Die andere Camperfraktion muss ja dieses hier beachten:
Angekuppelt darf man ewig stehen. Komischerweise auch abgekuppelte Lastenanhänger (die gerne mit Werbung für Gewerbebetriebe drapiert sind, also offenbar als dauerparkende Litfaßsäule dienen sollen).
Man könnte ja durchaus einführen, dass alles, was kein Pkw ist, nicht länger als 2 Wochen am Stück auf demselben Platz stehen darf.
Im Prinzip reicht ein Tag, maximal noch eine Nacht (sagen insgesamt max. 24 Stunden) um einen Anhänger zu beladen und dann damit aufzubrechen. Und dabei sollte es keine Rolle spielen, ob er angekoppelt ist oder solo dasteht.
Das mit den parkenden Litfaßsäulen ist eine komplette Unverschämtheit, bei der schamlos geltende Gesetze ausgenutzt werden. Selbst eingefleischte Autolobbyisten sollten eigentlich daran interessiert sein, diese rollenden Plakatwände zu verbannen, weil damit ja immerhin Parkraum generiert werden könnte für Autos, die sich teuer verkaufen lassen.
Aber so arbeitet diese Autolobbyisten-Mischpoke: Bloß keine neue Regelungen einfügen, die dazu führen können, das etwas das Räder hat, sanktioniert werden kann. Da werden selbst die abgestellten Litfaßsäulen auf Rädern in Kauf genommen, denn die zu verbannen, das wird in eingefleischten Autofahrerkreisen als Dammbruch gefürchtet. Frei nach dem Motto: "Heute verbieten sie die Werbeanhänger, morgen meinen 7er-BMW, weil der mehr PS hat als ein Omnibus."
Vielleicht gelingt es ja über einen Umweg das Unwesen einzudämmen. Mein Vorschlag: Die Kommune erhebt eine extrem hohe kommunale Steuer, z. B. eine Werbe-Anhänger-Abstellsteuer, wenn ein Anhänger mit Werbeflächen irgendwo im öffentlichen Straßenraum länger als 24 Stunden abgestellt wird. Sagen wir 100 Euro pro 1 Quadratmeter Werbefläche pro Tag. Die ersten 24 Stunden sind kostenfrei.