Beiträge von Ullie

    Ich bezweifle, dass dieses Filmchen irgendwas mit Historie zu tun hat. In der Tat wären mir persönlich für den vermeintlichen Zweck(?) aktuellere Situationen eingefallen:

    1. Schröder/Fischer verkünden den Ausstieg Deutschlands aus der Atomenergie. Mercedes bremst.
    2. Merkel/Gabriel verkünden den Ausstieg vom Ausstieg: Mercedes fährt sie um.

    Die Studenten hätten wohl schlechte Karten, wenn ihr Professor CDU-Anhänger ist. Insofern haben sie halt den Hitler gewählt. Da sind sie auf der sicheren Seite. :)

    PS:

    3. Nach ein paar Jahren kommt dann plötzlich doch der Ausstieg, allerdings 10 Quintilliarden Euro teurer als zuerst: Steuerzahler stürmen den Reichstag.

    Ein Missverständnis?

    ich meinte den Mercedes-Imagefilm, in dem Bertha Benz als die Autofahr-Pionierin inszeniert wird.

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    Der andere Film, in dem ein selbstfahrendes Mercedesfahrzeug einen Zeitsprung nach 1889 macht (das ist übrigens ein Jahr nach der Autofahrt von Bertha Benz aus dem anderen Film), um Adolf tot zu fahren, der ist ja, wenn ich's richtig verstanden habe, gar nicht von Mercedes. (Oder vielleicht doch und Mercedes tut nur so, als ob sie damit nichts zu tun hätten.)

    "Mit einem provokanten Werbevideo haben Studenten der Filmakademie Baden-Württemberg den Unmut des Autobauers auf sich gezogen. In dem Video erkennt eine Daimler-Limousine dank seiner Technik Gefahren, "bevor sie entstehen" - und tötet dabei kurzerhand den jungen Adolf Hitler. Die Macher mussten in das Video auf Wunsch des Autoherstellers nachträglich Hinweise einfügen, dass Daimler mit dem Spot nichts zutun hat."

    ntv vom 25.8.2013 https://www.n-tv.de/panorama/Daiml…le11228441.html

    Kurios und ebenfalls völlig unhistorisch: Ähnlich wie die Dorfbevölkerung in dem Mercedes-Film über Bertha Benz wird die Bevölkerung von Braunau am Inn im Jahr 1889 (Hitlers Geburtsjahr), in dem Film, mit dem Mercedes angeblich nichts zu tun hat, als dümmliche Dorfbevölkerung dargestellt. Und Braunau wird als kleines Bauerndörfchen dargestellt.

    Tatsächlich ist Braunau da schon sehr lange eine relativ große Stadt mit 4.500 Einwohnern (1869) und 6000 Einwohnern (1900).

    https://www.land-oberoesterreich.gv.at/files/statisti…stand_40404.pdf

    Ich frage mich langsam, wie oft solche Filmchen wohl geguckt werden und ob diese oft krassen Fehlinformationen und historischen Unwahrheiten wohl sehr weit und intensiv Verbreitung finden in den Köpfen der Betrachter. Wer so was unkritisch konsumiert, der denkt dann, Hitler sei in einem kleinen Dorf geboren. Sieht man sich allerdings sein Geburtshaus an, dann kommt man schon dahinter, dass das nicht hinhauen kann:

    https://upload.wikimedia.org/wikipedia/comm…itlerhaus_2.jpg

    Oder Bertha Benz hat die Frauen davon befreit als Zugtiere vor einen Pflug gespannt zu werden, um noch mal auf den Mercedes-Image-Film über Bertha Benz zurückzukommen.

    Nach einem Haar braucht man in diesem Imagefilm nicht suchen, da steckt ja ein kompletter Flokati drin. Zumindest wenn man ihn unter historischen Aspekten betrachtet. Nun ja, ein Imagefilm hat ja auch nicht die Aufgabe, historische Aufklärungsarbeit zu betreiben, sondern er soll Werbung für Mercedes machen. Und so gesehen ist er geschickt inszeniert.

    Vielen Dank, dass du so aufmerksam die Rossegger-Erzählung gelesen hast. Tatsächlich gibt es da Ähnlichkeiten, was die erstaunliche Wirkung eines scheinbar selbstfahrenden Fahrzeuges angeht. In der Rosseger-Erzählung ist es aber ein um ein vielfaches größerer Eisenbahnzug. Und das war rund 35 Jahre vor Bertha Benz's Autoausflug von rund 100 km, für die sie rund 12 Stunden benötigte.

    Vor dem ersten Weltkrieg lag die durchschnittliche Reisegeschwindigkeit der Eisenbahn bei 60 km/h. Die Gesamteisenbahnstrecke in Deutschland betrug 1885 übrigens rund 40.000 km.

    Damit steht die Frage im Raum, warum Bertha Benz nicht einfach die Eisenbahn genommen hat, um von Mannheim nach Pforzheim zu gelangen. Die Eisenbahnstrecke verläuft übrigens nicht weit entfernt von der von Bertha Benz gefahrenen Strecke. Und Bertha Benz hat die Eisenbahnstrecke vermutlich mindestens einmal irgendwo gekreuzt auf ihrer Fahrt.

