In Bayern wird unter Aufsicht in der Schule getestet. Grundschulen zum Großteil Pooltest, alle anderen Selbsttests.
Eltern können für Ihre Kinder auch offizielle Test-Bestätigung mitgeben.
Beim niedersächsischen Bildungsministerium heißt es:
"Das Land Niedersachsen führt für einen Schulbesuch in den niedersächsischen Schulen eine Testpflicht ein. Ab der ersten Schulwoche nach den derzeitigen Schulferien – also beginnend mit dem 12. April 2021 – sollen alle Schülerinnen, Schüler sowie Beschäftigten in den allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen zweimal pro Woche an Präsenztagen getestet werden.
Konkret geplant sind folgende Regelungen:
Jeder Schüler, jede Schülerin, jeder Beschäftigte und jede Beschäftigte testen sich ab dem 12. April 2021 zweimal wöchentlich selbst, soweit ausreichend Testkits vorhanden sind.
Die Tests sind verpflichtend.
Getestet wird selbst und zu Hause - vor Unterrichtsbeginn und nur an Präsenztagen.
Eltern und Erziehungsberechtigte müssen das negative Testergebnis (analog oder digital) schriftlich am Testtag bestätigen. Schulen können auch die Vorlage des benutzten Testkits verlangen.
Ohne ein negatives Testergebnis können Schülerinnen und Schüler nicht am Präsenzunterricht teilnehmen.
Zu Hause versäumte Tests können ausnahmsweise in der Schule nachgeholt werden – die Schulen stellen für diese Nachtests dort einen geeigneten Raum und Aufsichtspersonal zur Verfügung. Aber auch hier testen sich die Schülerinnen und Schüler selbst.
Bei einem positiven Testergebnis bleiben die Betroffenen zu Hause, informieren die Schule und nehmen Kontakt zu einem Arzt oder einem Testzentrum auf, um einen PCR-Test zu veranlassen. Die Schule informiert das Gesundheitsamt. Bei einem Positivtest in der Schule muss die Schülerin oder der Schüler unverzüglich nach Hause fahren oder abgeholt werden."
Die Meldung ist vom 1.4.21, kurz bevor das Testen in den Schulen begann.
Niedersachsen führt verpflichtende Corona-Selbsttests für Schülerinnen, Schüler und Beschäftigte an Schulen ein / Tests müssen zweimal wöchentlich zu Hause vorgenommen werden | Nds. Kultusministerium
In NRW (https://www.schulministerium.nrw/selbsttests) heißt es z.B. "Für die Schülerinnen und Schüler finden die Selbsttests unter der Aufsicht des schulischen Personals mit grundsätzlich mindestens 48 Stunden Abstand statt." Und "schulisches Personal" sind eben am Ende in der Praxis die Lehrer.
Der niedersächsische Umgang mit Selbsttests an Schulen unterscheidet sich tatsächlich deutlich von dem Vorgehen in NRW:
"Für die Schülerinnen und Schüler werden die Corona-Selbsttests ausschließlich in der Schule durchgeführt. Es ist nicht zulässig, sie den Schülerinnen und Schülern nach Hause mitzugeben." Zitat aus demselben Text, aus dem Adsche zitiert hat.
Ob da mal jemand Vergleiche angestellt hat. Zumindest ist es doch augenfällig, dass in NRW den Eltern bzw. den Schüler*innen weniger zugetraut wird. Und es ist doch wenig sinnvoll, dass Schüler*innen erst in die Schule fahren und ins Schulgebäude kommen, wo sie mit anderen zusammentreffen, und dann ggf. via Schnelltest feststellen, dass sie eigentlich das Haus erst gar nicht hätten verlassen dürfen.