Ich versuche ja, gegen einen Schutzstreifen in einer Straße mit Tempo 30 zu klagen.
Genauer gesagt den in Bad Herrenalb.
Auslöser war, dass ich eines Tages diese Straße so wie immer fuhr, nur dass an diesem Tag ein Schutzstreifen hingepinselt war, meine üblicher´Fahrweg war aber knapp außerhalb des untermaßigen Streifens, was gleich an diesem ersten Tag in ein Abdrängmanöver endete, mit Schaden zu Glück nur am Auto des Abdrängers, Polizei stand zufällig grad gegenüber, ging alle gut aus für mich, aber der Ehrgeiz war geweckt, mal ein Exempel zu statuieren, das Ding wegzukriegen ... Ob's klappt, ist unklar, s.a. Link ...
Vor paar Tagen war ich wieder mal in H'alb, natürlich wieder links der Markierung gefahren, der Verkehr war etwas zäh wegen vieler Fußgänger, die ein Zebra nutzten, wäre evtl. sogar etwas schnenner voran gekommen, auf jeden Fall war ich kein Verkehrshindernis durch die Nichtnutzung, was aber einen Motorradfahrer 2-3 Plätze hinter mir nicht dran hinderte mich anzuschnauzen "Radweg!" etc.
Gegen diesen "Schutzstreifen" kann man zu Recht klagen. Selbst wenn das Ergebnis darin besteht, dass der Schutzstreifen dann ersatzlos entfernt wird, ist das für die Verkehrssicherheit der Radfahrer vermutlich von Vorteil gegegnüber der jetzigen Situation.
Ich habe bislang von deiner Klageschrift, die in deinem Link, http://daten.mueck.de1.cc/verkehr/halbklage.html , enthalten ist, nur die ersten 8 von 20 Seiten gelesen, aber mir ist bereits ein Problem aufgefallen, dass auch in Hannover bei der Planung des Kötnerholzweg (zwischen Fösse- und Limmerstraße) im Raum stand:
Es gab dort alte Hochbordradwege, die zu schmal waren. Parkplätze sollten nicht im großen Stil wegfallen, um breite Radfahrstreifen oder einen breiten Hochbordradweg zu schaffen. Diese Forderung stand allerdings im Raum. Wie häufig haben Verwaltung und Politik gekniffen, obwohl sich im Prinzip alle einig sind, dass die vielen Autos ein Riesenproblem darstellen und eine Reduktion sinnvollerweise bei den Parkplätzen beginnen muss.
("Anfänger beschäftigen sich mit dem fließenden Verkehr, Kenner mit dem ruhenden Verkehr!")
Deiner Klageschrift entnehme ich, dass die Schutzstreifen breiter hätten markiert werden können und die Verwaltung sich deshalb auf das allerunterste Mindestmaß beschränkt hat, weil sie eine verbleibende Fahrbahnbreite von 5,00 m erzielen wollte, anstatt nur 4,50 m. (4,50 m wäre das Mindestmaß.) Und warum 5,00 m. Warum begnügt sich die Verkehrsbehörde nicht mit dem Mindestmaß von 4,50 m für die verbleibende Fahrbahnbreite zwischen den Schutzstreifenmarkierungen? Weil sie ein eher ein hohes als ein niedriges Autoverkehrsaufkommen auf der Straße erzielen will. Die Priorität der Verwaltung ist das hohe Autoverkehrsaufkommen, das auf der Straße abgewickelt werden soll.
Dabei will ich jetzt gar nicht so weit gehen, dass die verantwortlichen Verkehrsplaner (und die politischen Entscheider) im Hinterkopf dachten: "Pinseln wir doch einen "bescheidenen" Schutzstreifen auf die Straße, der die Autofahrer motiviert die Radler anzuhupen und anzupöbeln weil sie links neben dem viel zu schmalen Schutzstreifen fahren, dann "verpieseln" sich über früh oder spät die Radler ganz von selber, die will ohnehin keiner haben." Das glaub ich eher nicht, aber ganz ausschließen kann man auch das nicht.
In Hannover hat man für den Kötnerholzweg ebenfalls nicht das Mindestmaß von 4,50 m für die Fahrbahnbreite zwischen den Schutzstreifen genommen. Sondern 5,00 m wie in deinem Beispiel in Bad Herrenalb. Allerdings ist die Gesamtbreite der Fahrbahn im Kötnerholzweg größer, die Schutzstreifen konnten deshalb breiter angelegt werden und es konnte ein 25 cm breiter Abstandsstreifen markiert werden.
An der Stelle ist auch noch zuerwähnen, das bereits seit 25 Jahren die Forderung im Raum steht und auch immer wieder deutlich vernehmbar formuliert wurde, den Kötrnerholzweg für den Durchgangsverkehr zu sperren, und den Verkehr weiträumig umzuleiten, so dass der Kötnerholzweg zum Teil der Tempo 30 Zone rechts und links der Straße gewörden wäre und zum Teil auch Fußgängerzone mit Fahrradfreigabe. Diese Position konnte sich jedoch leider nie durchsetzen. Auch die Tempo 30 Forderung, von vielen Bürgern laut erhoben, wurde nicht umgesetzt.
"Neben den Fahrspuren wurden Radfahrschutzstreifen beidseitig der Fahrbahn in einer Breite von 1,50 m markiert, die von jeweils 50 cm breiten Schutzstreifen flankiert sind. Als effektiv zu nutzende Fahrbahnbreite bleiben 5 Meter." So heißt es auf Seite 56 in einer Broschüre der Stadt Hannover, mit dem Titel: "ÖFFENTLICHE RÄUME ZUM LEBEN STADTRÄUME NEU GESTALTEN" vom November 2015. https://www.google.de/url?sa=t&rct=j…Zz3Xt4GfQyHgb2p
Ich erwähne das alles deshalb so ausführlich, weil ich Schutzstreifen innerorts und auch außerorts (zur Zeit in Deutschland rechtlich nicht möglich, aber in den Niederlanden) in Verbindung mit einem niedrigen Tempolimit als eine Verbesserungsmöglichkeit für den Radverkehr sehe, wenn diese Schutzstreifen entsprechend breit sind. Und wenn auf der Fahrbahn Autoverkehr herrscht, der durch ein Tempolimit so herabgebremst wird, dass es zusammen mit ausreichend breiten Schutzstreifen eine Verbesserung für den Radverkehr bringt.