Beiträge von Ullie

    Genau so wars ja auch geplant, damals, als man diese Malereien bewarb. Dieses Resultat wurde doch bestimmt auch in Untersuchungen festgestellt.

    Selbst ausgewiesene "Schutzstreifen-Gegner" müssen zugestehen, dass es Schutzstreifen unterschiedlicher Qualität und Ausführung gibt.

    Man hat halt auch (zumindest hie und da) dazugelernt.

    Das war eine der ersten oder gar der erste Schutzstreifen in Hannover (anfangs noch nicht rot markiert):

    Inzwischen steht der Beschluss des Bezirksrats im Raum, die Verwaltung soll eine verbesserte Radverkehrsinfrastruktur für die Königstraße vorschlagen.

    Diesem Schutzstreifen in der Wedekindstraße wird auch jemand, der Schutzstreifen an und für sich für keine gute Idee hält, zugestehen, dass er eine Verbesserung im Vergleich zum Beispiel Königsstraße darstellt:

    Folgt man deinem streetviewlink (Aufnahme August 2022) und fährt auf streetview etwas weiter, dann tut sich die Situation vorher auf, nämlich mit ganz schmalen Schutzstreifen unmittelbar im Bereich sich öffnender Autotüren:

    Street View · Google Maps
    Ort in Google Maps noch intensiver erleben.
    www.google.de

    Aufnahme August 2009

    Wenn du das als Negativ-Kampagne gegenüber der niederländischen Radverkehrsinfrastruktur ins Feld geführt hättest, wäre das möglicherweise überzeugender gewesen.

    Was ist daran so abwegig, vom KFZ-Verkehr zu erwarten, dass er die Mitte der Fahrbahn nutzt? Und nur bei KFZ-Gegenverkehr in den Seitenraum ausweicht? Auf deiner Beispielstraße gilt anscheinend Tempo 50. Warum nicht Tempo 30? Das würde es zusätzlich vereinfachen, so zu fahren, dass die Schutzstreifen nur im Begegnungsfall benutzt würden.

    Deine streetview-Ansicht erinnert mich ein bisschen an die Weidenhäuser Straße in Marburg:

    Google Maps
    Ort mithilfe eines 360°-Fotos kennenlernen.
    www.google.de

    Für den Fahrradverkehr gibt es einen glatten Mittelstreifen. Im Begegnungsfall ist auf das etwa grobere Pflaster auszuweichen. Nur bei Schutzstreifen gegen den Fahrzeugverkehr geht es natürlich nicht, dass der Schutzstreifen mit grobem Pflaster ausgelegt wird.

    Den Thread habe ich nach der heftigen Diskussion im Baustellenthread eröffnet, um der Diskussion über Ampeln einen eigenen Raum zu geben und, weil sich die Diskussion ziemlich schnell weg von den Baustellen-Ampeln zu ganz allgemeinen Ampel-Fragen entwickelt hatte.

    Eine Ampel, wie zum Beispiel diese, wird man wohl auf den ersten Blick, aus dieser Sicht als Ampel für den Fahrverkehr bezeichnen können.

    Ob die Gültigkeit eines möglichen Rotlichts der Ampel nur für den Fahrverkehr auf der Fahrbahn gilt, oder auch für den Fahrverkehr auf dem Radweg, also für den Fahrradfahrer in der blauen Jacke, ist ein Diskussionsthema für den Thread.

    Aber die Ampel wurde auch aufgestellt, um für den Fußverkehr eine Querungsstelle zu schaffen.

    Und selbstverständlich gilt entsprechend die gesamte Ampelanlage auch für den Fußverkehr.

    Im Beispielfall nutzt der Fahrradfahrer mit der blauen Jacke den Überweg mit dem Fahrrad, um auf die andere Seite zu kommen. Und drückt entsprechend, um den Fahrbahnverkehr zum Halten zu bringen.

    Diese Ampel-Streuscheibe zeigt an, dass die Ampel für das Queren der Fahrbahn nicht nur für den Fußverkehr gilt, sondern auch für den Fahrverkehr mit Fahrrädern:

    Zurück zu Bild 1:

    Angenommen, der Fahrradfahrer wollte geradeaus weiterfahren, hätte er das trotz roter Ampel tun dürfen? Oder müsste er bei roter Ampel halten?

    Ich habe das mal hineinmontiert in das Foto:

    Oder ist der Fahrradfahrer nur dann wartepflichtig, wenn deutlich erkennbar Fußgänger den Ampelüberweg benutzen?

