Beiträge von Ullie

    Eine der unsinnigsten Neuerungen nach der Einführung von Papierstrohhalmen. Noch nie so viel gekleckert beim Einschütten. Absolute Feigenblattpolitik.

    Das kann ich nur zum Teil bestätigen. Tatsächlich gibt es Hersteller, die bislang noch keine gute Lösung der an sie gestellten neuen Aufgabe entwickelt haben. Andererseits habe ich auch schon sehr brauchbare Lösungen gefunden, bei denen der Deckel auf 90° aufgeklappt so über der Ausgussöffnung stehen bleibt, dass es zu keiner Ablenkung des Ausguss-Strahls kommt.

    Und ich halte das nicht für eine Feigenblattpolitik. Man muss doch nicht immer alles gleich so negativ sehen. Freilich gibt es auch viele Menschen, die zum Beispiel Tetra-Packs grundsätzlich als Getränkeverpackung ablehnen und einzig auf die Glasflasche setzen, weil nur die optimal wieder benutzt werden kann. Oder Menschen, die in sogenannten Unverpackt-Läden einkaufen.

    Plastikfreie Läden: Hier kannst du verpackungsfrei einkaufen
    Alle verpackungsfreien Supermärkte in Deutschland – mit Karte.
    utopia.de

    Die kritisieren dann wiederum jene, die Tetra Paks einkaufen. Mag sein, es gibt auch Leute, die bezweifeln, dass die Glasflasche die sauberste Lösung ist.

    Aber Deckel mit Bändchen sind mehr als ein Feigenblatt. Dass es die ultimative Lösung in Sachen Nachhaltigkeit ist, hat wiederum niemand behauptet.

    Da ich aus Spanien von fast überall diese kleinen, von den Behörden aufgestellten Schilder "velocidad controlada por radar" kenne, kann ich nachvollziehen, warum die Behörden in Bayern keine Handhabe sehen.

    Aber könnten nicht der ADFC, der FUSS e.V. oder andere sich einfach so an diese und jene, also an möglichst viele Straßen stellen und sowas wie "Radar 30/50/70 (was immer da gilt) auch hier!" auf Schildern hochhalten?

    Denn offenbar bewirken solche Schilder (im Gegensatz zu den gelben Ortsschildern oder den runden mit Zahlen drauf), dass bestimmte Autofahrer sich an die Regeln halten ...

    Wen mal die komplette Langeweile packt, der kann auch gerne einfach mal ein paar Radiosender anrufen, die vor Blitzer an diesem oder jenem Standort warnen.

    "Hier findet ihr immer aktuell den Verkehr vom Harz bis ans Meer und die neusten Flitzer Blitzer aus Niedersachsen. Wenn ihr einen weiteren Stau oder Flitzer Blitzer gesehen habt, ruft gerne an, kostenlos: 0800 / 5295555."

    Flitzer Blitzer, Staus und Schulausfälle
    Hier findet ihr immer aktuell den Verkehr vom Harz bis ans Meer und die neusten Flitzer Blitzer aus Niedersachsen. Ihr seht etwas, das in der Liste fehlt? Dann…
    www.ffn.de

    Ich hatte da schon ein paarmal so ein Gefühl, dass an dieser oder jener Stelle Tempokontrollen durchgeführt werden. :saint: Selbstverständlich ist es mir eine Ehre, solchen Gefühlen Ausdruck zu verleihen, indem ich gleich mal bei der Hotline anrufe. :saint: Kann ja nichts schaden. Und wenn mich mein Gefühl getäuscht haben sollte und da tatsächlich nur ein harmloses Bauarbeiterzelt oder Anhänger gestanden haben sollte, dann hat das ja keine weiter schlimmen Konsequenzen, als dass dann tatsächlich mal irgendwo nicht zu schnell gefahren wurde. :saint:

    Was den beiden Blitzer-Helden möglicherweise nicht bewusst ist:

