Beiträge von Ullie

    Bus und Bahn brachten viele Menschen zum Shoppen in die City, am ersten Adventssamstag 2022. Der zweite erste Adventssamstag (der erste war 2019, danach wegen Corona Pause) an dem kostenlos mit den Öffis im ganzen GVH-(Großraumverkehr Hannover) Gebiet kostenlos der ÖPNV benutzt werden konnte.

    Hier ein Bild vom Kröpcke:

    Und ein weiteres aus der für den Autoverkehr gesperrten Karmarschstraße, wo die Üstra ihre Zelte aufgebaut hat und Hannover 96 eine Torwand:

    M.M.n. nicht richtig. Siehe z.B. in unserm Emmering-Thread:

    • Innerörtliche Staatstraße T50
    • Besondere Gefahrenlage wird vehement von allen Seiten bejaht
    • geeignete Wege für Radfahrer existieren nicht

    Ein Paradebeispiel, wo die Verwaltung T30 einführen könnte.

    Klar, in so einem Fall hätte Tempo 30 möglicherweise eine Chance. Aber die Diskussion darüber fände auf der Grundlage statt, ob möglicherweise die Sicherheit für nichtmotorisierte Verkehrsteilnehmer*innen es nahelegt, Tempo 30 max. anzuordnen.

    Und solche Diskussionen finden ja auch statt. Leider selbst da meist erfolglos, Tempo 30 wird mit Macht abgeblockt. :(

    Eine Diskussion findet erst gar nicht statt, wenn es darum geht, Tempo 30 anzuordnen, weil davon Radverkehr und ÖPNV profitieren könnten in dem Sinne, dass der Autoverkehr auf ein Tempo heruntergebremst wird, der Fahrradverkehr und ÖPNV relativ schneller und damit attraktiver macht.

    Hier noch ein (inhaltlich zutreffender) Beitrag zum Thema "Tempo 30".

    "Straßenverkehrsordnung bevorzugt Autoverkehr

    Die Leitgedanken dieses Regelwerks stammen aus der frühen Bundesrepublik, erklärter Zweck: die »Sicherheit und Leichtigkeit« des Verkehrs sicherzustellen. »Man wollte damit möglichst viel Straßenverkehr, sprich: Autoverkehr, ermöglichen«, sagt Stefan Klinski, Professor für Umweltrecht in Berlin. »Das war Zeichen von Fortschritt, Freiheit, Wohlstand, und dafür sollte das Straßenverkehrsrecht die Grundlage schaffen.«"

    Dieses Zitat aus dem von simon (Vielen Dank für den Link) verlinkten Artikel weist auf den Kern der Diskussion hin:

    Der Autoverkehr ist quasi der "Götze", dem alles untergeordnet werden muss, inklusive Leben und Gesundheit.

    Ich hatte an anderer Stelle schon beschrieben, dass Omnibusverkehr und Straßenbahnverkehr bei Tempo 30 als maximale Höchstgeschwindigkeit innerorts besser funktioniert im Vergleich zum Autoverkehr als bei Tempo 50, weil die unabdingbaren Beschleunigungsphasen und Bremsphasen, die durch das Halten an den Haltestellen notwendig sind, es ohnehin nicht erlauben, auf Tempo 50 zu beschleunigen, weil die Abstände zwischen den Haltestellen das nicht zulassen. Busse und Stadtbahnen beschleunigen und bremsen im Regelbetrieb maximal mit 1m/Sek" bzw. -1m/Sek".

    Eine solche Diskussion zu führen, wird aber auf Grundlage des geltenden Rechts unmöglich gemacht. Denn da steht ja eindeutig geschrieben, dass der Autoverkehr zu bevorzugen ist. Straßenbahnen und Omnibusse sind aus dieser Perspektive Verkehrshindernisse, die aus dem Weg geräumt werden müssen, genauso wie es in vielen westdeutschen Städten geschehen ist. Die Straßenbahnschienen wurden abgebaut und für die Omnibusse wurden Haltebuchten gebaut, aus denen sie sich mühsam erst mal wieder herauskämpfen müssen, wenn sie sich in den "fließenden Verkehr" wieder einfädeln wollen.

    Ist ein bpflichtiger Radweg vorhanden?

    -> nein, T60 nicht zulässig.

    fertig.

