Soweit ich es verstanden habe, bleiben die Tests für Menschen, die nicht geimpft werden können, weiterhin kostenlos.
Was in jedem Fall bedeutet, dass noch ein Nachweis mehr erbracht werden muss, um in den "Genuss" einer kostenfreien Corona-Testung zu kommen. Schwangere Frauen zum Beispiel sollen weiterhin kostenfrei sich testen lassen können. Ich weiß nicht, ob das jede schwangere Frau erfreuen wird, im Testzentrum ihren aktuellen Gebärmutterstatus offen zu legen. Aber vielleicht wird ein entsprechendes Dokument ja auch so gestaltet, dass daraus nicht ersichtlich ist, warum ein Anspruch auf kostenfreie Testung besteht.
In jedem Fall wird es zusätzliche Inanspruchnahme ärztlicher Hilfe hervorrufen, wenn es darum geht, entsprechende Dokumente zu erstellen. Und das obwohl viele Arztpraxen derzeit ohnehin schon am Limit arbeiten, um den vielen Impfwilligen eine Impfung zu ermöglichen.
Zu bedenken sind auch die vielen gerichtlichen Auseinandersetzungen, die daraus entstehen werden, wenn wer überzeugt davon ist, dass ihm eine entsprechende Bescheinigung (Nicht impffähig) aufgrund bestimmter Vorerkrankungen ihm zusteht.
Warum sollte man mit Impfverweigeren solidarisch sein?
Muss ich mich auch mit meinen Fahrrad aus Solidarität in den morgendlichen Autostau stellen, statt einfach egoistisch dran vorbeizufahren?
Musst du ja nicht.
Du kannst ja mit dem Fahrrad an dem Autostau vorbeifahren, wenn dort ein gut ausgebauter Fahrradweg oder Radfahrstreifen vorhanden ist. (Am Besten so ausgebaut oder überwacht, dass der Autoverkehr den Streifen nicht einfach zuparkt oder befährt.) Wenn keine Radverkehrsinfrastruktur vorhanden ist, dann wird es je nach Fahrbahnbreite und Verhalten der Autofahrer*innen nicht ganz so einfach möglich sein, am Autostau mit dem Fahrrad zügig vorbeizufahren.
Es würde mich aber sehr freuen, wenn für alle Autofahrer ein kostenfreier Test obligatorisch wäre, als Voraussetzung dafür, dass sie die Straßenverkehrs-Infrastruktur nutzen dürfen. In dem Test könnte dann festgestellt werden, wie dringend die Person tatsächlich angewiesen ist, auf ein tonnenschweres Fahrzeug mit oft viel zu viel PS. Und dann könnte mit dem Test herausgefunden werden, warum die Person oft ganz allein unterwegs ist, obwohl Platz für mehrere Mitfahrer*innen vorhanden ist. Es könnten vorhandene nachhaltige Mobilitäts-Alternativen in dem Test geprüft werden und darauf hingewiesen werden, dass es die gibt. Es könnten Kosten-Nutzen-Rechnungen erstellt werden, bei der auch Nachhaltigkeits-Aspekte offenbart werden.
Der kostenfreie Corona-Test für Nicht-Geimpfte könnte sinnentsprechend übrigens sehr gut um folgende Aspekte erweitert werden. Es könnte die Gelegenheit genutzt werden, um mit den Personen, die an einem Test teilnehmen, ein kurzes Info-Gespräch zu führen, um herauszufinden, was die Gründe für das Nicht-Impfen sind. Und ein entsprechendes Merkblatt als Teil des Testergebnis-Zertifikats könnte ausgehändigt werden, in dem über die Vorteile einer Corona-Schutzimpfung informiert wird.
Aber leider sieht es so aus, dass diese Chancen ungenutzt bleiben werden.
"Es geht jetzt in der Coronapandemie um einen Dreiklang: möglichst wenige Ansteckungen, möglichst wenige Erkrankungen, aber auch möglichst wenige Einschränkungen. Denn bei Letzteren handelt es sich um Eingriffe in die Grundrechte. Praktisch sollte die Politik deshalb für weitere Impfungen werben. Hoffentlich steigt die Zahl der Impfwilligen wieder an, wenn viele Leute aus dem Urlaub zurückkehren. Und die Tests auf Corona sollten so einfach wie möglich bleiben – also kostenlos."
aus:
Corona-Schnelltests nicht mehr gratis: Viel Freiheit, wenig Zwang
Ab Oktober werden Coronatests kostenpflichtig. Es ist der falsche Weg, um Ansteckungen zu verhindern – und liefert „Querdenkern“ Argumente.
