Beiträge von Ullie

    Beheizbare Radbrücke erhitzt "liberale" Gemüter:

    "So sagte Christian Jung (FDP/DVP) unlängst: „Elektrisch beheizbare Radbrücken sind Ausdruck eines unglaublichen Anspruchsdenkens beim Radverkehr und einfach viel zu teuer.“ Zum Radfahren im Winter gehöre Glättegefahr."

    StZ vom 12.12.24

    Debatte über hohe Kosten: Eingebaute Heizung stiehlt Tübinger Radbrücke die Show
    Seit in Tübingen eine Radbrücke mit Heizung eröffnet wurde, zerreißt sich die Republik den Mund. Dabei kann das laut Experten eine durchaus schlaue…
    www.stuttgarter-zeitung.de

    Auf dieses Zitat weist die Stuttgarter Radverkehrs-Bloggerin Christine Lehmann in ihrem Blog 28.12.2024 hin:

    Christine Lehmann - Radfahren in Stuttgart
    die online-Zeitung für Radfahrende in Stuttgart
    dasfahrradblog.blogspot.com

    Christine Lehmann fordert: "Radbrücken sollten beheizt sein, das spart viel Geld" (...) Eine Radbrücke, die sich selbst eis- und schneefrei hält, ist nicht nur für Radfahrende ein Glück, sondern vor allem für die Stadt: Sie spart Streumittel, Arbeitsstunden der Räumungsteams und Reparaturkosten an einer zu schnell korrodierten Brücke. Und sie erspart den Betrieben und damit der Gesellschaft Krankenkosten und Krankheitstage wegen Schenkelhalsbrüchen und kaputten Handgelenken."

    Bereits in ihrem vorigen Post vom 26.12.2024, an den Christine Lehmann mit ihrem Post vom 28.10.2024 anknüpft, hatte sie auf die Ergebnisse einer Studie der UDV hingewiesen, in der unter anderem die mangelhafte Wartung der Radinfrastruktur als Unfallursache für Alleinunfälle hingewiesen wird:

    Im Winter gibt es mehr Alleinunfälle
    Im Winter stürzen Radfahrende häufiger, Radwege sind oftmals nicht geräumt, glatt oder voller Laub.
    dasfahrradblog.blogspot.com

    "Die UDV (Unfallforschung der Versicherer) hat die Ergebnisse einer Studie veröffentlicht, die sich damit beschäftigt. Stürze ohne Beteiligung anderer Verkehrsteilnehmenden machen knapp ein Drittel aller Fahrradunfälle aus. Und dieses Verhältnis hat sich in den letzten Zwanzig Jahren verdreifacht. Ein deutliches Zeichen dafür, dass die Infrastruktur und Verkehrsorganisation mit der Zunahme des Radverkehrs nicht Schritt hält."

    Das Ganze erinnert mich an einen Besuch der Insel Rügen vor rund 15 Jahren. Die Eisenbahn fährt über eine Klappbrücke aus den 30er-Jahren an der neuen mächtigen Autobrücke von 2007 entlang, die eine Durchfahrthöhe von 42 m für den Schiffsverkehr bietet.

    Der Fahrradverkehr ist auf der neuen Brücke ausgeschlossen, die Fahrbahn ist als Kraftverkehrsstraße ausgeschildert.

    Blick von der alten Brücke auf die neue beheizbare Brücke:

    Google Maps
    Ort mithilfe eines 360°-Fotos kennenlernen.
    www.google.de

    Das erhitzt dann vermutlich keine liberalen Gemüter, wenn eine Auto-Brücke beheizt wird. Ebenso wenig stört sich der FDP/DVP-Politiker daran, dass Ski-Hotels ihre Treppenanlagen beheizen. In einer Pressemitteilung schreibt Jung: "Ich möchte nicht wissen, wie sehr sich Grüne darüber aufregen könnten, wenn ein Hotel im Skigebiet die Treppe vor dem Haus elektrisch heizt."

    Jung: Heizbare Radbrücken sind kritisch - FDP/DVP-Fraktion
    Kosten, Energieverbrauch und CO₂-Ausstoß relevante Punkte. Im Zusammenhang mit seiner Anfrage „Radverkehrspolitik am Beispiel der neuen Fahrradbrücke in…
    fdp-landtag-bw.de

    Ich werde eher selten von E-Rollern überholt.

    Na, da ist ja gut, das keiner genau mit 20km/h radelt.

    Da E-Roller irgendwas zwischen 0 - 20km/h fahren, im Regelfall wahrscheinlich zwischen 10 - 20km/h, siehts doch fast so aus, als ob es da gewisse Überschneidungen gäbe.

    Ich bin bis jetzt nur wenige Male einen, zugegebenermaßen wohl nicht ganz billigen Scooter gefahren, aber der ließ sich problemlos auf unterschiedliche Geschwindikeiten regeln. Der Trick ist: man drückt nicht die ganze Zeit aufs "Gas". Und auf der anderen Seite gibts einen "langsamer"-Knopf, wenn man den rechtzeitig vor dem Stillstand loslässt, dann gehts eigentlich ganz gut.

