Beiträge von Ullie

    Inzwischen hat auch die Stadt Hannover aufgeholt und auf der Hildesheimer Straße im hannoverschen Stadtgebiet einen Radfahrstreifen auf der Hildesheimer Straße angelegt.

    Dafür wurde eine Fahrspur, die bisher für den Autoverkehr reserviert war, umgewandelt. (Auf dem Foto stadtauswärts wenige hundert Meter vor der Stadtgrenze nach Laatzen.)

    Hier der Link zur alten googlestreetview-Ansicht:

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    Allerdings ist im Bereich der Bushaltestelle am Brabrinke alles beim Alten geblieben. Schade. Die Idee, den Radverkehr hinter der Bushaltestelle lang zu führen ist allerdings nicht unbedingt nur schlecht. Daraus entsteht jedoch wieder ein Flickenteppich, wie diese Fotos zeigen, die ich stadteinwärts fahrend aufgenommen habe:

    1. Radfahrstreifen ohne Rotmarkierung auf der Fahrbahn.

    2. Im Kreuzungsbereich dann mit Rotmarkierung:

    3. Im Bereich der Bushaltestelle Hochbordradweg mit grauem Verbundsteinpflaster und rot geklinkerten Markierungsstreifen:

    4. Zurück auf den Radfahrstreifen, der auf die Fahrbahn markiert ist. Ohne Rotmarkierung, aber mit Mini-Baken auf weißer Leitschwelle:

    Soll man sich jetzt freuen über den Radfahrstreifen auf der Hildesheimer Straße trotz der unterschiedlich gestalteten Radverkehrsführung? Oder gerade wegen der unterschiedlich gestalteten Radverkehrsführung im Omnibus-Haltestellenbereich?

    Früher war die Omnibushaltestelle Am Brabrinke in der Seitenstraße angeordnet. Das ist ein weniger attraktiver Standort, schlechter ersichtlich und verbunden mit längeren Umsteigewegen. Hier der Link zur alten Googlestreetview-Ansicht:

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    Die Gehwege in der Otterloher Straße in Richtung [Zeichen 206] sind doch erst 20 Meter davor für [Zusatzzeichen 1022-10] . Die gesamten Gehwege vorher in Richtung [Zeichen 206] haben kein [Zusatzzeichen 1022-10] . Wer ist so blöde und fährt für 20 Meter auf dem Gehweg, um dann einen Boxenstopp einzulegen?

    Danke für den Tip eine kleine Rückwärtsfahrt auf mapillary zu machen. Ich hatte angenommen die Beschilderung, die auf dem von MTL verlinkten Foto zu sehen ist, nämlich VZ 1000-33 [Zusatzzeichen 1000-33] gilt schon vor der gezeigten Kreuzung.

    Tatsächlich gilt vor der Kreuzung Fußweg mit Radverkehr-Freigabe. Hier ist noch mal der Link von MTL:

    Und das ist der Link zu mapillary ca. 30 m davor:

    Mapillary cookie policy use

    Auf diesem Mapillary-Foto sieht man auch eine Verkehrsinsel, die wohl als Querungshilfe auch für den Radverkehr dienen soll.

    Und zwar für den Radverkehr, der in den Ort hinein fährt auf dem einseitigen Zweirichtungsradweg entlang der Landstraße, die auf den Ort zuführt.

    Vermutlich denken die Verkehrsplaner, der Radverkehr solle auf dem ca. 30m langen Fußwegstück stattfinden, zwischen der Einmündung Am Osterholz und der Verkehrsinsel, die als Querungshilfe dienen soll. Dieses Fußwegstück ist aber nur in Fahrtrichtung orts-auswärts für den Radverkehr freigegeben.

    Wer auf mapillary noch ein Stück weiter zurückfährt, der kommt an diese Stelle, an der der Bürgersteig für rund 50 m aufhört zu existieren:

    Nämlich vor dem Autohaus "Vorleitner": https://www.mapillary.com/app/?lat=48.00…437&focus=photo

    Das macht auf mich den Eindruck: Zu Fuß geht dort kein Mensch.

