Radweg rechts der Ampel: Freie fahrt auch bei Roter Fahrradampel.
Radweg links der Ampel: Halt bei Roter Fahrradampel.
Im vorliegenden Beispiel zusätzlich verdeutlicht durch eine weiße Haltelinie auf dem Fahrradweg links der Ampel.
Die querende Radwegeverbindung ist sehr stark frequentiert und führt vom Königsworther Platz (im Foto rechts) über die Fahrradstraße Lange Laube zum Steintor (im Foto links).
Hier ein Bild mit Blickrichtung Lange Laube, Steintor:
Auf meiner Fahrt in den Urlaub in Österreich (leider ohne Foto):
Diskobesucher
Das Schild stand nicht zufällig in der Nähe der italienischen Grenze, im Pustertal? Ein Teil des Pustertals gehört zu Österreich, der größere Teil zu Südtirol, also zu Italien. Dort ereignete sich Anfang Januar 2020 ein schlimmer Unfall:
"Ein betrunkener Südtiroler aus dem Pustertal raste in eine 17-köpfige Studentengruppe aus Deutschland. Sieben Menschen starben, zehn wurden zum Teil schwer verletzt. (...) Indes berichten auch mehrere Augenzeugen gegenüber dem Focus von den tragischen Szenen, die sich in der Nacht zum Sonntag (5. Januar 2020) im Ort Luttach ereignet haben. So erklärt der Fahrer des Busses, der die Reisegruppe nach einem Disco-Besuch zurück zu ihren Unterkünften und der Unfallstelle gebracht habe, er habe den Unfallverursacher noch mit Lichtzeichen warnen wollen: „Er hat es nicht bemerkt. Ich habe dann im Rückspiegel gesehen, wie die Menschen umhergeflogen sind. Ich bin sofort umgedreht, habe meinen Erste-Hilfe-Koffer geschnappt und bin hingelaufen. Es war schrecklich. Es sah aus, wie als wenn eine Bombe in einen Markt eingeschlagen hätte. Die Menschen wurden weit herumgeschleudert. Ich war völlig schockiert, habe irgendwie versucht zu helfen, überall waren Schreie und Stöhnen. Und dann waren auch schon die ersten Helfer vor Ort“, wird der Busfahrer zitiert." Allerdings ereignete sich dieser Unfall vor dem Hotel, in dem die Disco-Besucher ihren Urlaub verbrachten, nicht vor der Disco selbst. Der Unfall ereignete sich Anfang Januar 2020.
5 Euro pro Jahr??? Das ist aber extrem günstig in Hamburg. Wie sind die Räder denn beschaffen?
In Hannover sind es Dreigang-Fahrräder mit Luftbereifung und tiefem Einstieg.
"Um den Fahrgästen im öffentlichen Nahverkehr in Hannover noch mehr Flexibilität zu bieten, kooperiert der Großraum-Verkehr Hannover (GVH) ab sofort mit dem Bike-Sharing Anbieter nextbike. Seit 2011 ist der europäische Marktführer in Hannover aktiv. Jetzt sind die 1.000 Mietfahrräder als „sprintRAD“ im GVH-Look rund um die Uhr verfügbar. So können unter anderem Wege zur oder von der Haltestelle flexibel und CO2-frei zurückgelegt werden."
Die Kosten für das reguläre Angebot von next-bike liegen für ein Jahr bei 60 Euro.
Der Monatstarif liegt bei 10 Euro. Jeweils sind 30 Minuten pro Ausleihe kostenfrei.
"Jahrestarif: 60€/Jahr. 30 Min pro Ausleihe innerhalb von 365 Tagen sind inklusive. Der Tarif gilt in Hannover und verlängert sich automatisch, wenn nicht fristgerecht vorher gekündigt wird. In anderen nextbike-Systemen gilt der lokale Basis-Tarif."
Also ich seh auf den Dingern hauptsächlich Jugendliche/junge Erwachsene, die einfach nur zum Spaß durch die Gegend fahren. Manchmal auch Kinder oder einen Erwachsenen mit Kind darauf.
Keine Touris die sich die Gegend angucken und keine Geschäftmänner auf der letzten Meile.
Von daher können die meinetwegen wieder verschwinden. Ein echten Beitrag zur Verkehrswende leisten sie nicht.
