Beiträge von Ullie

    Sehe ich genauso! Ich komme nur - als interessierter Amateuer - an meine Grenze, wo ich die 24x noch richtig interpretieren kann. Ich wusste nicht, dass die Grüninsel etwas am vermuteten Ignorieren der Benutzungspflicht bei zweiseitig markierten Radwegen ändern. Bisher hatte ich gelernt: 24x auf beiden Straßenseiten gleichzeitig: Mist, kann mich als Radfahrer ja nicht zweiteilen.

    Ist auch richtig. Und in Hannover hat es dazu geführt, dass an vielen Stellen Zweirichtungsfahrradwege in Einrichtungsradwege umgewandelt wurden, was viele Fahrradfahrerinnen verärgerte, die bestimmte Routen gewohnheitsmäßig fuhren und das nun plötzlich nicht mehr konnten.

    An mehreren Straßen wurde diese Form der Milderung umgesetzt:

    Zweirichtungs-Fahrradwege mit Pflicht [Zeichen 241-30]+[Zusatzzeichen 1000-33] wurden umgeschildert zu Zweirichtungs-Angebotsfahrradwegen:[Zusatzzeichen 1000-33] Das blaue Schild wurde einfach abgehängt. Nach meiner Beobachtung können da alle ganz gut mit leben. Problematisch sind schnelle Fahrradfahrer*innen und immer mehr Fahrradfahrer*innen auf Pedelecs, die sich nicht auf die Fahrbahn trauen, aber auch nicht bereit sind das Tempo zu mäßigen, wenn sie auf einem so ausgeschilderten Fahrradweg fahren [Zusatzzeichen 1000-33] und dann an Stellen kommen, wo es durchaus angebracht ist, das Tempo zu reduzieren.

    Hier noch ein Beispiel, der Allerweg:

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    Jetzt musst du dich als Fahrradfahrer*in nicht mehr zweiteilen, weil du ja nicht verpflichtet bist, den Fahrradweg zu benutzen.

    Aber doch bitte hoffentlich nicht beidseitig mit Z241?

    Ich vermute ja, weil es sich um zwei durch einen begrünten Mittelstreifen getrennte Fahrbahnen handelt. Je Richtung gibt es abschnittsweise sogar zwei und mehr Fahrspuren. Da müsste auch heute es noch möglich sein, jeweils Zweirichtungsfahrradwege anzulegen, wenn diese breit genug sind und auch der Fußverkehr genug Platz hat. Auf beiden Seiten ist VZ 241 [Zeichen 241-30]+[Zusatzzeichen 1000-33]möglich! Ganz konkret wäre das in der Blumenauer Straße auch heute noch möglich, wenn man die entsprechende Breiten generieren kann. Allerdings wäre es meines Erachtens nicht sinnvoll. Die Fahrbahn müsste sehr viel schmaler sein. Die Tiefgarage geschlossen werden und alle Privat-Autos raus aus der Stadt.

    Vorübergehend kann man die Tiefgarage beibehalten, aber dann besteht weiter das Problem, dass die Ausfahrt den Fußweg und den Fahrradweg kreuzt Momentan nicht sooo schlimm, weil relativ wenige Parkplätze nur benutzt werden. Mehr als Tausend stehen leer!

    Als das benachbarte Ihmezentrum so richtig "brummte" stauten sich hier die Autos vor der Tiefgarageneinfahrt. Heute rasen sie hier durch, weil breite Fahrbahnen mit mehrere Fahrspuren bei wenig Verkehr beliebte Rennstrecken sind.