    Mir kommt es so vor, dass nur wenige Nutzer von E-Tretrollern den Trick kennen. Vielleicht hat es aber auch einen anderen Grund, dass die E-Tretroller anders als Fahrräder meist an ihrem 20 km/h-Limit unterwegs sind: Die Fahrer*innen haben alle dasselbe Limit. Beim Fahrradfahren gibt es unterschiedlich gut trainierte Fahrer*innen, das wirkt sich auch auf das Tempo aus, mit dem Fahrrad gefahren wird. Beim E-Tretroller fahren die meisten am Limit und das ist Tempo 20.

    Deshalb ist es gut, wenn Fußgängerzonen, die für den Fahrradverkehr freigegeben sind, nicht für E-Tretroller freigegeben sind. Bei der Freigabe für den Fahrradverkehr ist es allerdings wichtig, dass nicht Gehwege entlang von stark mit Autos befahrenen Straßen für den Radverkehr freigegeben werden. Stattdessen müssen ausreichend breite Fahrradwege oder Radfahrstreifen angelegt werden, gerne auch auf Kosten der Verkehrsfläche für den Autoverkehr. Anders ist es, wenn bereits ein alter Gemeinsamer Fuß- und Radweg existiert, quasi ein Relikt aus dem letzten Jahrtausend. Da kann eine Umwandlung von [Zeichen 240] zu [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10] ein Fortschritt sein.

    Außer, das (E-) Roller sich etwa im gleichen Geschwindigkeitsbereich bewegen wie gemütlich Radelnde, insofern problemlos die gleiche Verkehrsfläche teilen können, was im Regelfall die Fahrbahn sein sollte.

    E-Roller-Fahrer bewegen sich nicht im selben Geschwindigkeitsbereich wie die meisten Fahrradfahrenden.

    Die E-Tretroller sind auf max. 20 km/h begrenzt. Und die Möglichkeit der Geschwindigkeitsregulierung ist im Vergleich zum Fahrrad deutlich eingeschränkt. Mit dem E-Roller fährst du entweder "Vollgas" oder gar nicht. Das ist meine Erfahrung mit mehreren Modellen, bei denen der Daumendruck zum "Gasgeben" wenig geeignet ist, eine mittlere Geschwindigkeit zu fahren.

    Fahrradfahrer fahren überwiegend entweder schneller (ich vermute ca. 20-25%) oder langsamer als 20 km/h (70-75%).

    Mann könnte sagen: E-Tretroller bewegen sich in einem ganz bestimmten Geschwindigkeitsbereich, nämlich 20 km/h und sind damit langsamer als schnelle Fahrradfahrer*innen und schneller als langsame Fahrradfahrer*innen.

    Nach dem, was du schreibst, gehörst du eher zu den schnellen Fahrradfahrer*innen. Ist es so, dass du E-Tretroller häufiger überholst? Oder ist es eher so, dass du häufiger von E-Tretrollern überholt wirst?

    Außer, das (E-) Roller sich etwa im gleichen Geschwindigkeitsbereich bewegen wie gemütlich Radelnde, insofern problemlos die gleiche Verkehrsfläche teilen können, was im Regelfall die Fahrbahn sein sollte.

    Beim "gemütlichen Radeln" werde ich häufiger von E-Rollerfahrer*innen überholt. Wenn ich einen solchen Überholvorgang als sportliche Herausforderung annehme und mich dann bemühe, mit dem E-Rollerfahrer mitzuhalten, dann ist das für mich kein "gemütliches Radeln" mehr. Bitteschön, du kannst dich jetzt über meine mangelhafte Kondition und körperlichen Voraussetzungen lustig machen, die es mir nicht erlauben, ein Tempo von 20 km/h noch als "gemütliches Radeln" zu bezeichnen. Ich bin mir allerdings sicher, dass für die Mehrzahl derjenigen, die das Fahrrad als Alltagsverkehrsmittel nutzen, das "gemütliche Radeln" in einem Tempobereich bis maximal 15 km/h stattfindet. Es sei denn es geht bergab oder herrscht Rückenwind. Im Stadtverkehr ist ein gemütliches Radeln kaum möglich, weil Haltevorgänge immer wieder das Fahrradfahren unterbrechen und dann mit Kraft beschleunigt werden muss, um dann maximal ein paar hundert Meter später wieder zum Halten zu kommen. Trotzdem fahre ich gerne mit dem Fahrrad in der Stadt.

    Manche Fahrradfahrer*innen legen sich deshalb ein E-Bike zu. Ich (bislang noch?) nicht. Habe das aber schon ausprobiert. Letztlich sind meine Wege so kurz bemessen, dass es nicht auf ein paar Minuten ankommt. Und längere Wege bewältige ich gerne mit ÖPNV-Unterstützung.

    Dem, was Christine Lehmann sagt, kann man kaum etwas hinzufügen.

    Du kannst ihren Blog lesen, der ist etwas ausführlicher als die Zitate aus dem Artikel.