    Die Bearbeitung der Blitzer-Meldungen kostet erheblich mehr Geld als das, was eingenommen wird an Bußgeldern. So gesehen unterstützen sie die von ihnen so sehr gehassten Behörden dabei, Geld zu sparen. Denn durch das Pappschild hochhalten fahren die Leute langsamer, ohne dass sie über die ohnehin nur begrenzt wirksame "Erziehungsmaßnahme" Bußgeld daran erinnert werden, dass es Tempolimits gibt. Derjenige, der ein Bußgeld zahlt, denkt ja meistens, dass er es ist, der da etwas bezahlt, in Wirklichkeit ist es so, dass die Einnahmen durch Tempokontrollen die Ausgaben nicht decken, sodass es letztlich der Steuerzahler ist, der zuzahlt.

    "Nur einspurig" als Argument für 30 ist aber der speziellen Situation Hamburgs geschuldet – in Lüneburg gibt es keine einzige echte vierspurige Straße (allerdings teils exzessiv lange Abbiegespuren). Abbiegespuren hat Klotzenmoor freilich nicht, aber eben gewaltige Breite (etwas, woran viele dieser Alleenstraßen leiden). Das die Straße ob des Umfeldes nur 30 sein sollte, will ich nicht widersprechen – aber wenn du da nur das Schild änderst, werden die Leute nicht langsamer fahren. Dafür muss man umbauen und eben vor allem die Breite runter.

    Zugegeben, die vielen mehrspurigen Straßen in Hamburg lassen bei einem Besucher schnell den Gedanken reifen, das alles was nur einspurig ist, eigentlich Tempo 30 max. sein müsste.

    Aber gegen die Aussage, dass wer Tempo 30 will, der muss auch dafür die Straßen umbauen, dagegen wehre ich mich.

    Das kann ja kein Mensch finanzieren oder eine solche Maßnahme der Temporeduktion verbunden mit Straßenumbauten dauert Jahrzehnte.

    Und ich sehe da auch objektiv keinen Grund.

    Um mal bei Hamburg zu bleiben: Auf eine der vielen anderen Straßen Hamburgs, von denen viele zweispurig sind, ist mir an einer Stelle ein Tempomessgerät aufgefallen, dass auch bei den Autofahrern gut bekannt sein muss.

    Viele Straßen Hamburgs sind so breit und so ausgebaut, dass darauf gerast wird und zwar deutlich schneller als 50 km/h. An der beschriebenen Stelle mit dem Tempo-Kontrollgerät war es extrem auffällig, dass die Autos rechtzeitig ihr Tempo reduzierten, mit vorgeschriebener Höchstgeschwindigkeit passierten und dann wieder Gas gegeben haben.

    Wenn man das nicht hinnehmen will, dass ständig und geradezu flächendeckend zu schnell gefahren wird, dann müssen die Tempokontrollen intensiviert werden und die Autofahrer dazu "bewegt" werden, ihre Navigationsgeräte so zu benutzen, dass Tempolimits eingehalten werden, anstatt sie so zu benutzen, dass Tempolimits nur an Tempokontrollstellen eingehalten werden.

    Auf keinen Fall dürfen Raser mit der Ausrede davon kommen, es sei ja ganz und gar nicht offensichtlich, dass nicht zu schnell gefahren werden dürfe. Und das gilt für Straßen auf denen Tempo 50 gilt und für Straßen, auf denen Tempo 30 gilt oder eine noch niedrigere Höchst-Geschwindigkeit angeordnet ist.

    Ich finde auch nicht, dass Straßen unter einer großen Breite leiden. Sie leiden viel mehr darunter, dass darauf zu schnell gefahren wird.

    Besonders auffällig ist das Problem bei Fahrradstraßen: Denn viele Fahrradstraßen sind dort eingerichtet worden, wo die Straßen sehr eng sind. Und in Hannover hat sich gezeigt, das diese Enge oft dazu führt, dass Fahrradfahrer nicht mehr nebeneinander fahren können, obwohl doch gerade das ein Plus in Fahrradstraßen ist, dass man als Fahrradfahrer nebeneinander fahren kann. Kommt aber Gegenverkehr in Form eines Autos oder auch von Fahrradfahrern, die ebenfalls nebeneinander fahren, wird es zu eng.

