Beiträge von Ullie

    Nein, das bedeutet, dass nur dann nicht nebeneinander gefahren werden darf, wenn ein Autofahrer nicht mit dem vorgeschrieben Sicherheitsabstand überholen könnte. Und nur weil er vielleicht 20 Sekunden warten muss, bis sich die Radfahrer hintereinander eingereiht haben, ist das noch lange keine Behinderung.

    Es ist also nicht verboten, es gibt nur Einschränkungen.

    Der Autofahrer, der 20 Sekunden lang hinter zwei Radfahrern herfährt, die nebeneinander auf der Fahrbahn fahren, ohne dass der Autofahrer beginnt zu hupen und zu drängeln, der muss wohl erst noch geboren werden. Immerhin in Fahrradstraßen kommt das auch vor, aber nicht ganz so oft also nicht quasi jedes Mal.

    Das kommt wohl stark auf die Ortsgruppen an. In FFB scheint der ADFC eine reine Ausflugs und Schönwetter-Radler-Truppe zu sein.

    Inkl. Warnwesten, zumindest immer Funktionskleidung mit Logo und es gibt keinen Radweg, der zu schlecht für die Nutzung ist.

    Das mit der Funktionskleidung finde ich auch immer drollig. Aber die meisten, die so was tragen, sagen mir, dass sie sich beim Radfahren gerne anstrengen und lieber bei der Ankunft am Ziel die Kleidung wechseln. Die haben dann auch oft noch eine entsprechende Gepäckaufbewahrung am Rad, oft eine Gepäckbox, abschließbar. Das ist mir zu umständlich, da fahre ich lieber etwas früher los und sehe zu, dass ich nicht so sehr ins Schwitzen komme.

    Welche, wo das stört, dass da kein Radweg ist?

    Die Frage ist zu einfach gestellt. An den meisten Landstraßen vermisse ich nicht den Radweg, sondern ein deutlich niedrigeres Tempolimit. Was also tun? So lange es weder Radwege noch ein niedrigeres Tempolimit gibt (ich halte Tempo 60 max. für angemessen) bleibt mir gar nichts anderes übrig, als mit dem Vorlieb zu nehmen, was es gibt. In vielen Fällen ist mir dann ein gut ausgebauter Radweg lieber als die Fahrbahn.

    Deine Frage müsste also lauten:
    Welche wo das stört, dass da kein Radweg ist?

    Oder:

    Welche wo das stört, dass da kein deutlich niedrigeres Tempolimit ist, das von allen Verkehrsteilnehmer*innen vorbildlich respektiert wird?

    So eine Änderung braucht es nicht, weil das nicht verboten ist!

    Verboten ist das Nebeneinanderfahren von Radfahrer*innen nicht, aber es ist geboten Platz zu machen, wenn die Damen und Herren Autofahrer*innen kommen. Und viele von denen wissen nicht, dass Radfahrer*innen das Nebeneinanderfahren erlaubt ist und sie sich nötigenfalls ein klein wenig gedulden müssen, bis sich zwei nebeneinander fahrende Radfahrer*innen hintereinander angeordnet haben. Sprich: großes Hupkonzert und Geschimpfe.

    Aber warum sollten das Radfahrer*innen überhaupt müssen? Bloß weil da ein Verkehrsteilnehmer mit einem völlig überdimensionierten Verkehrsmittel möglichst viel Verkehrsfläche erheischend die Straßen unsicher macht und Umwelt und Klima über Gebühr schädigt?

    In einer Fahrradstraße oder einer Fahrradzone ist das anders, da haben die Damen und Herren Autofahrer*innen keinen Anspruch darauf, dass ihnen wie selbstverständlich mit ihrem Auftauchen der größte Teil der Verkehrsfläche überlassen wird.

    Ich meine damit eine Teilmenge der ADFC-Mitglieder, die (oft in Warnweste) für Separation um jeden Preis kämpft und auch dort, wo es verboten ist, lieber auf Gehwegen fährt als sicher auf der Fahrbahn. Mir ist in Stade mal eine komplette ADFC-Gruppe auf dem linksseitigen Gehweg entgegen gekommen (also nicht direkt, weil ich auf der Fahrbahn war). Warnwestenquote >50%.

