Beiträge von Ullie

    Das ist kein Kreisverkehr. Kein [Zeihen 215], stattdessen überall [Zeichen 301] bzw. [Zeichen 205].

    Nenn es meinetwegen mehrspurige, ringförmige Einbahnstraße

    Wenn es die Möglichkeit gibt, einen Kreisverkehr wie in Hannover im Deisterkreisel einzurichten, ohne das Verkehrszeichen 215 Kreisverkehr, dann sollte das möglicherweise für Diepholz auch erwogen werden? Und dann bräuchten wir das von Yeti vorgeschlagene Verkehrsschild gar nicht für den Diepholzer Kreisel.

    Dann aber an allen Zufahrten auch bitte dieses neue Verkehrszeichen:

    Tatsächlich sind die Zufahrten zum Deisterkreisel in Hannover nicht mit Verkehrszeichen 215 Kreisverkehr ausgestattet:

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    Oder müsste unter das Verkehrszeichen 215 in Diepholz das Schild [Zusatzzeichen 1022-10] zusätzlich angebracht werden, um deutlich zu machen, dass Fahrradfahrer*innen auf dem Zweirichtungs-Radweg, der um den Verkehrskreisel außen herum auf dem Hochbord angelegt ist, dort in beide Richtungen fahren dürfen?

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    Ich befürchte allerdings, das würde die Situation nicht besser verdeutlichen. Die ist vielmehr auch so erfreulich klar erkennbar. Fahrradverkehr fährt außen herum, auf separatem Fahrradweg. Und der Fahrradverkehr findet dort in beide Richtungen statt. Kann jeder KFZ-Fahrer beim Einfahren in den Kreisel sofort erkennen, weil dort [Zeichen 205]mit [Zusazzeichen 1000-32] oben drüber am Schildermast befestigt ist.

    Da fällt mir auf: Diese Zusatzschilder [Zusazzeichen 1000-32] über den [Zeichen 205]fehlen in Hannover. Aber dort ist [Zeichen 205]über eine Ampel angebracht, regelt also den Verkehr für den Fall, dass die Ampel ausfällt, was nicht so häufig vorkommt:

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    Für diesen nun schon mehrfach kolportierten und widerlegten Unsinn gibt es genau welche Rechtsgrundlage?

    Ich bin kein Jurist. Dass es Unsinn sei, ist eine bewertende Aussage. Ich halte die Regelung für sehr sinnig. Und in Hannover gibt es viele Fahrradwege an denen linksseitig Ampeln stehen, die ausschließlich für den Fahrzeugverkehr auf der Fahrbahn gelten, nicht aber für den Fahrradverkehr auf dem Radweg.

    Hier ein weiteres Beispiel:

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    Oder hier:

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    Fahrräder sind trotzdem Fahrzeuge.

    Anlage 2 StVO 2013 - Einzelnorm zum VZ 215

    Schau mal was da noch steht:

    "Ge- oder Verbot
    1.
    Wer ein Fahrzeug führt, muss der vorgeschriebenen Fahrtrichtung im Kreisverkehr rechts folgen.
    2.
    Wer ein Fahrzeug führt, darf die Mittelinsel des Kreisverkehrs nicht überfahren. (...)
    3.
    Es darf innerhalb des Kreisverkehrs auf der Fahrbahn nicht gehalten werden."

    Der letzte Satz macht m. E. hinreichend deutlich, dass sich das vorgeschriebene Gebot im ersten Satz, im Kreisverkehr der vorgeschriebenen Fahrtrichtung zu folgen, auf den Verkehr auf der Fahrbahn bezieht.

    Und schließlich habe ich hier nicht dazu aufgerufen, im Kreisverkehr auf der Fahrbahn gegen die vorgeschriebenen Fahrtrichtung zu fahren.

    Schau dir außerdem in Hinblick auf Satz 2 diesen Kreisverkehr in Hannover (Deisterkreisel) an:

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    Dann aber an allen Zufahrten auch bitte dieses neue Verkehrszeichen:

    Tut nicht Not. Das ist wie bei roten Ampeln, wenn die links vom Radweg stehen, dann gelten die nicht für den Fahrradverkehr, es sei denn, dass eine Haltelinie auf dem Radweg markiert ist.