    Mir ist aufgefallen, dass die Fahrrad-Bloggerin mit ihrer Kritik sich besonders auf das Schild bezieht, das zusätzlich zu der nächtlichen Radverkehrsfreigabe an den Eingängen zur Lüdenscheider Fußgängerzone aufgehängt wurde. Darauf steht zusätzlich zu dem Verkehrszeichen [Zusatzzeichen 1022-10] "20:00 bis 11:00 Uhr Schritttempo"

    Hier der Link zu dem Blog von Christine Lehmann:

    Das Radfreigabe-Paradoxon - nicht schneller als Schrittgeschwindigkeit
    Eine Radfreigabe für die Fußgängerzone heißt Schrittgeschwindigkeit. Da kann man auch gleich schieben - Lüdenscheid
    dasfahrradblog.blogspot.com

    Und hier der Link zu dem Foto in dem Blog:

    https://blogger.googleusercontent.com/img/b/R29vZ2xl/AVvXsEhAWEBqOhHXigA7guVm-dysuTLOuFJfJYMEOKEU29QlTn-ZzVpbpPpY5YED7NRqNX_V_m7kyxtphKQuz2XwtC0MGYG9z3r2UnC_etDysDrLWkBye2-leSPqO8LcP2G8UKbIn2AsGmf9THlcASiTzq4C46M7n5MJnk9z5EpM5gx4PgD8OKQumH4WJghR9E3i/s213/Rad%20frei%20Schritttempo.jpg

    In dem Blogeintrag vom 8.12.2024 wird deutlich, dass ein Schwerpunkt ihrer Kritik ist, dass es Beispiele dafür gibt, dass Verkehrsplaner keine echten Fahrradwege schaffen, sondern stattdessen Gehwege zum Schaden des Fußverkehrs als Alternative anbieten. Christine Lehmann verweist dazu auf einen weiteren eigenen Blogeintrag, in dem es heißt:

    "Eine Radinfrastruktur, die hauptsächlich auf freigegebene Gehwege setzt, ist im Grunde fahrradfeindlich."

    Schrittgeschwindigkeit fürs Fahrrad ist Unfug
    Eine Radinfrastruktur die auf freigegebene Gehwege setzt ist fahrradfeindlich.
    dasfahrradblog.blogspot.com

    Dazu schreibt sie: "Eine Radinfrastruktur, die hauptsächlich auf freigegebe Gehwege setzt, um den Radverkehr abzuwickeln, verlangt von Radfahrenden etwas Unmögliches. Sie zwingt uns nämlich, zu Fußgänger:innen zu werden.

    Wir fahren aber Fahrrad, auch deshalb, weil wir längere Stecken als Fußgänger:innen zurücklegen wollen. Wir wollen für eine 10-Kilometer-Strecke ja nicht anderthalb Stunden brauchen, sondern eine halbe Stunde."

    Diese Kritik bezieht sie vor allem auf ihre Heimatstadt Stuttgart: "Wenn eine Stadt wie Stuttgart Hauptradrouten auf freigegebene Gehwege legt, zeigt sie tiefe Verachtung für den Radverkehr."

    In diesem Artikel wird auf einen weiteren zum Thema Schrittgeschwindigkeit hingewiesen:

    Wurde der schon verlinkt hier im Forum? Für die Lüdenscheider Stadtverwaltung ist alles „deutlich unter 20 km/h“ Schrittgeschwindigkeit. Für die Lüdenscheider Polizei ist alles, was zweistellig ist, zu viel.

    Die Lüdenscheider Fahrradaktivistin, Christine Lehmann, sagt dazu: "Kein Radfahrer schafft es, auf 100 bis 500 Metern Gehweg-Strecke nicht schneller als 7 km/h zu fahren, schon 10 km/h sind extrem langsam. Bei 5 km/h fängt man an zu wackeln und macht Ausgleichsbewegungen mit dem Lenker. Auch wenn es technisch möglich ist, mit 7 bis 10 km/h zu radeln, so ist es völlig realitätsfern, dass das jemand auf einer Strecke von mehr als 50 Metern tut.“ Ihre Schlussfolgerung: „Kein Radfahrer fährt im Fußgängertempo, denn würde er das tun, bräuchte er die dreifache Zeit.“

    In dem Artikel geht es darum, dass die Lüdenscheider Fußgängerzone in der Zeit zwischen 20:00 und 11:00 am nächsten Morgen für den Fahrradverkehr freigegeben wurde.

    Ich stimme der Einschätzung der Fahrradaktivistin zu, dass kein Fahrradfahrer über eine längere Strecke (100 bis 500 m) eindeutig unter 7 km/h fährt. Ich stimme aber auch der Lüdenscheider Stadtverwaltung zu, die davon ausgeht, dass auch eine Geschwindigkeit von z. B. 15 km/h (das ist deutlich unter 20 km/h) für Fahrradfahrer*innen akzeptabel sei, wenn dabei zuverlässig ausgeschlossen ist, dass der Fußverkehr gefährdet wird.

    Problematisch ist jedoch wenn die Verkehrsteilnehmer*innen die gebotene gegenseitige Rücksichtnahme vermissen lassen. Deshalb halte ich es auch für richtig, dass E-Roller-Fahrer*innen nicht in der Fußgängerzone fahren dürfen. Das Fahrzeug, so ist mein Eindruck, vermittelt den Nutzern des Gefühl, sie seinen eigentlich noch Fußgänger, die trickreich ihr Tempo gesteigert haben. Und das ohne jeden Kraftaufwand, außer dem geringen Daumendruck auf den Gashebel, der nicht dazu geeignet ist, das Tempo zu regulieren, sondern bei dem es kaum einen Spielraum gibt zwischen Stillstand und Vollgas. Außerdem habe ich den Eindruck gewonnen, dass E-Roller-Fahrer*innen sich für besonders geeignet halten und dazu herausgefordert fühlen, auch auf engstem Raum noch waghalsige Überholmannöver machen und dabei deutlich häufiger als Fahrradfahrerende den Fußverkehr gefährden.

