Im übrigen fehlt da nun immer noch das Zusatzzeichen, welches Elektrokleinstfahrzeugen das Linksabbiegen erlaubt.
An dieser Einmündung auf die Ritter-Brüning-Straße erfolgt gleich zweimal der Hinweis, dass Fahrradfahrer*innen anders als der KFZ-Verkehr auch links abbiegen dürfen.
Ich vermisse an dieser und anderen vergleichbaren Stellen (siehe Foto) kein E-Roller frei, sodass auch diese Kraftfahrzeuge links abbiegen dürften, wo für andere Kraftfahrzeuge nur Rechtsabbiegen erlaubt ist.
Möglicherweise wurde sogar absichtlich kein "E-Roller frei" ausgeschildert. Finde ich gut! ![]()
Was findest du schlimm daran?
Du beklagst ja selbst die
zum Himmel stinkende Faulheit
mancher Verkehrsteilnehmer.
Und auf wen trifft diese Beschreibung wohl am ehesten zu?
Richtig: Auf die Benutzer von KFZ, wie zum Beispiel Autos oder Elektro-Tretroller.
Für den Fuß- und Fahrradverkehr hingegen müssen kurze Wege angeboten und Umwege vermieden werden.
Schließlich sind aus guten Grund Elektro-Tretroller auch in Fußgängerzonen außen vor. Das gilt in der Regel auch für Fußgängerzonen-Abschnitte, die für den Fahrradverkehr freigegeben sind. Vermutlich hat das auch damit zu tun, dass es Elektroroller-Fahrer*innen schwerer fällt als Fahrradfahrer*innen, mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren.