Beiträge von Ullie

    Könnten Sie bitte mal aufhören, jedes Thema zu kapern? Hier geht es um fehlerhafte oder fehlende Baustellenbeschilderungen

    Ich will hier kein Thema "kapern". Ich hatte deshalb geschrieben:

    Ich will "das Fass nicht neu aufmachen". Wenn diese Frage,

    Wann gilt eine Ampel für den Fahrbahnverkehr außerdem auch für den Fahrradweg?

    bereits in einem anderen, einen eigenen Thread diskutiert wird, dann nenne mir den Thread! Wenn nicht, dann macht es Sinn, einen entsprechenden Link zu eröffnen, denn es scheint, dass diese Frage sich immer wieder auftut in verschiedenen Zusammenhängen, diesmal war es halt eine Baustellenampel.

    Und da stehe ich nach wie vor zu: Bloß hat außer mir noch niemand diesen Vorschlag gemacht einen eigenen Thread aufzumachen mit dem Titel:

    Wann gilt eine Ampel für den Fahrbahnverkehr außerdem auch für den Fahrradweg?

    Es hat noch niemand auf einen anderen, ähnlichen Thread hingewiesen. Sollte Ihr Beitrag so zu verstehen sein, einen neuen Thread aufzumachen, dann sagen Sie es doch einfach, anstatt mich zu beschimpfen! Und gerne komme ich dem nach und mache einen eigenen Thread dazu auf.

    offensichtlich nur einer

    Angeber 8o

    es steht in §37 StVO für Radfahrer eigentlich unmissverständlich drin:

    1. Für Radfahrer gilt die Ampel für den Fahrverkehr = Fahrbahnampel

    2. Ausnahme: sie fahren auf einer Radverkehrsanlage und es gibt für die Radfahrenden eine eigene Ampel, zu erkennen an dem Radsymbol.

    Das Baustellenampel-Beispiel zeigt, dass es sich so nicht verhält, wie du es beschreibst.

    Wer auf dem Hochbordradweg fährt, der muss die Baustellenampel nicht beachten, denn die gilt nur für die Fahrbahn und in §37 steht: "Für jeden von mehreren markierten Fahrstreifen (Zeichen 295, 296 oder 340) kann ein eigenes Lichtzeichen gegeben werden."

    Für den Fahrstreifen wurde ein eigenes Lichtzeichen gegeben, für den Hochbordfahrradweg nicht.

    Das ist vergleichbar mit zum Beispiel dieser Situation:

    Street View · Google Maps
    Ort in Google Maps noch intensiver erleben.
    www.google.com

    Zeigt die Ampel für die Fahrbahn Rot, dann muss der Fahrbahnverkehr halten und den querenden Fußverkehr passieren lassen. Der Fahrradverkehr auf dem Fahrradweg ist jedoch nicht zum Halten verpflichtet, wenn es keine eigene Ampel für den Fahrradweg gibt und die Fahrbahn-Ampel eindeutig erkennbar nicht für den Radweg aufgestellt wurde (keine Haltlinie auf dem Radweg). Trotzdem ist es natürlich wichtig auf Fußverkehr zu achten und den nicht zu gefährden, auch dann nicht, wenn ein Fußgänger, denkt, er habe Vorrang vor dem Fahrradverkehr.

    Schließlich schreibt §1 der StVO genau das vor:

    "Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird." Das beinhaltet insbesondere, dass schwächere Verkehrsteilnehmer besonders schutzwürdig sind.

    Und in dem besonderen Fall der verlinkten streetview-Aufnahme muss man wohl hinzunehmen, dass eine mögliche Haltlinie vom Laub verdeckt sein könnte!

    Du behauptest, du hättest die StVO und die dazu gehörenden Verwaltungsvorschriften schon mehrfach gelesen?

    Ja, mehrfach.

    Das nehme ich dir nicht ab, oder du hast dabei eine sehr eigentümliche Sichtweise von Gesetzestexten entwickelt. Denn an anderer Stelle schreibst du:

    Ohne Verstöße gegen die StVO würde der Verkehr in Deutschland komplett zum erliegen kommen. Man muss gegen Verkehrsregeln verstoßen!
    99,9% aller Radfahrer hier am Rheinradweg ignorieren konsequent die alten und neuen 250er Schilder. Ein Rheinradweg-Wegweiser der genau dahin zeigt, macht die laut StVO nicht obsolet. Ein Foto hatte ich davon kürzlich hochgeladen. Es gibt aber Dutzende, von verschiedenen Städten/Behörden. Das hat Methode!