    Bevor wir uns zu dieser Frage die "Köppe einschlagen" will ich auf eine andere Sache hinaus:

    Besteht für den Fahrradfahrer Wartepflicht, dann muss die Länge der Grünphase für den Fußverkehr entsprechend lang sein. Fußgänger*innen haben von Fußweg-Kante bis Fußwegkante einen ungefähr doppelt so langen Weg als das Stück Wegstrecke auf der Fahrbahn.

    Oder umgekehrt formuliert: Sollte der Fußverkehr wartepflichtig sein, der bei grüner Ampel die Fahrbahn überquert, dann müsste der Fußverkehr dem Fahrradfahrer Vorrang gewähren. Und dann könnte die Grünphase entsprechend kürzer geschaltet werden. Kurze Grünphase für den Fußverkehr heißt lange Grünphase für den Fahrbahnverkehr und für den Fahrverkehr auf dem Radweg bleibt die Unklarheit :(.

    Der Titel des vorgeschlagenen Threads (warum hast du ihn nicht eröffnet?) ist daher nicht sehr sinnvoll. Erstens weil er nach Fahrbahnverkehr fragt und zweitens weil die Antwort bereits im besagten Passus der StVO steht.

    Wenn dann eher andersherum:

    Wann gilt eine Ampel für den Fahrverkehr nicht für den Fahrradweg?

    Ich hatte noch keinen Thread zu dem Thema eröffnet, weil nicht bereits der Titel zum Stein des Anstoßes werden sollte. Und dein Einwand zeigt, dass genau das passiert wäre, wenn ich den Thread bereits eröffnet hätte. Ursprünglich hatte ich vorgeschlagen: Wann gilt eine Ampel für den Fahrbahnverkehr außerdem auch für den Fahrradweg? Inzwischen ist mir noch etwas anderes klar geworden: "Ampeln für den Fahrverkehr" ist genau genommen ein zu kurz greifender Begriff, um der Thematik gerecht zu werden.

    Eine Ampel, wie zum Beispiel diese, wird man wohl auf den ersten Blick, aus dieser Sicht als Ampel für den Fahrverkehr bezeichnen können.

    Ob die Gültigkeit des Rotlichtes nur für den Fahrverkehr auf der Fahrbahn gilt, oder auch für den Fahrradfahrer in der blauen Jacke, ist ein Diskussionsthema für den Thread.

    Aber die Ampel wurde auch aufgestellt, um für den Fußverkehr eine Querungsstelle zu schaffen. Diese Ampel steht da zu diesem Zweck. Gäbe es keinen Grund, für Fußgänger eine sichere Querungshilfe zu ermöglichen, dann gäbe es dort keine Ampel. Andererseits ist die Ampel auch für die Förderung des Fahrverkehrs auf der Fahrbahn gedacht. Ein "Zebrastreifen" würde nämlich für den Fahrverkehr bedeuten, dass er immer halten müsste, wenn ein Fußgänger auftaucht, der die Fahrbahn queren will.

    Und selbstverständlich gilt entsprechend die gesamte Ampelanlage auch für den Fußverkehr.

    Sogenannte Fußgängerampeln, heißen fachlich "Fußgänger-Lichtsignalanlagen", abgekürzt F-LSA.

    Den Begriff habe ich in dieser Quelle gefunden:

    https://www.bast.de/DE/Publikation…21/2022-04.html (Bast = Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen)

    Die Fußgängerampel (ich halte am umgangssprachlichen Begriff fest) in der Marienstraße auf dem Foto wird auch vom Radverkehr mit benutzt.

    Möglicherweise müsste eigentlich eine extra-Fahrradampel installiert werden?

    So oder so, gibt es eben nicht nur die Ampel auf dem oberen Bild, sondern die ist nur Teil einer ganzen Ampelanlage. Ohne das hier im Baustellenthread weiter mit der Gültigkeit diskutieren zu wollen, eröffne ich den neuen Thread zu den Ampelschaltungen mit dem Titel:

    Beispiele für verschiedene Ampel-Anlagen (Lichtsignalanlagen, kurz LSA)

    Das ist bewusst sehr allgemein gehalten. Und ermöglicht das Weiterdiskutieren des Themas, insbesondere rund um den §37 StVO an einem anderen Ort als den Baustellen-Thread. Die Wortkombination "gilt für" kommt in dem Titel gar nicht vor und das ist gut so, weil ich den Eindruck habe, das "elektrisiert" zu sehr die Gemüter.

    Hier geht es zum neuen Thread. Vielen Dank noch mal an Silence für den Tipp zum Titel.