    Gilt das so grundsätzlich, dass Tempo 60 auf innerstädtischen Straßen nur angeordnet werden darf, wenn ein benutzungspflichtiger Radweg vorhanden ist? Hatte so was kützlich in Kassel erlebt. Bin mir aber nicht mehr ganz sicher, ob tatsächlich innerorts.

    Wie immer an dieser Stelle der Diskussion der Hinweis darauf, dass vor der Verschärfung der Regeln erstmal die konsequente Durchsetzung der bestehenden Regeln stehen muss. Wir haben ein Vollzugsdefizit, kein Regelungsdefizit.

    Es ist bedauerlich, dass bei der Frage Tempo-30 fast immer ausschließlich auf die reduzierte Unfallgefahr verwiesen wird.

    Dabei ist ein anderer Aspekt ebenfalls von Bedeutung:

    In vielen Städten wurden Schnellwege oder gar richtige Stadtautobahnen gebaut, auf denen sich in den Verkehrsspitzen der Verkehr staut und in den verkehrsschwachen Zeiten gerast wird.

    Die Alternative zum ÖPNV ist der Bus- und Straßenbahnverkehr.

    Bei Bussen und Straßenbahnen sind die Haltestellen oft so dicht beieinander, dass die Fahrzeuge gar nicht die Zeit, bzw. die notwendige Streckenlänge haben, um auf 50 km/h zu beschleunigen und an der Folgehaltestelle wieder rechtzeitig zum Stehen zu kommen.

    Bus- und Straßenbahnverkehr, zwei sehr wichtige Elemente der notwendigen Verkehrswende würden im Vergleich zum MIV enorm davon profitieren, wenn ausnahmslos auf allen innerstädtischen Straßen, auch auf Hauptverkehrsstraßen, Tempo 30 max. gelten würde.

    Besonders der in der Debatte vernachlässigte Aspekt, Verbesserung der Bedingungen für den ÖPNV im Vergleich zum Autoverkehr verdient es ausführlicher erörtert zu werden und muss als Entscheidungskriterium herangezogen werden.

    Und dabei geht es nicht um ein Vollzugsdefizit, sondern ganz klar um ein Regelungsdefizit!

    Der Vollzug würde sich übrigens sehr einfach gestalten lassen durch einen verbindlichen Intelligenten Geschwindigkeitsassistenten, der keine höheren Geschwindigkeiten zulässt als die angeordneten. Leider werden solche Maßnahmen von der Autoindustrie und deren Lobbygruppen seit Jahren sabotiert.

    Ich wüsste nicht, wo ich dem Unfallopfer Vorwürfe gemacht hätte. Der Radler war offensichtlich vorschriftsgemäß unterwegs. Und bei so einem Straßendesign würde ich auch links fahren, bis ich mal die Chance habe, auf die rechte Seite zu kommen. Das erspart ja womöglich mehrere Kilometer Umweg.

    Möglicherweise haben wir aneinander vorbei geschrieben?

    Der Radweg an der Nettelndorfer Allee ist m. E. kein "Zwangs-Geisterradler-Weg".

    Der Radfahrer "Richtung Bergedorf" muss also auf dem Zwangs-Geisterradler-Weg unterwegs gewesen sein.

    Das erwähnt die Mopo nicht.

    Und du schreibst ja auch selbst, dass du vermutlich so gefahren wärest, wie es der von einem Auto angefahrene Fahrradfahrer offensichtlich getan hatte.

    Aber warum dann der Begriff "Zwangs-Geisterradler-Weg".

    Es ist doch ein ganz normaler Fahrradweg, der in beide Richtungen benutzt werden darf.

    Davon gibt es auch in Hannover einige, Und zwar oft wie beim Beispiel Nettelndorfer Landweg an beiden Seiten stark befahrener mehrspuriger Straßen mit Mittelstreifen. Und wie du auch, bin ich froh, dass es die gibt.

    https://www.mopo.de/hamburg/polize…tzt-ihn-schwer/

    Der Radfahrer "Richtung Bergedorf" muss also auf dem Zwangs-Geisterradler-Weg unterwegs gewesen sein.

    Die Bezeichnung Zwangs-Geisterradler-Weg trifft hier nicht zu.

    Das hier muss die Unfallstelle sein, entsprechend dem Zeitungsfoto:

    Google Maps
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    www.google.com

    Und wie man auf Streetview sehen kann, ist auf beiden Seiten des Nettelndorfer Landweges ein Zweirichtungsradweg. Und das ist bei einer so breiten mehrspurigen Straße mit Mittelstreifen auch sehr berechtigt.