    Wie kommst du zu dieser Einschätzung? Du nennst dafür einzelne Beispiele, aber gerade die Existenz solcher Beispiele belegt doch die Notwendigkeit für einen Regelungsbedarf, der sicher nicht darin mündet, es gäbe gar keine andere Möglichkeit, als ständig gegen die StVO zu verstoßen.

    Teile der Restfahrbahn ist nur 4,6 bis 4,8 m breit. Ein ÖPNV-Bus oder LKW hat in der Regel eine Breite von 2,5m + Spiegel, also ~2,7 m.

    Also werden LKW und Busse auf jeden Fall ständig den Schutzstreifen benutzen müssen.

    Ein PKW heute in der Regel 2,1 - 2,2m mit Spiegel. Die wenigsten sind so treffsicher, das zwei entgegenkommenden Fahrzeugen insgesamt ein Freiraum von 30-40 cm reicht.

    LKW und Busse werden den Schutzstreifen nur dort benutzen müssen, wo die verbleibende Restfahrbahn sehr schmal ist und auch nur im Begegnungsfall. Kommt halt auch drauf an, wie oft der Begegnungsfall eintritt.

    In diesem Zusammenhang gab es eine interessanten Vorschlag vom ADFC-Sprecher in Hannover. Dabei geht es um die Königstraße, eine Straße mitv einer recht schmalen Fahrbahn. Hier wurde vor rund 20 Jahren einer der ersten Schutzstreifen, bundesweit, markiert.

    Allerdings viel zu schmal, wie sich schnell herausstellte. Weshalb es seitdem an Kritik nicht mangelte. Der zuständige Bezirksrat hat jetzt die Verwaltung aufgefordert, die Situation für den Fahrradverkehr zu verbessern. In diesem Zusammenhang hat der ADFC-Hannover-Sprecher vorgeschlagen, die Königsstraße für den Autoverkehr zu sperren, so dass dort kein privater PKW-Verkehr mehr stattfindet. Mit den üblichen Ausnahmen, wie Busse, Lieferfahrzeuge und Anliegern.

    „Es wird höchste Zeit“: Gefährlicher Radweg an Hannovers Königstraße soll weg
    Viel zu schmal und dicht an den parkenden Autos: Weil der Radweg an der Königstraße in Hannover zu gefährlich sei, soll dieser entfernt werden, fordert die…
    www.haz.de

    https://archive.is/6ImFO

    Wäre das nicht auch eine Lösung für die Problemstraße in Fürstenfeldbruck?

    Sorry, bitte mach das Faß nicht neu auf und insbesondere nicht in der von dir gewohnten Form, siehe:
    Baustellen mal verkehrt ausgeschildert, mal gar nicht

    Dort steht so viel Wahres und in das Zitat da oben ist schon schwer verständlich, wenn nicht sogar falsch. Denn grundsätzlich erweitert die Haltelinie nicht den geschützten Bereich. Sie zeigt an, wo man halten muss.

    Ich will "das Fass nicht neu aufmachen". Wenn diese Frage,

    Wann gilt eine Ampel für den Fahrbahnverkehr außerdem auch für den Fahrradweg?

    bereits in einem anderen, einen eigenen Thread diskutiert wird, dann nenne mir den Thread! Wenn nicht, dann macht es Sinn, einen entsprechenden Link zu eröffnen, denn es scheint, dass diese Frage sich immer wieder auftut in verschiedenen Zusammenhängen, diesmal war es halt eine Baustellenampel.

    Dieser Ausdruck geschützter Bereich kam von Yeti. Ich habe ihn aufgegriffen, weil ich den Eindruck habe, dass er in der Diskussion hilfreich ist.

    Und was soll diese Anmerkung andeuten?

    Hast du die StVO und VwV-StVO einmal komplett gelesen? Dann erübrigt sich diese Frage.

    Ich weiß ja nicht, ob du bereits die StVO und die VwV-StVO schon einmal komplett gelesen hast. Aber ich bin mir einerseits sicher, dass hier im Forum viele Menschen mitdiskutieren, die das noch nicht getan haben, und ich bin mir andererseits sicher, dass bereits zwei Menschen, die beides komplett gelesen haben, zu unterschiedlichen Antworten kommen werden, wenn es um die Beurteilung bestimmter Verkehrssituationen geht.