    Ullie
    28. September 2025 um 20:21

    Ich muss aufpassen, dass ich nicht zu sehr emotional da einsteíge.

    Deshalb zunächst nochmal das Angebot, einen eigenen Thread zu dem Thema aufzumachen.

    Vorschlag: Wann gilt eine Ampel für den Fahrbahnverkehr außerdem auch für den Fahrradweg?

    Das kann auch gerne wer anders machen, der sich dran stört, das im Baustellenthread zu diskutieren.

    Silence hat übrigens vollkommen recht, wenn er auf den möglichen Widerspruch hinweist:

    "Zeigt die Ampel für die Fahrbahn Rot, dann muss ..." hatte ich geschrieben.

    Eigentlich hätte es heißen müssen:

    Zeigt die Ampel für die Fahrbahn Rot, dann ist es in Hannover üblich, dass der Fahrbahnverkehr halten und den querenden Fußverkehr passieren lassen muss. Der Fahrradverkehr auf dem Fahrradweg in Hannover hält jedoch in der Regel nicht, wenn es keine eigene Ampel für den Fahrradweg gibt und die Fahrbahn-Ampel eindeutig erkennbar nicht für den Radweg aufgestellt wurde (keine Haltlinie auf dem Radweg, Ampel links vom Radweg).

    Ich will ja gar nicht ausschließen, dass es möglicherweise andernorts anders gehandhabt wird. Und auch in Hannover machen das nicht alle Radfahrenden gleich.

    Das zweite Zitat, das Silence anführt ist ein Zitat aus 37 StVO, Abs. 2 Satz, 6: "Wer ein Rad fährt, hat die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten. Davon abweichend sind auf Radverkehrsführungen die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr zu beachten."

    Es ist meines Erachtens möglich, das so zu verstehen, dass Fahrradfahrende auf einem Radweg ohne Lichtzeichen die Lichtzeichen für den Fahrverkehr auf der Fahrbahn nicht zu beachten haben, wenn diese erkennbar nicht für den Fahrverkehr auf dem Fahrradweg Geltung haben. Zumindest ist das eine Erklärung, warum in Hannover, entsprechend der Radweg benutzt wird. Und das anders als Silence vermutet, nicht in Widerspruch zu dem zitierten Satz steht.

    Es ist eine Kreisstraße. Auf der Radfahrer bisher gar nicht auf der Fahrbahn fahren sollten, damit der echte Verkehr ungestört fahren kann. Und wo jetzt ein Schutzstreifen aufgezeichnet wurde, damit sich die KFzler möglichst ungestört durchdrücken können.
    Rate mal, wie wahrscheinlich eine Sperrung für Durchgangsverkehr ist ;)

    Das ist das übliche "Schutzstreifen"-Dilemma. Fahrradfahrer haben Erwartungen, Autofahrer haben Erwartungen. Und um allen Erwartungen gerecht zu werden, markiert man eine Schutzstreifen, denn würde man einen echten Radfahrstreifen markieren, dann gibt das die Gesamtbreite der Fahrbahn oft nicht her.

    Das Beispiel aus Hannover ist ähnlich gelagert. Ich bin gespannt, wie das weitergeht. Eine Frage noch. In dem SZ-Artikel steht nichts über Tempo 30. Das wurde in Hannover für die Königstraße gefordert. Steht das auch in Fürstenfeldbruck zur Diskussion, oder wurde es bereits verwirklicht und ich habe es überlesen?

    Fürstenfeldbruck: Schutzstreifen für Radler auf der B2
    An der Straße von Fürstenfeldbruck nach Emmering wurde ein neuer Schutzstreifen für Radfahrer eingerichtet, um die Sicherheit zu erhöhen. Zuvor gab es…
    www.sueddeutsche.de

    Könnten Sie bitte mal aufhören, jedes Thema zu kapern? Hier geht es um fehlerhafte oder fehlende Baustellenbeschilderungen

    Ich will hier kein Thema "kapern". Ich hatte deshalb geschrieben:

    Ich will "das Fass nicht neu aufmachen". Wenn diese Frage,

    Wann gilt eine Ampel für den Fahrbahnverkehr außerdem auch für den Fahrradweg?

    bereits in einem anderen, einen eigenen Thread diskutiert wird, dann nenne mir den Thread! Wenn nicht, dann macht es Sinn, einen entsprechenden Link zu eröffnen, denn es scheint, dass diese Frage sich immer wieder auftut in verschiedenen Zusammenhängen, diesmal war es halt eine Baustellenampel.

