Beiträge von Ullie

    Im Thread "lustige Schilder" hatte ich ein Foto von einer "temporären" Fahrradstraße reingestellt. Hier noch mal mit Karte auf openstreetmap-Basis:

    Daraufhin hatte mich KSM darauf aufmerksam gemacht, dass alleine schon das Schild Fahrradstraße ausreicht, um allen Verkehrsteilnehmern unmissverständlich klar zu machen, dass in einer Fahrradstraße nur Tempo 30 gefahren werden darf.

    Trotzdem gibt es in Hannover viele Fahrradstraßen-Schilder [Zeichen 244] in Kombination mit Tempo-30-Zone-Schildern [Zeichen 274.1].

    Ist das jetzt Zufall, weil an vielen Stellen der Beginn einer Fahrradstraße zusammenfällt mit dem Beginn einer Temo-30-Zone?

    Oder befürchtet die Verkehrsverwaltung, dass Autofahrer (und Radfahrer) das nicht wissen, dass in der Fahrradstraße nur max. Tempo 30 km/h gefahren werden darf?

    Wie ist das denn andernorts so geregelt?

    Es dürfte ganz klar keine Zebras über Straßenbahnschienen geben! Müsste nachschauen, ob das in der VwV-StVO oder R-FGÜ steht, aber irgendwo steht's ...

    Das Verbot von Zebras über Gleise wird aber nicht überall beachtet, im Umfeld des Frankfurter Bahnhofs sieht man bspw. Verstöße dagegen ..

    Du hast Recht, aber auch wieder nicht. In Hannover wurde mal darüber berichtet, dass Zebrastreifen, die über Straßenbahnschienen führen, Bestandsschutz haben. Wenn in Hannover die Gleisanlagen für die Straßenbahn erneuert werden, dann werden eventuell noch vorhandene Fußgängerüberwege mit Zebrastreifen durch ampelgesteuerte Überwege ersetzt.

    Der hier ist zum Beispiel auch in ein paar Jahren fällig: https://www.google.de/maps/@52.37291…!7i13312!8i6656

    Und den hier nur wenige Meter weiter, den gibt es heute schon nicht mehr: https://www.google.de/maps/@52.37273…!7i13312!8i6656

    In einer Fahrradstraße ist doch eh Tempo 30...

    Verrückt - du hast Recht, das ist mir vermutlich noch nicht aufgefallen, weil in Hannover bei vielen Fahrradstraßen (allen?) immer auch ein Tempo-30-Schild oder ein Tempo-30-Zone-Schild hängt. Oder ist das gar nicht so? Da muss ich die nächsten Tage mal drauf achten.

    Tatsächlich hatte ein Autofahrer einmal dagegen geklagt, dass er ein Ordnungsgeld zahlen musste, weil er mit Tempo 43 km/h in der Fahrradstraße unterwegs war: "Das Baden-Württemberger Oberlandesgericht Karlsruhe stellte nun in seiner Grundsatzentscheidung fest, dass auf den mit einem Fahrrad in einem blauen Kreis gekennzeichneten Fahrradstraßen ein Tempolimit von 30 km/h gilt. Solche Straßen dürfen nur von Fahrradfahrern und von langsam fahrenden Anliegern befahren werden. Dem Charakter der Fahrradstraße werde „als Sonderweg nur eine allgemein gültige und von der konkreten Verkehrssituation unabhängige Geschwindigkeitsbegrenzung“ gerecht, hieß es in der Begründung aus Karlsruhe. Die Vorinstanz hatte dagegen argumentiert, dass angesichts der „konkreten örtlichen Verhältnisse“ auch eine Geschwindigkeit von bis zu 50 km/h erlaubt gewesen wären. Dem widersprachen die Richter entschieden." https://www.rechtsindex.de/verkehrsrecht/…fahrradstrassen

    Ob das Grundsatzurteil auch für andere Bundesländer maßgebend ist, kann ich leider nicht beurteilen.

    In der Anlage 2 zur StVO steht unter der laufenden Nummer 23 das Verkehrsschild für die Fahrradstraße und zur Erläuterung, was es damit auf sich hat steht da außerdem: "2. Für den Fahrverkehr gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. (...)" https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/anlage_2.html

    Wie ist das denn bei dir in der Gegend KSM oder bei anderen, die hier mitlesen? Hängt dort an Fahrradstraßen nur das Schild Fahrradstraße und alle wissen Bescheid, ab hier gilt nur noch maximal Tempo 30? Oder wird zusätzlich zu den Fahrradstraßen-Schildern [Zeichen 244] ein Schild max. Tempo 30 aufgestellt oder ein Schild Tempo-30-Zone [Zeichen 274.1]?

