Beiträge von Ullie

    Gehweg wird eindeutig durch eine gepflasterte Fahrbahn unterbrochen ...

    Nur um sicher zu gehen, dass wir vom selben Fall sprechen:

    Wenn du annimmst, dass hier eindeutig der Fall vorliegt, dass ein Gehweg von einer Fahrbahn unterbrochen wird, dann wäre das bei ganz vielen Grundstücks- Ein und Ausfahrten so. Ist es aber nicht.

    Schau mal zum Beispiel hier, ein Beispiel aus Hannover-Ahlem:

    https://www.google.com/maps/@52.38288…!7i13312!8i6656

    Im Bereich der Grundstücks-Einmündung liegt ein anderes Pflaster als auf dem übrigen Gehweg. Trotz des Pflasterwechsels wird hier kein Gehweg unterbrochen. Der Fußverkehr hat Vorrang gegenüber Fahrzeugen, die das Grundstück verlassen!

    Und genau so ist es auch hier aus der Perspektive des Fußgängers.

    Der Fußverkehr hat Vorrang, auch wenn ein kleines Stück der Pflasterbelag wechselt. Entscheidend ist, dass der Fußweg seine Höhe behält:

    Wir sind hier ein wenig Off Topic. Aber ich habe immer noch nicht verstanden, warum hier eine Aufpflasterung Fußgängern Vorrang gewähren sollte.

    "Gefühlt" ja, aber aus der StVO ergibt sich das meines Wissens nicht.

    Wir sind hier ganz und gar nicht Off Topic sondern im Gegenteil mittendrin in Stade, in der Schölischer Straße. Yeti hatte darüber berichtet, dass die ursprünglich mal so gebaut wurde, wie sie heute ist, weil dort der Radverkehr und der Fußverkehr Hochbord geführt werden sollte als Gemeinsamer Fuß- und Radweg. [Zeichen 240]

    Die Aufpflasterungen an vielen Einmündungen in die Schölischer Straße sollten dazu dienen, den Vorrang des Radverkehrs zu verdeutlichen, der ursprünglich Hochbord geplant war, gemeinsam mit dem Fußverkehr.

    Dieses Foto aus dem Wochenblatt zeigt z. B. die Situation an einer Einmündung in die Schölischer Straße:

    https://www.kreiszeitung-wochenblatt.de/stade/c-panora…ault&pid=420379

    In Stade gibt es, entsprechend Yetis Berichten, eine Fraktion, die sich für den Radverkehr auf dem Hochbord stark macht.

    Und eine andere Fraktion, zu der Yeti zählt, die dafür plädiert, dass der Radverkehr auf der Fahrbahn stattfindet.

    Die Fraktion die für den Hochbord plädiert, wo zur Zeit der Radverkehr lediglich gestattet ist, [Zeichen 239] + [Zusatzzeichen 1022-10] , könnte sich in ihrer Auffassung bestätigt fühlen, wenn sie die Aufpflasterungen an den Einmündungen als ein Gestaltungselement auffasst, das lediglich den Zweck hat, an den damit ausgestatteten "Radwegen" (enstprechend der Ausschilderung sind es natürlich keine Radwege, sondern Fußwege mit Radfahrer frei) auf die Vorrangrechte des Radverkehrs hinzuweisen. Diese Auffassung stützt diejenigen, die danach verlangen, dass der Radverkehr doch bitte möglichst Hochbord erfolgen soll.

    Deshalb habe ich Fußwegbeispiele aus Hannover gezeigt, wo vergleichbare aufgepflasterte Fußwege angelegt wurden. Und zwar in der Calenberger Straße (Ende der 90er-Jahre), wo von Anfang an kein Hochbordradweg oder ein gemeinsamer Fuß -und Radweg oder ein Fußweg mit Radverkehrsfreigabe geplant war.

    Der Vergleich zeigt: Die aufgepflasterten Mündungen dienen der Verbesserung des Fußverkehrs und machen Fahrzeugführer, die aus den Seitenstraßen kommen, wartepflichtig gegenüber dem Fußverkehr, der über die aufgepflasterte Fußwegfläche führt.

    Das ist in Hannover so und wird auch so gelebt. Deshalb kann man mit Fug und Recht sagen, dass auch in Stade diese Aufpflasterungen im Mündungsbereich dem Vorrang-Recht der Fußgänger dienen. (Und das völlig unabhängig davon, warum diese Einmündungsbereiche einmal so gestaltet wurden. Es geht doch jetzt darum nach vorn zu blicken.)

    Und ich sehe keinen Nachteil für die Fußgänger, wenn sie an den entsprechend aufgepflasterten Einmündungen Vorrang vor dem Fahrzeugverkehr haben, der aus den Seitenstraßen kommt. Warum also nicht explizit darauf hinweisen, dass diese Aufpflasterungen die Situation für den Fußverkehr verbessert? Damit wird denjenigen der Wind aus den Segeln genommen, die meinen, das sei eine besondere Form von Hochbord-Radverkehrsanlage.

    und zu blöd zum Parken isses auch...