    Und da stehe ich nach wie vor zu: Bloß hat außer mir noch niemand diesen Vorschlag gemacht einen eigenen Thread aufzumachen mit dem Titel:

    Wann gilt eine Ampel für den Fahrbahnverkehr außerdem auch für den Fahrradweg?

    Es hat noch niemand auf einen anderen, ähnlichen Thread hingewiesen. Sollte Ihr Beitrag so zu verstehen sein, einen neuen Thread aufzumachen, dann sagen Sie es doch einfach, anstatt mich zu beschimpfen! Und gerne komme ich dem nach und mache einen eigenen Thread dazu auf.

    offensichtlich nur einer

    Angeber 8o

    es steht in §37 StVO für Radfahrer eigentlich unmissverständlich drin:

    1. Für Radfahrer gilt die Ampel für den Fahrverkehr = Fahrbahnampel

    2. Ausnahme: sie fahren auf einer Radverkehrsanlage und es gibt für die Radfahrenden eine eigene Ampel, zu erkennen an dem Radsymbol.

    Das Baustellenampel-Beispiel zeigt, dass es sich so nicht verhält, wie du es beschreibst.

    Wer auf dem Hochbordradweg fährt, der muss die Baustellenampel nicht beachten, denn die gilt nur für die Fahrbahn und in §37 steht: "Für jeden von mehreren markierten Fahrstreifen (Zeichen 295, 296 oder 340) kann ein eigenes Lichtzeichen gegeben werden."

    Für den Fahrstreifen wurde ein eigenes Lichtzeichen gegeben, für den Hochbordfahrradweg nicht.

    Das ist vergleichbar mit zum Beispiel dieser Situation:

    Street View · Google Maps
    Ort in Google Maps noch intensiver erleben.
    www.google.com

    Zeigt die Ampel für die Fahrbahn Rot, dann muss der Fahrbahnverkehr halten und den querenden Fußverkehr passieren lassen. Der Fahrradverkehr auf dem Fahrradweg ist jedoch nicht zum Halten verpflichtet, wenn es keine eigene Ampel für den Fahrradweg gibt und die Fahrbahn-Ampel eindeutig erkennbar nicht für den Radweg aufgestellt wurde (keine Haltlinie auf dem Radweg). Trotzdem ist es natürlich wichtig auf Fußverkehr zu achten und den nicht zu gefährden, auch dann nicht, wenn ein Fußgänger, denkt, er habe Vorrang vor dem Fahrradverkehr.

    Schließlich schreibt §1 der StVO genau das vor:

    "Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird." Das beinhaltet insbesondere, dass schwächere Verkehrsteilnehmer besonders schutzwürdig sind.

    Und in dem besonderen Fall der verlinkten streetview-Aufnahme muss man wohl hinzunehmen, dass eine mögliche Haltlinie vom Laub verdeckt sein könnte!

    Du behauptest, du hättest die StVO und die dazu gehörenden Verwaltungsvorschriften schon mehrfach gelesen?

    Ja, mehrfach.

    Das nehme ich dir nicht ab, oder du hast dabei eine sehr eigentümliche Sichtweise von Gesetzestexten entwickelt. Denn an anderer Stelle schreibst du:

    Ohne Verstöße gegen die StVO würde der Verkehr in Deutschland komplett zum erliegen kommen. Man muss gegen Verkehrsregeln verstoßen!
    99,9% aller Radfahrer hier am Rheinradweg ignorieren konsequent die alten und neuen 250er Schilder. Ein Rheinradweg-Wegweiser der genau dahin zeigt, macht die laut StVO nicht obsolet. Ein Foto hatte ich davon kürzlich hochgeladen. Es gibt aber Dutzende, von verschiedenen Städten/Behörden. Das hat Methode!

    Wie kommst du zu dieser Einschätzung? Du nennst dafür einzelne Beispiele, aber gerade die Existenz solcher Beispiele belegt doch die Notwendigkeit für einen Regelungsbedarf, der sicher nicht darin mündet, es gäbe gar keine andere Möglichkeit, als ständig gegen die StVO zu verstoßen.

    Teile der Restfahrbahn ist nur 4,6 bis 4,8 m breit. Ein ÖPNV-Bus oder LKW hat in der Regel eine Breite von 2,5m + Spiegel, also ~2,7 m.

    Also werden LKW und Busse auf jeden Fall ständig den Schutzstreifen benutzen müssen.

