Beiträge von Ullie

    Zur Vollständigkeit erwähne ich hier noch, dass ich auf einem Bauernhof aufgewachsen bin und dort mit Holz geheizt wird, dass maximal 750 m transportiert wurde. Das nächste Nachbar ist 250m entfernt, im Umkreis von einem Kilometer stehen 10 Wohnhäuser. Da finde ich es schon eher vertretbar, auf die nicht Klima- und CO2 neutrale Art der Holzheizung zurückzugreifen. Auch die Schadstoffe der Holzverbrennung verteilen sich da auf eine grosse Fläche.

    Mag sein, dass sich die Schadstoffe auf eine große Fläche verteilen. In einer so wenig dicht besiedelten Fläche ist es ohnehin schwer ökologisch und ökonomisch nachhaltig zu leben. Alleine schon wegen der Verkehrsproblematik. Da kommt es dann wahrscheinlich auch nicht mehr drauf an, ob wer mit Holz heizt. Ich sag das nicht, weil ich den Moralapostel spielen will, aber ich mag nicht diese "ökologische Verklärung" des "Landlebens". Die spielen nämlich gerne ihrerseits den Moralapostel und predigen vom angeblichen glücklichen und ökologisch nachhaltigen Landleben. :saint: Wer's glaubt!

    Und das sind ganz und gar keine Aversionen gegen die Bevölkerung im ländlichen Raum. Die Entsprechung im städtischen Raum ist das Leben in so genannten "Tiny-Houses". Oder Bauwagen-Siedlungen auf städtischen Brachflächen. Da wird schon drauf geachtet trockenes Holz zu verbrennen, aber man riecht halt trotzdem was. Und gesund wird das nicht sein. Und die Wärmedämmung ist naturgemäß begrenzt bei solchen "Tiny-Houses", wird aber nicht so gerne von den Bewohnern zugegeben.

    Eine kritische Einschätzung gibt es z. B. hier:

    Ein Auszug daraus: "Einer der systemimmanenten Aspekte eines Minihauses sind verhältnismäßig dünne Wände. Während moderne Energieeffizienzhäuser oder gar Passivhäuser heute mit Dämmstärken von 40 und mehr Zentimetern ausgestattet werden, können solche in Minihäusern nicht zum Einsatz kommen."

    Tiny Houses zwischen Ökologie und Nachhaltigkeit - Ogrido
    EnEV2016*) als Messlatte für ökologische Minihäuser. Tiny Houses erfreuen sich international wachsender Beliebtheit. Neben Zielen, Wünschen und Träumen wie…
    www.ogrido.com

    Es gibt durchaus Palletten die kann man verbrennen, richtige Europaletten gehören nicht dazu.

    Ohne das Buch gelesen zu haben, hab ich Uli schon s verstanden, dass es um Leute geht, die ihr Holz selber aus dem Wald holen.

    Wahrscheinlich hat mit dem kleinen Hänger, das dauert dann scho bissl. Ist aber bei den meiste eher so etwas wie ein Hobby und zieht sich ein paar Wochenenden. Denke der Spritverbrauch ist auch da überschaubar.

    Wir holen aber z. B. schon das Holz selber aus dem Wald. Als Landei habe ich Verwandtschaft, die dazu das nötige Gerät besitzt, bzw. wir machen das gemeinsam.

    Ich will nix gegen Leute sagen, die ihr Holz selber aus dem Wald holen, im gültigen rechtlichen Rahmen. Es gibt schlimmere Hobbys, Autofahren zum Beispiel.

    Aber dann sollen sie bitte nicht so tun, als stünden sie an der Spitze eines nachhaltigen Umbaus unseres Wirtschaftens. Und sich womöglich noch Menschen in dieser Hinsicht überlegen fühlen, die in Mehrfamilienhäusern mit vielen anderen Menschen zusammenwohnen und alleine schon deshalb deutlich weniger Energie zum Heizen verbrauchen, weil sie anteilig eine deutlich geringere Wohnungs-Außenfläche haben.

    In dem erwähnten Buch (Hessen zuerst) wird erwähnt, dass die Freizeit-Holzhacker mit Hochleistungs-Holzfällerwerkzeugen zum Holzmachen ausziehen. Und dass sie einen übertrieben großen Kult um das richtige Equipment betreiben. Alleine das scheint mir schon fragwürdig hinsichtlich Nachhaltigkeit. Und ob es dann letztlich immer gelingt, die notwendige niedrige Holzfeuchte zu erreichen, wofür das Holz ja fachgerecht gelagert werden muss, wage ich zu bezweifeln. Abgesehen davon kann das Selber-Holzmachen in einem dicht besiedelten Land keine nachhaltige Lösung für breite Bevölkerungskreise sein.

    Letztlich ist das "Landleben" ein Privileg, das hochgradig subventioniert wird (Autoverkehrsinfrastruktur, Flächenverbrauch) trotzdem es wenig nachhaltige Perspektiven bietet im Hinblick auf ein nachhaltiges Wirtschaften, das allen Menschen eine auskömmliche Lebensperspektive ermöglicht.

    In einem Geo-Artikel vom 14.11.2018 wird vor den Umweltgefahren beim Holzverbrennen gewarnt:

    "Denn klimaneutral, wie oft behauptet, ist das Heizen mit Holz nicht. Zwar liefern Buche und Co. tatsächlich nachwachsende Rohstoffe. Und es stimmt, dass der Baum während des Wachstums genauso viel Kohlendioxid aus der Luft aufnimmt, wie später beim Verbrennen freigesetzt wird. Bei dieser Gleichung wird allerdings der Feinstaub unterschlagen: Je nach Holzbeschaffenheit und Bauart des Ofens werden beim Verbrennen beträchtliche Mengen mikroskopisch kleiner Rußpartikel freigesetzt. Und die sind nicht nur gesundheitsschädlich – sondern auch weitaus klimaschädlicher als bislang gedacht."

    Holzöfen erzeugen mehr Feinstaub als der gesamte Verkehr: So steuern Sie gegen
    Heizen mit Holz boomt - und hat ein grünes Image. Dabei sind Emissionen aus den Öfen ein massives Umwelt- und Gesundheitsproblem. Wir geben Tipps, worauf ...
    www.geo.de

    Beim alten VZ 244 spielte es für dessen Bedeutung keine Rolle, ob das Fußgänger- oder Fahrradsymbol oben war. Warum es überhaupt zwei Varianten gab, weiß ich aber nicht.

