Beiträge von Ullie

    Verstehe ich nicht. Sie sind also mit dem Rad unterwegs. Haben die Hälfte des Weges zur Arbeit zurück gelegt. Plötzlich ist ein Radweg zu einem Fußweg mit Radfreigabe umbeschildert. Wie viele Menschen in Ihrem Weltbild kehren dann um, kaufen sich ein Auto und fahren zur Arbeit statt illegal auf dem Fußweg weiter zu radeln?

    Wenn der Fußweg umgeschildert wurde

    von Gemeinsamer Fuß und Radweg [Zeichen 240] (ALT!)

    zu

    Fußweg mit Radverkehrfreigabe [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10] (NEU!)

    dann ist das eine einfache Möglichkeit, den Radverkehr zu verbessern, weil Fahrradfahrer*innen, die das gerne möchten, dann die Fahrbahn benutzen können. Fahrradfahrer*innen, denen das Fahrbahnfahren aus welchen Gründen auch immer unangenehm ist, können weiter hochbord fahren.

    Und das ist auch nicht verboten, wenn dort [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10] steht.

    Würde man jedoch einfach nur das Schild gemeinsamer Fuß- und Radweg abbauen, dann wäre es tatsächlich illegal weiter Hochbord zu fahren. So lange das nicht kontrolliert wird und es zu keinen spektakulären Unfällen auf dem Hochbord kommt, wird das vermutlich keinen groß interessieren, wenn da weiter geradelt wird. Aber es wäre dann ordnungswidrig, dort auf den Fußweg weiter Fahrrad zu fahren. Und ich kenne Leute, die sich im Falle von Kontrollen dann drangsaliert sehen und solche Straßen zukünftig ganz vermeiden und/oder einfach seltener das Fahrrad benutzen. Die kaufen sich dann kein Auto, denn viele haben bereits eines. Haben sie keines fahren dort manche einfach nicht mehr lang, wo sie es bisher legal konnten, jetzt aber gezwungen sind, die Fahrbahn zu benutzen, und befürchten müssen, dass sie andernfalls dort zur Kasse gebeten werden.

    In meinem Weltbild kenne ich niemand, der sich daran stören würde, wenn gemeinsame Fuß- und Radwege umgeschildert würden zu Fußwegen mit Radverkehrfreigabe. Deshalb würde auch keiner auf's Auto umsteigen.

    Ich kenne auch niemand (zumindest keinen Fahrradfahrer), der sich daran stören würde, wenn [Zeichen 237] und [Zeichen 240] ihren Zwangscharakter verlieren würden. Also wenn diese Schilder nicht mehr dazu verpflichten würden, den Radweg zu benutzen, so dass man legal auf der Fahrbahn fahren kann. Mehrere Autofahrer, die ich darauf angesprochen habe, sehen das allerdings sehr skeptisch.

    Wenn allerdings Hochbordradwege entfernt werden, dann hagelt es Proteste auch von Fahrradfahrern: Siehe zum Beispiel hier:

    https://www.google.com/maps/search/HA…t/data=!3m1!1e3

    Man hatte das in Hannover in der Stammestraße so gemacht: Die Bürgersteige mussten erneuert werden. Der dort durch das Pflaster deutlich erkennbare und von vielen Fahrradfahrer*innen genutzte Hochbord-Angebotsradweg wurde nicht erneuert, weil viel zu schmal und die Stammestraße Teil einer Tempo-30-Zone in der keine Hochbordradwege vorgesehen sind.

    Eine Beruhigung der Proteste der Fahrradfahrer*innen konnte erst dadurch erreicht werden, dass die Stammestraße zur Fahrradstraße gemacht wurde. Hier hatten die Verwaltung und die Politik Mut bewiesen und sich über das Gemeckere der Autofahrer hinweggesetzt, die sich durch die Einrichtung der Fahrradstraße gegängelt sahen vom Radverkehr, der ja in der Fahrradstraße - zumindest theoretisch - Vorrang genießt.

    Hier dieselbe Stelle auf google-streetview von 2008. Da gab es noch die Hochbordradwege, allerdings nicht verpflichtend, sondern als Angebotsradwege.

    https://www.google.com/maps/@52.34233…!7i13312!8i6656

    Das ist m. E. das Schlimme an dem was da gerade in Stade passiert: Da kann man sich nicht dazu durchringen, die Hochbord-Radweg-Infrastruktur zurückzubauen und im Gegenzug den Autoverkehr reduzieren und die Straßen zu Fahrradstraßen machen. Wenn man das schon nicht macht, dann sollte man wenigstens darauf verzichten, die Hochbordradwege verpflichtend zu machen. Stattdessen könnte man an einem Ende (in Fahrtrichtung) dieses Schild aufstellen: [Zusatzzeichen 1000-33] und entgegengesetzt der Fahrtrichtung dieses Schild aufstellen: [Zusatzzeichen 1022-10] Warum macht das die Stader Verkehrsbehörde nicht?

    Gerade bei dem Kreisel in Bahnhofsnähe in Stade ist es doch so, dass Fahrradfahrer ungern die volle Kreiselumfahrung wählen, sondern lieber den kürzesten Weg fahren. Yeti hatte ja darüber berichtet. Dann sollen sie das auch dürfen, denke ich. Und dann sollte eine Ausschilderung erfolgen, die das erlaubt!

    Doch, selbstverständlich kann man das. Oder alternativ wenigstens deren Bedeutungsgehalt ändern, indem die damit verbundene Benutzungspflicht aus der StVO gestrichen wird.

    Natürlich kann man alle Blauschilder über Nacht abbauen. Das würde bedeuten, dass viele Fahrradfahrer*innen plötzlich nicht mehr dort fahren könnten, wo sie es gewohnt sind zu fahren. Im Sinne der Radverkehrsförderung sollte man zuvor überprüfen, ob das verstärkt dazu führt, dass weniger Rad gefahren wird oder ob dann mehr Rad gefahren wird. Ich befürchte es würde dann deutlich weniger Menschen Rad fahren.

    Etwas ganz anderes ist es den Bedeutungsgehalt der Schilder [Zeichen 240] und [Zeichen 241-30] so zu ändern, dass damit keine Benutzungspflicht mehr verbunden ist.

    Das könnte tatsächlich den Radverkehrsanteil steigern.