Das Auto war in den 50er und 60er Jahren zunächst für viele Menschen, die mit Bus- und Bahn zur Arbeit fuhren, kein Alltags-Gebrauchsgegenstand. Je nach Möglichkeit hatte man für ein neu angeschafftes Auto eine Garage und nur am arbeitsfreien Wochenende (das war damals meist nur der Sonntag), ging es mit dem Auto auf "große Fahrt". Zum Vergnügen, nicht zur Arbeit! Es ist spannend, sich darüber mit Zeitzeugen zu unterhalten, so lange diese noch leben.
Zu welchen Zwecken E-Roller noch eingesetzt werden, muss man abwarten. Ich habe an Schulen beobachtet, dass Schüler*innen mit dem Leih-E-Roller dahin fahren. Vielleicht sollte Schüler*innen für den Weg zur Schule ein Jahresabo für E-Roller und/oder Leihfahrräder zur Verfügung gestellt werden als alternative Wahlmöglichkeit oder ergänzend zur ÖPNV-Schülerkarte?
Nach meiner Beobachtung kommt es häufig vor, dass jemand auf dem benutzungspflichtigen Radweg an der Marienstraße stadteinwärts fährt und dann in den Sonnenweg einbiegen will.
Grün eingezeichnet ist die ordnungsgemäße Variante, nämlich zuerst die Stadtstraße im Einmündungsbereich queren und dann auf das Grün warten für den Verkehr, der aus der Stadtstraße kommt.
Allerdings kann es vorkommen, dass die Fußgängerampel für die Querung der Marienstraße vor der Einmündung der Stadtstraße Grün zeigt, und dann nutzen viele Radfahrer diesen Überweg. Diese Variante ist orange eingezeichnet.
Wenn du dabei das Rad schiebst und dann auch noch ein kleines Stück auf der Marienstraße Richtung Sonnenweg schiebst, dann kommst du zu der Stelle, an der der Radweg an der Marienstraße ein kurzes Stück für beide Richtungen frei gegeben ist.
Im Bild blaue Doppelpfeile.
Ab da können die Radfahrer*innen, die den orange eingezeichneten Weg benutzen wieder aufsteigen und alles ist gut.
Viele Radfahrer*innen benutzen den orange eingezeichneten Weg ohne abzusteigen, vermutlich vor allem deshalb, weil das eine der vielen Situationen ist, in denen ordnungsgemäßes Fahrradfahren recht kompliziert ist.
Die Marienstraße ist in diesem Bereich so breit (4-5 Fahrspuren) und hat sogar noch eine kleine Mittelinsel beim Fußgängerüberweg, so dass es absolut gerechtfertigt wäre, auf beiden Seiten den Radweg als benutzungspflichtigen Radweg in beide Richtungen auszuschildern. Dann müsste allerdings der Radweg verbreitert werden und der Platz fehlte dem Fußverkehr.
Das kurze Stück Zweirichtungsradweg an der Einmündung Sonnenweg stellt kein Verstoß gegen das Gebot dar, dass nicht auf beiden Seiten einer Straße ein Zweirichtungsradweg eingerichtet sein darf. Oder auf einer Seite ein Einrichtungsradweg und auf der anderen Seite ein Zweirichtungsradweg. An einer sehr breiten Straße darf das sein.
*edit: Für Kinder ist man sicherlich auch kein gutes Vorbild, wenn man sich immer eigene Verkehrsregeln ausdenkt, anstatt sich an die Straßenverkehrsordnung zu halten.
Das sehe ich auch so, aber die Vorgaben machen es mitunter schwer zu erkennen, welche Verkehrsregel denn gelten soll:
Auf der Marienstraße ist auf beiden Seiten ein benutzungspflichtiger Hochbordradweg.
Darf der Fahrradfahrer mit der roten Jacke auch bei Rot fahren oder muss er auf das grüne Fußgängersymbol warten?
Gilt für den Fahrer mit der roten Jacke, die Fahrbahnampel, die an der nebenan gelegenen Einmündung der Stadtstraße in die Marienstraße steht?
Muss der Radfahrer mit der roten Jacke die Radfahrfurt oder die Fußgängerfurt benutzen?
Oder darf der Radfahrer mit der roten Jacke überhaupt nicht an dieser Stelle auf die andere Fahrbahnseite fahren?