    Wenn aber auf beiden Seiten am Nettelndorfer Landweg ein Radweg ist, dann ist kein Fahrradfahrer dazu gezwungen, einen der beiden Radwege zu wählen. Wenn ihm das zu unsicher erscheint, dann kann er auch den Fahrradweg auf der anderen Seite benutzen, um nicht entgegengesetzt der Hauptfahrtrichtung fahren zu müssen. Es gibt also keinen direkten "Zwang", den Radweg entgegengesetzt der Fahrtrichtung zu befahren. Man kann auch den Radweg auf der anderen Seite benutzen.

    Mangels sicherer Querungsmöglichkeiten und weil die Straße so breit ist und schnell befahren wird, werden viele Fahrradfahrer jedoch von der Möglichkeit Gebrauch machen, dass sie auf beiden Seiten den Fahrradweg in beide Fahrt-Richtungen benutzen können.

    Das Problem ist also nicht der angebliche "Zwangs-Geisterradler-Weg", sondern eine viel zu breite Fahrbahn mit viel zu hohen Geschwindigkeiten und viel zu vielen Autos.

    Mit der Behauptung, es handele sich um einen Zwangs-Geisterradler-Weg, wird außerdem noch die Unfallverursacherin medial entlastet. Die hat aber tatsächlich genau hinzugucken, wenn sie auf eine Straße auffährt, auf der die querenden Radfahrenden vorfahrtsberechtigt sind. Und zwar auch dann, wenn sie nicht die übliche Fahrtrichtung fahren.

    Ich mag das nicht, wenn sich Radfahrende gegenseitig Vorwürfe machen, nicht ganz korrekt zu fahren oder Unfallgefahren heraufzubeschwören. Besonders dann nicht, wenn diese Unfallgefahren vom Autoverkehr verursacht werden.

    Damit hast Du im selben Beitrag bewiesen, was Du gefragt hast: Funktioniert nicht! Wg. Schritt: ist bei Rampen abwärts illusorisch, auf diesen Schwung verzichtet freiwillig KEIN Radfahrer!

    Wenn es so wäre, dann gäbe es aber noch jede Menge anderer Verkehrssituationen, die du dann alle irgendwie "entschärfen" müsstest, um Fahrradfahrende daran zu hindern, ohne Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmende "Schwung zu holen".

    Was ist zum Beispiel bei einer schnellen Abfahrt und anschließender Bergaufstrecke, wenn da eine vorfahrtsberechtigte Straße in der Senke quert? Oder wenn dort in der Senke eine rote Ampel aufleuchtet?

    Und jetzt sag bloß nicht, da würden Radfahrer, wären sie alle vom Kaliber "Schwungholer", bremsen, weil sie damit rechnen müssten, "unter die Räder" des Querverkehrs zu kommen. Denn sagtest du das, so würde das bedeuten, du unterstellst Fahrradfahrenden pauschal einen ganz miesen Charakter, nach dem Motto: "Auf schwächere Verkehrsteilnehmende (Fußverkehr) machen sie Jagd. Mit stärkeren legen sie sich nicht an."

    Schau dir zum Beispiel diesen Zugang zum Lindener Bergfriedhof an. Besonders an Wochenenden ein beliebtes Ausflugsziel für Fußgänger:

    Google Maps
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    Hinter der Häuserecke führt ein schmaler Weg ziemlich steil nach oben, d. h. umgekehrt kriegt man mit dem Fahrrad ganz schön Schwung drauf. Und wie man auf dem Foto sieht, kann man nicht um die Ecke gucken.

    Und hier ist das obere Ende des Wegstücks, also der Beginn der Abfahrt:

    Google Maps
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    Die Ausschilderung ist [Zeichen 260] + "Einfahrt in die Grundstücke frei"

    Und auf rund 100 m Strecke ist ein Höhenunterschied von 6m. 6% Gefälle ist in einer Stadt wie in Hannover schon recht viel.

