Beiträge von Ullie

    „Dieses Bild wurde mit künstlicher Intelligenz erstellt.“

    Die KI ist so dumm wie die Menschen, die sie füttern. Sie hat die Radwegfurt „vergessen“.

    Ist das jetzt due neue Methode, um Gruselbilder veröffentlichen zu können, ohne Gebühren für die getürkten FUD-Motive der Stockfoto-Agenturen bezahlen zu müssen?

    Vielleicht hatte die KI dieses Verkehrsschild zur Vorlage benutzt und es auf den LKW hochgerechnet?

    Dann ist es wohl an der Zeit, neben dem Abschalten des aktiven Bremsens eine weitere Funktionsstufe einzubauen: Statt ganz Abschalten des Notbremsassistenten sind auch andere Funktionsstufen vorstellbar. Zum Beispiel Abschalten der Vollbremsfunktion dafür aber ein deutliches Warngeräusch (ohne Bremsen) im Falle, dass der Notbremsassistent ein Hindernis erkennt.

    In dem beschriebenen Unfall hätte das zumindest dazu beigetragen, dass der LKW-Fahrer erkennt, dass da was nicht stimmt.

    Zu den neuen Tönen gehört wohl auch: Sobald nur ein Parkplatz gefährdet wird, gibt es keinen Radweg. Die CDU-Senatorin hat nun erst einmal alle Radverkehrsprojekte gestoppt und lässt sie hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf den Kraftverkehr überprüfen.

    https://www.tagesspiegel.de/berlin/sobald-…te-9992884.html

    Kein Fahrradweg vorhanden? Dann kann ja der Radverkehr auf der Fahrbahn stattfinden und wird nicht ins Abseits auf den Radweg verschoben. Ich befürchte allerdings, dass das bei vielen Fahrradfahrer*innen und solche, es gerne werden wollen, nicht als "Frohe Botschaft" ankommt.

    Gut, dass du das Thema aufgreifst, Gerhart. Mit ist es vor ein paar Wochen auch schon mal wo untergekommen, habe das aber nicht weiter verfolgt.

    Unabhängig vom eigentlichen Thema, nämlich die Sicherheit von Treppenanlagen, sehe ich eine andere Gefahr, die zum Beispiel in dieser reißerischen Überschrift deutlich wird:
    "Treppenstürze gefährlicher als Verkehrsunfälle" (aus: Wohnen und Bauen vom 24.4.19)

    Treppenstürze gefährlicher als Verkehrsunfälle
    🚑 Durch Treppenstürze kommen jedes Jahr mehr Menschen zu Tode als bei Verkehrsunfällen. So können vor allem Kinder und ältere Menschen geschützt werden ➔
    www.wohnen-und-bauen.de

    Liest man jedoch den Text (der ist hinter keiner Bezahlschranke), dann wird da ausgeführt:

    "Treppenunfälle und Verkehrsunfällen im Vergleich

    Jeden Tag sterben in Deutschland mehr als zehn Personen in Folge von Treppenstürzen. Zusätzlich werden mehrere hundert Personen durch Stürze verletzt. Die Gründe, weshalb von Verkehrsunfällen in der Presse viel häufiger die Rede ist, sind vielfältig. Einerseits ergibt sich die Möglichkeit mit aufsehenerregenden Fotos das Interesse der Leser zu wecken. Anderseits betreffen Unglücke auf der Straße oft Personen jüngeren Alters. Dagegen kommt es vor allem bei älteren Menschen zu Treppenstürzen."

    Kehrt man diese Details unter den Teppich, dann hat man schnell eine reißerische Schlagzeile, die den Eindruck erweckt, die Autofahrerei und die damit verbundene Unfallgefahr sei nicht weiter dramatisch und werde zum Beispiel von Verkehrsbehörden, die Tempokontrollen (im Autofahrer-Vulgär-Jargon: "moderne Raubrittermethoden") durchführen, völlig überbewertet.

    Tatsächlich gibt es schlecht gemachte Treppen, vor allem aber: Es gibt immer noch auch in öffentlichen Verkehrsräumen zahlreiche Treppenanlagen, die einzig und alleine deshalb angelegt wurden, weil der Fußverkehr als Verkehrshindernis betrachtet wird, der dem Autoverkehr zu weichen hat.

