Beiträge von Ullie

    Ich war gestern als Zuhörer bei der Sitzung des Verkehrsausschusses. Der Erste Stadtrat hat gesagt, dass man dort nach einer Verkehrszählung zu dem Ergebnis gekommen sei, dass man das Radfahren auf der Fahrbahn erlauben könne. Richtig wäre, dass man das Radfahren auf der Fahrbahn dort nie verbieten durfte und dass es auf einigen Abschnitten auch nie verboten, sondern im Gegenteil schon immer vorgeschrieben war. DIe haben das Prinzip ganz offensichtlich immer noch nicht verstanden.

    Die arbeiten nach einem anderen Prinzip! Und das haben die nur zu gut verstanden. :( Leider.

    Wenn der Stadtrat sagt, wenn man aufgrund einer Verkehrszählung zu dem Ergebnis gekommen sei, dass das Fahrradfahren auf der Fahrbahn erlaubt werden könne, dann heißt das möglicherweise nichts anderes, als dass er darauf hofft, dass dort der Autoverkehr möglichst bald zunehmen möge, so dass man die Radfahrer wieder auf Hochbordradwege zwingen kann.

    Hauptsache sie sind kein Hindernis für den Autoverkehr.

    Das da eine autogerechte Straße gebaut wurde, dass zeigt jeder Meter deines Films. Da wurde beim Bau doch gar nicht daran gedacht, dass dort einmal Radverkehr langgehen soll. Das kam im Denken der Planer vermutlich an keiner Stelle vor. Das ist auch mit ein Grund, warum sich viele Radfahrer schwer damit tun in einer solchen Straße die Fahrbahn als ihr Terrain ausfzufassen. Radverkehr braucht keine solche breiten Straßen, die für schnellen Autoverkehr gebaut sind. Und ist schwierig, Autofahrer zum Einhalten der Geschwindigkeitsbegrenzungen zu bewegen auf solchen breiten Straßen wie die die Straße Salztorscontrescarpe. Deshalb plädiere ich entschieden dafür, dass Autos endlich automatisch ausgebremst werden. Die Technik dafür ist vorhanden. Es wäre geradezu lächerlich an einer Stelle über die Erfolge beim autonomen oder teilautonomen Fahren zu berichten und anderer Stelle so zu tun, als sei es nicht möglich, in Fahrzeuge einen automatischen Tempobegrenzer einzubauen.

    Es muss auch gar niemand dazu gezwungen werden, sein Altfahrzeug aufzugeben. Wer allerdings bei einem Tempoverstoß mit einem Altfahrzeug erwischt wird, dem wird der Fahrerlaubnisgeltungsbereich eingeschränkt. Der darf dann nur noch neue Autos fahren, die einen automatischen Tempobegrenzer haben.

    Hurra! Alles um den Bahnhof muss RWBPfl Frei werden :)

    https://sessionnet.krz.de/stade/bi/getfi…d=48413&type=do

    Auf dem Satellitenbild, das du verlinkt hast, münden die Straße "Am Bahnhof" und "Am Güterbahnhof" in einen Kreisel. Unmittelbar vor der Kreiseleinfahrt sollen Schilder aufgestellt werden, die das Ende der Tempo-30-Zone anzeigen. [Zeichen 274.2] Umgekehrt stehen für die Verkehrsteilnehmer, die aus dem Kreisel raus und in diese Straßen rein fahren, Schilder, die den Beginn einer Tempo-30-Zone anzeigen.[Zeichen 274.1] Das ist vermutlich Standard, das so zu machen, aber es wirkt auch ein bisschen merkwürdig, an einem Schild [Zeichen 274.2] vorbei in einen Kreisel hineinzufahren.

    Vor allem darf man gespannt sein, was die Stader Verkehrsbehörde daraus so ableiten wird. Festhalten an der Radwegebenutzungspflicht im Kreisel zum Beispiel? Gilt denn da zur Zeit nicht eine Radwegebenutzungspflicht? Yeti hatte doch dazu mal was geschrieben, am 28. August 2019. Hab's grade wiedergefunden, hier in diesem Thread.

    Das ist in jedem Fall extrem ungünstig, dass der Kreisel nicht in der Tempo-30-Zone enthalten ist, sondern ausgespart wird. Vielleicht ist der Grund dafür, dass der Kreisel mit Landesunterstützung gebaut wurde, die beinhaltet, dass das Kreiselbauwerk niemals nie Teil einer Tempo-30-Zone werden darf? Wäre im "Autoland Niedersachsen" ja nicht weiter verwunderlich.

    Nachtrag: Habe mir grade noch mal deinen Film angeguckt, Yeti, demnach ist der Kreisel frei von einer Beschilderung für benutzungspflichtige Radwege.

    Eine Bürgerbeteiligung zur Durchwegung durch das Ihmezentrum ist gestartet.

    Hier der Link zu einem Info-Film:

    https://ihme-zentrum.info/kurzvortrag-zu…er-durchwegung/

    Vorgestellt werden zwei Varianten. "Rund oder eckig", könnte man die Varianten zusammenfassen.

    In beiden Varianten soll es neben einer guten Ausleuchtung mit künstlichem Licht auch Öffnungen nach oben geben, die Tageslicht einfallen lassen.

    Es gibt auch die Möglichkeit ein Zeitfenster zu buchen für eine Vorstellung der Pläne vor Ort.

