Was denn nun?
Der Artikel - vielen Dank für den Link - beinhaltet einen krassen Widerspruch.
In einem mittleren Absatz heißt es: „Markierte Sicherheitsabstände zwischen Parkständen und Radweg bzw. Radfahrstreifen werden leider auch in Hamburg von vielen Autofahrern beim Parken nicht eingehalten“, so Lau. „Meist ist dieser Abstand der Bereich zwischen linkem Bordstein des Parkstands und der rechten Seitenlinie des Radfahrstreifens. Ausreichende Überwachung des ruhenden Verkehrs durch die Polizei gibt es in Hamburg bei Weitem nicht. Bei neueren Planungen wird deshalb nun teilweise ganz auf das Markieren des Abstands verzichtet, weil sich ohnehin zu wenige Autofahrer daranhalten.“
Am Ende des Artikels jedoch steht geschrieben: "Bei der Planung von neuen Radverkehrsanlagen sei die Polizei beteiligt und achte „strikt auf die Einhaltung der Vorgaben zum Sicherheitstrennstreifen“."
Was gilt denn nun???
Der holländische Griff, der in dem Artikel erwähnt wird, heißt deshalb so, weil holländische Autofahrer-Lehrlinge das so beigebracht bekommen? Und öffnen tatsächlich alle Holländer so ihre Autotüren, wie in dem Artikel beschrieben? Gibt es vielleicht sogar höhere Strafen, wenn ein Autofahrer durch unachtsames Türen-Öffnen einen Radler zu Fall gebracht hat und nachgewiesen werden kann, dass er das nicht mit dem "holländischen Griff" getan hat?
Muss wohl mal wieder Urlaub in den Niederlanden machen. Ein Gesprächsthema mehr hätte ich damit schon mal. Oder gibt's hier jemand, der dort öfter ist, und mehr weiß?