    Da hab ich den Fahrer auch drauf angesprochen, ob er sein Fahrzeug denn nicht wie andere auch längs einparken könne. Dazu meinte er, dass viele SUV´s breiter seien als sein Fahrzeug lang ist. Und er deshalb auch quer zur Fahrrichtung auf einem Längsparkplatz parken dürfe. Ist das so?

    Auf jeden Fall war an der Stelle erst mal Sackgasse.

    Man könnte ja mal nach z.B. NL gucken, wie man sowas macht. Hier ist z.B. eindeutig wer hier Vorrang hat.

    Gibt es auch in Deutschland.

    Siehe zum Beispiel die Bäckerstraße, die auf die Calenberger Straße in Hannover mündet:

    Der Fußweg, der sich da vor der Fahrradfahrerin auftut, ist aufgepflastert. Deshalb hat der querende Fußverkehr (blau) dort Vorrang. Auch der Fahrzeugverkehr auf der Fahrbahn hat Vorrang. Und zwar nicht deshalb, weil da ein Vorfahrt-achten-Schild hingestellt wurde. Auch wenn dort kein Vorfahrt-achten-Schild stehen würde, wäre es aufgrund der Aufpflasterung klar, dass hier nicht rechts vor links gilt, sondern der einmündende Verkehr Vorrang gewähren muss, sowohl gegenüber Fahrzeugen als auch gegenüber Fußgängern.

    Die Radfahrerin auf dem Foto, aber auch ein Autofahrer, müssen anhalten und Vorrang gewähren, wenn Fußverkehr (blau) unterwegs ist.

    Das gilt auch gegenüber dem Fahrzeugverkehr auf der Straße, die horizontal durchs Bild läuft. Und zwar auch dann, wenn das Vorfahrt-achten-Schild da nicht stehen würde:

    Hier noch der googlestreetview-Link zu der Stelle:https://www.google.com/maps/@52.37020…!7i13312!8i6656

    Leider gibt es entsprechende google-streetview-Aufnahmen nicht von der neu gestalteten Schölischer Straße. Aber die Bilder, die ich bisher davon gesehen habe, sind vergleichbar mit der Situation auf meinen Fotos. Und ich halte es für einen klugen Schachzug, darüber aufzuklären, dass hier Fußgänger Vorrang vor dem Fahrzeugverkehr haben. Das gilt aber nicht für alle in die Schölischer Straße einmündenden Straßen.

    Ich hab da auch noch ein Beispiel aus Ahrensburg. Die Fahrbahn hat Vorfahrt, auch vor Fußgängern.

    Das das ungünstig ist hat man mir bei der zuständigen Stelle bestätigt, mein Vorschlag da mindestens mal eine Fahrbahnbegrenzungslinie rüberzupinseln hat man bis heute nicht umgesetzt.

    Und ja, es ist KEINE "richtige" Kreuzung.

    11221-20190709-165543-jpg

    Schlage vor, die Vorfahrt Achten Schilder, die bislang die Radfahrer ausbremsen, einfach zu ersetzen durch das Schild Vorrang an der nächsten Kreuzung: [Zeichen 301]

    Die Achtung Radverkehr-Schilder müssen dann durch Vorfahrt achten-Schilder ersetzt werden: [Zeichen 205]

    Und die jetzt noch angeschraubten "Achtung Radverkehr-Schilder" können abgehängt werden.

    Ich war so frei und habe sehr grob versucht das in dein Bild hineinzuzeichnen:

    Man könnte evtl. noch ergänzend diese Schilder über den Vorfahrt Achten Schildern anbringen: [Zusazzeichen 1000-32]

    Warum denken Sie sich eigentlich immer Ihre eigenen Verkehrsregeln aus?

    Wer selbst im Glashaus sitzt, der sollte nicht mit Steinen schmeißen.

    Jede Wette, dass man Sie auch schon mit dem Vorwurf konfrontiert hat, Sie dächten sich ihre eigenen Verkehrsregeln aus.

    Zur Sache selbst:

    Wenn Sie als Fußgänger unterwegs sind und Sie passieren auf dem Fußweg eine Grundstücks-Einfahrt, bzw. - Ausfahrt, dann sind Sie als Fußgänger vorrangberechtigt. Darin sind wir uns ja wohl einig?

    Wie ist das konkret in diesem Fall?

    Das Foto ist aus Fußgänger-Perspektive aufgenommen, der auf einem Fußweg geht, der parallel zur links daneben liegenden Fahrbahn entlangführt. Auf diesem Fußweg ist kein Fahrradverkehr zugelassen.

    Wenn Sie da als Fußgänger in Pfeilrichtung entlanggehen, dann können Sie eine Grundstücksausfahrt erkennen, die von rechts kommt.

    Wenn dort ein Fahrzeug aus der Grundstücksausfahrt rausfahren will, um auf die Fahrbahn zu fahren, dann ist der Fahrer wartepflichtig.

    Als Fußgänger bin ich vorrangberechtigt.