    Wenn Sie jetzt weiter über das Radfahren auf Gehwegen diskutieren wollen, tun Sie das aber bitte hier: Radfahren auf Gehwegen - Seite 5 - Radverkehrspolitische Diskussion - Radverkehrsforum

    Ich verspreche auch, mir Ihren Beitrag dort anzuschauen. :)

    Aha, dann ist also nur eine "Teilmenge" des ADFC eine Warnwestentruppe?

    Woran das liegt, dass Ihnen eine komplette ADFC-Gruppe auf einem linksseitigen Gehweg entgegenkommt, das kann ich Ihnen auch nicht beantworten. Im Zweifel würd' ich immer das Positivste annehmen: Die Fahrt sollte zeigen, warum der Gehweg keine gute Wahl ist. War es eigentlich ein Gehweg, der für den Radverkehr in beide Richtungen frei gegeben ist? Oder sind die komplett ordnungswidrig da lang gefahren? Die Nachfrage wird ja wohl noch gestattet sein, ohne dafür den Thread zu wechseln. ;)

    Nach meinen Erfahrungen ist diese "Teilmengen-Warnwestentruppe" im ADFC recht überschaubar.

    Ich kann keinen Unterschied zwischen Tempo30- und Radfahrzonen erkennen. Ist halt ein anderes Symbol.

    Es wäre mir lieber, eine grundsätzliche Änderung der Straßenverkehrsordnung würde es erlauben, dass Radfahrer*innen nebeneinander fahren können auf der Fahrbahn.

    Und dazu ist auf den meisten Fahrbahnen auch ausreichend Platz. Das Problem ist der Autoverkehr, der für sich wie selbstverständlich ein Vielfaches an Verkehrsfläche beansprucht, verbunden mit der Erwartung, dass der Radverkehr gefälligst Platz zu machen habe.

    Schau dich doch mal um: Auf den allermeisten Straßen ist ausreichend Platz, dass Radfahrer*innen bequem nebeneinander fahren können. (Verhindert wird das durch den Autoverkehr, wenn der auftaucht, dann müssen Fahrradfahrer*innen Platz machen und hintereinanderfahren. X( Warum willst du den Radfahrer*innen das Recht abspenstig machen, nebeneinander zu fahren?

    Dann doch lieber alles dafür tun, dass kein Autoverkehr mehr stattfindet. (Abgesehen von ganz wenigen Sonderfällen, wie zum Beispiel Einsatzfahrzeuge der Rettungsdienste.)

    Ich bin da eigentlich nur noch Mitglied, weil es bei der Arbeit vor Ort manchmal nützlich sein kann, die ADFC-Karte zu spielen und weil ich der Warnwestentruppe nicht das Feld alleine überlassen will.

    Die allermeisten ADFC-Mitglieder tragen keine Warnweste. Und wenn z. B. bei einer organisierten Fahrradtour das Tour-Leitungsteam Warnwesten trägt, oder auch die Teilnehmer selbst, dann kann das durchaus sinnvoll sein. Wie kommst du überhaupt darauf, dass der ADFC eine "Warnwestentruppe" sei?

    "Georg Blanchot, ADFC OG Hilden:

    "Warnwesten oder ähnliche Bekleidungen garantieren für Fußgänger und Radfahrer leider keine Verkehrssicherheit, vor allem dann nicht, wenn Autofahrer abgelenkt sind oder Rotlicht- und Vorrangregeln missachten.""

    https://kreisverbaende.adfc-nrw.de/adfc-im-neande…-bittet-um.html

    Da aber ohnehin manche Radfahrer*innen Warnwesten tragen (nicht nur solche, die sich im ADFC organisiert haben), macht es doch Sinn, dass der ADFC welche verkauft, um damit Eigenwerbung zu machen, und Werbung dafür zu machen, dass die Abstandsregeln eingehalten werden:

    https://adfc-berlin.de/thumbs/Service…te-weiss-an.jpg

    Bild vom ADFC Berlin, der die Warnwesten auf dem Bild in verschiedenen Farben zum Verkauf anbietet.