Muss er an dieser Stelle absteigen, auf das grüne Ampel-Fußgängersymbol warten und das Rad auf die andere Seite schieben?
(Bei der zuletzt genannten Variante macht man zumindest nix verkehrt.)
Für den Fahrer mit der beigen Jacke auf der gegenüberliegenden Seite ist es einfacher. Er hat seine eigene Fahrradampel. Und er hat seine eigene Radfahr-Furt.
Ich hätte die Befürchtung, ob nicht doch ein sehr fleißiger Freund und Helfer einen Verstoß darin sieht, wenn ich eine solche Fußgängerampel wie auf der streetview-Aufnahme auf dem Fahrrad fahrend benutze. Erst recht, wenn ich bei Rot rüberfahre.
Außerdem wäre es insbesondere für Kinder sicher ein falsches Vorbild.
Zum Zeitpunkt der streetview-Aufnahme (2009) waren da rote Fußgängersymbole auf der Streuscheibe:
Aber seitdem hat die Verkehrsverwaltung nachgebessert.
Die Ampel-Kästen mit zwei Streuscheiben regeln jetzt den Verkehr auf der Fahrbahn in Form einer Schlafampel, die nur Gelb und Rot zeigt. Auf das Grünlicht wurde verzichtet.
Die Ampelkästen mit 3 Streuscheiben wurden sozusagen recycelt und regeln jetzt mit jeweils einer roten und einer grünen Kombistreuscheibe den Fuß- und Radverkehr. Die untere dritte Streuscheibe zeigt Dauerschwarz. Ein bisschen kurioses Recycling ist das schon. Erst kommt oben Rot, dann in der Mitte Grün und dann wieder oben Rot.
Da vertraut die Stadtverwaltung ganz auf die höhere Intelligenz der Fußgänger*innen und Fahrradfahrer*innen. Dem Autoverkehr wollte man diese Form von Recycling lieber nicht zumuten.
Mit Autoberührungen muss man vorsichtig sein. Schon zartes Klopfen gegen die Scheibe ist kritisch.
Je mehr diese SUV's wie Panzer aussehen, um so empfindlicher reagieren deren Besitzer auf leiseste Berührungen, als ob es sich um ein hochfiligranes Kunstwerk handelt, dass bei leisester Berührung zu Staub zerfällt.
Aber im Ernst: Was meinst du mit "ist wohl so was wie der ADFC"?
Was sollte denn deiner Meinung nach für solche Situationen der ADFC für Ratschläge erteilen?
Wenn ein Psychopath mit tonnenschwerem "Räumgerät" auf dich zuhält, dann tust du gut daran, dich in Sicherheit zu bringen. Denn nur dann wenn du wie in dem geschilderten Fall Zeugen hast, hast du überhaupt eine Chance gegen einen solchen Psychopathen zumindest im Nachhinein noch Ansprüche durchsetzen zu können.
Dass die Verkehrswende-Diskussion Psychopathen auf den Plan ruft, ist eigentlich nicht weiter verwunderlich. Um so wichtiger ist es, gemeinsame Aktionen mit anderen zusammen zu organisieren und solidarisch für eine Verkehrswende zu streiten, die diesen Namen verdient hat. Und das geht zum Beispiel im ADFC. Nenne mir eine andere Organisation oder einen Verein, von dem du vermutest oder von dem du weißt, dass dessen Aktionen mehr Wirkung erzielen. Ich sehe da niemanden am Horizont.
Unabhängig davon ist der Rat des Verkehrswacht-Vertreters schäbig.
Das ist so ein Rat nach dem Schema: "Einem bösen Hund wirft man auch mal einen Knochen mehr hin."
Grundsätzlich ist es natürlich richtig, dass es für einen Radfahrer leichter ist, an einer Engstelle auszuweichen, als für den Fahrer eines dicken SUV's. Aber da muss der Verkehrswachtvertreter an irgendeiner Stelle auch mal durchblicken lassen, wie asozial das ist, sich mit einem solchen Fahrzeug im Verkehr zu bewegen. Nichtsdestotrotz macht es wenig Sinn, sich allein auf sich gestellt an solchen Psychopathen abzuarbeiten, wie der in dem Artikel beschriebene SUV-Fahrer.
