Würde man das so machen, wie du es vorschlägst, und mal angenommen, das wäre alles Grundgesetz-konform, dann hättest du im Ergebnis ein Wahlsystem, das sehr stark die großen Parteien bevorzugt, deutlich stärker als es heute der Fall ist. Und kleine Parteien wären im Parlament weniger stark vertreten.
Im Prinzip besagt dein Vorschlag, dass es besser wäre, nur die Überhangmandate zu gewähren und auf die Ausgleichsmandate ganz zu verzichten. Und darüber hinaus müssten die kleinen Parteien nicht nur auf die Ausgleichsmandate verzichten, sondern außerdem auch noch durch die Zweitstimme gewonnene Mandate abgeben.
Zum Vergleich die Direktkandidatenergebnisse der Bundestagswahl 2017. In den 299 Wahlkreisen haben in den allermeisten Fällen die CDU/CSU- oder die SPD-Kandidat*innen gewonnen.
Es gibt nur einen Wahlkreis, in dem ein grüner Direktkandidat gewonnen hat.
Es gibt 5 Wahlkreise, in denen ein Direktkandidat der Linken gewonnen hat. (Alle in Ostdeutschland.)
Und es gibt 3 Wahlkreise, in denen ein AfD-Kandidat das Direktmandat gewonnen hat. (Alle in Sachsen.)
In keinem einzigen Wahlkreis hat ein unabhängiger Kandidat gewonnen!
Ich würde sogar noch einen Schritt weitergehen und das Parlament mit Zweitstimmensoldaten nur soweit "auffüllen", wie es der Wahlbeteiligung entspricht. Wenn nur 50% der Menschen wählen, gibts halt auch nur 50% Parteisoldaten. Who cares?
Auch das wäre Unfug, weil in einem Wahlkreis mit sehr niedriger Wahlbeteiligung der Direktkandidat genau so einen Sitz einnimmt wie in einem Wahlkreis mit hoher Wahlbeteiligung. Warum willst du überhaupt so eine Regelung, die Regionen mit niedriger Wahlbeteiligung benachteiligt bei der Vergabe der Abgeordnetensitze? Du weißt schon, dass besonders in solchen Regionen die Wahlbeteiligung sehr niedrig ist, wo auch das Einkommen niedrig ist? Das wird doch wohl kaum deine Absicht sein, ohnehin benachteiligte Menschen noch weiter zu benachteiligen, indem du es erschwerst oder behinderst, dass sie Vertreter ins Parlament entsenden?