    Die sicherste "Schutzkleidung" sollen angeblich ohnehin ein dunkles langes Kleid und ein Kopftuch sein, weil Autofahrende damit rechnen, dass solche Radfahrerinnen besonders unsicher fahren und deshalb mit besonders großem Seitenabstand zu überholen sind.

    Der ADFC arbeitet hier in genau der gleichen Richtung, wie es es schon bei der letzten Änderung 2017 getan hat. Damals entfiel die Hürde der notwendigerweise vorhandenen überdurchschnittlichen Gefahrenlage bei Radfahrstreifen innerorts und Radwegen außerorts, jetzt ist wohl das Ziel, das auch noch bei den verbliebenen Radwegen innerorts aufzuheben.

    Wenn auf einer Landstraße Tempo 100 gefahren werden darf, dann ist da eine Gefahrenlage für den Radverkehr gegeben. Mir wäre es lieber, wenn auf Landstraßen grundsätzlich Tempo 60 max. gelten würde, das würde die Unfallgefahr für den Radverkehr reduzieren und die Umweltbelastung, insbesondere die Lärmbelastung ebenfalls.

    Wenn aber Tempo 100 nicht als besondere Gefahrenlage behandelt wurde, die einen Radwegbau erforderlich macht, dann ist es doch gut, dass diese "Hürde" weg ist. Jetzt können überall Radwege gebaut werden, wo Tempo 100 gilt, auch dann wenn in diesem hohen Tempo keine Gefährdungslage gesehen wird.

    Sehr viel lieber wäre mir allerdings Tempo 60, ähnlich wie in den Niederlanden, wo es viele Landstraßen mit Tempo 60 max. gibt.

    Zu Zeichen 244.1 und 244.2 Beginn und Ende einer Fahrradstraße

    "Fahrradstraßen kommen dann in Betracht, wenn der Radverkehr die vorherrschende Verkehrsart ist oder dies alsbald zu erwarten ist."

    wird zu:

    "Die Anordnung einer Fahrradstraße kommt nur auf Straßen mit einer hohen oder zu erwartenden hohen Fahrradverkehrsdichte oder auf Straßen von lediglich untergeordneter Bedeutung für den Kraftfahrzeugverkehr in Betracht. Eine hohe Fahrradverkehrsdichte setzt nicht voraus, dass der Radverkehr die vorherrschende Verkehrsart ist."

    Das ist eine gewichtige Änderung. Zum einen wird die Voraussetzung der vorherrschenden Verkehrsart explizit verneint und durch hohe Radverkehrsdichte ersetzt, zum anderen werden - unabhängig von der Radverkehrsdichte - sämtliche unbedeutenden Nebenstraßen zur potentiellen Fahrradstraße. Das erlaubt z. B. die Einrichtung von Fahrradstraßen in reinen Wohngebieten, weil dort ja erfahrungsgemäß nur Anwohnerkraftverkehr stattfindet und die Straßen stets untergeordnete Bedeutung haben. Aber auch normale Straßen können, wenn sie z. B. zu touristischen Radrouten zählen oder einfach eine oft genutzte Strecke sind, auch bei mehr Kraftfahrzeugverkehr zu Fahrradstraßen umgewandelt werden. Das dürfte eine gute Gelegenheit für Anwohner sein, die T30 in ihrer Umgebung durchsetzen wollen, aber an den dafür absurd hohen Hürden scheitern, denn T30 ist in Fahrradstraßen automatisch mit dabei.

    Ein Problem beim Einrichten von Fahrradstraßen ist, dass die autoaffinen Mitarbeiter einer Verkehrsverwaltung mit der Einrichtung von Fahrradstraßen die Hoffnung verbindet, dass dadurch der vorhandene Radverkehr, der sich auf verschiedene Strecken verteilt, auf eine Streckenführung konzentriert werden kann und dadurch die anderen Strecken möglichst vom Radverkehr "bereinigt" werden.