    Krumm gefahrene Richtungs-Tafel in Kurve am Maschpark an der Culemannstraße.

    Und ausgerechnet das Idol für Gewaltfreiheit, Mahatma Gandhi, bzw. seine Büste, muss sich das "Gemetzel" angucken.

    Link zu street-view:

    Street View · Google Maps
    Ort in Google Maps noch intensiver erleben.
    www.google.com

    Die Stelle ist in mehrfacher Hinsicht interessant. Der vorhandene Zweirichtungs-Radweg ist benutzungspflichtig ausgeschildert. So was sollte innerorts in der Regel nicht angeordnet sein.

    Die Straße trennt den Maschpark vom Leineufer, beide Flächen dienen der Naherholung. Aber wie die Unfallschäden zeigen: Es wird auf dieser Straße, die die Erholungsgebiete trennt, gerast.

    Es ist geplant, die Straße für den Fahrzeugverkehr zu schließen, zu verkleinern und dann nur noch für den Fahrradverkehr und Fußverkehr freizugeben.

    "Kompromiss für den Maschpark: Culemannstraße wird erst Einbahnstraße, dann autofrei" HAZ vom 24.9.24

    Kompromiss für den Maschpark: Culemannstraße wird erst Einbahnstraße, dann autofrei
    Stadtspitze, SPD und Grüne haben sich auf einen Kompromiss beim Umbau der Culemannstraße geeinigt. Die Straße, die den Maschpark durchzieht, soll deutlich…
    www.haz.de

    Höchste Zeit für eine Verkehrsberuhigung unter Ausschluss des MIV.

    Ich hatte das Ideen- und Beschwerde-Formular* genutzt, um auf die Baustellen-Situation in der Falkenstraße hinzuweisen. Mit einem gewissen Erfolg:

    * Ideen- und Beschwerde-Formular auf hannover.de:

    Ideen und Beschwerden

    Anders sieht die Sache aus, wenn du forderst, den Radverkehr ernst zu nehmen und auf eine Stufe mit dem MIV zu stellen, anstelle auf eine Stufe mit dem Fußverkehr, wenn du keinerlei Benachteiligung von Fahrradpendlern gegenüber dem MIV akzeptierst. Wenn du sogar behauptest, erst wenn der Fahrradpendler einen Vorteil gegenüber dem MIV hat, macht die Sache mit der Verkehrswende überhaupt Sinn.

    Dann jubelt keiner mehr. Dann herrscht Schweigen, auch beim ADFC.

    Dazu dieser Vergleich:

    Anders sieht die Sache aus, wenn du forderst, den Radverkehr ÖPNV ernst zu nehmen und auf eine Stufe mit dem MIV zu stellen, anstelle auf eine Stufe mit dem Fußverkehr von zahlreichen Benachteiligungen gegenüber dem MIV, wenn du keinerlei Benachteiligung von Fahrrad ÖPNV-Pendlern gegenüber dem MIV akzeptierst. Wenn du sogar behauptest, erst wenn der Fahrrad ÖPNV-Pendler einen Vorteil gegenüber dem MIV hat, macht die Sache mit der Verkehrswende überhaupt Sinn.

    Wenn du das noch konkretisierst mit der Forderung, dass Busse an Haltestellen-Kaps halten und nicht in Buchten und dass Busse nicht überholt werden dürfen und nicht an den haltenden Bussen vorbeigefahren werden darf, dann stehst du ebenfalls ganz schön schnell alleine da. Sogar hier im Radverkehrsforum bin ich mit dieser Forderung schon mehrfach auf heftige Kritik gestoßen. Besonders heftige Gegenreaktionen löst du mit der Forderung aus, dass die generelle Höchstgeschwindigkeit auf Landstraßen auf Tempo 60 reduziert werden muss, weil nur so eine annähernde Gleichstellung des ÖPNV realisiert werden kann.

    Bemerode Rathausplatz, Beispiel für eine Bushaltestelle, an der vom MIV nicht an dem haltenden Bus vorbeigefahren werden kann:

    Gegen "Radwege" gibt es keine Einsprüche, solange sie "ordentlich benutzungspflichtig" sind. Ist das nicht phantastisch? Du schreist Raaaadweg! und alle jubeln?

    Wie ist der Satz jetzt gemeint?

    Gegen "Radwege" gibt es keine Einsprüche von der CSU, solange sie "ordentlich benutzungspflichtig" sind. Ist das nicht phantastisch? Du schreist Raaaadweg! und alle jubeln?

    ODER:

    Gegen "Radwege" gibt es keine Einsprüche vom ADFC, solange sie "ordentlich benutzungspflichtig" sind. Ist das nicht phantastisch? Du schreist Raaaadweg! und alle jubeln?

    Im zweiten Fall würde es der offiziellen ADFC-Position widersprechen, dass für alle Radwege grundsätzlich die Benutzungspflicht aufgehoben werden soll.