    Zum Beispiel hier in der Marienstraße ist keine Haltlinie. Der Fahrradfahrer auf der Streetview-Aufnahme darf auch dann seine Fahrt fortsetzen, wenn die Ampel für den Autoverkehr rot zeigt:

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    An dieser Stelle dagegen ist eine Haltelinie und das Halten bei Rot Pflicht für den Fahrradverkehr:

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    Ich halte nichts davon, den Fahrradverkehr immer und überall geradezu zwanghaft mit dem KFZ-Verkehr gleichsetzen zu wollen. Für viele Fahrradfahrende ist die Fortbewegung mit dem Fahrrad so eine Art Zwischending zwischen dem Gehen und dem Autofahren. Das Fahrradfahren mit dem Autofahren gleichsetzen, dass machen nur wenige Fahrradfahrer*innen, zumal viele aufgrund der pysiologischen Voraussetzungen begrenzt sind bei der Geschwindigkeit.

    Umso mehr gilt es für viele, viele Menschen, die nur selten oder sehr selten Fahrrad fahren, obwohl sie im Prinzip dazu in der Lage sind.

    Wenn du denen dann erklärst, sie sollten sich nicht so anstellen und ruhig mal mutig sich mit dem Fahrrad so durch den Verkehr bewegen, wie es Autos tun, dann musst du schon wirklich viel Überzeugungsarbeit leisten. Ich weiß, du hast davon berichtet, das ist dir in Einzelfällen schon gelungen. Aber eben nur in Einzelfällen.

    Der ADFC hat dazu eine Darstellung mit vier Fahrradtypen veröffentlicht:

    Die vier Typen von Radfahrenden als Grundlage der Radverkehrsplanung
    Eine Typologie von Radfahrenden aus den USA hilft auch hierzulande dabei, eine einladende Infrastruktur für alle Menschen zu errichten. Sie legt den Fokus auf…
    www.adfc.de

    Auf der verlinkten Seite werden 60 % der Fahrradfahrenden so beschrieben:

    "60 % sind „interessiert, aber besorgt“: Die Mehrheit der Bevölkerung hat grundsätzlich Interesse, Rad zu fahren, wird aber häufig durch die fehlende separate Radverkehrsinfrastruktur davon abgehalten. Diese Menschen fahren gerne Rad, aber nur auf stressarmen Strecken. Sie bevorzugen besonders sichere Radverkehrsanlagen. Rund 60 % dieser Gruppe sind Frauen, Kinder (und deren Eltern) sowie ältere Menschen."

    Vielleicht habe ich selbst einmal anders darüber gedacht, als ich noch jünger war als heute, und ich selbst würde mich auch nicht unbedingt in diese Gruppe einsortieren, trotz fortgeschrittenen Alters. Aber ich vermute, dass die Beschreibung und die Prozentzahl zutreffend ist und eine Veränderung des Verhaltens und der Einstellung nur schwer zu bewirken ist. Und das ist auch nicht notwendig. Eine verbesserte Fahrradverkehrsinfrastruktur dagegen schon. Und dass bedeutet nicht, in reinen Wohngebietsstraßen damit anzufangen Fahrradwege zu bauen!

    Das wird ja weniger vor Ort kontrolliert, sondern wäre bei Beantragung des Ausweises relevant, wo man dann die Papiere vorlegt mit BxHxT drin ...

    Vor Ort würde allenfalls "Ausweis mit passenden Kennzeichen da ja/nein" kontrolliert ...

    Und das bräuchte man nicht einmal augenscheinlich kontrollieren, sondern könnte dafür sogenannte Scan-Cars benutzen, deren Einsatz aber in Deutschland zumindest bislang noch aus vorgeschobenen Datenschutz-Gründen*) verboten ist:

    "Hamburg: „Scan-Cars“ kontrollieren Parktickets
    Die Kameras im Dachaufbau des „Scan-Cars“ scannen die Umgebung und können alle Nummernschilder erfassen. Wenn das System feststellt, dass ein Fahrzeug nicht in der Parkzonen-Datenbank enthalten ist, wird das Kfz-Kennzeichen an die Bußgeldstelle weitergeleitet. Ein „Scan-Car“ schafft dabei bis zu 3000 Kennzeichen pro Tag, ein Kontrolleur „nur“ um die 100." (Mopo vom 29.8.22)

    "„Wir hoffen, dass wir die entsprechende gesetzliche Grundlage, um die Fahrzeuge fahren zu lassen, im ersten Halbjahr 2024 in Hamburg haben“, sagte Behördensprecher Dennis Krämer. Vorher soll es keine Testfahrten der „Scan Cars“ geben. Die Behörde erhofft sich von dem Modell eine bessere, flächendeckende Parkraumbewirtschaftung etwa von Anwohnerparkzonen und mehr Sicherheit für Verkehrsteilnehmer. Zum Beispiel könnten Zweite-Reihe-Parker oder auf Gehwegen stehende Fahrzeuge schneller ein Knöllchen bekommen. Der Sprecher betonte, dass alle digital gemeldeten Verstöße von Mitarbeitern des Landesbetriebs Verkehr überprüft werden sollen." (SZ vom 29.8.23)

    "Bis gesichert eine gesetzliche Grundlage seitens des Bundes absehbar ist, werden in Hamburg keine Testfahrten mit Scan-Cars stattfinden" (ZDF vom 29.3.24)

    Scanner-Autos gegen Parksünder - ein Modell für Deutschland?
    Mit speziell aufgerüsteten Autos gehen Behörden in Straßburg gegen Falschparker vor. In einer deutschen Großstadt gibt es bereits ähnliche Pläne.
    www.zdf.de

    Von welcher Partei war doch gleich der alte Bundesjustizminister? Ach ja von der FDP.

