Beiträge von Ullie

    Das würde bedeuten, dass jeder Gehweg, auf dem man auf gar keinen Fall Fahrrad fahren sollte, ein [Zeichen 239] bräuchte. Dafür müssten Hunderttausende neuer Schilder aufgestellt werden.

    Besser wäre eine einheitliche und rechtssichere Regelung, wie gemeinsame Geh- und Radwege ohne Benutzungspflicht gekennzeichnet werden sollen und unter welchen Voraussetzungen eine solche Kennzeichnung in Frage kommt. Würde bedeuten: Radfahrer fahren auf der Fahrbahn und dürfen ansonsten nur gekennzeichnete Wege benutzen.

    Gut fände ich auch, wenn insbesondere beim [Zeichen 240] die Bedeutung darauf beschränkt wäre, dass solche Wege nur von Fußgängern und Radfahrern benutzt werden dürfen, aber dass damit keine Benutzungspflicht sondern nur ein Benutzungsrecht verbunden ist.

    Kann aber auch sein, dass es besser ist, manche Dinge in der Schwebe zu lassen.

    Hier führt eine stark frequentierte Radverkehrsverbindung durch einen Parkweg. Keinerlei Beschilderung. Funktioniert trotzdem seit Jahrzehnten gut so:

    Der ADFC ist vollständig auf die Linie des ADACs eingeschwenkt. Das geht so weit, dass ich inzwischen den ADAC für die bessere (weniger schlimme) Radfahrervertetung ansehe, weil dort wenigstens rationale Überlegeungen bezüglich der Notwendigkeit oder Ressourcen eine Rolle spielen.

    Der ADAC fordert Radwege, damit der Radverkehr kein Hindernis für den Autoverkehr auf der Fahrbahn darstellt. Und die Formulierung, Hochbordradwege empfinden viele Fahrradfahrer als sicher ist eine abgekürzte Variante dessen, was ich weiter oben ausführlicher dargestellt habe. Es ist freilich eine problematische und stark vereinfachende Formulierung, dass sich Radfahrer auf Hochbordradwegen sicherer fühlen. Der eigentliche Grund für die ablehnende Haltung vieler Radfahrer gegenüber dem Fahrbahnradeln ist jedoch tiefer gehend.

    Übrigens lässt die Formulierung, "Radfahrer fühlen sich auf Hochbordradwegen sicherer" noch lange keinen Schluss zu, wieviel gefährlicher oder weniger gefährlicher eine Straßenverkehrsinfrastruktur wäre, in der es keine Hochbordradwege, Radfahrstreifen, Schutzstreifen, oder einzelne Radverkehrsfreigaben auf Gehwegen gäbe.

    Ullie kapert echt jeden Thread - das ist nervig. Allerdings gibt es bei dieser "Radfahrer frei" auch eine Variante, der ich gespalten, wenn nicht gar positiv gegenüberstehe: Wenn an einer Steigung nur der rechte aufwärts führende Gehweg relativ breit und freigegeben ist. Das ist in Buxtehude An der Apensener Straße fast so. dieses Teilstück

    Da ist der Geschwindigkeitsunterschied mit dem gefüllten Anhänger nicht mehr vorhanden, ohne Anhänger nur gering. Dass dort auch Bergab Radfahrer frei links beschildert ist, ist allerdings ein Riesenmakel.

    Ich kapere nicht jeden Thread. In diesem Fall verhält es sich so, dass ich diesen Thread, "Fahrradklimatest 2020", in dem du das schreibst, dass ich angeblich "jeden Thread" kapere, selbst angelegt habe. Und ich freue mich über die vielen Beiträge zu dem Thread. Und dein Beispiel aus Buxtehude finde ich auch gut. Ebenso deine Kritik an dem Buxtehuder Beispiel, dass es für die Bergabfahrt nicht nottut, den Gehweg für den Radverkehr frei zu geben. Ich befürchte solche Entscheidungen werden getroffen, ohne auch nur einen Blick auf das Höhenprofil zu werfen. Leider. Und ich befürchte im Falle, dass für die Bergauffahrt der Fußweg freigegeben ist, wird es Leute geben, die das dann auch für die Bergabfahrt fordern. (Und dass sind nicht unbedingt Radfahrer, die das dann fordern.)

    Noch was anderes zeigt sich an dem Buxtehuder Beispiel: Du mit Anhänger bergauf fährst langsam. Aber was ist, wenn wer ein Pedelec für diese Bergauffahrt benutzt? Noch sind es vielleicht zu wenige Pedelecs, als das das groß eine Rolle spielt. Aber die Zahl der Pedelecs nimmt stetig zu. Und man kann damit auch bergauf auch als wenig trainierter Radfahrer 25km/h schnell fahren. Ich bin mir allerdings ziemlich sicher, dass auch Pedelec-Fahrer auf Gehwegen, die für den Radverkehr freigegeben sind, vorsichtig und langsam fahren. Aber das sollte man natürlich im Auge behalten.

    ja. und? auf einem benutzungspflichtigen Fuß- und Radweg sind Rad Fahrende mehr als 6x so schnell unterwegs wie zu Fuß Gehende!!!!!

    Da ist das - wenn ich das recht entsinne - vollkommen ok. :rolleyes:

    Wo entsinnst du dich denn, dass ich davon geschrieben hätte, gemeinsame Rad- und Fußwege seien völlig okay?