    Dazu gehören auch die teils schier endlosen Treppenanlagen, die in U-Bahnstationen führen. U-Bahnen, die vielerorts nur deshalb gebaut wurden, weil die sehr viel älteren oft bereits vorhanden erfolgreichen Straßenbahnen als Verkehrshindernisse für den Autoverkehr verunglimpft und abgebaut wurden.

    Menschen die auf solchen Treppen verunfallen, sind keine Opfer von Treppenunfällen, sondern es sind Opfer einer einseitig an den Interessen des Autoverkehrs ausgerichteten Verkehrsplanung!

    Und dazu zähle ich auch die vielerorts an Bahnhöfen und größeren ÖPNV-Umsteigepunkten fehlenden Aufzugsanlagen. An vielen ÖPNV-Umsteigepunkten "hängt" die Barrierefreiheit oft nur an einem einzigen Aufzug. Fällt der aus, heißt es Treppen benutzen. Oft fehlt es jedoch auch an Fahrtreppenanlagen und/oder diese sind für Betroffene keine hilfreiche Alternative.

    Wie wenig sensibel Teile der Öffentlichkeit eingestellt ist gegenüber den Gefahren, die von Treppenanlagen ausgehen, lässt dieser Artikel erahnen, in dem es um beheizte U-Bahn-Treppen geht, was einige "Wutbürger" als Geldverschwendung brandmarken.

    "Bemerkt hatte der Mann die komfortable Einrichtung an der U-Bahn-Station beim Bogenhauser Krankenhaus. „Das gehört im gesamten Stadtgebiet abgeschafft.“ Denn damit werde unnötig Energie verpulvert."

    Zum Glück weist der Artikel darauf hin, dass es auch noch besonnene Bürger gibt, die sich von solchen schrägen Parolen nicht irritieren lassen und den Fortbestand der beheizten Treppen gesichert haben.

    Fakt ist: So richtig viel Energie wurde und wird dadurch verpulvert, dass U-Bahnen gebaut werden, um in der Stadt mehr Platz für den Autoverkehr zu schaffen. Bei fast allen U-Bahn-Bauvorhaben war und ist das der Grund dafür, dass U-Bahnen gebaut werden.

    Das Freiburger Urteil zum Anwohnerparken hat bundesweit Aufsehen erregt.

    Die Autofahrer-Parteien und Lobby-Gruppen feiern es ab, als sei damit das Thema Erhöhung der Gebühren für Anwohnerparkzonen für alle Zeit vom Tisch gewischt.

    Unter anderem das ZDF berichtete:

    Anwohnerparken in Freiburg: Urteil gegen Anhebung der Gebühr
    In Freiburg ist Anwohnerparken viel teurer geworden. Das Bundesverwaltungsgericht hat das nun für unwirksam erklärt, aber nicht wegen der Summe.
    www.zdf.de

    Es wird jetzt darauf ankommen, diese Fehler, die das Gericht ankreidete, nicht zu wiederholen. Und in Freiburg entsprechend nachzubessern:

    "Erstens hätte die Stadt anstelle einer Satzung eine Rechtsverordnung erlassen müssen. Nur dazu ermächtige das Straßenverkehrsgesetz des Bundes.

    Zweitens stufte das Gericht verschiedene in dem Regelwerk enthaltene Ermäßigungen aus sozialen Gründen als unzulässig ein.

    Drittens seien die Gebührensprünge, die für unterschiedlich lange Fahrzeuge vorgesehen waren, zu groß. "Im Extremfall kann ein Längenunterschied von 50 Zentimetern zu einer Verdoppelung der Gebühren führen", sagte die Vorsitzende Richterin Ulrike Bick. Das sei ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz."

    Grundsätzlich macht es natürlich wenig Sinn, überhaupt zu versuchen, die Nutzung des Öffentlichen Raumes für den privaten KFZ-Verkehr zu steuern. Damit handelt man sich jede Menge Ärger ein, weil sich stets der eine Autofahrer gegenüber einem anderen benachteiligt fühlt. "Warum darf in dieser oder jener Straße halbseitig auf dem Bürgersteig geparkt werden, in meiner Straße aber nicht, sodass nur einseitiges Parken möglich ist, und ich keinen Parkplatz finde", um nur ein Beispiel zu nennen. Besser ist es, das Parken im Öffentlichen Raum ganz zu untersagen.

    Aber bis es dahin kommt, wird es leider nötig sein, sich solche Details, wie die aus dem Gerichtsurteil, genauer anzusehen.

    Außerorts wären es dann ja 2 m Abstand oder hab ich das Ortsschild übersehen.