    Mal schauen ob der neue Bundesjustizminister das noch auf die Schnelle hinbekommt, der ist ja aus der FDP ausgetreten und außerdem auch noch Bundesverkehrsminister. ;)

    Aber ich fürchte dafür fehlen die Mehrheiten im Parlament und wenn's blöd läuft am 23. Februar 2025, dann wird es die so bald auch nicht geben.:(

    *) Okay, die Datenschutzgründe sind nicht vorgeschoben, sondern echt. Aber vorgeschoben ist die Behauptung, dass man daran angeblich so schnell nichts ändern könne, dass es Datenschutzgründe gäbe, die den Einsatz von Scancars verhindern.

    Schlägt sich der zunehmende Trend von überall und daher auch so geparkten "Wandschränken" in den Unfallzahlen nieder?

    Tatsächlich kann es sein, dass dicht beparkte Wohngebiete und mit besonders großen "Schränken" zugeparkte Fahrbahnränder bewirken, dass die Unfallzahlen sinken, weil viele langsamer fahren, weil ihnen die freie Sicht auf die freie Strecke fehlt.

    Mein Eindruck ist, dass die Verkehrsverwaltung gerne mal sogar Falschparken an manchen Stellen duldet, um den Fahrbahnverkehr zu entschleunigen. Kommt halt auch ein bisschen auf den Typ Autofahrer*in an. Wenn am Fahrbahnrand flache Sportwagen stehen, bei denen sogar ein Kind noch das Fahrzeugdach überrragt, dann wird mancher schneller dran lang fahren, als wenn ein riesige SUV-Schränke oder Wohnmobile da stehen, hinter denen jeweils eine ganze Basketballmannschaft sich verstecken kann ohne den Kopf einziehen zu müssen.

    Für Fußgänger*innen ist es aber zunehmend eine Wanderung durch dunkle Schluchten auf den Trottoirs zwischen hohen Häusern auf der einen und hohen Wohnmobilen, Transportern und SUV's auf der anderen Seite. Dass es noch eine andere Straßenseite gibt, ist kaum noch wahrnehmbar aus Fußgänger*innen-Sicht. Und dorthin zu gelangen ein schleichendes Herantasten durch noch schmalere Schluchten und dann ein vorsichtiges Hervorlugen, bevor die Fahrbahn gequert werden kann.

    Es passt dort überhaupt nichts Hilgenstraße - Google Maps

    Das Zeichen 215 zeigt an, dass ein Kreisverkehr gegen den Uhrzeigersinn zu befahren ist. Das gilt auch für Radfahrer. Hier hat man aber [Zeichen 241-30] entgegen der Kreisrichtung aufgestellt und lustige Pfeile in beide Richtungen auf die Furten gemalt.

    Der Geradeausverkehr, in dem Fall der Fahrzeug-Verkehr, der den Hochbord-Fahrradweg benutzt, hat stets Vorrang im Kreisverkehr vor dem Verkehr, der in den Kreisel hineinfahren will, als auch vor dem Verkehr, der den Kreisel verlässt.

    Kann man als Autofahrer "Mist" finden, weil man als Autofahrer dann besonders aufpassen muss beim Reinfahren in den Kreisel, als auch beim Rausfahren aus dem Kreisel, aber mein Mitleid hält sich da in Grenzen.

    Ich würde allerdings in dem Kreisel die Fahrradwege nicht mit [Zeichen 241-30]+[Zusatzzeichen 1000-31] ausschildern.

    Stattdessen sollte dort im Uhrzeigersinn das stehen: [Zusatzzeichen 1022-10]

    Dann weiß jeder, dass dort Fahrräder nicht nur gegen den Uhrzeigersinn sondern auch im Uhrzeigersinn unterwegs sind.

    Und gegen den Uhrzeugersinn sollte das Schild stehen: [Zusatzzeichen 1000-33]

    Dann weiß jeder das dort beim Fahren im Uhrzeigersinn mit entgegenkommenden Fahrradfahrer*innen zu rechnen ist.

