Intuitiv würde ich raten, dass er nicht wegschwenkt und keine Furten hat, so dass er nun ein straßenbegleitender Gehweg sein könnte, der nach § 25 stets durch Fußgänger zu benutzen ist.
Das befürchte ich auch. Ich spreche es deshalb an, weil ich es für wichtig halte, dass die Perspektive der Fußgänger*innen nicht vernachlässigt werden darf. So sehr ich Yetis Engagement für eine Aufhebung von Benutzungspflichten für schlechte Radwegen schätze, so wichtig ist es eigentlich, sich darüber einen Kopf zu machen, was danach aus den vorhandenen Wegen wird.
Man könnte natürlich einfach feststellen, dass da sowieso nie ein Fußgänger lang geht und auch nicht gewünscht ist, dass Menschen einmal auf die Idee kommen, dort zu Fuß langzugehen, und sich dafür einen separaten Fußweg wünschen. Dann müsste man den Pfad bei nächster Gelegenheit "umpflügen" und hätte einen Beitrag zur Flächenentsiegelung geleistet.
Dann sollte aber auf der Fahrbahn das Tempo deutlich begrenzt werden auf deutlich unter 100 km/h.
Oder der Weg bleibt erhalten, dann sollte er aber in einen besseren Zustand versetzt werden.
Für Rollis dürfte das mit der Unbenutzbarkeit ähnlich sein wie bei Radfahrern, mit Motor (Krankenfahrstühle nach Abs. 2) muss er sich von vorneherein nicht drum kümmern ...
Krankenfahrstühle mit Motor müssen zwar nicht auf dem Fußweg fahren, aber sie dürfen auf dem Fußweg fahren. Und je nachdem wie schnell die Landstraße von Autos befahren wird, sind viele Benutzer von motorbetriebenen Krankenfahrstühlen sicher dankbar für einen separaten Weg.
Unabhängig davon finde ich allerdings, dass die Motorisierung mit einem Krankenfahrstuhl eigentlich ausreichend ist für Menschen, die von sich behaupten, auf ein Auto angewiesen zu sein. Immerhin gibt es Krankenfahrstühle, die bis 45 km/h Spitze schaffen. Liegt die Höchstgeschwindigkleit bei 25 km/h darf ggf. der Fußweg mit Schrittgeschwindigkeit befahren werden.