    Wenn da die weiße Strichlinie nicht wäre, dann ist es immer noch einigermaßen eindeutig eine Aufpflasterung, die den Fußverkehr vorrangberechtigt macht. Und zwar nicht nur gegenüber dem Fahrzeugverkehr, der von der parallel zu der Markierungen führenden Straße abbiegen will (diese Fahrzeugführer müssten sowieso warten), sondern auch gegenüber Fahrzeugen, die von der rot gepflasterten Seitenstraße auf die grau gepflasterte Straße zufahren.

    Letztlich ändert auch die Strichmarkierung nichts daran, auch wenn die vielleicht einmal deshalb dort aufgetragen wurde, weil es eine Radwegfurt sein sollte. Der Fußverkehr auf der Aufpflasterung ist vorrangberechtigt.

    Das ist ja in diesem Land genau der Punkt: technisch ist das kein Problem, aber es fehlt doch eben oft genau am Willen.

    In dieser Section Control Auseinandersetzung ging es nach meiner Erinnerung um mehr.

    Und wenn ich mich recht erinnere, musste deshalb sogar das niedersächsische Polizeigesetz geändert werden.

    Die Kläger gegen Section Controll befürchten, dass es im Falle von schweren Verbrechen der Polizei möglich ist, die vorhandene Infrastruktur (die Kameras der Section Control) für diese Ausnahmesituation, Fahndung wegen eines besonders schweren Verbrechens, so umzuschalten, dass die Nummernschilder über einen längeren Zeitraum registriert werden, als die knapp zwei Minuten, die notwendig sind, um einen Tempoverstoß nachzuweisen.

    Ich halte das alles für an den Haaren herbeigezogen, denn für den Fall, dass die Polizei eine solche Fahndung für notwendig hält und diese Fahndungsmethode ihr gestattet wird, könnte sie auch auf eigene Kameras zurückgreifen, die sie dann installieren kann.

    Was mich ärgert: Diejenigen "Pseudo-Freiheitskämpfer", die gegen Section Control geklagt hatten, berufen sich auf Freiheitsrechte, die gar nicht verletzt wurden, denn ihre Klage wurde ja abgewiesen.

    Gleichzeitig schränken sie durch ihr Mobilitätsverhalten und die von Autofahrern erhobenen Forderungen nach immer mehr, sowie immer breiteren und schnelleren Straßen die Freiheitsrechte von Fußgängern und Fahrradfahrern massiv ein, indem sie Straßen in Todesstreifen verwandeln.

    Dann hat man alles so gebaut, wie es geplant war (inklusive der Radwegfurten, die ansonsten an vielen Kreuzungen in Stade fehlen),

    Ich verstehe nicht so ganz, warum Sie drauf bestehen, dass es sich hierbei um Radwegfurten handelt. Sie meinen doch solche Einmündungen, wie die auf dem Foto aus dem Artikel aus dem Wochenblatt:

    https://media04.kreiszeitung-wochenblatt.de/article/2021/0….jpg?1612289799

    Diese Aufpflasterungen kann man doch auch sehr gut als Fußgängerfurten Fußgängervorrangberechtigungs-Option* bezeichnen. Bzw. als aufgepflasterten Fußweg, auf dem Fußgänger Vorrang haben vor den Fahrzeugen, die aus der Seitenstraße kommend auf die Schölinger Straße auffahren wollen.

    In der Calenberger Straße in Hannover wurden vor rund 20 Jahren genau solche aufgepflasterten Fußwege gebaut. Und zwar bereits in der Planung als reine Fußwege. Nicht als kombinierter Rad- und Fußweg.

    Hier die Stelle mit dem aufgepflasterten Fußweg entlang der Calenberger Straße aus Sicht der einmündenden Straße , hier die Kommandanturstraße:

    https://media04.kreiszeitung-wochenblatt.de/article/2021/0….jpg?1612289799

    Oder hier aus Sicht der gegenüberliegenden Bäckerstraße:https://www.google.com/maps/@52.37020…!7i13312!8i6656

    Hier die Stelle, an der von rechts die Dachenhausenstraße einmündet. Diesmal aus Sicht eines Fahrzeuges, das auf der Calenbergerstraße stadteinwärts fährt:https://www.google.com/maps/@52.36994…!7i13312!8i6656

    Ehrlich gesagt hätte ich nicht gedacht, dass diese Regelung in der Schölischer Straße so schnell wieder große Wellen schlägt, sondern eher erwartet, dass die Radverkehr-Freigabe auf dem Fußweg erstmal ein paar Jahre Bestand haben würde. Aber es ist gut, dass es schnell wieder auf den Tisch gekommen ist. Denn wenn sich das alles erst mal "einschleift", dann besteht die Gefahr, dass der Verkehr so stark zunimmt, dass das als Argument vorgeschoben wird, dass man an der Radverkehrfreigabe auf den Fußwegen festhalten müsse.

    Wie dem auch sei, ist es meines Erachtens von Vorteil, diese Aufpflasterungen wie die auf dem Wochenblattfoto als aufgepflasterten Fußweg zu bezeichnen, der den Fußgängern den Vorrang gewähren soll und zwar einerseits gegenüber abbiegenden Autos. (Der Vorrang besteht zwar sowieso, wird aber bisweilen von abbiegenden Fahrzeugführern missachtet.