    Ein PKW heute in der Regel 2,1 - 2,2m mit Spiegel. Die wenigsten sind so treffsicher, das zwei entgegenkommenden Fahrzeugen insgesamt ein Freiraum von 30-40 cm reicht.

    LKW und Busse werden den Schutzstreifen nur dort benutzen müssen, wo die verbleibende Restfahrbahn sehr schmal ist und auch nur im Begegnungsfall. Kommt halt auch drauf an, wie oft der Begegnungsfall eintritt.

    In diesem Zusammenhang gab es eine interessanten Vorschlag vom ADFC-Sprecher in Hannover. Dabei geht es um die Königstraße, eine Straße mitv einer recht schmalen Fahrbahn. Hier wurde vor rund 20 Jahren einer der ersten Schutzstreifen, bundesweit, markiert.

    Allerdings viel zu schmal, wie sich schnell herausstellte. Weshalb es seitdem an Kritik nicht mangelte. Der zuständige Bezirksrat hat jetzt die Verwaltung aufgefordert, die Situation für den Fahrradverkehr zu verbessern. In diesem Zusammenhang hat der ADFC-Hannover-Sprecher vorgeschlagen, die Königsstraße für den Autoverkehr zu sperren, so dass dort kein privater PKW-Verkehr mehr stattfindet. Mit den üblichen Ausnahmen, wie Busse, Lieferfahrzeuge und Anliegern.

    „Es wird höchste Zeit“: Gefährlicher Radweg an Hannovers Königstraße soll weg
    Viel zu schmal und dicht an den parkenden Autos: Weil der Radweg an der Königstraße in Hannover zu gefährlich sei, soll dieser entfernt werden, fordert die…
    www.haz.de

    https://archive.is/6ImFO

    Wäre das nicht auch eine Lösung für die Problemstraße in Fürstenfeldbruck?

    Sorry, bitte mach das Faß nicht neu auf und insbesondere nicht in der von dir gewohnten Form, siehe:
    Baustellen mal verkehrt ausgeschildert, mal gar nicht

    Dort steht so viel Wahres und in das Zitat da oben ist schon schwer verständlich, wenn nicht sogar falsch. Denn grundsätzlich erweitert die Haltelinie nicht den geschützten Bereich. Sie zeigt an, wo man halten muss.

    Ich will "das Fass nicht neu aufmachen". Wenn diese Frage,

    Wann gilt eine Ampel für den Fahrbahnverkehr außerdem auch für den Fahrradweg?

    bereits in einem anderen, einen eigenen Thread diskutiert wird, dann nenne mir den Thread! Wenn nicht, dann macht es Sinn, einen entsprechenden Link zu eröffnen, denn es scheint, dass diese Frage sich immer wieder auftut in verschiedenen Zusammenhängen, diesmal war es halt eine Baustellenampel.

    Dieser Ausdruck geschützter Bereich kam von Yeti. Ich habe ihn aufgegriffen, weil ich den Eindruck habe, dass er in der Diskussion hilfreich ist.

    Und was soll diese Anmerkung andeuten?

    Hast du die StVO und VwV-StVO einmal komplett gelesen? Dann erübrigt sich diese Frage.

    Ich weiß ja nicht, ob du bereits die StVO und die VwV-StVO schon einmal komplett gelesen hast. Aber ich bin mir einerseits sicher, dass hier im Forum viele Menschen mitdiskutieren, die das noch nicht getan haben, und ich bin mir andererseits sicher, dass bereits zwei Menschen, die beides komplett gelesen haben, zu unterschiedlichen Antworten kommen werden, wenn es um die Beurteilung bestimmter Verkehrssituationen geht.

    So oder so macht es Sinn, gerade dieses Thema,

    Wann gilt eine Ampel für den Fahrbahnverkehr außerdem auch für den Fahrradweg?

    weiter zu diskutieren. Denn es sieht sehr danach aus, dass es dazu unterschiedliche Beurteilungen gibt, die sich nicht damit klären lassen, dass derjenige Recht hat, der die StVO und VwV-StVO kompletter oder häufiger gelesen hat als jemand anderes.

    Denn die Diskriminierung des Radfahrers fällt dann weniger ins Auge, wie es ja auch einem Autofahrer nicht in den Sinn käme, den Radfahrer als diskriminiert anzusehen oder auch nur diese Möglichkeit in Betracht zu ziehen.

    Ich fühle mich durch den Bau eines solchen Fußweges, der nach meinen Erkundungen von den Anwohnern ganz selbstverständlich als Fahrradweg bezeichnet wird, nicht diskriminiert.