    Was im Film noch fehlt, vermutlich weil es nicht im Mercedes-Firmeninteresse ist, diesen Appell in einem Imagefilm bekannt zu machen: "Noch als 90-Jährige appellierte Bertha an alle Autofahrer: „Bitte, fahrt nicht so schnell. Ihr bringt nicht nur Euer eigent Leben, sondern auch das Eurer Mitmenschen in Gefahr.“" aus: DLF Kalenderblatt vom 5.8.2018 https://www.deutschlandfunk.de/bertha-benz-au…ticle_id=424664

    Bertha Benz wurde 1849 geboren, es war also 1939, als sie das sagte. Im selben Jahr baute Mercedes an einem Rekordrennwagen (T80) mit 3500 PS (sic!) der 600 km/h schnell fahren und einen neuen Geschwindigkeitsweltrekord für Landfahrzeuge aufstellen sollte.

    https://de.wikipedia.org/wiki/Mercedes-Benz_T_80

    Ob das wohl der 90-jährigen Auto-Pionierin bekannt war?

    Dass die Rahmenbedingungen im Film des Dramas wegen überspitzt dargestellt werden, finde ich weniger empörend als du. So lassen Länge und Art der Darstellung doch eindeutig erkennen, dass es sich um einen Imagefilm und nicht um eine historisch informierte Dokumentation handelt. Was das Frauenbild angeht, trafen auch radfahrende Frauen seinerzeit auf wenig Akzeptanz und es wurde bis hin zu medizinischen Erklärungen kaum ein Mittel ausgelassen, ihnen das Radfahren zu verbieten.

    Es gibt da eine Erzählung von Peter Rossegger, das ist der Autor unter anderem von der Erzählung "Als ich Christtagsfreude holen ging". Sie wird regelmäßig in der Weihnachtszeit im Fernsehen als Film gezeigt.

    In der Erzählung, die ich meine, erzählt der Autor Erlebnisse aus seiner Kindheit. Rossegger ist 1843 geboren. Etwa mit 10 bis 12 Jahren hat er mit seinem Paten, den Knierutscher-Jochem eine Wallfahrt unternommen. Und dabei lernt er die Eisenbahn kennen. Ebenso sein Pate. Das war immerhin rund 35 Jahre vor 1888, als Bertha Benz ihre Autofahrt unternahm. Diese Geschichte im Hinterkopf hat der Mercedes-Imagefilm auch als Image-Film einfach zu weit überzogen.

    Zum Vergleich hier ein Link zu der Rossegger-Erzählung "Als ich das erstemal auf dem Dampfwagen saß" auf einer Seite von Projekt Gutenberg.de

    https://www.projekt-gutenberg.org/rosegger/waldbaur/waldb141.html

    Dieser Mercedes Benz-Imagefilm lässt keine Stereotype aus, um das Automobil als fortschrittliches Verkehrsmittel anzupreisen.

    Besonders raffiniert gemacht: Es gelingt dem Filmteam

    Frauenemanzipation und Autonutzung gleich zu setzen.

    Die Dorfbevölkerung wird in einer Art und Weise dargestellt, als habe man es durchweg mit Menschen mit geistiger Behinderung zu tun.

    Die Anfangsszene, in der 10 Frauen einen Pflug ziehen (fehlt nur noch, dass der Bauer, der den Pflug lenkt, mit der Peitsche auf die Frauen eindrischt) entbehrt vermutlich jeglicher historischen Grundlage.

    Religion wird darin als Hexenglaube definiert. Und die Dorfbevölkerung wird als mordlüsternde Meute dargestellt, die kurz davor steht, die Protagonistin zu lynchen.:thumbdown:

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    Alleine schon für diesen Satz

    sollte man dem Schreiberling die Lizenz entziehen.

    Wenn er Studien anführt und vorne schreibt, dass diese etwas "belegen", dann darf er hinten nicht "sein soll" schreiben, sondern muss "ist" schreiben.

    Hat was mit Logik und Semantik zu tun.

    Logik und Semantik würde der Autor auch dann gerecht werden, wenn er schreibt: "Auch wenn Studien angeblich belegen, dass das Radeln auf der Fahrbahn inmitten der Autos grundsätzlich sicherer als die Nutzung eines Geh- und Radweges sein soll:"

    Das wiederum traut er sich nicht zu schreiben, obwohl es genau das Dilemma umreißt, in dem sich dieser Dammann vom Wochenblatt befindet.

    Es ist ja nicht so, dass alle Fahrradfahrenden davon überzeugt sind, dass das Fahren auf der Fahrbahn sicherer ist als das Fahrradfahren auf dem Gehweg. Es ist ferner nicht so, dass alle Fahrradfahrer*innen, die lieber auf dem Gehweg fahren als auf der Fahrbahn, das mit dem bedingten Vorsatz tun, wenn mir ein Fußgänger quer kommt, dann klingele ich den zur Seite, wenn er dann nicht springt, dann mangele ich ihn halt um.

    Ich befürchte, mit dem Verweis auf Studien, die belegen, dass es sicherer ist auf der Fahrbahn zu radeln, ist es nicht getan.

    Vielmehr ist vielen Fahrradfahrerinnen die Gefahr durch abbiegende Fahrzeugführer übersehen zu werden , nicht bewusst, oder sie sagen sich, da muss ich halt aufpassen, wenn ich eine Seitenstraße überquere.

    Und ganz viele Radfahrer*innen sind einfach "zu höflich", um die Fahrbahn zu benutzen. Sie wollen den schnelleren Autoverkehr nicht ausbremsen. Nicht zuletzt deshalb, weil sie das selbst von anderen Fahrradfahrer*innen erwarten, wenn sie selbst mal wieder im Auto unterwegs sind. Die "Nur-Radfahrer*innen" sind im ländlichen Stade ganz sicher noch stärker in der Minderzahl als in vielen Großstädten.