    So oder so macht es Sinn, gerade dieses Thema,

    Wann gilt eine Ampel für den Fahrbahnverkehr außerdem auch für den Fahrradweg?

    weiter zu diskutieren. Denn es sieht sehr danach aus, dass es dazu unterschiedliche Beurteilungen gibt, die sich nicht damit klären lassen, dass derjenige Recht hat, der die StVO und VwV-StVO kompletter oder häufiger gelesen hat als jemand anderes.

    Denn die Diskriminierung des Radfahrers fällt dann weniger ins Auge, wie es ja auch einem Autofahrer nicht in den Sinn käme, den Radfahrer als diskriminiert anzusehen oder auch nur diese Möglichkeit in Betracht zu ziehen.

    Ich fühle mich durch den Bau eines solchen Fußweges, der nach meinen Erkundungen von den Anwohnern ganz selbstverständlich als Fahrradweg bezeichnet wird, nicht diskriminiert.

    Ich könnte es allerdings verstehen, dass sich jemand davon diskriminiert fühlen könnte, wenn er mit seinem Fahrrad lieber die Fahrbahn benutzen möchte, es aber nicht dürfte, weil der "Radweg" mit [Zeichen 240] ausgeschildert ist. Indem vorliegenden Fall, hier nochmal das Foto ...

    ist der "Radweg" allerdings nicht benutzungspflichtig. Deshalb sehe ich auch keine Diskriminierung.

    Allerdings sehe ich die Gefahr, dass sich der Verkehr auf Landstraßen durch solche Bauwerke beschleunigt. Und dass diese Bauwerke möglicherweise Geld- und Ressourcenverschwendung sind (wie Autogenix weiter oben schon anmerkte).

    Die geeignete Gegenmaßnahme ist meines Erachtens, das generelle Tempolimit auf Landstraßen von derzeit Tempo 100 deutlich niedriger anzusetzen und durch geeignete Maßnahmen sicher zu stellen, dass es eingehalten wird.

    Dass durch einen solchen Fußweg Fahrradfahrer*innen diskriminiert würden, kann ich nicht erkennen. Und überhaupt: Wie ist es dann mit den Fußgänger*innen. Werden die deiner Meinung nach auch diskriminiert mit dem Bau eines solchen "Radweges", der ja eigentlich ein Fußweg ist?

    Die Fußgänger könnten schließlich auch sehr gut die Fahrbahn benutzen.8) Wenn sich da nicht so viele schnelle Autofahrende an den von ihnen gefahrenen hohen Geschwindigkeiten berauschen würden.

    Die "Radwege" hier bewegen definitiv niemandem zum Umstieg auf das Fahrrad. Ich habe geschrieben, dass die Zunahme des Radverkehrs auch dort feststellbar ist, wo es keine "Radwege" gibt.

    Meinst du jetzt mit "hier" mein Beispiel aus dem Kreis Schaumburg?

    Indem vorliegenden Fall, hier nochmal das Foto ...

    Ich habe da jetzt nicht allzulange gestanden, aber es sind sowohl Fahradfahrer*innen auf dem Fußweg mit Radverkehrsfreigabe an mir vorbeigefahren, als auch Fahrradfahrer auf der Fahrbahn.

    Die auf der Fahrbahn sahen allerdings deutlich sportlich ambitioniert aus. (Fahrradtrikot, Rennräder). Und sie fuhren deutlich schneller als der Radverkehr auf dem Fußweg, der für den Radverkehr freigegeben ist.

    Wobei für mich immer noch nicht eindeutig von einem Fußweg die Rede sein kann, weil der Weg nicht mit einem Fußwegschild gekennzeichnet ist. Das großformatige [Zusatzzeichen 1022-10] könnte den Eindruck erwecken, es handelt sich um einen Radweg, auf dem Radfahrende keine besondere Rücksicht auf Fußgänger nehmen müssen.

    Bissl Hoffnung hätte ich schon, auch wenn meine Erfahrung dagegen spricht. Allerdings ist es den Betroffenen ja offensichtlich sowieso klar, sonst gäbe es keine solche Aufregung.

    Andererseits ist die Restfahrbahn so schmal, dass der Schmutzstreifen sowieso ständig genutzt werden wird und damit wäre wiederum die Gewöhnung der Autofahrer ständig rote (Rad-) Fläche zu nutzen sehr groß.