    Ich könnte es allerdings verstehen, dass sich jemand davon diskriminiert fühlen könnte, wenn er mit seinem Fahrrad lieber die Fahrbahn benutzen möchte, es aber nicht dürfte, weil der "Radweg" mit [Zeichen 240] ausgeschildert ist. Indem vorliegenden Fall, hier nochmal das Foto ...

    ist der "Radweg" allerdings nicht benutzungspflichtig. Deshalb sehe ich auch keine Diskriminierung.

    Allerdings sehe ich die Gefahr, dass sich der Verkehr auf Landstraßen durch solche Bauwerke beschleunigt. Und dass diese Bauwerke möglicherweise Geld- und Ressourcenverschwendung sind (wie Autogenix weiter oben schon anmerkte).

    Die geeignete Gegenmaßnahme ist meines Erachtens, das generelle Tempolimit auf Landstraßen von derzeit Tempo 100 deutlich niedriger anzusetzen und durch geeignete Maßnahmen sicher zu stellen, dass es eingehalten wird.

    Dass durch einen solchen Fußweg Fahrradfahrer*innen diskriminiert würden, kann ich nicht erkennen. Und überhaupt: Wie ist es dann mit den Fußgänger*innen. Werden die deiner Meinung nach auch diskriminiert mit dem Bau eines solchen "Radweges", der ja eigentlich ein Fußweg ist?

    Die Fußgänger könnten schließlich auch sehr gut die Fahrbahn benutzen.8) Wenn sich da nicht so viele schnelle Autofahrende an den von ihnen gefahrenen hohen Geschwindigkeiten berauschen würden.

    Die "Radwege" hier bewegen definitiv niemandem zum Umstieg auf das Fahrrad. Ich habe geschrieben, dass die Zunahme des Radverkehrs auch dort feststellbar ist, wo es keine "Radwege" gibt.

    Meinst du jetzt mit "hier" mein Beispiel aus dem Kreis Schaumburg?

    Indem vorliegenden Fall, hier nochmal das Foto ...

    Ich habe da jetzt nicht allzulange gestanden, aber es sind sowohl Fahradfahrer*innen auf dem Fußweg mit Radverkehrsfreigabe an mir vorbeigefahren, als auch Fahrradfahrer auf der Fahrbahn.

    Die auf der Fahrbahn sahen allerdings deutlich sportlich ambitioniert aus. (Fahrradtrikot, Rennräder). Und sie fuhren deutlich schneller als der Radverkehr auf dem Fußweg, der für den Radverkehr freigegeben ist.

    Wobei für mich immer noch nicht eindeutig von einem Fußweg die Rede sein kann, weil der Weg nicht mit einem Fußwegschild gekennzeichnet ist. Das großformatige [Zusatzzeichen 1022-10] könnte den Eindruck erwecken, es handelt sich um einen Radweg, auf dem Radfahrende keine besondere Rücksicht auf Fußgänger nehmen müssen.

    Bissl Hoffnung hätte ich schon, auch wenn meine Erfahrung dagegen spricht. Allerdings ist es den Betroffenen ja offensichtlich sowieso klar, sonst gäbe es keine solche Aufregung.

    Andererseits ist die Restfahrbahn so schmal, dass der Schmutzstreifen sowieso ständig genutzt werden wird und damit wäre wiederum die Gewöhnung der Autofahrer ständig rote (Rad-) Fläche zu nutzen sehr groß.

    Ist es denn nicht so, dass Schutzstreifen nur dann markiert werden dürfen, wenn eine Restfahrbahnbreite verbleibt, die zumindest den PKW-Verkehr es ermöglicht, ohne Ausweichmannöver in den Schutzstreifen hinein sich zu begegnen. Diese Regelung, dass der Schutzstreifen ausnahmsweise mitbenutzt werden darf, wenn es dafür eine besondere Notwendigkeit gibt, bezieht sich doch zum Beispiel auf einen LKW-Begegnungsfall.

    Wenn es so ist, dass der Begegnungsfall möglich bleibt, ohne dass der Schutzstreifen benutzt werden muss, dann würde der Schutzstreifen nicht ständig benutzt werden (dürfen).

    Wie breit ist der zwischen den Schutzstreifen verlaufende Teil der Fahrbahn zwischen Fürstenfeldbruck und Emmering?

    Aber bis auf Weiteres gilt nunmal die StVO in ihrer aktuellen Fassung und da steht, dass Radfahrer das allgemeine Lichtsignal des Fahrverkehrs zu beachten haben, außer sie fahren auf einer "Radverkehrsführung" UND es gibt an dieser ein gesondertes Lichtsignal für den Radverkehr.