    Jedenfalls sind die von mir fotografierten Schilder dann noch mal ganz besonders "doppelt gemoppelt": In einer Straße, die als Fahrradstraße gekennzeichnet ist, werden Schilder aufgestellt, die für einen kurzen Abschnitt der Fahrradstraße festlegen, dass von 6-22 Uhr nicht schneller als 30 km/h gefahren werden darf. Dazu kommt, dass dieser Abschnitt so kurz ist (ca. 80 m), dass kaum Platz ist, um darin auf 50 km/h zu beschleunigen.

    Vielleicht hat sich die Verkehrsbehörde gedacht, es könne ja nichts schaden, da noch mal extra drauf hinzuweisen, dass da ein Kindergarten ist, an dem nur mit max. 30 km/h vorbeigefahren werden darf. Ärgerlich ist allerdings, dass die ganz besonders autovernarrten Parteien in der Stadt der Verkehrsbehörde an anderer Stelle zum Vorwurf gemacht hatten, sie "missbrauchten" die Möglichkeiten ein sogenanntes "Strecken-30" jeweils vor Schulen, Kindergärten und Altenheimen zu verhängen, um damit durch die Hintertür ein flächendeckendes Tempo 30 in der ganzen Stadt einzuführen.

    Und was muss ich da jetzt feststellen? Hannovers Verkehrsbehörde erlässt ein sogenanntes "Strecken-30" für einen Abschnitt der Adolfstraße, auf dem ohnehin schon Tempo 30 gilt.:rolleyes:

    Kürzlich wurden ja Forderungen laut, dass Elektro-Tretroller mit Blinklicht ausgestattet werden sollen. Bislang bin ich - vielleicht war das etwas etwas naiv gedacht - davon ausgegangen, dass Tretrollerfahrer ganz normal die Hand raushalten, wie Radfahrer, wenn sie abbiegen. Einige Elektro-Tretrollerfahrer, die ich danach fragte, sagten jedoch, dass das gar nicht möglich sei beim Elektro-Tretrollerfahren.

    Zugegeben auch beim Radfahren zeigen nicht immer alle das Ändern der Fahrtrichtungsänderung mit "Handraushalten" an. Aber viele Radfahrer tun es und es wird auch immer wieder darauf hingewiesen, nicht zuletzt in § 9 der StVO, Abs. 1: "Wer abbiegen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. (...)" https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__9.html

    Und die SZ schreibt dazu: "Durch nachlässiges Verhalten beim Abbiegen bringen sich viele Fahrradfahrer in Gefahr und Autofahrer auf die Palme: Sie verzichten aufs Handzeichen. Doch so wie motorisierte Verkehrsteilnehmer beim Spurwechsel oder Abbiegen blinken müssen, ist der rechtzeitige und unmissverständliche Wink mit der Hand für Radler Pflicht." aus SZ vom 10.10.2014: "Winke, winke! - Handzeichen für abbiegende Radler Pflicht"

    https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/ver…141010-99-04899

    Sollte es tatsächlich so sein, dass Scheuers Ministerium diesen Aspekt gar nicht bedachte, als die E-Tretroller, "die Mobilitätslösung für den letzten Kilometer", losgelassen wurden, :sleeping: oder dachte man vielleicht: "Naja, für ein Kilometer, da ist das Handraushalten nicht so wichtig?"?X/

    Warum ist das sonst keinem schon früher aufgefallen und hat entsprechend interveniert? Ich habe davon im Radio gehört in einem Interview, in dem Karl Lauterbach, der Gesundheitsexperte der SPD, darauf hinwies.

    Andererseits: Autofahrer "auf die Palme zu bringen", wie die SZ formuliert, ist nicht besonders schwer. Dazu genügt es bereits mit dem Fahrrad im Straßenverkehr anwesend zu sein. Und auch wenn man als Radfahrer alles richtig macht, fühlen sich Autofahrer ganz schnell auf die Palme gebracht.

    Verzichten wir halt als Radfahrende zukünftig auf's Arm raushalten. Ich habe da sowieso immer so ein ungutes Gefühl bei den geringen Überholabständen, die sich Autofahrende oft erlauben.