    Ist es denn nicht so, dass Schutzstreifen nur dann markiert werden dürfen, wenn eine Restfahrbahnbreite verbleibt, die zumindest den PKW-Verkehr es ermöglicht, ohne Ausweichmannöver in den Schutzstreifen hinein sich zu begegnen. Diese Regelung, dass der Schutzstreifen ausnahmsweise mitbenutzt werden darf, wenn es dafür eine besondere Notwendigkeit gibt, bezieht sich doch zum Beispiel auf einen LKW-Begegnungsfall.

    Wenn es so ist, dass der Begegnungsfall möglich bleibt, ohne dass der Schutzstreifen benutzt werden muss, dann würde der Schutzstreifen nicht ständig benutzt werden (dürfen).

    Wie breit ist der zwischen den Schutzstreifen verlaufende Teil der Fahrbahn zwischen Fürstenfeldbruck und Emmering?

    Aber bis auf Weiteres gilt nunmal die StVO in ihrer aktuellen Fassung und da steht, dass Radfahrer das allgemeine Lichtsignal des Fahrverkehrs zu beachten haben, außer sie fahren auf einer "Radverkehrsführung" UND es gibt an dieser ein gesondertes Lichtsignal für den Radverkehr.

    Auch im Fall der Hildesheimer Straße kann man diskutieren, ob der Radweg durch den Schutzbereich der Ampel verläuft. Das Wort "Schutzbereich" kommt aber in der StVO nicht vor, so dass das im Zweifelsfall (Unfall) Auslegungssache des Gerichtes ist. Ich hätte das alles gerne eindeutiger.

    Ich bin mir nicht sicher, ob ich es gerne eindeutiger hätte. Aber ich kann das Unbehagen verstehen, dass die Frage auslöst, ob das Lichtsignal der Ampel, die an einer Fahrbahn steht, grundsätzlich auch für den Fahrradweg gilt.

    Sie haben ja den Begriff Schutzbereich in die Diskussion eingebracht.

    Ich will den Begriff benutzen, um die Haltlinie zu erläutern, die in Hannover an vielen Stellen benutzt wird, um den Schutzbereich zu erweitern, so dass zum Beispiel ein Fußgängerüberweg auch im Bereich der Radwegquerung gilt:

    Aber ich merke gerade, dass wir hier im "Baustellen-Thread" diskutieren. Ich denke es lohnt sich einen eigenen Thread zu eröffnen. Titel-Vorschlag:

    Wann gilt eine Ampel für den Fahrbahnverkehr außerdem auch für den Fahrradweg?

    Es könnten dann solche Beispiele diskutiert werden:

    Street View · Google Maps
    Ort in Google Maps noch intensiver erleben.
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    Hier ist die Lage scheinbar besonders eindeutig:

    Die Ampel steht am rechten Rand des Fahrradweges.

    Es gibt zusätzlich eine eigene Fahrradfahrerampel.

    Es gibt eine Haltlinie auf dem Fahrbahnweg.

    Aber: Gilt die Radverkehrampel auch für den Radverkehr auf der Fahrbahn?

    Oder noch ein anderes Beispiel:

    Street View · Google Maps
    Ort in Google Maps noch intensiver erleben.
    www.google.com

    Ist der Geltungsbereich oder Schutzbereich der Ampel am Fahrbahnrand auch auf den Radweg ausgeweitet? Auf dem Radweg ist eine Haltlinie markiert. Aber die Ampel steht am rechten Fahrbahnrand, nicht am rechten Radwegrand. ...

    Mein Vorschlag: Diese Diskussion in einem eigenen Thread führen:

    Mein Vorschlag für den Titel:

    Wann gilt eine Ampel für den Fahrbahnverkehr außerdem auch für den Fahrradweg?

    Es hält dort vermutlich niemand an. Und wenn selbst die Polizei Hannover erzählt, dass man das auch gar nicht muss, scheint wohl auch Optimierungspotenzial beim §37 selbst zu liegen. Eindeutig wäre es auf jeden Fall, wenn es auf getrennten Radverkehrsanlagen auch immer eine getrennte Signalisierung des Radverkehrs geben würde / müsste.