    Und andererseits auch vor Fahrzeugen, die aus den Seitenstraßen über die Aufpflasterung auf die Schölischer Straße fahren wollen. Diesen Fahrzeugführern signalisiert die Aufpflasterung, dass sie den Fußgängern Vorrang gewähren müssen.

    Ich weiß, wir hatten schon mal diese Regelungen erörtert und sind uns da nicht ganz einig geworden, ob es so ist, wie ich es gerade darstelle. Aber ich bin mir da sicher und eine Diskussion, die in diese Richtung mit dem Schwerpunkt Fußverkehr geführt wird, die erzeugt noch mal einen ganz anderen Blickwinkel, nämlich den aus Sicht der Fußgänger. Und zwar von Fußgängern, die nicht nur vor Radfahrern geschützt werden müssen, sondern die auch vor Autos geschützt werden müssen. So wird deutlich, dass Fußgänger*innen eben nicht das Allerletzte sind, an die bei Verkehrsplanung gedacht werden muss.

    Und genau das ist doch das Problem an der Schölischer Straße: Die Autos kommen zuerst, die wollen Tempo 50 (manche am liebsten gar keine Tempobegrenzung). Und die Autos wollen von Fußgängern und Radfahrern auf der Fahrbahn nicht gestört werden. Deshalb sollen diese Verkehrsteilnehmer in die Randzonen abgedrängt werden. Und da viele Autofahrer für ihre "(ganz von selbst ;) ) immer breiter werdenden Autos" immer breitere (und schnellere) Straßen beanspruchen, ist es aus deren Sicht in Ordnung, wenn die anderen Verkehrsteilnehmer ein bisschen zusammenrücken.

    Yeti hat natürlich Recht, (Beitrag weiter unten) eine Fußgängerfurt im eigentlichen Wortsinn ist es nicht. Aber es ist schon so, dass Fußgänger auf einem aufgepflasterten Fußweg Vorrang haben. Und das hier auf dem Wochenblattfoto, https://media04.kreiszeitung-wochenblatt.de/article/2021/0….jpg?1612289799 ist so eine Stelle, wo Fußgänger Vorrang haben vor dem Verkehr, der aus der Seitenstraße auf die Schölischer Straße fahren will.

    "In der Schölischer Straße sei das Verkehrsaufkommen so gering, dass es auch keinen Grund gebe, dort eine Radwegebenutzungspflicht anzuordnen.", heißt es in dem Text. Diese Aussage sollte noch mit dem Hinweis verstärkt werden, dass in der Schölischer Straße ja genau aus diesem Grund (geringes Verkehrsaufkommen) auch gar kein Radweg angelegt wurde. Deshalb kann eine Radwegebenutzungspflicht ebenfalls nicht angeordnet werden. Es fehlt dafür der Radweg.

    "Es bestehe auch keine außergewöhnliche Gefahrenlage. Wenn die Stadt dennoch meine, das Radeln dort sicherer zu machen, dann sollte sie in der Schölischer Straße Tempo 30 anordnen. Das Radeln auf dem Gehweg zu erlauben, sei jedenfalls keine Lösung."

    (kursiver Text aus dem Link von Yeti)

    Das könnte die Frage aufwerfen, warum es denn dann überhaupt die Möglichkeit gibt, Radeln auf dem Gehweg zu erlauben. Eine mögliche Antwort könnte sein: Um in bestimmten Situationen Radfahrern die Möglichkeit zu geben, ein kleines Stück Gehweg vorsichtig (Schritttempo) passieren zu können, ohne dafür extra absteigen zu müssen.

    In Hannover gibt es dafür mehrere Beispiele. Eines aus der Nordstadt habe ich hier fotografiert:

    Zusätzlich zu dem Zusatzschild Radfahrer frei, das unter dem Fußwegschild hängt, hängt ein weiteres Zusatzschild, Einfahrt in die Grundstücke frei. Für die Autofahrer, die damit angesprochen werden, gilt selbstverständlich ebenfalls Schrittgeschwindigkeit und Rücksichtnahme auf Fußgänger.

    Diese ca. 40 m lange Passage, deren Durchfahrt für den Autoverkehr durch eine Pollerreihe gesperrt ist, ist Teil eines "Taschenkonzeptes", mit dem verhindert wird, dass Autofahrer abseits der Hauptverkehrsstraßen sich Schleichwege durch Wohngebiete suchen und dadurch der Stadtteil mit Autos geflutet wird.

    Hier Links zu googlestreetview und google Satellitenbild:

    https://www.google.com/maps/@52.38389…!7i13312!8i6656

    https://www.google.com/maps/place/In+…939!4d9.7282836

    An solchen Stellen hat die Kombination [Zeichen 239] + [Zusatzzeichen 1022-10] eine Berechtigung.

