In dem ursprünglich von Pepschmier verlinkten Artikel aus der SZ
wird überhaupt nicht thematisiert, dass es da eine entscheidende Regelung gibt, die die Gesundheit und das (Über-)Leben der Fahrgäste schützen soll vor einer Schädigung durch Autos, die an dem haltenden Omnibus vorbeifahren.
Dieses Bild zeigt, dass leider an vielen Bushaltestellen der Omnibus hält, ohne das Warnblinklicht einzuschalten. Das bedeutet für den nachfolgenden KFZ-Verkehr, dass er vorsichtig an dem Omnibus vorbeifahren darf, wie es im Bild zu sehen ist. Dabei gilt 30 km/h noch als vorsichtig, vermutlich weil dabei der Fußgänger (wie hier auf dem Bild) noch einigermaßen reelle Überlebenschancen hat, wenn er unvorsichtigerweise vor das Auto läuft. Im Prinzip muss der Autofahrer natürlich für den Fußgänger bremsen. In dem Fall dürfte es jedoch bei Tempo 30 nur eine geringe Aussicht geben, dass das Fahrzeug noch rechtzeitig stoppt.
Dieses Foto zeigt den Bus mit eingeschaltetem Warnblinklicht: (Wurde von mir eingezeichnet.)
In dem Fall gilt, dass der nachfolgende KFZ-Verkehr nur mit Schrittgeschwindigkeit an dem haltenden Bus vorbeifahren darf. Und der Fahrer muss jederzeit bremsbereit sein und Fußgänger, die plötzlich auftauchen vorbeigehen lassen.
Und das gilt auch für den Gegenverkehr!
Wer wirklich eine Verkehrswende will, der kann gar nicht anders als die geltende StVO so zu verändern, dass grundsätzlich Linienbusse und Schulbusse nicht überholt werden dürfen und an Bussen, die an Haltestellen halten, grundsätzlich nicht vorbei gefahren werden darf.
Denn diese ganze "Firlefanz" wie
"mit Warnblink" gegenüber "ohne Warnblink",
"vorsichtig" gegenüber "Schrittgeschwindigkeit"
und "bremsbereit" gegenüber "Fußgänger hat Vorrang",
das überfordert die Verkehrsteilnehmer*innen und ausbaden müssen es die Fahrgäste des ÖPNV, die bei der geltenden Rechtssprechung viel zu leicht und viel zu oft totgefahren werden.
Was die Kommunen jetzt schon machen können, das ist an möglichst vielen oder an allen Bushaltestellen das Halten mit eingeschaltetem Warnblinklicht anordnen. Im Falle einer Pauschallösung, also Warnblinklicht an allen Bushaltestellen, ist jedoch umgehend damit zu rechnen, dass Autofahrer mit ihren Lobbyvereinen im Rücken versuchen werden diese pauschale Regelung wegzuklagen. Diese ganze "Kinderkacke" könnte man sich sparen, wenn der Gesetzgeber im Sinne einer Verkehrswende generell anordnet: Linienbusse und Schulbusse und ihre Fahrgäste genießen Vorrang vor dem Individualverkehr.