    Oder alternativ zum Grünpfeil für rechtsabbiegende Radfahrer auch einen grünen Geradeauspfeil, der verdeutlicht, wann eine Ampel nicht für den Radverkehr gilt, sondern dass man nur auf bevorrechtigten querenden Fuß- und Radverkehr achten muss. Das funktioniert anderswo ja auch.

    Das mit dem "Optimierungspotenzial" ist vermutlich richtig. Aber es halt auch immer die Gefahr einer Überregulierung zu beachten.

    Allerdings ist es so, dass in Fällen, in denen eine Ampel nur für den Fahrbahnverkehr gilt, nicht aber für den Fußverkehr, dass dann der Fußverkehr auch nicht vorrangberechtigt ist.

    Zum Beispiel hier an der Hildesheimer Straße:

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    Allerdings ist der Ampelüberweg auch mit einer Fahrradspur versehen. Wo der Fahrrad-Querverkehr auf den Längsverkehr trifft, gilt dann rechts vor links, auch wenn der Fahrradquerverkehr Grün hatte?

    tja, warum soll wohl ein zusätzliches Halteverbot (sic) nicht angeordnet werden?

    a) keine Schilder lieferbar

    b) Beschilderung wäre nicht zulässig, weil ohnehin durch den Schutzstreifen ein Haltverbot besteht

    :rolleyes:

    Es ist so, dass auch Autofahrenden viele Verkehrsregeln nicht geläufig sind, bzw. diese bewusst missachten, obwohl Autofahrerende diesen Vorwurf gerne gegenüber Fahrradfahrenden erheben, und ich es auch schon erlebt habe, dass Fahrradfahrer andere beschimpfen, sie würden die Verkehrsregeln nicht kennen oder ignorieren. Das ist einerseits richtig in Bezug auf bestimmte Verkehrsregeln und besondere Einzelsituationen, aber es ist weder bei Autofahrenden noch bei Fahrradfahrenden so, dass sie keine Verkehrsregeln kennen würden oder grundsätzlich Regeln ignorieren würden.

    Ich glaube nicht, dass es unzulässig wäre ein zusätzliches Halteverbot anzuordnen. Und es wären auch sicher früher oder später möglich, die dafür notwendigen Schilder zu beschaffen. Aber ich denke, dass es mehr bringen würde, den Schutzstreifen Rot zu markieren.

    Dass es zulässig ist, zusätzlich Schilder aufzuhängen, obwohl eine bestimmte Situation ohnehin klar ist, sieht man oft an Stellen, an denen eine untergeordnete Fahrbahn auf eine übergeordnete Fahrbahn mündet und an der Mündung der Fußweg in selber Höhe durchgepflastert ist, sodass der Autofahrer sowohl dem Fußverkehr als auch dem Autoverkehr jeweils in beide Richtungen Vorrang gewähren muss. Zum Beispiel hier an der Mittelstraße, die in die Calenberger Straße mündet:

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    Service-Link: § 2 StVO 2013 - Einzelnorm

    Beachten Sie Absatz (4)

    Diese Passage aus §2, Abs. 4 sagt aus: "Linke Radwege ohne die Zeichen 237[Zeichen 237], 240[Zeichen 240] oder 241[Zeichen 241-30] dürfen nur benutzt werden, wenn dies durch das allein stehende Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ [Zusatzzeichen 1022-10]angezeigt ist." Meines Erachtens gilt das allerdings nur für Radwege.

    Indem vorliegenden Fall, hier nochmal das Foto ...

    .. handelt es sich aber um einen Fußweg. Und deshalb müsste der Fußweg eigentlich mit [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10] ausgeschildert werden.

    Ein Fahrradweg ist kein Fahrstreifen

    Das "Lichtsignal für den Fahrverkehr" ist nicht das "Lichtsignal für die Fahrbahn"

    Rot bedeutet "Halt vor der Kreuzung" und nicht "Halt an der Haltelinie"

    In deinem Sinne wäre der Fahrradfahrer auf diesem Bild also haltepflichtig, wenn die Ampel auf Rot umspringt. Das habe ich doch richtig verstanden? Ich will hier nicht sagen, es ist so, oder es ist nicht so. Aber ich kann dir sagen, dass viele Fahrradfahrer*innen in Hannover, an so einer Ampel nicht halten würden und dass diejenigen Mitarbeiter*innen von Polizei und Verkehrsverwaltung in Hannover, mit denen ich bisher darüber gesprochen habe, das genau so kommunizieren.