    In der Schölischer Straße in Stade dagegen macht es keinen Sinn, den Fußweg zum Fahrradfahren freizugeben, wenn dadurch einfach nur ein Radweg ersetzt werden soll, weil die Autofahrer sich durch den Radverkehr auf der Fahrbahn gestört fühlen. Da ist Tempo 30 die bessere Lösung. Es muss aber auch eine Überwachung erfolgen oder noch besser: Eine Verpflichtung, dass Autos nur mit Fahrerassistenzsystem fahren, dass ein Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zuverlässig verhindert. Aber das ist Zukunftsmusik. Bis dahin gilt Kontrollieren und bitte höhere Geldbußen, so lange bis eine nennenswerte Anzahl von halbwegs vernünftigen Autofahrern nach dem Geschwindigkeitsassistenten ruft!

    Es gibt da so'n Technik-Freak bei uns im Stadtteil, der hat sich diesen hübschen Oldtimer hergerichtet. Ein Elektrofahrzeug, dass ursprünglich mal mit Blei-Akkus gefahren ist. Er hat sich moderne Lithium-Ionen-Akkus eingebaut.

    Leider weiß ich nicht welche Marke, aber er machte einen sehr zufriedenen Eindruck mit seinem Gefährt.

    Ich hab da ein kleines Verständlichkeitsproblem

    Habe den Satz noch mal ein bisschen geändert:

    "Und da man sie nun schon mal zugelassen hat (die vielen völlig übermotorisierten und viel zu schnellen KFZ), ist es dann wohl auch wichtig, dass man den Fahrern die entsprechende Rennstrecken zur Verfügung stellt in Form von Autobahnen, auf denen es kein generelles Tempolimit gibt. Und darüber hinaus zahlreiche Abschnitte, auf denen es gar keine Tempobegrenzungen gibt.(?)

    Es ist wie so oft: Der Versuch, etwas ein bisschen ironisch darzustellen, ist verführerisch, aber führt regelmäßig zu Verständnisproblemen. Und leider manchmal auch zu unnötigen Missverständnissen oder gar Anfeindungen.

    Worum es mir geht: "Grenzen des Wachstums" können natürliche Grenzen sein, die sich irgendwann einstellen, wenn bestimmte Entwicklungen sehr weit fortgeschritten sind. Oder es können durch die Parlamente beschlossene gesetzliche Grenzziehungen sein, um Fehlentwicklungen zu verhindern, die mit Schäden verbunden sind, die nicht unbedingt immer jeder sofort erkennt.

    Und deshalb plädiere ich für deutlichere Grenzen im Fahrzeugverkehr. Eine Maßnahme (aus meiner Sicht ein Minimalkonsens) wäre ein generelles Tempolimit auf Autobahnen.

    Und darüber hinaus halte ich es unter anderem für sehr wichtig, dass sehr viel deutlicher Leistungsbegrenzungen dazu führen, dass Fahrzeuge in ihrer Möglichkeit zu beschleunigen und Höchstgeschwindigkeiten zu erzielen limitiert werden. Zumindest was die Höchstgeschwindigkeiten angeht, gibt es Auto-Bauer, die von sich aus die Leistungen der von ihnen hergestellten Fahrzeuge limitieren:

    "Volvo begrenzt die Höchstgeschwindigkeit:

    Bei Tempo 180 ist Schluss

    Autohersteller hätten eine Verantwortung, sagt der Chef des Unternehmens. Mit dieser technischen Begrenzung wolle man Leben retten."

    taz vom 4.3.2019

    https://taz.de/Volvo-begrenzt…gkeit/!5577923/

    Das liegt simpel daran, das ein festbinden am Motorrad keinerlei positive Auswirkung hat im Falle eines Unfalls, oft eher im Gegenteil.

    Wie jetzt?

    Weil man den Fahrer nicht dran festbinden kann, ist es wichtig, dass man Motorräder mit über 150 kW Leistung und Spitzengeschwindigkeiten über 300 km/h für den öffentlichen Straßenverkehr zulässt. Und da man sie nun schon mal zugelassen hat (die vielen völlig übermotorisierten und viel zu schnellen KFZ), ist es dann wohl auch wichtig, dass man den Fahrern die entsprechenden Rennstrecken zur Verfügung stellt in Form von Autobahnen auf denen es kein generelles Tempolimit gibt. Und darüber hinaus zahlreiche Abschnitte, auf denen es gar keine Tempobegrenzungen gibt.(?) ;)

    Unter dem Titel, "Grünes Licht für Section Control", berichtet die HAZ vom 3. Februar 2021 im Hannover-Teil der Print-Ausgabe:

    "Das seit Jahren umstrittene Streckenradar Section Control an der Bundesstraße 6 zwischen Gleidingen und Rethen ist rechtens: Anwalt Arne Ritter aus Hannover, der seit Langem für die Abschaltung der Anlage kämpft, ist endgültig juristisch gescheitert – und das sogar deutlich früher als angenommen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe lehnte seine Verfassungsbeschwerde nun überraschend schnell ab."