    Warum wurde dann die Variante auf diesem Foto abgeschafft, bei der das Fahrradsymbol oben ist? Und warum wird bei der Bodenmarkierung für den gemeinsamen Fuß- und Radweg gefordert, dass das Fußgängersymbol oben ist? Meines Erachtens liegt das klar auf der Hand: Der Fußverkehr wird als die Verkehrsart gekennzeichnet, die Priorität auf dem gemeinsamen Weg genießen soll. Ich gebe allerdings zu: Sicher wissen tu ich es auch nicht, warum es mal zwei Varianten gab. Dazu müsste man genauer untersuchen, ob es Anweisungen gab, wann die eine oder die andere zum Einsatz kommen sollte. Oder wie die Wegeverhältnisse dort sind, wo man das "Gemeinsame Rad- und Fußweg" heute noch findet.

    Zum Beispiel ist mir die auf dem Foto (von 2021) oben gezeigte Ausschilderung in Okriftel im Main-Taunus-Kreis aufgefallen. Auffällig ist, dass es sich um einen ausgeschilderten Radwanderweg handelt, auf dem das alte Schild Gemeinsamer Rad- und Fußweg zum Einsatz kommt.

    Hier der Link zu Google-Satellit:

    Google Maps
    Find local businesses, view maps and get driving directions in Google Maps.
    www.google.com

    Der "gemeinsame Rad- und Fußweg" verläuft zwischen der Autowerkstatt Walter Hansen und dem Waldstück. Die Aufnahme ist vom unteren Bildrand etwas rechts von der Mitte.

    Ich frage mich, wie immer noch Menschen die Sinnhaftigkeit der Impfungen infrage stellen können.

    Corona in Sachsen-Anhalt: Aktuelle Daten und Grafiken | MDR.DE

    Corona-Protokolle: Warum sich manche nicht impfen lassen
    Immer mehr Menschen in Deutschland sind gegen Covid-19 geimpft. Doch einige wollen sich nicht impfen lassen. Drei Menschen erzählen, warum.
    www.zdf.de

    In diesem ZDF-Beitrag kommen mehrere Impf-Skeptiker zu Wort. Ihre Argumente für ihre Nicht-Bereitschaft sich impfen zu lassen sind weniger grundsätzlich gegen die Sinnhaftigkeit der Corona-Schutzimpfung gerichtet, sondern vielmehr individueller Natur. Die Sinnhaftigkeit der Impfungen stellen sie nicht grundsätzlich in Frage, sondern in Bezug auf die eigene Person. Einige befürchten darüber hinaus nachteilige Auswirkungen auf die jeweils eigene Gesundheit, die sie meinen selbst am besten einschätzen zu können (sowohl die eigene Gesundheit, als auch nachteilige Auswirkungen der Impfung auf die eigenen Gesundheit).

    Ich glaube übrigens nicht, dass das ein grundsätzliches Problem in stark individualisierten Gesellschaften ist. In Russland zum Beispiel ist die Gesellschaft weniger stark individualisiert und dort ist die Impfbereitschaft deutlich geringer.

    Vielleicht ist es an der Zeit die Blickrichtung zu ändern: Anstatt mit immer neuen Maßnahmen Nicht-Geimpfte ins Abseits zu drängen, sollte zunächst als Erfolg herausgestellt werden, dass sich bereits so viele Menschen haben Impfen lassen. Übrigens die meisten davon ohne dass sie mit Sanktionen bedroht wurden. Ich befürchte einerseits, dass die Drohkulissen nur zu einer Verhärtung der Fronten führen. Und andererseits, dass Parallelgesellschaften entstehen, die nach ihren eigenen Regeln leben.

    So befürchtet zum Beispiel die Friseurinnung einen sprunghaften Anstieg der Schwarzarbeit, wenn 2 G bei den Friseuren eingeführt wird (oder 3g-Plus, also PCR-Test statt Antigentest).

    3G-plus-Regel sorgt für Umsatzeinbußen: „Keiner macht PCR-Test für Friseurbesuch“
    Vor erneute Herausforderungen stellt geltende 3G-plus-Regel Friseure und andere körpernahe Dienstleistungsberufe. Die Innung befürchtet mehr Schwarzarbeit.
    www.merkur.de

    Solche Maßnahmen sind nicht nur sinnlos in Bezug auf eine Steigerung der Impfbereitschaft und der Nichtverbreitung von Corona, sondern wirken sogar kontraproduktiv, weil sich Parallelgesellschaften bilden.

    Wäre es stattdessen nicht zielführender zum Beispiel bei Friseuren einen Haarschnitt im Freien (mit Maske) anzustreben, so dass die Ansteckungsgefahr auf ein Minimum reduziert wird. Eine Gefahr, die ja auch Geimpfte betrifft. Und wem das nicht zusagt, der kann ja unter 3G-Bedingungen innen frisiert werden. Restaurants und Cafés bespielen doch auch Außenflächen, warum nicht auch der Friseur?

    In diesem Artikel aus der Kronenzeitung vom 16.11.2020 wird ein solcher Friseur aus dem Burgenland (Österreich) vorgestellt. Leider erfährt man in dem Artikel nichts über die Konformität mit bestehenden Corona-Schutz-Maßnahmen. Aber da sollte doch ein gewisser Spielraum möglich sein. Zum Beispiel 3 G mit Tests, die der Friseur selbst durchführt, bzw. beaufsichtigt. Schließlich ist Friseur ein gesundheitsnaher Beruf. Oder auch einfach nur mit Registrierung und ganz ohne Testen.

    "Friseur verlegte seinen Salon ins Freie" https://www.krone.at/2276653

    Mir geht es bei uns im Wohngebiet auch auf den Zeiger. Alle sind an die Fernwärme angeschlossen. Und trotzdem lassen sich immer mehr einen Kamin einbauen. Wenn ich dann im Winter bei entsprechender Wetterlage das Fenster öffne, riecht es recht stark nach vebranntem Holz.

    Seit Jahrzehnten wurde die Luft in der Stadt durch viele Maßnahmen Stück für Stück immer besser. Und jetzt machen die Nachbarn den Dreck einfach zum Spaß :(

    In "Hessen zuerst", ein Vogelsberg-Krimi, macht sich der Krimi-Autor Dieter Farber unter anderem lustig über "übermotivierte Akademiker, die zum Holzmachen in den Wald ziehen". Sehr lesenswert!