Wenn die Ampel nur ein Fußgängersymbol zeigt, dürfen sie unter Beachtung allgemeiner Verkehrsregeln auch bei rot die Straßenseite wechseln. Aber nur, wenn sie NICHT absteigen. Wer absteigt, ist Fußgänger und muss warten. Wenn die Fußgängerampel grün zeigt, sollte man davon ausgehen können, dass der Fahrbahnverkehr rot hat, so dass man dann auch fahren darf.
Rücksichtnahme auf Fußgänger gilt natürlich immer.
Bei Fußgänger-Rot die Straßenseite wechseln zu wollen ist meistens keine gute Idee, weil dort die Autos dicht an dicht langfahren und oft nur mit Hilfe der Fußgängerampel eine Lücke geschaffen werden kann.
In Hannover konnten die Wochenmarktbesucher aufgrund gesunkener Inzidenzwerte das erste Mal seit rund einem Jahr wieder ohne Schutzmaske einkaufen gehen.
Mit einigen Weiterhin-Masken-Trägern hatte ich gesprochen: Nicht alle wussten davon. Vielleicht waren auch einige dabei, denen das zu unsicher erschien, es aber so nicht direkt sagten. Die Antworten hingen auch ein Stück weit davon ab, ob ich selbst dabei eine Maske getragen hatte oder nicht.
"Was ist mit der Maske auf dem Wochenmarkt?
Die Maskenpflicht auf Wochenmärkten ist aufgehoben. Kundinnen und Kunden müssen keine Masken tragen, wenn die Inzidenz unter 10 liegt und der Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt eine entsprechende Allgemeinverfügung (Gültigkeit der Inzidenz-Stufe 0 bis 10) erlassen hat."
"Mund-Nasen-Bedeckung – Antworten auf häufig gestellte Fragen" abgefragt am 30.6.2021
Müssen die beiden absteigen, wenn Grün kommt und das Rad auf die andere Seite schieben? Oder dürfen sie auf die andere Seite fahren, ohne abzusteigen?
Die Streuscheibe zeigt nur Fußgängersymbole für den querenden Verkehr.
Dürfte eine Verkehrsverwaltung Fahrrad-Fußgänger-Kombischeiben einbauen, um Fahrradfahrern zu signalisieren, dass sie bei Grün die Fahrbahn radelnd überqueren dürfen?
Man kann ja auch auf dem Radfahrstreifen gedoort werden.
Link zu Mapillary zu einem schon vor längerem umgestalteten Abschnitt des Wiesendammes.
Ullie , Du bist da mal wieder weit ab vom Thema. Ich glaube niemand würde heute irgendwie auf Ausstiegsassistenten vertrauen.
Das ist nicht ganz richtig. Das Vertrauen auf moderne Technik ganz allgemein ist einerseits sehr gering, weil viele Errungenschaften der modernen Technik zu Unrecht sehr gering geschätzt werden. So weit stimme ich dir zu.
Andererseits ist faktisch das Vertrauen auf moderne Technik sehr hoch. Denn viele Produkte moderner Technik werden ganz selbstverständlich im Alltag genutzt, ohne dass deren Zuverlässigkeit angezweifelt wird. In manchen Fällen ist das Vertrauen zugegebenermaßen viel zu hoch. Aber wer würde wohl beim Autofahren grundsätzlich auf den Einsatz eines Navis verzichten, weil er mal davon gehört hat, dass jemand auf die Angaben seines Navis so sehr vertraut hat, dass er in einen Fluss gefahren ist, weil das Navi eine Brücke angezeigt hat, wo nur eine Fähre war?
Kürzlich sprach ich mit einem Taxifahrer darüber, dass ab 2022 bei neuen Automodellen ein Ausstiegsassistent vorgeschrieben ist. Er hatte auch schon davon gehört und fand das eine gute Idee von der er sich einiges verspricht. Daraufhin wollte ich wissen, ob er sich denn schon erkundigt hätte, ob sein Fahrzeug entsprechend nachgerüstet werden könnte. Da wurde er zurückhaltender, es ei ja nicht sein Fahrzeug und ob er dafür seinen Chef begeistern könne, bezweifle er ... .