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    Rechts auf der streetview-Aufnahme, dort wo die Fahrradfahrerin gerade von der Fahrbahn auf den für den Fahrradverkehr freigegebenen Gehweg abbiegt, da sieht man eine der Tiefgarageneinfahrten. Es gab auch mal eine in der Mitte der Blumenauer Straße, die du auf diesem Bild von 1993 sehen kannst: https://upload.wikimedia.org/wikipedia/comm…_Tiefgarage.jpg

    Auf dem Bild kannst du auch sehen, weshalb einmal beidseitig Zweirichtungsfahrradwege existierten. Ich finde es total wichtig, dass man bei der Diskussion über die Ausschilderung bestimmter Straßen sehr sensibel mit der Historie umgeht und nicht scheuklappenmäßig völlig einseitig nur eine ganz bestimmte Perspektive einnimmt, wie zum Beispiel Zweirichtungs-Fahrradwege sind grundsätzlich immer und überall abzulehnen. Und wenn es dann noch auf beiden Straßenseiten Zweirichtungs-Fahrradwege gibt, dann ist das Teufelswerk. Wer so unsensibel vorgeht, der verprellt mitunter viele Menschen, leider keineswegs nur die autofahrenden.

    Die ERA ist die verbindliche Norm in der BRD, ob man es glauben mag oder nicht.

    Die VG orientieren sich z. B. daran und die StVB und Bauämter müssten es.

    Die VwV lässt die Sicherheitsräume leider außen vor.

    Diese Norm kann verbindlich nur für die Fälle gelten, in denen Radverkehrsanlagen gebaut wurden, zu einem Zeitpunkt, als die Norm bereits bestand. Und selbst dabei dürfte es Möglichkeiten für Ausnahmen geben. Was wurde denn für die zahlreichen "Altfälle" festgelegt?

    Zum Vergleich die Barrierefreiheit im ÖPNV: "Busse, U-Bahnen und Straßenbahnen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) sollen seit Anfang 2022 barrierefrei zugänglich sein – und zwar überall in Deutschland. So verlangt es das Personenbeförderungsgesetz. Die Wirklichkeit in Sachen Barrierefreiheit im ÖPNV sieht jedoch an vielen Orten anders aus. Wir haben nachgefragt, woran das liegt und was die Verantwortlichen für die Erfüllung des Gesetzes tun.

    Das Gesetz lässt Spielräume
    Das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) enthält zwar schon seit 2013 die Formulierung, dass „für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen“ sei. ..."

    https://www.aktion-mensch.de/inklusion/mobi…%E2%80%9C%20sei.

    Gab es bei der Novelle der Straßenverkehrsgesetzgebung, die breitere Radwege vorschreibt, ebenfalls einen "Hintertürchen-Katalog"? Und wie sieht der aus?

    Normalerweise ist laut ERA ein Sicherheitsraum vorgesehen.


    Das wird in der wahrscheinlich nie kommenden neuen Fassung dann etwas breiter werden alles.

    Die Betonung liegt auf: "Normalerweise..."!

    Ich befürchte allerdings, dass es nicht allzuviele "Normalfälle" gibt.

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    In der Blumenauer Straße ist einseitig ein Zweirichtungsradweg als Angebotsradweg ausgeschildert mit diesem Schild: [Zusatzzeichen 1000-33]. Auf der streetview-Aufnahme ist es die rechte Seite.

    Die Blumenauerstraße ist für Autos zweispurig je Richtung und es gibt einen begrünten Mittelstreifen.

    Nach aktuellem Standard könnte dort auf beiden Seiten ein benutzungspflichtiger getrennter Zweirichtungsradweg und Fußweg ausgeschildert sein: [Zeichen 241-30]+[Zusatzzeichen 1000-33].

    Dagegen spricht allerdings: Einseitig ist der Fahrradweg wegen einer Dauerbaustelle an der Problem-Immobilie Ihme-Zentrum dauerhaft gesperrt. Es gibt dort nur noch einen schmalen Fußweg: ahttps://http://www.google.de/maps/@52.36839…05410&entry=ttu

    Und außerdem ist das Konstrukt aus den 70er-Jahren und entspricht nicht den aktuell vorgegebenen Breiten für einen benutzungspflichtigen Zweirichtungs-Fahrradweg. Wollte man tatsächlich auf beiden Seiten [Zeichen 241-30]+[Zusatzzeichen 1000-33] ausschildern, dann müsste dafür viel mehr Platz auf dem Hochbord sein.

