Und bei 8:59 begeht der Moderator einen qualifizierten Rotlichtverstoß, denn der Richtungspfeil des Signalgebers für den Fahrverkehr war eindeutig rot. Dafür beschwert er sich, dass ihm die Fußgänger in die Quere kommen.
Das ist kein Rotlichtverstoß, den Eric da begeht, denn das Rotlicht mit dem Richtungspfeil nach Rechts gilt für den Autoverkehr.
Für den Radverkehr auf dem Radweg, den Eric benutzt, gilt das Rotlicht nicht, denn die Ampel steht links vom Radweg und auf dem Radweg ist an der Stelle keine Haltelinie markiert.
Das ist die Stelle bei google-Satellitenbild:
https://www.google.com/maps/place/Neu…904!4d6.9474874
Und hier bei google-street-view:https://www.google.com/maps/@50.93628…!7i13312!8i6656
Sehr spannend ist der Rollkoffertransport rechts im Bild der googlestreetview-Aufnahme!
Allerdings hat Eric nun wirklich keinen Grund sich über die Fußgänger zu beschweren, denn auf die muss er natürlich Rücksicht nehmen. Es ist meines Erachtens eine unklare Verkehrssituation, in der gilt, dass der Stärkere, bzw. derjenige von dem die größere Gefahr ausgeht auf die Schwächeren Rücksicht nehmen muss. Und diese Rolle des Stärkeren hat der Radverkehr.
In Hannover gibt es auch an mehreren Stellen an solchen Hochbordradwegen wie im Film Ampeln, die links von dem Radweg stehen. Wenn dort eine Haltelinie auf dem Radweg markiert ist, dann muss bei Rot auch der Radverkehr halten. Wenn dort keine Haltelinie markiert ist und die Ampel links vom Radweg steht, dann muss der Radverkehr nicht anhalten. Das ist sehr praktisch, denn so kann der Radverkehr auf dem Hochbordradweg an vielen Stellen weiterfahren, an denen der Autoverkehr auf der Fahrbahn anhalten muss. Kompliziert wird es immer dann, wenn Fußgänger mit Fußgänger-Grün nach dem Queren der Fahrbahn auch den Radweg queren. So wie in dem Film bei der von dir ausgewählten Stelle. Ich sehe an der Stelle den Radverkehr in der Pflicht im Falle von Fußverkehr auch dann zu halten, wenn keine Haltelinie auf dem Radweg markiert ist.
Manche Fußgänger warten aber trotzdem. Andererseits ist diese Regelung meines Wissens nicht sonderlich unfallträchtig. Und ich hoffe, dass sich alle Radfahrer hinreichend defensiv verhalten, so dass an der Regelung nichts geändert werden muss.
Auf jeden Fall ist es ein gutes Beispiel für eine Verkehrssituation, bei der nicht sofort jedem 100%ig klar ist, was gilt. Und auch darauf will der Film ja aufmerksam machen.
Hier ein Beispiel aus Hannover für einen Hochbordradweg mit einer roten Ampel, die links von dem Radweg steht. Der Radfahrer mit dem blau-weiß karierten Hemd ist trotz der roten Ampel nicht wartepflichtig. Wenn allerdings Fußgänger*innen den Radweg kreuzen um die Fahrbahn zu queren, oder nachdem sie gerade die Fahrbahn gequert haben, dann hat der Radverkehr darauf Rücksicht zu nehmen.