Ich hab ihn dann dafür gelobt, dass er zumindest diese Aufkleber angebracht hat:
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Titel des Youtube-Films: "Gemeinsame Aufkleberaktion für mehr Sicherheit von ADFC und BZP"
(BZP · Deutscher Taxi- und Mietwagenverband (BZP, ursprünglich Bundes-Zentralverband Personenverkehr – Taxi und Mietwagen)
Ärgerlich: In dem Film kommt bei Minute 1:50 ein BZP-Sprecher zu Wort, der vehement dafür plädiert, dass Radfahrer*innen Schutzhelme tragen sollen.
In dem ganzen Beitrag fehlt der Hinweis auf einen Ausstiegsassistenten. Dabei ist das eine Schutzmaßnahme, die der Verursacher von Dooring-Unfällen durchführen kann, ohne den Radverkehr zu beeinträchtigen oder den Radfahrern Vorschriften machen zu wollen, welche Kopfbedeckung sie tragen.
Zusammengefasst: Mit dem Hinweis auf den Ausstiegs-Assistent bin ich mittendrin im Thema, "Unfälle mit Radfahrern". Bedauerlich ist, dass es Radfahrer gibt, die anscheinend den Ausstiegsassistenten jegliche Funktionstüchtigkeit absprechen. Mit dieser Haltung würde man alleine den Autoproduzenten überlassen, was sie einbauen und welche Funktionen als Mindestvoraussetzung gelten für einen Ausstiegsassistenten. Und die würden im Zweifel auch eine Billig-Variante gutheißen, die weniger gut arbeitet als ein hochwertiges Produkt.
Im Bereich der Bahnunterführung Schiffgraben wurde im Stil eines "Popup-Radweges" jetzt ein Radfahrstreifen markiert, der einen jahrzehntelang währenden Missstand für den Fahrradverkehr beseitigt.
Auf der davor liegenden Kreuzung Schiffgraben/Lavesstraße wurde die kombinierte Geradeaus-/Rechtsabbieger-Spur umgewandelt in eine reine Rechtsabbiegerspur, so dass sich im Bereich der Bahnunterführung die Anzahl der stadtauswärts führenden Fahrspuren für den Autoverkehr von zwei auf eine reduzierte:
Dieses Bild zeigt, dass der neu eingerichtet Radfahrstreifen auch von Familien mit Kindern angenommen wird. Noch steht das Verkehrsschild + unmittelbar vor dem Beginn der Bahnunterführung. Auf diesem schmalen Fußweg wurden jahrzehntelang Fußgänger und Fahrradfahrer zusammengepfercht. Zwar war es seit der Änderung zur Benutzungspflicht 1998 möglich auch die Fahrbahn mit dem Fahrrad zu befahren. Wer das aber im Bereich der Bahnunterführung Schiffgraben so gemacht hat, der wurde von Autofahrern regelmäßig bedrängt, beschimpft und angehupt. Man musste schon ein dickes Fell haben, um sich das regelmäßig anzutun.
Was unbedingt noch gemacht werden muss ist eine Temporeduktion auf 30 km/h. Und eine durchgehende Rotmarkierung des Radfahrstreifens. Das würde die Akzeptanz des neu geschaffenen Radfahrstreifens noch einmal enorm steigern. Aber auch so ist die Situation besser als vorher.
Hier noch einige Nachbesserungen mit ein paar Strichen aus dem Bildbearbeitungsprogramm:
Auf keinen Fall würde ich auf den bald für Neufahrzeuge vorgeschriebenen Ausstiegsassistenten vertrauen, sondern in jedem Fall einen genügend großen Abstand empfehlen. Aber trotzdem werden auch in Zukunft viele Radfahrer unvorsichtigerweise zu dicht an parkenden Autos langfahren. Ich vermute, dass der Ausstiegsassistent dazu beitragen wird, solche Unfälle zu reduzieren. Leider sind auch sehr einfach hergestellte Ausstiegsassistenten erlaubt, die zum Beispiel lediglich blinken und tuten. Dabei gibt es deutlich bessere Modelle, die auch kurzweilig (1-2 Sekunden) das Öffnen der Tür blockieren.