    Allerdings würde eine Haltelinie auf dem Hochbordfahrradweg bedeuten, dass dort gehalten werden muss. (nach Auskunft der Verkehrsexperten in Hannover)

    Gibt es denn solche Stellen wie auf dem Foto auch in Stade. Und wie verhalten sich Fahrradfahrende dort und was sagen die Verkehrsexperten vor Ort?

    Ich habe jetzt mal pauschal Polizei und Mitarbeitende der Verkehrsverwaltung als "Verkehrsexperten" bezeichnet. Dabei ist klar: Auch Experten können sich täuschen und manchmal liegen sie ganz schön daneben. Gilt allerdings auch für "Alltags-Experten".

    Ohne Verstöße gegen die StVO würde der Verkehr in Deutschland komplett zum erliegen kommen. Man muss gegen Verkehrsregeln verstoßen!

    Dem stimme ich nicht zu. Aber es erinnert mich an eine interessante Vorstellung, die im Judentum populär ist:

    „Wenn Israel nur ein einziges Mal den Schabbat wirklich halten würde, würde der Messias kommen, ..."

    Schabbat – Wikipedia
    de.wikipedia.org

    Du verdrehst diese Vorstellung vom "Einhalten aller Regeln" geradezu ins Gegenteil und behauptest, man müsse gegen Verkehrsregeln verstoßen. Das ist nicht so. Ziemlich sicher ist es allerdings auch umgekehrt nicht so, dass das Einhalten aller Verkehrsregeln bedeutet, dass der Messias kommt und nur noch Freude und Glückseligkeit herrscht.

    Interpretiere da bitte nicht hinein, was ich will! Das ist nur meine Interpretation der Ziele des ADFCs. Um die ging es hier. Wenn du es genauer wissen willst, les bitte dieses Dokument:
    https://www.adfc.de/fileadmin/user…mm_des_ADFC.pdf

    Wenn ich schreibe, dass der ADFC will, dass die alten, schwachen und ängstlichen mehr Fahrrad fahren sollen, wie kommst du dann darauf, dass ich will, dass sie darauf verzichten?

    In dem verlinkten Text steht unter anderem:

    "6. Radverkehr für alle – Infrastruktur
    Wir wollen zügiges, sicheres und komfortables Radfahren ermöglichen. Dafür brauchen wir
    eine fahrradfreundliche Infrastruktur. Sie muss den Ansprüchen aller Radverkehre und unterschiedlicher Fahrradtypen Rechnung tragen."

    Finde ich gut, ist aber halt auch nicht ganz einfach immer und überall zu verwirklichen.

    In dem Beispiel aus dem Landkreis Schaumburg ist es möglicherweise eine gelungene Lösung im Sinne der zitierten ADFC-Forderung:

    Sozusagen eine duale Radverkehrslösung. Wer auf dem Fußweg mit Radverkehrsfreigabe im langsamen Tempo unterwegs sein möchte, der kann das dort tun, wer auf der Fahrbahn schnell mit dem Fahrrad fahren möchte, der soll es dort tun.

    Die Kritik von Autogenix ist richtig im Sinne von möglicherweise unnötig zubetonierter Fläche. Allerdings nicht dieses lächerlich machen von bestimmten Typen Fahrradfahrer*innen. ("bissl Gefühl")

    Da kann man nur den Kopf schütteln. Wegen bissl Gefühl werden dann 1,5 km x 2,5 m = 3750 m², also etwa ein 3/4 Dorf-Fußballfeld oder 1/10 Saarland, zubetoniert.

    Und das nur weil Autofahrer leider immer zu schnell fahren und dann muss man ihnen natürlich jede art von möglichen Hindernis aus dem Weg räumen, damit sich daran auch nichts ändert und sich das Wissen verfestigt, dass ausschließlich und alleine KFz und LKW auf der Fahrbahn zu fahren haben, selbst bei drittklassigen Straßen, weswegen man auch mit nichts anderen rechnen muss und deswegen fleißig gasgeben kann.

    Die Kritik, dass wegen zu schnell fahrender Autofahrer*innen Radwege gebaut werden müssen, ist auch richtig. Aber nur in dem Sinne, dass zu wenig gegen schnell fahrende Autofahrer*innen getan wird. Deswegen werde ich nicht müde, darauf hinzuweisen, dass Tempo 60 außerhalb geschlossener Ortschaften (inklusive wirksame Maßnahmen zur Durchsetzung) und ein flächendeckender Ausbau des ÖPNV die Situation so verbessern könnte, dass keiner mehr auf die Idee käme, nach Radwegen zu rufen.