    Dietrich Faber – HESSEN ZUERST! – Die Show zum neuen Buch – kuenstLich e. V.

    Das Schlimme an den Kamin-Jüngern: Die glauben auch noch was Gutes für die Umwelt zu tun, wenn sie im Schweiße ihres Angesichtes in den Wald ziehen, um sich ihr Holz zu machen.

    Ich sehe rechtlich keinen besseren Schutz der Fußgänger bei [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] gegenüber [Zeichen 240]. Als Radfahrer muss man auf beiden Wegen auf Fußgänger Rücksicht nehmen und gefährden darf man sowieso niemanden.

    Wenn man Fußgänger wirklich schützen möchte, muss man solche Wege breit genug machen und/oder vom Radverkehr trennen. Zufußgehen ist anders als Radfahren: Da kann man abrupt stehen bleiben, unvermittelt einen Schritt zur Seite machen, sich einfach umdrehen und in die andere Richtung gehen, ... Das geht nicht auf solchen 1,50m breiten Wegen (2,0m lichte Breite des freien Luftraumes über dem Weg), wenn da mit Fahrzeugverkehr zu rechnen ist. Sowas ist dann kein Gehweg, sondern eine Gehbahn, wo Fußgänger am besten ganz am rechten Rand im Gänsemarsch gehen können, aber sich bloß nicht wie Fußgänger verhalten dürfen.

    Um das zu überprüfen, müsste man in Erfahrung bringen, wie Unfälle gerichtlich bewertet wurden. Und es müsste eine Prüfung folgen, wie die Verhältnisse vor Ort aussehen.

    Es gibt aber auch die Möglichkeit das ganze historisch zu untersuchen. Und da fällt auf, dass es früher mal dieses Verkehrsschild gab:

    Ganz vereinzelt findet man auch noch in der Stadt Hannover die Ausschilderung gemeinsamer Rad- und Fußweg, obwohl diese Schilder seit 1992 nicht mehr im Verkehrszeichenkatalog enthalten sind.

    Der Schluss liegt nahe, dass der gemeinsame Rad- und Fußweg (Zeichen 244 in der Zeit von 1971-1992) auch deshalb ausgesondert wurde, weil der Schutz der Fußgänger weniger gut gewährleistet war als bei dem Verkehrszeichen Gemeinsamer Fuß- und Radweg. (Das hatte kurioserweise dieselbe Nummer)

    Historisch betrachtet liegt es nahe, dass der Fußgängerschutz zunehmend höher bewertet wird. Was ja auch an anderen Stellen deutlich wird (konsequenter Zebrastreifen-Vorrang).

    Deshalb wäre es konsequent nach über dreißig Jahren Abschaffung der Ausschilderung gemeinsamer Rad- und Fußweg nun auch die andere Kombination Fuß- und Radweg ad acta zu legen und nur noch Fußweg, Radfahrer frei zuzulassen auf Wegen, die von Fußgängern und Fahrradfahrern gemeinsam benutzt werden dürfen. Diese Änderung gab es ebenfalls an mehreren Stellen im Landkreis Schaumburg, hier bei der Ortsdurchfahrt Wiedensahl. Da stand vorher einmal ein Gemeinsamer Fuß- und Radweg. [Zeichen 240] Und heute (ca. seit 2019):

    Noch besser wäre eine konsequent überwachte Temporeduktion auf maximal 30 in dieser Ortsdurchfahrt und deutlich weniger Autoverkehr.

    Und um deutlich zu machen, dass der Radverkehr auf der Fahrbahn erwünscht ist, während er auf dem Fußweg nur geduldet ist, könnte man diese Markierungen auf der Fahrbahn aufbringen:

    Im Neuentwurf der VwV-StVO ist es ja genau so beschrieben, wobei mir leider Kriterien fehlen, nach denen eine solche Anordnung in Frage kommen könnte. Wenn einfach jeder Gehweg zum gemeinsamen Geh- und Radweg erklärt werden kann, dann ist das sicherlich nicht im Interesse der Verkehrssicherheit.

    Sehe ich genau so! Ein Beispiel aus dem Landkreis Schaumburg, zwischen Hohnhorst und Ohndorf.

    Google Maps
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    www.google.com

    Ich sehe da einen falsch ausgeschilderten Gehweg. Nämlich ein Gehweg, der als Fuß- und Fahrradweg ausgeschildert ist. Ein einseitiger Zweirichtungsradweg, verpflichtend. ( [Zusatzzeichen 1000-33] müsste eigentlich auch noch da hängen als Zusatzschild.)

    Für einen Zweirichtungsradweg recht schmal. Aber er hat vielleicht gerade noch die 2,50 m Mindestbreite. In der VCD-Pressemeldung aus Bayern von September 2018 heißt es: "Zu beachten ist bei allen Varianten, dass gemeinsame Wege nur bei geringem Rad- und Fußverkehr zulässig sind. Radfahrer sollten dabei in der Minderzahl sein. Der Weg muss mindestens 2,50 Meter breit sein."

    Im Landkreis Schaumburg bin ich schon öfter mit dem Fahrrad gefahren. Dort gilt fast überall, dass auf den Wegen zwischen den Ortschaften das Fahrradverkehrsaufkommen gering und das Fußverkehrsaufkommen noch geringer ist.

    Im Prinzip würden die Voraussetzungen für einen gemeinsamen Fuß- und Radweg ohne Benutzungspflicht, der nur mit dem entsprechenden Bodenpiktogramm gekennzeichnet ist, erfüllt sein.

    Leider ist es so, dass im ländlichen Raum (in flachen Gegenden) oft das Auto an allererster Stelle steht, dann kommt ganz lange nichts, dann das Fahrrad und wieder lange nichts und dann das zu Fuß gehen.

    Dabei ist es zum Beispiel von Ohndorf zum Nachbarort Hohnhorst gerade mal 2 km. Am liebsten wäre mir dass auf dem Fußweg auf dem Foto viel Fußverkehr stattfindet, auf der Fahrbahn ganz viel Fahrradverkehr und langsamer (Tempo 60) Autoverkehr (deutlich weniger als heute) und ÖPNV auf der Fahrbahn.