Ab Oktober werden Coronatests kostenpflichtig. Es ist der falsche Weg, um Ansteckungen zu verhindern – und liefert „Querdenkern“ Argumente.
taz.de
Was da jetzt von der Bund-Länder-Konferenz beschlossen wurde, in Bezug auf kostenpflichtige Corona-Tests, ist blanker Populismus von der übelsten Sorte. Da findet selbst eine Partei wie die AfD (wenn auch mit umgekehrten Vorzeichen) noch ihren Meister. Auf die "Impfverweigerer" wird eingedroschen und das Ganze als Corona-Vorsorge-Maßnahme verkauft, um diejenigen zu umgarnen, die bereits geimpft sind oder das demnächst vorhaben.
Wir (die Geimpften) haben vorgesorgt, ihr (Nichtgeimpften) aber nicht und dafür gehört ihr jetzt in die Pfanne gehauen. So oder so ähnlich mag manch Geimpfter denken. Zumindest ist es das Kalkül derjenigen Politiker, die jetzt den Spaltpilz säen und meinen damit Wählerstimmen generieren zu können.
Es wurde oft und viel die Solidarität und der Zusammenhalt der Gesellschaft beschworen als eine Notwendigkeit, um erfolgreich die Corona-Pandemie zu überwinden. Das jetzt geplante Vorhaben, Nichtgeimpfte zahlen den Coronatest selber, oft unverblümt als "Strafmaßnahme" gutgeheißen, wird die Pandemie verschlimmern und verlängern und das Auseinanderdriften der Gesellschaft verstärken. Das war kein Heldenstück, was die Bund-Länder-Konferenz sich da geleistet hat.
... weil die Radfahrer ja beim Verlassen der Fuzo § 10 immer noch beachten müssen trotz anerslautender Vorfahrbeschilderung, ...
Die Verkehrsraum-Gestaltung macht doch hinreichend deutlich, dass Fußgänger*innen in der Fußgängerzone Mühlenstraße die Fußgängerzone nicht verlassen, wenn sie zwischen den beiden Stümpfen der Ledastraße hindurchgehen.
Eindeutiger würde das dadurch ausgeschildert werden können, wenn unter dem Stop-Schild auf Maltes Foto ein Fußgängerzonenschild auf gehängt werden würde.
In der von Malte verlinkten Stellungnahme zum Entwurf einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung steht steht auf Seite 3 von 31:
"Zu a) Randnummer 11: Die Regelung sehen wir kritisch. Durch die Formulierung sind Radfahrstreifen vorrangig anzulegen, auch wenn nach ERA Bild 7 bzw. 8 lediglich Belastungsbereich II ermittelt wurde und somit Schutzstreifen die geeignete Führungsform sind."
Das heißt dann ja wohl, dass der Deutsche Städtetag es bevorzugt, wenn Schutzstreifen statt Radfahrstreifen gebaut werden.
Finde ich nicht gut! Radverkehrsförderung ist dringend nötig, aber dann auch richtig und nicht mit Schutzstreifen-Billiglösungen.
Aber viel schöner ist, optisch, wie so ein FGÜ. Könnte hier durchaus Kriterium gewesen sein.
Vom Fußgängerüberweg hätte auch der Fahrradverkehr wieder nichts.
Zumindest nicht in den Fällen in denen die Fußgängerzone ganztags oder zeitweise für den Radverkehr freigegeben ist.
In einer Fußgängerzone, die für den Radverkehr freigegeben ist, gilt Schrittgeschwindigkeit.
Wenn auch die Fußgängerzone Mühlenstraße in Leer für den Fahrradverkehr freigegeben ist, dann würde das für eine Radfahrerin bedeuten, dass sie in der jetzt gegebenen Verkehrswegegestaltung vorrangberechtigt die Mühlenstraße weiterfahren kann, ohne absteigen zu müssen.
Wäre dort allerdings ein Fußgängerüberweg (umgangssprachlich Zebrastreifen), dann müsste die Radfahrerin anhalten und dem Autoverkehr Vorrang zu gewähren, der die Fußgängerzone kreuzen wil.