    Das ganze läuft aber nur noch bis zum 19. Juli 2020!

    Das mit dem Tempo 30 ist nicht ohne. "Die Anordnung von Tempo 30-Zonen soll auf der Grundlage einer flächenhaften Verkehrsplanung der Gemeinde vorgenommen werden, in deren Rahmen zugleich das innerörtliche Vorfahrtstraßennetz (Zeichen 306) festgelegt werden soll." https://de.wikipedia.org/wiki/Tempo-30-…wiesen%20werden

    Das heißt im Grunde genommen geht es bei der Festlegung von Tempo-30-Zonen zwar einerseits darum, Straßen (und ihre Nutzer) vor schnell fahrenden Autos zu schützen. Andererseits aber geht es darum, ein Straßennetz herzustellen, auf dem weiter schnell gefahren werden darf.

    Wenn man dieser Logik folgt, dann ist es zwangsläufig notwendig, aus Tempo 30-Zonen überall Zonen mit einer noch niedrigeren Höchstgeschwindigkeit zu machen. (Zum Beispiel Tempo 20 oder Tempo 15 oder Schrittgeschwindigkeit zumindest abschnittsweise in Form von verkehrsberuhigten Bereichen[Zeichen 325.1]) Das eröffnet strategisch die Möglichkeit, bisherige Hauptverkehrsstraßen von 50 auf 30 runterzustufen.

    In Tempo 30 Zonen dürfen keine benutzungspflichtigen Radwege ausgewiesen werden.

    Die Straße Salztorscontrescarpe ist aber nicht Teil einer Tempo-30-Zone. Trotzdem denke ich dass die Chance gestiegen ist, dass der abenteuerlich-gefährliche benutzungspflichtige mal so[Zeichen 240], mal so[Zeichen 241-30]Radweg dort zurückgeschildert wird. Und dass jetzt Tempo 30 dort gilt, wird auch die etwas zögerlichen Radfahrer ermuntern, die Fahrbahn zu benutzen.

    Dein Film beginnt ja mit einer Fußgängerampel-Anlage. Kommt die auch weg? In Tempo 30 Zonen sind Zebrastreifen oder ampelgesicherte Fußgängerüberwege jedenfalls nicht vorgesehen, genießen aber u. U. Bestandsschutz.

    dass die Haare und Haarstücke auch diverse (kilo-)meter in der Luft zurücklegen und nicht wie Bleikugeln senkrecht zu Boden gehen, ist bekannt? ?(

    Eigentlich gehören derartige Hinweistafeln groß und als "Zone" an alle Zufahrtsstraßen derartiger Gebiete. BEtrifft ja auch Autofahrer, die mit offenem Fenster unterwegs sind.

    Können diese Brennhaare eigentlich auch durch die Lüftung ins Wageninnere gelangen?

    Vielen Dank für den Film!

    In dem schon weiter oben zitierten Wikipedia-Artikel steht: "In Tempo-30-Zonen dürfen ... keine benutzungspflichtigen Radwege ausgewiesen werden. Sie dürfen nur Straßen ohne Fahrstreifenbegrenzungen (Zeichen 295) und Leitlinien (Zeichen 340) umfassen, ..." https://de.wikipedia.org/wiki/Tempo-30-…wiesen%20werden.

    Wird denn die Straße Salztorscontrescarpe Teil einer Tempo-30-Zone? Dann müssten die Fahrstreifenbegrenzungen und Leitlinien, die ich in deinem Film gesehen habe, noch abgefräst oder geschwärzt werden.

    Ich verstehe nicht, warum du diesen drei Regelungen hier immer wieder das Wort redest. Es zementiert die Wahrnehmung des Radfahrers als Verkehrsteilnehmer zweiter Klasse. Das ist aber nicht das Ziel der meisten hier.

    Du wirfst mir ja vor, Nabendynamo, dass ich mich hier für Hochbordradwege aus dem Fenster lehne oder das Hochbordradfahren angeblich schönrede. Tatsächlich ist das Gegenteil der Fall. Vielleicht kannst du mir mal ein paar hilfreiche Argumente beisteuern, wie ich anderen Radfahrern verdeutliche, dass die in dem Foto gezeigte Radverkehrsführung auf der Fahrbahn an einer Bushaltestelle einer Hochbord-Radwegeführung vorzuziehen ist.

    Mein Argumente sind: "Wenn du dich traust und die Gesamtsituation gut beobachtest, dann kannst du einigermaßen gefahrlos an dem Bus links vorbeifahren. Wenn dir das zu unsicher ist, dann warte hinter dem Bus, denn in dem Bus sitzen i. d. R. sehr viel mehr Menschen drin, als hinter dem Bus Radfahrer drauf warten, dass es weiter geht."

    Leider hilft gutes Zureden nicht immer und viele Radfahrer fühlen sich an der Stelle berechtigt, auf den Fußweg auszuweichen, der nicht für den Radverkehr frei gegeben ist. Und es ist gut, dass der Fußweg nicht für den Radverkehr freigegeben ist. Und es ist nicht gut, dass Radfahrer trotzdem meinen, sich über den Fußweg an einem haltenden Omnibus "vorbeischlawinern" zu können.

    Ich verstehe nicht, warum du diesen drei Regelungen hier immer wieder das Wort redest. Es zementiert die Wahrnehmung des Radfahrers als Verkehrsteilnehmer zweiter Klasse. Das ist aber nicht das Ziel der meisten hier.