    Dann ist es jedoch auch wichtig, höchst offiziell zu klären, dass Radfahrer in keinster Weise zum Handraushalten verpflichtet sind, so dass im Falle eines Unfalls ihnen keiner einen "juristischen Strick" draus drehen kann, wenn sie's nicht getan haben, während Elektrotretroller-Nutzern ggf. so was "verziehen" wird.

    Elektrotretroller bald nur noch mit Blinklicht? Fotomontage:

    In dem von dir verlinkten Cartoon wird noch mal die Legende vom Elektro-Tretroller als Transportmittel für die letzte Meile (bzw. den letzten Kilometer ) angesprochen. "Are they a last mile transit revolution?"

    Wie werden eigentlich die anderen Kilometer zurückgelegt, die vor diesem "letzten Kilometer" liegen?

    Hannovers Fahrradstraßen:

    Ein Gerichtsurteil beklagte die Enge in einer von der Stadtverwaltung ausgewiesenen Fahrradstraße (Kleefelder Straße). Ob die Stadtverwaltung das so auf sich sitzen lässt, ist noch nicht geklärt.

    In diesem Fall betreff der Fahrradstraße Adolfstraße jedoch sehe ich schnellen Handlungsbedarf. Diese Fahrradstraße leidet niicht darunter, dass sie zu schmal wäre. Aber hier wurde ein kurzer Abschnitt der Fahrradstraße mit einem temporären Tempo 30 ausgeschildert. Richtig wäre wohl an der Einfahrt von der Humboldtstraße aus ein Tempo-30-Zone-Schild. Die anderen möglichen Einfahrten in die Adolfstraße erfolgen innerhalb der umgebenden Tempo-30-Zone.

    googlestreetview zu Foto 1: https://www.google.de/maps/@52.36855…6thumbfov%3D100

    Damals gab es noch keine Fahrradstraße Adolfstraße sondern nur ein kleines Stück Radweg.

    Das Tempo-30-Schild auf dem zweiten Foto kann also entfallen.

    googlestreetview zu Bild 2: https://www.google.de/maps/@52.36846…!7i13312!8i6656

    Und was machen wir bis dahin? Es stehen schon seit 20 Jahren Planungen im Raum, die bereits auf rund 500 m Länge vorhandene Fußgängerzone Limmerstraße, in der auch Rad gefahren werden darf und in der auch ÖPNV, auch mit der Straßenbahn stattfindet, einfach zu verlängern. In diesem Zusammenhang wurde auch immer wieder darauf hingewiesen, dass das Parken am Straßenrand erlaubt sein muss, so lange dort regulärer Autoverkehr stattfindet.

    An dieser Stelle vielen Dank für deinen Hinweis auf den Artikel über die Fraunhoferstraße.) Dort ist es ja anscheinend gelungen durch die Anlage eines Fahrradstreifens die parkenden Autos wegzukriegen.

    Aber mal von der Möglichkeit abgesehen, die Parkplätze zu entfernen, was ich (nebenbei bemerkt) außerordentlich begrüße, würden Fahrradpiktogramme in den Gleisen das Entfernen der Parkplätze weiter hinauszögern, weil so ja eine Möglichkeit geschaffen wäre, einigermaßen gefahrlos mit dem Rad zu fahren? Oder sollte man alles so lassen wie es ist, bis noch weitere Dooring-Unfälle geschehen, die dann vielleicht dazu beitragen, dass die Parkplätze wegkommen?

    Zu der von dir verlinkten "Gewissensfrage" der "Süddeutschen Zeitung": Höre ich eine Bahn nahen, dann fahre ich neben das Gleis und warte dort, bis die Bahn vorbei ist.

    Eine ganz ähnliche Situiation gibt es übrigens für Fußgänger an Zebrastreifen: Da hat eine Straßenbahn ganz klar Vorrang, ein Omnibus aber ist wartepflichtig. Wer also den Omnibusfahrgästen keine zusätzlichen Wartezeiten zumuten will, der sollte sich mit ganz besonders vorausschauendem Blick im Verkehr bewegen und schon frühzeitig weit vor dem Zebrastreifen warten, sonst wartet nämlich der Busfahrer, der ja bereits die Anwesenheit eines Fußgängers am Straßenrand so bewerten muss, dass der Fußgänger den Zebrastreifen gleich benutzen wird.