    Und wer noch weiter zurückfährt, der kommt an diese Stelle, die zeigt, dass für die gesamte Ortsdurchfahrt (Otterloher Straße, Münchner Straße) der Fußweg auf der Südseite für den Radverkehr in beide Richtungen freigegeben ist.

    Siehe zum Beispiel hier:

    Mapillary cookie policy use

    Oder hier:

    Mapillary cookie policy use

    Und vermutlich stört sich da auch kein Fußgänger daran, denn die Leute dort fahren ehe fast alle mit dem Auto, wenn sie ihre Grundstücke verlassen.

    Die Querungshilfe ist also auch für den Radverkehr, der auf dem Gehweg mit Radverkehrfreigabe auf der linken Seite durch den Ort fährt.

    Die Anfahrt zur Unfallstelle zeigt bereits die Gefahr.

    https://www.mapillary.com/app/?pKey=4663141613714951

    Bevor die freie Strecke mit Radstreifen auf der Straße beginnt, wechseln die Kfz bereits die Spur. Vielleicht hätte eine Markierung wie im Bsp. von Hannover dem Radfahrer das Leben gerettet.

    Allerdings ist die Situation auf meinem Bild aus Hannover deutlich überschaubarer.

    Es gibt an der Unfallstelle Habichtstraße in Hamburg 1 Linksabbiegespur für den Autoverkehr, die aber theoretisch auch vom Radverkehr benutzt werden darf, um direkt links abzubiegen , 2 Geradeausspuren für den Autoverkehr, 1 Geradeausspur nur für den Radverkehr, 1 kombinierte Rechtsabbiegespur für den Radverkehr und Autoverkehr. (Insgesamt 5 Spuren, davon 4 mit Autoverkehr)

    Kinder bis 10 Jahre dürfen auf dem Gehweg fahren. Ich fürchte sehr viele Kinder im Alter von 11, 12 vermutlich auch noch viele mit 13 Jahren und darüber einschließlich vieler Erwachsenen sind mit der Verkehrssituation in der Habichtsstraße überfordert. Vermutlich sind auch die meisten Autofahrer damit im Grunde genommen überfordert. Was dort Not tut wäre eine Reduktion der Fahrspuren und der Geschwindigkeit.

    Auf dem Foto aus Hannover gibt es nur eine Geradeausspur für den Autoverkehr und eine Geradeausspur für den Radvehrkehr, sowie ein kombinierte Rechtsabbiegespur, für den Auto und Radverkehr und einen Hochbord-Angebotsradweg für den Radverkehr, besonders für den Rechtsabbiegeverkehr aber auch Geradeaus-Radverkehr kann hier lang fahren, hat dann aber an der Ampel dieselbe Gefahr, in der auch Fußgänger schweben, nämlich von rechtsabbiegenden Fahrzeugen übersehen zu werden.

    (In Hannover sind es insgesamt 4 Spuren, davon sind 2 mit Autoverkehr belegt, 2 sind ausschließlich für den Radverkehr reserviert.)

    Hier das google-Satellitenbild: https://www.google.de/maps/@52.37397…m/data=!3m1!1e3

    Ob eine Rotmarkierung wie in Hannover in Hamburg dazu beigetragen hätte, den Unfall zu vermeiden, ist vermutlich nicht so einfach zu beantworten, wie es zunächst vielleicht den Anschein hat. In Hamburg im Beispiel der Unfallstelle in der Habichtstraße ist ja der Rechtsbabbiege-Radverkehr auf einer gemeinsamen Fahrspur mit dem Autoverkehr. Wäre in Hamburg die Geradeausspur für den Radverkehr rot markiert, dann würden weniger aufmerksame Autofahrende möglicherweise sehr leicht Radfahrende übersehen, die sich auf der gemeinsamen Auto- und Radverkehr-Rechtsabbiegespur befinden. Es könnte sein, dass Autofahrende nur im Bereich der Rotmarkierung überhaupt mit Radfahrenden rechnen.

    Das auf dem Mapillary-Foto ist doch wohl Irrsinn, oder?