    Es trifft nicht zu, dass ich diesen drei Regelungen:

    [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10] oder [Zeichen 240] oder [Zeichen 241-30] hier immer wieder das Wort rede.

    Was zutrifft ist, dass ich es besser finde, wenn ein so ausgeschilderter gemeinsamer Fuß- und Radweg [Zeichen 240] ersetzt wird durch diese Beschilderung[Zeichen 239] + [Zusatzzeichen 1022-10] als wenn gar nichts passiert.

    Deshalb hatte ich Yeti vorgeschlagen, er könne ja mal versuchen herauszufinden, ob die Stader Verkehrsbehörde eventuell bereit sei, diese Umschilderung vorzunehmen. Das heißt, den bislang als gemeinsamen Fuß- und Radweg ausgeschilderten Bürgersteig an der Straße Salztorscontrescarpe zu einem Fußweg mit Radverkehrsfreigabe [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10] zu machen. Und zwar den auf der Burggrabenseite, weil ich vermute, dass der kaum von Fußgängern benutzt wird. Das fände ich immer noch besser, als wenn es weiterhin ein benutzungspflichtiger gemeinsamer Fuß- und Radweg bleibt.

    Es ist besser für die Fußgänger, weil nach meiner Beobachtung Radfahrer auf einem so ausgeschilderten Weg [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10] vorsichtiger fahren und noch mehr Rücksicht nehmen auf Fußgänger als bei einem so ausgeschilderten Weg: [Zeichen 240]

    Und es ist besser für den Radverkehr, weil der dann nicht mehr gezwungen ist, den gemeinsamen Fuß- und Radweg zu benutzen.

    Ich würde sogar so weit gehen zu fordern, dass die Benutzung des Bürgersteigs auf der Burggrabenseite durch Radfahrer weiter gestattet sein sollte, und zwar in beide Richtungen, wenn dort erstens kein starker Fußverkehr stattfindet und zweitens so lange auf der Straße Radfahrer nicht sicher sind vor schnell fahrenden Autos. In seinem vorigen Beitrag hat Yeti geschrieben:

    Eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30km/h ist im gesamten Bereich geplant und wird hoffentlich zusammen mit der Aufhebung der Benutzungspflicht zeitnah umgesetzt.

    Das hatte ich bislang nicht gewusst, vielleicht hatte Yeti das früher schon mal erwähnt? Dann habe ich es bislang überlesen. In dem Fall wird es ohnehin schwierig für die Verwaltung den Bürgersteig am Salztorscontrescarpe weiterhin für den Radverkehr freizugeben. Denn in einer Tempo 30 Zone gibt es in der Regel keinen Grund, den Radverkehr auf dem Fußweg zuzulassen. Auf jeden Fall gilt: "In Tempo-30-Zonen dürfen ... keine benutzungspflichtigen Radwege ausgewiesen werden." https://de.wikipedia.org/wiki/Tempo-30-…wiesen%20werden.

    Ob die Straße Salztorscontrescarpe zum Teil einer Tempo-30-Zone wird, weiß ich nicht. Es könnte ja auch eine Straße sein, auf der zwar Tempo 30 angeordnet ist, die aber trotzdem nicht Teil einer Tempo-30-Zone ist. (So was gibt es zum Beispiel wenn an einer Straße nur für einen kurzen Abschnitt Tempo 30 angeordnet wird, zum Beispiel wegen eines anliegenden Kindergartens.)

    Auf jeden Fall muss langfristig gewährleistet werden, dass die Tempo 30 vom Fahrzeugverkehr auf der Fahrbahn auch eingehalten werden. Am besten und sichersten könnte man das dadurch erreichen, das man für den KFZ-Verkehr verbindlich festlegt, dass die Fahrzeuge mit einem automatischen Geschwindigkeitsbegrenzer ausgestattet sein müssen. So was gibt es bereits und wird in Neufahrzeuge auch eingebaut, aber es gibt (noch) keine Bestimmungen die das Benutzen regeln.

    Bis es so weit ist helfen nur bauliche Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduktion und regelmäßige Kontrollen. Beides ist leider nur begrenzt wirksam oder die Bereitschaft zu wirksam kontrollieren ist unterentwickelt.

    Deshalb kann es vielleicht sogar Sinn machen, den wasserseitigen Bürgersteig am Salztorscontrescarpe zumindest zunächst erstmal als Fußweg mit Radverkehrsfreigabe auszuschildern und regelmäßig über die Situation vor Ort zu berichten und zu informieren, so dass sich kein Radfahrer von heute auf morgen "gezwungen" sieht, den aus seiner persönlichen Sicht "sicheren" Hochbord zu verlassen und stattdessen auf der Fahrbahn zu fahren.

    Es mag sein, das deine Annahme zutrifft: "Das ist aber nicht das Ziel der meisten hier." Aber hier, im Radverkehrsforum, ist auch nur eine kleine Minderheit der radfahrenden Menschen aktiv. Und nicht Rad fahrende Menschen sind hier gar nicht aktiv. Dafür sind aber einige von denen in Verbänden aktiv, die sehr reich und einflussreich sind. Leider musste ich wiederholt erleben, dass es diesen Kräften gelungen ist, einen Keil in die Radfahrerschaft zu treiben, wenn es um die Frage gegangen ist, ob an dieser oder jener Straße ein Hochbordradweg komplett verschwinden soll.