    Wenn man mal außen vorlässt, dass Dammann mit seinen Tiraden es möglicherweise vor allem darum geht, bei der autofahrenden Leserschaft zu punkten, wie sollte er denn seine LeserInnen für das Fahrradfahren auf der Fahrbahn gewinnen? Dass Dammann die Studien schlecht redet, die belegen dass es für Fahrradfahrer*innen sicher ist, die Fahrbahn zu benutzen, geht gar nicht. Aber ich fürchte es würde nicht ausreichen, wenn das Wochenblatt und andere Medien diese Studien fair darstellen würden und die daraus abzuleitenden Maßnahmen einfordern und unterstützen würden. Es überwiegt zu stark die starke "Autofixierung" in der Bevölkerung. Diese Fixierung auf das Verkehrssystem MIV muss grundsätzlich in Frage gestellt werden.

    und heise.de verharrt im letzten Jahrtausend, schließt Radfahrerinnen und Fußgängerinnnen aus :whistling:

    steht nicht viel drin.

    höchstens interessant:

    was auch immer damit gemeint ist: ausführlicher erläutert wird das im Artikel nicht.

    Dazu passt das hier:

    "Niedersachsen will mit digitaler Verkehrslenkung Staus vermeiden

    Niedersachsen setzt als erstes Bundesland auf weitgehend digitale Verkehrslenkung. Von den Echtzeitdaten aus Hannover sollen Autofahrer, Polizei und Veranstalter im ganzen Land profitieren. Die kostenlose Navigations-App der Verkehrsmanagementzentrale berechnet sogar, wo in Kürze Staus entstehen – und lotst Nutzer um sie herum." (HAZ-Printausgabe vom 8.1.2020)

    Hauptsache digital und Auto.

    In der Pressemeldung, auf der der Artikel fußt, heißt es: "Erstmals erhalten wir mit dem neuen System einen ganzheitlichen Überblick der Verkehrslage für Niedersachsen. Hieraus ergeben sich vollkommen neue Möglichkeiten für Verkehrslenkung und Verkehrsmanagement insgesamt."

    https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/akt…sen-196007.html

    Weder in der Pressemeldung noch in der HAZ wird angesprochen, dass es am intelligentesten wäre, wenn die KI (Künstliche Intelligenz) in dem neuen Verkehrslenkungssystem, von Leuten programmiert würde, die sanfte Mobilität in Form von ÖPNV, Fahrrad- und Fußverkehr stärken möchten. Entsprechend könnte bei zunehmendem Autoverkehr sofort dazu angeraten werden, auf sanfte Mobilität umzusteigen.

    Zu befürchten ist jedoch, dass das Verkehrslenkungssystem gleichzeitig benutzt wird (oder vielmehr dazu missbraucht wird), den nächsten Autobahn-, Bundesstraßen- und sonstigen Straßenausbau zu legitimieren.

    Moin,

    irgendwo hatte ich gelesen, man will jetzt im Harz tatsächlich Falschparker abschleppen...

    Das stelle ich mir mal vor. Man kommt mit der Familie bei -3°C nach einer Wanderung zum Abstellort irgendwo im Nirgendwo und das Auto ist weg. Bin grad nicht sicher ob ich da nicht doch ein bisschen Mitleid haben darf. Also zumindest mit den Kindern.

    Ich war im Jahr 1 v. Cor. hier an der Rappbodetalsperre wandern. Auf der linken Straßenseite (leider über Mapillary nicht erreichbar) war der Seitenstreifen über mehrere 100m vollgeparkt, obwohl auf dem kostenpflichtigen Parkplatz durchaus noch Platz frei war. Auf dem Mapillary-Bild sieht man hinten auch Fahrzeuge im absoluten Halteverbot.

    Andererseits ist der ÖPNV im Harz nun auch nicht sooo dicht, von daher kann ich verstehen, wenn man da eher mit dem Auto hin fährt. Dann aber eher auf einem legalen Parkplatz parken und nicht an den Hotspots.

    Ich habe nur ein mäßiges Verständnis dafür, dass man zu touristischen Zwecken mit dem Auto in den Harz fährt. Ich möchte das aber gar nicht nur den Autoausflüglern selbst anlasten. Die Straßen in den Harz sind vielfach riesig breit und schnell.

    Und die ÖPNV-Anbindung ist unter anderem aus diesem Grund schlecht.

    In Winterberg (Hochsauerland) war ich mal zu einem Seminar und habe dort festgestellt, dass Besucher eine Kurkarte kaufen müssen. Die berechtigt dann aber auch zur kostenlosen Nutzung des ÖPNV im Hochsauerland. Immerhin etwas. Aber nicht mal das gibt es im Harz.

    Stattdessen viele Tarifgrenzen und unterschiedliche Tarife, zum Beispiel gilt in dem einen Landkreis die Kindertarifgrenze bis 12, in dem anderen bis 14 Jahre. Wer hat da noch Lust sich auf das Abenteuer ÖPNV einzulassen?

    Hier ein Bild vom Bahnhof in Winterberg:

    Ich kann mir vorstellen, dass die ÖPNV-Verbindungen in den Harz oder ins Hochsauerland derzeit nicht so ausgelastet sind wie die Straßen, wenn dort der Schnee lockt. Der Autofahrer träumt halt davon, dass die Straßen alle frei sind und nur für ihn persönlich zur Verfügung stehen, wie es ihm die Autowerbung vorgaukelt.