    Wenn aber die Stelle stimmt und durchgezogene Linie besteht, hätte der Radfahrer nicht abbiegen dürfen. Interessant, wie dann die Schuldverteilung aussieht...

    Laut Googlemaps darf man an der Stelle links abbiegen von der Fraunhofer Straße in die Birresdorfer Straße.

    Allerdings bin ich mir nicht sicher, wie zuverlässig der googlemaps-Routenplaner in so einer Situation ist.

    Unabhängig davon frage ich mich auch, ob das bei einem möglichen Gerichtsverfahren einen Unterschied macht, ob der Fahrradfahrer da hätte links abbiegen dürfen oder nicht. Denn er hätte keinesfalls überholt werden dürfen.

    MMn sind das keine bewussten Unterbrechungen, sondern ich vermute es sind abgenutzte Stellen der Markierung, evtl durch (vermeintlich illegales) Abbiegen.

    Durchgezogene Linie darf nicht überfahren werden, daher braucht es nach meinem Laienverständnis keinen Pfeil und Zeichen 277 ist nicht zulässig, da sich das Überholverbot bereits aus der Situation ergibt.

    Wir haben hier bei uns sogar diese Variante, also Zeichen 277 in einem Bereich eines Linksabbiegestreifens.

    Da hätte es mir einmal auch wie hier in dem Fall ergehen können. Hatte mich frühzeitig links Richtung Mittelmarkierung einsortiert, weil das Überholverbot mal gar keinen interessiert und du sozusagen dicht machen musst. Habe aber nicht damit gerechnet, noch über den Linksabbieger selbst überholt zu werden. Da haben nur Bruchteile gefehlt, um nicht gemäht zu werden. War reines Glück und „ist ja nichts passiert“ wie man dann später sagen würde.

    Vorstellbar ist:

    Der Fahrradfahrer will von der Fraunhoferstraße links abbiegen in die Birresdorfer Straße.

    Er schaut nach hinten und sieht ein Auto kommen. Er gibt Handzeichen, sieht erneut nach hinten und hat den Eindruck, dass die Fahrerin seine Abbiegeabsicht bemerkt hat, weil sie ihr Fahrzeug verlangsamt. Dann biegt er unter Beachtung von Gegenverkehr links ab und wird von der Autofahrerin gleichzeitig überholt, weil die zu einem anderen Schluss gekommen ist, nämlich dass der Fahrradfahrer sie noch überholen lässt.

    Wie dem auch sei, der Fahrradfahrer ist in einem solchen Unfall derjenige, mit dem höheren Verletzungsrisiko. Aber würde ihm das zum Vorwurf gemacht werden?

    Willst du dem Fahrradfahrer vorwerfen, dass er beim Blick nach hinten ein Auto gesehen hat, und er sich keinesfalls darauf verlassen kann, dass die Fahrerin das Überholverbot beachtet? Auch dann nicht, wenn er bei Blickkontakt oder durch ein Verlangsamen des Fahrzeuges den Eindruck gewinnt, die Autofahrerin wird das Überholverbot beachten?

    Außerorts wären es dann ja 2 m Abstand oder hab ich das Ortsschild übersehen.

    Wenn aber die Stelle stimmt und durchgezogene Linie besteht, hätte der Radfahrer nicht abbiegen dürfen. Interessant, wie dann die Schuldverteilung aussieht...

    Es sind genau in Höhe der Einmündung zwei deutlich erkennbare Unterbrechungen in der weißen Linie, die das Abbiegen in die Birresdorfer Straße ermöglichen.

    Außerdem müsste ein "Vorgeschriebene Fahrtrichtung Geradeaus" Schild da stehen, wenn nicht in die Birresdorfer Straße hinein abgebogen werden dürfte. Steht da aber nicht. Oder ist es so, dass eine durchgezogene Linie ausreicht, um das Abbiegen zu verbieten?

    Wie dem auch sei. Selbst wenn der Fahrradfahrer unerlaubter Weise versucht hätte abzubiegen, hätte die Autofahrerin nicht überholen dürfen.

    Vielleicht ist das ein Fall für das neue Überholverbot-Schild?

    Zweirad-Überholverbot: Wer überholt, kassiert Punkte | AUTO MOTOR UND SPORT (auto-motor-und-sport.de)

    Gibt es. Wanderer Fahrräder hatten das als Serie.