Ansonsten gelten Vorfahrtregeln auch dann, wenn der Radfahrer regelwidrig auf dem Gehweg fährt. Das gilt für rechts-vor-links genauso wie für eine beschilderte Vorfahrtregelung. Nur, weil es keine Ampel mit Fahrradsymbol gibt, muss man auch nicht vom Fahrrad absteigen, sondern dann gilt das allgemeine Lichtsignal für den Fahrverkehr-
Kann man so pauschal nicht sagen. Im Falle dass ein Kind bis 8 Jahren auf dem Fußweg fährt, muss es an einer Kreuzung absteigen. Gilt auch für erwachsene Begleitpersonen. Auch im Fall eines Gehweges mit Radverkehrsfreigabe muss das Kind (und ggf. ein begleitender Erwachsener) absteigen und zum Fußgänger werden. Das gilt auch für Radwege. Auch bei der Benutzung des Radweges müssen Kinder bis 8 Jahre absteigen, wenn sie an einer Kreuzung die Fahrbahn überqueren. Auf Radfahrstreifen dagegen dürfen Kinder bis 8 Jahre gar nicht fahren.
Wenn die Fußgängerampel tatsächlich eine Fußgängerampel (ohne Komistreuscheibe) ist, stellt sich die Frage gar nicht. Dann gilt sie nie für Radfahrer. Egal auf welchem Weg die gerade herumfahren.
Vorsicht! Ich vermute 99 von 100 Farradfahrern vertrauen darauf, dass ein Fußweg, der für den Radverkehr freigegeben ist, auch an einer Kreuzung den Radfahrer berechtigt ggf. von seinem Vorfahrtsrecht Gebrauch zu machen (z. B. bei einer Rechts-vor-Links-Kreuzung.
Und ich vermute, dass eine reine Fußgängerampel-Anlage (ohne Kombistreischeibe) im Zuge eines Fußweges, der für den Radverkehr freigegeben ist, nicht automatisch in jedem Fall den Radfahrer dazu zwingt abzusteigen bzw. rechtzeitig auf die Fahrbahn zu wechseln, wenn er fahrend über die Kreuzung rüber will.
Mir ist auch kein entsprechendes Urteil im Falle eines Unfall-Gerichtsverfahrens bekannt.
Die Frage ist doch, ob ggf. eine Verkehrsbehörde eine Ampel mit Kombi-Streuscheibe aufstellen darf oder vielleicht sogar aufstellen muss, weil es sich bei einem Fußweg mit Radverkehrsfreigabe um eine "Radverkehrsanlage" handelt. Oder ob die Verwaltung keinesfalls eine Ampel mit Kombi-Streuscheibe aufstellen darf, weil es sich bei einem Fußweg mit Radverkehrsfreigabe eben grundsätzlich nicht um eine "Radverkehrsanlage" handelt.
Aber dann wären wir ganz schnell beim Thema Angebotsradweg. Das kommt ja recht häufig vor, dass in Städten, die frühzeitig auch den Radverkehr im Blick hatten, zahlreiche "Alt-Radwege" bestehen, die weiter als Angebotsradwege genutzt werden dürfen. Kommt im Zuge eines solchen Angebotsradweges eine Kreuzung, dann hielte ich es für falsch, den Radverkehr mit einer reinen Fußgängerampel zum Absteigen zu zwingen oder dazu zu zwingen, die Angebotsradwegführung zu verlassen und auf die Fahrbahn zu wechseln.
Das eigentliche Problem: für unsere StVB ist ganz offensichtlich ein eine vollwertige Radverkehrsanlage.
Für mich nicht.
Wenn es zutrifft, dass die Radverkehrsfreigabe sich nur auf den Fußweg bezieht, jedoch an der Stelle endet, an der der Fußweg endet, dann müsste ein Radfahrer, der an einer Kreuzung im Sattel sitzen bleiben und weiter fahren will, an der Stelle auf die Fahrbahn wechseln wo der Fußweg endet, also spätestens kurz vor dem Fahrbahnrand der Kreuzung.
Oder er müsste möglicherweise (?) absteigen und sein Rad wie ein Fußgänger schieben. Damit hätte er ggf. auch kein Vorfahrtsrecht mehr bei einer Rechts vor Links-Kreuzung ohne Ampel zum Beispiel.
Das wäre dann tatsächlich für alle ganz offensichtlich eine lausig schlechte Radverkehrsanlage. Und das wäre wiederum Munition dafür, auf die Vorteile des Fahbahn-Radfahrens aufmerksam zu machen.
Das ist so ähnlich wie der Hinweis darauf, dass für den Radverkehr auf einem Gehweg mit Radverkehrsfreigabe nur Schrittgeschwindigkeit erlaubt ist. Munition halt, um auf Vorteile des Fahrbahn-Radfahrens hinzuweisen.