    Der Autoverkehr auf der Fahrbahn wirkt allerdings wenig einladend auf den Fahrradverkehr. Reduziertes Tempolimit von 30 km/h? Fehlanzeige. Ein Temo-30-Schild würde vermutlich alleine auch nicht ausreichen, um die Geschwindigkeit zu drosseln, zumal die Fahrbahn nach Tempo 100 aussieht und schon fast Autobahncharakter hat. Bis auf weiteres gilt deshalb der ausgeschilderte Zweirichtungs-Angebotsfahrradweg auf der einen Seite und auf der anderen Seite gibt es einen Fußweg mit Radverkehrsfreigabe.

    Das erlaubt Fahrradfahrer*innen die Fahrbahn-Nutzung, was nach meiner Beobachtung auch einige machen. Trotzdem finde ich es richtig, dass die aktuelle Ausschilderung auch eine "Hochbord-Lösung" für den Fahrradverkehr vorsieht.

    von hier: Wo ist der Radweg in Karstädt hin?

    geht der wilde Ritt weiter: Verschwundener Radweg in Karstädt erhitzt Gemüter immer mehr

    auf der Fahrbahn: Totentanz. Aber der Radweg!!! Schade, dass der Amtsleiter es wohl nicht hinbekommt, die Diskussion weg von der Ausführung oder wer was gewünscht hat, hin zu "es braucht hier keinen Radweg!" zu lenken.

    In dem Text heißt es: "Denn vor der Sanierung der Straße und Erneuerung des Gehweges war dieser ein Radweg in beiden Richtungen und auch nicht breiter. „Die einzigen, die den Weg benutzen, sind doch Radfahrer. Da geht keiner von Postlin nach Karstädt oder umgekehrt zu Fuß“, so der Karstädter Mathias Kohler."

    Da ist einmal die Sache, dass die Verwaltung nicht schon früher den Fahrradweg zum Fußweg gemacht hat. Hätte sie eigentlich machen müssen, wie an vielen Stellen in ganz vielen Kommunen überall im Land, das eigentlich längst hätten machen müssen. Warum hat man es nicht gemacht?

    Weil sich dann die Gegner eines reinen Fußweges in Karstädt (K-Stadt) zusammengeschlossen hätten mit den Gegnern eines reine Fußweges in A-Stadt, B-Stadt, C-Stadt und in ganz vielen anderen Kommunen. Vermutlich hätte man das Gesetz so geändert, dass jeder noch so handtuchschmale Fahrradweg unter Bestandsschutz gestellt worden wäre. Das hätte dann erst Recht Stillstand in der Radverkehrsinfrastrukturplanung bedeutet, die ja durchaus in vielen Fällen auch in der Form gut gelingen kann, dass der Fahrradverkehr auf der Fahrbahn geführt wird.

    Und dann ist da die andere Sache, dass auf dem Fahrradweg angeblich ohnehin keiner zu Fuß geht.

    Vermutlich hat der Karstädter Mathias Kohler keine exakte Verkehrszählung vorgenommen, um korrekt zu prüfen, wieviele Fußgänger den gemeinsamen Fahrradweg und Fußweg benutzt hatten. Es würde ohnehin nichts nutzen, denn es ist straßenverkehrsrechtlich klar geregelt, dass ein Fußweg in jedem Fall vorhanden sein muss, und kein reiner Radweg an einer Straße gebaut werden kann, wenn es nicht auch eine Fußweg gibt. Und weil das einfacher ist, baut man beides zusammen als ein Weg und beschildert es mit [Zeichen 240]. Aber auch dafür gelten Mindestbreiten und wenn die nicht erfüllt sind, dann bleibt eigentlich nur diese Lösung: [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10].

    Auch dafür gelten Mindestbreiten, die allerdings geringer sind. Unter anderem deshalb gilt auf einem Fußweg mit Radverkehrsfreigabe maximal Schrittgeschwindigkeit.

    Mit dieser Vorgabe Schrittgeschwindigkeit wiederum haben viele Fahrradfahrende keine Probleme, weil sie ohnehin nicht sehr schnell fahren und das Tempo, das sie fahren, als gerade eben noch Schrittgeschwindigkeit einschätzen. Fakt ist übrigens, dass viele Fahrradfahrende, besonders solche die nur selten fahren oder nur kurze Strecken fahren, wohl Probleme hätten, gegen einen trainierten Marathonläufer ein Wettrennen zu gewinnen.