    Genug Vergleiche. Ich sag' ja gar nicht, dass solche Tunnel, wie der in Kassel gezeigte, eine tolle Verkehrslösung seien. Sie sind aus einer Zeit, in der der Fußverkehr aus dem Weg geräumt werden sollte und der Radverkehr ohnehin nicht besonders Ernst genommen wurde. Noch sehr viel weniger als heute. Und schon gar nicht in einer so gebirgigen Stadt wie Kassel. Aber es macht keinen Sinn aus rein ideologischen Gründen das Fahrradfahren dort zu verbieten und womöglich auch noch den Fußverkehr zu unterbinden, indem die Tunnel einfach zugeschüttet werden. Zumindest so lange keine deutliche MIV-Reduktion an der Oberfläche durchgeführt wird.

    Also ich habe schon recht häufig Artikel gelesen, in denen sich wahlweise Gehwegparker, "Bäckerparker" oder Gehwegradler über die vermeintliche Kriminalisierung aufregen. Nur weil mal irgendwo Verkehrsregeln durchgesetzt werden sollen.

    Gerne mit den höchstmöglichen Übertreibungen, um möglichst viel Aufmerksamkeit zu erhaschen.

    Wichtig ist es zu differenzieren:

    Ein Gehwegparker oder "Bäckerparker" ist "Opfer" eines Mobilitätssystems, das nicht funktionieren kann, wenn sich viel oder alle daran beteiligen. Der Gehwegparker ist "Opfer" in dem Sinne, dass er aufgrund der von ihm so wahrgenommenen "Parkplatznot" zum Täter wird und den "Gehweg" zuparkt.

    Ein Gehwegradler ist dagegen in vielen Fällen ein weiteres Opfer dieses Mobilitätssystems. Er ist jedoch nicht zugleich auch ein "Täter", weil er sich am Mobilitätssystem MIV nicht aktiv beteiligt.

    Meine Haltung zu "Gehweg + Radverkehr frei" = [Zeichen 239] [Zusatzzeichen 1022-10] ist glaub ich hinlänglich bekannt:

    - funktioniert (fast) nie

    Funktionierte fast nie?

    Definiere "funktioniert"!

    Ganz sicher gibt es einiges daran zu kritisieren, wenn Gehwege für den Radverkehr freigegeben werden.

    Aber es gibt Situationen, in denen es (zumindest vorläufig) eine brauchbare Lösung ist, wenn ein Gehweg für den Radverkehr freigegeben ist.

    Hier ein Beispiel aus Kassel:

    An der primär auf die Interessen des Autoverkehrs ausgerichteten Kreuzung, bzw. unter dieser Kreuzung gibt es Fußwege, die für Fußgänger (und Fahrradfahrer) ein Passieren der Kreuzung in alle Richtungen ermöglichen, ohne dafür im Autostau mit stinkenden Abgasen auf Grün warten zu müssen und zum Teil mehrere Ampelpassagen zu bewältigen zu müssen.

    Hier ein Link zu Googlemaps-Satellit:

    Holländische Str. · Kassel
    Kassel
    www.google.com

    Eine Schwachstelle an dem Konstrukt [Zeichen 239] + [Zusatzzeichen 1022-10] wird sofort an einem weiteren Zusatzschild deutlich, das eigentlich überflüssig ist, weil die Kombination [Zeichen 239] + [Zusatzzeichen 1022-10] bereits die Aussage des Zusatzschildes enthält:

    "aber bitte langsam fahren ..."

    Wie schon gesagt, da kann man viel daran kritisieren, aber wenn die Bereitschaft fehlt, den Autoverkehr konsequent und wirksam zu reduzieren, dann ist es eine Lösung, die funktioniert, wenn an einer solchen Kreuzung, wo einmal der Fußverkehr unter die Erde verbannt wurde, zumindest vorläufig daran festgehalten, die Fußgängertunnel auch für den Fahrradverkehr freizugeben. Auch dann, wenn durch weitere Zusatzschilder die Fahrradfahrer zur Vorsicht ermahnt werden (müssen).

    Hier noch zwei weitere Bilder von der Kreuzung:

    Und noch ein Bild "aus dem Untergrund":

    Konsequent Tempo 30 max. innerorts, auch auf Hauptverkehrsstraßen, Maßnahmen zur Reduktion von Autoverkehr, im vorliegenden Fall breite Radfahrstreifen, für die jeweils eine Autofahrspur aufgegeben wird, würden dazu beitragen, dass sich kaum noch ein Fahrradfahrer (und auch kein Fußgänger) in den Fußgängertunnel verirrt, sodass diese Tunnel schließlich obsolet werden.