    Hier noch mal das Beispiel Mainz:

    Am Uferweg ist Fußgängerzone ausgeschildert. Dort geht allerdings auch der Rheinradweg lang.

    Die Radfahrer wollte man nicht komplett aussperren vom Uferweg.

    Deshalb hat man das so gelöst:

    Wie hättest du es denn gelöst?

    Den Radverkehr komplett vom Uferweg verbannen?

    Oder ein anderes Beispiel aus dem Landkreis Schaumburg, dass ich auch schon mal vorgestellt hatte:

    Da hier jedoch der Fußverkehranteil extrem gering ist (im Gegenteil zum Mainzer Beispiel), könnte man bei einem breiteren separaten Weg neben der Fahrbahn (breiter als der im Foto) durchaus überlegen ob man [Zeichen 240]anordnet. Der große Nachteil: Dann wäre die Benutzung des separaten Weges für Radfahrer verbindlich. Vermutlich würde die Autofahrerschaft sehr intensiv darauf drängen, dass ein breiterer Weg auch als benutzungspflichtig ausgewiesen wird.

    Wie würdest du denn im Landkreis Schaumburg verfahren? jeglichen Fahrradverkehr auf die Fahrbahn zwingen, indem du das Zusatzschild [Zusatzzeichen 1022-10]abmontierst?

    Sagt wer? Der ADFC? Dem widerspricht nicht einmal der ADAC! Für mich wäre das Anlass genug, mit dem Glauben aufzuhören und mit dem Denken anzufangen.

    Als allerallererstes!

    Der ADFC unterscheidend sich nur in den Umgangsformen von der GOP.

    Ja der ADFC fördert die Unfallverhütung!

    Manche meinen, der ADFC solle besser die Unfallverhütung dadurch fördern, dass er sich für einen einen ersatzlosen Rückbau aller Radwege, Radfahrstreifen und Schutzstreifen einsetzt.

    Und die das fordern, könnten sogar Recht haben mit ihrer Forderung. Allerdings befürchte ich, dass die Anzahl der verunglückten Radfahrer durch den Wegfall von Radwegen, Radfahrstreifen und Schutzstreifen nur deshalb zurückgehen würde, weil dadurch die Anzahl der Radfahrer deutlich zurückgehen würde.

    Übrigens wünsche ich mir vom ADFC, dass er sich in keiner Weise Vorgaben vom ADAC machen lässt. Weder in dem Sinne, dass der ADFC Positionen des ADAC grundsätzlich übernimmt, noch in der Form, dass der ADFC grundsätzlich allen Positionen des ADAC in Fundamentalopposition gegenübersteht.

    :/

    Wegeführung 1 - Fahrbahn.

    Wegeführung 2 - nicht benutzungspflichtiger, Richtlinienkonformer Radweg

    ?

    joa, kann man machen

    Die vorfindbare Wirklichkeit ist komplizierter als diese scheinbar klare Positionierung es suggeriert.

    Der äußerst erfolgreich geführte jahrzehntelange Verdrängungswettbewerb der Autofahrerschaft hat an sehr vielen Straßen zu unzureichend dimensionierten Hochbordradwegen geführt, von denen inzwischen viele nur noch Angebots-Radwege sind. Unter anderem deshalb, weil sie zu gering dimensioniert sind.

    Deine Überlegung ist interessant für Neuplanungen. Bei vielen Umplanungen dagegen wird es sehr schwer werden, einen breiten Hochbordradweg und ein Fahren auf der Fahrbahn zu ermöglichen. Die Autofahrerlobby kämpft verbissen darum, dass die Benutzungspflicht Bestand haben soll. Die Autolobby argumentiert, wenn ein breiter Hochbordradweg vorhanden ist, dann muss der auch benutzungspflichtig gemacht werden im Sinne der Doktrin, die Wege für verschiedene Verkehrsarten zu entflechten.

    - bei T30 brauch ich gar-keine Radwege. Niemand braucht das. Weil die Differenzgeschwindigkeit einfach so gering ist.

    Was ist für dich eine niedrige Differenzgeschwindigkeit?

    Ich hatte schon an anderer Stelle davon gesprochen, dass man viele Menschen von der Benutzung des Fahrrades ausschließen würde, wenn man annimmt, dass Menschen mit dem Rad durchschnittlich 25 km/h fahren.

    Da hat die Autofahrerschaft einen klaren Vorteil. Egal wie wenig jemand körperlich fit ist, im Auto gelingt es jedem, ohne Mühe das Gaspedal bis zum Bodenblech durchzudrücken. Die maximal erreichbare Geschwindigkeit und - noch sehr viel wichtiger - das Beschleunigungsvermögen sind völlig unabhängig vom Grad der körperlichen Fitness.

    Im Vergleich dazu ist die maximal erreichbare Geschwindigkeit beim Fahrrad nicht nur deutlich unterhalb der des Autos, sondern außerdem extrem stark abhängig vom Fahrradtyp und von der körperlichen Fitness.

