Gegengegenfrage: Mal in der letzten Zeit Nachrichten aus Italien verfolgt?
Nicht nur die sondern auch die aus Bayern:
"Ausgangssperre in Mitterteich vorerst bis 2. April
Die Ausgangssperre gilt zunächst bis 2. April. Das Verlassen der Häuser ist nur erlaubt, um zur Arbeit zu fahren, Einkäufe zu erledigen, zum Arzt zu fahren oder Hilfeleistungen für Bedürftige zu unternehmen. Es soll für die Arbeitnehmer Passierscheine ihres Arbeitgebers geben. Lieferverkehr und Feuerwehr sind ausgenommen.
Haustiere dürfen draußen versorgt werden, also die Runde mit dem Hund ist erlaubt. Die Ausgangssperre wird polizeilich überwacht. Es drohen bei Missachtung Geldstrafen und bis zu zwei Jahre Haft, hieß es in der Pressekonferenz weiter."
https://www.br.de/nachrichten/ba…navirus,RtbIHvY
Leider trifft meine Befürchtung zu, schneller als ich es befürchtet hatte:
Wer das Haus verlässt, darf zwei Jahre gesiebte Luft schnappen, wer das Haus mit Hund verlässt, bleibt straffrei.
Nicht konkret geht der BR24-Bericht darauf ein, was mit demjenigen passiert, der zwar sein Haus verlässt, aber auf seinem eigenen Grundstück bleibt (sofern er denn ein eigenes Grundstück sein eigen nennen darf, oder zumindest seinen Mietgegenstand).
Das sind genau die Punkte, die ich kritisiert habe. Eine Ausgangssperre droht zum Fiasko zu werden, wenn unsinnige Einschränkungen erfolgen. Zum Beispiel die, dass ein Alleine-Spaziergang oder ein Spaziergang gemeinsam mit den eigenen Haushaltsmitgliedern unter Strafe gestellt wird, aber das Ausführen des Hundes gestattet wird. Auch eine Rundfahrt mit dem Fahrrad muss erlaubt bleiben, sofern es kein Gruppenradeln ist. Da kann man dann nur drauf hoffen, dass in Mitterteich nachgesteuert wird und zumindest bei der Kontrolldurchführung kein*e Kontrolleur*in über die Stränge schlägt. Ich halte es für Unfug, Alleine-Spaziergänge oder solche mit Haushaltsmitgliedern unter Strafe zu stellen.
Aber leider sieht es in Bayern sehr danach aus, als habe die Administration viel mehr Angst davor, dass die Bürgerinnen und Bürger zu sehr über die Stränge schlagen.
mdr-aktuell vom 18.3.2020 bietet eine ganz gute Zusammenfassung dazu, was Ausgangssperre bedeutet.
"Anhand der schon verhängten Sperren lässt sich ableiten, was diese Maßnahme für Deutschland bedeuten könnte.
Verboten wären demnach:
- das Verlassen der eigenen Wohnung (Ausnahmen möglich)
- damit auch das Betreten von öffentlichen Straßen, Plätzen, Parks
- die Teilnahme an Versammlungen jeglicher Art
- Teamsportarten im Freien, etwa Fußball
Erlaubt blieben demnach:
- Arztbesuche, Einkäufe, Tankstellenbesuche, Bankbesuche
- die Fahrt zur Arbeit, wenn Homeoffice nicht möglich ist
- Sportarten im Freien, sofern man dabei allein ist (Joggen, Walken, Skaten)
- Gassigehen mit dem Hund, so lange man in Wohnungsnähe bleibt
- Familienzusammenführungen
- Betreuung Hilfsbedürftiger"
https://www.mdr.de/nachrichten/po…utdown-100.html
Die Ausgangssperre im bayrischen Mitterteich geht über das hinaus, was mdr-aktuell auflistet. Denn "Sportarten im Freien, sofern man dabei allein ist", werden dort nicht als erlaubt genannt. Das ist nicht nur übertrieben, sondern gefährdet auch die Akzeptanz einer Ausgangssperre!
Wie beurteilst du das, dass eine Ausgangssperre wegen des Corona-Virus' in Mitterteich auch bedeutet, dass es keine Möglichkeit geben soll, zum Zwecke der Erholung und des "Auslüftens" sich alleine oder zusammen mit Haushaltsmitgliedern im Freien aufzuhalten?