    Fakt ist aber auch, dass zunehmend mehr Fahrradfahrende mit einem Unterstützermotor an den Start gehen. Und das sollte doch eigentlich eine Steilvorlage sein für den in Bedrängnis geratenen Bauamtsleiter Christian Gadow aus Karstädt. Der Hinweis darauf, dass heute viele Fahrradfahrende mit 25 km/h fahren, die früher gerade mal 15 km/h schafften, wäre doch Wasser auf seine Mühlen. Kommt es auf einem zu schmalen Zweirichtungs-Fahrradweg zu einem Frontalzusammenstoß von zwei Pedelec-Fahrer*innen, dann entspräche das immerhin einem Auffahrunfall mit Tempo 50 km/h!

    Nach meiner Einschätzung läuft das auf einen Fußweg mit Radverkehrsfreigabe hinaus. Und wenn dort dann tatsächlich zwei Pedelecfahrer*innen spektakulös frontal kollidieren, dann setzt vielleicht ein Nachdenkprozess ein, der zum Ergebnis hat, dass es für Fahrrad und Pedelecfahrer*innen Sinn machen kann, die Fahrbahn zu benutzen. Vielleicht verunglückt aber auch auf der Fahrbahn jemand mit dem Fahrrad unter PKW-Beteiligung. Dann schlägt das Pendel wieder in die andere Richtung aus.

    Ist das ausschließlich ein taktiler Streifen für Blinde oder auch eine Haltelinie? Wenn die Ampel rot zeigt, kann es doch kreuzenden Verkehr von links geben.

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    Für eine Haltelinie ist der taktile Streifen für Blinde zu breit. Aber das eigentliche Problem ist doch, dass es unmöglich ist, hier mit dem Fahrrad schnell zu fahren, wenn Fußgänger in der Nähe sind. Für den Fahrzeugverkehr auf der Fahrbahn gilt Tempo 50, weil Ampel Grün, oder Halten weil Ampel Rot.

    Für den Fahrradverkehr ist alles ein bisschen diffus gestaltet. Deshalb ist es besser an der Stelle sehr langsam zu fahren und keinesfalls darauf zu vertrauen, dass ein Fußgänger stehen bleibt, weil er erkannt hat, dass er zwar gerade bei Grün die Fahrbahn überquert hat, aber jetzt trotzdem stehen bleiben muss, weil der Fahrradverkehr Vorrang hat.

    In den 60er oder 70er-Jahren als dieses Fahrradweg-Konstrukt entstanden sein mag, damals ganz sicher auch noch ohne taktilem Streifen für Blinde, hat das möglicherweise sogar funktioniert. Die meisten Fahrräder hatten noch keine Gangschaltung, geschweige denn einen Motor zur Tretunterstützung. An die deutliche Beschleunigung des Fahrradverkehrs wurde an vielen Stellen die Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur noch nicht angepasst. Breite Fahrbahnen, reserviert für schnelle Autos, wurden und werden halt immer noch in der Regel für wichtiger erachtet.

    Ab hier wird es richtig gruselig:

    https://www.google.de/maps/@51.96843…05410&entry=ttu

    Man fährt also nur durch zwei Striche getrennt dem Schwerlastverkehr entgegen, während hinter den Bäumen Schrittgeschwindigkeit angesagt ist. Da kein Blauschild mehr steht, darf man also links der Bäume fahren, rechts auf die Fahrbahn wechseln ... oder ...?

    Die Intention der Schilder-Aufsteller ist vermutlich folgende:

    Es handelt sich um einen einseitigen Zweirichtungs-Fahrradweg.

    In dem Bereich der Bushaltestelle erlauben wir, den Fahrradfahrenden die Gehweg-Nutzung, damit im Falle, dass ein Bus hält, die Fahrradfahrenden die Möglichkeit haben, auf dem Fußweg weiterzufahren.