    Will man nicht nur den Fahrradverkehr, sondern auch den Fußverkehr fördern, dann sollte der Weg als Fußweg mit Radfahrer frei gekennzeichnet werden. Der ist dann nicht verpflichtend und schützt die Fußgänger besser, so dass das zu Fuß gehen attraktiver ist als bei einem gemeinsamen Fuß- und Radweg.

    Die Zukunftsvision muss doch lauten: Fußverkehr und ÖPNV und Fahrradverkehr müssen deutlich priorisiert werden gegenüber dem Autoverkehr, von dem es nur noch ganz wenig geben darf.

    Da der Thread "Landkreis Stade" RE: Landkreis Stade durch eine allgemeine Diskussion über die Sinnhaftigkeit von nicht benutzungspflichtigen gemeinsamen Fuß- und Radwegen, die mit Bodenpiktogrammen markiert sind, möglicherweise überfrachtet wird, erscheint dieser Beitrag in diesem Thread.

    Wenn allerdings für den Landkreis Stade diskutiert wird, ob durch Bodenpiktogramme gekennzeichnete gemeinsame Geh- und Radwege eine gute Alternative wären zu gemeinsamen Geh- und Radwegen, die mit [Zeichen 240] gekennzeichnet und deshalb verpflichtend sind, dann ist es nicht "Off-topic", dort über deren Vor- und Nachteile zu diskutieren.

    Denn natürlich ist es wichtig, konkrete Beispiele zu beleuchten, zum Beispiel solche im Landkreis Stade.

    Vielleicht wäre es aber auch besser, die Fahrradinfrastrukturfragen im Landkreis Stade in der Kategorie "Städtischer Radverkehr und Infrastruktur" zu diskutieren, wo ja ganz bestimmte Städte genannt werden.

    Städtischer Radverkehr und Infrastruktur

    Dann müsste man allerdings den Titel "Städtischer Radverkehr und Infrastruktur" ausweiten zu "Regionale Beispiele für Radverkehr und Infrastruktur". Denn "Städtischer Radverkehr und Infrastruktur" würde ja den ländlichen Raum, zum Beispiel Landkreis Stade, nicht mit umfassen.

    wenn bei jedem KFZ, mit dem schneller als erlaubt gefahren wird, eine gelbe Rund-um-Leuchte auf dem Dach aktiviert werden würde, sähe die offensichtliche Verteilung der Verstöße auch wieder anders aus ;)

    Wenn bei jedem KFZ ein Intelligenter Geschwindigkeitsassistent eingebaut sein müsste, der sich nicht ohne weiteres abschalten lässt, dann gäbe es keine Veranlassung für diese gelbe Rund-um-Leuchte, deren Einschalt-Daten ja ebenfalls von einem entsprechenden Assistenzsystem geliefert werden müssten. Dann ist es doch besser mit diesen Daten die Geschwindigkeit des Fahrzeug zu beeinflussen, so dass es gar nicht mehr schneller fahren kann als erlaubt!

    Ich habe mal alle Beiträge, die sich nicht mit dem Landkreis Stade, sondern allgemein mit gemeinsamen Geh- und Radwegen ohne Benutzungspflicht befassen, hierhin verschoben: Gemeinsame Geh- und Radwege ohne Benutzungspflicht - Radverkehrspolitische Diskussion - Radverkehrsforum

    Sorry, wenn ich vielleicht dabei auch Beiträge erwischt habe, die sich auf diesen Thread und den Landkreis Stade bezogen haben.

    *edit: und schon ist währenddessen der nächste Off-Topic Beitrag hier gelandet. :(

    Tut mir leid für die Überschneidung.

    Wenn allerdings für den Landkreis Stade diskutiert wird, ob durch Bodenpiktogramme gekennzeichnete gemeinsame Geh- und Radwege eine gute Alternative wären zu gemeinsamen Geh- und Radwegen, die mit [Zeichen 240] gekennzeichnet und deshalb verpflichtend sind, dann ist es nicht "Off-topic", über deren Vor- und Nachteile zu diskutieren.

    Andererseits hast du natürlich recht, letztlich müsste man dazu jedes mal ein jeweils konkretes Beispiel aus dem Landkreis Stade diskutieren, sonst wird die Diskussion zu allgemein und ist möglicherweise in "Gemeinsame Geh- und Radwege ohne Benutzungspflicht - Radverkehrspolitische Diskussion - Radverkehrsforum" besser aufgehoben.

    Vielleicht wäre es aber auch besser, die Fahrradinfrastrukturfragen im Landkreis Stade in der Kategorie "Städtischer Radverkehr und Infrastruktur" zu diskutieren, wo ja ganz bestimmte Städte genannt werden.

    Städtischer Radverkehr und Infrastruktur

    Dann müsste man allerdings den Titel "Städtischer Radverkehr und Infrastruktur" ausweiten zu "Regionale Beispiele für Radverkehr und Infrastruktur".

    Ja, das ist ungefähr die Grenzgeschwindigkeit. Die Erlaubnis zum Gehwegradeln an die Geschwindigkeit statt ans Alter zu knüpfen, ist sicher sympathischer.

    Es gibt aber auch viele Leute Ü60, die Jahrzehnte quasi nicht mehr Rad gefahren sind und sagen: "Bei dem Verkehr trau' ich mich nicht auf die Straße."

    Das ist richtig, aber die könnten ja dann zumindest an den Stellen, an denen es keine richtigen Radwege gibt, sondern nur Fußwege mit Radverkehrsfreigabe, mit einem entsprechenden Fahrrad (maximal 15 km/Stunde bei 50 Pedalumdrehungen pro Minute) den Gehweg mit Radverkehr-Freigabe benutzen.

    Man kann das übrigens ganz leicht überprüfen: Bei einem Fahrrad mit maximal 15 km/h bei 50 Pedal-Umdrehungen pro Minute ist der zurückgelegte Weg bei einer Pedal-Umdrehung genau 5 m.