    Ein "normales" Fahrrad ohne Gangschaltung ermöglicht bei einer Trittfrequenz von 1 Umdrehung pro Sekunde Geschwindigkeiten von 15 - 18 km/h. Dabei ist anzumerken, dass viele Radfahrer*innen langsamer treten, etwa in dem Bereich 40 bis 50 Umdrehungen pro Sekunde. Dass diese Radfahrer*innen dann trotzdem 15 - 18 km/h schnell sind, liegt daran, dass die meisten Fahrräder Gangschaltungen haben. Die nutzen sie aber nicht, um mit einer Trittfrequenz von 60 U/Minute durch Auswahl eines höheren Ganges eine höhere Geschwindigkeit zu erzielen. Sondern der höhere gang ermöglicht es. die Trittfrequenz zu vermindern. Und das wird als angenehm empfunden. Das Dargestellte basiert auf eigenen Beobachtungen und Gesprächen mit anderen Radfahrer*innen. Kennt wer Studien dazu? Für sehr viele Radfahrer gilt, dass die gefahrene Geschwindigkeit bei durchschnittlich 15 - 18 km/h liegt. Um so mehr gilt das für viele Noch-Nicht-Radfahrer*innen!

    So lange keine wirksamen Maßnahmen ergriffen werden, um auf einer Straße mit Tempo 30 diese Geschwindigkeit auch tatsächlich durchzusetzen, kann man davon ausgehen, dass auf einer solchen Straße üblicherweise Geschwindigkeiten von mindestens rund 35 km/h gefahren werden. Das kann jeder ganz schnell überprüfen, wenn er mal bei einer Tempoanzeigetafel in einem Tempo 30 Bereich ein paar Minuten zuschaut, was dort für Geschwindigkeiten angezeigt werden.

    Ich gehe deshalb davon aus, dass Autos auf Straßen mit Tempolimit 30 in der Regel doppelt so schnell unterwegs sind wie viele Radfahrer. Deshalb widerspreche ich deiner Aussage, dass die Differenzgeschwindigkeit zwischen Radfahrern und Autofahrern in Straßen mit Tempo 30 max. gering ist.

    Noch etwas ist mir aufgefallen: Sehr viele Radfahrer*innen benutzen ihre Gangschaltung nicht zum Anfahren. Viele stellen einen bestimmten Gang ein, von dem sie meinen, es sei der optimale Gang für ihre Bedürfnisse und benutzen fast ausschließlich nur diesen Gang.

    Fahrradmechaniker haben mir davon berichtet, dass bei Kettenschaltungen oft nur ein einziges Ritzel runtergefahren ist. Und auch bei mehreren Kettenblättern ist nur eines stark abgenutzt.

    Manche Radfahrer*innen scghalten allerdings trotzdem; und zwar in kleinere Gänge wenn es bergauf geht.

    Um nach einem Ampelstopp oder nach einem Halt vor einem Zebrastreifen wieder auf Fahrt zu kommen, benutzen nach meiner Beobachtung jedoch nur wenige Radfahrer*innen ihre Gangschaltung. Das ist zumindest meine Beobachtung in Hannover.

    Besonders solche Radfahrerinnen, aber auch deutlich fittere sowohl im Umgang mit der Schaltung, als auch körperlich fittere, erreichen jedoch bei weitem nicht das Beschleunigungsvermögen von Autos. "Der durchschnittliche Neuwagen hatte nach Angaben des Branchenexperten Ferdinand Dudenhöffer im vergangenen Jahr bereits 159 PS. In diesem Jahr waren die zwischen Januar und Mai zugelassenen Fahrzeuge im Schnitt sogar 166 PS stark." (aus: KFZ-Betrieb,

    Durchschnittliche PS-Zahl neu zugelassener Autos steigt weiter, 29.06.2020

    https://www.kfz-betrieb.vogel.de/durchschnittli…eiter-a-943405/ )

    Zwar geht ein Teil der zusätzlichen PS-Leistungen dafür drauf, das immer höhere Gewicht der KFZ zu kompensieren. Trotzdem steigt das Beschleunigungsvermögen immer weiter an. Und immer mehr Autofahrer*innen machen Gebrauch davon.

    Durch ein starkes KFZ-Aufkommen von mehreren hundert KFZ in einer Fahrtrichtung ist das Fahren auf der Fahrbahn für viele Radfahrer*innen etwas, das vermieden wird. Und das kann so weit gehen, dass das Rad dann stehen bleibt. Besonders dann, wenn außerdem noch am Fahrbahnrand geparkt und gehalten werden darf, so dass viele Vorbeifahr-Mannöver zu tätigen sind.

    Das ist keine Frage von "gefühlter Sicherheit", sondern das sind objektive, nachprüfbare Daten, die ich da genannt habe.

    Vielleicht fehlt es dem Fahrradklimatest auch an solchen Fragestellungen? Zwar beziehen sich die ersten Fragen auf das eigenen Radfahrverhalten:

    Wie oft fahren Sie mit dem Fahrrad?

    O (fast) täglich

    O (1-3x) wöchentlich

    O (1-3x) monatlich

    O seltener

    O (fast) nie

    Fahren Sie mit dem Fahrrad vor allem...

    O auf alltäglichen Wegen

    O in der Freizeit/auf Radtouren

    O sowohl als auch

    Aber es gibt im Fahrradklimatest keine Fragen nach der technischen Ausstattung der benutzten Räder und wie intensiv die technischen Komponenten (Gangschaltung!) genutzt werden. Und es gibt keine Fragen zur körperlichen Fitness.

    Ich vermute, man würde sehr schnell herausfinden können, dass Radfahrer*innen, die die technischen Komponenten ihres Rades (Gangschaltung) kaum nutzen und zudem körperlich eher durchschnittlich oder sogar etwas weniger fit sind, signifikant häufiger nach getrennten Radwegen verlangen, als Radfahrer mit Gangschaltungs-Rädern, die die Gangschaltung regelmäßig benutzen und die körperlich eher überdurchschnittlich fit sind im Vergleich zur Gesamtbevölkerung.