    Was mich irritiert ist die Verwendung des Verkehrszeichens [Zusatzzeichen 1000-33] VZ 1000-33 ( https://de.wikipedia.org/wiki/Bildtafel…,_StVO_1997.svg )

    In Hannover wird es nach meiner Beobachtung nur dort angewendet, wo ein an der Bodenmarkierung deutlich erkennbarer Hochbord-Fahrradweg neben einem Gehweg angelegt ist. Manchmal war dort vorher so beschildert: [Zeichen 241-30]

    Auf dem Mapillary-Foto sieht es so aus, als sei Fußverkehr nicht vorgesehen. https://www.mapillary.com/app/?lat=48.00…191950464396285

    Die Stelle auf Mapillary

    Dieser Unfall wird Wasser auf den Mühlen der Leute sein, die fordern den Fahrradverkehr dadurch zu verbessern, dass der Fahrradverkehr vom Autoverkehr möglichst überall abgeschottet wird. :(

    Ich hab' den Mapillary-Link angeklickt und bin dann "im Rückwärtsgang" gefahren. Dann entdeckt man, dass der Radverkehr (Geradeausverkehr Richtung Unfallstelle) auf dem Zuweg zur Unfallstelle auf einem benutzungspflichtigen Radweg entlanggeführt wird. Bis hier bin ich zurückgefahren:

    Mapillary cookie policy use

    (Einmündung Thielostraße in die Habichtstraße (in der der Unfall passierte).

    Wenn man von dieser Stelle in Richtung Unfallstelle fährt, dann sieht man, der benutzungspflichtige Radweg befindet sich in einem elenden Zustand, ist von der Fahrbahn aus schlecht einsehbar und genügt nicht den aktuell gültigen Radwegbreiten.

    Trotzdem ist er benutzungspflichtig, was dazu beiträgt, dass der Fahrradverkehr auf der Habichtstraße erst ab der Stelle, an der der Unfall passierte, überhaupt in das Blickfeld der Autofahrenden gelenkt wird. In Höhe der Unfallstelle gibt es dann keinen Hochbordradweg mehr, der gesamte Radverkehr der vorher auf dem verdeckt gelegenen Hochbordradweg geführt wird, wird an der Stelle mitten zwischen die Fahrbahnen gelenkt, die für den Rechtsabbiegeverkehr und den Geradeausverkehr vorgesehen sind.

    Vermutlich würde der Fahrradverkehr besser wahrgenommen werden, wenn schon viel früher auf der Habichtstraße es legal möglich wäre, auf der Fahrbahn zu fahren.

    Trotzdem sollte es weiter möglich sein, Hochbord Rad zu fahren zum Beispiel durch die Ausschilderung Fußweg, Radfahrer frei oder durch die Beschilderung mit Radfahrer-Symbol, so dass der jetzt verpflichtende Radweg ein Angebotsradweg wäre oder einfach durch Weglassen des Radweg-Schildes an der Stelle die ich weiter oben verlinkt habe. Dann wäre es nämlich ebenfalls ein Angebotsradweg.

    Im Kreuzungsbereich, in der der Unfall passierte, sollte die zusätzliche Option geschaffen werden, Hochbord zu fahren.

    So ist zum Beispiel die Kreuzung Goethestraße/Brühlstraße in Hannover gestaltet:

    Die Reduktion der Fahrspuren zu Gunsten breiter Radfahrstreifen im Oberen Landweg in Hamburg erinnert mich an diese Vorgänge in Hannover:

    Bild vom Schiffgraben in Hannover im Bereich der Bahnunterführung.

    Die Anlage eines Radfahrstreifens von wenigen 100 m Länge auf dem Schiffgraben stadtauswärts im Bereich der Bahnunterführung führte zu heftigen Diskussionen. Im Kommunalwahlkampf grätschte dann der Verkehrsminister und CDU-Landesvorsitzende Althusmann dazwischen:

    "Verkehrsministerium verbietet Radweg am Schiffgraben in Hannover

    Die Stadt Hannover muss den Pop-up-Radweg am Schiffgraben wieder zurückbauen. Das hat das Landesverkehrsministerium angeordnet. Eine besondere Gefahr für Radfahrer und Fußgänger gebe es dort nicht, so die Argumentation." HAZ vom 7.9.2021

    Verkehrsministerium verbietet Radweg am Schiffgraben in Hannover
    Die Stadt Hannover muss den Pop-up-Radweg am Schiffgraben wieder zurückbauen. Das hat das Landesverkehrsministerium angeordnet. Eine besondere Gefahr für…
    www.haz.de

    Zum Glück für den Radverkehr konnte er seine Position nicht durchsetzen.