    Bei allen Straßen ist es aber grundsätzlich besser, sie vom Autoverkehr zu entlasten und zuverlässig für niedrige Geschwindigkeiten des Autoverkehrs zu sorgen (Innerorts max. 30, auf Landstraßen max. 60 km/h)

    Stattdessen befürchte ich, dass der umgekehrte Weg gegangen wird und Radwege oder Pseudo-Radwege dazu dienen, den Autoverkehr zu beschleunigen. So wie es ja auch mal ursprünglich angestrebt war. „Zeigen wir [zur kommenden Olympiade 1936] dem staunenden Ausländer einen neuen Beweis für ein aufstrebendes Deutschland, in dem der Kraftfahrer nicht nur auf den Autobahnen, sondern auf allen Straßen durch den Radfahrer freie, sichere Bahn findet.“ https://silkroadprojectblogspot.wordpress.com/2013/04/08/193…n-der-fahrbahn/

    Was sollte der Staat denn deiner Meinung nach machen? Ich hatte sehr früh schon den Gedanken, dass die Corona-Tests in den Schulen stattfinden sollten von zertifizierten Test-Labors, die eine Bescheinigung ausstellen, die auch dafür gegolten hätte, zum Beispiel nachmittags zum Fitness-Studio zu gehen oder zu einer anderen Einrichtung wie Friseur oder Restaurant.

    Klar hätte das eine Menge Geld gekostet. (Und in den Schulen hätte man stundenplantechnisch durch unterschiedliche Anfangszeiten das unterstützen müssen.) Aber es wäre erstens eine deutlich zuverlässigere Maßnahme gewesen als die Selbsttests, bei denen die Eltern oder bei erwachsenen Schülern diese selbst allein per Unterschrift bescheinigen, dass sie negativ getestet sind.

    Zweitens wäre es nicht nur wegen des Schulbesuchs selbst attraktiv gewesen, in die Schule zu gehen und sich der Test-Prozedur zu unterziehen, sondern es hätte quasi einen "Mehrwert" gehabt. Nämlich die Möglichkeit zu nachmittäglichen Aktivitäten mit 3G-Vorgabe.

    Um aber die Impfquote hoch zu treiben hat man es bei Selbst-Tests in den Schulen belassen, von denen seit den Herbstferien 2021 in Niedersachsen auch noch die ausgenommen wurden, die geimpft sind. (Nach den Sommerferien mussten sich noch alle selbst testen.) Es gibt allerdings auch Schulklassen, in denen weiter die Selbsttests an alle Schüler ausgeteilt werden, weil keiner der Schüler angegeben hat, dass er geimpft sei. Auch dann nicht, wenn er tatsächlich geimpft ist. Und diese Schüler benutzen auch nach Auskunft einer Bekannten entsprechend den Vorgaben (z. Z. dreimal wöchentlich) den Test.

    Andere wiederum halten das für übertrieben (geimpft sein + testen), die würden entsprechende staatliche Aktivitäten (z. B. kostenlose Bürgertests auch für Geimpfte) nicht nur für übertrieben halten. Die sähen außerdem darin die Impfbereitschaft dadurch gefährdet, weil wenn sich alle kostenlos testen lassen könnten, dann würde sich ja keiner mehr impfen lassen, so eine weit verbreitete Meinung, die von vielen Politikern gerne weiterverbreitet wird.

    Trotzdem hielte ich es für richtig zum kostenlosen Bürgertest für Alle zurückzukehren, zumal dann auch für die tatsächliche Verbreitung von Corona eine bessere Datenlage möglich ist. Das ist auch in Hinblick auf die Frage Dritt-Impfung von erheblicher Bedeutung.

    Was gar nicht geht sind diese "Pädagoge Doktor Prügelpeitsch"-Empfehlungen, diese "Bestraforgien" für Nicht-Geimpfte, die möglichst von allen gesellschaftlichen Aktivitäten ausgeschlossen gehören, wie manche meinen. Der Anreiz durch Impfen vor einem schweren, möglicherweise tödlichen Corona-Verlauf geschützt zu sein ist auch ein großer Anreiz für die Impfung.

    Ok, für alle, die diese Dinger nicht kennen: Die StVBs in ganz Deutschland können gemeinsame Geh/Radwege kennzeichnen, deren Benutzung freiwillig ist. Das sieht dann so aus:

    Geh- und Radweg mit Markierung

    http://vcd-bayern.de/presse/pm201809.html

    Wenn jemand eine RWBP weg haben möchte, weil die Voraussetzungen dafür fehlen, sollte er m.E. die Behörde fragen, warum sie denn nicht diese Variante wählt? Für den ein oder anderen, der sich wg. RWBP im Clinch mit seiner StVB befindet, vielleicht ein ganz brauchbares Argumentations- und/oder Druckmittel.

    Dieses Konstrukt gefällt mir nicht. Damit wird eine weitere Wege-Kategorie geschaffen, bei der der Fußverkehr unter die Fahrrad-Räder kommt. Ein Gehweg, der mit [Zeichen 239] + [Zusatzzeichen 1022-10] gekennzeichnet ist, bedeutet immerhin einen relativ hohen Schutz für den Fußverkehr (im Vergleich zu [Zeichen 240] ):

    "Wichtig dabei: Radfahrer sind auf Gehwegen mit dem Zusatzzeichen 1022-10 nur “zu Gast”.

    Radfahrer müssen auf Fußgänger Rücksicht nehmen (Anlage 2 Abschnitt 5 Sonderwege laufende Nummer 18 StVO).

    Fußgänger dürfen durch Radfahrer weder gefährdet, noch behindert werden (Anlage 2 Abschnitt 5 Sonderwege laufende Nummer 18 StVO).

    (...)

    Durch die Kombination aus dem Hauptzeichen “Gehweg” und dem Zusatzzeichen “Radfahrer frei” wird Radfahrern auch eine Geschwindigkeit vorgegeben:

    Auf Wegen mit einer Beschilderung aus “Gehweg” und “Radfahrer frei” dürfen Radfahrer nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren."

    Zusatzzeichen 1022-10 “Radfahrer frei”: Bedeutung erklärt
    Immer häufiger ist das Zusatzzeichen 1022-10 “Radverkehr frei" auf deutschen Straßen anzutreffen. Es wird oftmals auch "Radfahrer frei" genannt. Wo ist…
    www.stvo2go.de

    Wer ist denn da bei wem zu Gast, wenn ein Bodenpiktogramm einen Weg als Fuß- und Rad-Verkehrsweg kennzeichnet? Gilt auf solchermaßen mit Bodenpiktogrammen gekennzeichneten Wegen ebenfalls, dass der Fahrradverkehr "zu Gast" ist?

    Vermutlich bestehen da dieselben Grau-Bereiche, wie bei gemeinsamen Fuß- und Radwegen mit [Zeichen 240] -Beschilderung.