    Und bei vielen Nichtradfahrer*innen oder Seltenradfahrer*innen herrscht nach meiner Erfahrung der Gedanke vor, dass Radfahren ohnehin etwas ist, das sie am liebsten nur auf dem Fußweg machen wollen. Die fühlen sich massiv abgeschreckt von einer kampflustigen Rhetorik nach dem Motto "Radfahrer erobern die Fahrbahn".

    Natürlich sollen diese Leute nicht den Diskurs bestimmen, aber es wäre Unsinn sie einfach komplett zu übergehen. Zum Beispiel indem Radfahrer forderten, dass Radverkehr grundsätzlich immer und überall gemeinsam mit KFZ auf der Fahrbahn stattzufinden habe, egal wie schnell dort gefahren wird und egal wieviele PKW und LKW dort unterwegs sind.

    Selbst wenn es das Ziel der meisten Menschen hier im Forum wäre, Radverkehrsinfrastruktur egal in welcher Form zurückzubauen, damit nicht die Wahrnehmung des Radfahrers als Verkehrsteilnehmer zweiter Klasse zementiert werde, steht fest: Die meisten Menschen sind nicht in diesem Forum.

    Nach meiner Beobachtung ist es aber auch durchaus so, dass sich die meisten Beiträge hier sehr differenziert mit den Herausforderungen an eine gute Radverkehrsinfrastruktur auseinandersetzen.

    Ullie, ich bin da voll und ganz beim Yeti:

    Radfahrer haben auf Gehwegen nichts zu suchen. Obelix hat etwas weiter oben eine wunderbar einfache praktikable Lösung vorgeschlagen!

    Das von mir gezeigte Beispiel aus Hannover zeigt, dass es durchaus möglich ist, Hochbordradwege als Angebotsradwege bestehen zu lassen. Deshalb stimme ich nicht zu, wenn du pauschal behauptest, dass Radfahrer auf Gehwegen nichts zu suchen haben. Zumal die Straßenverkehrsordnung verschiedene Möglichkeiten eröffnet. Zum Beispiel: [Zeichen 239] + [Zusatzzeichen 1022-10]

    Oder: [Zeichen 240]

    Oder: [Zeichen 241-30]

    Ausreichend breite Hochbordradwege können auch so ausgezeichnet werden: [Zusatzzeichen 1022-10]

    Und wenn breite Hochbordradwege für beide Richtungen benutzt werden können - auch das halte ich (und ganz offensichtlich auch die Verkehrsbehörde in Hannover) je nach den Umständen für sinnvoll - dann kann man sie in Fahrtrichtung so kennzeichnen: [Zusatzzeichen 1000-33]

    Dann weiß man als Radfahrer auf diesem Hochbordradweg können einem auch Radfahrer entgegenkommen. Für diese Radfahrer aus Gegenrichtung schafft dieses Schild Klarheit: [Zusatzzeichen 1022-10]

    Das Schild bedeutet: Ich darf diesen Angebotsradweg auch in Fahrt-Gegenrichtung benutzen.

    Und wer das tut, der ist kein "Geisterfahrer", denn die Benutzung des so beschilderten Angebotsradweges ist gestattet und der Radweg ist von beiden Seiten korrekt ausgeschildert.

    Freilich gilt erhöhte Wachsamkeit bei einem Zweirichtungs-Radweg und es ist entsprechend langsam zu fahren, besonders dann, wenn es unübersichtlich wird oder Fahrrad-Gegenverkehr oder Fußgänger in Sicht kommen.

    Wem das zu langsam ist, der kann ganz ordnungsgemäß die Fahrbahn benutzen.

    Für Yetis Beispiel am Salztorscontrescarpe kommt m. E. allenfalls ein [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10] in Betracht. Das bietet dem jetzigen [Zeichen 240]gegenüber den Vorteil, dass Radfahrer legal die Fahrbahn benutzen können.

    Ob man grundsätzlich nur das Fahrbahn-Fahrradfahren dort anordnet, hängt nicht zuletzt auch davon ab, wie stark der KFZ-Verkehr das Fahrradfahren dort beeinträchtigt und ob ggf. Maßnahmen ergriffen werden, den KFZ-Verkehr dort einzuschränken, z. B. Tempolimit 30 km/h.

    Aber erst mal besteht doch das Problem, dass die Stader Verkehrsbehörde an der Radwegbenutzungspflicht am Salztorscontrescarpe festhält [Zeichen 240], jedoch gleichzeitig Markierungen aufbringt, die den Radverkehr auf die Fahrbahn leiten soll. Liegt es da nicht nahe, der Stader Verkehrsbehörde mehr als nur die eine Lösung, "Radverkehr gehört grundsätzlich immer auf die Fahrbahn", als Möglichkeit zu nennen, wie es am Salztorscontrescarpe weiter gehen kann?

    Und klar, das alles was ich hier schreibe ist eine Ferndiagnose, letztlich kann Yeti das vor Ort sicher besser beurteilen. Ich schreibe es trotzdem, um dafür zu werben, dass es für den Radverkehr nicht immer die eine eindeutige Lösung gibt, sondern manchmal auch mehrere Verkehrsführungen angeboten werden sollten.

