von hier: Wo ist der Radweg in Karstädt hin?
geht der wilde Ritt weiter: Verschwundener Radweg in Karstädt erhitzt Gemüter immer mehr
auf der Fahrbahn: Totentanz. Aber der Radweg!!! Schade, dass der Amtsleiter es wohl nicht hinbekommt, die Diskussion weg von der Ausführung oder wer was gewünscht hat, hin zu "es braucht hier keinen Radweg!" zu lenken.
In dem Text heißt es: "Denn vor der Sanierung der Straße und Erneuerung des Gehweges war dieser ein Radweg in beiden Richtungen und auch nicht breiter. „Die einzigen, die den Weg benutzen, sind doch Radfahrer. Da geht keiner von Postlin nach Karstädt oder umgekehrt zu Fuß“, so der Karstädter Mathias Kohler."
Da ist einmal die Sache, dass die Verwaltung nicht schon früher den Fahrradweg zum Fußweg gemacht hat. Hätte sie eigentlich machen müssen, wie an vielen Stellen in ganz vielen Kommunen überall im Land, das eigentlich längst hätten machen müssen. Warum hat man es nicht gemacht?
Weil sich dann die Gegner eines reinen Fußweges in Karstädt (K-Stadt) zusammengeschlossen hätten mit den Gegnern eines reine Fußweges in A-Stadt, B-Stadt, C-Stadt und in ganz vielen anderen Kommunen. Vermutlich hätte man das Gesetz so geändert, dass jeder noch so handtuchschmale Fahrradweg unter Bestandsschutz gestellt worden wäre. Das hätte dann erst Recht Stillstand in der Radverkehrsinfrastrukturplanung bedeutet, die ja durchaus in vielen Fällen auch in der Form gut gelingen kann, dass der Fahrradverkehr auf der Fahrbahn geführt wird.
Und dann ist da die andere Sache, dass auf dem Fahrradweg angeblich ohnehin keiner zu Fuß geht.
Vermutlich hat der Karstädter Mathias Kohler keine exakte Verkehrszählung vorgenommen, um korrekt zu prüfen, wieviele Fußgänger den gemeinsamen Fahrradweg und Fußweg benutzt hatten. Es würde ohnehin nichts nutzen, denn es ist straßenverkehrsrechtlich klar geregelt, dass ein Fußweg in jedem Fall vorhanden sein muss, und kein reiner Radweg an einer Straße gebaut werden kann, wenn es nicht auch eine Fußweg gibt. Und weil das einfacher ist, baut man beides zusammen als ein Weg und beschildert es mit
. Aber auch dafür gelten Mindestbreiten und wenn die nicht erfüllt sind, dann bleibt eigentlich nur diese Lösung:
+
.
Auch dafür gelten Mindestbreiten, die allerdings geringer sind. Unter anderem deshalb gilt auf einem Fußweg mit Radverkehrsfreigabe maximal Schrittgeschwindigkeit.
Mit dieser Vorgabe Schrittgeschwindigkeit wiederum haben viele Fahrradfahrende keine Probleme, weil sie ohnehin nicht sehr schnell fahren und das Tempo, das sie fahren, als gerade eben noch Schrittgeschwindigkeit einschätzen. Fakt ist übrigens, dass viele Fahrradfahrende, besonders solche die nur selten fahren oder nur kurze Strecken fahren, wohl Probleme hätten, gegen einen trainierten Marathonläufer ein Wettrennen zu gewinnen.
Fakt ist aber auch, dass zunehmend mehr Fahrradfahrende mit einem Unterstützermotor an den Start gehen. Und das sollte doch eigentlich eine Steilvorlage sein für den in Bedrängnis geratenen Bauamtsleiter Christian Gadow aus Karstädt. Der Hinweis darauf, dass heute viele Fahrradfahrende mit 25 km/h fahren, die früher gerade mal 15 km/h schafften, wäre doch Wasser auf seine Mühlen. Kommt es auf einem zu schmalen Zweirichtungs-Fahrradweg zu einem Frontalzusammenstoß von zwei Pedelec-Fahrer*innen, dann entspräche das immerhin einem Auffahrunfall mit Tempo 50 km/h!
Nach meiner Einschätzung läuft das auf einen Fußweg mit Radverkehrsfreigabe hinaus. Und wenn dort dann tatsächlich zwei Pedelecfahrer*innen spektakulös frontal kollidieren, dann setzt vielleicht ein Nachdenkprozess ein, der zum Ergebnis hat, dass es für Fahrrad und Pedelecfahrer*innen Sinn machen kann, die Fahrbahn zu benutzen. Vielleicht verunglückt aber auch auf der Fahrbahn jemand mit dem Fahrrad unter PKW-Beteiligung. Dann schlägt das Pendel wieder in die andere Richtung aus.