    (...) Zur Unfallverhütung braucht es aber eh keine besondere Infrastruktur für Fahrräder. Auch außerorts dominieren Alleinunfälle und Vorfahrtfehler mit dem KFZ-Verkehr stark das Geschehen. Beides wird mit Infrastruktur eher mehr als weniger. Abgesehen davon muss man alle Unsitten, wegen denen man meint Radwege zu brauchen, sowieso angehen, weil genau die selben Unsitten auch die Hauptkiller für die KFZ-Führer selber sind.

    Ist das dein Grund für deine ausgesprochen heftige Antipathie gegen den ADFC? Der ADFC fordert Radwegebau und du und zum Beispiel DMHH und Peter Vierig, die beide deinen Beitrag gelikt haben, fordern Radwege-Rückbau.

    Beide Seiten unter anderem mit der Begründung, auf diese Art und Weise die Unfallgefahren für Fahrradfahrer*innen zu reduzieren. Vielleicht sind Diskussionsforen, anders als die Wirklichkeit, nicht geeignet hier zu Lösungen zu kommen?

    Das klassische Prinzip These, Antithese, Synthese funktioniert vielleicht nicht so gut in Foren?

    Ich sehe das Problem darin, wie mühelos es dem Radwege-Kampaigning immer wieder gelingt, den ganzen Zoo aus real existierenden Nichtlängsverkehrs-Risiken als Beweis dafür zu framen, dass die Risiken des Längsverkehrs das wären, wovor wir uns grausen sollen. Selbst eifrige Mitleser hier tappen immer wieder in die gleiche alte Falle, und man muss sie stets aufs Neue wieder mühsam auf Linie bringen.

    Es ging ja um einen ganz bestimmten Gemeinsamen Fuß- und Fahrradweg am Anfang dieser lebhaften Diskussion:

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    Dieser Gemeinsame Zweirichtungs-Geh- und Radweg ist bereits vor dem Ortausgangsschild mit [Zeichen 240]ausgeschildert. Yeti hatte vorgeschlagen, diese Ausschilderung ersatzlos abzubauen. Und ich hatte die Rückfrage gestellt, ob er sich denn vorstellen könne, dann ab dem Ortsausgangsschild diese Beschilderung aufzustellen: [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10]

    Grund: Ohne die Beschilderung, Gehweg mit Zusatzschild Radfahrer frei, würden alle, die den bisher als gemeinsamen Geh- und Radweg ausgeschilderten Weg weiter benutzen würden, zukünftig dort absteigen müssen und das Fahrrad schieben müssen, oder die Fahrbahn benutzen müssen.

    Ich vermute, dass das nur ganz wenigen Fahrradfahrer*innen überhaupt bewusst wäre, dass der Weg auf dem verlinkten street-view-Foto ohne Ausschilderung ein reiner Fußweg ist. Und ich hatte Yeti vorgeworfen, dass er mit seiner Forderung, wenn sie umgesetzt würde, Fahrradfahrer*innen quasi in die "Illegalität" treibt, ohne dass es denen auch nur bewusst wäre, dass sie da etwas Verbotenes tun würden.

    (...)

    Außerorts Nebenstraßen, wo de facto ~70 gefahren wird und ein Auto pro Kilometer vorbeikommt ist einmal kurz unangenehm, geht aber eigentlich – hängt aber stark davon ab, wie schnell man selbst ist (Steigungen!). Eine Hauptstraße mit 100 ist dagegen immer eklig, selbst wenn ausnahmsweise mal mit genug Abstand überholt wird – die Differenzgeschwindigkeit ist halt, als ob man steht.

    Die Bezeichnung "Nebenstraßen, wo de facto ~70 gefahren" zeigt doch eines der Probleme. Dort wird vermutlich wie auf vielen anderen Landstraßen trotz Tempo-70-Ausschilderung de facto 100 km/h schnell gefahren.

    In Tempo-30-Zonen sind keine Fahrradwege vorgesehen. Die Tempo-30-Zone endet genau an dem Fluss-seitigen Bordstein der Fahrbahn. Die beiden Fluss-seitig gelegenen, jeweils mit [Zeichen 237] ausgeschilderte Fahrradwege gehören nicht mehr zur Tempo-30-Zone. So weit zu der vorherigen Situation, die auf den street-view-Bildern zu sehen ist.

    Möglicherweise gilt das genau so auch für den neu angelegten Fahrradweg. Das bedeutet, rein rechtlich war es und ist es weiter möglich, die Fahrbahn zu benutzen. Allerdings nur in die eine Richtung, denn die Fahrbahn ist als Einbahnstraße ausgeschildert.

    Das war aber vorher auch schon so. In diese Richtung durfte die Zeppelinstraße mit dem Fahrrad auf der Fahrbahn nicht befahren werden:

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    https://www.spiegel.de/auto/zemmi-fah…19-913dff99eade

    Schönster Satz: "Natürlich gibt's 'ne Klingel" - und das Geräusch beim Betätigen derselben ... :D

    Auch wenn dieses Fahrzeug, das in Hannover von der Post benutzt wird, etwas kleiner ist, treffen zwei Informationen aus dem Bild möglicherweise auch auf dieses 0,90 m breite Lastenpedelec zu:

    Zu dem Postzusteller-Fahrzeug in Hannover: https://kyburz-switzerland.ch/de/konzeptfahrzeuge/epedelec

    Zwei wichtige Informationen im Spiegel-Filmbeitrag, die mir aufgefallen sind:

    1. Bei Minute 5:15 heißt es:

    "Es handelt sich um ein Pedelec, das heißt der Fahrer wird beim Treten unterstützt, und zwar bis zu einem Tempo von 20 km/h."