    Heute bin ich mit E-Scooter in Köln rumgefahren, ordnungsgemäß auf der Fahrbahn, prompt wurde ich aus einem Auto angepöbelt, ich solle auf dem Gehweg fahren. Da bin ich dann auch ein bisschen ausgerastet.

    Die Autofahrer werden sich eines Tages noch die schöne Zeit zurückwünschen, da sie "ihre" Fahrbahn nur mit Radfahrern teilen mussten und nicht auch noch mit Elektro-Tretrollern.

    Es gibt seit rund 20 Jahren auch ein Zwischending zwischen den Stehrollern und den herkömmlich aussehenden.

    Fahrzeuge,die zwar auch nur 20km/h fahren dürfen,aber einen Sattel haben.

    https://tante-paula.de/praktisch/roller.html

    https://www.charly-roller.com/

    Durch das Sitzen verschiebt sich der Schwerpunkt,so das die Unfallwahrscheinlichkeit sinkt

    Durfte, darf man denn mit "Tante Paula" auch auf dem Radweg fahren, wie mit den neuen Elektro-Tretrollern? Und gibt es eine Helmpflicht?

    In Hannover ist es eher unüblich, aber in anderen "Straßenbahnstädten" ist es zum Teil ausdrücklich durch Piktogramme empfohlen: Das Radfahren zwischen den Schienen eines Straßenbahngleises.

    Hier ein Link zu einem Bild aus Bremen: https://www.weser-kurier.de/cms_media/modu…ro-IMG_1202.jpg

    In dem dazugehörigen Artikel "Radler dürfen zwischen Gleisen fahren - ADFC fordert Fahrrad-Piktogramme" vom 31.7.2017, https://www.weser-kurier.de/region/wuemme-…id,1630930.html fordert der ADFC, dass mit Piktogrammen in den Gleisen darauf hingewiesen wird, dass dort mit dem Fahrrad gefahren werden darf.

    Aber auch in Hannover, zum Beispiel auf der Limmerstraße, gibt es Bereiche, in denen es sich empfiehlt, nicht rechts neben dem Gleis und damit in der Dooring-Zone zu fahren, sondern zwischen den Schienenen. Allerdings kenne ich keine Stelle in Hannover, wo Fahrradpiktogramme in Gleisen markiert sind.

    Hier ein Beispiel aus Hannover, wo sich das empfiehlt, im Gleis zu fahren:

    radverkehrsforum.de/attachment/11078/   radverkehrsforum.de/attachment/11079/

    Was habt ihr für Erfahrungen damit gemacht, mit dem Fahrrad zwischen den Straßenbahn-Schienen zu fahren? Ich persönlich ziehe die Gefahr beim Hineinlenken in das Gleis in der Rillenschiene hängen zu bleiben der Gefahr vor, an einer sich öffnenden Autotüre hängen zu bleiben. Gegen die erste Gefahr ist ein Kraut gewachsen, nämlich nicht zu spitzwinklig über die Rillenschiene zu fahren. Gegen die zweite Gefahr, Dooring-Unfall, ist noch kein Kraut gewachsen, bzw. die Bereitschaft der Verkehrsbehörden, grundsätzlich Schiebetüren an Autos vorzuschreiben, ist nicht erkennbar. (Übrigens geschah ziemlich genau an der fotografierten Stelle einem Bekannten kürzlich ein Dooring-Unfall, bei dem er mit dem Fahrrad stürzte, sich zum Glück aber nur leicht verletzte.)

    Fahrradpiktogramme in den Gleisen würden dazu beitragen, Autofahrenden zu signalisieren, dass ein Radfahrer da zu Recht zwischen den Schienen fährt. Leider erkennen manche Autofahrende nicht die Gefahr, die Radfahrenden droht, wenn sie rechts vom Gleis fahren. Und diese Autofahrerenden sind dann bisweilen genervt, weil sie sich in ihrem Fortkommen behindert sehen.

    Hier noch der Link zum googlemaps-Satellitenbild: https://www.google.de/maps/@52.37411…t/data=!3m1!1e3

    Ein Foto von Hannovers "Stadtautobahn" der mehrspurigen Lavesallee, die am Waterlooplatz entlangführt. Am letzten Fraeitag im Juli 2019 war sie wie schon oft am letzten Freitag eines jeden Monats von Radlern belebt, die an der Critical Mass teilnehmen:

    Treffpunkt für die Critical Mass in Hannover ist stets der letzte Freitag eines Monats um 18:30 am Klagesmarkt. https://criticalmasshannover.wordpress.com/

    "Dies sei "ein Geschäft mit rasierklingendünnen Margen", heißt es in der Studie. Für die Dienstleister sei es eine "Herausforderung, Geld mit diesem Service zu machen".