    Ist doch eigentlich ganz nett gedacht. :saint:

    Man könnte sich jetzt darüber streiten, ob es gestattet ist, auf einem Fußweg eine Radverkehrsfreigabe auszuschildern, wenn unweit davon ein verpflichtender Fahrradweg vorhanden ist, der ja benutzt werden muss. Vielleicht ließe sich das retten, wenn man annimmt, dass der Fußweg nicht direkt zur Straße dazugehört.

    weil sich Verkehrsteilnehmer auf den ihnen zugewiesenen Flächen auch bitte noch gefahrlos begegnen können sollten?

    bei der Breite des Radweges ist Begegnungsverkehr auszuschließen. Das kann gern ein rechtsseitiger sonstiger Radweg sein. Aber niemals ein Radweg, der Verkehre beider Richtungen aufnehmen soll. Dafür sind 1,40cm zu schmal.

    Richtig ist, dass 1,40 m zu schmal sind für einen benutzungspflichtigen Zweirichtungsradweg. Aber gilt das auch für die Ausschilderung eines Angebots-Zweirichtungsradweges ([Zusatzzeichen 1000-33]), der nicht neu gebaut wurde, sondern bereits lange vorhanden ist? Oder wäre es in dem Fall besser, auf die Möglichkeit den Angebotsradweg in beide Richtungen zu benutzen durch Boden-Piktogramme aufmerksam zu machen?

    Auch dafür gilt §45 (9) Satz 3 und das ist der offizielle Grund, warum der ADFC den Satz abschaffen will und warum der Verband behauptet, dass die StVO Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit erschweren oder unmöglich machen würde.

    Fakt ist aber, dass dieser Satz vor Willkür der Verkehrsbehörden schützt und dass sich diese Willkür in den allermeisten Fällen gegen Radfahrer und Fußgänger richtet. Wenn man die Anordnung von Tempo 30 innerorts erleichtern will, dann muss man §3 StVO ändern, nicht §45.

    Wann ist ein Fahrradweg oder Radfahrstreifen sinnvoll und wann nicht?

    Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden. Ich beobachte seit ein paar Monaten den Autoverkehr auf der Braunstraße in Hannover. An der Einmündung auf den Straßenzug Königsworther Straße-Spinnereistraße ist es zurzeit so, dass sich der Autoverkehr zweispurig aufstellt. Siehe Foto.

    Und so soll es dort einmal aussehen:

    https://www.infra-hannover.de/wp-content/uploads/2021/02/Lageplan-2.pdf

    In dem Lageplan kann man sehen, dass ein Radfahrstreifen markiert werden soll. Das würde dann so aussehen:

    Dort wo der schwarze PKW steht, der rechts in die Königsworther Straße abbiegen will, wäre dann Platz für den Fahrradverkehr, denn KFZ dürfen den Radfahrstreifen nicht befahren.

    Hört sich so erst mal gut an. Aber: Der schwarze PKW stünde dann hinter dem weißen PKW und müsste dann zum Rechtsabbiegen den Fahrradstreifen überqueren. Dabei ist der PKW-Fahrer verpflichtet, dem Fahrradverkehr auf dem Radfahrstreifen Vorrang zu gewähren. Ein Teil der Fahrradfahrer auf dem Fahrradstreifen wird ebenfalls rechts abbiegen, ein anderer Teil aber geradeaus fahren, um auf den Fahrradweg an der Spinnereistraße zu gelangen, wo er dann links abbiegt, um den Fahrradweg in Fahrtrichtung zu benutzen.

    Ich bin gespannt, wie sich das entwickelt. Ich kann jetzt nicht sagen, welche Position der ADFC bei den Planungen bezogen hat, ob es da überhaupt eine eindeutige Positionierung gibt, und ob davon etwas in die Planungen eingeflossen ist. Vielleicht finde ich es ja noch raus.

    Ich bin neugierig, welche Positionen hier vertreten werden, denn weiter oben wurde ja bereits Radfahrstreifen/Radweg Pro und Kontra diskutiert. Aber eben ohne konkretes Beispiel. Pauschale Antworten funktionieren aber oft nicht, wenn's konkret wird.