    Und werden beim Ausweichen dann "böse Kampfradler", die den Gehweg benutzen und das Leben der dort befindlichen Fußgänger aufs äusserste gefährden.:evil:

    Die allermeisten tödlich verunglückten Verkehrsopfer sind Fahrer oder Beifahrer eines KFZ.

    Zum Glück kommt es nur sehr selten vor, dass ein Radfahrer einen Fußgänger so unglücklich anfährt, dass der stirbt.

    Nach meiner Erinnerung ist das in Hannover schon viele Jahre her, als am Maschsee-Radweg ein solcher Unfall in der Nähe eines Fahrbahn-Überweges passierte. Und dabei ist der Unfallverursachende Radfahrer nicht einmal besonders schnell gefahren.

    Vielleicht hast du deine Bemerkung ja auch ironisch gemeint?

    Der routinierte Radfahrer mit 25km/h verreißt halt beim Schulterblick nicht mal eben das Lenkrad, sondern schaut mehrfach, streckt den Arm raus und ist oft nur wenige km/h langsamer als der Verkehr auf der Fahrbahn. Dagegen ist ein Hochbordradweg bei dem Tempo eher ein Spießrutenlauf um verträumte Fußgänger herum. Da genügt schon ein falsches Abschätzen und es kracht.

    Daher wird es nie DIE perfekte Lösung geben.

    Auch das finde ich eine problematische Zuschreibung:

    "Der routinierte Radfahrer mit 25 km/h ..."

    Ich bin ein routinierter Radfahrer, aber ich fahre in der Regel langsamer als 25 km/h. Routiniert heißt nicht unbedingt auch gut trainiert.

    Und auch viele "Nach Möglichkeit stets Hochbord-Radfahrer" sind sehr routiniert. Aber eben nicht unbedingt darin, auf mehrspurigen Fahrbahnen zu fahren.

    Wenn dann ein Auto am Fahrbahnrand einer mehrspurigen Straße hält, dann werden viele durchaus routinierte Radfahrer hinter dem Wagen so lange warten, bis sich eine sehr große Lücke auftut. Und sie werden vermutlich auf eine deutlich größere Lücke warten als der Radfahrer, der mit 25 km/h sich flüssiger in die zweite Fahrspur einordnen kann, um dem Hindernis auf der Fahrbahn auszuweichen.

    Diese Wartezeit ist um so länger, je höher die Geschwindigkeitsdifferenz ist. Deshalb halte ich auch eine möglichst niedriges Tempolimit für entscheidend, um das Fahrbahnradeln populärer zu machen.

    Im Prinzip ist es ja bereits heute so, dass für schnelle Radfahrer keine Radwege-Benutzungspflicht besteht, nämlich dann, wenn sie ein sogenanntes "Speed-Pedelic" (Tretunterstützung bis 45 km/h) benutzen anstatt ein normales Fahrrad. Solche Fahrradfahrer, die auf einem "Speed-Pedelic" unterwegs sind, dürfen den Radweg gar nicht benutzen. Ich glaube nicht einmal dann, wenn der Radweg für Mofas freigegeben ist. Aber da bin ich mir grad nicht so ganz sicher.

    Fahrradfahrer sind sehr viel schmaler als Autofahrer, da sollte man Fahrradfahrern ganz einfach eine doppelte Wegeführung anbieten, wo es möglich ist. Die Fahrbahn möglicherweise inklusive einem breiten Schutzstreifen auf der Fahrbahn + ein Hochbord-Angebotsradweg. Autofahrer nehmen ja, obwohl sie meistens alleine im Fahrzeug sitzen, auch die doppelte Querschnittsbreite in Anspruch, also so viel Platz wie zwei Radfahrer*innen, die nebeneinander fahren.

    Radfahrstreifen auf der Fahrbahn dann, wenn sicher gestellt ist, dass die nicht zugestellt werden und das Tempo auf der Fahrbahn niedrig ist. (30 km/h).

    Herzlichen Gløckwunsch, Yeti! Deine Hartnäckigkeit trägt ja tatsächlich zaghaft kleine Früchte :)

    Neubourgstraße wird Fahrradstraße

    Herzlichen Glückwunsch, auch von mir!

    Was mir wirklich übel aufgestoßen ist an dem Artikel ist diese Bemerkung zur neuen Fahrradstraße: "Was vor eineinhalb Jahren noch von einer Radfahrerin aus Stade in einer Einwohnerfragestunde angefragt wurde, ist bald Realität. Stade bekommt die erste Fahrradstraße. Dazu wird die Neubourgstraße in den Herbstferien umgewandelt. Das bringt jede Menge Veränderungen mit sich, an die sich Verkehrsteilnehmer gewöhnen müssen. Als oberste Regel gilt: Fahrräder haben Vorrang. Erlaubt sind 30 Stundenkilometer für alle, also für Radler und Autofahrer gleichermaßen, aber wer gemächlicher unterwegs ist, darf nicht einfach weggehupt werden."

    Auch auf einer anderen Straße darf ein Radfahrer, der "gemächlicher" unterwegs ist, nicht "weggehupt" werden. Das wäre Nötigung.