    Wird in der HannoRad 3-2023 nicht erwähnt, ist aber sehr verbreitet in Hannover:

    Fahrradfahren auf Angebotsfahrradwegen.

    Und das gibt es manchmal auch, ist aber deutlich seltener: Fußwege mit Radverkehrsfreigabe.

    Auf diesem Foto von der Wülfeler Straße ist beides zu sehen.

    Der Angebotsradweg unten im Bild wird an dieser Stelle zum Fußweg mit Radverkehrsfreigabe.

    Hier der Link zu Mapillary zu einer Mitfahrt aus Fahrbahnperspektive aus derselben Sicht wie das aufgenommene Foto:

    Mapillary cookie policy use

    "Führungsformen des Radverkehrs innerorts

    (...)

    Die Führung des Radverkehrs im Mischverkehr ohne

    Radverkehrsanlagen ist nur auf Straßen mit wenig

    Kfz-Verkehr und Geschwindigkeiten bis 30 km/h sinnvoll.

    (...)

    Aus Sicht des ADFC sollen Schutzstreifen nur in

    Straßen mit geringem Verkehr, niedrigen Kfz-Geschwindigkeiten und in Verbindung mit einem absoluten Halteverbot eingesetzt werden.

    (...)

    Breite Radfahrstreifen sind eine gut geeignete Führungsform für den Radverkehr an Hauptverkehrsstraßen mit Geschwindigkeiten bis zu 50 km/h.

    (...)

    Geschützte Radfahrstreifen sind aus Sicht des ADFC eine

    sehr sichere, hochwertige und gut geeignete Führungsform für den Radverkehr entlang von Hauptverkehrsstraßen mit viel

    Kfz-Verkehr und hohen Geschwindigkeiten über 30 km/h.

    (...)

    Moderne bauliche Radwege sind als Führungsform

    für Hauptverkehrstraßen mit Tempo 50 und höheren

    Kfz-Geschwindigkeiten, sowie bei starkem Kfz-Verkehr, sehr gut

    geeignet, wenn sie eine verkehrssichere Gestaltung haben und

    hohen Fahrtkomfort besitzen.

    (...)

    Gemeinsame Geh- und Radwege sind sowohl für den

    Rad- als auch für den Fußverkehr nur sehr eingeschränkt geeignet. Sie stellen als separate Führungsform lediglich eine Alternative für Radfahrende dar, die lieber räumlich getrennt vom fließenden Kfz-Verkehr fahren möchten.

    (...)

    Gut umgesetzte Fahrradstraßen sind eine gut geeignete Radverkehrsführung für Radfahrende aller

    Altersstufen und Nutzertypen. Darüber hinaus besitzen sie eine

    wichtige Funktion für das Radwegenetz, auch als Teil von komfortablen innerörtlichen Radverbindungen."

    Was fehlt in der ADFC-Berachtung?

    In Hannover gibt es zahlreiche sogenannte Angebotsradwege. Im zitierten Text müsste man sie wohl unter "bauliche Radwege" einordnen, die aber oft viel zu schmal sind. Allerdings gilt dafür auch in vielen Fällen keine Benutzungspflicht. "Gefühlt" würde ich vermuten, dass ca. die Hälfte der von Radfahrer*innen in Hannover benutzten Wege solche Angebotsradwege sind. Die meisten davon wurden schon vor mehreren Jahrzehnten angelegt. Es fehlt auch eine Betrachtung der Fußwege, die für den Radverkehr freigegeben sind. Auch dafür gibt es einige Beispiele in Hannover, die besonders dann von vielen Fahrradfahrer*innen benutzt werden, wenn das Fußgängeraufkommen dort sehr niedrig ist und das Fahren auf der Fahrbahn im Mischverkehr mit schnell fahrendem Autoverkehr vermieden werden soll.

    Vielleicht habe ich aber auch zu flüchtig gelesen? Hier der Link zum Nachlesen des vollständigen Textes in der HannoRad-2022-3 von März bis November 2022, Seite 8-11, der oben nur gekürzt wiedergegeben ist:

    https://www.hannorad.de/wp-content/uploads/2022/11/HannoRad-2022-3.pdf

    Natürlich stellt sich die Frage nach sinnvollen und weniger sinnvollen Eingriffen und nach dem Effekt und der Tragweite einer Wandlung in Teilbereichen.