    Diesen räudigen Bockmist hatte man doch vor Jahren schon nordöstlich von Hamburg, im Landkreis Stormarn [Abkürzung: Schmar(r)n] getestet. Und ich meine sogar evaluiert.

    Hier ein Artikel zu "kommen wieder weg"

    https://www.ln-online.de/Lokales/Storma…mmen-wieder-weg


    warum muss man so einen Unfug denn nun nochmal pilotprojekten? Weil mit roter Farbe alles anders wird? Weil sich die Mehrheit der Autofahrer nun plötzlich an die konkreten Vorgaben beim Überholen hält?

    Warum bezeichnest du die Schutzstreifen außerorts als Bockmist?

    In dem von dir verlinkten Artikel heißt es:

    "„Wir betrachten die Schutzstreifen als sehr sinnvolle Einrichtung und stehen ihnen grundsätzlich positiv gegenüber“, sagt wiederum Rainer Hinsch, Ortsvorsitzender des ADFC in Bad Oldesloe. Er und die anderen Clubmitglieder hoffen stark, dass auf Bundesebene nun endlich eine Entscheidung getroffen wird – günstigenfalls für die Sicherheit der Radler.

    Eine Erklärung vom Bundesverkehrsministerium, wie es mit dem Modellprojekt weitergehen soll, steht noch aus."

    Es ist doch offensichtlich, das das Bundesverkehrsministerium da nicht ran will, weil die so drauf sind, dass außerorts stets und überall Rennstrecken geschaffen werden sollen, auf denen Tempo 100 angeordnet werden kann. Und die Landstraßen, die noch zu enge Kurven haben oder noch zu schmal sind, die sollen verbreitert werden und mit einem separaten Zweirichtungs-Radweg ausgestattet werden, damit die Autofahrerschaft ungestört rasen kann. Findest du das etwa besser?

    In den Niederlanden sind Landstraßen mit Tempo 60 und Schutzstreifen gang und gäbe, warum nicht auch bei uns? Ich befürchte, weil radfahrende Menschen im "Autoland" Deutschland für viele Entscheidungsträger eine "Verunreinigung des autodominierten Straßenbildes" darstellen. Und da will man natürlich keine Straßenmarkierungen hinnehmen, die auf jeden Meter anzeigen, dass es auch noch andere Verkehrsteilnehmer gibt als diejenigen, die in hochmotorisierten KFZ unterwegs sind. Es könnte sonst ja noch jemand auf die Idee kommen, dass auch im ländlichen Raum mit dem Fahrrad (und dem ÖPNV) eine vernünftige Alternative zum Autowahn besteht bzw. geschaffen werden kann.

    Zwei googlestreetview-Links aus den Niederlanden:

    https://www.google.com/maps/@53.20510…!7i13312!8i6656

    https://www.google.com/maps/@53.11564…!7i13312!8i6656

    Die Schutzstreifen dort in den Niederlanden sind für meinen Geschmack zu schmal, aber gerade deshalb ist es wichtig, herauszufinden was geht und was besonders gut geht, anstatt einfach von "Bockmist" zu sprechen.

    Besonders gut gefallen hat mir Seite 23: https://www.fahrradland-bw.de/fileadmin/user…gen_RadNETZ.pdf

    Furt mit Fahrradweiche

    Bei vielen Verkehrsplanern und noch mehr bei der Polizei sitzt tief der Wunsch nach einer eindeutigen Verkehrsführung für Fahrradfahrer*innen.

    Die abgebildete Fahrradweiche zeigt: Es geht auch anders. Und es ist tatsächlich oft von Vorteil, wenn eindeutig mit Piktogrammen dargestellt wird, dass es für Radfahrerinnen zwei Möglichkeiten gibt, weiter zu fahren.

    In dem auf Seite 23 dargestellten Fall entweder auf dem Angebots-Hochbord-Radweg oder auf dem Schutzstreifen.

    Eine ähnliche Situation gibt es in Hannover:

    Hier ist allerdings das Problem der Parkstreifen. Durch das Fahren rechts oder links der parkenden Autos werden Fahrradfahrer*innen in die gefährliche Dooring-Zone geleitet. Entweder die auf Fahrerseite oder die auf Beifahrerseite.

    In dem Beispiel aus BaWü gibt es keine parkenden Autos. Wäre das nur immer auch Realität! ;)

    Ich sehe hier in der Gegend des Öfteren Radfahrer, die sich auf extrem untermaßige uralte Streifen drängen (lassen), und dementsprechend oft zu eng überholt werden. Ich habe noch nie gesehen, dass andere Autofahrer in so einem Fall auf der Gegenspur überholt haben oder hinter dem Radfahrer geblieben sind - es ist optisch einfach enorm verlockend, weil es aussieht, als wären es zwei getrennte Streifen und der eigene wäre frei. Deswegen hießen die Streifen wohl früher auch Suggestivstreifen - sie haben den Autofahrer unbewusst dazu aufgefordert bzw. gedrängt, zu eng zu überholen.

    Ja da stimme ich dir zu, die Gefahr ist groß, dass die Schutzstreifenmarkierung von Autofahrern anders wahr genommen wird, als beabsichtigt.

    Suggestivstreifen halte ich für einen Begriff, den man nicht so missverstehen sollte, dass Sicherheit suggeriert wird, wo keine gegeben ist. Ich verstehe den Begriff so, dass diese "Suggestivstreifen" den Eindruck erwecken, die Fahrbahn für den Autoverkehr sei deutlich schmaler als sie tatsächlich ist. Und ich denke das kann man auch in dem Film nachvollziehen.