    Es gibt ja neuerdings die Möglichkeit Radfahrzonen einzurichten. Und ich frage mich, warum nicht gleich eine ganze Kommune eine Fahrradzone werden kann. Leider werden Fahrradzonen in den beiden Zitaten nicht erwähnt. Das zweite Zitat aber spricht von einer "hohen Fahrradverkehrsdichte". (Das ist auf jeden Fall besser als "vorherrschende Verkehrsart")

    Die "hohe Fahrradverkehrsdichte" sehe ich schon dann gegeben, wenn hin und wieder mal eine Fahrradfahrer eine Straße benutzt. Bei den ewigen Hetzkampagnen gegen Fahrradfahrer, und den ewigen Lobpreisungen des Autos als Verkehrsmittel ist doch jede einzelne Radfahrerin und jeder einzelner Radfahrer schon ein Beweis dafür, dass eine Hohe Fahrraddichte auf einer Straße gegeben ist. Denn normal ist das nicht, dass man sich als Radfahrer im Straßenverkehr bewegt, wo man tagtäglich angehupt, angeschnauzt, abgedrängt und beschimpft wird und dann wenn's drauf ankommt nur selten Rückendeckung aus der Politik und der Verwaltung erfährt.

    Ob die dargestellte Änderung ausreicht, um ganze Tempo-30-Zonen zu Radfahrzonen zu machen, dass muss sich zeigen. Aber die neue Formulierung geht zumindest stärker in diese Richtung als die alte Formulierung.

    Dass man künftig nicht mehr nachweisen muss, dass der Radverkehr die vorherrschende Verkehrsart ist, geht doch bereits in die gewünschte Richtung. Und dass man keine Fahrradstraßen dort einrichtet, wo kaum mit Radverkehr zu rechnen ist, sollte doch auch klar sein.

    Ich halte es für außerordentlich erstrebenswert, dass möglichst flächendeckend Straßen in Fahrradstraßen umgewandelt werden. Im Grunde spricht nichts dagegen, sofort alle Tempo 30 Zonen zu Fahrradstraßen, bzw. Fahrradzonen umzuwandeln, völlig unabhängig davon, wieviele Fahrradfahrer*innen da unterwegs sind. Es ist doch ein unglaubliches Privileg, dass Autonutzer*innen, obwohl die ganz überwiegend alleine unterwegs sind, mit ihren völlig überdimensionierten Verkehrsmitteln, locker die doppelte Breite im Straßenraum zugestanden wird wie Fahrradfahrer*innen.

    In den RASt-06 und ERA 2010 stehen recht eindeutige Kriterien, wann eine gemeinsame Führung des Fuß- und Radverkehrs überhaupt in Frage kommt, bzw. wann das ausgeschlossen ist. Würde man das als verbindlich betrachten und die technischen Regelwerke konsequent umsetzen, wäre es vermutlich kein großes Problem. Denn machen wir uns nichts vor: Dort, wo so etwas in Frage kommt, fahren viele Leute auch unerlaubt auf dem Gehweg.

    Würde man da verbindlich Mindestbreiten festlegen für Fußwege mit Radverkehrsfreigabe, dann würde das allerdings bedeuten, dass auch in anderen Fällen Mindestbreiten verbindlich festgelegt werden müssen. Zum Beispiel für Fußwege. Aber wer weiß, ich kenne nicht alle entsprechenden Vorschriften, vielleicht gibt es ja mehr Festlegungen und mit einem höheren Verbindlichkeitsgrad, als man das gemeinhin annimmt.

    Jedenfalls habe ich mich schon häufig gefragt, wie das zum Beispiel mit diesem Bürgersteig ist, der zwischen Grundstücksgrenze und einer Parkfläche für's Querparken verläuft.

    Eigentlich müsste es doch die Chance geben, das Querparken aufzuheben und maximal ein Längsparken zuzulassen, damit mehr Platz für den Fußverkehr vorhanden ist:

    Zumindest wäre es ein deutliches Ungleichgewicht, wollte man die Freigabe von schmalen Fußwegen für den Radverkehr grundsätzlich untersagen oder konsequent rückgängig machen, aber würde an anderer Stelle solche Parkflächen anordnen und im Bestand lassen, wo für Fußgänger kaum noch ein Durchkommen möglich ist.

    Wahnsinn. Man kommt sich ja vor, als ob man in einem Esoterik-Forum für Impfungen geworben hätte ...

    Ihr scheint ja echt ein gutes Detailwissen zu dem Unfall und den resultierenden Verletzungen zu haben, um gleich kategorisch auszuschließen, dass ein Helm die Schwere der laut des Artikels lebensgefährlichen Kopfverletzungen gemildert hätte.

