Überflüssig weil:
- nur auf einer Fahrbahnseite
- "zwingt" Radfahrer in den Dooringbereich
Dere Schutzstreifen in der Getriebebau-Nord-Straße ist auf der Fahrbahn-Seite angelegt worden, neben dem ein Parkstreifen mit mehreren Parkbuchten aber auch mit mehreren Baum- und Pflanzenbewuchs-Inseln angelegt wurde.
Im Bereich des Schutzstreifens darf nicht geparkt werden.
Gäbe es dort keinen Schutzstreifen, dann würde vermutlich nicht nur in den Parkniuchen, sondern auch dort wo sich Bauminseln oder Pflanzenbewuchsinseln befinden auf der Fahrbahn geparkt werden. Vermutlich wäre das sogar ordnungsgemäß. Der Fahrradschutzstreifen trägt dazu bei, dass dort nicht geparkt wird. Und so gesehen hat er auf dieser einen Seite durchaus eine Funktion. Die Straße steht in voller Fahrbahnbreite den Verkehrsteilnehmern zur Verfügung. Ein Teil der Fahrbahn ist für den Radverkehr weitgehend reserviert und darf nur ggf. überfahren werden, wenn es bei Begegnungsverkehr zu eng wird.
Auf der Bürgersteigseite mit dem Hochbord gilt vermutlich Parkverbot. Dort wird einheitlich nicht geparkt.
Da die Straße insgesamt zu schmal ist, konnte nur auf einer Seite ein Radfahrstreifen markeirt werden. Die Verwaltung hat sich aus dem genannten Grund für die Seite mit den Parknischen entschieden, und so ein Parken außerhalb der Parknischen untersagt.