    Aber im Prinzip genügt es dafür einen Schildertausch vorzunehmen:

    Anstatt [Zeichen 240] ist es zum Beispiel möglich [Zeichen 239] plus [Zusatzzeichen 1022-10] aufzuhängen.

    Und statt [Zeichen 237] plus [Zusatzzeichen 1000-31] ist es möglich [Zusatzzeichen 1000-33] ohne das Blauschild aufzuhängen, für die Gegenrichtung entsprechend [Zusatzzeichen 1022-10].

    In vielen Fällen genügt es auch, dieses Schild [Zeichen 241-30] abzubauen. Wenn ein am Pflaster oder einer Linie erkennbarer Radweg vorhanden ist, dann darf der als Angebotsradweg weiter genutzt werden.

    Gerade bei einigen der richtig krassen Beispiele von Yeti aus Stade frage ich mich, warum die Verkehrsbehörde das nicht tut.

    Der Aussage "bei einer angeordneten oder erlaubte Benutzung eines linken Radweges handelt es sich nicht um Geisterradeln, sondern um eine verkehrsrechtliche Anordnung" stimmte ich zu. Die Notwendigkeit stößt mir aber sauer auf. linke Radwege sind seltenst "notwendig".

    Definiere "notwendig".

    Ich habe hier ein Beispielfoto aus Wiesbaden, da ist der Bürgersteig als gemeinsamer Fuß- und Radweg gegen die Fahrtrichtung ausgeschildert.

    Kurt-Schuhmacher-Ring/Ecke Hollerbornstraße.

    Das ist Autoverkehrsinfrastruktur in Reinform. Ohne irgendeinen ernsthaften Gedanken an Radfahrer und Fußgänger verschwendet zu haben.

    Eine mögliche Sofortmaßnahme wäre, die Benutzungspflicht aufzuheben und statt des vorhandenen [Zeichen 240] gemeinsamer Fuß- und Radweg ein [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10] Fußweg, Radverkehr frei dorthin zu stellen.

    Aber das Fahrradfahren hochbord entgegen der Fahrtrichtung komplett verbieten???

    Oder Fahrradfahrer durch kompletten "Blauschilderabbau" auf die Fahrbahn zwingen?

    Darin sehe ich keine Optionen. Und ein Komplettumbau verknüpft mit einer effizienten Verkehrswende lässt sich nicht von jetzt auf Gleich verwirklichen.

    Selbst wenn man auf beiden Seiten breite Einrichtungs-Fahrradwege baut und dafür Fahrbahnen zurückbaut, müsste man noch die Querungsmöglichkeiten verbessern.

    Gut Stade ist nicht Wiesbaden. Aber auch für Stade sollte gelten: Jahrzehntelangen Autoverkehrsinfrastruktur-Ausbau kann man nicht durch den Abbau von "Blauschildern" über Nacht zurückdrehen.

    Die Macht der Bilder. Tatsächlich weiß man nicht so recht, was es mit der Mittellinie auf der holländischen Fahrradstraße auf sich hat. Für mich verstärkt sich da erst mal der Eindruck, dass eine solche Mittellinie Autofahrer davon abhält, Radfahrer überholen zu wollen. Und das ist mir sehr wichtig in einer Fahrradstraße, das ich nicht von Autos überholt werden möchte. Dass dadurch möglicherweise Radfahrer daran gehindert werden, andere Radfahrer zu überholen, da hast du mich erst drauf gebracht. Das kommt bei mir allerdings auch nicht so häufig vor, das ich andere Fahrradfahrer überhole beim Fahrradfahren. Ich bin da kein so großes Sport-As und eine elektrische Tretunterstützung habe ich auch nicht.

    Was gilt eigentlich auf holländischen Fahrradstraßen für ein Tempolimit? Und sind die wirklich so gestaltet wie auf dem Bild? Und ist diese Mittellinie tatsächlich so stark erhaben, dass sie eine Sturzgefahr darstellt? Oder ist es nur ein Herausragen von ein bis zwei Zentimeter maximal? Kennt wer in den Niederlanden ein Beispiel? Als ich dort war hatte ich so was nicht gesehen wie diese holländische Fahrradstraße, aber ich war auch nicht in großen Städten. https://interaktiv.tagesspiegel.de/lab/assets/cus…sse_holland.jpg

    Es ist wirklich kurios, dass Scheuer nicht schon längst ein Fahrverbot als Minister erhalten hat.

    https://pbs.twimg.com/media/EcQ0tYnXgAAAtC0.jpg

    Ich habe schon länger den Eindruck, dass er einen ganz besonderen Politikstil erfolgreich betreibt. Er macht alles zunichte, was der unbegrenzten Auto-Raserei im Wege steht und es gelingt ihm dabei den Eindruck zu hinterlassen, dass er das eigentlich gar nicht so will.

    Beispiel Maut:

    Es ist klar, dass die CDU/CSU eigentlich keine Maut will. Aber es reicht ihr nicht, sich einfach nur gegen die Maut auszusprechen. Sie strebt ein Maut-Modell an, mit dem nur bei Ausländern abkassiert werden soll als Revanche dafür, dass der deutsche Autofahrer im Ausland für die Straßenbenutzung zur Kasse gebeten wird.

    Schon das ist ein propagandistisches Meisterstück, mit dem der politische Gegner egal welcher Couleur ausgeschaltet wird. Denn die deutschen Autofahrer und ihr oberster Schutzherr (Verkehrsminister) stellen sich als Getriebene dar, die in einer Art Notwehr zum Handeln gezwungen sind.

    Und die politischen Gegner haben nicht den Mut, den eigentlichen "Geburtsfehler" der Mautpläne zu korrigieren. Maut kann nur bedeuten Maut für alle, für Inländer und Ausländer. Weil sie diesen Mut nicht aufbringen, Maut für alle zu fordern, erliegt der politische Gegner den Fallstricken der CSU: Die CSU hat es gar nicht mehr nötig die Mautpläne zu verurteilen, das erledigt jetzt der politische Gegner, einschließlich der Grünen. (Die haben sich bis heute nicht erholt von ihrer 5 Mark für den Liter Sprit Kampagne, obwohl diese Forderung richtig war.) Die CSU wiederum fordert die Maut, tut mithin so als habe sie erkannt, dass die billige Autofahrerei endlich verteuert werden muss. (Zumindest für die Ausländer.)