    Ansonsten kann man Autoventilkappe mit Kettchen

    warum soll denn bei den Tetrapacks der Deckel dran bleiben? Die werden doch verbrannt.Oder seh ich das falsch?

    Die thermische Verwertung ist jedoch besser als wenn die Deckel im Restmüll landen oder gar, zum Beispiel bei einem Picknick oder ähnliches in der Natur verbleiben. Klar, wenn der Deckel ebenso wie die Flasche im Gelbe Sack Müll landet, ist es wurscht.

    Aber wie das so ist: Viele kleine Teile ergeben halt auch ein Großes und Ganzes! (So oder so ähnlich geht das Sprichwort. :/ )

    Klassische Frühform der Neuentwicklung:

    Flasche mit Bügelverschluss statt Kronkorken!

    Auf dem Mapillary Bild sehe ich eine durchgezogene Linie. Da hätte die Dame gar nicht überholen dürfen.

    Du hast recht! Habe nochmal das google-Satellitenbild von der Fraunhoferstraße (K 58) in Höhe der Einmündung der Birresdorfer Straße in Werthhoven aufgerufen:

    Zum Rheintal · 53343 Wachtberg
    53343 Wachtberg
    www.google.de

    Wenn das der Unfallort ist, an dem die Autofahrerin bei einem Überholvorgang einen Fahrradfahrer gefährlich verletzt hat, dann war es auf jeden Fall ein Überholvorgang, der gar nicht erst hätte gestartet werden dürfen von der Autofahrerin!

    Wie ist das denn genau geregelt mit dem durchgehenden Streifen und dem Überholen von einspurigen Fahrzeugen? Meines Wissens so, dass die Linie nicht, auch nicht von nur zwei von vier Autorädern überfahren werden darf. Die Google-Maps-Entfernungsmessfunktion arbeitet zwar nicht so exakt. Ich messe 6 m Fahrbahnbreite und entsprechend 3 m Fahrspurbreite. Selbst wenn der Fahrradfahrer sehr weit rechts gefahren wäre und selbst wenn die Fahrspur 3,50 m misst, hätte bei Einhaltung eines Sicherheitsabstandes von 1,50 m die überholende Autofahrerin mindestens mit zwei Rädern den durchgezogenen Mittelstreifen überfahren müssen. Das Unfallauto ist dem Zeitungsfoto zufolge ein Mercedes gewesen. So einer hat deutlich über 1,80 m Fahrzeugbreite.

    Das heißt, es ist letztlich rechtlich betrachtet unerheblich, ob der Fahrradfahrer ohne Umdrehen nach links abgebogen ist, und ob er dafür Handzeichen gegeben hat, denn die Autofahrerin hätte auf jeden Fall hinter dem Fahrradfahrer bleiben müssen.

    Kann es sein, dass die Autofahrerin die beiden Lücken in dem durchgezogenen Streifen in Höhe der Einmündung als Erlaubnis zum Überholen interpretiert hat?

    Kann es sein, dass die Autofahrerin sich verschätzt hat und überholen wollte, ohne die durchgezogene Linie zu überfahren, weil sie dachte, es sei noch genug Platz auf ihrer Seite der weißen Linie? Oder weil sie dachte, es sei nicht so schlimm, wenn sie nur mit zwei Rädern die durchgezogene Linie überfährt?

    Oder dachte die Autofahrerin, der Fahrradfahrer hätte wegen der durchgezogenen Linie gar nicht links abbiegen dürfen, weil er dazu ja die weiße Linie überfahren muss?

    Auf dem bereits verlinkten Google-Satellitenbild sieht man jedoch in Höhe der Einmündung zwei Lücken in dem weißen Streifen, die genau in Höhe der Einfahrt angeordnet sind und signalisieren, dass an der Stelle zum Abbiegen in die einmündende Seitenstraße, bzw. umgekehrt, die weiße Linie überfahren werden darf.

    Tragischer Unfall also? Die Autofahrerin denkt an Überholerlaubnis, obwohl die Lücken nur zum Abbiegen gedacht sind, also das, was der Fahrradfahrer gemacht hat. Oder ist da einfach eine rücksichtslose Autofahrerin unterwegs gewesen?