Besonders absurd wäre das in dem Fall, in dem gleichzeitig mit der Fahrradfahrerin eine Fußgängerin den Zebrastreifen benutzt.
Die Fußgängerin hätte nämlich Vorrang, der Radverkehr aber nicht, bzw. nur dann, wenn die Radfahrerin absteigt und das Radschiebt. Aber dann ist es ja auch kein Radverkehr mehr, sondern Fußverkehr.
Zusammengefasst: Wer hier einen Fußgängerüberweg fordert, der will den Radverkehr schikanieren.
Da ist der höhergelegte Fußgängerzone die deutlich bessere und eindeutigere Lösung!
Und überhaupt. Warum sollte die "Verkehrsachse" auf der der Autoverkehr stattfindet, denn überhaupt als EINE Verkehrsachse betrachtet werden. Die Gestaltung der Verkehrsanlage zeigt doch eindeutig dass die Fußgängerzone Mühlenstraße die Hauptverkehrsachse darstellt.
Und die Fußgängerzone Mühlenstraße ist von zwei Seiten aus über die beiden Straßenstümpfe der Ledastraße aus anfahrbar. Und wer als Autofahrer da von dem einen Stumpf in den anderen Stumpf wechseln will, der muss halt die Fußgängerzone kreuzen zu den Bedingungen, die in der Fußgängerzone gelten. Also höchste Rücksichtnahme auf den Fußverkehr und Vorrang gewähren für Radverkehr (bei Radverkehrsfreigabe der Fußgängerzone).
Freilich fällt es Autofahrern bisweilen schwer, einzusehen, dass eine Straße, die eine Fußgängerzone ist, eine Hauptverkehrsachse darstellen kann. Aber auf diese Befindlichkeiten sollte keine Rücksicht genommen werden.
Nicht zuletzt wegen der vielen überzeugenden Beispiele, die den Fußverkehr begünstigen und die in dem bereits weiter oben einmal verlinkten Film gezeigt werden:
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Man könnte sich auch einfach ein neues Verkehrszeichen / Zusatzzeichen ausdenken, das die Vorfahrt um einen "Vorgang" erweitert.
*edit: Bevor es noch mehr "Likes" gibt: Das war ironisch gemeint
Ach so, das war ironisch gemeint. Schade eigentlich. Ich hatte gehofft, da steckte eine echt innovative Idee dahinter.
Sollte denn querender Fußverkehr grundsätzlich keinen Vorrang haben? Außer an einem Zebrastreifen?
Die Möglichkeit einen Teil der Fahrbahn so weit über das Fahrbahnniveau anzuheben, dass daraus eine Vorrangsituation für den Fußverkehr entsteht, ist doch eine hervorragende Möglichkeit, um den Fußverkehr zu begünstigen gegenüber dem Fahrzeugverkehr. Warum denn nicht dem Fußgängerverkehr häufiger mal Vorrang einräumen gegenüber dem Fahrzeugverkehr?
Klar es gibt den Zebrastreifen (Amtsdeutsch Fußgängerüberweg). Aber davon gibt es doch viel zu wenige und außerdem kommen sie in der Regel in Tempo-30-Zonen gar nicht zum Einsatz. Deshalb ist es gut, wenn in bestimmten Fällen mit dem höhergelegten Fußweg dem Fußgängerverkehr Vorrang eingeräumt wird!
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In diesem Youtube-Film werden die Vorteile einer Fußverkehrsführung mit Fußgängervorrang gegenüber dem Fahrzeugverkehr beschrieben! Das trifft auch auf die von Malte eingangs dargestellte Situation in Leer zu.
Auch ohne das "ironisch gemeinte Zusatzschild" über dem Vorfahrt-Achten-Schild. Die Verkehrsgestaltung in Form des höher gelegten Fußweges macht den Fußgängervorrang deutlich.
Trotzdem fand ich die Idee mit dem Zusatzschild gut (und zwar nicht ironisch gemeint), nämlich als Hinweis darauf, dass auch noch anderen Stellen als an Zebrastreifen der querende Fußverkehr vor dem Fahrzeugverkehr Vorrang hat bzw. haben könnte! Und das darf auch gerne noch sehr viel öfter der Fall sein, dass solche Möglichkeiten genutzt werden, wie Malte sie gezeigt hat, um den Fußverkehr zu fördern und ihm mehr Rechte zu verschaffen. Schließlich ist auch der Fußverkehr und nicht nur der Radverkehr unbedingt zu verbessern und attraktiver zu gestalten, um eine echte Verkehrswende auf den Weg zu bringen.