    Unabhängig von der Frage, ob ein Helm die Unfallfolgen gemindert hätte, beschäftigt sich der Artikel erst gar nicht mit der Frage, ob Notfall-Assistenzsysteme den Unfall komplett hätten verhindern können. Was ja wohl noch erstrebenswerter ist.

    Beides ist nicht vorgeschrieben. Der Helm nicht, und ein Notbremsassistent oder ein Spurhalteassistent oder ein intelligenter Geschwindigkeitsassistent ebenfalls nicht.

    Warum wird aber über den fehlenden Helm spekuliert. Über die möglicherweise ebenfalls fehlenden Assistenzsysteme aber nicht?

    In Horneburg im Landkreis Stade hat man vor zwei Jahren alle "Radwege" aufgehoben und sämtliche [Zeichen 240] gegen [Zeichen 239] ausgetauscht, alles konsequent ohne ein einziges [Zeichen 239] [Zusatzzeichen 1022-10]. Dazu hat man in einigen Straßen T30 eingeführt und Fahrradpiktogramme auf die Fahrbahn gemalt.

    Genau so kann es gehen! Tempo 30 einführen und Fahrradpiktogramme auf die Fahrbahn. Und das muss gar nicht überall sein, wichtig ist es dort, wo erwartbar Ärger ins haus steht.

    Leider ist selbst das mit den Piktogrammen auf der Fahrbahn offensichtlich nicht einheitlich geregelt. In der Region Hannover gibt es Fahrradpiktogramme auf der Fahrbahn in den Umlandstädten und Gemeinden, in der Stadt Hannover selbst gibt es die nicht, zumindest nicht in weiß.

    Hier ist eines vom Engelbosteler Damm, aber das ist grün und schlecht zu sehen:

    Und die Autoverkehrsbelastung auf dem Engelbosteler Damm ist oft sehr hoch, dazu kommt das häufige Ein- und Ausparken der Autos, so dass Radfahrer*innen öfter mal auf die breiten Bürgersteige ausweichen. Richtig wäre es die Autoverkehrsbelastung deutlich zu senken, und die Parkplätze reduzieren, zum Beispiel nur noch ausschließlich für Lieferverkehr dort das Halten zulassen.

    Eine beidseitige Benutzungspflicht ist natürlich Quatsch, weil man nicht auf beiden Straßenseiten gleichzeitig fahren kann. An der gezeigten Stelle liegen die Voraussetzungen für eine Benutzungspflicht aber gar nicht vor, auch nicht nur auf der rechten Seite.

    Das Foto alleine reicht nicht aus, um beurteilen zu können, ob eine rechtsseitige Benutzungspflicht für einen gemeinsamen benutzungspflichtigen Fuß- und Radweg begründet werden kann.

    Um das zu beantworten muss unter anderem auch berücksichtigt werden, wie stark die Straße mit Autoverkehr belastet ist, und wie schnell der fährt. Aber auch wie breit der vorhandene Bürgersteig ist.

    Besonders problematische Ergebnisse erhält man doch dann, wenn einerseits eine Radwegepflicht mit dem starken Autoverkehr begründet wird und andererseits die geringe Breite des Hochbord-Bürgersteigs, keinen gemeinsamen Geh- und Radweg zulässt.

    Im ersten Schritt kann man ja den Angebotsradweg bestehen lassen. Sollte nicht genügend Platz für Fußgänger sein, oder die Benutzung des Weges aus Sicherheitsgründen nicht vertretbar sein, muss er zurück gebaut werden.

    So wird es ja auch meistens gemacht, auch in Hannover, erst mal werden die Schilder entfernt, so dass ein ehemals benutzungspflichtiger Hochbordradweg dann nicht mehr benutzungspflichtig ist.

    Richtig viel Ärger steht oft dann ins haus, wenn ein solcher Bürgersteig mit einem alten Hochbordradweg, der nicht mehr benutzungspflichtig ist, grundsaniert werden soll oder unausweichlich grundsaniert werden muss, weil schadhaft.