    Hier noch mal der Link zu dem Artikel über den Unfall. Auf dem Bild für den Link sieht man auch den Unfallort und kann den durchgezogenen Mittelstreifen erkennen:

    Nach Überholversuch durch Seniorin: 16-jähriger Radfahrer nach Autounfall in Wachtberg außer Lebensgefahr
    Nach einem Unfall bei Werthoven wurde ein 16-jähriger Radfahrer schwer verletzt. Eine 71 Jahre alte Autofahrerin soll versucht haben, den Jugendlichen zu…
    ga.de

    Umsetzung einer EU-Verordnung, die - wenn ich mich recht entsinne - eigentlich erst zum Jahreswechsel 23/24 in Kraft tritt.

    Aber vermutlich bezieht sich die VO nicht auf "herstellen", sondern "verkaufen". Und da Tetrapaks (ok, nicht gerade Milch...) durchaus auch mal länger als 2 Wochen im Supermarktregal stehen, fängt man wohl jetzt schon mit der Umstellung an?

    Ist H-Milch, die hält länger! (Allerdings auch nur bis 1.9.23) Trotzdem: Wow, super-Info. Vielen Dank! Werde ich bei nächster Gelegenheit verwenden, um die Vorzüge von EU-Regelungen herauszustellen.

    Im Ernst: Häufig erlebe ich, dass hinter EU-Regelungen immer nur Unrat gewittert wird. Besonders, wenn die Regelung im Zusammenhang steht mit Umweltschutz gegen gefährliche Autoabgase, wird von vielen "Autoverliebten", die Umweltschutz nicht allzu ernst nehmen, erst mal pauschal vermutet, dass sich solche Vorschriften doch ohnehin nur "die Bürokraten" aus Brüssel ausgedacht hätten und völlig weltfremd seien usw., usw. ...

    Da lohnt es sich bei passender Gelegenheit ganz unverfänglich auf Getränkeverpackungs-Deckel zu sprechen zu kommen. Und dass man festgestellt habe, dass die Deckel neuerdings nicht mehr vom Tisch fallen können, oder irgendwo unter anderen Dingen verschwinden. Und man sie immer griffbereit habe, um die Getränkeverpackung wieder zu verschließen.

    Und dann: Taa-Taa! Neue EU-Regel! Soll noch einmal einer behaupten, da säßen nur weltfremde Bürokraten. :saint:

    Der Radfahrer bog offensichtlich links ab ins Dorf, die Autofahrerin hat noch versucht auszuweichen, weswegen das Auto schon kurz nach der Kollisionsstelle vollständig auf der linken Spur zum Stehen gekommen ist.

    Hier die Unfallstelle aus der Perspektive der Beteiligten, und hier das aus deren Richtung vorher angeordnete Tempolimit 70.

    Danke für die genaue Erläuterung. Ich hatte tatsächlich mich so auf die Altersangaben fixiert, dass ich die mögliche Linksabbiege-Absicht des Fahrradfahrers (in die Birresdorfer Straße*) überlesen habe. Aber wollte der tatsächlich nach links abbiegen? Tempolimit 70 ist mir auf einer Landstraße ohnehin zu hoch. Und es steht nicht in dem Artikel. Gute Idee, auf mapillary nachzuschauen!

    Das mit den Altersangaben hat damit aber erst recht ein Geschmäckle:

    Da wird sich mancher sagen, der Radfahrer war halt noch zu jung und unerfahren (und hat deshalb vielleicht vergessen, die Fahrtrichtungsänderung rechtzeitig anzuzeigen) und die Autofahrerin schon zu alt und nicht mehr reaktionsfähig genug. Dabei müsste dringend ein niedrigeres Tempolimit angeordnet werden. (Nicht nur an dieser Stelle!)

    Du schreibst:

    ... die Autofahrerin hat noch versucht auszuweichen, weswegen das Auto schon kurz nach der Kollisionsstelle vollständig auf der linken Spur zum Stehen gekommen ist.

    Aber ist es nicht so, dass die Autofahrerin für den Überholvorgang ohnehin ganz auf die Gegenfahrspur hätte fahren müssen, um einen sicheren Überholvorgang zu gewährleisten? Das heißt doch: Auch wenn sie normal überholt hätte, hätte sie auf die Gegenspur fahren müssen. Und was ist das für ein Überholen an einer Stelle, an der von links eine Straße auf die Straße mündet, auf der ich überholen will? Und dazu schlecht einsehbar.

    Noch eine Sache ist mir aufgefallen: Du hattest ja schon das Tempolimit 70 Schild auf Mapillary gefunden.

    Unmittelbar hinter der Unfallstelle steht ein Tempo 50 Schild.