    Ich sehe mich als Verkehrsteilnehmer. Unterwegs bin ich zu Fuß, mit dem Rad, mit Motorrad und mit dem Auto.

    Den motorisierten Verkehr empfinde ich als Gewalttätig. Auch wenn ich motorisiert unterwegs bin.

    Wenn ich mit nem Sprinter o.ä. unterwegs bin scheint alles friedlich zu sein, aber sobald ich mit einem Trabbi, dem Motorrad oder Fahrrad unterwegs bin scheinen mich recht viele abschießen zu wollen. Besonders schlimm ist es wenn ich mit einem Moped (45kmh) fahre. Die Leute strengen sich richtig an um mich in die Bredouille zu bringen.

    Eine sehr erschreckende Zustandsbeschreibung! Und wenn man dann noch so was sieht, ...

    ... dann möchte man gar nicht gerne darüber nachdenken, was gewesen wäre, wenn es nicht "nur" eine Laterne gewesen wäre auf der Fußgänger*innen-"Schutz"-Insel, die "Autokontakt" hatte.

    Und - ein Fahrrad ist ein Fahrzeug. Ein Fahrzeug gehört auf die Fahrbahn.

    An wen richtet sich dieser Appell? Vielleicht an Menschen mit ausgeprägtem Märtyrer-Bewusstsein?

    "Eine Märtyrerin oder Märtyrer ist eine Person, die sich für ihre Überzeugung opfert oder Verfolgungen auf sich nimmt.":saint:

    Märtyrer
    Definition, Rechtschreibung, Synonyme und Grammatik von 'Märtyrer' auf Duden online nachschlagen. Wörterbuch der deutschen Sprache.
    www.duden.de

    Freilich, diejenigen, die davon abraten Fahrradwege zu benutzen, weil man dann von Rechtsabbiegern übersehen wird, können aus einer anderen Perspektive heraus behaupten, dass nur Menschen mit Märtyrerbewusstsein es auf sich nehmen, Fahrradwege zu benutzen, obwohl es dabei erwiesenermaßen häufig zu tödlichen Abbiegeunfällen kommt.

    Ghostbike an der Ecke Hans-Böckler-Allee / Seligmannallee wo eine Fahrradfahrerin von einem rechtsabbiegenden LKW getötet wurde.

    Immerhin, diese Gegenmaßnahme wurde inzwischen umgesetzt:

    Und diejenigen, die im fetten Straßenpanzer (SUV) sitzen, krepieren derweil an Kreislauf- und Herzerkrankungen wegen Bewegungsmangel.:evil:

    Hm. Klingt alles sehr verbittert. Nur so viel: ich glaube nicht, dass jeder Autofahrer absichtlich oder bewusst in Kauf nehmend andere Verkehrsteilnehmer verletzt.

    Der Übergang ist fließend. Zwischen vorsätzlich eine Person "über den Haufen fahren" und aufgrund von nicht ausreichender Achtsamkeit einen Unfall verursachen, gibt es auch noch "bedingt vorsätzliches Handeln". Wer mit Tempo 80 durch eine Ortsdurchfahrt "heizt" in der Tempo 30 gilt und dabei einen Fußgänger totfährt, der muss damit rechnen, dass man ihm bedingten Vorsatz vorwirft. Ein solches Raserverhalten nimmt Unfalltote in Kauf.

    Als Gegenrede zu dem Plakat auf tiktok siehe dieses Video: https://www.tiktok.com/@klimagrantln/…275246070140192

    Will sagen: wenn man Kindern ständig eintrichtert, wie fürchterbar gefährlich die Fahrbahn ist, dann wird ein Kind mit 10 Jahren wo nur sehr ungern fahren? :rolleyes:

    Kinder sind hinreichend intelligent, viele Gefahren zu erkennen. Und das Gefahren erkennen kann gelernt werden. Kinder sollte man darauf hinweisen, dass man sich in der Türfüllung gefährlich verletzen kann, wenn man die Hand reinhält. Automatik-Klapptüren z. B. müssen durch einen Fingerschutz im Rahmen auf der Scharnierseute gesichert sein:

    Athmer Fingerschutz Nr-25

    In privaten Haushalten an normalen Türen ist so was in der Regel nicht verbaut. Nimm einen Bleistift, halte ihn auf der Scharnierseite zwischen Rahmen und Türblatt und lass das Kind die Tür schließen. Im Straßenverkehr ist es zum Beispiel möglich, an Gefahrenpunkten zu beobachten, was passiert, wenn andere den Gefahrenpunkt passieren. Kommt ja nicht immer gleich zu einem schrecklichen Unfall.