    Deshalb würde ich davon abraten, dieses Konstrukt gemeinsamer Fuß- und Radweg, gekennzeichnet durch Bodenmarkierung, allzu offensiv einzufordern. Stattdessen wäre es sinnvoller, die verpflichtenden gemeinsamen Fuß- und Radwege ( [Zeichen 240] ) möglichst aufzuheben, oder in Einzelfällen je nach Verkehrssituation durch [Zeichen 239] + [Zusatzzeichen 1022-10] zu ersetzen.

    Ohnehin ist die Einrichtung eines gemeinsamen Fuß- und Radweges, gekennzeichnet durch Bodenmarkierungen an enge Voraussetzungen gebunden: "Zu beachten ist bei allen Varianten, dass gemeinsame Wege nur bei geringem Rad- und Fußverkehr zulässig sind. Radfahrer sollten dabei in der Minderzahl sein. Der Weg muss mindestens 2,50 Meter breit sein. Mit zunehmender Anzahl von Fußgängern und Radfahrern steigt die Breitenanforderung auf bis zu 4 Meter. Bei mehr als 150 Radfahrern und Fußgängern pro Stunde, im Gefälle über 3 Prozent oder durch stark frequentierte Haltestellen sollen Radfahrer und Fußgänger nicht mehr auf einem gemeinsamen Weg unterwegs sein, weil es sonst häufig zu Konflikten kommt. In diesen Fällen sind getrennte Wege vorgeschrieben." http://vcd-bayern.de/presse/pm201809.html

    Wenn man nicht will, dass der Fahrradverkehr durch Autos von den Fahrbahnen verdrängt wird, dann ist es nur folgerichtig, dass der Fußverkehr nicht von Fahrrädern von den Fußwegen verdrängt wird. Genau diese Gefahr besteht, wenn allzu leichtfertig gemeinsame Fuß- und Radwege markiert werden würden.

    Priorität sollte eigentlich der ungehinderte Fußverkehr haben, dann erst kommt der ÖPNV und der Radverkehr und ganz am Ende der Autoverkehr, begrenzt auf möglichst wenige Anwendungsfälle, was privaten KFZ-Verkehr bis auf wenige "Schwere-Fälle" ausschließt. Leider ist es aufgrund der übergroßen Dominanz des Autoverkehrs und seiner Apologeten im Alltag kaum möglich systematisch eine vernünftige Priorisierung der Verkehrsarten vorzunehmen. Das sollte aber nicht dazu führen, dass der Radverkehr den Fußverkehr verdrängt.

    Was das Gehwegradeln betrifft, so denke ich inzwischen, dass man es für Senioren generell freigeben sollte wo Tempo 50 erlaubt ist. Also die Radfahrer nicht mehr als homogene Gruppe betrachtet. Schließlich sind sie diejenigen mit den größten Geschwindigkeitsunterschieden innerhalb der Stadt.

    Auf keinen Fall, alleine schon deshalb nicht weil das eine Diskriminierung der Fahrrad fahrenden Ü60 (oder ab wann ist man bei dir ein Senior?)-Verkehrsteilnehmer*innen darstellen würde. Aber auch weil es tatsächlich dazu führen würde, dass sich Autofahrer noch mehr im Recht sähen, wenn sie mal wieder Fahrradfahrer*innen anblaffen und anhupen. Als Ü60-Verkehrsteilnehmer*in müsste ich mir dann bei jeder Gelegenheit gefallen lassen, dass so ein Autofahrerschnösel brüllt, "He du Fossil, für dich haben'se den Gehweg zum Radeln freigegeben."

    Dazu kommt, dass gerade in der gehobenen Altersklasse die Einkommensverhältnisse oft ein E-Bike zulassen. Und wer damit erst mal anfängt, der bleibt auch oft dabei und fährt damit bis 25 km/h.

    An anderer Stelle hatte ich einmal vorgeschlagen, dass man reine Angebots-Fahrradwege oder Fußwege mit Radfahrer frei nur noch für solche Fahrradfahrer*innen freigibt, die bei 50 Pedalumdrehungen pro Minute maximal 15 km/h schnell fahren. (Das entspricht etwa 1. bis 2. Gang bei einer Dreigang-Nabenschaltung) Oder bei denen die Motorunterstützung bei 15 km/h abschaltet. Das halte ich nach wie vor für erwägenswert, aber nur für die (noch) vorhandenen Angebotsradwege und nicht mit dem Ziel noch mehr Fußwege für den Radverkehr frei zu geben.

    Und das wird eben umso schlimmer, je mehr Hochbordwege, die zum Radfahren eigentlich völlig ungeeignet sind, zum Radfahren tatsächlich freigegeben oder sogar benutzungspflichtig sind.

    So wirklich toll ist es ja nirgends, aber man merkt schon einen gewissen Unterschied auch im Verkehrsklima zwischen unterschiedlichen Kommunen, wenn dort die Regeln konsequenter umgesetzt werden. Je normaler es ist, dass jeder Kackweg zum Radfahren da sein soll, desto weniger Akzeptanz findet man auf der Fahrbahn und desto weniger Wege gibt es, auf denen man tatsächlich passabel Radfahren kann.

    Das würde ich so pauschal nicht sagen. Es gibt Kommunen, die schreiten sehr mutig voran, wenn es um die Aufhebung der Radwege-Benutzungspflicht geht. Aber besonders bei Fahrbahnen die sehr schnell und/oder sehr dicht vom Autoverkehr befahren werden, ist es in vielen Kommunen üblich, die Option offen zu halten, einen vorhandenen Hochbordradweg als Angebotsradweg weiter zur Verfügung zu stellen. Es gibt aber sicher auch Kommunen, die dem überkommenen Schwarz-Weiß-Schema entweder Radwegbenutzung mit Pflicht oder gar kein Radweg folgen. Die kennen keine Grautöne.

    Und es gibt Kommunen, die einen Angebotsradweg offen halten, aber gleichzeitig diesen Angebotsradweg so verkommen lassen, dass er nicht zuletzt aufgrund der Schlaglöcher und anderer Sturzgefahren zur Gefahr wird.

    Würden deutlich mehr Menschen das Rad benutzen, dann wäre auf den vorhandenen Radverkehrsanlagen, auch wenn es sie zahlreich gäbe und sie den neuesten Standards entsprächen und deutlich mehr als die Mindestbreite aufweisen, ohnehin zu wenig Platz, um ein deutlich höheres Radverkehrsaufkommen abzuwickeln. Sieht man nicht zuletzt bei einer "Critical Mass".

