elektro-Tretroller in der Regel nicht in solchen Abschnitten von Fußgängerzonen fahren dürfen, die für den Radverkehr freigegeben sind.

    Klare Sache? Muss ein Elektrotretrollerfahrer diesen Angebotsfahrradweg nutzen? Ein Fahrradfahrer hat ganz klar die Wahl. Er kann auch die Fahrbahn benutzen, denn der Fahrradweg ist nicht ausgeschildert.

    In §10 der StVO Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) geht es um zulässige Verkehrsflächen für Elektro-Kleinstfahrzeuge. Darin heißt es:

    (1) Innerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Elektrokleinstfahrzeuge nur baulich angelegte Radwege, darunter auch gemeinsame Geh- und Radwege (Zeichen 240 der Anlage 2 zur Straßenverkehrs-Ordnung) und die dem Radverkehr zugeteilte Verkehrsfläche getrennter Rad- und Gehwege (Zeichen 241 der Anlage 2 zur Straßenverkehrs-Ordnung), sowie Radfahrstreifen (Zeichen 237 in Verbindung mit Zeichen 295 der Anlage 2 zur Straßenverkehrs-Ordnung) und Fahrradstraßen (Zeichen 244.1 der Anlage 2 zur Straßenverkehrs-Ordnung) befahren.

    Ich bin kein Jurist. Aber nach meinem laienhaften Verständnis der Materie verstehe ich das so:

    Die Benutzer von Elektro-Tretrollern fühlen sich oft als Fußgänger. Die wenigsten, die ich bisher darauf angesprochen habe, gehen davon aus, dass sie ein Kraftfahrzeug benutzen. Viele gehen davon aus, dass sie wie Fußgänger am Verkehr teilnehmen dürfen. Deswegen wundert es mich auch nicht sonderlich, dass viele Elektro-Tretrollerfahrer wie selbstverständlich und ganz ohne schlechtes Gewissen in Fußgängerzonen fahren oder auf Fußwegen fahren oder einen Hochbordradweg in beide Richtungen auch dann benutzen, wenn er nur für eine Richtung freigegeben ist. Aussage eines Elektro-Tretroller-Fahrers, den ich darauf angesprochen habe: "Ich weiß, dass auf diesem Fahrradweg Fahrräder nur in eine Richtung fahren dürfen. Aber ich bin ja kein Fahrradfahrer. Mit dem Tretroller darf ich in beide Richtungen fahren. Schließlich darf ich ja auch auf dem Fußweg fahren, und da ist es ja egal in welche Richtung man fährt."

    Dieses Verständnis ist leider weit verbreitet. Und ich vermute, es war noch deutlich weiter verbreitet, als vor wenigen Jahren dieser Paragraf der StVO formuliert wurde.

    Dürfen? Ich bin immer davon ausgegangen das E-Scooter u.ä. eKF auch diese, für den Radverkehr fakultativen Wege, nutzen müssen.

    Wenn man davon ausgeht, dass dieser Teil der StVO Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) auf E-Scooter Fahrer*innen hin ausgerichtet ist, die meinen, sie dürften mit ihrem Fahrzeug auf dem Fußweg fahren, dann liest sich der Paragraf so, dass damit verhindert werden soll, dass E-Scooter-Fahrer*innen den Fußweg benutzen.

    Sie dürfen Radwege benutzen, sie dürfen auch Radwege benutzen, die als rein bauliche Radwege angelegt sind. Aber sie dürfen genau wie Fahrradfahrer*innen auch die Fahrbahn benutzen, wenn der baulich angelegte Fahrradweg nicht als Fahrradweg ausgeschildert ist.

    Zumindest hatte ich das bisher immer so aufgefasst.

    Hat denn jemand mal verfolgt, ob bei Verkehrskontrollen Elektro-Tretrollerfahrer, die die Fahrbahn benutzen, obwohl ein nur baulicher Radweg (unausgeschildert) vorhanden ist, darauf aufmerksam gemacht werden, dass sie das nicht dürfen, oder sie dafür ein Bußgeld bezahlen müssen?