    Aber solche Sprüche lassen tief blicken in die rabenschwarze Autofahrer-Seele des Autors.

    Zur Thuner Straße heißt es, dass dort jetzt auf dem Gehweg [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10] gilt aber jeweils nur in Fahrtrichtung. Vorher durfte man da nur auf einer Seite Fahrrad fahren, bzw. man musste auf dieser einen Seite fahren, und durfte nicht gar nicht auf der anderen Seite fahren. Und auf der Fahrbahn auch nicht. Galt das mit dem einseitig in beide Richtungen fahren vorher für die gesamte Thuner Straße? Die ist immerhin rund 1 km lang.

    Auf jeden Fall wird die Situation jetzt besser.

    Bußgeldkompromiss scheitert im Bundesrat

    https://www.spiegel.de/auto/strassenv…61-abe4ac13d80d

    Ich fürchte, dass die Grünen mit ihrer Blockade nichts erreichen werden, sondern dass sich alles nur noch länger hinzieht.

    "Stattdessen hätten jetzt Bußgelder erhöht und strengere Regeln etwa vor Schulen oder Kindergärten in die Verordnung aufgenommen werden können.", heißt es in dem Spiegel-Artikel

    Was wäre denn gewesen, wenn die strengeren Regeln tatsächlich vor Schulen und Kindergärten eingeführt worden wären?

    Diejenigen, die das vorgeschlagen haben, die haben nach meiner Einschätzung noch gar nicht gemerkt, dass die Kommunen aufgefordert sind, vor Schulen und Kindergärten Tempo 30 anzuordnen. Und manche Kommunen haben das auch schon gemacht. Da gilt bereits vor Schulen und Kindergärten Tempo 30. Das heißt, wenn da einer mit Tempo 51 vorbeifährt, (=21 Kilometern pro Stunde zu viel innerorts), dann wäre dort auch der Führerschein entzogen worden.

    Und spätestens dann wenn das Leuten mit "Benzin im Blut" wie Scheuer und Co aufgefallen wäre, dann hätten sie erneut irgendeinen "Formfehler" oder sonst was gefunden, um noch mal zu Gunsten der Autoraser zu intervenieren.

    Und überhaupt sind es gar nicht die Grünen, die hier blockieren. Blockiert wird vielmehr von denjenigen, die die mit einem genau gegenteilig klingenden Spruch die "freie Fahrt für den freien Bürger" fordern. Die sind es die die Lizenz zum Rasen ausstellen wollen und Maßnahmen blockieren, die zu mehr Verkehrssicherheit führen.

    Und weil es dazu so gut passt diese Fotos:

    Was ist da passsiert?

    Da stand mal eine Laterne.

    Da hinten liegt sie ja.

    Und die andere ist schief? Wie kommt das?

    Also so ist das passiert:

    https://www.bild.de/regional/hanno…21986.bild.html

    Bei Hochbordradwegen kommt das genauso vor, aber dann sind es die Leute ja gewohnt, einfach auf den Gehweg auszuweichen. Immer schön nach unten treten...

    In Hannover werden eindeutig die Radfahrstreifen deutlich häufiger zugestellt oder zugeparkt als die Hochbordradwege. Es gibt ja auch viel mehr Möglichkeiten dazu. Die meisten Hochbordradwege befinden sich hinter einer Wand von parkenden Autos. (Das macht sie ja so gefährlich.) Der Radfahrstreifen dagegen befindet sich direkt auf dem rechten Fahrbahnrand. Um mit einem Auto auf dem Hochbordradweg parken zu können, müsstest du die Wand parkender Autos überwinden. Oder an den äußersten Enden, das ist in der Regel in einem Kreuzungsbereich, auf den Hochbordradweg auffahren. Dort und an Einfahrten stehen allerdings in der Regel Poller, um genau das zu verhindern.

    Möglicherweise könnte der Hochbordradweg dadurch verbessert werden, dass er im Kreuzungsbereich auf die Fahrbahn geführt wird.

    Das Radfahrer "immer schön nach unten treten" halte ich für nicht zutreffend. Vermutlich wird es auch Radfahrer*innen mit der Mentalität geben "nach oben buckeln und nach unten treten". Aber schon diese Redewendung ist komplett daneben. Es ist ein reines Wortspiel. Und obwohl es "nur" ein Wortspiel ist, rückt es Radfahrer*innen in ein schlechtes Licht. Das muss ich nicht übernehmen, um dann damit auch noch meinen Radfahrerkolleg*innen eins reinzuwürgen, und das auch noch ohne evidente Grundlage.

    Es gibt auch einzelne Radfahrer*innen, die sich daneben benehmen: Leider ist es oft eng auf Rad- und Fußwegen, weil an manchen Stellen von der Verkehrsverwaltung immer noch an viel zu schmalen verpflichtenden Hochbordradwegen festgehalten wird. Und trotzdem kommt es nur relativ selten zu gefährlichen Situationen zwischen Radfahrern und Fußgängern.

    In Hannover wurde beim Fahrradklimatest 2018 die Frage nach Konflikten von Radfahrern mit Fußgängern mit 3,7 (Im Vergleich Stade: 3,8) bewertet.