    Es gibt in Hannover viele Kilometer nicht mehr benutzungspflichtige Hochbordradwege (so genannte Angebotsradwege) und irgendwann muss zwangsläufig dazu eine Entscheidung kommen. Denn bei einer Komplett-Renovierung ist bei vielen die Überraschung groß, wenn dann plötzlich kein Hochbordradweg mehr da ist. Und leider wird viel zu wenig über diese Thematik gesprochen und bei einem solchen Vorhaben wird dann auch zu wenig getan, um die Hintergründe zu vermitteln. Die Verwaltung macht sich die Sache dann zu einfach, wenn sie die Baumaßnahme einfach nur so begründet: Alter Fußwegbelag kaputt, egal, was das mal war, deshalb jetzt neuer Fußweg. Und weil es ein Fußweg ist, alles mit einem einheitlichen Pflaster. Wer dann weiter mit dem Rad drauf rumfährt, der fährt dann illegal da rum.

    Getrennte Geh- und Radwege sind hier aber eher die Ausnahme und die meisten "Radwege" sind Gehwege, an die man einfach ein [Zeichen 240] gestellt hat, um die Fördermittel für Radwege abzugreifen und behaupten zu können, man hätte ein durchgehendes "Radwege"-Netz. Am besten noch auf beiden Straßenseiten gleichzeitig, dann zählt das vermutlich doppelt.

    Das was man auf deinem Foto sieht, geht nur in dem Fall, dass ein breiter Mittelstreifen die Richtungsfahrstreifen trennt. Weil so wie es auf dem Foto aussieht, ist ja eine unerfüllbare Situation geschaffen worden. Wenn ein*e Radfahrer*in auf der rechten Seite auf dem benutzungspflichtigen gemeinsamen Fuß- und Radweg fährt, dann kann sie/er nicht gleichzeitig auch noch auf der linken Seite auf dem ebenfalls in die selbe Richtung benutzungspflichtigen Radweg fahren.

    Was gehen würde, wenn eine Verkehrsbehörde diese Möglichkeit schaffen will, das wäre jeweils eine Fußwegauszeichnung [Zeichen 239] mit dem Zusatz [Zusatzzeichen 1022-10] auf der rechten Seite und dem Zusatz [Zusatzzeichen 1000-33] auf der linken Seite.

    Aus Hannover weiß ich, dass es immer wieder Probleme gab, wenn eine Fahrradstraße eingerichtet werden sollte. Dann wurde stets von den Kritikern aus der Autolobby kritisiert, dass damit der Autoverkehr zum Erliegen gebracht werden würde und die Autofahrer gegängelt werden sollten usw. Deshalb gab es immer sehr kontroverse Auffassungen darüber, ob die Voraussetzung erfüllt ist, dass die geplante Fahrradstraße vorwiegend von Fahrradfahrern benutzt wird, oder absehbar benutzt werden wird.

    Wenn zukünftig Fahrradstraßen oder auch gleich ganze Fahrradzonen eingerichtet werden können, obwohl dort die Straßen nicht oder noch nicht vorwiegend vom Radverkehr benutzt werden, dann wäre das von Vorteil.

    In der Fahrradstraße dürfen Radfahrer auch nebeneinander fahren. Und Autofahrer müssen das respektieren.

    Das wird von manchen Autofahrern als Gängelei empfunden.

    (Ich empfinde es dagegen als eine unerträgliche Gängelei, dass in riesegen SUV-Stadtpanzern überwiegend nur eine Person drinsitzt, die aber wie auch andere Autofarer rund das Zehnfache an Verkehrsfläche beansprucht wie ein Radfahrer und das Hundertfache von einem Fußgänger und ÖPNV-Benutzer.)

    Ursprünglich gab es einmal den Plan, das Nebeneinanderfahren von Fahrradfahrern grundsätzlich auf allen Straßen zuzulassen. Da finde ich es gut, wenn es in Zukunft einfacher wird, Fahrradstraßen einzurichten und so zusätzliche Möglichkeiten zu schaffen, mit dem Fahrrad nebeneinander zu fahren.

    Also brauchen wir hier eine General-Anordnung an die Straßenmeistereien, sämtliche [Zeichen 240] und [Zeichen 241-30] abzuschrauben, die sie finden und in eine Liste einzutragen, wo sie das getan haben.