    Das steht da wohl deshalb, weil dann eine Kreuzung folgt:

    Mapillary cookie policy use

    Warum steht das Schild mit Tempolimit 50 nicht schon vor der Einmündung der Straße an der sich der Unfall ereignete?

    An der Stelle gilt noch Tempo 70, Nur wenige Meter weiter gilt Tempo 50.

    Warum überholt jemand an so einer Stelle, wo bereits klar ersichtlich das Tempolimit von 70 nochmal auf 50 reduziert wird?

    Und wo eine einmündende Straße schlecht einsehbar (hohe Büsche) auf die Gegenfahrspur mündet, die Gegenfahrspur, die man für einen sicheren Überholvorgang benötigt?

    *Die einmündende Straße an der Unfallstelle heißt Birresdorfer Straße, wenn das die Unfallstelle ist:

    Zum Rheintal · 53343 Wachtberg
    53343 Wachtberg
    www.google.de

    Für einen sicheren Überholvorgang mit dem Auto muss auch beim Überholen eines Fahrradfahrer die Gegenfahrspur benutzt werden.

    Auf googlemaps gemessen komme ich auf ca. 3,00 m für jede der beiden Fahrspuren.

    Manche Sachen gehen aber auch einfach so an mir vorbei. :sleeping:

    Bis mich dann eine Bekannte darauf aufmerksam gemacht hat: :*

    Kunststoffdeckel auf Tetrapacks oder Kunststoffflaschen müssen jetzt so mit einem Bändchen fixiert sein, dass sie beim Aufdrehen der Getränkeverpackung weiter daran befestigt sind und nicht einfach mal eben so verloren gehen können.

    Hintergrund ist der "Schlupf" der Deckel, die beim Recyceln des "Gelbe-Sack-Mülls" nicht fehlen sollen. Und die nicht im Restmüll landen sollen.

    Finde ich mal so eine richtig gute Idee, zumal ich großer "Deckel-Verleger". Jetzt geht er nicht mehr verloren!

    Neue EU-Verordnung? Wer weiß mehr, einfach so aus dem Stegreif?

    https://punkt-linden.de/news/leitplanken-limmerstrasse/

    Bitte nach StVO 45, 9 wieder abbauen, da es sich nicht um eine besondere Gefahrenlage, sondern lediglich Parkdruck handelt.

    Habe dort u. a. diese Fotos geschossen:

    Was wäre wohl, wenn dort Falschparker nicht mit solchen Elementen abgehalten würden?

    Ich finde die übrigens für den Radverkehr weniger bedrohlich, als wenn dort Autos stünden. Zumindest besteht bei den Metallelementen keine Dooring-Gefahr. Und der Fahrradverkehr fährt ganz selbstverständlich im Bereich der Haltestelle nicht nach rechts, sondern in Geradauslinie weiter.

    Wie wenig engagiert gegen Falschparker vorgegangen wird, konnte ich einmal mehr an einer meiner "Lieblingsstellen" erleben: Da standen mal wieder Falschparker im Absoluten Halteverbot. Der Hinweis auf das Absolute Halteverbot bei den Ordnungsbehörden trägt dazu bei, dass man in Ruhe bis zu Ende aussprechen darf, um auf dieses Delikt aufmerksam zu machen.

    Für dieses Delikt (Ordnungswidrigkeit im ruhenden Verkehr) ist werktags, tagsüber der Verkehrsaußendienst der Stadt Hannover zuständig.

    Und zwar: Mo-Do: 7:00 bis 16:00 Uhr, Fr 7:00 bis 15:00 Uhr

    Verkehrsaußendienst | Fachbereich Öffentliche Ordnung | Verwaltung | Landeshauptstadt Hannover | Organisationsdatenbank | 02 GIS Objekte | Media | Top Level Nodes

    Anschließend ist der Städtische Ordnungsdienst zuständig, und zwar:

    Zeitlich übt der Ordnungsdienst seine Aufgaben montags bis samstags zwischen 8 und 22 Uhr (...) aus.

    Städtischer Ordnungsdienst | Ordnungsrechts­angelegenheiten der Landeshauptstadt | Fachbereich Öffentliche Ordnung | Finanzen, Ordnung und Feuerwehr | Dezernate und Fachbereiche der LHH | Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover | Verwaltungen &…

    Es ging wohl schon zu sehr auf 22:00 Uhr zu, sodass man mir dort beschied, ich möge doch die Polizei kontaktieren. Denn die ist nach 22:00 Uhr zuständig.