    Bedauerlicherweise wird nicht weiter erläutert, warum die Antriebsunterstützung bereits bei 20 km/h endet anstatt wie bei Pedelecs üblich bei 25 km/h. Es wird auch nichts darüber berichtet, ob es möglich ist, das Fahrzeug durch Treten schneller als mit 20 km/h zu fahren. Und es wird nichts darüber berichtet, ob das Fahrzeug bei Bergabfahrten auf höhere Geschwindigkeiten als 20 km/h beschleunigt werden kann, oder ob dann ein fest verbauter Bremsmechanismus in Kraft tritt, der es ausschließt, dass das Fahrzeug mit höheren Geschwindigkeiten als 20 km/h gefahren werden kann. Als Hersteller hätte ich ein Interesse daran, dass bei 20 km/h definitiv Schluss ist und höhere Geschwindigkeiten durch eine entsprechende technische Vorrichtung auch auf Gefällstrecken zuverlässig ausgeschlossen sind. Von Gesetzgeberseite gilt, dass die Tretunterstützung bei spätestens 25 km/h bei einem Pedelec enden muss.

    2. Bei Minute 6:15 wird gesagt und ein entsprechender Balken eingeblendet:

    "Zemmi darf auf Radwegen (mindestens 1 m Breite) und auf der Fahrbahn gefahren werden."

    Das sind die Szenen, die hier gedreht wurden, in der Michelangelostraße / Kreuzung Bundesstraße 2 in Berlin:

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    Wie man auf der streetview-Aufnahme sieht, fährt das Pedelec-Lastenfahrrad an der Stelle links neben einem benutzungspflichtig ausgeschilderten Radfahrstreifen, der vermutlich ca. 1,00 m bis 1,50 m breit ist.

    Leider wird nicht näher erläutert, ob die Radwegbenutzungspflicht grundsätzlich aufgehoben ist, für Fahrräder ab einer bestimmten Mindestbreite und ab welcher Mindestbreite das gilt. Wenn ich an mein Fahrrad einen 1,00 m breiten Lenker baue (so breit ist das Zemmi), bzw. an meinen Lenker weit ausladende Rückspiegel rechts und links, gilt dann auch, dass ich damit auf der Fahrbahn fahren darf? Oder gilt das nur für mindestens dreirädrige Pedelecs, oder grundsätzlich nur für Lastenfahrräder? Oder ist diese Aussage aus dem Film, dass ein 1,00 m breites Lastenfahrrad grundsätzlich die Fahrbahn benutzen darf, ganz egal, ob ein Radweg vorhanden ist und ob der benutzungspflichtig ist oder nicht, falsch?

    Abgesehen davon könnt ihr ja mal hochrechnen, was es kosten würde, auch nur 10% des städtischen Straßennetzes mit dieser Holzhammermethode von parkenden Anwohnern zu befreien…

    Ja, ja, erst kommt der "Heizungshammer", dann kommt der "Parkplatzhammer" ... ;)

    Fakt ist: An vielen Stellen ist es deutlich preiswerter, die Anzahl der Parkplätze zu reduzieren und dafür Radverkehrsflächen und Fußverkehrsflächen zu schaffen. Die Reduktion von Parkplätzen ist keine Geldfrage, sondern scheitert oft an der mangelhaften Bereitschaft vieler Mitbürger*innen, ihr Auto einfach abzuschaffen und stattdessen fortan das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Der Umbau der Frankfurter Zeppelinstraße zeigt exemplarisch, dass es möglich ist, mit weniger Parkplätzen und mehr Fahrradverkehr gut leben zu können. Das bedeutet nicht, dass man überall in der Preisklasse umbauen müsste.

    Die Bilder zeigen mustergültig, was für eine horrende Vergeudung die 4 Millionen Euro für den Umbau von 400m einer vollkommen intakten Bestandsstraße waren. Die Montage von jeweils einer Absperrbake an beiden Enden des insuffizienten Radweges und zwei Zusatzschilder für die Einbahnstraßenfreigabe hätten es auch getan. Um Parkplätze zu reduzieren muss es auch andere Möglichkeiten geben, als Radfahrer und MIV gegeneinander auszuspielen.

    Das ist schon drollig, dass es Fahrradfahrende gibt, die einerseits argumentieren, es seien viele Fahrradwege zu schmal, um darauf gut Fahrrad fahren zu können und andererseits dann, wenn daran etwas geändert wird und Parkplätze zurückgebaut werden, um breitere Radverkehrsflächen zu gewinnen, behaupten, der Radverkehr sei instrumentalisiert worden, um Parkplätze zu vernichten. ;)

    Auf dem streetview-Bild von vor dem Umbau kann man doch überdeutlich sehen, dass der Fahrradweg viel zu schmal war:

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    Auf diesem streetview-Bild kann man darüber hinaus sehr deutlich sehen, wie ein Autofahrer beim Einparken die Begrenzungslinie zum Fahrradweg hin ignoriert hat, sodass der Fahrradweg noch einmal deutlich schmaler wird:

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    Hier ein weiteres streetview-Foto von der Zeppelinstraße von vor dem Umbau, das zeigt, wie eng es für den Fahrradverkehr dort vorher war:

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    Träumen Sie weiter, dass irgendwer bei [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] tatsächlich Schrittgeschwindigkeit fahren würde.