Wenn es zutrifft, dass ein Radfahrer auf einem für den Radverkehr freigegebenen Fußweg an einer Kreuzung absteigen und sein Rad schieben muss, also zum Fußgänger wird, dann dürfte eine Straßenverkehrsbehörde auf keinen Fall dort eine Kombi-Streuscheibe einsetzen, weil das dann ja zu einem Fehlverhalten verleiten würde.
Da ist ein Gehweg, der für den Radverkehr frei gegeben ist. + .
Jetzt kommt eine Kreuzung mit Ampeln.
Gelten für den Radverkehr dann die Fußgängerampeln oder die Ampeln für den Verkehr auf der Fahrbahn? Wenn ein Radfahrer rechtzeitig auf die Fahrbahn wechselt, dann darf er nicht bei Fußgängergrün weiterfahren, so lange die Fahrbahnampel noch Rot zeigt.
Und wenn für den Radverkehr dann die Fußgängerampeln gelten, müssen Radfahrer dann absteigen, um auf die andere Seite zu gelangen, oder dürfen sie bei Fußgängerampelgrün auf dem Rad sitzend weiterfahren?
Kinder bis 10 Jahre dürfen auf dem Gehweg fahren. Aber sie müssen ebenso wie Erwachsene, die sie begleiten, absteigen, wenn sie vor dem Überqueren einer Fahrbahn einen Gehweg benutzt haben. "Wird vor dem Überqueren einer Fahrbahn ein Gehweg benutzt, müssen die Kinder und die diese begleitende Aufsichtsperson absteigen." Ist diese Regelung zu übertragen auf Gehwege, die für den Radverkehr freigegeben sind?
Oder anders herumbetrachtet: Eine Verkehrsverwaltung bringt im Verlauf eine Fußweges, der für den Radverkehr frei gegeben ist, an einer Ampel Streuscheiben mit dem Symbol für Fußverkehr + Radverkehr an. Will diese Verkehrsverwaltung damit signalisieren, dass Radfahrer*innen hier nicht absteigen müssen, wenn sie die Kreuzung im Verlauf des Gehweges überqueren?
Und wie ist das in so einem Fall mit dem Radverkehr auf der Fahrbahn? Für den ist es wichtig, dass für ihn dieselben Signale gelten wie für den übrigen Fahrbahnverkehr. Alles andere macht keinen Sinn. So gesehen wäre eine "Kombi-Ampelscheibe" zumindest verwirrend.
Als Fahrbahnradler hast du das ja vielleicht schon mal irgendwo gesehen, Fahrbahnradler? Ich muss zugeben, dass ich jetzt nicht aus dem Stegreif eine entsprechende Ampel beispielhaft parat habe. Ich halte aber gerne danach Ausschau. Es wäre mir allerdings lieb, wenn du solche pauschalen Herabwürdigungen wie bei deinem letzten Beitrag unterlässt.
Aber dann nutze ich doch sicherlich keine für Radverkehr in Schrittgeschwindigkeit freigegebenen Gehwege, wenn ich schnell vorankommen will.
Entschuldige, habe noch mal weiter zurückgeblättert. Anscheinend geht es darum: (?)
Ein Gehweg ist für den Radverkehr freigegeben. Wie verhalte ich mich als Radfahrer korrekt, wenn im Zuge des Gehweges eine Ampel kommt?
Hat die Ampel nur "Ampelmännchen" bedeutet das ja in der Regel, dass ich als Radfahrer verpflichtet bin abzusteigen und das Rad zu schieben, wenn ich den ampelgesicherten Überweg benutzen will.
Aber gilt das auch, wenn diese Ampel-gesicherte Querung Teil eines Gehweges ist, der für den Radverkehr freigegeben ist? Oder darf ich in diesem Ausnahmefall auf dem Rad sitzen bleiben und fahrend die Fußgängerampel benutzen?
Oder andersherum betrachtet:
Wenn ein Fußweg für den Radverkehr freigegeben ist, ist es dann richtig, wenn eine Ampel im Zuge dieses Fußweges, der für den Radverkehr freigegeben ist, eine Kombination aus Ampelmännchen und Fahrrad zeigt, so dass der Radfahrer nicht gezwungen ist abzusteigen, um die Ampel ordnungsgemäß zu benutzen.