    Einer der recht seltenen Fälle, bei denen ich mit Ullie mitgehe, die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerorts für alles jenseits der Autobahnen auf 80 oder auch 70 senken. Und damit müssen sie dann umgehen lernen. Oder in den Bus steigen.

    Tempo 60 entspricht dem Tempo mit dem Linienbusse maximal fahren dürfen, wenn darin Fahrgäste nicht nur auf Sitzplätzen, sondern auch auf Stehplätzen transportiert werden. Kein Auto sollte deshalb auf Landstraßen schneller fahren dürfen. Aber klar: Tempo 70 oder 80 max. wäre schon mal besser als Tempo 100.

    Wer soll eigentlich lernen mit was umzugehen? Ich denke Autofahrer*innen sollten lernen, damit umgehen zu können, dass Fahrradfahrer*innen in der Regel langsamer oder deutlich langsamer fahren als Autos. Und wenn Autofahrer das nicht hinkriegen auf Fahrradfahrer Rücksicht zu nehmen, dann können sie ja stattdessen auch den Bus nehmen.

    Ein Fußweg mit Fahrradverkehrsfreigabe bei dem bereits weiter oben gezeigten Kreisel macht Sinn. Eine Fahrbahnbenutzungspflicht für Fahrräder auf der Fahrbahn im Kreisverkehr lehne ich ab. Dazu ist die Fahrbahn im Kreisel zu breit. 40 m Außendurchmesser, 25 m Innendurchmesser, 7,50 m breite Fahrbahnen.

    Prof.-Schott-Straße · 84034 Landshut
    84034 Landshut
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    Außerdem ist die Prof.-Schott-Straße einseitig auf Autofahrerinteressen ausgerichtet, Fahrradverkehr jedenfalls braucht keine 4,00 m breiten Mittelstreifen. Und der großer Kreisel am Ende der Prof.-Schott-Straße ist ebenfalls ein primär auf den Autoverkehr ausgerichtetes Bauwerk. Der Kreisel selbst liegt noch außerhalb des Ortseingangsschildes und es führen die Fahrbahnen der Theoder-Heuß-Straße ohne Tempolimit 50 oder wenigstens 70 in den Kreisel. Immerhin gibt es jeweils 200 m vorher ein [Zeichen 205]und kurz danach ein [Zeichen 138-10].

    Ganz klar, bei Fahrstreifen ist die Situation eine andere und Pkw-Fahrer rechnen ggf. noch weniger damit, dass ein Radler in eine Lücke einschert. in meinem Fal war es eine Fahrbahn einer Anliegerstraße ohne jegliche Markierung. Bereits damit war der Pkw überfordert...

    Ich kann nicht sagen, in wieviel Fällen eine vorsichtige Autofahrerin oder ein vorsichtiger Autofahrer bereits einen Unfall dadurch verhindert hat, dass sie oder er für eine Fahrradfahrerin oder Fahrradfahrer bremste in so einer Situation. (Siehe Foto oben mit DHL-Transporter auf Radfahrstreifen.) Es gab aber auch schon tödliche Unfälle, besonders wenn mit einem Tempo über 30 km/h gefahren werden darf. Das Perfide ist ja, dass bei einem Unfall bei einem Fahrspurwechsel es meist beim Blechschaden bleibt, wenn sich zwei Autos dabei "zu Nahe kommen". Ist dagegen einer der Unfallbeteiligten mit dem Rad und der andere mit dem Auto unterwegs ...

    Einschätzung: es liegt nicht an der Nichtumsetzung grüner Ideen, sondern an der bei Konservativen beliebten Umdeutung grüner Politik (was dann leider oft unwidersprochen bleibt). Die Grünen ruinieren die Industrie, die Grünen machen mein Haus teuer, die Grünen wollen mir Insektenburger vorschreiben. Und so weiter.