    Gab es denn in der Vergangenheit auf dem fraglichen Streckenabschnitt bereits einen Unfall zwischen Fahrradfahrer*innen und Fußgänger*innen? Oder durch aus der Ausfahrt herausfahrende Autos, die einen Fahrradfahrer gerammt haben? Oder wird dort der Fußverkehr beeinträchtigt durch schnell fahrende Fahrradfahrer*innen? Wie schnell fahren denn nach Ihrer Beobachtung dort Fahrradfahrer*innen zum jetzigen Zeitpunkt mit der Ausschilderung "Gemeinsamer Geh- und Radweg"? Bedenken Sie! Nicht jeder ist mit dem Fahrrad so schnell unterwegs wie Sie, dank Ihrer passablen Fitness und dem regelmäßigen Training. An anderer Stelle sprachen Sie davon, dass Geschwindigkeiten von über 25 km/h auf dem "Bio-Bike" für Sie die Regel sind. Das ist längst nicht jedem Radfahrenden vergönnt und von den Menschen, die es für das Fahrradfahren zu gewinnen gilt, sind es noch einmal deutlich weniger Menschen, die in puncto Geschwindigkeit mit Ihnen mithalten können.

    Warum wollen Sie partout allen Fahrradfahrerinnen ganz genau vorschreiben, dass es nur die eine Möglichkeit für sie gäbe, sich im Verkehr zu bewegen und alle anderen Möglichkeiten, die zum Teil seit Jahrzehnten für viele Radfahrende eine feste Gewohnheit darstellen, radikal untersagen? Es gibt ohnehin nicht so viele Fahrradfahrer*innen, wie es durchaus wünschenswert wäre. Aber anstatt Menschen für das Fahrradfahren zu begeistern, schrecken Sie Menschen vom Fahrradfahren ab, indem Sie Ihnen vorschreiben, sich ganz genau so zu verhalten, wie es Autofahrende tun.

    Und das ist im Prinzip richtig! Denn in einer besseren Welt, in der auf der Straße auf den Fotos nicht 1000 Autos täglich, sondern sagen wir 700 Fahrradfahrende und 300 Fußgänger*innen unterwegs sind, z. B. auf dem Weg von und zur Bushaltestelle und darüber hinaus nur sehr wenige KFZ fahren (inklusive der Omnibusse), wäre es sehr angebracht, dass der Gehweg für den Fußverkehr reserviert ist, so wie Sie es einfordern! Und es ist gut, dass Sie es einfordern, denn es zeigt, wie es eigentlich sein sollte.

    Aber so weit ist es noch nicht, :( leider. Und ich fürchte, es wird unseren Nachkommen vorbehalten sein, das zu verwirklichen. Bis dahin wäre die Schilder-Kombi [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10] von der salzigen Nordsee-Luft vom Rost zerfressen, wenn man sie heute anstatt [Zeichen 240] dort aufstellte. Und sie fällt, vom Rost zerfressen, ganz von alleine vom Schilder-Mast. Bis es so weit ist, ist eine duale Radlösung aber eine sehr kluge Entscheidung an dieser Stelle und an vielen anderen Stellen, wo es sie heute schon gibt bzw. sich schon seit vielen Jahren bewährt hat. In Hannover etwa wurde die duale Radlösung an ganz vielen Straßen unmittelbar in Kraft gesetzt, als 1998 gesetzlich bestimmt wurde, dass die Benutzung eines vorhandenen Radwegs keine Pflicht mehr ist, wenn dies nicht durch Verkehrsschilder angeordnet wird.

    Schauen sie sich diese Bilder an und dann überlegen Sie sich, warum man dort nicht Fahrrad fahren sollte, erst recht nicht in der gezeigten Richtung auf der linken (falschen) Straßenseite.

    Auf der anderen Straßenseite ist der Deich, keine einzige uneinsehbare Grundstücksausfahrt, keine Fußgänger, wenige Autos.

    Um schnell an den vielen Grundstücken mit dem Fahrrad vorbeizufahren, ist es ganz sicher ratsam, die Fahrbahn zu benutzen. Das ist regelkonform möglich, bzw. das wäre möglich, wenn die jetzige Gehweg-Ausschilderung als gemeinsamer Geh- und Radweg entfernt werden würde. Und es wäre trotzdem weiterhin möglich, von einem Grundstück zu einem anderen nur auf dem Gehweg zu fahren, wenn der mit [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10] ausgeschildert ist. Und weil ein so ausgeschilderter Gehweg nur mit Schrittgeschwindigkeit befahren werden darf, ist die von den Grundstücksausfahrten ausgehende Gefahr für einen regelkonform fahrenden Fahrradfahrer auch nicht größer als für einen Fußgänger. Oder sollen die Fußgänger*innen auch auf der anderen Seite der Fahrbahn gehen, dort wo kein Fußweg ist? Oder soll der Fußweg auf die Deichseite verlegt werden?