    Außerdem wird sich der eine oder andere Autofahrer denken: Wenn ich schon einen Wagen mit Allrad-Antrieb gekauft habe, dann will ich den doch auch mal ausfahren können. Und wenn dann noch diese "Sportsgrößen" das vormachen:

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    "Wer jetzt erlaubterweise mit seinem Drahtesel auf dem Fußweg unterwegs ist, muss zwar auf die Fußgänger aufpassen. Denn die haben absoluten Vorrang vor den Radlern. Doch es ist davon auszugehen, dass die Radfahrer mehr Rücksicht auf die Passanten nehmen als die Autofahrer gegenüber den Radlern. Denn von solcher Rücksichtnahme auf die "schwächeren" Verkehrsteilnehmer war in den vergangenen Monaten in der Schölischer Straße herzlich wenig zu spüren." Da die Autofahrer*innen keine Lust haben, auf Fahrradfahrer Rücksicht zu nehmen, sollen jetzt die Radfahrer*innen auf Fußgänger Rücksicht nehmen. Und wenn das die Radfahrer*innen nicht tun, dann sind es böse Agro-Kampf-Radler. Fahren Sie aber weiter auf der Fahrbahn, die FahrradfahrerInnen, dann sind es unbelehrbare Leichtsinnige, die mit ihrem Fahrverhalten die Autofahrer*innen nötigen langsam zu fahren.

    So gesehen, wie es Damman vom Wochenblatt darstellt, sind die Radfahrer*innen jedenfalls in einer No-Win-Situation.

    Link zu dem Wochenblatt-Artikel:

    https://www.kreiszeitung-wochenblatt.de/stade/c-panora…ersteht_a188464

    In Hannover werden an Straßen mit Angebotsradwegen, also solche Radwege, die nicht mit einem blauen Schild Radweg ausgezeichnet sind, [Zeichen 237] oder mit [Zeichen 241-30], immer mal wieder dieses Schild aufgestellt:

    In Braunschweig werden ähnliche Schilder aufgestellt:

    Gibt es in Stade bereits auch Straßen an denen solche Schilder aufgestellt wurden? Und könnte das eine Verbesserung in der Schölischer Straße bedeuten?

    In Hannover stehen diese Schilder dann ein bis zwei Jahre an der selben Stelle und werden dann abgebaut und in anderen Straßen wieder aufgebaut. Die Fotos dürfen gerne verwendet werden, um entsprechende Vorschläge auch in anderen Kommunen wie in Stade anzuregen. Zum Beispiel auch dann, wenn ein Gehweg für den Radverkehr freigegeben ist, wie in der Schölischer Straße.

    "Feuerwerk ist wunderschön anzusehen, allerdings handelt es sich um hochexplosive Sprengstoffartikel, die nur unter bestimmten Sicherheitsbedingungen gezündet werden sollten. Wir möchten Ihnen die wichtigsten Sicherheitshinweise noch einmal in Erinnerung rufen ..."

    Quelle: https://www.pyroweb.de/weco-feuerwerk/

    Diese Aussage steht auf der Internetseite eines Anbieters von Silvesterfeuerwerk. Auf der Seite werden zahlreiche typische Feuerwerksprodukte der Kategorie F2 angeboten.

    Unter anderem dieser Klassiker des Silvesterfeuerwerks der Kategorie F2. Diese Angabe ist auf den Kanonenschlägen abgedruckt. Das sieht man in dem Foto sehr deutlich "KAT. F2"

    Sprengstoffartikel? In den in Deutschland F2 zugelassenen pyrotechnischen Sätzen ist kein Sprengstoff.

    Adsche, was soll diese Frage? Willst du mich hier lächerlich machen, weil ich darauf hingewiesen habe, dass es sich bei Silvester-Feuerwerksartikel um Sprengstoffartikel handelt?

    Damit machst du dich doch höchstens selber lächerlich.

    Vor allem aber frage ich mich, warum du die Bezeichnung "Sprengstoffartikel" ablehnst für Silvester-Raketen und Silvester-Böller? Was glaubst du denn, was da drin ist und die Dinger dazu bringt mit einem sehr lauten Rums zu explodieren?

    Wenn du meinst, das sei kein Sprengstoff, was ist es denn dann? Der Versuch Silvesterfeuerwerks-Artikel schön zu reden mit der Behauptung, da sei kein Sprengstoff drin, ist so ähnlich wie diese VW-Werbekampagne für den "Clean-Diesel":

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    "„Für die Zukunft des Feuerwerkes sehen wir schwarz, da es unserer Meinung nach für die Politik durch Corona ein passender Zeitpunkt war, das Feuerwerk zu Silvester grundsätzlich zu verbieten“, blicken Talfeuerwerk-Geschäftsführer Maik Lorenzen (39) und Marc Wroblewski wenig optimistisch in die Zukunft."

    Das ist ein bisschen dick aufgetragen, wie die Profiteure des Geschäftes, die Sprengstoff-Artikel an Privatpersonen verkaufen, jetzt Krokodilstränen vergießen. Schließlich wird es kein vollständiges Aus von heute auf Morgen geben. Und das groß angelegte von Profis veranstaltete Feuerwerkspektakel in Corona-Zeiten verboten werden mussten, sieht jeder sofort ein, der einmal bei einem solchen Feuerwerk dabei war.

    Ich hoffe sehr, dass Lorenzen und Wroblewski mit ihrer Einschätzung Recht behalten, und dass ab 2021 bundesweit die Ausnahmeregelungen an Silvester F2 - Feuerwerk an Privatpersonen verkaufen zu dürfen und dass F2 -Feuerwerk von Privatpersonen gezündet werden darf bundeseinheitlich dauerhaft außer Kraft gesetzt werden!