    Das heißt nur, dass es auch bei der Polizei Konsens ist, dass das nicht verfolgt wird. Es gibt nämlich für Hannover keine eigene Straßenverkehrsordnung.

    Fälle, in denen es erlaubt ist, an einer roten Ampel vorbeizufahren, haben nichts damit zu tun, ob es eine Haltelinie gibt oder nicht, oder wo der Ampelmast steht, sondern ob der "Radweg" durch den Schutzbereich der Ampel verläuft. Das steht so aber auch nicht in der StVO, sondern wäre im Zweifelsfall (Unfall) vom Gericht zu klären.

    Ich hoffe, dass es nicht notwendig wird, dass das allzu oft durch Gerichte geklärt wird, sondern baue auf die Umsicht und Vorsicht der Radfahrenden und Fußgänger*innen. Die Gefahr bei einer Rechtsprechung ist immer auch, dass dann etwas entschieden wird, was der Sache, um die es geht, nicht zuträglich ist.

    Soll das Faß tatsächlich wieder aufgemacht werden?

    Gilt die StVO und damit der §37 auch für den Radverkehr?

    Verlangt dieser zur Gültigkeit einer Ampel eine Haltelinie? Vielleicht ja nur zur Gültigkeit für den Radverkehr?

    Findet man vielleicht irgendwo eine hanebüchene Herleitung, um die Ampel auf dem Fahrrad doch ignorieren zu können, wie das 99 Prozent aller Radfahrer ganz selbstverständlich ohnehin tun?

    Gibt es irgendwelche Anhaltspunkte dafür, daß es die StVB genau wie diese 99% *nicht* einen feuchten Kehricht interessiert?

    Um es kurz und mich mal wieder unbeliebt zu machen: 1. Sie gilt für den Radverkehr. 2. Es interessiert keinen außerhalb unserer kleinen Bubble hier.

    In §37 Abs. 4 steht:

    "Für jeden von mehreren markierten Fahrstreifen (Zeichen 295, 296 oder 340) kann ein eigenes Lichtzeichen gegeben werden."

    Und es gibt halt Fälle, in denen für den Hochbord-Fahrradweg kein eigenes Lichtzeichen vergeben ist. Trotzdem kann es Sinn machen, in solchen Fällen durch eine Haltelinie darauf hinzuweisen, dass Fahrradfahrende die für die Fahrbahn aufgestellte Lichtzeichen zu beachten haben. Ich habe das bei verschiedenen Anlässen noch nicht ganz explizit auf den §37 wortwörtlich bezogen besprochen. Aber ich versuche bei nächster Gelegenheit, das mal abzuklopfen.

    Ich halte es übrigens für kontraproduktiv im Sinne der Fahrradfahrenden, wenn du ihnen mit markiger Ausdrucksweise, "feuchter Kehricht", unterstellst, sie würden sich zu 99 % für Verkehrsregeln beim Passieren bestimmter Ampeln nicht interessieren. Fähigkeit zur Selbstkritik ist wichtig, aber das bedeutet doch nicht, dass man eine fast hundertprozentige Selbstdemontage betreibt, wenn es dabei um bestimmte Verkehrsregeln-Fragen geht. Zumal in dieser Frage, zu der die Experten, die ich danach fragte und die auch von andere Fahrradfahrenden in Hannover befragt werden, diese Auskunft geben, die ich oben beschrieben habe.

    Mit Konsens meinte ich nicht, dass es Konsens ist, dass es keinen Strafzettel dafür gibt. Vielmehr meinte ich damit, dass es in bestimmten Fällen nach Auskunft von Polizei und Verkehrsbehörden in Hannover tatsächlich erlaubt ist, auf einem Fahrradweg bei roter Ampel für den Fahrbahnverkehr weiterzufahren. Ich sage das nicht einfach so, sondern hatte deswegen bei verschiedenen Gelegenheiten Polizisten und Mitarbeitende der Verkehrsverwaltung dazu befragt, weil mir aufgefallen war, dass es auf Fahrradwegen manchmal eine Haltelinie gibt und manchmal nicht.