Ist die Ledastrasse ? Weitere Option wären wohl Bordsteinkanten quer über die Ledastrasse.
Warum Bordsteinkanten? Es sind doch Rampen eingebaut worden, die auf die deutlich höher gelegene Fußgängerfläche hinaufführen.
Diese Form die Fußgänger-Vorrangberechtigung anzuzeigen ist ausreichend. Und die wird auch nicht dadurch aufgehoben, dass dort ein Stopp-Schild steht am Rand der Rampe.
Es geht um die Kreuzung zwischen der Fußgängerzone Mühlenstraße und der Ledastraße in Leer, Ostfriesland.
Ich vermute, es handelt sich um den Versuch, dem Fußverkehr (und Radverkehr?) entlang der Fußgängerzone irgendeine Art von Vorrechten einzuräumen.
Ist es denn so, dass der offensichtlich erkennbare und beabsichtigte Vorrang des Fußverkehrs entlang der Fußgängerzone funktioniert?
Es wäre nicht das erste mal, dass in einer rechtlich streng genommen unklaren Situation alles genau so funktioniert, wie sich die Planer das vorstellen und es auch von allen akzeptiert wird.
Wenn aus der Perspektive auf deinem Bild ein Autofahrer oder Radfahrer auf den hochgelegten Fußweg zuhält, dann sollte er beim Stopp-Schild stehen bleiben und den Querverkehr passieren lassen, bevor er selbst weiterfährt.
Gibt es denn Autofahrer oder Radfahrer, die sich an der Stelle (vor dem Stopp-Schild auf deinem Foto sagen) sagen: Stopp-Schild heißt, für Fußgänger muss ich nicht anhalten, deshalb akzeptiere ich nicht, dass die Vorrang haben sollen? Und sagen die sich, weil ich dass als Fahrzeugführer so sehe, dass die meiner Meinung nach eigentlich keinen Vorrang haben dürften, fahre ich hier munter drauf los und gehe davon aus, dass die Fußgänger*innen anhalten oder zur Seite springen?
Vermutlich dürfte das in den allermeisten Fällen doch auch der Fall sein. Und in den wenigen Fällen, in denen das nicht hinhaut, kommt es trotzdem nicht zu einem Unfall.
Ist die Fußgängerzone Mühlenstraße eigentlich grundsätzlich für den Fahrzeugverkehr gesperrt, oder gibt es Ausnahmen wie Anlieger, Lieferverkehr, Fahrräder?
Ich glaube auch, dass das der Grund ist, warum die Überholabstände und auch grundsätzlich das Radfahren auf der Fahrbahn in der allgemeinen Diskussion unter Radfahrern so eine große Rolle spielen. Man kann das aktiv nicht beeinflussen, was ein Autofahrer, der von hinten kommt, tut. Man kann allenfalls dadurch, dass man selbst ausreichenden Abstand zum Fahrbahnrand hält, deutlich machen, dass man diesen Abstand auch zur anderen Seite erwartet und bei schmalen Fahrbahnen ggf. ganz verhindern, dass man bei Gegenverkehr überholt wird. Ob ein Autofahrer deswegen aber besonders aggressiv wird, kann man auch nicht beeinflussen. Das ist jedenfalls das häufigste Argument, das ich höre, warum sich die Leute nicht auf die Fahrbahn trauen. Denen hilft man auch nicht mit der Unfallstatistik oder der lapidaren Feststellung, dass noch niemand totgehupt wurde.
Die meisten Menschen wollen ganz einfach Fahrradfahren, ohne dabei in Situationen zu kommen, die sie stressen. Deshalb fahren sie im Zweifel lieber auf einem schlechten Hochbordradweg oder viel zu weit rechts auf der Fahrbahn, weil sie keine Lust auf eine Auseinandersetzung mit Autofahrern haben. Und sie fahren auch dann auf dem Hochbordradweg mit schlechtem Belag und verdeckt durch parkende Autos, wenn sie dort langsamer fahren müssen und an den Mündungen besonders gut aufpassen müssen, damit sie nicht Opfer von eines Abbiegeunfalls werden. Es ist ihnen wichtiger stressfrei zu fahren als schneller, sicherer u d bequemer fahren zu können. Der Grund ist bei vielen: Ich könnte zwar durch konsequentes Fahrbahnfahren langfristig Vorteile für den Fahrradverkehr schaffen und dann auch selber stressfreier und bequemer und schneller und sicherer auf der Fahrbahnfahren, aber ich habe jetzt einfach keine Lust dazu diesen Kampf auszufechten.