    Die Kernfahrbahn, heißt es in dem Film, ist mindestens 2,75m breit. Wenn also ein Radfahrer ganz links auf dem 1,25m breiten Schutzstreifen fährt und 1,5m Sicherheitsabstand dazukommen, dann dürfte das überholende Auto höchstens 1,25m breit sein. Fährt der Radfahrer jedoch mittig auf dem 1,25m breiten Schutzstreifen, dann dürfte das Auto 1,875m breit sein. Vermutlich hat man so gerechnet, dass der Radfahrer mittig auf dem Schutzstreifen fährt. Man müsste jetzt genauer ergründen, ob dieses 2,75m breite Kernfahrbahn eher die absolute Ausnahme ist, oder den Regelfall darstellt. Außerdem ist wichtig wie die Seitenränder der Straße aussehen.

    Wie groß ist eigentlich der Abstand zum Straßenrand, den ein Radfahrer üblicherweise einhält, wenn er auf einer schmalen Landstraße (im Beispiel 1,25+2,75+1,25=5,25m) fährt. Und wie groß sollte dieser Abstand sein? Ich würde ein Viertel nach rechts und drei Viertel nach links schätzen, aber ich befürchte, dass viele Radfahrer weiter rechts fahren.

    In der Mitte eines Schutzstreifens solltest du keinesfalls fahren, sondern stets mindestens deutlich links der Mitte. Oft ist es besser den Schutzstreifen einfach nur als Abstands-Streifen zum ruhenden Autoverkehr am Straßenrand aufzufassen. Staut sich jedoch der Autoverkehr vor einer Kreuzung, dann ist so ein Schutzstreifen eine Hilfe an der Autoschlange entlang vorsichtig nach vorn zu fahren. Dabei droht dann allerdings die Dooring-Gefahr von zwei Seiten!

    Neuerdings ist auf dem Schutzstreifen ja auch das Halten verboten, so dass langfristig die Voraussetzung dafür geschaffen ist, echte Halteplätze dort anzulegen, wo jetzt noch das Parken gestattet ist. Leider musste man in der Vergangenheit argwohnen, dass "Schutzstreifen" angelegt wurden, um das Halten in zweiter Reihe zu forcieren.

    Zufällig in der vergangenen Woche genau diese Uferstraße gefahren.

    Wohnte ich in Heidelberg oder Umgebung, würde ich wohl meine Räder verkaufen oder einmotten.

    Ist das eine Innerorts-Straße also max. Tempo 50 oder ist es eine Landstraße ohne besondere abschnittsweise Tempobegrenzung, also Tempo 100?

    Das wäre ein zusätzliches Erklärungsmuster dafür, dass der Autoverkehr hier so verbissen meint, sein Revier verteidigen zu müssen. Die Autofahrer befürchten, dass der Radverkehr auf der Fahrbahn zunehmen wird und das zu einem Tempolimit führt.

    Leider wird in dem Bericht nichts von einem Tempolimit berichtet. Aber das benutzte Archivbild ist ja wohl das Letzte. Mit dem Bild wird suggeriert, ein Radfahrer habe den Zebrastreifen mit dem Rad überfahren. Das hat mit dem Unfallhergang überhaupt gar nichts zu tun.

    https://www.rnz.de/nachrichten/he…rid,520660.html

    Zitat aus dem verlinkten Artikel: "Auch Martin Prenzler, Geschäftsführer der Citygemeinschaft Hannover, die Interessen der ansässigen Läden vertritt, stört sich am Begriff "autofrei". Hannover habe ein sehr großes Einzugsgebiet, viele Besucher aus dem VW-Land Niedersachsen seien aufs Auto angewiesen. "Eine autofreie Innenstadt kann es deshalb nicht geben", so Prenzler."

    Wenn man das mal genau beobachtet, warum Geschäftsleute so sehr darauf bestehen, dass ihr Geschäft jederzeit mit dem Auto erreichbar sein müsse, und warum die Geschäftsleute angeblich unabdingbar auf einen Parkplatz vor der Geschäftstüre angewiesen seien, der entdeckt mitunter, dass dieser Parkplatz am häufigsten vom Geschäftsinhaber selbst belegt ist.

    Im übrigen bin ich Wahl-Niedersachse und das ganz bestimmt nicht deshalb, weil Leute wie Prenzler das Bundesland Niedersachsen als "VW-Land" bezeichnen. <X Und auf's Auto (im Sinne von Privatauto-Besitz) angewiesen ist in Niedersachsen sowieso keiner, wollte man eine Verkehrswende wirklich vollziehen, dann könnte das innerhalb weniger Jahre bewerkstelligt werden.