    Zumal es heutzutage zahlreiche sehenswerte Alternativen gibt, die nicht mit diesen Gefahren für Menschen, Tiere und Umwelt einhergehen wie das Silvesterfeuerwerk.

    "Das Problem ist jedoch: Feuerwerke unterliegen dem Sprengstoffrecht und sind damit Bundesangelegenheit. Die Stadt kann das Verbot nur aus Brandschutzgründen aussprechen."

    aus: "Umfrage: Was meinen Sie? Bürgerinitiative fordert Verbot von privater Böllerei"

    Von Helena Serbent, t-online.de vom 06.12.2018

    https://www.t-online.de/nachrichten/de…-silvester.html

    Und das wiederum bedeutet, dass bereits ein einziger Silvesterfeuerwerk-Fan, der gerne mit Sprengstoffartikeln hantiert, die sonst aus gutem Grund das ganze Jahr verboten sind, und der deshalb gegen ein kommunale Verbot klagt, ein solches auf kommunaler Ebene ausgesprochenes Verbot zu Fall bringen kann.

    Das Thema hat das Potenzial, den Bundestagswahlkampf mitzubestimmen, denn die Rechtsprechung zeigt, dass nur dann Bewegung in die Sache kommt, wenn auf Bundesebene das Sprengstoffgesetz entsprechend geändert wird.

    Ich bin mir jedoch sicher, dass in Kommunen, in denen ein Feuerwerksverbot gilt, schöner und entspannter Silvester gefeiert werden kann, als dort wo die Böller-Fans ein infernalisches Getöse veranstalten, die Straßen mit Pulverdampf einnebeln und dafür sorgen, dass man beim Neujahrsspaziergang durch einen knöcheltiefen Abfallteppich mit Böller und Raketenresten staksen muss.

    Youtube: Eine Führerstands-Mitfahrt in der Straßenbahn in der Silvesternacht 2019/2020. In Minute 11:00 bis 14:30 fährt die Bahn durch die Fußgängerzone Limmerstraße. (Das ist der Abschnitt zwischen den Haltestellen Küchengarten und Leinaustraße) Ein Begleitfahrzeug fährt der Bahn voraus, darin ein Mitarbeiter, der immer wieder aussteigt, um Böller-Reste oder gefährliche Gegenstände aus den Gleisen zu entfernen.

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    Und hier zwei Vergleichsbilder aus der Silvesternacht 2020-2021. Für die Fußgängerzone Limmerstraße hatte die Stadt eine Verbotszone für das Abbrennen von Feuerwerk ausgesprochen, das sich offensichtlich bewährt hat:

    Haltestelle Küchengarten (Im Film ca. Minute 11:00)

    Haltestelle Leinaustraße (Im Film ca. Minute 14:00)

    In den Niederlanden wurden die Menschen aufgefordert, bereits gekauftes Silvesterfeuerwerk abzugeben. Leider geht aus dem Tagesschau-Beitrag nicht hervor, bei welchen Gelegenheiten sie das gekauft haben könnten. Vermutlich handelt es sich um Feuerwerk-Restbestände aus dem Vorjahr oder Einkäufe im Ausland, die abgegeben werden sollen.

    "Nach Feuerwerksverbot: Niederländer sollen Böller und Raketen abgeben", tagesschau vom 30.12.2020.

    https://www.tagesschau.de/multimedia/video/video-802997.html

    Sie haben ein bedenkliches Demokratieverständnis.

    Und auch, wenn Sie das vielleicht jetzt überrascht, aber ich war nie anderer Meinung, als das Kursiv-Geschriebene.

    Warum Sie mir ein "bedenkliches Demokratieverständnis" unterstellen ist mir schleierhaft. Es ist doch gerade ein Merkmal der Demokratie, dass Grundeigentum eben nicht bedeuten darf, dass derjenige, dem der Grund gehört, daraus vorbehaltlos Vorrechte ableiten kann gegenüber Menschen ohne Grundeigentum. Und genau das würde doch geschehen, wenn man Menschen mit Grundeigentum das Vorrecht erlauben würde mit Sprengstoffartikeln zu hantieren und Silvesterfeuerwerk abzubrennen, das aus gutem Grund in eine erhöhte Gefahrenklasse eingestuft ist und deren Verkauf und Gebrauch das ganze übrige Jahr verboten ist.

    In den ersten Jahren nach dem 2. Weltkrieg gab es eine große Wohnungsnot aufgrund der zerbombten Städte und der vielen Flüchtlinge. Deshalb wurde damals eine Wohnraumzwangsbewirtschaftung durchgeführt, so dass Menschen mit Grundeigentum in Form von Mietwohnungen nicht mehr die freie Wahl hatten, wieviele Menschen sie als Mieter in eine Wohnung aufnehmen. Und gerade Mietfragen sind bis heute noch Jahr für Jahr ein viel diskutiertes politisches heißes Eisen. Zum Beispiel wenn es um Kündigungsschutz geht oder um Maßnahmen gegen Spekulantentum.

    Wer in diese Diskussionen ganz pauschal und ohne jede Zugeständnisse die Eigentumsrechte absolut setzt, verteidigt nicht die Demokratie, sondern untergräbt sie.

    Jedenfalls ist es schön, dass wir uns in dem in meinem vorigen Beitrag kursiv geschriebenen Teil einig sind. Was jetzt kommt ist die Diskussion darüber, ob auch in den folgenden Jahren die alljährliche Sondererlaubnis zu Silvester Sprengstoff in Form von Silvesterfeuerwerk der Klasse F2 zu verkaufen und damit zu hantieren dauerhaft ausgesetzt wird.

