Gestern begegnete mir ein solches Fahrzeug, was wohl gerne ein Linienbus wäre:
Woran erkenne ich denn als Verkehrsteilnehmer, dass es sich tatsächlich um einen Linienbus handelt, der dort mit eingeschalteter Warnblinklichanlage steht und § 20 Abs. 4 StVO auslöst und nicht um ein kleines Wohnmobil, das mit der Warnblinklichtanlage das Haltverbot außer Kraft setzen möchte? Die üblichen Merkmale wie die Matrix-Anzeige einer Buslinie mit Fahrziel fehlen ja an diesem Fahrzeug genau wie bei den so genannten Anruf-Sammel-Taxis.
Natürlich kann ich als rücksichtsvoller Verkehrsteilnehmer auch einfach davon ausgehen, dass das alles seine Richtigkeit haben wird, aber gerade bei der Schrittgeschwindigkeit bei eingeschalteter Warnblinklichtanlage wäre es ja interessant zu wissen, ob man sich da womöglich eher zum Affen macht.
Warum hast du Angst, dich "zum Affen zu machen"?
Wenn das Fahrzeug ein Wohnmobil ist, dann darf es dort halten, um zum Beispiel jemanden ein- oder aussteigen zu lassen. Allerdings darf der Fahrer nicht das Warnblinklicht einschalten.
Schaltet der Fahrer das Warnblinklicht trotzdem ein, dann macht der sich doch nur selbst zum Affen.
Dass du nur mit Schrittgeschwindigkeit an dem haltenden Fahrzeug vorbeifahren darfst, wenn es ein Linienbus ist, bedeutet doch nicht, dass du schneller als mit Schrittgeschwindigkeit daran vorbeifahren musst, wenn es sich zum Beispiel um ein Wohnmobil handelt.
Es ist gut möglich, dass ein Wohnmobil an einer Bushaltestelle hält, um zum Beispiel ein Kind aussteigen zu lassen. Und ebenso gut ist es möglich, dass das Kind unachtsam auf die gegenüberliegende Seite läuft. Dann hast du mit Schrittgeschwindigkeit gute Chancen, rechtzeitig zu reagieren, um einen Unfall zu vermeiden.
Kommt es immer wieder vor, dass an der Bushaltestelle Autofahrer*innen halten, um zum Beispiel Brötchen beim Bäcker zu kaufen, dann sollte die Bushaltestelle zusätzlich mit einem Halteverbot abgesichert werden, sodass dort nur noch Linienbusse halten dürfen. Und dann ist dir klar, dass es ein Linienbus ist, denn wer anders dürfte dann nicht mehr dort halten.
Ganz klar ist die Sache mit dem oben gezeigten Schild.
Das sollte allerdings mal dringend überarbeitet werden.
Schließlich ist auf dem heutigen Achtung Kinder Schild auch nicht mehr das brave Geschwisterpaar drauf, dass auf dem orangen Schulbusschild überlebt hat.
Leider kann meines Wissens das oben gezeigte orangefarbene Schulbus-Schild nicht an Linienbussen angebracht werden, selbst dann nicht, wenn, wie es in vielen Gegenden üblich ist, der Linienbus vor allem von Schulkindern benutzt wird.