Ullie Manchmal frage ich mich, ob du deine Gesprächspartner gerne ein bisschen veräppelst?
Du stimmst zu, dass "Anzeigen" und "Mitteilung machen" Synonyme sind. Wunderst dich dann aber, wenn diese Begriffe auch so Verwendung finden.
Ich will weder dich noch jemand anderen "veräppeln". Gerade weil es möglich ist, das Wort "anzeigen" in verschiedener Bedeutung zu verwenden, ist es doch wichtig, damit in einem sensiblen Text vorsichtig davon Gebrauch zu machen.
In dem bereits weiter oben zitierten Text von der Internetseite der Stadt Hannover wird "anzeigen" oder "Anzeige" in mindestens zwei Varianten verwendet und ich plädiere dafür, unmissverständlich so zu formulieren, wie du es auch selbst vorgeschlagen hast, sodass deutlich wird, die Verantwortung für das Erstellen einer Anzeige wegen einer Ordnungswidrigkeit aufgrund eines Parkverstoßes liegt bei der Verkehrsbehörde.
Darüber hinaus macht es Sinn, wenn darauf hingewiesen wird, dass der Verkehrsaußendienst chronisch unterbesetzt ist und die Polizei im Prinzip gar nicht für Parkverstöße (ruhender Verkehr) zuständig ist und nur im Rahmen ihrer begrenzten freien Kapazitäten und nur in besonders drastischen Fällen von Parkverstößen (z.B. zugeparktes Spritzenhaus) tätig wird. Dann würde deutlich werden, dass ohne Hinweise aus der Bevölkerung von vielen Parkverstößen die Verkehrsbehörde überhaupt keine Kenntnis hätte.
Leider ist aber der Text so formuliert, dass durch die häufige Verwendung des Begriffs "Anzeige" der Eindruck entsteht, als ginge es hier darum, dass der Bürger und nicht die eigentlich zuständige Verkehrsbehörde sich mit dem Mittel "Anzeige" gegen zugeparkte Bürgersteige usw. wehren soll. Und die Verkehrsbehörde selbst tritt so auf, dass der Eindruck entsteht, dass sie es für hinnehmbar hält, wenn Bürgersteige zugeparkt werden, Radfahrstreifen zum Halten missbraucht werden oder Kreuzungen verengt werden, sodass keine Feuerwehrfahrzeuge und Müllfahrzeuge mehr passieren können. Die "Anzeige" aber in dem Sinne einer Ordnungswidrigkeitenanzeige ist ein Mittel, das dem Bürger gar nicht zur Verfügung steht. Wenn meine Befürchtung vollumfänglich zutreffen sollte, dann "verbrennt" die Verkehrsbehörde sinnbildlich gesprochen die Hinweise und erbetenen Fotos der Bürger und schert sich nicht darum, dass an vielen Stellen falsch geparkt wird. Es wird von der Verkehrsbehörde so getan, als hätte der Bürger ein "scharfes Schwert" in der Hand, mit dem er sich gegen zugeparkte Bürgersteige wehren könnte, aber in Wirklichkeit ist es nicht einmal ein stumpfes Gummimesser.