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Der benutzungspflichtige Radweg ist rechts im Bild. Fußgänger dürfen ihn nach deutschem Recht nicht nutzen. Aber in Hannover denkt man in dieser Frage niederländisch.
Gibt es vergleichbar ungünstige Regeln auch andernorts? Und gibt es Beispiele dafür, dass erfolgreich der Radverkehr auf einen eigenen Radfahrstreifen auf die Fahrbahn verlegt wurde, um den Hochbordfahrradweg zum Gehweg zu machen? Das könnte ich mir gut für Hannover vorstellen, denn auf der Lavesallee gibt es drei Auto-Fahrspuren, das ist viel zu viel!
Habe gerade in einen alten Thread über Radfahrinfrastruktur in den Niederlanden einen neuen Beitrag geschrieben, der zu den eckigen Schildern passt. Ich vermute die mit dem Aufdruck fietspad sind gemeint.
Allerdings gibt es in den Niederlanden auch noch eine echte Radweg-Variante. Ein solches Schild gibt es in Deutschland nicht (auch nicht in deutscher Übersetzung). Auf den "fietspaden" dürfen keine Mopeds fahren. Innerhalb von Ortschaften gibt es diese Schilder nach meiner Beobachtung nicht. Machte ja auch keinen Sinn, da innerorts die Radwege von Mopedfahrern ohnehin nicht benutzt werden dürfen.
In dem hier gezeigten Fall steht auf dem braunen Zusatzschild, dass auch Fußgänger den Radweg benutzen dürfen. Ob dort ohne einen solchen Zusatz nur Radfahrer unterwegs sein dürfen, hab' ich nicht rausgefunden.
Den Beitrag von mir selber zitier ich mal aus aktuellem Anlass: Diskussion über niederländische Radfahrinfrastruktur in einem anderen Thread.
Ja, das war was Eckiges. Ich kann mich nicht mehr genau erinnern, aber vermutlich so wie Thomas sagt, einfach nur das Wort "Fietspad" auf blauem Grund.
Erst einmal ist das Zukunftsmusik. Und warum soll ich etwas e extra Nachweisen, was ich seit 30 Jahren mache und dafür auch schon die amtliche Erlaubnis habe?
Das jemand, der nur E-Auto fährt, vielleicht auch nur einen E-Autoführerschein bekommt, kann man diskutieren. Oder einen entsprechenden Eintrag.
Aber macht jemand in diesem Land momentan Führerscheinprüfung auf einem E-Auto? Ist das erlaubt?
Führerscheininhaber der Klasse B und ff haben schon nachgewiesen, dass sie in einem Getriebe rühren können. Falls nicht, kommen sie auch nicht vom Fleck.
ESP gibt es ja auch erst seit 2014 verpflichtend, die Anzahl der Führerscheininhaber, die nur Fahrzeuge mit ESP kennen ist also noch recht klein. Aber das ändert sich mit der Zeit. (Ihr Stichwort: Zukunftsmusik)
Ob die Führerscheinprüfung auf einem E-Fahrzeug erlaubt ist, weiß ich nicht, aber ich habe schon Fahrschulautos gesehen, die reine E-Fahrzeuge sind.
Ob jemand mit 30 Jahren Fahrerfahrung so ohne weiteres auf ein E-Fahrzeug umsteigen kann und/oder ob die richtige Bedienung der zahlreichen Assistenzsysteme in modernen Fahrzeugen mit verschiedenen Einstellmöglichkeiten immer gelingt, wage ich zu bezweifeln. Bei vielen modernen technischen Geräten gibt es ja eine immer weiter zunehmende Zahl von Konfigurationsmöglichkeiten. Bei einem Handy aber sind damit in der Regel keine Gefahren damit verbunden, wie sie im Straßenverkehr auftreten können. (Es sei denn, jemand beschäftigt sich beim beim Autofahren mit seinem Handy. Oder während der Fahrt zu sehr mit den Konfigurationsmöglichkeiten seiner Assistenzsysteme.)