    Dem VW-Konzern wurde kürzlich höchst richterlich bescheinigt, dass er sich betrügerisch verhalten hat: "Der Bundesgerichtshof hat bei seinem Grundsatzurteil zugunsten von VW-Kunden im Abgasskandal eine gezielte Täuschungsstrategie durch den Wolfsburger Autokonzern festgestellt. "Das Verhalten der Beklagten ist als sittenwidrig zu bezeichnen", sagte der Vorsitzende Richter des 6. Zivilsenats, Stephan Seiters, am Montag in der Begründung der Entscheidung. Volkswagen habe "im eigenen Kosten- und Gewinninteresse durch bewusste Täuschung" des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) gehandelt." aus:

    "BGH-URTEIL ZU VW-DIESELSKANDAL

    Manipulationen waren "bewusste arglistige Täuschung" / VW will auf Kläger zugehen" Horizont vom 25. Mai 2020 https://www.horizont.net/marketing/nach…-zugehen-183215

    Ich fühle mich bestärkt in meiner Ansicht, dass Schutzstreifen meistens die minimale Ideallinie als Radfahrer innerorts anzeigen - der Reifen genau 1,50 Meter vom Fahrbahnrand entfernt. Dass so viele Radfahrer irrtümlich rechts der Linie fahren statt darauf oder links und damit im extra markierten Sicherheitsabstand zum ruhenden Verkehr, ist ein Problem mangelnder Aufklärung. :whistling:

    Es ist aber ein entscheidender Unterschied, ob rechts vom Schutzstreifen Autos parken (>Dooring-Gefahr) oder eine freie Fläche sich befindet, die auch von Fußgängern nur sehr wenig benutzt wird.

    Und es ist im ersten Fall ein Unterschied ob ein breiter (mindestens 50 cm) Abstandsstreifen zu den parkenden Autos markiert ist, oder nicht. Und ob die Fahrzeuge tatsächlich ihre Parkmarkierung einhalten.


    Hier sind 50cm Abstand zu den parkenden Autos und 1,50m breite Schutzstreifen gegeben. (Kötnerholzweg, Hannover)

    Schon wieder so eine lustige Stelle: Es folgt ein weiterer modaler Filter, darum handelt es sich um eine Sackgasse, die aber von Fußgängern durchquert werden kann. Fußgänger können aber dieses Schild eigentlich nie sehen, denn sie dürfen weder auf der Fahrbahn noch auf dem benutzungspflichtigen Radweg laufen. Und natürlich ist es ein bisschen witzig, dass der modale Filter nicht für Fahrräder durchlässig sein soll:

    [attach='13492','none','true']

    Positiv aufgefallen sind mit einige Fahrradpiktogramme, die sogenannte

    "Damenräder" zeigen, also eigentlich Räder mit tiefem Einstieg. Unter anderem auf dem zitierten Bild. Allerdings sieht das Piktogramm recht klein aus. Die Platte, auf die es aufgebracht ist, misst doch vermutlich höchstens 0,5m x 0,5m?

    Ist das Piktogramm wenigstens aus einer robusten dauerhaften Beschichtung hergestellt?

    Und warum werden nicht ausschließlich nur Fahrräder mit tiefem Einstieg in Kiel auf den Straßenbelag aufgebracht?

    Hattest du nicht schon mal so ein Kieler Fahrradpiktogramm an anderer Stelle gesendet, Malte? Achja, hier:

    RE: Fahrradpiktogramme auf Verkehrsschildern von Fahrrädern mit Trapezrahmen zu Fahrrädern mit tiefem Einstieg ändern!

    Beim Abklappern deiner Links bin ich auf diesen Video-Beitrag von 2013 gestoßen: "Pilotprojekt Fahrradschutzstreifen außerhalb von Ortschaften"

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    Der Link führt zu Minute 1:10, an der Stelle wird behauptet, die Anlage der in dem Film dargestellten Schutzstreifen orientiere sich am niederländischen Vorbild. Dort gilt allerdings Tempo 60 auf den Straßen mit Schutzstreifen und nicht wie im Film dann weiter erläutert wird Tempo 70!

    Das Hauptproblem ist ohnehin, dass Schutzstreifen zwar möglicherweise eine Verbesserung für den Radverkehr auf wenig vom Autoverkehr belasteten Straßen darstellen. Es aber leider immer noch als erstrebenswert betrachtet wird, dass möglichst immer mehr Menschen möglichst viel mit dem Auto fahren. Der zurückliegende Einsatz der drei "Auto"-Ministerpräsidenten für eine generelle "Abwrackprämie" dokumentierte einmal mehr, dass es gar nicht gewünscht wird, das Straßen wenig vom Autoverkehr belastet sind. Im Gegenteil: Es soll immer mehr Autoverkehr stattfinden und am liebsten natürlich auf Straßen auf denen möglichst hohe Geschwindigkeiten gefahren werden.

    Entsprechend wird nach wie vor am Ziel festgehalten, Landstraßen grundsätzlich für die erlaubte generelle Höchstgeschwindigkeit von Tempo 100 (gefahren 120) zu ertüchtigen. Und ich sehe noch keine Regierung in Sicht, leider auch keine Grüne-geführte, die grundsätzlich bereit wäre, das zu ändern. Leider.:(

    Die Radverkehrförderung und auch die ÖPNV-Förderung auf dem Land könnte sehr kostengünstig dadurch bewerkstelligt werden, dass grundsätzlich nur noch Tempo 60 auf Landstraßen gefahren werden darf. Dann könnte man schauen, ob breite Radfahrstreifen auf der Fahrbahn angelegt werden müssen, oder ob bei weniger Verkehr auch Schutzstreifen genügen, die wie im Film gezeigt, ggf. vom Autoverkehr mitbenutzt werden dürfen.