    Wirklich umstritten ist die Streckenbezogene Tempokontrolle allerdings nicht. Denn selbst Autofahrer, die sonst gerne über Tempokontrollen schimpfen, (Tenor: "Die kontrollieren ja immer nur an den Stellen, wo Autofahrer leicht verführt sind zu schnell zu fahren.") erkennen in einer streckenbezogenen Tempokontrolle ein Stück mehr Gerechtigkeit.

    "Section Control misst die gefahrene Geschwindigkeit auf einem 2,2 Kilometer langen Abschnitt und berechnet daraus das Durchschnittstempo. Liegt das über den erlaubten 100 km/h, blitzt es am Ende. Dafür werden die Kennzeichen erfasst." Kritiker bemängelten, dass es nicht sein dürfe, dass der "Überwachungsstaat" mit Section Control für ein bis zwei Minuten die Kennzeichen der Fahrzeuge erfasse. Daraus konstruierten sie dann eine politische Kampagne in der federführend auch die "Pseudo-Freiheitspartei" FDP mitwirkte und versuchten auf diesem Weg, Wählerstimmen bei den Rasern unter den Autofahrern gut zu machen.

    Hier ein FDP-Plakat gegen Section Control in einem HAZ-Bericht vom 10.3.2019: "FDP macht Anti-Werbung gegen Section Control"

    https://mar.prod.image.rndtech.de/var/storage/im…ser_article.jpg

    Und hier der Link zum Artikel:

    https://www.haz.de/Umland/Laatzen…Section-Control

    Wer jedoch meint, mit dieser Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes in Karlsruhe sei der Rechtsfrieden hergestellt, könnte daneben liegen: "Am Verwaltungsgericht Hannover liegt allerdings bereits die nächste Klage gegen das Streckenradar vor – von der Gruppe für Menschen- und Freiheitsrechte Freiheitsfoto.", heißt es am Ende des HAZ-Artikels.

    Es ist eine hanebüchene Unverschämtheit, wie hier versucht wird, unter Berufung auf die Menschenrechte die "unbegrenzte Raserei von Verkehrsrowdys" schönzureden, während sogar die Mehrheit der Autofahrer Section Control, also die Form der Tempokontrolle über einen längeren Streckenabschnitt, für gerecht hält, weil nicht das zu schnelle Fahren an einer einzelnen Stelle, sondern das notorische zu schnell Fahren die Grundlage für ein Bußgeld ist.

    Hier ein Link zu googlemaps: Der Kontrollabschnitt ist auf der B6 zwischen Gleidingen und Rethen. Eine vierspurig ausgebaute Bundestraße mit zwei Fahrspuren je Richtung und einer stabilen Mittelleitplanke aus Betonsteinen. Einen Fahrradweg gibt es dort nicht. Die Straße ist als Kraftfahrstraße ausgewiesen.

    https://www.google.com/maps/place/Gle…811!4d9.8432458

    Damals waren auch Autos ohne Sicherheitsgurt zugelassen...

    Auch heute noch sind Kraftfahrzeuge ohne Sicherheitsgurte zugelassen. Lediglich eine persönliche Schutzausrüstung ist vorgeschrieben.

    Hat so ein Fahrzeug 156 kW Leistung und eine Spitzengeschwindigkeit von über 300 km/h, und wird davon gebrauch gemacht, dann ist auch die persönliche Schutzausrüstung im Falle eines Unfalls nur von begrenzter Wirkung.

    https://www.bmw-motorrad.de/de/models/spor…ection-headline

    Und das gilt auch für Motorräder, Trikes, Quads etc., und auch bei einem sehr stabil gebauten Auto sind hohe Geschwindigkeiten ein großes Sicherheitsproblem.

    Aber wer an dieser Stelle vorschlägt, die Wirkung (kW-Begrenzung, Tempobegrenzung etc.) des Fahrzeuges gesetzlich stärker zu limitieren, der erhält schnell Gegenwind von Pseudo-Freiheits-Aposteln.

    Och naja, daran vielleicht nicht. Die neue 700bar-Technik erlaubt schon ganz ordentliche Reichweiten. Aber der Wasserstoff für Brennstoffzellen erfordert eine hohe Reinheit. (DIN-Norm 17124 und der ISO-Norm 14687 für die am Detail interessierten), sonst gammeln die Membrane der BZ schnell weg. Der ist also teuer.

    Der "Auftriebs"-Wasserstoff braucht das nicht. da reicht technische Qualität.

    Aber damit wird es nicht leicht mit der charmanten Idee, den Wasserstoff aus den Auftriebskörpern in die BZ umzulagern. Das ist so, als würde man Papier nur noch mit Aqua bidest herstellen.

    Und wie ist das mit Wasserstoff-Verbrennungsmotoren? Reicht da nicht auch der Wasserstoff mit geringerer Reinheit? Die klassischen Zeppeline sollen ja trotz der großen Verbrenner-Motoren recht ruhig geflogen sein.