    Ich sehe da kein Problem und auch keine gefahr auf dem Gemeinsamen Geh- und Radweg mit dem Fahrrad zu fahren, wenn der nicht so[Zeichen 240] , sondern so ausgeschildert wäre: [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10]

    Ich vermute mal ganz stark, dass es dort auch kaum Fußverkehr gibt, der gefährdet ist durch einen Fahrradfahrer, der in Schrittgeschwindigkeit, so wie es vorgeschrieben ist, den entsprechend umgeschilderten Weg benutzt. Und ein vorsichtiger Fahrradfahrer gefährdet sich auch nicht selbst dadurch, dass er im moderaten Tempo den Gehweg benutzt, wenn der mit [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10] ausgeschildert ist.

    Vielen Dank auch noch mal für die Fotos. Wenn ich die Anzahl der Pflaster-Steine richtig gezählt habe und diese wie üblich 10 cm breit sind, dann ist der Bürgersteig knapp 2 m breit.

    Ich sag' mal so: Bei dem, was Yeti aus Stade schon an Bildmaterial geliefert hat, war einiges dabei, wo ich deutlich weniger protestieren würde, wenn Yeti ein ersatzloses Abbauen von [Zeichen 240] gefordert hat. Und das, obwohl ich nicht zuletzt aus strategischen Überlegungen eher geneigt bin ein [Zeichen 240]durch [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10] zu ersetzen, als zum Beispiel Yeti.

    Wenn man die Basenflether Straße noch ein bisschen weiter fährt, dann ist man schnell am Ortsausgangsschild vorbeigefahren. Und da wird dann der gemeinsame Geh- und Radweg offensichtlich noch schmaler:

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    Würde man dann hier die Beschilderung mit [Zeichen 240] ersatzlos abbauen, dann wäre es verboten, dort mit dem Fahrrad zu fahren, weil es dann ein reiner Fußweg ist. Außerhalb einer geschlossenen Ortschaft auf einer Landstraße, auf der Tempo 70 max. ausgeschildert ist. Bis zum nächsten Ortsschild, nämlich das Ortseingangsschild von Hollern.

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    Außer ein paar sehr weit von der Fahrbahn abgerückten Gebäuden ist da aber nichts von einer Ortschaft zu bemerken.

    Ich fahre gerne mit „Limit minus x“, daher weiß ich, dass das sehr gleichmütig hingenommen wird.

    Vielleicht bin ich ja als notorischer Fahrbahnradler aber auch einfach nur zu abgebrüht, als dass ich selber im Auto sensibel für die Emotionen der Fahrzeugführer hinter mir wäre.

    Geht das eigentlich als „duale Lösung“ durch (siehe Foto😜):

    https://www.bild.de/regional/muenc…5f99f7a780dc27f

    Das ist der Link zu streetview an der Stelle, an der das Zeitungsfoto gemacht wurde.

    Diese destruktive und gegen den Fahrradverkehr agitierende einseitige Blödzeitung-Berichterstattung ist ein Rachefeldzug, eine Hetzkampagne, weil es gelungen war, Parkplätze in Fahrradverkehrsraum umzuwandeln.

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    Geht das eigentlich als „duale Lösung“ durch (siehe Foto😜):

    https://www.bild.de/regional/muenc…5f99f7a780dc27f

    Vermutlich ist das keine duale Lösung, kommt halt darauf an, ob der XXL-Radweg mit [Zeichen 237]ausgeschildert ist oder mit [Zusatzzeichen 1022-10].

    Der Bild-Bericht fokussiert sich auf den Zebrastreifen, auf dem angeblich von Fahrradfahrer*innen ständig das Vorrangrecht für den Fußverkehr missachtet wird.

    Da sieht man: Egal ob Autoverkehr oder schneller Fahrradverkehr: Wenn eine glatte, breite Fahrbahn zur Verfügung steht, dann wird darauf auch schnell gefahren. Und dann lässt man sich ungern von langsameren Verkehrsteilnehmer*innen ausbremsen.

    Fahrradfahrer*innen schon gar nicht, denn dann ist ja der Schwung weg.

    Wahrscheinlich wird es (wenn der Radverkehr dort wie gehofft weiter zunehmen wird) auf eine Ampellösung hinauslaufen, ist ja nicht anders beim Autoverkehr. Zebrastreifen sind extrem unbeliebt bei Autofahrenden, weil sie dem Fußverkehr einen ständigen Vorrang einräumen. Ampeln dagegen erlauben es, auch längere Strecken so zu schalten, dass für den Fahrzeugverkehr eine grüne Welle draus wird, die von keinem querenden Fußgänger gebrochen werden kann.

    Die Behauptung, der Radweg sei breiter als die Straße ist m. E. unzutreffend. Was man sieht ist vermutlich nur eine Fahrbahn für den Autoverkehr für nur eine Richtung. Es gibt doch vermutlich eine weitere Fahrbahn für den Autoverkehr für die Gegenrichtung.

    Und dann ist da noch diese Parkspur für den Autoverkehr. Ist der Autofahrer doch selber Schuld, wenn er sein Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum abstellen will, dann muss er sich nicht wundern, wenn seine Fahrbahn dadurch schmaler wird. Aber klar, wenn Bild berichtet, fällt so ein Aspekt untern Tisch.