    Die Hochbordfahrradwege wären dann nicht mehr benutzungspflichtig. Fahradfahrer*innen, denen es auf dem Hochbordfahrradweg nicht gefällt zu fahren, könnten dann ganz legal auf der Fahrbahn im Mischverkehr mit den KFZ fahren. Ich würde das nicht machen wollen, weil ich mit dem Fahrrad nur sehr langsam unterwegs bin und schon in kleineren Kreisel ohne eine zweite gepflasterte innere "Ausweichfahrspur" von Autofahrern überholt werde. Zum Beispiel hier passiert mir das immer wieder mal:

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    Der Kreisel aus Hannover hat einen etwas kleineren Innendurchmesser, als der Kreisel in Flensburg. (Wenn man beim Flensburger Kreisel die gepflasterte Ausweichspur beim Messen des Innendurchmessers mit misst.)

    Hier der Flensburger Kreisel: https://www.google.de/maps/place/Hil…SoASAFQAw%3D%3D

    Bei dem Kreisel in Hannover gibt es keine separate Radwegführung.

    Damit ich nicht missverstanden werde: Wenn es so war wie in der Pressemeldung beschrieben, hat der Radfahrer dem Transporterfahrer die Vorfahrt genommen. Es ist richtig, dass man sich vorsichtig vortasten muss, wenn die Sicht eingeschränkt ist. Das Wohnmobil parkt dort legal.

    Ich hatte mehrfach Bekannte darauf angesprochen, dass bei mir im Wohngebiet sehr viele Wohnmobile stehen, die eigentlich nicht in ein Wohngebiete gehören, in dem die Autofahrer, die täglich mit dem Auto zur Arbeit fahren, jeden Abend lange rumkurven müssen, um einen Parkplatz zu finden.

    Die ist "Mir-doch-scheißegal-Haltung dazu" ist vielfältig.

    Die einen sagen, ich fahre eh kein Auto und brauch auch keinen Parklatz und wenn sich die Autofahrer gegenseitig den Parkplatz wegnehmen, dann lache ich höchstens drüber.

    Andere, die selbst Auto fahren, befürchten, dass das Parken stärker reguliert wird und dass sich das dann auch negativ auf sie selbst auswirkt, weil sie dann zum Beispiel "Anwohnerparkgebühren" bezahlen müssen.

    Wieder andere (mit / oder ohne Auto) finden, dass der Versuch ein Anwohnerparken einzuführen mit erhöhten Gebühren für Wohnmobile und andere große Autos nichts bringe, weil ohnehin nicht, oder nicht ausreichend Falschparker kontrolliert werden.

    Will sagen: Das Wohnmobil parkt dort zwar legal. Aber es wird zu wenig unternommen, um zumindest das Parken von Wohnmobilen und anderen großen Autos stärker so zu regelmentieren, dass die nicht die Sicht versperren oder immer mehr größere Autos den Straßenraum blockieren.

    Das ist ein [Zeichen 240].

    https://maps.app.goo.gl/Y9YgWskVhTdSRDcT7?g_st=ic

    Ausschließlich für Radfahrende ist also schonmal falsch.

    Gute Arbeit! Ich bin da selbst schon hin und wieder drauf Fahrrad gefahren. Das letzte Mal ist aber schon eine Zeitlang her. Dass da eine Fahrrad-Zählsäule steht, ist mir neu.

    Das Bild auf der Internetseite von Hannover.de wurde inzwischen geändert.

    Jetzt ist dieser reine Fahrradweg als Symbolbild eingestellt worden. Für meinen Hinweis hat sich die Redaktion bedankt.

    Das ist dieser Fahrradweg (hab ihn allerdings auch erst beim zweiten Mal Hinschauen auf dem kleinen Foto auf der Internetseite erkannt, obwohl ich da öfter vorbeikomme):

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    Interessant ist dieser Kommentar aus der Kommentarfunktions-Spalte:

    "Die Formulierung stieß mit der Radfahrerin zusammen. Beide sowohl die Radfahrerin als auch die PKW-Fahrerin fuhrn somit in die selbse Richtung nämlich südwärts. Wer dort abbiegt hat dem gleichlaufenden querenden Verkehr Vorrang einzuräumen."

    Schön wäre es ja, wenn der Kommentator recht hätte. Obwohl: Noch schöner wäre es, wenn der Unfall nie passiert wäre.

    Leider ist die Kreuzung so gestaltet, dass der Fahrradgeradeausverkehr mit [Zeichen 205]wartepflichtig gemacht wird. :(

    Nun muss die Fahrradfahrerin damit rechnen, dass sie auch noch als Unfallverursacherin bezeichnet wird. Ob wohl doch eigentlich diese unsagbar einseitig zugunsten des Autoverkehrs gestaltete Kreuzung erheblich zum Unfall beigetragen hat.

