Nichts spricht dagegen, dass das OA seine Mitarbeiter so effektiv und gewinnbringend wie möglich einsetzt. So wie heutzutage bewusst weggesehen wird bei 50€+ Vergehen, so wäre es problemlos möglich an den 10€ Einnahmen vorbeizugehen und sich auf die 55€-Einnahme daneben zu konzentrieren
Effektiv und gewinnbringend wäre der Einsatz von Scan-Cars. Aber der gesetzliche Rahmen dafür ist bislang noch nicht geschaffen worden. Obwohl es das in anderen EU-Ländern bereits gibt.
"Seit über zehn Jahren sind Scan-Fahrzeuge für Parkraumkontrollen im europäischen Ausland im Einsatz – mit deutlich positiven Effekten auf die Verfügbarkeit von Parkplätzen, die Regeltreue und die Sicherheit im Verkehr. Mit den Vorteilen digital unterstützten Parkraummanagements hat sich Agora Verkehrswende bereits 2021 in einem Politikpapier beschäftigt. Dort wurde auch mit einem Rechtsgutachten der Kanzlei Becker Büttner Held dargelegt, dass sich der Einsatz von ScanFahrzeugen mit dem deutschen Recht vereinbaren lässt.
Seitdem wurde in Deutschland von verschiedenen Seiten der politische Wille bekundet, die notwendige Rechtsgrundlage für Scan-Fahrzeuge zu schaffen. Doch bislang ist kein Gesetzgebungsverfahren eingeleitet worden. In der Praxis lässt sich der Datenschutz beim digital unterstützten Parkraummanagement mit verschiedenen Mitteln gewährleisten. Dennoch halten
sich grundsätzliche juristische Bedenken über die Vereinbarkeit mit der deutschen Rechtsprechung. Direkt einschlägige gerichtliche Entscheidungen dazu gibt es bislang nicht."
aus: Agora Verkehrswende vom 10.6.24