    Das würde ich sehr begrüßen! Aber ich befürchte, dass sich massiv die Besitzer von Produktionsanlagen und Händler von pyrotechnischen Produkten zu Wort melden werden und von "kalter Enteignung" sprechen werden. So wie sich ja auch die Autobesitzer, -Hersteller und -Händler immer wieder sehr massiv mit dieser Polemik in die Diskussion einschalten, wenn es darum geht, Dieselfahrverbote in den Städten zu erlassen. Und an der Stelle frage ich mich dann immer wieder: Warum ein Diesel-PKW-Besitzer der "Dreck-Klasse 1A" Gehör findet, während an Autoabgasen erkrankte Menschen, denen die Gesundheit enteignet wurde, rechtlos bleiben.

    das sein gutes Recht.

    Nenene, ich rede nicht von einem Rad, ich rede konkret von Ihrem Rad. Sie stellen mit Ihrem Geschwafel doch gerade das Recht auf Eigentum zur Disposition.

    Um das nochmal klar zu stellen: Eine staatliche Behörde setzt die Sondererlaubnis an Silvester F2-Feuerwerk zu zünden außer Kraft. Und das nicht nur auf öffentlichem Gelände sondern auch auf Privatgelände. Grund: Unkontrollierte und unkontrollierbare größere Menschenansammlungen sollen vermieden werden. Ebenso soll die Unfallgefahr reduziert werden, die mit dem Abbrennen von Feuerwerk einhergeht.

    Beide Gefahren bestehen sowohl beim Abbrennen von Silvesterfeuerwerk auf öffentlichen Straßen und Plätzen, als auch beim Abbrennen von Silvesterfeuerwerk auf Privatgelände.

    Das Gericht gibt den Klägern recht: Sie dürfen ihr ganz privates Feuerwerk auf ihrem privaten Grundstück abbrennen. Und dazu sage ich: Hier wird das Recht auf Eigentum weit überdehnt. Und diejenigen, die da klagen bezeichne ich nicht als "Freiheitskämpfer für das Recht auf Eigentum", sondern als selbstsüchtig und Leute, die nicht bereit sind anzuerkennen, dass Eigentum auch Verpflichtungen mit sich bringt. Die sind für mich kein Deut besser als zum Beispiel Autofahrer, die ihr Fahrzeug mit allen möglichen Tricks und Machenschaften so frisieren, dass sie damit mit dröhnenden Motoren und knallenden Fehlzündungen durch Innenstadtstraßen heizen.

    Klar ist es sein gutes Recht, wenn wer dagegen klagt, dass er von seinem Grundstück aus Böller und Silvesterraketen abschießen darf. Meinetwegen kann er auch dagegen klagen, dass das an 364 Tagen im Jahr verboten ist und er darf verlangen, dass er nicht nur an Silvester, sondern das ganze Jahr über böllern darf. Aber deshalb muss ich das noch lange nicht gutheißen. Und ein Gerichtsentscheid, der dem Kläger Recht gibt, den muss ich auch nicht gutheißen.

    Dieses Pochen auf angebliche natürliche mit dem Grundeigentum verbundenen Freiheitsrechte, bewirkt im ungünstigsten Fall eine Gesellschaftsordnung, wie sie im Kaiserreich durch das Drei-Klassen-Wahlrecht zementiert war. Bei Kommunalwahlen übrigens war es damals so geregelt, dass einfache Bürger ohne Grundeigentum nicht wahlberechtigt waren.

    Im demokratischen Deutschland gilt der Grundsatz: Eigentum verpflichtet. Wozu Eigentum alles verpflichtet ist ein ständiger politischer Prozess, in dem das immer wieder ausgehandelt wird. Diejenigen Parteien, die sich in einem hohen Maße der besitzenden Klasse verpflichtet sehen, betonen gerne und häufig, dass diese Verpflichtungen nicht zu weit gehen dürften. Und sie malen dann gerne das Schreckbild des totalitären Staates an die Wand, um dagegen zu polemisieren, dass Eigentum auch Verpflichtungen mit sich bringt.

    Ich finde, es absolut gerechtfertigt, dass man Grundeigentümer dazu verpflichtet, an Silvester keine F2-Böller und F2-Raketen auf ihrem Grundeigentum anzuzünden, wenn das auch auf öffentlichen Plätzen und Straßen verboten ist. Das ganze Jahr über nicht und an Silvester eben auch nicht. Die Dinger sind laut, sie verpesten die Umwelt, sie machen Dreck und sie sind so gefährlich, dass es damit immer wieder zu Unfällen mit Personen- und Sachschäden kommt. Und da reicht es nicht aus, das Abbrennen auf öffentlichen Straßen und Plätzen zu verbieten, sondern da ist auch ein Verbot auf privatem Grundeigentum absolut gerechtfertigt. Wenn du meinen übrigen Ausführungen nicht folgen magst, vielleicht sind wir uns ja wenigstens in diesem letzten, kursiv geschriebenen Absatz einig? Vor allem auch im Hinblick auf die möglichen Sachschäden, die dann ja auch im erheblichen Umfang das Eigentum anderer schädigen können.

    (Hinweis: F2-Feuerwerk ist Feuerwerk, das nur an ganz wenigen Tagen im Jahr zu Silvester an Privatpersonen verkauft werden darf. F1 Feuerwerk sind solche Sachen wie Knallerbsen und Wunderkerzen, die dürfen das ganze Jahr verkauft werden. Und F3 und F4-Feuerwerk darf nur an dafür zertifizierte spezielle pyrotechnische Betriebe verkauft werden.)