    Und dann kommt es wie es kommen musste: Die EU-Gesetzgebung verhindert die Mautpläne der CSU. Eigentlich sollte man meinen ein Riesendebakel für die CSU. Mitnichten. Das Gegenteil ist der Fall. Wiederum hat nicht die CSU die Mautpläne zur Fall gebracht sondern die EU. Durch ihre millionenschwere Verträge mit Mautbetreibergesesellschaften kann die CSU belegen, dass sie ja wirklich wollte. Und wieder versagt der politische Gegner. Man hätte ja durchaus an den Mautplänen festhalten können. Aber dazu hätte eine Partei sich dazu bekennen müssen, dass eine PKW-Maut nur für Ausländer unfair ist und deshalb auch deutsche Autofahrer zahlen müssen.

    Den Autofahrern ist das letztlich schnuppe, dass da Millionen, Milliarden Euro in den Sand gesetzt wurden. Für die Autofahrer ist entscheidend, dass in den nächsten hundert Jahren keine politische Kraft in Deutschland es wagen wird, das Thema PKW-Maut auf den Tisch zu legen.

    So ähnlich verhält es sich jetzt auch mit den strengeren Strafen für zu schnelles fahren. Es gibt zwar viele, die das ärgert, aber die Autolobby mit Macht und Einfluss steht mal wieder so dar: Wir haben ja Fahrverbote für zu schnelles Fahren gewollt. Aber jetzt kann es leider doch erstmal nicht kommen.

    Mir fehlt in der Studie, die Nbgradler verlinkt hat, https://interaktiv.tagesspiegel.de/lab/strassench…en-will-berlin/ , eine ausgiebige Beschäftigung mit dem Thema Fahrgeschwindigkeit.

    Die holländische Fahrradstraße https://interaktiv.tagesspiegel.de/lab/assets/cus…sse_holland.jpg wurde deutlich viel besser bewertet als die deutsche Fahrradstraße. https://interaktiv.tagesspiegel.de/lab/assets/cus…egenverkehr.jpg

    Ich vermute deshalb, weil Fahrradfahrer*innen davon ausgehen, dass ein durchgängig grüner Straßenbelag mit zahlreichen Fahrradsymbolen und einem grauen durchgezogenen Mittelstreifen signalisiert: Autofahrer dürfen hier nicht überholen, sie dürfen nicht schneller fahren als wir Fahrradfahrer*innen, und Autos sind tatsächlich nur geduldet.

    Wenn Verkehrsplaner wollen, dass sich Fahrradfahrer*innen und Autos auf einer Fahrbahn bewegen, dann müssen sie zuverlässig gewährleisten, dass der Autoverkehr wirklich nur geduldet ist. Dabei könnten technische Neuerungen einen wesentlichen Beitrag leisten. Fahrassistenz-Systeme können Autos so lenken, dass sie in einer Fahrradstraße keine Fahrräder überholen und einen ausreichenden Abstand zu vorausfahrenden Fahrrädern halten, so dass sich Fahradfahrer*innen nicht bedrängt fühlen müssen. Dieser Aspekt kommt mir in der Studie zu kurz. Aber immerhin gibt es mit der "holländischen Fahrradstraße" einen wichtigen Hinweis, in welche Richtung sich eine fahrradgerechte Infrastruktur entwickeln sollte.

    Noch besser iss nur, wenn der Werbespot zum Bumerang wird und nicht der werbende Konzern profitiert, sondern der Werbespot die Menschen aufweckt!

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    Wo wir gerade beim Thema sind: Wenn ich mit dem Fahrrad auf einer Fahrspur fahre, die von der Gegenfahrspur mit einer durchgezogenen weißen Linie angetrennt ist, darf dann ein Auto mich überholen auch wenn der Fahrer dazu die durchgezogene Linie überfahren muss (zum Beispiel um den Sicherheitsabstand beim Überholen zu gewährleisten?) Oder ist diese weiße durchgezogene Linie so eine Art Tabu, dass unter keinen Umständen nicht übertreten werden darf?

    Ich haben das so in Erinnerung, dass einspurige Fahrzeuge von zweispurigen Fahrzeugen überholt werden dürfen, auch wenn dabei eine weiße durchgezogene Mittellinie überfahren werden muss.

    Hier ist ein Beispiel, das ich hin und wieder befahre: Wegen der Kuppe die durch die Brücke gebildet wird, kann man den Gegenverkehr nicht sehen. Es gilt dort Tempo 50.

    https://www.google.de/maps/@52.40979…!7i13312!8i6656

    Nur wenige Autofahrer zockeln hinter einem her. Einige überholen sehr eng. (Vielleicht, weil sie vermeiden möchten, die weiße Mittellinie zu überfahren, oder sie möglichst wenig überfahren wollen.) Andere überholen im weiten Bogen. Davon wieder einige sehr rasant. (Vielleicht weil sie die Mittellinie nur möglichst kurz überfahren wollen.

    Beim normalen Überholverbot-Schild gilt doch, dass einspurige Fahrzeuge überholt werden dürfen. Nur zweispurige nicht. Ich habe die durchgezogene weiße Linie bislang immer entsprechend interpretiert.

    Nur wenn das entsprechende neue Extra-Schild (Überholverbot für das Überholen einspuriger Fahrzeuge) aufgestellt ist, dann dürfen auch einspurige Fahrzeuge nicht überholt werden.

    Entschuldigung, Nbgradler, da hab' ich wohl ein paar Gedankensprünge zu viel eingelegt und dann daneben gesprungen. Ausgangspunkt war das von obelix kritiserte österreichische Kinderverkehrsmalbuch.

    https://issuu.com/ivgroup/docs/ipa_malbuch

    Schon auf der Titelseite sieht man die vielen Bänder und Schärpen.

    obelix kritisierte die übertrieben reflektorbehaftete Warnschutzkleidung, die zunehmend von Kindern nach meiner Beobachtung auch Erwachsenen Fußgängern und Radfahrern benutzt wird. Und die in dem Verkehrsmalbuch für Kinder sehr stark und auffällig angepriesen wird.

    z.B. auf Seite 11:

    https://issuu.com/ivgroup/docs/ipa_malbuch

    oder auf Seite 21:

    https://issuu.com/ivgroup/docs/ipa_malbuch

    Natürlich geht es nicht, sich in dunkler Kleidung unvorsichtig im Verkehr zu bewegen. Aber die von obelix zu Recht kritisierte und zunehmend um sich greifende Praxis, mit extra Warnwesten und oder Blinkehelm (wenigstens der fehlt in dem Buch wie auch die Leuchtdiodenwesten) Fahrrad zu fahren oder als Fußgänger unterwegs zu sein, beinhaltet tatsächlich die Gefahr, dass Personengruppen wie Müllwerker oder Bauarbeiter, die sich in besonderer Weise durch ihre Warnkleidung davor schützen müssen, umgefahren zu werden, immer weiter "aufrüsten" müssen:

    "Osram hat gemeinsam mit uvex seine ersten Produkte für textile Beleuchtung zur Serienreife gebracht. uvex präsentiert auf der internationalen Fachmesse für Arbeitsschutz Warnwesten sowie eine Softshelljacke, die mit aktiver LED-Beleuchtung von Osram ausgestattet sind. (...)"

    https://www.osram-group.de/de-de/media/pr…2017/18-10-2017

    Aber die Hersteller von Warnwesten für Kinder schlafen nicht:

    Zum Beispiel: Lumini-Warnweste mit Leuchtdioden

    https://led-westen.de/wp-content/upl…chtend_sRGB.jpg

    Und während hier sehr offensiv "aufgerüstet" wird, wird an anderer Stelle geschlafen. Und das hängt nicht zuletzt daran, dass bei der Unfallberichterstattung eben sehr schnell und heftig kritisiert wird, wenn Fußgänger dunkle Kleidung tragen, aber kaum darüber berichtet wird, dass es auch vielfältige autotechnische Verbesserungen beim Fußgängerschutz gibt, von denen viele aber immer noch kein Standard sind oder eben als nicht aktivierte "Fahrtbegleiter" mitfahren.

    Hat zum Beispiel ein verunglückter Fahrradfahrer eine Fahrradhelm am Lenker hängen gehabt, dann würde mit hoher Wahrscheinlichkeit sehr unschön darauf eingegangen werden. Beispiel:

    "Helm am Lenker: Elfjähriger verletzt"

    https://www.badische-zeitung.de/helm-am-lenker…t--6616356.html

    Hatte aber ein Autofahrer seinen Notbremsassistenten bei einem Unfall deaktiviert, dann erfährt man darüber nichts.

    Unabhängig davon stellt sich die Frage nach der richtigen Kleidung für Fußgänger und Radfahrer. Bunt alleine reicht nicht, Rot wird bei Tag oft als auffälliger empfunden als Grün. Aber die Grauwerte zeigen, dass das nachts andersrum ist. oder annähernd gleich. Ist die Darstellung in dem Verkehrsmalbuch vielleicht nur deshalb so übertrieben, weil das Medium Verkehrsmalbuch das so erfordert?

    Kann sein, trotzdem sehe ich in dem Buch wie im richtigen Leben die Gefahr das einseitig nur in Richtung nichtmotorisierte Verkehrsteilnehmer kritisiert wird.

    Und Autofahrer in Schutz genommen werden. Siehe z.B. Seite 27, der Autofahrer fährt den Fahrradfahrer um, weil er von der tief stehenden Sonne geblendet ist.

    https://issuu.com/ivgroup/docs/ipa_malbuch

    Leider habe ich das mit dem verlinken nicht besser hingekriegt, so dass man immer wieder durchbättern muss, um zur angegebenen Seite zu finden.

    Besonders lustig finde ich übrigens immer, diese neunmalklugen Belehrungen der Autofahrer untereinander zur "richtigen" Benutzung eines Kreisels. Siehe zum Beispiel hier:

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    Da werden dann gerne die "unfähigen Immernur-Außenspurfahrer" nach Strich und Faden "gedisst".

    Das ist doch eine überdeutliche Abstimmung mit den Füßen (oder besser mit dem Lenkrad) gegen die wohlmeinenden Absichten der Verkehrsplaner. Wenn unfähige Verkehrsplaner einen Murks fabrizieren, der von den Leuten gemieden wird, wie der Teufel das Weihwasser, dann sind natürlich nicht die Verkehrsplaner schuld, sondern die angeblich "unfähigen" Benutzer der von den Planern angeblich so intelligent und effizient geplanten Verkehrsanlagen.

    Den Fuß- und Radverkehr hat man dort anscheinend in die zweite Ebene ausgelagert. Siehe openstreetmap-Radfahrkarte oder diese googlemaps-Satellitenaufnahme: https://www.google.com/maps/search/Tr…m/data=!3m1!1e3

    Zum Zeitpunkt dieser Macpillary-Fahrt war der +1 Radweg wohl grad noch nicht fertig: https://www.mapillary.com/app/?lat=47.87…m=0&focus=photo

    Mit dem einfachen "Fußvolk" kann man's ja machen, denken sich die Verkehrsplaner da. Die werden ja wohl nicht so verrückt sein und einfach auf der Fahrbahn rumlaufen oder radeln.

    Vielleicht sollte man öfter mal eine Fußgeher-Criticalmass auf der Fahrbahn zu Stande kommen lassen? Ab wieviel Personen darf ein "Fußgängerverband" noch gleich die Fahrbahn benutzen?

    Du fragst das mit so einem anklagenden Unterton.

    Aus der Erinnerung weiß ich, dass der Umbau in den heutigen Zustand ca. Ende Ende der 1990er Jahre erfolgte.

    Damals gab es die Überlegung eine ampelgesteuerte Kreuzung daraus zu machen. Das hatte man zum Beispiel mit dem Schwanenburg-Kreisel kurz zuvor so gemacht. Allerdings war das ein Kreisel, der dem reinen Autoverkehr vorbehalten war, weil ausschließlich reine KFZ-Straßen dort mündeten. Und es waren nur drei und nicht vier große wie beim Deisterkreisel, wo außerdem noch eine sehr kleine 5. Straße drauf mündete.

    Ausschlaggebend war nach meiner Erinnerung der deutlich preiswertere Umbau vom Kreisverkehr zu einem "ampelgesteuerten Kreisverkehr", ein richtiger Kreisverkehr ist das vermutlich heute nicht mehr. Aber natürlich trotzdem ein Kreisel. Das folgende Bild soll den Autoverkehrs-Charakter dieser Kreisverkehre verdeutlichen, die in Hannover auch an anderen Stellen existierten, von denen aber viele zurückgebaut wurden.

    Hier ein Foto aus dem Bildarchiv Region Hannover, das den Schwanenburgkreisel zeigt:

    https://bildarchiv.archivrh.de/suche/detail/2…ortierung=score

    Ich kann mir gut vorstellen, dass du als bekennender "Fahrbahnradler" gerne mal den Vergleich fahren würdest, im Autoverkehr mitschwimmen, versus Fahrrad-wege im Inneren des Kreisels.

    Die von dir beschriebene Relation hat für einen "Fahrbahnradler" tatsächlich nur zwei Ampeln im Vergleich zu einem Fahrradfahrer, der die gemeinsamen Fuß- und Radwege im Kreisel-Inneren benutzt. Die zurückgelegte Strecke ist ziemlich genau gleich.

    Und hier ebenfalls ein Bild von 1965 aus dem Bildarchiv der Region Hannover, das den Deisterkreisel im Bau zeigt:

    https://bildarchiv.archivrh.de/suche/detail/2…ortierung=score

    Die Bilder zeigen: Der Deisterkreisel ist in den 60er geplant und gebaut als eine reine Autoverkehrsanlage, bei der die Belange des Fuß- und Radverkehrs nicht berücksichtigt wurden, bzw. eine ganz und gar untergeordnete Rolle spielen. (So wie auch heute noch oft geplant und gebaut wird - leider.) Vielleicht heute unter anderen geringfügig anderen Vorzeichen. Damals mit dem ausgesprochenen großen Wunsch, möglichst viel Autoverkehr zu produzieren. Heute eher mit der Begründung, irgendwie müsse doch der angeblich unvermeidbare und unverzichtbare Autoverkehr abgewickelt werden.

    Wer dort heute mit dem Rad fährt, der benutzt in der Regel die im Kreiselinneren angelegten kombinierten Fuß- und Radwege, auch wenn es wegen der vielen Ampeln länger dauern sollte. Ich vermute nicht zuletzt deshalb, weil dieser riesige Kreisel als eine Autoverkehrsanlage erkannt und respektiert wird. Und man als Fahradfahrer*in sich gleichzeitig darüber freut, dass diese kleinen Schlupflöcher durch das Kreiselinnere geschaffen wurden, auch wenn sie nur mehrfach ampelgesteuert zugänglich sind.

    Trotzdem würde es mich natürlich freuen einen "respektlosen" Fahrbahnradler die Fahrbahn benutzen zu sehen. Ich muss gestehen, ich habe es selbst noch nicht probiert. Ich verspüre da auch keine großen Ambitionen. Schon alleine deshalb weil die Fahrspuren sehr breit sind und selbst beim Versuch sehr mittig in einer Fahrspur mit dem Fahrrad zu fahren, der nachfolgende Verkehr versuchen würde zu überholen. Zum Beispiel noch kurz vor einer Ausfahrt.

    Die Unfallhäufigkeit ist nach meiner Beobachtung durch die eingeführte Ampelsteuerung deutlich gesunken. Früher "schützten" Zebrastreifen die Fußgänger an den Zu- und Abfahrten des Kreisels. Dann wurde nach meiner Erinnerung ein rot markierter "Schutzstreifen" am aüßeren Rand des Kreisels angelegt. Ins Kreiselinnere zu gelangen war nicht vorgesehen und vermutlich hellwachen sportlichen Radfahrern oder Fußgängern vorbehalten, die daran aber kein Interesse hatten.

    Kreisel sind keine gute Idee für den Radverkehr. Die erzeugen bei Fahradfahrenden das genaue Gegenteil von einem Wohlfühlfaktor.

    Noch ein kleiner Nachtrag: Aus diesem HAZ-Artikel vom 23.6.2011 geht hervor, dass es vor dem Umbau Ende der 1990er-Jahre ca 300 mal im Jahr im Deisterkreisel zu einem Unfall kam, also fast jeden Tag.

    2011 "krachte" es dort "nur" noch 105 mal. Also "nur noch" etwa jeden 3. bis 4. Tag. Trotzdem: "Der Deisterplatz in Linden-Süd ist und bleibt der Unfallschwerpunkt Nummer eins in der Landeshauptstadt." heißt es in dem Artikel.

    https://www.haz.de/Mehr/Auto-Verk…-am-haeufigsten

    Es kann doch für ein so genanntes Qualitätsmedium nicht so schwer in Erfahrung zu bringen sein, was denn nun gilt oder nicht.

    Wenn es gewollt wäre, dann würde man korrekt berichten. Aber es ist nicht gewollt.

    Die von dir so genannten "Qualitätsmedien" stehen in scharfer Konkurrenz zu den "assozialen Hetzwerken". Und wenn man dort liest, Strafen für Verkehrsverstöße, die mit dem Auto begangen werden, werden aufgrund eines Formfehlers bei der Gesetzgebung nicht mehr verfolgt, dann ist das eine Nachricht, die viele elektrisiert. Qualitätsmedien mit einer differenzierten Berichterstattung werden dann als "Spielverderber" gebrandmarkt, die man ignoriert und ausgrenzt.

    Und leider haben viele "Qualitätsmedien" Angst davor, auf diese Weise Leser zu verlieren.

    Eine aus meiner Sicht brauchbare Lösung ist dieser Kreisverkehr in Stade-Riensförde: https://goo.gl/maps/KM4GmusHsEAbFyMC8

    Zu dem Link: Wenn ich aus der Harsefelder Straße käme (wo anscheinend ein Zwei-Richtungsradweg entlangläuft und zwar auf der Seite, die nahe am Helmster Weg liegt), dann würde ich vermutlich auf kürzestem Weg in den Helmster Weg reinfahren, wenn ich dort hin will, aber nicht unbedingt der Ehrgeiz entwickeln, den ganzen Kreisverkehr zu umfahren.

    Bei einem mir bekannten Kreisel in Hannover, beobachte ich das häufig, dass Fahrradfahrer entgegengesetzt der Fahrtrichtung auf der Fahrbahn, häufig auch auf dem Bürgersteig abkürzen:

    https://www.google.de/maps/place/Lic…199!4d9.7121165

    Der Kreisel in Hannover hat ziemlich genau den selben Durchmesser wie der in Stade-Riensförde. (ca.45m Außengrenze Fahrbahn) Der Kreisel in Hannover liegt allerdings in einer relativ stark (für eine Tempo-30-Zone) vom Autoverkehr befahrenen Tempo-30-Zone, wo es keine Radwege gibt.