    Ich wusste das gar nicht mit dem Wasserstoff, dass der von so großer Reinheit sein muss für die Brennstoffzellen. Das gilt doch dann auch für die Brennstoffzellenzüge, die weiter oben schon mal Thema waren. Dann muss der Wasserstoff, den man an rund 100 Tankstellen in Deutschland kaufen kann (für 9,50 E je kg), aber diese Kriterien und Normen erfüllen. https://h2.live/

    Denn auf der genannten Internetseite wird gesagt, dass der Wasserstoff für Brennstoffzellen geeignet sei.

    Übrigens Fotovoltaik: man rechnet ungefähr mit 1kW pro 10qm. Kann man dann schnell selber rausfinden, ob das geht.

    Und wieviel kg kommen da zusammen bei 10 Quadratmeter Solarzellen. Aber ganz ohne groß zu rechnen würde ich so schon sagen, dass das nicht ausreicht, wenn man den klassischen Zeppelin als Orientierungsgröße nimmt. Die Hindenburg etwa hatte vier Motoren mit je 882 kW Maximalleistung. Zusammen ca. 3500 kW. Und je größer und schwerer so ein Luftschiff wird, weil man immer noch mehr Solarzellen drauf packt, um so größer muss das Volumen werden, um das Gewicht tragen zu können. Ein großes Volumen bedeutet aber wieder mehr Luftwiderstand.

    https://mercedes-benz-publicarchive.com/marsClassic/de…0308%20421%20km.

    So einfach wäre das auch dann nicht mit dem Patent, wenn wir es noch nicht veröffentlicht hätten. Ich fürchte, die Sache mit dem Wasserstoff als Auftriebsgas und Brennstoffgas für die Propeller eines Zeppelins scheitert auch an der Energiemenge von 1 kg Wasserstoff, der nicht komprimiert ist.

    "LZ 126 verbrauchte beispielsweise bei der Überführung von Friedrichshafen nach Lakehurst 23.000 kg Benzin." LZ 126 (USS Los Angeles, ein reparations-Luftschiff") ist einer der Vorgänger von LZ 129 (Hindenburg) und LZ 126 fuhr mit Benzin. (Klar war ja auch für Amerika bestimmt . Scherz!;) )

    https://de.wikipedia.org/wiki/Auftriebsausgleich

    Hier ein Bild mit mehreren Luftschiffen im Größenvergleich:

    https://migenda.weebly.com/uploads/3/1/3/…28-b_2_orig.jpg

    "Wasserstoff besitzt eine hohe massebezogenene Energiedichte:

    1 kg enthält fast soviel Energie wie 3 kg Benzin (33,33 kWh/kg Wasserstoff).

    Jedoch ist Wasserstoff ein leichtes Gas. Daher ist seine volumenbezogenen Energiedichte sehr gering:

    Rund 12 Kubikmeter unverdichteter Wasserstoff enthalten gerade die gleiche Menge nutzbarer Energie wie 1 Liter Benzin."

    https://www.planet-energie.de/index2.html?/d…ngsgemeinschaft

    um 23.000 kg (entspricht 30.590 l) Benzin zu ersetzen müssten also 30.590 x 12 m³ unverdichteter Wasserstoff in die Ballonhülle gepumpt werden. Das sind 367.080 m³.

    Die LZ 126 hatte aber nur ein Volumen von 73.680 m³.

    Das heißt lange bevor das Luftschiff in Amerika ankommt, ist sein Tank leergeflogen. Und es stürzt in den Atlantik. Aber für kürzere Strecken könnte das funktionieren.

    Und wie wäre es mit Solarzellen zur Stromproduktion, wie Mueck sie dem Zeppelin "auf's Dach schrauben" will? So könnte man während der Fahrt die Elektromotoren per Sonnenenergie antreiben. Das spart dann Wasserstoff. Das kann jetzt aber mal wer anderes nachrechnen, wieviel Wasserastoff dadurch eingespart werden können.

    Ich befürchte ohnehin, dass es hier nicht wirklich um "Grenzen des Wachstums" geht, sondern um Grenzen der psychologischen Zumutbarkeit. Wer würde heute noch mit einem Zeppelin aufsteigen wollen, der mit Wasserstoffgas gefüllt ist? :/

    Mueck

    Du meinst einen Zeppelin mit Wasserstoff als Auftrieb-Gas, das gleichzeitig auch für den Antrieb mit Brennstoffzellen benutzt wird?

    Und darüber hinaus noch weitere Auftriebgas-Zellen mit Helium? Das müsste man natürlich alles mal nüchtern durchkalkulieren. Und darüber "schwebte das Damaklosschwert" in Form der Frage, ob ein riesiges Luftfahrzeug mit großen Mengen Wasserstoffgas in großen Auftriebgas-Zellen an Bord eine Chance auf Zulassung hätte.

    Andererseits muss man bedenken, dass längst nicht alle Zeppelinflüge endeten wie der von der LZ 127 Hindenburg am 6.5.1937 in Lakehurst. Wasserstoff als Auftriebgas wurde mehrere Jahrzehnte lang für Zeppeline benutzt. Und davor schon für Ballone.