    Hoffentlich gehen Sie wenigstens mit gutem Beispiel voran und stellen jeglichen Besitztum auch der Allgemeinheit zur Verfügung, Genosse. Ich bräuchte btw. mal Ihr Fahrrad.

    Aber gerne Genosse Julius: Tatsächlich unterstütze ich durch meine Kirchenmitgliedschaft genau ein solches Projekt, das du da beschreibst:

    "Wer ein Rad braucht, nimmt es sich, und stellt es später wieder ab, wo es der Nächste brauchen kann“, erklärt Behrla das einfache Prinzip. Oft kämen die Fahrräder am Bahnhof zum Einsatz, aber auch nach einer Fete, einem Disko- oder Kneipenbesuch. Bemerkenswert: Die Zahl der Fahrraddiebstähle in Emsdetten geht seit dem Kolping-Engagement deutlich zurück – von 918 in 2009 auf 598 im vorigen Jahr." in: Kostenlose Fahrräder für alle, Kirchenzeitung für das Bistum Osnabrück vom 23.10.2014

    https://www.kirchenbote.de/content/kosten…aeder-fuer-alle

    Das Grundrecht auf Eigentum ist auch im demokratischen Deutschland verknüpft damit, die daraus abzuleitenden Konsequenzen fortwährend politisch auszuhandeln. Wer in dieser Diskussion damit vorprescht dieses Grundrecht auf Eigentum absolut zu setzen und sich daraus alle möglichen Vorteile ableitet, der lässt schnell durchblicken, dass er aus Sicht einer völlig rücksichtslos agierenden besitzenden Klasse argumentiert.

    Und wenn es in einer Verordnung darum geht, die einmal im Jahr bestehende Sondererlaubnis der Silvester-Böllerei und das Silvesterraketen-Abschießen auszusetzen und zwar auch auf Privatgrundstücken auszusetzen, dann werden hier keine Freiheitsrechte von Grundstückseigentümern verletzt.

    Wenn aber wer meint, trotzdem gegen eine solche behördliche Anordnung gerichtlich vorgehen zu müssen, dann ist er da einzuordnen, wo er hingehört, nämlich als Angehöriger einer einer völlig rücksichtslos agierenden besitzenden Klasse.

    Schließlich kannst du auch das ganze übrige Jahr auf deinem Balkon oder in deinem Garten keine Böller zünden oder von dort Silvesterraketen anschießen.

    Würdest du das ebenfalls als Einschränkung des Grundrechtes auf Eigentum bezeichnen?

    Habe gerade die Entscheidung über den Eilantrag des Ansbacher Verwaltungsgerichtes über das Böllerverbot in Nürnberg gelesen: "Danach dürfen die Antragssteller Feuerwerk auf ihrem privaten Grundstück an Silvester und Neujahr zünden (Az.: AN 15 S 20.2909). Abgesehen von dieser Ausnahme gilt nach Angaben der Stadt Nürnberg jedoch "weiterhin ein Feuerwerksverbot auf öffentlichen und privaten Flächen für den Donnerstag, 31. Dezember 2020 und den Freitag, 1. Januar 2021, im Stadtgebiet Nürnberg". Das Abbrennen von Feuerwerk ist damit "auf allen öffentlichen und privaten Flächen verboten, also auch im Garagenhof oder im Garten", so die Stadt. Nur die Antragssteller dürfen ein Feuerwerk zünden.

    (...)

    In Mittelfranken hatten Kommunen ein Böllerverbot an Silvester und Neujahr beschlossen, das auch in privaten Gärten oder auf Balkonen gilt."

    Internetseite nordbayern vom 31.12.2020, 13:25

    https://www.nordbayern.de/region/nuernbe…eich-1.10722687

    Ich habe einfach grundsätzlich ein Problem damit, wenn Freiheiten eingeschränkt werden, ohne dass es irgendeine Evidenz für die Effektivität der Maßnahmen gibt.

    Da möchte ich mal ergänzen: Ich finde es ganz besonders problematisch, wenn bei Maßnahmen, die zu einer Vermeidung der Ansteckungsgefahr beitragen, diejenigen Sonderrechte erhalten, die über ein eigenes Grundstück verfügen. So wie es hier geschehen ist. Da gibt es Leute, die wollen auf ihrem Grundstück Feuerwerk machen. (Woher haben die eigentlich die Raketen und Böller? Verkaufsverbot umgangen? Alle fachgerecht eingelagert vom letzten Jahr übrig, weil ein echter "Prepper" ja für solche Fälle vorsorgt?)

    Und die bekommen vor Gericht damit auch noch durch. Anscheinend ohne Auflagen. Wer in seinem Vorgarten Silvesterraketen abbrennt, der macht die Leute neugierig und verleitet sie dazu, trotz Versammlungsverbot sich dort zu versammeln. Um genau das zu verhindern, wurde ja das Böllerverbot ausgesprochen.

    Und die Verletzungsgefahr inklusive zusätzliche Belastungen für die Krankenhäuser besteht ebenfalls unabhängig davon, ob die Böller auf öffentlichem oder privaten Grund abgebrannt werden.

    Diese "priviligierte Sondergerichtsbarkeit" für die besitzende Klasse ist einer demokratischen Gesellschaft unwürdig. Das erinnert mich sehr an das Dreiklassenwahlrecht im Deutschen Kaiserreich.