    Antworten im Stile von "Computer sagt nein" oder "42" bringen für mich keinen Mehrwert, mindestens für mich darf ich tiefergehendes Interesse an der Materie reklamieren.

    Entschuldige, so gesehen natürlich ja.

    Das ist eine sehr hypothetische Frage, die kaum beantwortbar ist. Bei der Bekämpfung des Klimawandels spielt sie auch keine Rolle. Es sei denn, "Menschheit ausrotten" wird als legitime Maßnahme gesehen, um den Klimawandel aufzuhalten.

    Deshalb geht es um die realistischen Alternativen: wie viele Tiere weniger gibt es, wenn in D 10% weniger Fleisch verzehrt werden?

    Dass jemand die Menschen ausrotten möchte, um das Klima zu retten, ist natürlich Unfug, weil für wen wollte er denn das Klima retten, wenn es keine Menschen mehr gibt?

    "Treffen sich zwei Planeten im Weltall, fragt der eine: "Wie geht's dir?"

    Sagt der andere: "Sehr schlecht, habe homo sapiens."

    Darauf der erste: "Hatte ich auch mal, das geht vorbei."

    Aber leider ist eine andere These sehr verbreitet, dass es nämlich eigentlich keine Umstellung der Lebensweise, keine Verkehrswende, keine Änderungen bei der Energieerzeugung u. s. w. geben müsse, wenn "einfach nur" die Anzahl der Menschen abnähme. Und dabei gehen manche so weit, dass sie sich Kriege und Seuchen herbeiwünschen. :(

    Gäbe es ohne den Menschen mehr oder weniger Rindvieh auf dem Planeten?

    Keine Ahnung, aber ohne Menschen stellt sich diese Frage nicht. Zumindest keinem Menschen. Damit ist die Frage also irrelevant.

    Man könnte allerdings fragen, ob eine vegetarische oder vegane Ernährung einen Beitrag dazu leisten würde, dass weniger Tiere die Umwelt und das Klima belasten.

    Vermutlich ist das so.

    "Der Verkehr müsste sich nach den Schwächsten, den Fußgängern, richten." Das ist eine Aussage aus dem von Yeti verlinkten Artikel. Eine Aussage, die es in sich hat und die nicht unterschätzt werden sollte. Gerade auch deshalb, weil immer wieder von Menschen, die am liebsten gar keine Veränderung der Verkehrsinfrastruktur wollen, dieses Argument gegen den Radverkehr in Stellung gebracht wird. Mit der scheinheiligen Behauptung, die Fußgänger*innen würden doch vor allem vom Radverkehr bedroht werden.

    Und weil eine fußgängergerechte Verkehrsinfrastruktur sich noch weniger darauf beschränken kann, gute Fußwege anzubieten. Genau wie eine fahrradverkehrsgerechte Infrastruktur nicht schon damit gegeben ist, dass breite und gut befahrbare Radwege zur Verfügung stehen.

    Vielmehr muss es darum gehen, motorisierte Formen von Mobilität durch Fuß- und Fahrradverkehr zu ersetzen. Und dazu müssen zum einen die Autos und andere motorisierte private Individualverkehrsmittel ganz weg, und auch der Lieferverkehr muss möglichst umfänglich und schnell durch autofreie Transport-Optionen ersetzt werden.

    Und es müssen Siedlungs-Lösungen gefunden werden, die gewährleisten, dass Ärzte, Einkaufsmöglichkeiten, Kitas und Schulen usw. in fußläufig erreichbarer Nähe sind.

    Habe mir gerade Anne Wills Talkshow angesehen.

    Auch sie beteiligt sich an dem Versuch, die Klimaaktivisten zu kriminalisieren.

    Pauschal bezeichnet Anne Will die Aktionen der Klimaaktivisten als Straftaten.

    Straßen blockieren, Kunst attackieren – helfen diese Aktionen beim Kampf ums Klima?
    Das Thema diskutieren Marco Buschmann, Katrin Göring-Eckardt, Joachim Herrmann, Carla Hinrichs und Petra Pinzler
    daserste.ndr.de

    Aber trifft das wirklich zu?

    Und wie setzt man sich gegen diesen pauschal erhobenen Vorwurf zur Wehr?

    Mir ist dabei der Gedanke gekommen, dass eine kleine Gruppe von Klimaaktivisten bereits damit eine große "Blockadewirkung" erreichen könnten, wenn sie sich alle ein Auto mieten und damit vorschriftsmäßig am Straßenverkehr teilnehmen würden.