    Der Durchmesser der rot markierten Radwegeführung in Stade-Riensförde hat einen Durchmesser von rund 50m.

    An einem anderen Kreisel in Hannover hat man Ampelgesteuerte Durchwegungen durch die Kreiselmitte geschaffen:

    https://www.google.de/maps/place/Lic…199!4d9.7121165

    Hier beträgt der Durchmesser allerdings auch von Fahrbahnen-Außenkante zur gegenüberliegenden Außenkante über 100m.

    Mein Fazit: Kreisel sind Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen, die für den Autoverkehr geschaffen sind. Fahrradfahrer*innen haben nichts davon. Für Fahrradfahrer*innen sind diese Verkehrskreisel einfach nur ein Hindernis, dass auf möglichst kurzem Weg bewältigt wird, auch wenn's der angeordneten Verkehrsführung widerspricht.

    Jetzt kann man entweder die Fahrradfahrerinnen für ihre mangelnde Verkehrsdisziplin kritisieren oder die Kreisel-Konstrukte als Auswüchse der Volkskrankheit Nummer eins, der Massenmotorisierung bloßstellen.

    Du kannst dir vorstellen wozu ich tendiere?

    Vermutlich wären schmale einspurige Zufahrten für den KFZ-Verkehr zu solchen Kreuzungspunkten und eine Ausführung als ampelgesteuerte Kreuzung jedoch ohne mehrspurige Aufstellflächen, die Lösung, die am ehesten dazu beitragen würde, eine Verkehrswende zu begünstigen. Dazu breite geschützte Radwege, auf denen Fahradfahrer*innen am Autostau vorbei nach vorne radeln und bei der nächsten Grünphase über die Kreuzung rüber sind, während für das KFZ, an dem sie als erstes vorbeigefahren sind noch weitere zwei Grünphasen verstreichen.

    Für KFZ-Lenker wäre das freilich ein Alptraum. Von denen sind viele allerdings auch nicht an einer wirklichen Verkehrswende interessiert.

    • Seite 6: Aufrüstung des Kinds mit Reflektorburka, vermutlich weil Autofahrer sie sonst auf dem Gehweg oder an der Ampel umsemmeln. Irgendwann sind dann alle so daran gewöhnt, dass sie Bauarbeiter an Straßenbaustellen und LKW-Fahrer bei Pannen direkt ummähen und nichtmal mehr vom Smartphone hochschauen dabei.

    Du sprichst mir so was von aus der Seele. Wie oft hatte ich schon diese Diskussionen mit anderen Eltern oder mit Bekannten, die unbedingt meinen bei jeder Gelegenheit in der sie außerhalb eines sie schützenden Stadtpanzers Verkehrsteilnehmer sind, sich mit einer Warnweste kenntlich machen zu müssen.

    Und wenn ich dann sehe, wie ganzen Kindergartengruppen die Warnwestenpflicht aufoktroyiert wird. <X

    Nicht zuletzt zahlreiche Gerichtsurteile jedoch legen ein solches Verhalten nahe:

    "Einem Fußgänger, der bei Regen in der Dämmerung mit dunkler Kleidung unterwegs ist, kann bei einem Unfall mit einem Auto die Alleinschuld tragen. Dies folgt aus einem Urteil des Landgerichts Hagen, das von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) veröffentlicht worden ist."

    Jura-Forum vom 2.4.2005

    Und wieder einmal frage ich mich: Warum wird der aktuelle Stand der Technik nicht bei den Autos zur Pflicht gemacht. Fußgängernotbrems-Assistenten kann man so konstruieren, dass sie Kollissionen mit Fußgängern verhindern, oder zumindest die Folgen abschwächen.

    Fußgängernotbremsassistenten, die mit Radar arbeiten, "sehen" auch im Dunkeln.

    Auch frage ich mich, was ist denn dunkle Kleidung?

    "Nachts sind alle Katzen grau", tatsächlich ist das menschliche Sehvermögen so geschaffen, dass bei nachlassender Lichtstärke Farben nur noch in Grautönen wahrgenommen wird:

    Aber anstatt die Schuld beim Verursacher zu suchen und dort mit der Verpflichtung zum Notbremsassistenten auf Abhilfe zu drängen, wird einmal mehr die Schuld einseitig dem Opfer aufgebürdet. Wie so oft, wenn Autos Unfälle verursachen.

    Warum heißt es in Unfallberichtserstattungen so oft:

    "Zwei dunkel gekleidete Fußgänger betraten plötzlich und unvermittelt die Fahrbahn." aus lokalo.de 1.3.2017: Schwerverletzt – Fußgänger wird von Fahrzeug erfasst

    Warum ist in solchen Artikeln nicht die Rede davon, dass das Fahrzeug über keinen Notbremsassistenten verfügte? Oder, dass der Notbremsassistent möglicherweise ausgeschaltet war. Denn viele Fahrzeuge verfügen ja inzwischen bereits über einen Notbremsassistenten.

    Es ist höchste Zeit, dass solche Umstände bei der Klärung von Unfallursachen mit berücksichtigt werden, anstatt die nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmer*innen, dazu zu verpflichten, wie wandelnde grell belichterte Weihnachtsbäume rumlaufen zu lassen.

    Bild: Person mit leuchtender Jacke aus: wish.com

    https://contestimg.wish.com/api/webimage/5…f4cd7c665fbe967

    In der Rendsburger Königstraße, die vom altehrwürdigen Paradeplatz abzweigt und mal eine der etwas prächtigeren Straßen im Ensemble des Rendsburger Neuwerk darstellte, gibt es diesen tollen Radwege mit der lustigen Beschilderung[Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10]:

    Pardon, das richtige Foto ist natürlich das hier:

    Nun berichtet die schleswig-holsteinische Landeszeitung darüber, dass sich Fußgänger über rücksichtslose Radfahrer erzürnen: Ärger über rücksichtslose Fahrradfahrer in der Königstraße

    Ich hatte ja auch schon an anderer Stelle diese Ausschilderung für ehemals benutzungspflichtige Radwege vorgestellt:

    Zusatzzeichen 1010-52

    Radverkehr;

    neues Zusatzzeichen

    Quelle Wikipedia https://de.wikipedia.org/wiki/Bildtafel…hland_seit_2017

    Und so sieht das aus:

    https://upload.wikimedia.org/wikipedia/comm…VO_2017.svg.png

    Vielleicht sollte man das Zeichen mal unten aufnehmen in die Verkehrszeichenliste.