    So ein Schild [Zeichen 240] abzuschrauben erzeugt eine eindeutige Situation, was dann bleibt ist ein Fußweg, der nicht vom Radverkehr benutzt werden darf.

    So ein Schild abzuschrauben [Zeichen 241-30] wird erst dann zu einer eindeutigen Situation führen, wenn gleichzeitig der vorhandene Hochbordradweg so umgepflastert wird, oder vorhandene Markierungen entfernt werden, so dass nichts mehr darauf hindeutet, dass hier ein Angebotsradweg vorhanden wäre. Erst dann ist eindeutig klar, dass es ebenfalls ein Fußweg ist, der nicht vom Radverkehr benutzt werden darf.

    In Straßen mit hohem Autoverkehrsaufkommen und Tempo 50 kann man das machen verbunden mit Maßnahmen, um die Verkehrsmenge zu reduzieren und die Höchstgeschwindigkeit verlässlich auf 30 km/h zu senken.

    Einfach nur Schilder abschrauben ist meistens keine gute Lösung.

    Ich sehe es allerdings nicht so, dass es Aufgabe der Verkehrsbehörden ist, gefährliches Verhalten zu legalisieren (Gehweg- und Geisterradeln), nur weil das viele ohnehin machen. Trotzdem glaube ich, dass die Möglichkeit, auch gemeinsame Geh- und Radwege ohne Benutzungspflicht einzurichten, nicht verkehrt ist und es sinnvolle Anwendungen dafür gibt. Das sorgt immerhin mal für Klarheit, auf welchen Wegen gefahren werden darf und auf welchen nicht.

    Ich befürchte die Position die Benutzungspflicht für Radwege oder Gemeinsame Geh- und Radwege aufzuheben, ist nur für Wenige interessant, so dass es nur geringe Chancen gibt, das durchzusetzen. Aber es ist viel zu leicht für Verkehrsbehörden und Politik, an benutzungspflichtigen Radwegen auch dann festzuhalten, wenn sie die erforderlichen Mindestmaße nicht erfüllen.

    Gemeinsame Geh- und Radwege gibt es derzeit nur als benutzungspflichtige Radwege. Würde man diese umwandeln in Fußwege mit Radverkehrsfreigabe, dann ergibt das einen für Fahrradfahrer*innen nicht benutzungspflichtigen Fußweg mit Radverkehrsfreigabe für sehr langsam fahrenden Radverkehr. Und der Radverkehr muss auf den Fußverkehr besonders achten und Rücksicht nehmen, etwa so wie in einer verkehrsberuhigten Zone.

    Ein gemeinsamer Geh- und Radweg ohne Benutzungspflicht hat doch für Fußgänger*innen den selben Nachteil, wie ein Geh- und Radweg mit Benutzungspflicht. Der Radverkehr wird zur Bedrohung für den Fußverkehr. Und zwar stärker noch als auf einem Fußweg, der für den Radverkehr freigegeben ist.

    Immerhin scheinen ja auch die Lokalpolitiker zu dem Ergebnis gekommen zu sein, dass der bestehende "Radweg" keiner ist.

    Klar und alle Radfahrer*innen sollen das ebenfalls sofort erkennen, dass der bestehende Radweg keiner ist.

    Warum besteht er denn dann, der "bestehende Radweg"?

    Es gibt viel Radwege, die keine sind in dem Sinne, dass sie nicht den dafür festgelegten Anforderungen entsprechen.

    Und diese Radwege sind manchmal zum Teil sehr beliebt bei Radfahrer*innen aus unterschiedlichen Gründen.

    Ich halte es für keine kluge Strategie, in einem solchen Fall davon zu sprechen, dass das Irre ist.

    Und ein ausgeschilderter Radweg ist zunächst mal für die allermeisten Menschen und Radfahrer*innen ein Radweg. Wenn dieser Radweg dann benutzt wird, dann ist das kein Gehwegradeln. Genau dieser Eindruck wird jedoch erweckt mit dieser Formulierung:

    Das Irre ist, dass es vermutlich trotzdem einen Aufschrei von den Gehwegradlern geben wird, dass man ihnen den "Radweg" wegnehmen möchte.