    Nein, eben nicht – wegen der Pflasterung muss das Benutzungsrecht an dieser Stelle eben nicht wiederholt werden, denn der Weg (kurz zuvor klar als "Benutzungspflichtiger Geh- und Radweg, [Zeichen 240] gekennzeichnet) setzt sich ja einfach fort. Nur den Pflicht-Teil kann man danach nicht mehr einfordern, weil man ja behaupten kann, nie an dem Schild vorbeigekommen zu sein.

    Wollte man die Radfahrer auf die Fahrbahn zwingen, müsste da ein [Zeichen 239] ohne Zusatz hin; ich habe allerdings nach diversen ähnlichen Nicht-Beschilderungen sorum und eben echten Gehweg-Schildern in Gegenrichtung den Eindruck, dass man genau das nicht will, sondern einen "gemeinsamen Geh- und Radweg ohne Benutzungspflicht" erzeugen will.

    Einen gemeinsamen Geh- und Radweg ohne Benutzungspflicht kann es meines Erachtens nicht wirklich geben. So weit ich das sehe, ist die einzige Möglichkeit so etwas auszuweisen diese Boden-Markierung:

    http://bernd.sluka.de/pictures/GehRadwegOhneBenutzungspflichtMarkierung.jpg

    Das Foto illustriert einen Artikel von Bernd Sluka in dem auf die Möglichkeit hingewiesen wird, per Boden-Markierung einen vormals benutzungspflichtigen Gemeinsamen Fuß- und Radweg zu einem nicht benutzungspflichtigen Fuß- und Radweg zu machen.

    In dem Artikel werden zahlreiche Einschränkungen aufgeführt: Umstände, die es ausschließen, einen Weg per Boden-Markierung zu einem Gemeinsamen Fuß- und Radweg zu machen ist zum Beispiel ein steiles Gefälle:

    "Weitere Merkmale, die eine gemeinsame Führung verbieten sind:
    - starkes Gefälle (über 3 Prozent),
    - eine dichte Folge von unmittelbar angrenzenden Hauseingängen, ..."

    Geh- und Radwege ohne Benutzungspflicht

    In dem von dir vorgestellten Beispiel ist jedoch an einem Straßenabschnitt für wenige Meter ein gemeinsamer Fuß- und Radweg ausgeschildert, der in beide Richtungen benutzt werden darf. Und diese Ausschilderung bezieht sich auf den Brückenbereich, der Klappbrücke.

    Das ist das Street-view-Foto Dorf-auswärts:

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    Und das ist das Street-view-Foto Dorf-einwärts:

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    Der Abschnitt ist rund 70 m lang. Und in diesem Abschnitt ist die Fahrbahn besonders eng, sodass die Ausschilderung den Radverkehr nach dem Willen der Verkehrsbehörde auf den im Brückenbereich Dorf-auswärts gesehen linksseitigen breiteren Hochbord führt.

    Ich befürchte im Fall eines Unfalls wird es einem Fahrradfahrer zum Vorwurf gemacht, wenn er dorfeinwärts mit dem Fahrrad auf dem Fußweg fährt, der auf dem streetview-Foto noch so ausgeschildert ist[Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10]:

    Du hast ja geschrieben, das Schild mit [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10] ist abgebaut worden. Ich befürchte einer Fahrradfahrerin oder einem Fahrradfahrer wird es nicht gelingen, die Benutzung des Fußweges als erlaubt darzustellen. Nimmt sie/er das aber an, dass es erlaubt sei, und fährt sie/er dann durch das ganze Dorf hindurch ans andere Ende der Hauptstraße, dann sieht sie/er dort dieses Schild stehen:

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    Da könnte dann das Nachdenken darüber einsetzen, ob das nun ein Gemeinsamer Fuß- und Gehweg mit Radverkehrsfreigabe war.

    https://www.google.de/maps/@53.33235…SoASAFQAw%3D%3D

    Das gleiche Spielchen hier… Die noch aus Brietlingen kommende Benutzungspflicht wird hier jedenfalls nicht aufgehoben. Bisher standen im weiteren Ort noch diverse "Gehweg, Radfahrer frei" (brav immer nur in der richtigen Richtung), aber die haben irgendwann Beine bekommen. Die Straße kratzt übrigens am Belastungsniveau II.

    Meinst du dieses Schild: [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10]?

    Unmittelbar vor diesem Schild mündet doch von rechts kommend eine Straße auf die Hauptstraße. Wenn nach dieser Einmündung kein Schild steht, dann ist das ein Gehweg.