    Dass viele Autofahrer*innen es für selbstverständlich halten, dass Fahrradfahrer*innen jeden Radweg benutzen, hat nicht nur damit zu tun, dass es tatsächlich bis 1998 für Fahrradfahrer*innen eine Benutzungspflicht für alle Radwege gab.

    "Seit dem 1.10.1998 gibt es keine allgemeine Radwegbenutzungspflicht mehr. Die von den Nazis 1934 eingeführte Regel, wonach Radfahrer IMMER einen Radweg benutzen mussten, wurde aufgehoben."

    „benutzungspflichtige“ Radwege sollen die Ausnahme sein › Hochbord, Radweg, Radweg mit Benutzungspflicht, Radwegbenutzungspflicht, Sonderweg, StVO
    Seit dem 1.10.1998 gibt es keine allgemeine Radwegbenutzungspflicht mehr. Die von den Nazis 1934 eingeführte Regel, wonach Radfahrer IMMER ...
    www.adfc-diepholz.de

    Autofahrer*innen informieren sich aber nicht unbedingt beim ADFC über Verkehrsregeln.

    Auf der Internetseite kfz-auskunft.de steht dagegen in einem Artikel mit der Überschrift, "Radwegbenutzung: Müssen Radfahrer den Radweg benutzen?":

    "Wenn keine Verkehrsschilder am Wegrand stehen, dürfen Radfahrer seit 2010 auch auf der Straße fahren - selbst wenn es einen Radweg gibt", erklärt Karl Walter, der Verkehrsexperte beim Infocenter der R+V Versicherung in Wiesbaden.

    Das sollten Autofahrer wissen: Vor fünf Jahren hob das Bundesverwaltungsgericht die generelle Pflicht zur Benutzung von Radwegen auf. (...) Experten raten jedoch dazu, immer den Radweg zu benutzen."

    Radwegbenutzung: Müssen Radfahrer den Radweg benutzen?

    Vermutlich spielt der Artikel auf kfz-auskunft.de auf ein Urteil von 2010 des Bundesverwaltungsgerichtes an:

    "Urteil vom 18.11.2010 -

    BVerwG 3 C 42.09

    ECLI:DE:BVerwG:2010:181110U3C42.09.0

    Leitsatz:

    Eine Radwegebenutzungspflicht darf nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Rechtsgutbeeinträchtigung erheblich übersteigt..."

    Es geht in dem Urteil des BVerwG also gar nicht um die Radwegbenutzungspflicht, die für viele Radwege ja bereits seit 1998 aufgehoben ist, sondern um die Frage der Anordnung einer Benutzungspflicht. Die Internetseite benutzt also (bewusst?) eine falsche Zeitangabe für die Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht für Radwege, die nicht mit [Zeichen 237] , [Zeichen 240] oder [Zeichen 241-30] gekennzeichnet sind. (Statt 1998 wird 2010 genannt.)

    Welche Experten das sein sollen, die laut kfz-auskunft.de dazu anraten, "immer den Radweg zu benutzen", bleibt unklar.

    Der ADFC schreibt dazu: "Etwa seit Ende der 80er Jahre ist bekannt, dass das Fahren auf Radwegen keinesfalls sicherer ist als das Fahren auf der Fahrbahn. Deshalb wurde die generelle Radwegbenutzungspflicht bereits 1998 aufgehoben („Fahrradnovelle“)." (ebenda)

    Woran ist denn diese "ungeschriebene Benutzungspflicht" zu erkennen, wenn sie doch ungeschrieben ist. Klar: So wie sich viele Teilnehmer am Autoverkehr (leider oft auch Verkehrsordnungsdienste) aufführen, kann man schon das Gefühl bekommen, in einen Angebotsradweg (oder einen Fußweg) sei eine ungeschriebene Benutzungspflicht eingebaut. Bei Abwesenheit von Autoverkehr hingegen hatte ich noch nicht das Gefühl in einen parallel verlaufenden Angebotsradweg sei eine "ungeschriebene Benutzungspflicht" eingebaut.

    Bei Anwesenheit von Autoverkehr wiederum hatte ich schon häufiger das Gefühl, dass sowohl in nicht benutzungspflichtige, als auch in benutzungspflichtige Fahrradwege und Fußwege eine "ungeschriebene Benutzungspflicht" für den Autoverkehr eingebaut sei.

    Pepschmier zu seiner Umfrage:

    Der Verein FUSS e.V. (Fachverband Fußverkehr Deutschland) schreibt zu dem gemeinsamen Fuß- und Radweg, der mit einem Bodenpiktogramm gekennzeichnet ist:

    "Gemeinsame Geh- und Radwege führen vor allem innerorts oft zu Konflikten zwischen Fuß- und Radverkehr. Die nun (seit 2017) erlaubte Regelung ohne Beschilderung, aber mit Piktogrammen kann dazu führen, dass noch mehr Radler*innen unerlaubterweise den Gehweg benutzen: RadlerInnen werden förmlich eingeladen, von der Straße auf den Gehweg abzubiegen. Das wäre fatal, und nicht nur - aber auch -, weil der Radverkehr durch die Elektrifizierung zunimmt und schneller wird."

    Quelle: https://www.fuss-ev.de/?view=article&…-und-radverkehr

    Da kann ich mich FUSS e.V. im Prinzip nur anschließen. Allerdings stimmt die von FUSS e. V. getroffene Stellungnahme nicht ganz. Denn es heißt, dass die Bodenpiktogramm-Regelung dazu führen könne, dass noch mehr Radler*innen unerlaubterweise den Gehweg benutzen. Dort wo diese Bodenpiktogramme aber aufgetragen sind, wäre es allerdings keine "unerlaubte" Benutzung. Außerdem wünsche ich von FUSS e.V., dass sie Fahrradfahrer*innen statt Radler*innen als Begriff für Fahrradfahrende benutzen.

    Und auch FUSS e.V. darf gerne etwas grundsätzlichere Autokritik üben. Schließlich ist vielerorts die hohe Autopräsenz dafür verantwortlich, dass es den Fußgängerinnen, quasi "am Ende der Verdrängungskette" schlecht ergeht.