    Auch wenn ich mich damit dem Vorwurf aussetze, "Verschwörungstheorien" zusammenzubasteln:

    Meines Erachtens, geht es dabei gar nicht darum, einen Gewinn zu erwirtschaften, sondern vielmehr darum, den Eindruck zu erwecken, dass Auto sei als städtisches Verkehrsmittel unverzichtbar. In Hannover und Hamburg ist jetzt Moia am Start. Eine hundertprozentige VW-Tochterfirma, die vermutlich nicht die Investitionen aufbringen könnte für ihren "Shuttle on demand Service" ohne die Konzernmutter im Rücken. Bei Moia ist meines Erachtens klar: Ohne finanzkräftiges Autounternehmen im Hintergrund gäbe es so was nicht. Und warum ist ein Autoproduzent daran interessiert, dass es Moia gibt?

    Weil VW bei Gretha Thunberg punkten will? Weil VW dann weniger Autos verkauft statt mehr? ;)

    Bei den im Artikel beschriebenen Car-sharing Modellen geht es um nichts anderes als darum, noch mehr Geld mit dem Vertrieb von Autos zu generieren aber dabei gleichzeitig den Eindruck zu erwecken, man tue was Gutes für die Umwelt. Das ist vergleichbar damit, dass Tabakunternehmen Light-Zigaretten oder Menthol-Zigaretten verkaufen. Und ich befürchte, dass auch das klassische Car-Sharing mit festen Stationen keinen Beitrag zu einer Verkehrswende leistet, die diesen Namen wirklich verdient hätte.

    Damit wird das Geschäfsgebiet beschrieben. Das der E Roller nur auf der Fahrbahn fahren darf, sollte klar sein. Ich habe auch noch nie einen Emmy auf dem Gehweg fahren sehen. Dafür sehen die zu sehr nach KFZ und zuwenig nach Spielzeug aus.

    Eine Fahrerlaubnis ist für den Emmy zwingend erforderlich.

    Was mich ein bisschen wundert: Die Elektro-Tretroller wurden von unserem Bundesverkehrsminister als Alternative zum Auto propagiert. Diese "Emmy-Elektro-Motorroller", die bis zu 45 km/h schnell fahren können, sind doch näher am Auto dran als so eine Elektrotretroller mit 20 km/h. Bei den Elektro-Motorrollern ist aber anscheinend noch keiner auf die Idee gekommen, sie als Alternative zum Auto zu bewerben. Warum eigentlich nicht?

    Anders als die Benzingetriebenen Motorroller, die ja unheimlich laut sind (Schimpfwort: "Spirituskocher") und deshalb viele Menschen nervt, kommen die E-Motorroller ja wirklich sehr leise daher. Mich hat mal einer überholt, als ich mit dem Fahrrad fuhr, den habe ich gar nicht kommen hören. Drum hatte ich mich dann auch ganz schön erschreckt.

    Andererseits ist ein leiser Motorroller (dank E-Motor) doch eine Option die verbreiteten Vorbehalte gegen Motorrollerfahrer reklamemäßig zu pulverisieren.

    Bevor ich einen dieser Leih ERoller fahre,müsste so einiges zusammenkommen.

    Ich empfinde die als zu teuer.1 € pro Fahrt und 19 ct/min ist teurer,als die Car2Go Smarts. Die kosten nur 19ct.

    Eine weitere Alternative ist Myemmy,die bis zu 45kmh schnell sein können,womit die dann schneller am Ziel sein können.Man kann sogar sitzen

    Myemmy

    Auf der von dir verlinkten Memmy-Internetseite lese ich:

    "Gleite geschmeidig durch die ganze Stadt…

    Ob beheizter Gehweg in Winterhude, kahler Asphalt in der Hafencity oder heißes Pflaster aufm Kiez ..."

    Ich kenne den beheizten Gehweg in Winterhude nicht, ist der denn auch für Mopeds mit Geschwindigkeiten bis 45 km/h freigegeben?

    Gibt es auch schon in Schland!

    Die Rheinstettener Piktogrammspur habe ich der Wikipedia als Bild spendiert, das untere.