    In Hannover kommt es bereits recht häufig zur Anwendung.

    Aber immer nur dann, wenn eindeutig ein Radweg erkennbar ist. Häufig an solchen Radwegen, die ehemals benutzungspflichtige Hochbordradwege waren und die jetzt nicht mehr benutzungspflichtig sind. Und wenn dieser Radweg ausreichend breit und der Weg für Fußgänger daneben ebenfalls ausreichend breit ist.

    Das ist vermutlich bei dem von dir gezeigten Beispiel nicht der Fall, dass da jeweils genug Platz für Fahrradfahrer und daneben extra Platz für Fußgänger ist.

    Außerdem ist unklar, was die blaue Linie soll. Wenn es eine weiße Linie wäre, dann könnte man es für eine Begrenzungslinie für einen Radweg halten. Auf jeden Fall nicht für eine Begrenzungslinie für einen Fußweg, auf dem Radverkehr erlaubt ist und der direkt neben einem nicht extra ausgezeichneten Fußweg liegt, auf dem Radverkehr verboten ist.

    Ich frage mich nach Betrachten des Luftbildes eher: was haben die davon?

    Kinder sind so. Es ist einerseits erfreulich, dass wenigstens dann, wenn Kinder ins Spiel kommen, das eine oder andere mal zumindest geringfügige "Unbequemlichkeiten" der Autofahrerschaft zugemutet werden.


    Von den "Großen" dagegen wird es als ganz normal erwartet, dass sie gefälligst sich fernzuhalten haben, wo der Autoverkehr stattfindet. Zum Glück sind auch die Großen gern so drauf, dass sie in Rudeln hinter dem Bus vorquellen und die Autofahrerei zumindest kurzfristig zum Erliegen bringen.

    Na ja, da steht ja das nur an ausgesuchten markierten Haltestellen bei warnblinkenden Bus langsam gefahren werden muss.

    Sonst sind die Fußgänger natürlich schuldige Opfer.

    Und das ist der eigentliche Skandal.

    Ich habe mehrfach in verschiedenen Landkreisen in Deutschland versucht herauszufinden, was dort jeweils gilt.

    Tatsächlich dürfen die Landkreise darüber entscheiden, welche Bushaltestellen mit Warnblinklicht angefahren werden sollen. Versuche doch selber mal, entsprechende Erkundungen einzuziehen. Dir sind spannende Gespräche gewiss.

    In Hannover wurden einmal relativ offensiv viele Haltestellen zu Warnblinklicht-Haltestellen gemacht. Die Polizei kritisierte, man käme mit den Kontrollen nicht hinterher. Daraufhin wurde bei viele Haltestellen die Anordnung zum Warnblinken wieder fallen gelassen. :( Immerhin sind noch Haltestellen in Schulnähe in der Regel Warnblinklichthaltestellen.

    Hier ein Bericht darüber wie es durch viel Initiative von Bürgern gelungen ist, eine Haltestelle zur Warnblinklichthaltestelle zu machen:

    Dass dem Auto gefälligst unumschränkter Vorrang zukommen sollte, blitzt auch in diesem Artikel durch. Und natürlich dass der blöde Fußgänger immer selber schuld ist, wenn er tot gefahren wird.

    ;)Was erlauben sich diese frechen Rotzbengel von Schülern aber auch, einfach schon eine Haltestelle früher auszusteigen, anstatt bis zur Buswendeschleife zu fahren? ;) (siehe Zeitungsartikel)

    "Am Busstopp Börie gelten jetzt striktere Regeln

    An der Bushaltestelle Börie in Hemmingen-Westerfeld hat sich etwas geändert: Wenn dort Linienbusse halten, schaltet der Fahrer die Warnblinkanlage ein."

    HAZ vom 5.8.2017 https://www.haz.de/Umland/Hemming…triktere-Regeln

    Da wird immer wieder rumgejammert, wie teuer es doch sei, den ÖPNV auszubauen und attraktiver zu gestalten. Und dabei gibt es so eine einfache Lösungen, die fast nichts kosten. Einfach alle Haltestellen zu Warnblinklicht-Haltestellen machen, außer den wenigen Haltestellen mit einer Warteschleife, wo die Busfahrer Pause machen.

    Wenn Radfahrer durch zu dichtes überholen gefährdet werden, dann stellt man halt haufenweise Verkehrszeichen auf um diesen zu sagen, bitte nicht auf den Gehweg flüchten. Im Text kommt klar heraus, dass auf der Fahrbahn dicht überholt und gedrängelt wird.

    https://in-gl.de/2020/06/30/kla…-aus-blech-auf/

    In dem Text heißt es:

    "Die Grünen und die Radfahraktivisten von ADFC sowie Provelo fordern daher seit langem, die Hauptstraße in diesem Bereich zur verkehrsberuhigten Fahrradstraße oder Tempo-30-Zone umzuwidmen.

    Statt dessen hatte die Stadt im Februar den Hochbordradweg gesperrt und die Radfahrer auf die Fahrbahn geleitet – was angesichts des starken PKW-, LKW- und Busverkehrs zu Protesten führte."

    Warum eine Tempo 30-Zone?

    Das scheint in vielen Köpfen so eine Art unbedingte Mindestgröße für Autofahrerei zu sein, dieses Tempo 30, das nicht unterschritten werden darf.

    Warum eigentlich nicht? Bleiben im Motor dann die Kolben stecken? Was soll der Unfug. Mit einem PKW kann man auch Tempo 3 km/h fahren.

    In Hannover gibt es jedenfalls Tempo-20-Zonen. Tempo-15-Zonen kann ich mir auch gut vorstellen. Bei Wikipedia heißt es: "Die Durchschnittsgeschwindigkeiten beim Fahrradfahren liegen für gewöhnlich bei 10 bis 25 km/h."

    "20 km/h oder auch 15 km/h als Höchstgeschwindigkeit ausschildern?

    Ja warum denn nicht?

    Und wer dort mit dem Auto schneller fährt, der kriegt einen Vermerk in seinen Führerschein, so dass er nur noch moderne Fahrzeuge fahren darf, die automatisch dafür sorgen, dass die Höchstgeschwindigkeit nicht überschritten werden kann.

