Das gilt auch für Fahrräder ohne E:
https://www.velototal.de/2025/07/30/irr…strecke-bleibt/
Aber da auf irgendeine Einsicht der Verkäufer zu hoffen, wenn es bereits die Käufer nicht kümmert, ist wohl aussichtslos.
War es nicht mal früher so geregelt, dass ein Fahrrad grundsätzlich nur so verkauft werden durfte, dass es alle vorgeschriebenen Beleuchtungselemente und sonstige Sicherheitsausstattung hatte? Wurden damals Fahrräder entsprechend in Werbeanzeigen präsentiert?
Fahrradstraßenrennen waren allerdings schon immer ein Hingucker, auch in Zeiten weit vor der Erfindung von Internet und Co. Und Fahrradstraßenrennen waren immer auch schon eine Werbeveranstaltung für Fahrräder ohne Scheinwerfer, Rücklichter, Reflektoren usw.
Und nicht wenige haben sich damals schon dazu verleiten lassen, nicht nur die Schutzbleche, sondern auch die Beleuchtung usw. von ihren Fahrrädern abzuschrauben. Man wollte ja so cool sein wie Eddie Merckx usw. So gesehen müsste man heute entsprechend die Übertragung von Fahrrad-Rennsportveranstaltungen verbieten.
Trotzdem, bei der konkreten Werbung für ein Fahrrad muss auch darauf hingewiesen, ob es über die für die Teilnahme am Straßenverkehr vorgeschriebene Ausstattung verfügt. Darauf sollte sich die Branche bereits im Eigeninteresse darauf verständigen. Das schließt ja nicht aus, dass man z.B. Rennräder bewirbt und verkauft, die müssen dann aber auch in einem entsprechenden Kontext beworben werden.
Und ich halte auch nichts von den ganzen Spielereien wie ansteckbare Lampen usw. Die Technik bietet die Möglichkeit, elegante, leichte und robuste straßenverkehrstaugliche Dauerausstattungen zu verbauen. Leider sind die diesbezüglichen Vorschriften sehr lax.