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    Wir wissen natürlich, dass diese Voraussetzungen meistens nicht eingehalten werden und daher kann es auch bei den Unfallzahlen keinen Unterschied machen. Im Gegenteil: Dort, wo angeordnetes Geisterradeln normal ist, wird man auch häufiger Radfahrer finden, die das auch dort machen, wo es nicht erlaubt ist. Wie will man glaubwürdig vermitteln, dass das Radfahren auf der falschen Straßenseite gefährlich ist, wenn man es an allen anderen unmöglichen Stellen aus angeblichen Sicherheitsgründen sogar vorschreibt?

    Ich halte nichts davon, das Fahrradfahren entgegengesetzt der Fahrtrichtung als "Geisterradeln" zu bezeichnen. Der Begriff kommt von dem was manchmal auf der Autobahn geschieht, wo Fahrräder ohnehin verboten sind. Alleine deshalb schon ist es Unfug, Fahrradfahrer*innen so bezeichnen zu wollen wie Autofahrer*innen, die die Autobahn in die falsche Richtung benutzen.

    Noch weniger hat der Begriff "Geisterradler" dann eine Berechtigung, wenn damit Fahrradfahrer*innen diskreditiert werden sollen, die einen entsprechend ausgeschilderten Zweirichtungs-Fahrradweg aus der Fahrtrichtung des Autoverkehrs betrachtet, links benutzen. Warum nur meinen Fahrradfahrer*innen andere Fahrradfahrer*innen zu so einer Art "Über-Erfüllung der Arbeitsnorm" anstacheln zu müssen? Gibt es bald auch Abzeichen dafür?

    "Ich habe schon 1000 km Fahrradwege immer nur in Fahrtrichtung benutzt, auch wenn es erlaubt gewesen war, einen Fahrradweg zu benutzen, auf dem ich gegen die Fahrtrichtung der Autofahrer gefahren wäre!"

    Hängt die Unfallhäufigkeit beim "Geisterfahren" mit dem Fahrrad eigentlich entscheidend davon ab, ob man es rechtswidrig (keine Freigabe) oder gezwungenermaßen (angeordneter Benutzungszwang) tut?

    Entscheidender als die Frage ob es in bestimmten Fällen erlaubt ist oder verboten ist: Bezüglich der Unfallgefahr kommt es meines Erachtens sehr stark auf die Geschwindigkeit an.

    Beipiel Allerweg in Hannover:

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    Auf beiden Seiten gibt es breite Zweirichtungs-Hochbordradwege, die sich großer Beliebtheit erfreuen. Die meisten schnellen Fahrradfahrer nutzen aber die Seite in Fahrtrichtungs rechts, wenn sie schnell unterwegs sind und nicht ohnehin auf der Fahrbahn fahren, zum Beispiel weil die mal wieder mit Autos verstopft ist.

    Viele langsamere Fahrradfahrer fahren aber so, wie es für sie am günstigsen ist, wenn es darum geht, unnötige Fahrbahnquerungen zu vermeiden. Jenachdem von woher sie kommen und wo sie hin wollen.

    Est ist quasi alles erlaubt, weil die Hochbordradwege mit [Zusatzzeichen 1000-33] in der üblichen Fahrtrichtung ausgeschildert sind.

    In Gegenrichtung mit [Zusatzzeichen 1022-10].

    Sollte die Anzahl der Fahrradfahrenden erheblich zunehmen, dann müsste vermutlich ab einer bestimmten Fahrradverkehrsdichte eine Regelung getroffen werden, die verhindert, dass schnelle Fahrradfahrer*innen auf übervollen Hochbordradwegen fahren, wenn dieser Zustand nicht ohnehin von selbst eintritt, weil kaum noch Autos auf der Fahrbahn den Fahrradverkehrsfluss auf der Fahrbahn stören. Der Hochbordradweg wird dann noch mehr zur Langsamfahren-Fahrradstrecke.

    Die Anforderungen, die Fahrradfahrer*innen an die Fahrradverkehrsinfrastruktur stellen, sind ähnlich unterschiedlich wie die verschiedenen Gruppen von Fahrradfahrenden. Da es die Zunahme des Fahrradverkehrs begünstigt, möglichst vielen Fahrradfahrenden gerecht zu werden, halte ich solche Lösungen wie im Allerweg in Hannover für vorbildhaft, zumal keinerlei Zwang ausgeübt wird. Weder einen Zwang zur Benutung der Fahrbahn, noch einen Zwang zur Benutzung des Hochbord-Fahrradweges. Und aufgrund der breiten Seitenräume gibt es zusätzlich zu den Zweirichtungs-Hochbord-Fahrradwegen auch noch genug Platz für den Fußverkehr.