    Für die Frage nach Konflikten mit Autofahrern gab es die Note 4,4 in Hannover (Im Vergleich Stade: 3,9).

    https://object-manager.com/om_map_fahrrad…18/Hannover.pdf

    https://object-manager.com/om_map_fahrrad…/2018/Stade.pdf

    Die Aussage, dass Fahrradfahrer auf Hochbordradwegen es angeblich gewohnt seien, einfach auf den Gehweg auszuweichen, weil sie ja angeblich notorisch nach unten treten, wie du es behauptest, widerspreche ich entschieden.

    Solche Situationen wie hier auf der Goethestraße nerven viele Fahrradfahrer*innen und sie kommen auf Radfahrstreifen deutlich häufiger vor als auf Hochbordradwegen, die hinter parkenden Autos langgeführt werden. Viele Fahrradfahrerinnen mögen es überhaupt nicht, an solchen Stellen die ordnungswidrig abgestellten PKW zu umfahren. Und leider hat man oft den Eindruck, dass das Fehlverhalten der Autofahrer behördlich geduldet wird.

    Auf diesem Bild sieht man dass die Radfahrerin nicht auf den Gehweg ausweicht, obwohl sie die Möglichkeit hätte, dort bequem über einen abgeflachten Bordstein hin zu gelangen. Da ist nichts mit: "Immer schön nach unten treten..."

    Auch breite Radfahrstreifen auf der Fahrbahn sind nicht automatisch sicherer. Beziehungsweise sie bremsen den Radverkehr aus, wenn sie zugeparkt oder zugestellt werden. Das ist ja auch eine der Fragen in dem Fahrradklimatest:

    "Frage 7. In meiner Stadt ...überwacht die Stadt bzw. Gemeinde streng, dass Autos nicht auf Radwegen parken. <<< << < > >> >>> ...wird großzügig geduldet, wenn Autofahrer*innen auf Radwegen parken."

    Hier könnte man noch ergänzen auf Radwegen und Radfahrstreifen. Ich bin mir sicher, dass viele Radfahrer das unterscheiden können.

    In Frage 14 werden dann beide Begriffe verwendet:

    "Frage 14. In meiner Stadt ...gibt es keine Hindernisse auf Radwegen und Radfahrstreifen. <<< << < > >> >>> ...gibt es viele Hindernisse auf Radwegen und Radfahrstreifen (z. B. Laternen, Drängelgitter, Werbeständer)."

    Die in Klammern genannten Hindernisse sind allerdings für Hochbordradwege typisch, nicht für Radfahrstreifen.

    Allerdings bezweifle ich, dass Unfallforscher objektiv ein höheres Unfallrisiko auf Hochbordradwegen ermittelt haben. Das mag zutreffen im Vergleich zu Radfahrstreifen auf der Fahrbahn. Aber trifft es zum Beispiel auch zu im Vergleich zu keiner Form von Radverkehrsinfrastruktur?

    Oder im Vergleich zu Hochbordradwegen, die rechtzeitig vor einer Kreuzung auf die Fahrbahn heruntergeführt werden, damit im Kreuzungsbereich selbst die Radfahrer*innen besser gesehen werden können? Ich sehe darin einen guten Kompromiss, der subjektives Sicherheitsempfinden und objektive Unfallforschungsergebnisse zusammenbringen kann.

    Wenn ich in Hannover andere Radfahrer frage, warum sie nicht so gerne die neu angelegten Radfahrstreifen in der Goethestraße benutzen, um in die Stadt zu fahren, dann kommt als häufige Antwort: Die sind so oft zugeparkt. Bei Hochbordradwegen kommt das auch vor, aber deutlich seltener.

    Satellitenbild von der Goethestraße:

    https://www.google.com/maps/@52.37458…m/data=!3m1!1e3

    Günstige Ausgangsvoraussetzungen hast du, wenn du als Elternvertreter von Kitas oder Schulen eine Verkehrs-AG deiner Kita oder Schule gründest und dann mit Forderungen nach Verbesserungen an die Verwaltung herantrittst. Dazu musst du dann natürlich Elternteil eines Kita- oder Schulkindes sein.

    Darüberhinaus ist die Arbeit in Vereinen eine wichtige Aufgabe. Der ADAC zum Beispiel hat einen Haufen Geld und einen Haufen Mitglieder und sitzt fest installiert in vielen Gremien als ständiges Mitglied. Da muss man sich nicht wundern, dass oft so wenig passiert, um die Situation von Radfahrern oder Fußgängern zu verbessern.

    Im Vergleich dazu sind Vereine und Verbände wie BiU, VCD, ADFC usw. weniger stark präsent. Können es oft auch nicht sein, weil sie über sehr viel weniger Ressourcen und Mitglieder verfügen.

    Und diese wichtige Vereinsarbeit ist sehr kleinteilig und erfordert viel Geduld.

    Außerdem gibt es verschiedene Bürgerbeteiligungsverfahren.

    In Hannover habe ich zum Beispiel an der Bürgerbeteiligung für den Nahverkehrsplan mitgewirkt. Das war in der Zeitung angekündigt, dass dafür Personen gesucht wurden. War sehr interessant. Kostete zwei Samstagnachmittage und brachte eine Eintrittskarte in den Herrenhäuser Garten.

    Ich fürchte, das Problem ist, das die Meisten, egal wie du die Frage formulierst, die "gefühlte Sicherheit" als Grundlage zur Beantwortung einer Frage nach Sicherheit nehmen werden.

    Und da schneiden möglichst weit vom "gefährlichem KFZ-Verkehr" abgesetzte Hochbordradwege, solange sie baulich ok sind, am Besten ab.