    Vorschriftsmäßig bedeutet zum Beispiel, dass ein Warnschild wie zum Beispiel das hier [Zeichen 123] oder [Zeichen 138-10]dazu führt, dass Autofahrende deutlich das Tempo reduzieren.

    Ein Achtung-Schild zum Beispiel ein Achtung-Kinder-Schild in einer Tempo-30-Zone oder innerhalb eines Strecken-30 verpflichtet dazu, maximal Schrittgeschwindigkeit dort zu fahren.

    Auch an Omnibussen, die an Haltestellen halten und wo Fahrgäste einsteigen oder aussteigen, gilt maximal Schrittgeschwindigkeit. Halten Autofahrer*innen solche Temporeduktionen ein, dann finden sich schnell andere, die sich davon gestört fühlen.

    Bleibt noch das Problem, das wirksam medial zu vermitteln.

    Wenn die Täter gefasst werden, werden sie vor Gericht auf dieser Basis ziemlich sicher Schiffbruch erleiden.

    "Andererseits kann unter Umständen schon das Ablassen der Luft aus einem einzigen Reifen unter § 303 StGB fallen, sofern das Wiederauffüllen Aufwand an Zeit und Mühe verursacht (RGSfc 39, 223, 224; 74, 14, 15; § 294 Entw. 1925; § 326 Entw. 1927), z.B. bei Nacht, an entlegenen Orten oder wenn der Fahrer kein Ersatzrad bei sich führt."

    https://research.wolterskluwer-online.de/document/0f932337-1c51-44a5-a358-58cda2e99cd6/explore/document/b17a9748-91e8-3593-9757-4381e48295c1

    Zitat aus deinem Link.

    Das sind halt alles so Dinge, die einem Juristen vermutlich Spaß machen, sich damit zu beschäftigen, sonst wäre er vermutlich kein Jurist geworden. Ich spinne das noch mal ein bisschen weiter: Wenn das Entwaffnen (Luft ablassen) der SUVs also nur an einem Reifen erfolgt, dann fällt es möglicherweise nicht unter § 303 StGB? Was ist aber, wenn der SUV-Fahrer keinen Ersatzreifen dabei hat? Fällt das Luftablassen dann doch wieder unter § 303 StGB, weil der Geschädigte ja dann nicht einfach mal eben so den Reifen wechseln kann? Kann der Fahrer gegebenenfalls geltend machen, sein Ersatzrad sei platt gewesen? Oder riskiert er dann, dass er in irgendeiner Form belangt wird, weil sich sein Fahrzeug nicht in einem ordentlichen Zustand befand?

    Vermutlich kalkulieren die Klima-Aktivisten damit, dass solche Streitereien, wie unsere Debatte hier, aber auch Gerichtsprozesse zusätzliche Aufmerksamkeit verursachen. Bin schon gespannt auf die Leserbriefe, die vermutlich zu dem Thema kommen werden.

    Eventuell geht's auch nur um ein Verbot von Glasbehältnissen. Gibt es in Hamburg z.B. auf der Reeperbahn auch.

    Einem Artikel der Frankfurter Rundschau von 2009 zur Folge geht es tatsächlich darum, auf dem Bebelplatz in Kassel ein allzu zügelloses Feiern einzuschränken:

    "Wenn Betrunkene pöbelten, lärmten oder ihre Notdurft verrichteten und damit die Allgemeinheit gefährdeten, konnte das in Kassel zwar auch früher schon als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Doch dafür seien die städtischen Ordnungshüter meist zu spät gekommen, erklärt Pflüger. "Jetzt müssen wir nicht mehr warten, bis eine Ordnungswidrigkeit begangen worden ist." Wer künftig beim illegalen Saufen erwischt wird, soll weggeschickt werden - oder, als schärfere Sanktion, seinen Alkohol abgenommen bekommen.

    Bestärkt fühlen sich die Nordhessen in ihrem Vorgehen durch einschlägige Erfahrungen aus anderen Orten. Auch in Hessen: Marburg hatte Ende 2007 ein abendliches und nächtliches Trinkverbot für ein Quartier im Stadtzentrum verhängt, um Sauforgien von Jugendlichen zu unterbinden."

    FR vom 22.07.2009, aktualisiert: 27.01.2019