    Oder gab es schon Gerichtsurteile, bei denen diese Frage relevant war. Zum Beispiel ein Fall, in dem ein Autofahrer einen Elektro-Tretroller-Fahrer angefahren hat?

    Und wie ist das bei einem Fußweg, der für den Fahrradverkehr freigegeben ist?

    Muss der auch von Elektro-Tretrollerfahrern benutzt werden?

    Ich bin bisher davon ausgegangen, dass Elektrotretrollerfahrer dort nicht fahren dürfen. Genauso wenig wie in Fußgängerzonen. Das bedeutet doch, dass der Gesetzgeber tendenziell davon ausgeht, dass Elektro-Tretroller wie Kraftfahrzeuge zu behandeln sind. Da wäre es ein Widerspruch für Elektro-Tretroller vorzuschreiben, einen nur baulich angelegten Fahrradweg auch dann zu benutzen, wenn er nicht ausgeschildert ist.

    Ein Fußweg mit Radverkehrsfreigabe darf von Elektro-Tretroller-Fahrer*innen nicht benutzt werden

    Dazu müsste zusätzlich der für den Fahrradverkehr freigegeben Fußweg zusätzlich auch für Elektro-Tretroller freigegeben sein.

    Interessanterweise denken tatsächlich einige Fahrradfahrer*innen, dass sie einen Fußweg, der für den Fahrradverkehr freigegeben ist, grundsätzlich immer in beide Richtungen benutzen dürfen.

    Ich vermute, dass das aussperren von E-Rollern aus Fußgängerzonen genauso auf Vermutungen beruht wie deine Vermutung.

    Verkehrsswende heißt nicht nur nicht KFZ bloß durch BEV zu ersetzen, sondern den Leuten Alternativen zu bieten. Das nicht jeder in diesem Land ständig Radl fahren will, scheint durch das Verhalten seit der Erfindung derselbigen wohl gut begründet, auch wenns schade ist.

    E-Roller sind, finde ich, auch wenn ich sie selber nicht nutze, eine gute Alternative. Sind klein, leicht und ganz offensichtlich von fast jedem Intuitiv zu bedienen.

    Dass es mit einem Elektrotretroller schwerer ist, Schrittgeschwindigkeit zu fahren als mit einem Fahrrad ist keine Vermutung, sondern eine Erfahrung, die ich gemacht habe bei der Fahrt mit Elektrotretrollern. Die Fahrzeuge hatten jeweils einen Taster, der sich sehr leicht ganz durchdrücken ließ und eine sehr kurze Distanz hatte zwischen langsamer Fahrt und schneller Fahrt. Leider gab es keine Vorrichtung, die es möglich gemacht hätte, das maximale Tempo auf eine bestimmte Höchstgeschwindigkeit zu reduzieren. Draufdrücken auf den Taster und das Fahrzeug beschleunigt sehr zügig und ist nicht so leicht in einem bestimmten Geschwindigkeitsbereich zu fahren unterhalb der maximal erreichbaren Höchstgeschwindigkeit.

    Eine Geschwindigkeitsanzeige haben Elektrotretroller nach meiner Beobachtung nicht.

    Deine Aussage, "Verkehrsswende heißt nicht nur nicht KFZ bloß durch BEV zu ersetzen, sondern den Leuten Alternativen zu bieten.", hört sich ein bisschen so an, wie die FDP-Propaganda für Autos, die mit E-Fuels fahren soll. Die FDP redet ja an der Stelle gerne von "Technologie-Offenheit". Ein Begriff, mit dem Menschen diffamiert werden sollen, die völlig zu Recht kritisieren, dass Autos mit Verbrennermotoren die notwendige Verkehrswende nicht befördern sondern torpedieren.

    Dennoch: grundsätzlich stimme ich dir zu, es ist wichtig Leuten Alternativen zu bieten, aber das heißt ja nicht, dass ich jeden Unfug gutheißen muss.