    Siehe auch hier im Forum: Radfahrstreifen Schiffgraben Bahnunterführung

    Das ist clever; die Tramgleise stellen die perfekte Ausrede dar, warum der Radstreifen viel zu schmal ist.

    Schwierig zu schätzen, aber selbst inklusive der Gosse können das keine 1,5 Meter sein (vorausgesetzt, die Straßenbahn hat Normalspur).

    "Die Breite [des Radfahrstreifens] wird einschließlich des Zeichens 295 [das ist der 25 cm breite Breitstrich] gemessen. Laut VwV-StVO ist die Mindestbreite 150 cm, möglichst 185 cm. Die ERA gibt größere Breiten als erforderlich an, wenn Parkstände neben dem Radweg sind. An kurzen Engstellen ist jedoch unter Wahrung der Verkehrssicherheit auch eine geringere Breite zulässig. Radfahrstreifen sind in Kreisverkehren nicht zulässig."

    Darf eigentlich die Gosse auch in die Breite des Radfahrstreifens mit eingepreist werden?

    Nicht nur viele SUV's, sondern auch viele Kleintransporter dürften die 2,8 t Grenze überschreiten.

    Der hier, ein Renault traffic, bleibt allerdings knapp drunter.

    Allerdings befürchte ich ohnehin, dass das unzulässige Gehwegparken mit einem dafür zu schweren Fahrzeug noch nicht automatisch als Sachbeschädigung gewertet wird. X/

    Gibt es eigentlich eine Studie, wie hoch der Anteil bei Kindern und Jugendlichen ist, die aufgrund einer asymptomatischen und daher unbemerkten Infektion bereits immun sind?

    Das fände ich auch interessant, leider ist mir keine solche Studie bekannt. Und ich weiß auch nicht, ob asymptomatisch Corona-Erkrankte (Kinder und Erwachsene) genau so gut geschützt sind, wie solche Erkrankte, die Symptome hatten.

    In diesem Artikel auf Pharmazeutische-Zeitung.de vom 21.5.21 wird beschrieben, dass es nur schwer möglich ist, zuverlässig festzustellen, ob eine Corona-Erkrankung zu einem früheren Zeitpunkt stattgefunden hatte:

    "Gerade bei milden Verläufen könnte die Antikörperproduktion auf das Coronavirus so gering sein, dass Antikörpertests trotz positiver PCR-Testung negativ ausfielen. Diese Konstellation habe man häufig gesehen. Zudem könne ein Antikörpertest auch über Keuzreaktivität falsch positiv ausfallen, sagte Müller. Vor diesem Hintergrund sei es gut, dass der Genesenenstatus über einen positiven PCR-Nachweis definiert werde und nicht über Antikörpertests."

    Geschützt vor Covid-19: Wie man Immunität nachweist | PZ – Pharmazeutische Zeitung

    Wenn eine asymptomatische Infektion stattgefunden hatte, und es wie beschrieben nicht wirklich zuverlässig möglich ist nachzuweisen, ob eine asymptomatische Infektion stattgefunden hatte, dann kann man auch nicht prüfen, ob eine asymptomatische Infektion zu einer Immunität beiträgt. Eine Möglichkeit das trotzdem herauszufinden, wären regelmäßige Tests, bei denen asymptomatisch Erkrankte erkannt werden können. Aber das Testen wird ja aktuell gerade heruntergefahren (Stichwort: Keine kostenlose Bürgertests mehr.)

    Für an Corona-Erkrankte und wieder Genesene gilt aber, dass man davon ausgeht, dass die Immunität nur für ein halbes Jahr gegeben ist.

    Ich befürchte, dass sich aufgrund der unklaren Datenlage viele Menschen, die eine Impfung ablehnen, sich der falschen Hoffnung hingeben, dass sie ja möglicherweise sowieso schon immun seien und deshalb auch keine Impfung nötig hätten. Aber diese sehr fragwürdige Vorstellung bekämpft man nicht mit Maßnahmen, die auf eine Impfpflicht hinauslaufen. (Zum Beispiel 2G in allen Lebensbereichen.)

