Der Titel des vorgeschlagenen Threads (warum hast du ihn nicht eröffnet?) ist daher nicht sehr sinnvoll. Erstens weil er nach Fahrbahnverkehr fragt und zweitens weil die Antwort bereits im besagten Passus der StVO steht.
Wenn dann eher andersherum:
Wann gilt eine Ampel für den Fahrverkehr nicht für den Fahrradweg?
Ich hatte noch keinen Thread zu dem Thema eröffnet, weil nicht bereits der Titel zum Stein des Anstoßes werden sollte. Und dein Einwand zeigt, dass genau das passiert wäre, wenn ich den Thread bereits eröffnet hätte. Ursprünglich hatte ich vorgeschlagen: Wann gilt eine Ampel für den Fahrbahnverkehr außerdem auch für den Fahrradweg? Inzwischen ist mir noch etwas anderes klar geworden: "Ampeln für den Fahrverkehr" ist genau genommen ein zu kurz greifender Begriff, um der Thematik gerecht zu werden.
Eine Ampel, wie zum Beispiel diese, wird man wohl auf den ersten Blick, aus dieser Sicht als Ampel für den Fahrverkehr bezeichnen können.

Ob die Gültigkeit des Rotlichtes nur für den Fahrverkehr auf der Fahrbahn gilt, oder auch für den Fahrradfahrer in der blauen Jacke, ist ein Diskussionsthema für den Thread.
Aber die Ampel wurde auch aufgestellt, um für den Fußverkehr eine Querungsstelle zu schaffen. Diese Ampel steht da zu diesem Zweck. Gäbe es keinen Grund, für Fußgänger eine sichere Querungshilfe zu ermöglichen, dann gäbe es dort keine Ampel. Andererseits ist die Ampel auch für die Förderung des Fahrverkehrs auf der Fahrbahn gedacht. Ein "Zebrastreifen" würde nämlich für den Fahrverkehr bedeuten, dass er immer halten müsste, wenn ein Fußgänger auftaucht, der die Fahrbahn queren will.
Und selbstverständlich gilt entsprechend die gesamte Ampelanlage auch für den Fußverkehr.
Sogenannte Fußgängerampeln, heißen fachlich "Fußgänger-Lichtsignalanlagen", abgekürzt F-LSA.
Den Begriff habe ich in dieser Quelle gefunden:
https://www.bast.de/DE/Publikation…21/2022-04.html (Bast = Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen)
Die Fußgängerampel (ich halte am umgangssprachlichen Begriff fest) in der Marienstraße auf dem Foto wird auch vom Radverkehr mit benutzt.


Möglicherweise müsste eigentlich eine extra-Fahrradampel installiert werden?
So oder so, gibt es eben nicht nur die Ampel auf dem oberen Bild, sondern die ist nur Teil einer ganzen Ampelanlage. Ohne das hier im Baustellenthread weiter mit der Gültigkeit diskutieren zu wollen, eröffne ich den neuen Thread zu den Ampelschaltungen mit dem Titel:
Beispiele für verschiedene Ampel-Anlagen (Lichtsignalanlagen, kurz LSA)
Das ist bewusst sehr allgemein gehalten. Und ermöglicht das Weiterdiskutieren des Themas, insbesondere rund um den §37 StVO an einem anderen Ort als den Baustellen-Thread. Die Wortkombination "gilt für" kommt in dem Titel gar nicht vor und das ist gut so, weil ich den Eindruck habe, das "elektrisiert" zu sehr die Gemüter.
Hier geht es zum neuen Thread. Vielen Dank noch mal an Silence für den Tipp zum Titel.
Beitrag
Den Thread habe ich nach der heftigen Diskussion im Baustellenthread eröffnet, um der Diskussion über Ampeln einen eigenen Raum zu geben und, weil sich die Diskussion ziemlich schnell weg von den Baustellen-Ampeln zu ganz allgemeinen Ampel-Fragen entwickelt hatte.
Eine Ampel, wie zum Beispiel diese, wird man wohl auf den ersten Blick, aus dieser Sicht als Ampel für den Fahrverkehr bezeichnen können.
Ob die Gültigkeit eines möglichen Rotlichts der Ampel nur für den Fahrverkehr auf der…
Ullie
28. September 2025 um 20:21