    Beispiel 1: An dieser Fußgängerampel in der Marienstraße steht die Ampel links vom Hochbordradweg und es gibt keine Haltelinie auf dem Fahrradweg.

    Beispiel 2: Ebenfalls Marienstraße, ebenfalls keine Haltelinie für den Fahrradverkehr.

    Beispiel 3: Ebenfalls Marienstraße, ebenfalls steht die Ampel für den Autoverkehr am Fahrbahnrand, links vom Hochbordradweg. Dort hat der Hochbordradweg jedoch eine Haltelinie und es muss bei Rot gehalten werden.

    Quelle: Auskünfte von Polizei und Verkehrsbehörden in Hannover. Was sagt die Kölner Polizei und die Verkehrsbehörden?

    Die ist zwar überflüssig, aber trägt sicherlich dazu bei, dass die Situation von Radfahrenden besser verstanden wird.

    Ist die zusätzliche Fahrradampel synchron mit dem allgemeinen Lichtsignal geschaltet, oder wird die früher grün / früher rot?

    Müsste ich zunächst mal überprüfen. Ich versuche bei der nächsten Vorbeifahrt dran zu denken.

    Bei vielen Ampeln (für Fußverkehr und Radverkehr) ist das so geschaltet, dass die etwas früher Grün werden als das Grün für den übrigen Fahrzeugverkehr.

    Überprüfung erfolgt:

    Fahrradverkehr und Fußverkehr und Autoverkehr bekommen gleichzeitig Grün.

    Grünphase für den Geradeausverkehr. Fahrradverkehr fürs indirekte Linksabbiegen hat Rot.

    Der Autoverkehr hat länger Grün, als der Radverkehr.

    Ich hatte erwartet, dass der Fahrradverkehr und Fußverkehr im Geradeausverkehr einen kleinen Vorsprung vor dem Autoverkehr haben. Ist leider nicht so. Stattdessen wird der Fußverkehr und Radverkehr früher Rot im Geradeausverkehr. Da wäre es doch ausgleichende Gerechtigkeit, wenn der Fußverkehr und der Radverkehr etwas früher Grün bekäme.

    Theoretisch ja, fehlt halt Haltelinie, aber Radweg im Schutzbereich der Ampel. Praktisch kein Grund an der Ampel zu halten, denn die Ampel regelt ja nur den in der Baustelle einspurigen Verkehr von beiden Seiten, der Radweg ist ja Hochboard.

    Sehe ich auch so, für den Autoverkehr ist jedenfalls eine Haltelinie markiert worden. Und die Ampel steht nicht rechts vom Hochbord, sondern am Fahrbahnrand. In Hannover geht man dann davon aus, dass eine solche Ampel, nicht für den Fahrradverkehr gilt, wenn keine Haltelinie markiert ist. Es sei, denn die Ampel stünde rechts vom Hochbord-Fahrradweg.

    Ich weiß diese Antwort wird hier wieder einigen Protest hervorrufen. Deshalb schreibe ich gleich dazu, dass ich dazu hier keine eigene Stellungnahme abgebe, sondern vielmehr das wiedergebe, was in Hannover nach meinen Erkundungen bei Verkehrsbehörden und Polizei, soweit ich das bisher in Erfahrung bringen konnte, Konsens ist:

    Steht die Ampel rechts vom Hochbord-Radweg oder gibt es eine Haltelinie auf dem Radweg, dann bedeutet die rote Ampel für den Fahrradverkehr Anhalten. Steht die Ampel jedoch am Fahrbahnrand und auf dem Hochbord-Fahrradweg ist keine Haltelinie markiert, dann gilt die Ampel auch nicht für den Fahrradverkehr.

    Unabhängig davon werde ich nicht müde, in entsprechenden Gesprächen mit Fahrradfahrenden immer wieder darauf hinzuweisen, dass sie bitteschön in solchen Situationen besonders aufmerksam und vorsichtig fahren müssen, und das sie immer damit rechnen müssten, dass Fußgänger*innen das anders beurteilen könnten, woraus man ihnen keinen Vorwurf machen dürfe. Und ich weise ggf. darauf hin, dass es sein könne, dass sich die Verkehrsbehörden in Hannover und die Polizei in dieser Frage möglicherweise irren und ein cleverer Anwalt eines möglichen Unfallopfers das anders beurteilt und damit vielleicht Recht bekommt.