    Naja, da muss man unterscheiden, was du privat für richtig hältst du was dir Polizei/Bussgeldstelle/etc. dir empfehlen sollten.

    Offiziell darfst du nicht ausweichen und begehst damit eine Ordnungswidrigigkeit, die bestraft werden kann.
    Privat würde ich das wohl so ähnlich machen. Schön ist aber anders.

    Weil... schlussendlich werden hier Radfahrer mal wieder als Verkehrsteilnehmer zweiter Klasse behandelt und genau das nervt.

    Wie weit dürfte denn der Schlenker nach rechts in einem solchen Falle ausfallen?

    Bei der gelben Variante fahre ich immerhin mindestens mit dem Fahrrad-Lenker bereits im Luftraum des Fußweges. Der rote Schlenker ist ganz bestimmt nicht mehr ordnungsgerecht, aber zumindest so weit von der Beifahrertür weg, dass kein Dooring-Unfall droht. bei Schwarz empfiehlt sich Tempo-Reduktion, um die Dooring-Unfallgefahren zu mindern.

    Jede Wette: Der Autofahrer (und vielerorts auch die Polizei) sagt: Die Radfahrer sollen sich mal nicht so anstellen.

    Das heißt also: dieses beschwichtigende "Ist doch nicht schlimm, wenn ein Auto (halb) auf dem Radweg steht, sie können doch mal kurz einen Schlenker nach rechts machen" seitens der Polizei würde jetzt 55 Euro kosten.

    Unabhängig von der Höhe der Strafe: auf dem Gehweg fahren ist verboten. Solche Tipps kann die Polizei sich schenken.

    Einen Schlenker nach rechts würde ich zum Beispiel in einem solchen Fall machen:

    Wenn man sicher sein will, nicht in eine sich plötzlich öffnende Autofahrertür zu fahren, dann muss man ohnehin schon ziemlich weit rechts fahren auf dem schmalen Radweg. Will man es im Fall eines solchermaßen falsch parkenden Autos richtig machen (und nicht auf den Gehweg ausweichen und nicht in der Dooring-Zone fahren), dann kann man eigentlich nur deutlich das Tempo reduzieren. Trotzdem würden viele wohl sagen, hab dich nicht so, ein kleiner Schlenker nach rechts, oder auch ein bisschen Vertrauen auf den Beifahrer beim Türöffnen. Das ist doch keine Behinderung. :cursing:

    Oder eine vernünftige Förderung von Velomobilen - mit Fertigung in größerer Stückzahl und mit serienmäßiger E-Unterstützung (nicht nur fürs Anfahren und Berge, auch für so Sachen wie Lüftung, Heizung, Beleuchtung, Kameras (statt Spiegel), Scheibenwischer, etc.) könnte man da ziemlich viel bewegen.

    Ich bin ganz und gar kein Freund von solchen "Velomobilen", sondern sehe vielmehr die Gefahr, dass sich das dann doch wieder zielstrebig in Richtung Monster-SUV entwickelt. Trotzdem die Nachfrage, weil das in deinem Beitrag nicht erwähnt wurde: Wie schnell sollen denn diese Velomobile fahren können? Unterstützung bis 25 km/h wie beim Pedelec? Und welche maximale Motorunterstützung würdest du für angemessen halten?

    Das sind wichtige Fragen, denn im Prinzip ist es durchaus möglich ein tonnenschweres SUV mit mehreren hundert PS zu bauen, bei dem die Geschwindigkeit so vom Fahrer reguliert wird, dass der Fahrer wie bei einem Fahrrad mit einer Kurbel pedaliert und damit die Geschwindigkeit bestimmt. Das könnte dann bedeuten weitgeh4end widerstandsfreies Pedalieren mit 60 Umdrehungen pro Minute entspricht 120 km/h. Ein "Velomobil" würde ich das dann nicht mehr nennen. Aber welche Grenzen gelten für ein Velomobil?