    In seiner Internet-Firmenhistorie hebt Mercedes Benz hervor:

    "4. März 1936

    Das Zeppelin-Luftschiff LZ 129 "Hindenburg" geht auf Jungfernfahrt. Angetrieben von vier Daimler-Benz 16-Zylinder-V-Motoren DB 602 (LOF 6) mit einer Maximalleistung von je 1 200 PS / 882 kW, absolviert es innerhalb von neun Monaten drei Südamerika- und zehn planmäßige Nordamerika-Reisen über eine Entfernung von insgesamt 308 421 km."

    Dass das Luftschiff mit den Mercedesmotoren 14 Monate später beim Landen in Lakehurst verunglückt wird übrigens nicht erwähnt.

    https://mercedes-benz-publicarchive.com/marsClassic/de…tml?oid=4910060

    Was mir beim Querlesen noch ins Auge gestochen ist:

    "Den ersten bemannten Gasballonflug führten Charles und Marie-Noël Robert am 1. Dezember 1783 durch, ..." Und der war ebenfalls mit Wasserstoff gefüllt.

    https://de.wikipedia.org/wiki/Ballon#Ge…_des_Gasballons

    Außerdem steht in dem Artikel, dass auch heute noch Personentragende Ballons mit Wasserstoff gefüllt werden. Auch Zeppeline werden in diesem Zusammenhang erwähnt, aber es bleibt etwas unklar, ob damit historische Zeppeline gemeint sind.

    Und es wird erwähnt, das Helium als einatomiges Molekül sehr viel stärker diffundiert als Wasserstoff, dass ja als H2 also ein Molekül mit zwei Atomen auftritt.

    Muss die Luftfahrt also einfach nur wieder zu Wasserstoffgas als Auftriebsgas zurückkehren? Würde wahrscheinlich zu einem Riesenproblem werden, wenn es dann erneut zu einem Unfall kommt. Andererseits steigen die Leute doch auch so jeden Tag wieder erneut in Flugzeuge oder Züge, auch wenn sie wissen, dass da schon viele Unfälle passiert sind. Und es gibt Menschen, die lieber nicht fliegen, weil ihnen das zu gefährlich erscheint, die aber mit Autofahren kein Problem haben, obwohl statistisch sehr viel tödlicher, gerade auch für die Insassen!

    "Manntragende Gasballons (wie auch Luftschiffe) werden im Ballonsport jedoch meist mit Wasserstoff gefüllt. Hauptgrund ist, dass Helium um ein Vielfaches teurer wäre und das Traggas am Zielort in der Regel einfach ausgelassen werden muss, ..."

    https://de.wikipedia.org/wiki/Ballon#Ge…_des_Gasballons

    Aber okay: Wenn die Polizei schon in solchen Fällen nur Zettel verteilt, wie schlecht muss man denn parken, um wirklich abgeschleppt zu werden? Mit Kinderwagen, einem geschobenen Fahrrad oder gar einem Rollstuhl kommt man hier nicht durch, sondern darf erstmal eine ganze Weile auf der Fahrbahn nach rechts oder geradeaus laufen, bis es an der nächsten Einmündung eine hinreichend große Lücke zum Durchkraxeln gibt. Es ist echt alles bis auf 50 Zentimeter zugeparkt.

    Überleg dir schon mal eine originelle Antwort, für deinen Anruf bei der Polizei und deren Gegenfrage, wenn du bei der Polizei auf einen Falschparker hinweist, der die Bordsteinabsenkung so zugeparkt hat, dass Rollifahrer keine Chance mehr haben.

    Auf meinen entsprechenden Hinweis antwortete der Polizist am anderen Ende der Leitung mit der Gegenfrage:

    "Sind Sie behindert?"

    Mir ist leider bis heute immer noch nicht die ganz überzeugende geistreiche und schlagfertige Bemerkung dazu eingefallen.

    Allerdings habe ich mir vorgenommen, beim nächsten Mal einfach ganz stumpf zu sagen: "Ja ich bin dadurch erheblich behindert, weil ich da mit meinem Rollstuhl nicht durchkomme und auf den Fußweg drauf fahren kann."

    Und das sag' ich auch dann, wenn ich bis dahin hoffentlich noch nicht auf einen Rollstuhl tatsächlich angewiesen bin. Sozusagen prophylaktische Maßnahme. :saint:

    Leider werden Schutzstreifen bereits in der VwV-StVO nur als schlechte Alternative zum Radfahrstreifen angeboten, wenn der Platz nicht ausreicht. Aber gerade dann reicht der Platz auch nicht für einen Schutzstreifen, der seinen Namen verdient und man sollte man ihn komplett weglassen.

    Die Motivation, einen Schutzstreifen anzulegen, entstammt oft dem politischen Wunsch, es allen Recht machen zu wollen. Das Ergebnis ist dann ein Fahrrad-Schutzstreifen, der viel zu schmal ist. Und leider setzen sich in der Politik, dann, wenn die Entscheidungen getroffen werden müssen, oft diejenigen durch, die mit Floskeln wie "einvernehmliche und praktikable Lösungen" eine schlechte Planung schönreden.