Ein Radweg ist kein Fahrstreifen. Und selbst wenn: Aus der Tatsache, dass für Fahrstreifen jeweils eigene Lichtzeichen gegeben werden können, kann man nicht folgern, dass für einen Fahrstreifen das allgemeine Lichtsignal nicht gilt, wenn nicht über jedem Fahrstreifen ein eigenes Lichtsignal vorhanden ist.
Für Radverkehrsführungen ist in §37 auch die Ausnahme benannt, wann das allgemeine Lichtsignal nicht für den Radverkehr gilt: Nämlich dann, wenn dort ein separates Lichtsignal für den Radverkehr vorhanden ist. Dieses besondere Lichtsignal für den Radverkehr gilt dann abweichend auf der Radverkehrsführung und nur da.
Wenn es eine Rolle spielen würde, auf welcher Seite des Radweges der Ampelmast steht, würde das in §37 der StVO stehen. Steht da aber nicht und daraus folgt, dass es keine Rolle spielt, wo der Ampelmast steht.
Weil in §37 der StVO nicht ausdrücklich drin steht, dass ein Ampelmast, der links vom Radweg steht, für den Fahrradverkehr unter bestimmten Umständen nicht relevant ist, folgern Sie daraus, dass man dort grundsätzlich halten muss, wenn die Ampel an dem Mast Rot zeigt, weil eine Ampel grundsätzlich für den Fahrverkehr gilt.
Mag sein, dass es so ist, ich will Ihnen da gar nicht vehement widersprechen. Es sieht danach aus, dass es eine mögliche Lesart von §37 StVO ist, und andere Lesarten auch ihre Berechtigung haben. Sie schreiben ja selbst, dass selbst in Springe nur wenige es so sehen, wie Sie das sehen.
Und ich hatte aus einer in Hannover weit verbreiteten Sicht der Verhältnisse vor Ort zu dem Thema beigetragen, dass eine Haltelinie auf dem Fahrradweg ein Hinweis darauf ist, eine rote Ampel auch dann zu beachten, wenn sie links des Radwegs steht.
Möglicherweise ist es so, dass auch das Studium von Gerichtsurteilen lediglich bestätigt, dass es verschiedene Auffassungen zu der Frage gibt. Um so mehr ist es wohl angeraten, in solchen Fällen vorsichtig zu fahren und ggf. eine Verständigung auf Zuruf oder durch Gesten herbeizuführen, wenn es zu Begegnungen kommt, bei denen nicht so recht klar ist, wer denn nun Vorrang hat.
Was mich auch nicht weiter wundert ist, dass anscheinend in Stade keiner einen Unterschied macht, ob denn nun die Ampel links oder rechts vom Fahrradweg steht.
Hier mal zwei Beispiele von zwei direkt aufeinander folgenden Kreuzungen in Stade:
Harsefelder Straße / Thuner Straße

Harsefelder Straße / Teichstraße

Ist in Hannover auch nicht viel besser. Und das mit der Haltelinie, die ich weiter oben schon erwähnte, wird ebenfalls nicht unbedingt immer als Aufforderung zum Anhalten begriffen. Aber es wird durchaus von einigen Fahrradfahrer*innen beachtet.
Wenn beides zusammenkommt, Haltelinie auf dem Radweg markiert und Ampelmast rechts vom Radweg, dann erhöht das allerdings die Wahrscheinlichkeit, dass die Ampel vom Fahrradverkehr beachtet wird. Tiergartenstraße stadteinwärts:
In Gegenrichtung am selben Fußgängerüberweg am Anfang der Tiergartenstraße in Hannover-Kirchrode, aber diesmal stadtauswärts, sieht das schlechter aus:
Die Ampel ist links vom Fahrradweg und die Haltelinie nicht mehr optimal sichtbar. Schade. Aber eben auch ein Grund mehr, an einer Ampel, die links vom Fahrradweg steht, sich nicht zu sehr "im Recht zu fühlen", die einfach ignorieren zu dürfen und schnell daran vorbeizufahren.