    Je nachdem, wie besoffen der 30-Jährige war, ist die Reaktion vielleicht vergleichbar wie 75, sogar ohne halbblind.

    Ich weiß ja nicht wie alt du bist, aber erstens gibt es in der Altersklasse noch reichlich sehr fitte und agile Vertreter der Spezies Mensch, die so manch jüngeren Menschen fitnessmäßig usw. in den Schatten stellen. Und zweitens hoffe ich selbst dazuzugehören, wenn es so weit ist, oder aber zumindest die Einsicht zu haben, was dann noch geht und was ich besser bleiben lasse.

    "3. Straßenrecht

    Für die Regelungen des Straßenrechts gilt:

    3.1

    Das Aufstellen von Plakattafeln (Stellschildern) sowie das Anlehnen oder Aufhängen von Plakaten an Masten, Straßenlaternen oder Bäumen im Straßenraum innerhalb der geschlossenen Ortschaften (im Zusammenhang bebaute Ortsteile) gehört zwar nicht zum Gemeingebrauch (vgl. § 7 FStrG sowie § 14 NStrG - jeweils in der derzeit geltenden Fassung -), muss aber für die Zeit des Wahlkampfes innerhalb einer Zeit von zwei Monaten unmittelbar vor dem Wahltag grundsätzlich zugelassen werden."

    Lautsprecher- und Plakatwerbung aus Anlass von Wahlen

    Das ist die gesetzliche Regelung in Niedersachsen. Und das würde bedeuten, dass in der Nacht vom 22. auf den 23. Dezember, also ein Tag vor Heiligabend die Parteien mit dem Plakatieren beginnen dürfen.

    Bei früheren Wahlen wurde sehr pünktlich mit dem Aufhängen der Wahlplakate begonnen. Ich bin gespannt, ob sich dieses Mal die Parteien auf eine Art "Weihnachtsfrieden" im Wahlkampfgeschehen einigen werden oder tatsächlich am 23. Dezember 2024 die ersten Wahlplakate aufgehängt werden.

    Oops, das täte ja reichen ...

    Dann sollte er vorsichtshalber genug eigene Leute abstellen, die Nein sagen?

    Oder dann einfach weiterregieren, bis er doch zum Wunschtermin seiner Vertrauensfrage kommt mit Wahltermin außerhalb des Karnevals?

    In dem verlinkten Spiegel-Artikel wird darauf hingewiesen:

    "Den Weg der Enthaltungen sind sozialdemokratische Abgeordnete bereits 2005 gegangen, als Gerhard Schröder eine Auflösung des Bundestags anstrebte."

    SPD-Abgeordneter warnt vor AfD-Stimmen bei Vertrauensfrage
    Kanzler Scholz will die Vertrauensfrage stellen, um Neuwahlen herbeizuführen. Unter den verbliebenen Abgeordneten der Minderheitsregierung aus SPD und Grünen…
    www.spiegel.de

    "Abweichend von der Kanzlerwahl und der Abstimmung über das Misstrauensvotum, die beide nach der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestags geheim sind, hat der Bundestag bei der Vertrauensfrage in der Praxis das Gewohnheitsrecht der namentlichen Abstimmung geschaffen, also der deutlichsten Form der offenen Abstimmung."

    Vertrauensfrage – Wikipedia

    Wenn die AfD bei der namentlichen Abstimmung Scholz das Vertrauen ausspricht, dann könnte jeder genau sehen, dass Scholz Zustimmung von der AfD hätte, also von einer Partei, die ihn aufs Schärfste bekämpft. Damit würde die AfD überdeutlich zur Schau stellen, dass sie demokratische Spielregeln und Gepflogenheiten in den Dreck zieht. Leider muss man an der Stelle dazu sagen, dass Schröders Agieren 2005 auch nicht der eines "lupenreinen Demokraten" entsprach. Er hatte nämlich die Vertrauensfrage gestellt, um sie zu verlieren, obwohl es eine Mehrheit der Rot-Grünen Koalition, die ihn zum Kanzler gewählt hatte, im Bundestag gab.

    "Die Frage, ob Schröder überhaupt zum Mittel der Vertrauensfrage greifen dürfe, um Neuwahlen zu erreichen, führte zu einer erregten Diskussion. Eine „unechte“ Vertrauensfrage, die gezielt verloren werde, sei nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, argumentierten die Abgeordneten Werner Schulz (Bündnis 90/Die Grünen) und Jelena Hoffmann (SPD). Eine später von beiden angestrengte Klage wies das Bundesverfassungsgericht am 25. August 2005 jedoch als unbegründet zurück."