    Zumindest hat das Ansbacher Gericht nicht pauschal allen Grundstücksbesitzern diese Sonderrechte zugesprochen, sondern nur denen, die gegen das Böllerverbot Einspruch eingelegt hatten. Und falls die es jetzt tatsächlich wagen, von ihren Sonderrechten Gebrauch zu machen, dann halte ich eine gewisse zivilgesellschaftliche Missbilligung durchaus für angemessen.

    Diese hier sind normalerweise gut belegt und offenbar sehr brauchbar. Heute habe ich sie zum ersten Mal leer vorgefunden (EnBW Karlsruhe).

    Erinnert sehr stark an dieses Modell aus der Region Hannover, die ich weiter oben schon mal vorgestellt hatte. Aber die aus Karlsruhe gefallen mir besser, weil da nicht die Gefahr besteht, an der quer stehenden Lenkerstange hängen zu bleiben.

    Oder wenn er sagt, dass er Druck in der Brust hat, müsste man ihn ins Krankenhaus eskortieren, aber aus Datenschutzgründen würde man dennoch keine Rückmeldung vom behandelnden Arzt erhalten. Es ist also faktisch nicht möglich, korrekt zu kontrollieren.

    Das mit dem Druck in der Brust finde ich am besten. Es gibt tatsächlich im Stadtteil ein Krankenhaus und die Entfernung ist ausreichend für einen Spaziergang aber nicht so groß, dass es völlig unglaubwürdig wäre, wenn man trotz einem Druck in der Brust dort zu Fuß hingeht. Alternativ kann es ja auch eine Verbrennung*) sein, so was ist nicht unbedingt sichtbar.

    Wie schätzt du das mit dem Böllerverbot in Mittelfranken ein?

    In der Frankenpost vom 30.12.2020 war zu lesen: "Nach dem Erlass eines flächendeckenden Böllerverbots in Mittelfranken sind am Verwaltungsgericht Ansbach bis zum Mittwochabend 13 Eilanträge gegen die Verordnung eingegangen. Das betreffe insbesondere die Verbote in Ansbach, Erlangen und Nürnberg sowie in den Landkreisen Roth, Erlangen-Höchstadt und Ansbach, sagte ein Gerichtssprecher. Eine Entscheidung wollte das Gericht am Donnerstag, dem Silvestertag, bekanntgeben."

    https://www.frankenpost.de/inhalt.bayern-…e110800083.html

    Was werden wir da am Silvestertag wohl für ein Urteil erwarten dürfen?

    * ) Für die Silvesternacht wäre "Verbrennung" natürlich nicht so günstig!

    Wenn Du mit deiner Frau mit einem Plastikbeutel und einer Leine hinterher rennst, zählt das vielleicht auch

    Einspruch! Das reklamiere ich jetzt mal für Hannover:

    "Es ist ein alter Witz, wenn gefragt wird, wo Männer ihre Frauen an der Leine spazieren führen. Und „Hannover“ als Antwort ist altbekannt."

    Quelle: Schaunburger Nachrichten vom 16.1.2014

    https://www.sn-online.de/Aus-der-Region…en-an-der-Leine

    Hintergrund für alle die Hannover so ganz und gar nicht kennen: Durch die Stadt fließt ein Fluss. Und der heißt "Leine".

    Deswegen ist es im Interesse des Kontrollorgans, das ganze so zu gestalten, dass es auch einfach überprüfbar ist.

    Die Überprüfbarkeit hat Grenzen. Wichtiger als der Aspekt der Überprüfbarkeit erscheint mir der Aspekt, dass die Einsicht wächst, dass bestimmte Anordnungen notwendig sind, um die Pandemiegefahr einzudämmen.

    Und dass es notwendig ist die Intention bestimmter Anordnungen zu erkennen und umzusetzen.

    Die Kontaktbeschränkungen beispielsweise kannst du auch so einhalten, dass du im Verlauf des Neujahrtages zusammen mit deinem Lebenspartner oder Partnerin zehn Hausbesuche machst, um anderen Menschen zum Neujahrstag die Hand zu schütteln, oder sie zu umarmen und zu herzen. Solange das dann jeweils maximal fünf Menschen sind, die dabei zusammenkommen aus maximal zwei Haushalten, ist das vielleicht gerade eben so noch konform mit den geltenden Kontaktbeschränkungen. Zumindest den Buchstaben der Verordnung zufolge. Aber es widerspräche sehr der Intention der Kontaktbeschränkungen und ich hoffe sehr, dass möglichst viele Menschen, sich auch der Intention gemäß verhalten.

    Das wird aber nicht unbedingt einfacher dadurch, dass man in erster Linie darauf setzt, dass die Maßnahmen vor allem im Interesse der Kontrollorgane leicht überprüfbar sind.

    Mal ganz konkret: In der Silvesternacht trifft eine Polizeistreife auf drei Menschen, die gemeinsam einen Spaziergang machen.

    In Niedersachsen könnte bei der Gelegenheit von der Polizeistreife in einem freundlichen Ton auf die geltenden Kontaktbeschränkungen hingewiesen werden. Ggf. könnte durch Befragung oder nötigenfalls durch eine Ausweisüberprüfung festgestellt werden, dass es sich bei den drei Personen tatsächlich nur um Angehörige von zwei Haushalten handelt. In Bayern oder BaWü müssten die drei Personen festgenommen werden, weil sie gegen die nächtliche Ausgangssperre verstoßen haben. Oder was geschieht dann eigentlich genau? Personalienfeststellung, Verhängung eines Ordnungsgeldes? Aufforderung nach hause zu gehen?