    Lustig, wovor Fußgänger und Radfahrer so gewarnt werden. Gesehen im Oktober 2019 in Niedersachsen südlich der Elbe zwischen Fliegenberg und Stelle in der Steller Chaussee. Ein zweites Schild gibt es zudem auch zwischen Reppenstedt und Lüneburg entlang der L 216. Aber auch im Hamburger Stadtpark gibt es sinnverwandte Schilder. Es sind heutzutage halt überall Spinner unterwegs...!

    Ich kann nur davor warnen, diese Warnung auf die leichte Schulter zu nehmen!

    Zum Glück bin ich persönlich noch kein Opfer der herumfliegenden Brennhaare des Eichenprozessionsspinners geworden, aber eine radfahrbegeisterte Bekannte hatte mir davon Unerfreuliches berichtet. Das Wikipedia-Zitat übertreibt nicht:

    "Die Hautreaktionen halten (unbehandelt) oft ein bis zwei Wochen an. Meist sind alle Hautbereiche betroffen, die nicht bedeckt waren. Die Haut- und Schleimhauterscheinungen können mit Kortisolpräparaten behandelt werden. Gegen den Juckreiz helfen Antihistaminika. Reizungen an Mund- und Nasenschleimhaut durch Einatmen der Haare können zu Bronchitis, schmerzhaftem Husten und Asthma führen." https://de.wikipedia.org/wiki/Eichen-Prozessionsspinner

    Selbst Nuturschutzverbände sehen es ggf. als verhältnismäßig an, die chemische Keule auszupacken, um Menschen vor dem Eichenprozessionsspinner zu schützen. (siehe am angegebenen Ort)

    Zur Zeit hat ja Coronabedingt ohnehin jeder einen Mund-Nasen-Schutz dabei. ich würde nicht zögern, den anzulegen bei einer so gekennzeichneten Strecke. Ebenso langes Arm und Beinkleid! "Für den Menschen gefährlich sind die Haare des dritten Larvenstadiums (Mai, Juni) des Eichen-Prozessionsspinners." (a. a. O.) Wir sind also mittendrin in der Saison!

    Selbst an einem 5 Meter breiten, exklusivem Super-Radweg dürfte das Blauschild nur aufgestellt werden, wenn das damit einhergehende Benutzungsverbot der KfZ-Straße auch entsprechend begründet werden kann. Ansonsten muss die Benutzung als "freiwillig" markiert werden (seit 2018 gibts dafür sogar eine Extra-Markierung, weil man nach 20 Jahren "erkannt hat", dass das anders gar nicht geht).

    So ist das Gesetz. Aber wenns keiner kennt (wie offenbar in den Verwaltungen) reden alle munter weiter davon, dass man da fahren "darf". Sehr ärgerlich.

    Welche "Markierung" meinst du?

    In Hannover wurden in den letzten Jahren einige Radwege, die bisher mit einem blauen Schild als benutzungspflichtig ausgeschildert waren, mit diesem Schild umgeschildert:

    In dem gezeigten Fall in der Blumenauerstraße ist es sogar ein ehemaliger verpflichtender Zwei-Richtungen-Radweg, der umgeschildert wurde.

    In jüngster Zeit wurde das in Hannover ganz massiv vorangetrieben solche Zwei-Richtungen-Radwege umzuschildern, weil das Land Niedersachsen den Kommunen verboten hatte, dass verpflichtende Zwei-Richtungen-Radwege auf beiden Straßenseiten ausgeschildert sind.

    Hier ein google-street-view-Link, der zeigt, das dort 2008 noch ein [Zeichen 241-30]+[Zusatzzeichen 1000-33]stand: https://www.google.com/maps/@52.37079…!7i13312!8i6656

    Mein Eindruck ist, dass sich bei Polizei und Verkehrsbehörde immer mehr der Gedanke durchsetzt, dass es dem Verkehrsgeschehen nicht gut tut, wenn Fahrradfahrer*innen grundsätzlich immer nur eine einzige mögliche Verkehrsführung angeboten wird.

    In dem oben gezeigten Fall ist es eine in beide Richtungen jeweils zweispurige Fahrbahn. Die beiden Fahrbahnen sind durch einen Grünstreifen getrennt. Dort gilt Tempo 50, viele Autofahrer fahren schneller. Wer dort den Radverkehr auf dem Hochbord einfach ersatzlos verbieten will, oder nur noch in eine Richtung den Radverkehr zulassen will, der müsste zuvor dafür sorgen, dass statt zwei Fahrbahnen mit je zwei Fahrspuren nur noch eine Fahrbahn mit jeweils einer Fahrspur je Richtung dort existiert. Und die Auto-Verkehrsmenge deutlich reduziert wird.

    Einfach nur die Möglichkeit aufheben, den Radweg der seit Jahrzehnten in beide Richtungen benutzt werden durfte und der als verpflichtend ausgewiesen war, zurückzupflastern und eine reinen Gehweg dort anzulegen, würde den lautstarken Protest und den "zivilen Ungehorsam" vieler "RadfahrerInnen" gegen diese Maßnahme hervorrufen. Und dabei spielte es eine sehr sehr untergeordnete Rolle, was der ADFC dazu sagen würde.

    Genau so wie es bisher leider eine sehr geringe Rolle spielte, dass der ADFC Tempo 30 innerorts als Regelgeschwindigkeit fordert: " Der ADFC setzt sich dafür ein, dass Tempo 30 zur Regelgeschwindigkeit in Städten wird." https://www.adfc.de/pressemitteilu…ver-mobilitaet/