Eine verbesserte Falschparker-Kontrolle tut Not, denn selbst solche Parkverstöße werden von den Verkehrsbehörden nicht systematisch beobachtet oder gar verfolgt:


"„Um die personell knapp ausgestatteten Kommunen beim Vorgehen gegen illegales Gehwegparken zu entlasten, braucht es endlich eine Gesetzesgrundlage für den längst geplanten Einsatz von Scan-Fahrzeugen“, schlug Jürgen Resch vor, Geschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe. Er rief Bürgerinnen und Bürger dazu auf, „illegales Gehwegparken zu dokumentieren und zu melden, solange die Behörden nicht aktiv würden."
aus: Stadt Frankfurt ahndet Gehwegparken vom 07.06.2024
In Hannover sieht es so aus, dass illegales Gehwegparken in der Regel nicht dazu führt, dass das Falschparker-Fahrzeug abgeschleppt wird. Auch in solch krassen Fällen wie im Foto oben, wenn der Bürgersteig nur noch einen ganz schmalen Spalt offen ist, nicht.
Hinweise an den Verkehrsaußendienst sind nur werktags möglich, wenn die Dienststelle geöffnet hat.
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Verkehrsaußendienst | Fachbereich Öffentliche Ordnung | Verwaltung | Landeshauptstadt Hannover | Organisationsdatenbank | 02 GIS Objekte | Media | Top Level Nodes
Es ist richtig, dass die Deutsche Umwelthilfe den Einsatz von Scan-Fahrzeugen fordert und die rechtlichen Voraussetzungen dafür. Aber was nutzt es, wenn diese Scan-Fahrzeuge dann nicht eingesetzt werden? Mein Eindruck ist, dass viele Kommunen gar nicht wollen, dass es die Möglichkeit gibt, Scan-Fahrzeuge einzusetzen. Es könnte dann ja die Frage auftauchen, warum eine Kommune sich weigert, diese Scan-Fahrzeuge auch einzusetzen.
Es stellt sich außerdem die Frage, was passiert mit den Ergebnissen, die das Scan-Fahrzeug liefert? Im Fall oben (Bild) ist das Fahrzeug im absoluten Halteverbot geparkt.
"Wer ein Halte- oder Parkverbot missachtet, muss mit einem Bußgeld von 25 Euro rechnen. Deutlich höher fällt es aus, wenn man länger als eine Stunde dort parkt."
Und wie ahndet die Polizei oder der Verkehrsaußendienst das Falschparken auf dem Foto? Das erfährt man nicht als interessierter Bürger. Das sei Ermessenssache, es gibt angeblich keinen Rechtsanspruch darauf, dass die Behörde darüber informiert, wie in einem solchen Fall das Falschparken geahndet wird.
Beim ADAC heißt es weiter: "unzulässig auf Geh- und Radweg parken kostet 55 Euro"
Meines Erachtens ist es ein Gehwegparken mit Behinderung (70 Euro) oder gar Gefährdung (80 Euro), denn Fußgänger sind gezwungen, auf die Fahrbahn auszuweichen.
Dieses Foto könnte ein Hinweis darauf sein, dass es Bürger gibt, die über die Untätigkeit der Verkehrsbehörden so erbost sind, dass sie in Notwehr zur Selbsthilfe greifen:

Das Fahrzeug im Bildvordergrund steht gerade eben noch nicht im Bereich des absoluten Halteverbots. Wie das andere Fahrzeug im Bildhintergrund, das auch auf den anderen Bildern zu sehen ist. Der Fahrer hätte aber auf der Fahrbahn parken müssen, es gab keinen Grund, den Gehweg durch aufgesetztes Parken zu verengen.
Das Parken in der engen Hohe Straße tangiert übrigens auch den Fahrradverkehr. In der Hohe Straße ist die Einbahnstraßenregelung nicht für den Fahrradverkehr aufgehoben. Vermutlich deshalb, weil der Verkehrsverwaltung der Erhalt der Parkplätze (und illegalen Parkplätze?) am Fahrbahnrand wichtiger ist, als dem Fahrradverkehr die Möglichkeit zu geben, auch gegen die Einbahnstraßenrichtung zu fahren.