Die Aussage, "Parkplätze in Fahrtrichtung rechts vom Radweg verdoppeln die Anzahl der Unfälle, würde mich nicht weiter verwundern, wenn man sieht, wie lausig eng solche Fahrradstreifen oder gar Schutzstreifen oft angelegt sind. Und wie wenig kontrolliert wird, bzw. wie unverschämt häufig diese Radfahrstreifen zugeparkt werden.
Zumindest bestimmte Unfallarten dürften dort häufiger auftreten als auf einem breiten Fahrradweg mit Parkplätzen links vom Radweg. Nämlich Dooring-Unfälle, solche Unfälle die daraus entstehen, dass Autofahrer unvorsichtig aus der Parklücke fahren und Unfälle, die daraus entstehen, dass Radfahrer*innen unvorsichtig (d. h. ohne auf den rückwärtigen Verkehr zu achten) nach links ausweichen, um ein falsch parkendes Fahrzeug zu umfahren.
Ob das die Zahl der Abbiege-Unfälle bei Radwegen, die rechts von den parkenden Autos verlaufen, übersteigt, hängt vermutlich sehr stark davon ab, wie die Abbiegesituationen gestaltet sind. Stehen im Kreuzungsbereich hohe Fahrzeuge am Straßenrand, dann werden Radfahrer auf einem Hochbordradweg schnell übersehen. Wird jedoch der Hochbord-Radweg rechtzeitig vor dem Kreuzungsbereich nach links verschwenkt, so dass Radfahrende nicht von parkenden Autos verdeckt werden, dann sieht das möglicherweise schon wieder besser aus.
Es ist ein (rechtlicher) Unterschied, ob ESP nicht funktioniert, oder ein Abbiegeassistent, ein automatisches Notbremssystem mit Fußgänger/Radler-Erkennung. Oder ein richtig autonomes Fahren.
Was genau ist jetzt der Unterschied? Ich würde ESP in dieselbe Stufe einordnen wie den Abbiegeassistenten oder den Ausstiegsassistenten oder einen Rückfahrassistenten mit Notbremsfunktion.
Trotz ESP muss der Fahrer z. B. darauf achten, nicht zu schnell zu fahren, wenn eine Kurve kommt. Denn das ESP hat Grenzen, es kann zum Beispiel nicht erkennen, dass gleich eine sehr scharfe Kurve gefahren werden muss, um nicht im Feld zu landen oder an einen Baum zu knallen. Und auch mit ESP ist nicht jede Kurvenfahrt mit jeder Geschwindigkeit machbar.
Analog dazu gilt: Trotz Ausstiegsassistent ist der Fahrer verpflichtet, mit Schulterblick zu prüfen, ob er die Fahrzeugtür tatsächlich öffnen darf.*
"Richtiges autonomes Fahren" dagegen ist eine andere Stufe. Da verlässt sich die Fahrerin oder der Fahrer ja nicht auf irgendwas, vielmehr gibt es da gar keine Fahrerin bzw. keinen Fahrer mehr, sondern nur noch Fahrgäste. Ähnlich wie zum Beispiel in Lille in Nordfrankreich, wo es eine automatisch gesteuerte Metro ohne Fahrer gibt.
(Das ist schon ein bisschen gewöhnungsbedürftig und "gruselig", wenn man vorn im ersten Wagen mitfährt und freien Blick auf die Strecke hat.)
*Da fällt mir ein: Wie ist das eigentlich mit Heckklappen, die auf Knopfdruck am Schlüssel geöffnet werden können? Müssen solche Heckklappen eine automatische Bremsfunktion haben, die bei Berührung den Öffnungsvorgang abbricht?
Ich fahre seit Jahren nur etwas, dass Sie Oldtimer nenne würden, und mir ist bis jetzt noch nicht aufgefallen, dass da besondere Fähigkeiten erforderlich wären. Hat auch nur ein Lenkrad, drei Pedale.
Jemand mit einem Führerschein nur für Automatik-Fahrzeuge dürfte ein "Fahrzeug mit drei Pedalen" nicht fahren. Diese Regelung gibt es schon ziemlich lange. Es sind eben doch besondere Fähigkeiten erforderlich für die Fahrt mit einem Schaltgetriebe.