    Die in Waghäusel habe ich für diesen Artikel verwendet.

    Hinter beiden steckt das Büro VARplus, das in beiden Orten das Radverkehrskonzept gemacht hat und auch in Gremien sitzt, wo es sich für die offizielle Einführung dieser bisher unverbindlichen Pflastermalkunst einsetzt.

    Abseits von VAR sind die Malereien etwas spartanischer, hier in KA. in Grün sind's die beiden Cityrouten ...

    Vielen Dank für deine Hinweise. Ein Bild von der Straße in Rheinstetten mit dem Fahrradpiktogramm und zwei Pfeilspitzen eine unter und eine über dem Fahrrad habe ich auf Seite 11 dieser Powerpoint-Präsentation gefunden. https://ris.geocms.com/rheinstetten/r…age/id/21378,52 In der angegebenen Quelle ist auf dem Foto eine Straße zu sehen, die keine Mittelleitlinie-Markierung hat. Auch dieses Detail halte ich für sehr wichtig.

    Gibt's da eigentlich einen bestimmten Grund für die unterschiedliche Anordnung der Pfeilspitzen?

    Ich habe mal die Anordnung der Pfeile variiert, die ich in Straßburg fotografiert hatte:

    So sieht in Straßburg das Fahrradpiktogramm mit dem Doppelpfeil aus:

    Und so ist die Anordnung der beiden Pfeile in Rheinstetten:

    Bei dem zweiten Motiv sehe ich die Verwechslungsgefahr zu: "Hier geht es zum Fahrradparkhaus."

    Bei der Gelegenheit eine Frage an die Niederlande-Besucher: Gibt es Beispiele für diese Markierung mit dem Doppelpfeil auch in Holland. Mir sind sie dort noch nicht aufgefallen.

    Und es widerspräche ja auch so ein bisschen der Idee der Seperation in den Niederlanden, die mir ja deshalb so unangenehm aufgefallen ist, weil dort selbst auf sehr schmalen Zweirichtungs-Radwegen außerorts mit Motorroller-Betrieb gerechnet werden muss, weil diese Motorroller nicht auf der Straße fahren dürfen. In Deutschland dürfen motorisierte Zweiräder, die nicht schneller als 25 fahren können, außerorts auf dem Radweg fahren. In den Niederlanden müssen sie das.

    Ich versuche ja, gegen einen Schutzstreifen in einer Straße mit Tempo 30 zu klagen.

    Genauer gesagt den in Bad Herrenalb.

    Auslöser war, dass ich eines Tages diese Straße so wie immer fuhr, nur dass an diesem Tag ein Schutzstreifen hingepinselt war, meine üblicher´Fahrweg war aber knapp außerhalb des untermaßigen Streifens, was gleich an diesem ersten Tag in ein Abdrängmanöver endete, mit Schaden zu Glück nur am Auto des Abdrängers, Polizei stand zufällig grad gegenüber, ging alle gut aus für mich, aber der Ehrgeiz war geweckt, mal ein Exempel zu statuieren, das Ding wegzukriegen ... Ob's klappt, ist unklar, s.a. Link ...

    Vor paar Tagen war ich wieder mal in H'alb, natürlich wieder links der Markierung gefahren, der Verkehr war etwas zäh wegen vieler Fußgänger, die ein Zebra nutzten, wäre evtl. sogar etwas schnenner voran gekommen, auf jeden Fall war ich kein Verkehrshindernis durch die Nichtnutzung, was aber einen Motorradfahrer 2-3 Plätze hinter mir nicht dran hinderte mich anzuschnauzen "Radweg!" etc.

    Gegen diesen "Schutzstreifen" kann man zu Recht klagen. Selbst wenn das Ergebnis darin besteht, dass der Schutzstreifen dann ersatzlos entfernt wird, ist das für die Verkehrssicherheit der Radfahrer vermutlich von Vorteil gegegnüber der jetzigen Situation.

    Ich habe bislang von deiner Klageschrift, die in deinem Link, http://daten.mueck.de1.cc/verkehr/halbklage.html , enthalten ist, nur die ersten 8 von 20 Seiten gelesen, aber mir ist bereits ein Problem aufgefallen, dass auch in Hannover bei der Planung des Kötnerholzweg (zwischen Fösse- und Limmerstraße) im Raum stand:

    Es gab dort alte Hochbordradwege, die zu schmal waren. Parkplätze sollten nicht im großen Stil wegfallen, um breite Radfahrstreifen oder einen breiten Hochbordradweg zu schaffen. Diese Forderung stand allerdings im Raum. Wie häufig haben Verwaltung und Politik gekniffen, obwohl sich im Prinzip alle einig sind, dass die vielen Autos ein Riesenproblem darstellen und eine Reduktion sinnvollerweise bei den Parkplätzen beginnen muss.

