das sein gutes Recht.
Nenene, ich rede nicht von einem Rad, ich rede konkret von Ihrem Rad. Sie stellen mit Ihrem Geschwafel doch gerade das Recht auf Eigentum zur Disposition.
Um das nochmal klar zu stellen: Eine staatliche Behörde setzt die Sondererlaubnis an Silvester F2-Feuerwerk zu zünden außer Kraft. Und das nicht nur auf öffentlichem Gelände sondern auch auf Privatgelände. Grund: Unkontrollierte und unkontrollierbare größere Menschenansammlungen sollen vermieden werden. Ebenso soll die Unfallgefahr reduziert werden, die mit dem Abbrennen von Feuerwerk einhergeht.
Beide Gefahren bestehen sowohl beim Abbrennen von Silvesterfeuerwerk auf öffentlichen Straßen und Plätzen, als auch beim Abbrennen von Silvesterfeuerwerk auf Privatgelände.
Das Gericht gibt den Klägern recht: Sie dürfen ihr ganz privates Feuerwerk auf ihrem privaten Grundstück abbrennen. Und dazu sage ich: Hier wird das Recht auf Eigentum weit überdehnt. Und diejenigen, die da klagen bezeichne ich nicht als "Freiheitskämpfer für das Recht auf Eigentum", sondern als selbstsüchtig und Leute, die nicht bereit sind anzuerkennen, dass Eigentum auch Verpflichtungen mit sich bringt. Die sind für mich kein Deut besser als zum Beispiel Autofahrer, die ihr Fahrzeug mit allen möglichen Tricks und Machenschaften so frisieren, dass sie damit mit dröhnenden Motoren und knallenden Fehlzündungen durch Innenstadtstraßen heizen.
Klar ist es sein gutes Recht, wenn wer dagegen klagt, dass er von seinem Grundstück aus Böller und Silvesterraketen abschießen darf. Meinetwegen kann er auch dagegen klagen, dass das an 364 Tagen im Jahr verboten ist und er darf verlangen, dass er nicht nur an Silvester, sondern das ganze Jahr über böllern darf. Aber deshalb muss ich das noch lange nicht gutheißen. Und ein Gerichtsentscheid, der dem Kläger Recht gibt, den muss ich auch nicht gutheißen.
Dieses Pochen auf angebliche natürliche mit dem Grundeigentum verbundenen Freiheitsrechte, bewirkt im ungünstigsten Fall eine Gesellschaftsordnung, wie sie im Kaiserreich durch das Drei-Klassen-Wahlrecht zementiert war. Bei Kommunalwahlen übrigens war es damals so geregelt, dass einfache Bürger ohne Grundeigentum nicht wahlberechtigt waren.
Im demokratischen Deutschland gilt der Grundsatz: Eigentum verpflichtet. Wozu Eigentum alles verpflichtet ist ein ständiger politischer Prozess, in dem das immer wieder ausgehandelt wird. Diejenigen Parteien, die sich in einem hohen Maße der besitzenden Klasse verpflichtet sehen, betonen gerne und häufig, dass diese Verpflichtungen nicht zu weit gehen dürften. Und sie malen dann gerne das Schreckbild des totalitären Staates an die Wand, um dagegen zu polemisieren, dass Eigentum auch Verpflichtungen mit sich bringt.
Ich finde, es absolut gerechtfertigt, dass man Grundeigentümer dazu verpflichtet, an Silvester keine F2-Böller und F2-Raketen auf ihrem Grundeigentum anzuzünden, wenn das auch auf öffentlichen Plätzen und Straßen verboten ist. Das ganze Jahr über nicht und an Silvester eben auch nicht. Die Dinger sind laut, sie verpesten die Umwelt, sie machen Dreck und sie sind so gefährlich, dass es damit immer wieder zu Unfällen mit Personen- und Sachschäden kommt. Und da reicht es nicht aus, das Abbrennen auf öffentlichen Straßen und Plätzen zu verbieten, sondern da ist auch ein Verbot auf privatem Grundeigentum absolut gerechtfertigt. Wenn du meinen übrigen Ausführungen nicht folgen magst, vielleicht sind wir uns ja wenigstens in diesem letzten, kursiv geschriebenen Absatz einig? Vor allem auch im Hinblick auf die möglichen Sachschäden, die dann ja auch im erheblichen Umfang das Eigentum anderer schädigen können.
(Hinweis: F2-Feuerwerk ist Feuerwerk, das nur an ganz wenigen Tagen im Jahr zu Silvester an Privatpersonen verkauft werden darf. F1 Feuerwerk sind solche Sachen wie Knallerbsen und Wunderkerzen, die dürfen das ganze Jahr verkauft werden. Und F3 und F4-Feuerwerk darf nur an dafür zertifizierte spezielle pyrotechnische Betriebe verkauft werden.)