Kürzlich sprach ich mit jemandem, der ein neueres Elektro-Fahrzeugmodell fährt. Er sagte mir, dass die Bedienung des Bremspedals die Ausnahme sei, weil bei nachlassendem Druck auf das Gaspedal, sofort ein Bremsvorgang durch Rekuperation eingeleitet wird. Wenn Elektrofahrzeuge der neue Standard im MIV werden, dann werden viele Menschen auch mit einem solchen Fahrzeug ihre Führerscheinprüfung machen. Warum sollten sie sich mit den Komplikationen eines Schaltgetriebes auseinandersetzen?
Da entsteht rechtlicher Regelbedarf. Ist ein modernes E-Fahrzeug fahrtechnisch ähnlich wie ein traditionelles Automatikfahrzeug? Dann könnte man möglicherweise ein Elektrofahrzeug mit einem Automatikfahrzeug gleichsetzen.
Darüberhinaus ist es so, dass das normale Fahren mit ESP (und möglicherweise noch anderen Assistenzsystemen) zu einer Risikofahrt wird, wenn sich derselbe Fahrer bei einer Fahrt mit einem Fahrzeug ohne ESP (und möglicherweise noch anderen Assistenzsystemen) sich nicht der höheren Schleudergefahr bewusst ist. Deshalb ist es gerechtfertigt, dafür eine besondere Fahrerlaubnis zu verlangen.
Vielleicht lohnt sich ein Blick zu den Lokomotivführern, die heute ja Triebfahrzeugführer heißen? Dürfte so jemand einfach so eine traditionelle Dampflokomotive fahren? Oder müsste dafür ein Extra-Fortbildung erfolgen?
Das hat nichts mit damit zu tun das jemand nicht riskant fahren kann, sondern damit, das Hersteller die Verantwortung dafür tragen, was Ihre Produkte so anstellen. Deswegen ist es noch weit zum komplett autonomen fahren. Nicht weil die Hersteller das nicht können, inzwischen ist das relativ weit und wird die nächsten Jahre funktio Das kommt erst, wenn die Verantwortung nicht mehr beim Hersteller liegt. Vorher haben die kein Interesse. Ist also eine Frage der Politik.
Wenn man ein ESP, das auf sicheres Fahren programmiert ist, nicht abschalten kann, dann bedeutet das doch nicht automatisch, dass der Fahrzeughersteller die Verantwortung dafür trägt, wenn der Fahrer damit einen Unfall verursacht. Allgemein wird angegeben, dass ein ESP in zwei Fällen abgeschaltet werden sollte, nämlich wenn mit Schneeketten gefahren wird und wenn bei starker Schneeglätte steil bergan gefahren wird. In Verbindung mit einer Fahrzeug-internen Aufzeichnung solcher Abschaltvorgänge sollte das weiter möglich sein.
Darüber hinaus gibt es Fahrzeugmodelle, besonders im Sportwagensektor, bei denen verschiedene Fahrmodi eingestellt werden können. (Oder bei denen gar kein ESP verbaut ist, (zum Beispiel ein PS-starker Oldtimer) Gerade für solche Fahrzeuge halte ich es für wichtig, dass sie ausschließlich nur von Fahrern gefahren werden dürfen, die eine besondere Fahrberechtigung dafür erwerben müssen, die eine Ausbildung beinhaltet, die weit über die gewöhnliche Führerschein-Ausbildung hinausgeht. (Das könnte zum Beispiel so eine Art "Oldtimer-Führerschein" sein.) Grundsätzlich sollte darüber hinaus die Führerscheinausbildung für alle deutlich intensiviert werden.
Aus denselben Grund, warum sie bei Fahrrädern nicht Vorschrift sind: Man kann dann nicht mehr so fahren wie man will.
Assistenzsysteme, insbesondere solche, die sich nicht abschalten lassen, werden nicht deshalb so zögerlich, unvollkommen oder gar nicht vorgeschrieben, weil man dann nicht mehr so fahren kann wie man will, wie du vermutest, Schwachzocker.
Vielmehr befürchte ich, dass die Fahrzeugproduzenten und die Politik sich deshalb so schwer tun damit, effektive Fahr-Assistenten einzubauen und zur Vorschrift zu machen, weil "man" dann nicht mehr so riskant fahren kann wie man will. Und dieses riskante Fahren wird gerne als "Fahrspaß" verharmlost.