    ("Anfänger beschäftigen sich mit dem fließenden Verkehr, Kenner mit dem ruhenden Verkehr!")

    Deiner Klageschrift entnehme ich, dass die Schutzstreifen breiter hätten markiert werden können und die Verwaltung sich deshalb auf das allerunterste Mindestmaß beschränkt hat, weil sie eine verbleibende Fahrbahnbreite von 5,00 m erzielen wollte, anstatt nur 4,50 m. (4,50 m wäre das Mindestmaß.) Und warum 5,00 m. Warum begnügt sich die Verkehrsbehörde nicht mit dem Mindestmaß von 4,50 m für die verbleibende Fahrbahnbreite zwischen den Schutzstreifenmarkierungen? Weil sie ein eher ein hohes als ein niedriges Autoverkehrsaufkommen auf der Straße erzielen will. Die Priorität der Verwaltung ist das hohe Autoverkehrsaufkommen, das auf der Straße abgewickelt werden soll.

    Dabei will ich jetzt gar nicht so weit gehen, dass die verantwortlichen Verkehrsplaner (und die politischen Entscheider) im Hinterkopf dachten: "Pinseln wir doch einen "bescheidenen" Schutzstreifen auf die Straße, der die Autofahrer motiviert die Radler anzuhupen und anzupöbeln weil sie links neben dem viel zu schmalen Schutzstreifen fahren, dann "verpieseln" sich über früh oder spät die Radler ganz von selber, die will ohnehin keiner haben." Das glaub ich eher nicht, aber ganz ausschließen kann man auch das nicht.

    In Hannover hat man für den Kötnerholzweg ebenfalls nicht das Mindestmaß von 4,50 m für die Fahrbahnbreite zwischen den Schutzstreifen genommen. Sondern 5,00 m wie in deinem Beispiel in Bad Herrenalb. Allerdings ist die Gesamtbreite der Fahrbahn im Kötnerholzweg größer, die Schutzstreifen konnten deshalb breiter angelegt werden und es konnte ein 25 cm breiter Abstandsstreifen markiert werden.

    An der Stelle ist auch noch zuerwähnen, das bereits seit 25 Jahren die Forderung im Raum steht und auch immer wieder deutlich vernehmbar formuliert wurde, den Kötrnerholzweg für den Durchgangsverkehr zu sperren, und den Verkehr weiträumig umzuleiten, so dass der Kötnerholzweg zum Teil der Tempo 30 Zone rechts und links der Straße gewörden wäre und zum Teil auch Fußgängerzone mit Fahrradfreigabe. Diese Position konnte sich jedoch leider nie durchsetzen. Auch die Tempo 30 Forderung, von vielen Bürgern laut erhoben, wurde nicht umgesetzt.

    "Neben den Fahrspuren wurden Radfahrschutzstreifen beidseitig der Fahrbahn in einer Breite von 1,50 m markiert, die von jeweils 50 cm breiten Schutzstreifen flankiert sind. Als effektiv zu nutzende Fahrbahnbreite bleiben 5 Meter." So heißt es auf Seite 56 in einer Broschüre der Stadt Hannover, mit dem Titel: "ÖFFENTLICHE RÄUME ZUM LEBEN STADTRÄUME NEU GESTALTEN" vom November 2015. https://www.google.de/url?sa=t&rct=j…Zz3Xt4GfQyHgb2p

    Ich erwähne das alles deshalb so ausführlich, weil ich Schutzstreifen innerorts und auch außerorts (zur Zeit in Deutschland rechtlich nicht möglich, aber in den Niederlanden) in Verbindung mit einem niedrigen Tempolimit als eine Verbesserungsmöglichkeit für den Radverkehr sehe, wenn diese Schutzstreifen entsprechend breit sind. Und wenn auf der Fahrbahn Autoverkehr herrscht, der durch ein Tempolimit so herabgebremst wird, dass es zusammen mit ausreichend breiten Schutzstreifen eine Verbesserung für den Radverkehr bringt.