    Dieses sich berufen auf, es müsse doch eine besondere Gefahrenlage bestehen, um Tempo 30 anzuordnen ist ein ganz perfider mieser Trick, der nur dazu dient, die grenzenlose Raserei zu unterstützen.

    Denn innerorts muss man stets und überall damit rechnen, dass unerwartet Fußgänger oder Radfahrer auftauchen. Und wenn die dann von einem Auto umgefahren werden, dann haben sie bei Tempo 30 wenigstens noch ein reelle Chance, das zu überleben. Bei mehr als Tempo 30 sinkt diese Überlebens-Chance rasant ab.

    Ist es etwa keine außerordentliche Gefahrenlage, wenn ich nach draußen gehe und ein falscher Schritt dazu führen kann, dass mich ein Blechpanzer mit ziemlicher Sicherheit ins Jenseits befördert? Die Verkehrsbehörde fasst das bislang nicht als eine besondere Gefahrenlage auf.
    Dabei könnte eine Verkehrswende in großen Schritten voran gebracht werden, wenn hier endlich andere Maßstäbe gelten als das Recht auf möglichst unbeschränkte Raserei.

    Das ist übrigens ein Grund, warum ich ein "Mitschwimmen" der Fahrradfahrer*innen im Verkehr kritisch sehe, zumindest dann, wenn Fahrradfahrerinnen dazu alternativlos gezwungen werden sollen.

    Ist dagegen eine fahrradfreundlich ausgebaute Straße mit wenig Autoverkehr und der zuverlässig tempobegrenzt auf 30 km/h vorhanden, dann werden die allermeisten FahradfahrerInnen ganz freiwillig dort fahren. Und dabei ist es ganz egal, ob der Gehweg mit Radfahrer frei ausgezeichnet ist oder nicht.

    Wie die Münchner Polizei Omnibus-Fahrgäste nicht über ihre Rechte aufklärt zeigt dieser Video:

    Titel: Die Polizei in München erklärt das richtige Verhalten an Bushaltestellen

    Im Grunde genommen sind Omnibusfahrgäste, die durch zu schnell an einem haltenden Bus vorbeifahrenden Autos zu Schaden kommen, selber Schuld.

    Minute 0:30

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    Der Polizeisprecher fängt schon gleich mit den ersten Sätzen an, die Schuld an einem Unfall dem Opfer aufzubürden.

    Er kritisiert Fahrgäste, die nach dem Aussteigen vor oder hinter dem Bus über die Straße gehen. Das ist seine erste Kritik, damit beginnt er seinen Vortrag. Und er wächst auch an keiner Stelle darüber hinaus.

    Zwar wird im weiteren Verlauf bei Minute 1:30 auch ein Autofahrer kritisiert, der einen Omnibusfahrgast mit 70 km/h niedermetzelte.

    Aber es wird an keiner Stelle in dem ganzen Video darauf hingewiesen, was im entsprechenden Paragraphen der StVO steht: §20, Abs.4: "An Omnibussen des Linienverkehrs und an gekennzeichneten Schulbussen, die an Haltestellen (Zeichen 224) halten und Warnblinklicht eingeschaltet haben, darf nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, dass eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Die Schrittgeschwindigkeit gilt auch für den Gegenverkehr auf derselben Fahrbahn. Die Fahrgäste dürfen auch nicht behindert werden. Wenn nötig, muss, wer ein Fahrzeug führt, warten."

    Dieser Film des Bayrischen Rundfunks stellt es besser dar als der Münchner Polizist:

    https://www.br.de/nachrichten/wi…estelle,Rht3g0R

    Wie soll Verkehrserziehung in dieser Frage funktionieren?

    Natürlich würde ich niemandem und schon gar nicht Kindern erzählen: Geht einfach mal am Bus vorbei und gleich über die Fahrbahn nachdem der Bus gehalten hat und ihr ausgestiegen seid. Der Autoverkehr weiß ja Bescheid, dass er halten muss.

    Das kann aus mehreren Gründen schief gehen: Halten muss der Autoverkehr nur dann, wenn der Bus das Warnblinklicht angeschaltet hat. Und auch nur dann muss der Autoverkehr (auch der Fahrradverkehr) Schrittgeschwindigkeit einhalten, wenn er an dem Bus vorbeifährt. Hat der Bus an der Haltestelle kein Warnblinklicht an, dann darf der Autoverkehr schneller an dem Bus vorbei fahren als Schrittgeschwindigkeit.

    Und dass die Fahrzeuge die an einem Bus vorbeifahren, der mit Warnblinklicht an der Haltestelle hält, das höchstens mit Schrittgeschwindigkeit dürfen und sofort anhalten müssen, wenn ein Fußgänger auftaucht, das weiß längst nicht jeder.

    Dafür sollte jedoch die Polizei sorgen, dass das bekannt wird! Zuallererst sollte sie vollständige Aufklärungsarbeit leisten, anstatt mehr oder weniger unverblümt zu verstehen zu geben: Wer als aussteigender Omnibusfahrgast unter die Räder kommt, der ist selber schuld.

    Und die Polizei sollte ihre Mitarbeit in den Verkehrsbehörden der Kommunen dazu nutzen, dass jede Bushaltestelle grundsätzlich von den Omnibussen nur mit eingeschalteten Warnblinklicht angefahren wird, ausgenommen die Haltestellen, die abseits von Straßen liegen und die zum Beispiel auch von den Omnibusfahrern zum Pause machen benutzt werden.

    Ich werde nicht müde, das bei Polizei und Verkehrsbehörde einzufordern, aber man wird mit den dollsten Ausflüchten abgespeist. Das Schlimmste war ein Polizist, der dazu meinte: Naja manche Kids müssten sich halt erst mal 'ne blutige Nase holen, bevor sie wüssten, was Sache ist.

    Cool fände ich, wenn ein Autofahrer nicht einfach hinter dem haltenden Bus anhält, wenn der Warnblinklicht anhat. Denn er darf ja in Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren. Und wenn der Autofahrer dann neben dem Bus stehen bleibt und so in beiden Richtungen ein Vorbeifahren an dem Bus unmöglich macht, dann wäre das so richtig cool. 8) Dann wären diese Stadtpanzer wenigstens mal zu etwas gut!:)