    Auch im Fall der Hildesheimer Straße kann man diskutieren, ob der Radweg durch den Schutzbereich der Ampel verläuft. Das Wort "Schutzbereich" kommt aber in der StVO nicht vor, so dass das im Zweifelsfall (Unfall) Auslegungssache des Gerichtes ist. Ich hätte das alles gerne eindeutiger.

    Ich bin mir nicht sicher, ob ich es gerne eindeutiger hätte. Aber ich kann das Unbehagen verstehen, dass die Frage auslöst, ob das Lichtsignal der Ampel, die an einer Fahrbahn steht, grundsätzlich auch für den Fahrradweg gilt.

    Sie haben ja den Begriff Schutzbereich in die Diskussion eingebracht.

    Ich will den Begriff benutzen, um die Haltlinie zu erläutern, die in Hannover an vielen Stellen benutzt wird, um den Schutzbereich zu erweitern, so dass zum Beispiel ein Fußgängerüberweg auch im Bereich der Radwegquerung gilt:

    Aber ich merke gerade, dass wir hier im "Baustellen-Thread" diskutieren. Ich denke es lohnt sich einen eigenen Thread zu eröffnen. Titel-Vorschlag:

    Wann gilt eine Ampel für den Fahrbahnverkehr außerdem auch für den Fahrradweg?

    Es könnten dann solche Beispiele diskutiert werden:

    Street View · Google Maps
    Ort in Google Maps noch intensiver erleben.
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    Hier ist die Lage scheinbar besonders eindeutig:

    Die Ampel steht am rechten Rand des Fahrradweges.

    Es gibt zusätzlich eine eigene Fahrradfahrerampel.

    Es gibt eine Haltlinie auf dem Fahrbahnweg.

    Aber: Gilt die Radverkehrampel auch für den Radverkehr auf der Fahrbahn?

    Oder noch ein anderes Beispiel:

    Street View · Google Maps
    Ort in Google Maps noch intensiver erleben.
    www.google.com

    Ist der Geltungsbereich oder Schutzbereich der Ampel am Fahrbahnrand auch auf den Radweg ausgeweitet? Auf dem Radweg ist eine Haltlinie markiert. Aber die Ampel steht am rechten Fahrbahnrand, nicht am rechten Radwegrand. ...

    Mein Vorschlag: Diese Diskussion in einem eigenen Thread führen:

    Mein Vorschlag für den Titel:

    Wann gilt eine Ampel für den Fahrbahnverkehr außerdem auch für den Fahrradweg?

    Es hält dort vermutlich niemand an. Und wenn selbst die Polizei Hannover erzählt, dass man das auch gar nicht muss, scheint wohl auch Optimierungspotenzial beim §37 selbst zu liegen. Eindeutig wäre es auf jeden Fall, wenn es auf getrennten Radverkehrsanlagen auch immer eine getrennte Signalisierung des Radverkehrs geben würde / müsste.

    Oder alternativ zum Grünpfeil für rechtsabbiegende Radfahrer auch einen grünen Geradeauspfeil, der verdeutlicht, wann eine Ampel nicht für den Radverkehr gilt, sondern dass man nur auf bevorrechtigten querenden Fuß- und Radverkehr achten muss. Das funktioniert anderswo ja auch.

    Das mit dem "Optimierungspotenzial" ist vermutlich richtig. Aber es halt auch immer die Gefahr einer Überregulierung zu beachten.

    Allerdings ist es so, dass in Fällen, in denen eine Ampel nur für den Fahrbahnverkehr gilt, nicht aber für den Fußverkehr, dass dann der Fußverkehr auch nicht vorrangberechtigt ist.

    Zum Beispiel hier an der Hildesheimer Straße:

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    Allerdings ist der Ampelüberweg auch mit einer Fahrradspur versehen. Wo der Fahrrad-Querverkehr auf den Längsverkehr trifft, gilt dann rechts vor links, auch wenn der Fahrradquerverkehr Grün hatte?

    tja, warum soll wohl ein zusätzliches Halteverbot (sic) nicht angeordnet werden?

    a) keine Schilder lieferbar

    b) Beschilderung wäre nicht zulässig, weil ohnehin durch den Schutzstreifen ein Haltverbot besteht

    :rolleyes:

    Es ist so, dass auch Autofahrenden viele Verkehrsregeln nicht geläufig sind, bzw. diese bewusst missachten, obwohl Autofahrerende diesen Vorwurf gerne gegenüber Fahrradfahrenden erheben, und ich es auch schon erlebt habe, dass Fahrradfahrer andere beschimpfen, sie würden die Verkehrsregeln nicht kennen oder ignorieren. Das ist einerseits richtig in Bezug auf bestimmte Verkehrsregeln und besondere Einzelsituationen, aber es ist weder bei Autofahrenden noch bei Fahrradfahrenden so, dass sie keine Verkehrsregeln kennen würden oder grundsätzlich Regeln ignorieren würden.