    Besonders sinnvoll ist es, möglichst viel Privat-PKW-Verkehr durch geeignete Maßnahmen ganz und gar überflüssig zu machen, denn auch Batteriebetriebene Elektrofahrzeuge (BEV) machen noch keine Verkehrswende.

    Und es heißt auch nicht, dass ich den Benutzer*innen von Kraftfahrzeugen auch wenn es relativ kleine Kraftfahrzeuge sind, wie die Elektrotretroller, sie behandele wie Fahrradfahrer*innen. Ich finde es zum Beispiel auch nicht in Ordnung, dass Elektrotretroller auf sogenannten Angebots-Fahrradwegen benutzt werden dürfen. Denn das sind Fahrradwege, die oft sehr schmal sind. Und bei denen häufig der Fußverkehr sehr dicht neben dem Angebots-Fahrradweg verläuft.

    Ich meine, Zusatzschilder zählen da nicht mit.

    So ist es! Danke!

    In der StVO, §39, Satz 35 steht:

    35 a) Am gleichen Pfosten oder sonst unmittelbar über- oder nebeneinander dürfen nicht mehr als drei Verkehrszeichen angebracht werden; bei Verkehrszeichen für den ruhenden Verkehr kann bei besonderem Bedarf abgewichen werden.

    https://www.stvo.de/strassenverkeh…hen%20Pfosten,1).

    Und weiter unten in Satz 47 steht zu den Zusatzzeichen:

    "47 b) Mehr als zwei Zusatzzeichen sollten an einem Pfosten, auch zu verschiedenen Verkehrszeichen, nicht angebracht werden. Die Zuordnung der Zusatzzeichen zu den Verkehrszeichen muss eindeutig erkennbar sein (§ 39 Abs. 3 Satz 3)."

    Zusatzschilder zählen also schon mit, aber zwei bis drei Verkehrszeichen + maximal zwei Zusatzzeichen sind okay.

    Im übrigen fehlt da nun immer noch das Zusatzzeichen, welches Elektrokleinstfahrzeugen das Linksabbiegen erlaubt.

    An dieser Einmündung auf die Ritter-Brüning-Straße erfolgt gleich zweimal der Hinweis, dass Fahrradfahrer*innen anders als der KFZ-Verkehr auch links abbiegen dürfen.

    Ich vermisse an dieser und anderen vergleichbaren Stellen (siehe Foto) kein E-Roller frei, sodass auch diese Kraftfahrzeuge links abbiegen dürften, wo für andere Kraftfahrzeuge nur Rechtsabbiegen erlaubt ist.

    Möglicherweise wurde sogar absichtlich kein "E-Roller frei" ausgeschildert. Finde ich gut! :saint:

    Was findest du schlimm daran?

    Du beklagst ja selbst die

    zum Himmel stinkende Faulheit

    mancher Verkehrsteilnehmer.

    Und auf wen trifft diese Beschreibung wohl am ehesten zu?

    Richtig: Auf die Benutzer von KFZ, wie zum Beispiel Autos oder Elektro-Tretroller.

    Für den Fuß- und Fahrradverkehr hingegen müssen kurze Wege angeboten und Umwege vermieden werden.

    Schließlich sind aus guten Grund Elektro-Tretroller auch in Fußgängerzonen außen vor. Das gilt in der Regel auch für Fußgängerzonen-Abschnitte, die für den Fahrradverkehr freigegeben sind. Vermutlich hat das auch damit zu tun, dass es Elektroroller-Fahrer*innen schwerer fällt als Fahrradfahrer*innen, mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren.

    Dass es Fridays for Future mit der Verkehrswende Ernst meint, zeigt diese Petition:

    "Verkehrsminister Wissing - treten Sie zurück!"