    So berechtigt diese Kritik sein mag, ist es jedoch kein Grund, den Fahrradklimatest in Frage zu stellen. Es hat schließlich Ursachen, dass viele Menschen gut ausgebaute Hochbordradwege als sicher empfinden.

    Nimm mal zum Beispiel diese Zeitungsmeldung aus Hannover von heute früh:

    "Illegales Autorennen in Hannover: Mercedes-Fahrer prallt gegen Laterne

    Am Sonntag haben sich in der Innenstadt Hannovers offenbar zwei Fahrer ein illegales Autorennen geliefert."

    https://www.rnd.de/panorama/illeg…3TKXCPZA6I.html

    Die Autofahrerschaft arbeitet intensiv daran ihren grottenschlechten Ruf bei den Radfahrern auszubauen. Und der Verkehrsminister gibt Gummi, um Raser in Schutz zu nehmen.

    Und du erwartest, dass sich Radfahrer so verhalten, wie das manche Hundebesitzer von Passanten erwarten. "Jetzt seien Sie mal nicht so schreckhaft, der tut nichts." Das ist der häufigste Satz, den du von Hundebesitzern zu hören bekommst. Der zweithäufigste ist: "Das hat er noch nie getan." ;)

    Die Autofahrerschaft hat es in der Hand an ihrem Image zu arbeiten. Und es gibt technische Verbesserungen, wie zum Beispiel ISA (Intelligent Speed Adaption). Diese Chancen werden jedoch vertan. Geschwindigkeitskontrollen zum Beispiel werden als "Abzocke" verunglimpft. ISA wird als Tempobremse (=Spaßbremse) schlecht geredet.

    Als Radfahrer sagst du dir dann: Mit dem Autoverkehr so wenig Kontakt wie möglich. Und es ist tragisch, wenn daraus eine Radverkehrsinfrastruktur entsteht, die tödliche Kontakte mit dem Autoverkehr begünstigen, anstatt diese Gefahr zu minimieren. (Abbiegeunfälle)

    Eine gelungene Fahrradinfrastruktur ist möglich. Die erreicht man aber nicht dadurch, dass man alle Hochbordradwege einfach umpflügt. Und ich bin mir sicher, dass der Mehrheit der Radfahrer*innen, die an dem Test teilnehmen, die Problematik sehr wohl bewusst ist, dass Hochbordradwege auch ein Gefährdungspotenzial haben.

    Hier liegt es nahe, eine Umschilderung durchzuführen.

    Der Weg führt direkt am Naheufer entlang durch die Stadt Bingen an der Mündung der Nahe in den Rhein. Im Bildhintergrund links ist bereits das Bingen gegenüberliegende Rheinufer zu sehen.

    Ausgeschildert ist ein gemeinsamer "Rad- und Fußweg".

    Diese Schild gab es 1971-1992 (laut Wikipedia Verkehrszeichentafel)

    https://de.wikipedia.org/wiki/Bildtafel…,_StVO_1970.svg

    Alternativ gab es dazu das Schild mit den Fußgängern oben und dem Fahrradsymbol unten, also ein gemeinsamer Fuß- und Radweg.

    https://de.wikipedia.org/wiki/Bildtafel…,_StVO_1970.svg

    Irgendwann ist der Verkehrsverwaltung in Bingen wohl in den Sinn gekommen, die Radfahrer stärker zur Rücksichtnahme auf Fußgänger anzuhalten. Und es wurde ein "Schritt fahren" drunter gehängt.

    Hier wäre eigentlich ein [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10] angebracht. Denn es ist für Radwanderer eine schöne Landschaft zu sehen, die sie verpassen würden, wenn sie dort zu schnell lang fahren würden, oder gar nicht mehr lang fahren dürften.

    Der Fußgängeranteil ist zwar in der Regel so gering, dass zusätzlich Radverkehr möglich ist. Allerdings ist der Weg eng und manchmal kurvig. Fußgängergefährdung muss reduziert werden. Und die Hecke müsste mal gestutzt werden.

    Mit der Ausschilderung [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10] wäre dann auch klar, dass es kein straßenbegleitender benutzungspflichtiger Radweg an der Stefan-George-Straße ist.

    https://www.google.com/maps/@49.96126…t/data=!3m1!1e3

    Am Mainzer Rheinufer ist es offensichtlich erwünscht, dass an der Uferpromenade, auf der auch der Rheinradweg entlangführt, gemeinsamer Verkehr von Radfahrern und Fußgängern stattfindet. Dabei wird ausdrücklich dazu aufgefordert, dass der Radverkehr Schritttempo fahren soll:

    Hier die Stelle im Satellitenfoto:

    https://www.google.com/maps/@49.99168…t/data=!3m1!1e3

    Und hier ein Link zu einem streetview-Foto:

    https://www.google.com/maps/@49.99245…0!7i8192!8i4096

    Wenn es so da stünde, wie Sie zitieren, dann wäre das eine erhebliche Verbesserung. Leider steht das anders da.