    Ich glaube nicht, dass es unzulässig wäre ein zusätzliches Halteverbot anzuordnen. Und es wären auch sicher früher oder später möglich, die dafür notwendigen Schilder zu beschaffen. Aber ich denke, dass es mehr bringen würde, den Schutzstreifen Rot zu markieren.

    Dass es zulässig ist, zusätzlich Schilder aufzuhängen, obwohl eine bestimmte Situation ohnehin klar ist, sieht man oft an Stellen, an denen eine untergeordnete Fahrbahn auf eine übergeordnete Fahrbahn mündet und an der Mündung der Fußweg in selber Höhe durchgepflastert ist, sodass der Autofahrer sowohl dem Fußverkehr als auch dem Autoverkehr jeweils in beide Richtungen Vorrang gewähren muss. Zum Beispiel hier an der Mittelstraße, die in die Calenberger Straße mündet:

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    Service-Link: § 2 StVO 2013 - Einzelnorm

    Beachten Sie Absatz (4)

    Diese Passage aus §2, Abs. 4 sagt aus: "Linke Radwege ohne die Zeichen 237[Zeichen 237], 240[Zeichen 240] oder 241[Zeichen 241-30] dürfen nur benutzt werden, wenn dies durch das allein stehende Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ [Zusatzzeichen 1022-10]angezeigt ist." Meines Erachtens gilt das allerdings nur für Radwege.

    Indem vorliegenden Fall, hier nochmal das Foto ...

    .. handelt es sich aber um einen Fußweg. Und deshalb müsste der Fußweg eigentlich mit [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10] ausgeschildert werden.

    Ein Fahrradweg ist kein Fahrstreifen

    Das "Lichtsignal für den Fahrverkehr" ist nicht das "Lichtsignal für die Fahrbahn"

    Rot bedeutet "Halt vor der Kreuzung" und nicht "Halt an der Haltelinie"

    In deinem Sinne wäre der Fahrradfahrer auf diesem Bild also haltepflichtig, wenn die Ampel auf Rot umspringt. Das habe ich doch richtig verstanden? Ich will hier nicht sagen, es ist so, oder es ist nicht so. Aber ich kann dir sagen, dass viele Fahrradfahrer*innen in Hannover, an so einer Ampel nicht halten würden und dass diejenigen Mitarbeiter*innen von Polizei und Verkehrsverwaltung in Hannover, mit denen ich bisher darüber gesprochen habe, das genau so kommunizieren.

    Allerdings würde eine Haltelinie auf dem Hochbordfahrradweg bedeuten, dass dort gehalten werden muss. (nach Auskunft der Verkehrsexperten in Hannover)

    Gibt es denn solche Stellen wie auf dem Foto auch in Stade. Und wie verhalten sich Fahrradfahrende dort und was sagen die Verkehrsexperten vor Ort?

    Ich habe jetzt mal pauschal Polizei und Mitarbeitende der Verkehrsverwaltung als "Verkehrsexperten" bezeichnet. Dabei ist klar: Auch Experten können sich täuschen und manchmal liegen sie ganz schön daneben. Gilt allerdings auch für "Alltags-Experten".

    Ohne Verstöße gegen die StVO würde der Verkehr in Deutschland komplett zum erliegen kommen. Man muss gegen Verkehrsregeln verstoßen!

    Dem stimme ich nicht zu. Aber es erinnert mich an eine interessante Vorstellung, die im Judentum populär ist:

    „Wenn Israel nur ein einziges Mal den Schabbat wirklich halten würde, würde der Messias kommen, ..."

    Schabbat – Wikipedia
    de.wikipedia.org

    Du verdrehst diese Vorstellung vom "Einhalten aller Regeln" geradezu ins Gegenteil und behauptest, man müsse gegen Verkehrsregeln verstoßen. Das ist nicht so. Ziemlich sicher ist es allerdings auch umgekehrt nicht so, dass das Einhalten aller Verkehrsregeln bedeutet, dass der Messias kommt und nur noch Freude und Glückseligkeit herrscht.