    Der bekannte Verkehrswissenschaftler Knoflacher sagt zu der Frage: "Welche Fortbewegungsart hat Vorrang?

    Das Gehen erhält oberste Priorität, das Rad mit seinen 12 bis 13 km/h Reisegeschwindigkeit steht an zweiter Stelle. Für höhere Geschwindigkeiten gibt es den öffentlichen Verkehr. Aber meistens brauchen wir keine höheren Geschwindigkeiten."

    Hermann Knoflacher: Warum das Auto die Welt furchtbar macht
    Hermann Knoflacher (78) ist der geistige Vater der weitgehend autofreien Wiener Innenstadt. Der Professor für Verkehrswissenschaften bezeichnet das Auto als…
    www.manager-magazin.de

    Würde mich interessieren, was ihr von nicht benutzungspflichtigen gemeinsamen Geh/Radwegen haltet. Man kann also wählen, ob man auf der Fahrbahn oder auf dem Gehweg radelt.

    Deine Frage lautet: "Es gibt seit ca. 4 Jahren bundesweit die Möglichkeit, gemeinsame Geh/Radwege ohne Benutzungspflicht zu kennzeichnen. Kennt ihr das/was haltet ihr davon?"

    Das ist meines Erachtens so nicht richtig. Wie genau sieht denn so ein gemeinsamer Geh-/Radweg aus hinsichtlich der Ausschilderung?

    Es gibt die Möglichkeit einen Gehweg für den Radverkehr freizugeben. Das ist dann jedoch kein gemeinsamer Geh- und Radweg, sondern ein Gehweg, der für den Radverkehr freigegeben ist, was mit sehr hohen Auflagen für den Radverkehr verbunden ist. Zum Beispiel maximal Schrittgeschwindigkeit fahren, um Fußverkehr nicht zu gefährden.

    In Hannover werden nach meiner Beobachtung Angebotsradwege niemals als gemeinsame Geh- und Radwege ausgeschildert oder durch Boden-Piktogramme markiert. Es gibt allerdings zahlreiche Angebotsradwege in der Form, dass ehemalige Hochbordradwege vom Radverkehr benutzt werden dürfen, wenn diese Hochbordradwege durch eine unterschiedliche Pflasterung oder einer Begrenzungslinie als solche erkennbar abgegrenzt sind vom parallel verlaufenden Gehweg.

    Wenn der dann außerdem in beide Richtungen benutzt werden darf, dann ist das nicht nur an Bodenmarkierungen ersichtlich, sondern außerdem durch dieses Ausschilderung [Zusatzzeichen 1000-33] erkennbar.

    Zum Beispiel hier an der Wülfeler Straße:

    Wenn ein solcher Hochbordradweg keine Ausschilderung hat, dann ist es ein Angebotsradweg, der rechtsseitig nur in die richtige Fahrtrichtung befahren werden darf. Das gibt es sehr oft in Hannover.

    Zum Beispiel hier an der Straße Döhrbruch in Kirchrode:

    (Als das historische Fahrzeug auf dem Foto erstmalig zugelassen wurde, da war der Radweg ohne entsprechende Ausschilderung noch Pflicht für den Radverkehr.)

    Was ich davon halte, dass es seit ca. 4 Jahren bundesweit die Möglichkeit gibt, gemeinsame Geh/Radwege ohne Benutzungspflicht zu kennzeichnen? Das ist für mich in Hannover eigentlich ziemlich uninteressant, weil es in Hannover sehr viele dieser Angebotsradwege gibt, die nicht erst gekennzeichnet werden müssen.

    Und wo es reine Fußwege gibt, da sollen sie auch so bleiben, oder allenfalls mit [Zeichen 239] + [Zusatzzeichen 1022-10]gekennzeichnet werden.

    Mir ist in Hannover kein gemeinsamer Fuß- und Radweg bekannt außer denen, die so ausgeschildert sind:

    [Zeichen 240]

    Ich halte nichts von der Diskussion über die Frage, ob Radfahrer*innen grundsätzlich auf der Fahrbahn fahren sollten, wenn diese Frage einfach so solitär in den Raum gestellt wird. Ich halte allerdings ganz viel davon, dass Radfahrer*innen grundsätzlich auf der Fahrbahn fahren und breite Gehwege für Fußgänger angeboten werden. Und das akzeptieren die allermeisten Radfahrer*innen auch ganz selbstverständlich und fahren entsprechend auf der Fahrbahn, wenn dort kein Autoverkehr oder nur ein sehr stark reduzierter Autoverkehr mit niedrigen Geschwindigkeiten stattfindet. Und nur so kann es funktionieren. Nicht in der Form, dass Fahrradfahrer gezwungen werden auf stark vom Autoverkehr belasteten Fahrbahnen zu fahren. Neuplanungen müssen so gestaltet sein, dass kein privater Autoverkehr stattfindet. Und der bestand muss sukzessive dahin entwickelt werden. Leider sehe ich derzeit keine politische Mehrheiten dafür, den Autoverkehr flächendeckend entsprechend zu reduzieren und das Tempo des Autoverkehrs wirksam zu begrenzen.

    "Umfrage zum Fahrradparken an Bahnhöfen

    Die neue Infostelle "Fahrradparken am Bahnhof" des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und der Deutschen Bahn startet eine Umfrage zur Radfreundlichkeit an Bahnhöfen. Ab heute können Radfahrende und Interessierte bundesweit ihre Eindrücke und Vorschläge für die Bahnhöfe vor Ort online unter http://radparken.info/mitmachen einreichen. Mithilfe der Ergebnisse der Community will die Infostelle Kommunen gezielt dabei unterstützen, Bahnhöfe den Bedürfnissen der Menschen vor Ort entsprechend fahrradgerecht umzurüsten."

    4. November 2021

    Zitat aus der Startseite der Umfrage.

    Hier der Link:

    Umfrage zum Fahrradparken an Bahnhöfen

    Habe gefordert, dass alle öffentlichen Autostellplätze in Bahnhofsnähe umgewandelt werden sollen in Fahrradstellplätze und beim Abfragen der bereits gespeicherten Ergebnisse gesehen, dass ich da nicht der einzige bin, der das fordert! :saint:

    Die Umfrage ist so gestaltet, dass man zunächst aus einer Karte mit vielen größeren Bahnhöfen in Deutschland sich den rauspickt, den man bewerten möchte. Es ist auch möglich, eigene Fotos hochzuladen!