    Mehr dazu und die Möglichkeit zu unterzeichnen:

    Weil es auch gut zum Thema

    "E-Fuels und EU-weites Verbot von Verbrennungsmaschinen ab 2035"

    passt, habe ich dort den Link zur Petition hin kopiert:

    Auflagenfrei ja, aber trotzdem nicht mit dem Fahrrad zu vergleichen. Angedenk der Hauptnutzer*innen von Krankenfahrstühlen dürfen diese Gefährte in Fußgängerzonen und auf Gehwegen genutzt werden, sofern Schrittgeschwindigkeit eingehalten wird.

    Trotzdem ein interessanter Einwand. Stünde ich mal vor der Entscheidung ein E-Bike zu kaufen, ich würde glatt über einen Krankenfahrstuhl nachdenken, darf der doch idR. im ÖPNV mit an Bord.

    So weit ich weiß dürfen Fahrgäste ihren Krankenfahrstuhl im ÖPNV kostenfrei mitnehmen. Und sie müssen nicht nachweisen, dass sie auf das Fahrzeug angewiesen sind und sie müssen auch keinen Behindertenausweis haben.

    Zweirichtungs-Fahrradwege sind in Hannover bei Fahrradfahrer*innen sehr beliebt.

    Dabei bergen sie nicht unerhebliche Unfallgefahren. Besonders abbiegende Autofahrer stellen eine große Gefahr dar, weil manche nicht erkennen, dass sie beim Abbiegen einen Zweirichtungs-Fahrradweg überfahren. Wenn dann ein*e Fahrradfahrer*in unerwartet aus der Gegenrichtung kommt, dann besteht erhöhte Unfallgefahr.

    Das Foto zeigt die Einmündung der Ohestraße in die Gustav-Bradtke-Allee. Dort fehlte bis vor wenigen Tagen ein Hinweis unter dem blauen Schild mit dem Rechtsabbiegen-Gebot, das erläutert, dass Fahrradfahrer*innen auch links abbiegen dürfen, um auf dem Zweirichtungs-Fahrradweg entgegengesetzt der Fahrtrichtung auf der Fahrbahn zu fahren.

    Die Stadt Hannover hat viele breite Straßen mit mehreren Fahrspuren je Richtung. Besonders breit sind solche mit Stadtbahntrasse in Mittellage, wie die Gustav-Bradtke-Allee auf dem Foto.

    Hier sind Zwei-Richtung-Fahrradwege besonders deshalb attraktiv, weil damit oft Umwege vermieden werden können.

    Freilich: Wirklich erstrebenswert sind Zweirichtungs-Fahrradwege nicht unbedingt. Aber so lange mehrspurige Straßenungetüme und der viel zu hohe Autoverkehrsanteil nicht reduziert werden, haben sie ihre Berechtigung.

    Das fehlende Zusatzschild unter dem Rechtsabbiege-Gebot hatte ich in das Beschwerde- und Anregungen-Formular der Stadtverwaltung auf hannover.de eingetragen. Und nur wenige Wochen später hing das Schild.

    Das hier ist der Link zum Beschwerde- und Anregungen-Formular der Stadtverwaltung.

    Hier gibts Hinweise zu dem Formular:

    Ideen und Beschwerden | Bürger-Service in der Landeshauptstadt Hannover | Bürger-Service | Leben in der Region Hannover

    Und das ist der link direkt zum Formular:

    Ideen und Beschwerden

    Es ist dort auch möglich, Fotos hochzuladen, die die Problemstelle zeigen!

    Gerhart
    21. März 2023 um 20:38

    Du hattest in dem Beitrag geschrieben, dass es absehbar kaum noch Tankstellen geben werde.

    Allerdings würden weiterhin LKW mit herkömmlichem Kraftstoff fahren.

    Das "Verbrenneraus" gilt ja nur für PKW.

    Jetzt weiß ich nicht, wieviel Betrieb an den Tankstellen durch LKW-Verkehr erzeugt wird.

    Aber da kommt sicher einiges zusammen. Und auch die PKW-Fahrer*innen, die ihren alten PKW weiter fahren, werden weiterhin tanken.

    Und wenn ich mir dann noch anschaue, wieviele Fahrzeuge heute schon mit einem H-Kennzeichen rumfahren.

