Vielleicht habe ich ihre Kritik ja falsch verstanden. Was also bitte ist genau die Kritik an dem abgebildeten Radweg?
Dass der Belag völlig ungeeignet ist und dazu noch in einem grottenschlechten Zustand, darüber sind wir uns vermutlich schnell einig.
Wäre es besser, den Radweg beidseitig als separaten Zweirichtungsradweg anzulegen? Dazu müsst man Genaueres wissen über die Örtlichkeiten.
Wäre es besser den Radweg ganz zu schließen und der Natur zurückzugeben? Das ist ganz sicher richtig, wenn - ja wenn dort nur wenig Autoverkehr auf der Landstraße stattfindet und ein Tempolimit deutlich unter Hundert gilt. Oder wenn es berechtigte Hinweise gibt, dass im Gegenzug einer Begrünung des Radweges die genannten Bedingungen mit einhergehen.
Wäre es besser den vorhandenen Radweg deutlich zu verbreitern und mit einem gut befahrbaren Belag zu versehen? Dass hielte ich für sinnvoll wenn dort ein hohes Auto-Verkehrsaufkommen mit hohen Geschwindigkeiten stattfindet, an dem sich absehbar auch nichts ändern wird. Ob ein Ein- oder ein Zwei-Richtungsfahrweg gut ist, hängt letztlich auch davon ab, über welche Streckenabschnitt der sich erstreckt und ob zum Beispiel dauernd kleine Ortschaften passiert werden, wo dann jedes mal ein Seitenwechsel stattfindet.
Auch die Kreuzungsgestaltungen spielen eine Rolle. Wenn Kreuzungen so gestaltet werden, dass für den Radverkehr eine sichere Geradeausfahrt möglich ist, ohne anhalten zu müssen und abbiegende oder auffahrende Autos wartepflichtig sind gegenüber dem Fahrrad-Geradeausverkehr, dann kann auch ein einseitiger separater Zweirichtungsradweg eine sichere Lösung sein.
Aber das beste ist natürlich eine Fahrbahn mit wenig Autoverkehr und garantiert langsamen Autoverkehr, nicht schneller als 60 km/h.
Das soll jetzt aber nicht heißen, dass der Radverkehr auf allen anderen Landstraßen verboten werden soll! Leider ist dieses Verbietenwollen des Radverkehrs auf der Fahrbahn oft der Hintergrund dafür, dass Radwege oder so was wie Radwege angelegt werden und trotz erbarmungswürdig schlechtem Zustand als benutzungspflichtig beschildert werden.