    Deutscher Bundestag - Gerhard Schröders zweite Vertrauensfrage
    Im Jahr 2005 Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) zum zweiten Mal die Vertrauensfrage stellte. Sie führte zur Neuwahl des Bundestages am 18. September 2005 und…
    www.bundestag.de

    Auch wenn das BVG sich letztlich nicht damit befasste, Schröders Agieren war in jedem Fall fragwürdiger, als das zurzeit bei Scholz der Fall ist, der einen FDP-Minister entlassen hatte, weil keine vertrauensvolle Zusammenarbeit mehr mit ihm möglich war. Das zwei weitere von vier FDP-Minister*innen daraufhin zurückgetreten sind, zeigte, dass die FDP mehrheitlich an einer Fortsetzung der Koalition nicht interessiert war.

    https://de.wikipedia.org/wiki/Sahra_(Vorname)

    Der arabische Name سَهْرَة Sahra, Sahrah bedeutet „Nachtwache“ oder „die Nacht über wachbleiben“ und bezieht sich insbesondere auf das lange Aufbleiben, um sich um ein Kind oder eine kranke Person zu kümmern.

    Sara (Name) – Wikipedia

    "Sara bzw. Sarah ist ein weiblicher Vorname, der auch gelegentlich als Familienname in Gebrauch ist. (...) Der hebräische Name שָׂרָה sa'ra geht auf ein gleichlautendes Wort mit der Bedeutung „Herrin“, „Fürstin“ zurück. Damit handelt es sich um einen Namen, der ursprünglich wohl den sozialen Rang der Namensträgerin beschreiben sollte."

    Sahra Wagenknechts Vater kam als Student aus dem Iran nach Deutschland. "Seit ihrem Kleinkindalter gilt ihr Vater nach einer Reise in den Iran als verschollen. Als sie 2009 zum ersten Mal Bundestagsabgeordnete wurde, änderte sie die amtliche Schreibung ihres Vornamens von Sarah zu Sahra, entsprechend der persischen Schreibweise (زهرا Sahra, DMG Zahrā).

    In einem Kommentar der Jüdischen Allgemeinen vom 5.2.24 kritisiert der Autor: "Das Bündnis Sahra Wagenknecht bedient sich ungeniert antisemitischer Stereotype"

    Quelle: Kommentar, Antisemitismus im Wagenknecht-Wahlprogramm

    Bündnis Sahra Wagenknecht: Antisemitismus im Wahlprogramm
    Das Bündnis Sahra Wagenknecht bedient sich ungeniert antisemitischer Stereotype
    www.juedische-allgemeine.de

    Ob die Änderung des Namens von der hebräischen Schreibweise zur arabischen Schreibweise auch einen politischen Hintergrund hat? Ebenso gut ist es auch möglich, dass Sarah Wagenknecht 2009 ihren Namen in Sahra Wagenknecht alleine nur aus ganz persönlichen Gründen geändert hat, zum Beispiel weil sie damit eine neue Sicht auf ihre Herkunft zum Ausdruck bringen wollte. Vielleicht hat sie auch an der Namensbedeutung des arabischen Namens Sahra einen größeren Gefallen, gefunden als an der Bedeutung des hebräischen Namens Sarah. Möglicherweise aber hätte das auch als amtliche Begründung für eine Namensänderung nicht ausgereicht und es gab mehrere Motivationen.

    ""Wie kam es, dass aus Sarah Wagenknecht zur aktuellen Bundestagswahl "Sahra Wagenknecht" wurde, wollte unsere Zeitung von der 44-Jährigen wissen, ...

    "Es stimmt", sagt die Linken-Politikerin. "Das ist der erste Wahlzettel, auf dem mein Name richtig geschrieben ist." Ursprünglich hätte die gebürtige Jenenserin* nämlich den persischen Namen Sahra bekommen sollen (Wagenknechts Vater ist Iraner). Versehentlich ließ die Hebamme aber den alttestamentarischen Namen Sarah ins Geburtsregister eintragen. "Das habe ich dann vor zwei Jahren ändern lassen", sagt Wagenknecht."

    * Sahra Wagenknecht ist in Jena geboren, deshalb Jenenserin (=Bewohnerin von Jena, oder in Jena geboren)

    Aus Rheinische Post vom 19.9.2013: Wie Sarah zu Sahra Wagenknecht wurde

    Moers: Wie Sarah zu Sahra Wagenknecht wurde
    Die NRW-Spitzenkandidatin der Linken verriet unserer Zeitung auf dem Neumarkt ein privates Geheimnis. Was kann Sahra Wagenknecht uns noch Neues erzählen?
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