    Du hast da was durcheinander bekommen. Der "globale Süden" produziert die E-Fuels und verkauft sie dann nach Deutschland, damit ein paar reiche Egozentriker weiter mit ihren Drecksschleudern protzen können.

    Wenn es nur darum ginge! Die FDP-Initiative für Privat-PKW, die mit Verbrennermotoren betrieben und angeblich ausschließlich mit E-Fuels betankt werden sollen, zielt auf was anderes ab: Die FDP will Wähler mit dem Versprechen gewinnen: "Alles soll so bleiben wie es ist. Es gibt keinen Grund irgendwas zu ändern."

    Zugegeben, diejenigen Parteien und Politiker, die E-Autos für Alle in Aussicht stellen, handeln auch nur geringfügig weniger gewissens- und verantwortungslos, denn für Autoverkehr in Form von privatem Autoverkehr, wie er im heute üblichen Sinn verstanden wird, ist in Zukunft kein Platz mehr.

    Die e-fuel-Kampagne der FDP erinnert sehr an die FDP-Kampagne gegen die EU-Regelung, dass herkömmliche "Glühbirnen" nicht mehr verkauft werden durften. Siehe zum Beispiel hier:

    "Ab morgen dürfen herkömmliche 60-Watt-Glühbirnen nicht mehr verkauft werden. Der umweltpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Gero Hocker, bezeichnet die Regelung als Schildbürgerstreich.

    „Hier wird nicht auf die Souveränität der Konsumenten gesetzt, sondern auf Verbote.“ Hocker fragt: „Wie konnten sich Autos und CDs jemals durchsetzen, wo doch zuvor niemand Kutschen und Schallplatten verboten hatte?“"

    regional heute vom 31.8.2011

    Es werden von der FDP mit solchen Kampagnen gleichzeitig zwei typische Vorurteile bedient, die bei vielen Wählern weit verbreitet sind:

    1. Veränderung setzen viele Wähler damit gleich, dass sich etwas verschlechtert.

    Und: 2. Alles was von "denen da oben" kommt kann ja nicht gut sein, denn "die da oben" haben ohnehin immer nur ihren eigenen Vorteil im Sinn.

    Edit: Wir hatten hier ja schonmal eine ähnliche Diskussion. Ich betrachte Fahrzeuge, die sich in Geschwindigkeit, Platzbedarf und Eigengewicht nicht wesentlich von marktverfügbaren Bio-Bikes unterscheidenm, pragmatisch als dem Fahrrad so ähnlich, dass ich eine rechtliche Sonderstellung für unnötig halte.

    "Leistungsstarke "Senioren"-Scooter mit 12 km/h und 15 km/h meistern auch Spazierwege in der freien Natur, sind aber keine Geländefahrzeuge. Aber manche von ihnen fast ein kleines Auto! Wie Kabinen Elektromobile mit Dach, abschließbaren Türen und Scheibenwischern. Nehmen Sie sich die Freiheit, auch bei Wind und Wetter trocken unterwegs zu sein. Schon 15 km/h Kabinenfahrzeuge haben alles, was ein richtiges Auto hat, bis zu Parksensoren und Heizung - aber sein Fahrer keinen Führerschein. Apropos Fahrerlaubnis ...

    Elektromobile (einsitzig) bis max. 15 km/h haben eine Einstufung als Krankenfahrstuhl: immer führerscheinfrei"

    Die einzige Hürde ist die Versicherungspflicht und die finde ich absolut berechtigt.

    Für motorisierte Krankenfahrstühle mit einer Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h entfällt allerdings auch die Versicherungspflicht. Du setzt ja selbst die Geschwindigkeit eines Bio-Bikes mit 10 km/h -30km/h an. RE: Neue Regelungen für S-Pedelecs

    Nimm die von dir genannte untere Grenze also 10 km/h. Da sind 6 km/h gar nicht so weit weg von. Und diese Fahrzeuge, die ausschließlich mit Motorkraft bewegt werden, sind auflagenfrei, ganz wie von dir gewünscht.