    Falschparker im Absoluten Halteverbot in der Gartenallee:

    Die Polizei hat nach dem dringenden Hinweis auf das absolute Halteverbot immerhin zugestanden, dass man doch dort mal persönlich vorbeischauen wolle, trotz des Parkdrucks im Stadtteil. Wirklich hilfreiche Maßnahmen jedoch, wie Abschleppen, käme vermutlich nicht infrage, auch wenn es sich um ein absolutes Halteverbot handele.

    Also doch lieber die Metallelemente, auch wenn's komisch aussieht.

    Für mein "Geschmack" sollten in so einem Bericht keine Altersangaben gemacht werden, weil für den Unfallhergang, soweit ersichtlich und soweit darüber berichtet wird, sich keine Anhaltspunkte ergeben, dass das Alter dabei eine Rolle gespielt haben könnte.

    Der Fahrradfahrer wurde dem Bericht zufolge von hinten mit einem Auto als Tatwerkzeug niedergefahren. Angaben über angeordnete Tempolimits oder mögliche Erkenntnisse oder noch nicht vorhandene Erkenntnisse über die gefahrenen Geschwindigkeiten fehlen. Ich vermute mal, dass der Fahrradfahrer nicht zu schnell gefahren ist. ;(

    Da man zugleich aber auch eine komplette (!) Abschaffung der Benutzungspflicht fordert, würde sich das dann auf Angebotsradwege beziehen. Darüber hinaus könnte ich mir vorstellen, dass einige Städte mit extrem geringem Fahrradanteil (Ruhrpott…) das Argument der Sicherheit umdrehen: "Hier gibt es auch bei Belastungsniveau IV keine Unfälle (denn die Radfahrer haben wir alle vergrault), also dürfen wir da keinen Radweg bauen."

    Die Frage Radwegebau oder nicht, darf sich nicht länger auf die Frage Unfallschutz für Fahrradfahrer*innen konzentrieren und darin erschöpfen. Das war ohnehin immer schon ein vorgeschobenes Argument verknüpft mit der Absicht, freie Bahn für den ungebremsten Autoverkehr zu schaffen. Und das gilt nicht nur für den Fahrradverkehr, sondern auch für den Fußverkehr. Nicht ohne Grund gilt in Verkehrsberuhigten Zonen, dass dort kein Bürgersteig gebaut werden darf.

    Der Schwerpunkt der Verkehrsplanung muss darauf liegen, den Autoverkehr deutlich zu reduzieren. Das schließt nicht aus, dass es weiter Radwege gibt. Selbst in einer autofreien Stadt machen Radwege Sinn. Das wurde mir einmal mehr bewusst, als ich beim Fahrradfest am Maschsee diese Transportfahrräder sah, von denen ich oben ein Foto eingefügt habe.

    Wenn diese Transportfahrräder in großer Anzahl zum Einsatz kommen, dann sollen sie die vom Autoverkehr befreite Fahrbahn benutzen. Und da darf gerne ein niedriges Tempolimit gelten. Die fotografierten Räder sind ohnehin auf 25 km/h limitiert. Es gibt dann jedoch immer noch genug Fahrradverkehr für gut ausgebaute Fahrradwege!

    Man sollte vielleicht eher mal hinterfragen, ob "hat keinen Stellplatz" wirklich als Freischein für alle Ewigkeit gelten sollte, oder ob man nicht in diesem Falle den Besitz eines Fahrzeugs von der Suche nach Alternativen abhängig macht – und dauerhaftes Parken am Fahrbahnrand wirklich nur dann erlaubt, wenn sich nichts anderes findet.

    Parken am Fahrbahnrand ist ein absolutes NoGo, wenn man eine wirksame Verkehrswende will.

    Aber auch Parken auf Privatgrundstücken geht gar nicht.

    Warum überhaupt noch Autos bauen? In bestimmten Sonderformen macht das Sinn. Zum Beispiel Fahrzeuge der Rettungskräfte, aber fast alle anderen Transportaufgaben lassen sich auch ohne Autos bewältigen. In Hannover und in anderen Städten wurden in der Zeit des 1. Weltkriegs sogar Kranken- und Verletztentransporte mit der Straßenbahn durchgeführt. Und es gab bis in die 50er-Jahre in Hannover und andernorts zum Teil ausgedehnte Güterstraßenbahnnetze.