    Wenn es so wäre, wie du es beschreibst, wie erklärst du dir dann die deutlich höheren Verluste in der Wählergunst, von denen die FDP und die SPD betroffen ist, wenn du nicht die letzte EU-Wahl vor 5 Jahren, sondern die BTW von vor 3 Jahren zum Vergleich heranziehst? Dass Bild und Welt, mit Lust und Wonne darüber berichten, wenn die Grünen einmal scheinbar Kleinbeigeben mussten, um den Koalitionsfrieden zu wahren, darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass die eigentlichen Wahlverlierer bei dieser EU-Wahl die FDP und die SPD sind.

    Ein Problem könnte sein, dass es gefühlt immer nur die Grünen sind die diese Kompromisse eingehen. Da denkt sich der geneigte Wähler, warum soll ich die Grünen wählen, wenn sie sowieso bei der erste Schwierigkeit einknicken und sich mit der Minimal-Lösung zufrieden geben oder andere Deals machen.

    Ist das denn das Problem der Grünen?

    Der Vergleich des aktuellen EU-Wahlergebnisses mit der Bundestagswahl 2021 zeigt doch gerade, dass die Grünen am wenigsten Stimmen verloren haben innerhalb der Regierungskoalition. Bei den Grünen funktioniert es weitaus besser als bei der SPD oder der FDP, dass die Wähler*innen ihnen treu bleiben, auch wenn es vielen so erscheint, dass sie bei den Koalitionsstreitigkeiten stets am ehesten nachgegeben haben. Oder sollte man besser sagen, dass von vielen Medien gezielt an der Legende von den Umfaller-Grünen gestrickt wird?

    Die FDP hat im Vergleich zur BTW 21 mehr als die Hälfte der Wählerstimmen eingebüßt. (Von 11,5 % bei der BTW 21 auf jetzt nur noch 5,4%)

    Die SPD hat im Vergleich zur BTW 21 rund 2/5 ihrer Wählerstimmen eingebüßt. (Von 25,7 % bei der BTW 21 auf jetzt nur noch 14,5%)

    Die Grünen dagegen haben in diesem Vergleich "nur" rund 1/5 ihrer Stimmen eingebüßt. (Von 14,7 % bei der BTW 21 auf jetzt nur noch 12,5%)

    Dass ist immer noch bitter, aber viele Medien sprechen von einem "desaströsen Ergebnis" https://www.fr.de/politik/europa…r-93112926.html für die Grünen oder einem "grünen Absturz" https://www.welt.de/politik/deutsc…Zaesur-ist.html

    Das wird der Realität nur dann gerecht, wenn man das EU-Wahlergebnis der letzten EU-Wahl im Jahr 2019 zum Vergleich heranzieht.

    Schau dir das EU-Wahl-Ergebnis doch einmal in Richtung der bevorstehenden Bundestagswahl an, zum Beispiel auf Wahlrecht.de

    Wahlumfragen zur Bundestagswahl
    Übersicht der aktuellen Ergebnisse der Sonntagsfrage zur Bundestagswahl
    www.wahlrecht.de

    Das aktuelle EU-Wahlergebnis entspricht ziemlich genau den Ergebnissen der Sonntagsfrage vom 8.6.24 von Insa für die BTW 25:

    CDU/CSU 30% (jeweils Prognose für BTW 25)30,7% (jeweils EU Wahlergebnis am 9. Juni 24)
    SPD16%14,5%
    GRÜNE12%12,5%
    FDP5%5,4%
    DIE LINKE3%2,6%
    AfD16%14,5%
    FW3%2,7%
    BSW8%6,2%
    Sonstige7 10,9%

    Für Rot-Gelb-Grün reicht es nicht mehr, aber zum Beispiel für Schwarz-Gelb-Grün. (Die "Schwampel", Lindner wird sie nicht ein drittes Mal ausschlagen, falls die FDP überhaupt den Sprung über die 5%-Hürde schaffen wird.)