    Ich habe mich auf die 2. Frage bezogen: "Hält die Landesregierung es für zulässig, die Benutzungspflicht von beidseitigen Zweirichtungsradwegen insgesamt aufzuheben und stattdessen jeweils ein Benutzungsrecht einzuräumen (durch das Zusatzzeichen „Radfahrer frei“)? Wenn nein, wieso nicht?"

    https://www.landtag-niedersachsen.de/Drucksachen/Dr…00/18-04601.pdf

    Und diese Frage habe ich so verstanden:

    Die Fragesteller wollen gerne wissen, ob die Landesregierung die Möglichkeit sieht, vorhandene verpflichtende Zweirichtungsradwege, die entweder mit [Zeichen 240],[Zeichen 241-30] oder [Zeichen 237] und jeweils dem Zusatz [Zusatzzeichen 1000-33] beschildert sind, anders zu beschildern. Nämlich mit [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10].

    Ich sehe da auch nicht die Gefahr von falschseitigem Parallelverkehr. Wenn ein Gehweg in beide Richtungen für den Radverkehr freigegeben ist, wofür es gute Gründe geben kann, dann ist ein Fahrradfahrer der den Fußweg entgegen der üblichen Fahrtrichtung benutzt kein Falschfahrer oder gar Geisterradler. Auf der Autobahn mag es sogenannte "Geisterfahrer" geben. Auf einem Gehweg mit Radverkehrsfreigabe in beide Richtungen gibt es keine "Geisterradler". Trotzdem sollte so was [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10] die Ausnahme bleiben für ganz besondere Fälle. Einen hatte ich ja weiter oben schon vorgestellt.

    Nein, wieso sollten Fußgänger dort gegenüber Fahrzeugen aus der Salzstraße Vorrang haben? Zwischen der Johannisstraße und der Hansestraße ist die Salzstraße kein VBB.

    Zunächst mal ist mit das ganz praktisch aufgefallen, dass es sich so verhält, dass an einer Stelle an der eine Straßeneinmündung aufgepflastert ist und dann über einen abgesenkten Bordstein auf eine Querstraße mündet der Fußverkehr augenscheinlich Vorrang hat. Ob das mal in der Fahrschule thematisiert wurde, kann ich nicht mehr sagen.

    Aber es gibt ja heutzutage diese youtube-Fahrstunden. In diesem Video wird das m. E. gut und richtig erläutert:

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    Der Video dauert 9 Minuten, aber die ersten 3 Minuten reichen aus, dort wird das eindeutig erklärt, dass alle Fußgänger die deinen Fahrweg queren, Vorrang haben, wenn du über eine aufgepflasterte Straßeneinmündung mit abgesenktem Bordstein fährst um auf eine andere Straße einzubiegen oder drüber weg zu fahren.

    Hier zwei Beispielbilder von der Marienstraße:

    Das erste zeigt eine solche Kreuzungssituation aus Fußgängersicht.

    Das schwarze SUV muss allen anderen Verkehrsteilnehmern Vorrang gewähren.

    Die Stelle auf streetview:

    https://www.google.com/maps/@52.36903…!7i13312!8i6656

    Und hier noch mal dieselbe Stelle, aber aus Sicht eines Verkehrsteilnehmers, der aus der Höltystraße in die Marienstraße hineinfahren will: Der Radfahrer muss dem Fußgänger Vorrang gewähren!

    https://www.google.com/maps/@52.36883…!7i13312!8i6656

    Das zweite Bild zeigt die Situation an der Einmündung Papenstieg aus Autofahrersicht.

    Hier ist nur der Fußgängervorrang eingezeichnet.

    Aber die anderen Verkehrsteilnehmer, die auf der Marienstraße fahren, in die ich hineinfahren will, sind ebenfalls vorrangberechtigt.

    Deshalb steht das Vorfahrt achten Schild überflüssigerweise dort. Wenn es nicht dort stehen würde, dann wäre die Vorfahrt, bzw. Vorrangsituation genau dieselbe!

    Die Stelle auf streetview:

    https://www.google.com/maps/@52.36900…!7i13312!8i6656

    Sie offensichtlich auch nicht. Ihr Bild zeigt eine Straße mit getrennten Richtungsfahrbahnen. Dort sind grundsätzlich auch beidseitig benutzungspflichtige "Radwege" erlaubt, wenn denn die Voraussetzungen dafür vorliegen.

    In dem von Ihnen verlinkten Text heißt es: "Hält die Landesregierung es für zulässig, die Benutzungspflicht von beidseitigen Zweirichtungsradwegen insgesamt aufzuheben und stattdessen jeweils ein Benutzungsrecht einzuräumen (durch das Zusatzzeichen „Radfahrer frei“)? Wenn nein, wieso nicht?"

    Diese Anfrage hat doch das Ziel derzeit bestehende Pflicht-Radwege umzuwandeln in Angebotsradwege. Und das ist doch in Ihrem Sinne.

    Deshalb verstehe ich nicht die herbe Kritik und die vielen Vorwürfe gegen diese Anfrage der Grünen.

    Und es gibt in Hannover tatsächlich viele Straßen, die ähnlich wie beim oben gezeigte Beispiel es nahelegen, dass man auf beiden Straßenseiten einen Zwei-Richtungsradweg vorhält. Und der muss keine Pflicht sein. Und es gibt in Hannover Beispiele dafür, in denen auf beiden Straßenseiten Zwei-Richtungs-Angebotsradwege angeordnet sind.

    Ob das durch diese Anfrage befördert wurde, weiß ich nicht.

    Auf jeden Fall will ich an dieser Stelle noch mal darauf hinweisen, dass einer der Fragesteller der Anfrage vom 13.8. 2019, nämlich Belit Onay, seit November 2019 Oberbürgermeister von Hannover ist.