    Noch ein Velomobil, oder schon ein Auto:

    Bei diesem Fahrzeug ist das so eingerichtet, dass das Pedalieren als Motorsteuerung dient. So berichtete es mir der Fahrer. Selbst gefahren bin ich damit noch nicht.

    Es würde die Falschparker meiner Ansicht nach wesentlich härter treffen, wenn bei einer Behinderung das Fahrzeug immer (auf Kosten des Halters/Fahrers) "umgesetzt" werden müsste.

    Leider ist es meine Erfahrung, dass ein Umsetzen nur in ganz gravierenden Fällen von Falschparken vorgenommen wird. Mitarbeiter des Verkehrsaußendienstes, die ich danach fragte, begründeten das mit den angeblich hohen rechtlichen Hürden. Dazu kommt anscheinend eine Verpflichtung der Verkehrsbehörden, zunächst den Halter zu informieren und ihm die Gelegenheit zu geben, das Fahrzeug umzuparken. Eigentlich bräuchte es keine Bußgelder für's Falschparken, wenn immer dann, wenn einer falsch parkt, auf Kosten des Fahrzeughalters das Fahrzeug umgesetzt wird. (Ohne vorher anzurufen!) Die Kosten für's Umsetzen sind vermutlich höher als die 55 € für's Falschparken. Das falsche Halten (zum Beispiel auf Radfahrstreifen) wäre dann aber immer noch ein Problem, weil diese Halteverstöße zu kurz sind, um ein Umsetzen einzuleiten.

    Beispiel: Das graue Auto blockiert zwar den halben Gehweg und die Bordsteinabsenkung (Stichwort Barrierefreiheit), das ist aber laut Verkehrsbehörde kein ausreichender Grund dafür, das Fahrzeug umzusetzen:

    Ganz am Rand: Ich habe zufällig neulich gelesen, wie die Strafen in GB funktionieren.

    Wen es interessiert:

    Bei Geschwindigkeitsverstößen verstehen die überhaupt keinen Spaß. Bereits eine Überschreitung um 1 mph kostet 100 Pfund und bringt 3 Punkte. Die Punkte bleiben 3 Jahre gültig und bei 12 ist der Führerschein weg.

    Falsches Parken geht ab 80 Pfund los. Wer innerhalb von 14 Tagen zahlt, zahlt nur die Hälfte. Wer gefährdend parkt, zahlt ab 100 Pfund und bekommt auch 3 Punkte.

    Bei Wiederholungstätern wird dann in Tagessätzen gerechnet. Die billigen Verstöße kosten knapp ein Wocheneinkommen.

    Allerdings frage ich mich, ob das dann auch tatsächlich dazu beiträgt, dass in Großbritannien die Geschwindigkeits-Beschränkungen tatsächlich eingehalten werden. Und ob in Großbritannien deutlich mehr Kontrollen, weniger oder genau so viele wie in Deutschland stattfinden. Höhere Strafgelder für zu schnelles Fahren kann ja auch zur Folge haben, dass dann auf häufige Geschwindigkeitskontrollen verzichtet wird.

    Dasselbe gilt für höhere Strafen für Falschparken. Wird in GB seltener falsch geparkt, weil die Strafen höher sind?

    Ich erhoffe mir ja mehr Bewegung bei der Bereitstellung von Lieferfahrzeug-Halteplätzen und Handwerker-Halteplätze. Leider ist es ja so, dass selbst betroffene FußgängerInnen (und RadfahrerInnen) gerade gegenüber Handwerkerfahrzeug- und LieferfahrzeugfahrerInnen sehr milde gestimmt sind. "Diese 'Armen' können ja nicht anders, es gibt ja so wenig Stellplätze.", heißt es dann schnell. Sie könnten meines Erachtens schon richtig halten, wenn es dafür mehr Lieferhalteplätze geben würde, die zudem konsequent von Falschparkern freigeräumt würden. Allerdings müssten dafür dann Parkplätze für den übrigen Autoverkehr umgewidmet werden. Mit der Begründung, dass dafür Lieferfahrzeug-Stellplätze geschaffen werden, sollte das doch eigentlich gut funktionieren. Trotzdem fällt es vielen Verantwortungsträgern für Verkehrs-Fragen anscheinend nicht leicht.