    Ist eine Fahrradstraße breit und ohne Hindernisse, dann wird vom Autoverkehr zu schnell gefahren. Und ist eine Fahrradstraße breit und ohne Autoverkehr (gibt es nur sehr selten, obwohl Autoverkehr in der Fahrradstraße eigentlich nur ausnahmsweise zugelassen werden soll), dann kommt sofort die Autolobby und reklamiert die Freiflächen für ihre immer größer werdenden Straßenpanzer.

    Warum soll langsamer Verkehr nur auf schmalen Straßen möglich sein?

    Pärchen biegt auf unsere neue Umweltspur, um dann nach 3-4 Metern schlagartig wieder auf den nebenliegenden Gehweg zu wechseln und sich dort durch die zu Fuß gehenden zu schlängeln. So sehr ist Fahrbahn manchmal Lava.

    Es ist nicht jeden*r Radfahrer*ins Sache, sich den Radfahrstreifen mit Omnibussen zu teilen.

    Besonders dann nicht, wenn sich auch noch Autos auf die Umweltspur "verirren":

    Ein Beispiel aus Wiesbaden, wo die Umweltspur als Radfahrstreifen ausgeschildert ist, der für den Omnibusverkehr freigegeben ist.

    Auf manchen Umweltspuren sind darüber hinaus sogar Taxis zugelassen. Und wenn ich mir dann noch eine Umweltspur auf einer mehrspurigen Straße vorstelle, auf der dann eine weitere Spur für den Autoverkehr existiert, dann frage ich mich schon, warum der Verkehrsraum nicht anders aufgeteilt werden kann, nämlich so, dass keine Autos fahren dürfen. :saint: Auf dem Foto aus Wiesbaden siehst du drei Fahrspuren für den Autoverkehr in der einen Richtung, in die ich fotografiert habe, und eine Umweltspur. Und diese Umweltspur teilen sich Fahrradverkehr und Omnibusverkehr.

    Klar ist das ein Vorteil gegenüber der zuvor gegebenen Situation. Da gab es vier Autospuren und die mussten vom Bus und Radverkehr mitgenutzt werden. Das heißt, man musste im Bus oder auf dem Rad zu vielen Tageszeiten mit im Stau stehen.

    Hast du ein Link zu mapillary oder googlemaps, wo du diese Situation mit dem Pärchen beobachtet hast?

    Ich will hier nicht das Fehlverhalten von Fahrradfahrer*innen schönreden, die sich auf den Gehweg "verirren". Aber es erfordert Fahrradfahrer*innen schon eine gehörige Portion Bereitschaft zum Umdenken ab, sich daran zu gewöhnen, die Radfahrspur mit dem Omnibusverkehr zu teilen. Und wenn dann noch Autos die Umweltspur blockieren, dann wird halt auf den Gehweg ausgewichen und das nächste Mal steigen viele gleich gar nicht mehr erst aufs Rad.

    Die Kritik am unerlaubten "Gehwegradeln" ist richtig, aber wenn es nicht gelingt und/oder zu wenig unternommen wird, die missbräuchliche Nutzung von Umweltspuren zu unterbinden, dann braucht man sich nicht wundern, dass es manche Fahrradfahrer*innen nicht so schlimm finden, unerlaubt auf den Gehweg auszuweichen.

    Breite (zu breite?) Fahrbahn, Mittellinie, Radweg vorhanden, Autos parken neben der Fahrbahn -> soweit eigentlich nichts, was gegen 50 spricht.

    Grundsätzlich halte ich es für möglich, dass auf allen Straßen innerorts Tempo 30 max. angeordnet wird. Zum Beispiel Mainz hat das so gemacht mit der Begründung Umweltschutz.

    In Stuttgart gilt auf vielen Hauptverkehrsstraßen (Foto Charlottenstraße) Tempo 40, ebenfalls wegen Umweltschutz.

    Das Problem:

    Ohne rigide Verkehrskontrollen werden solche Tempolimits oft übertreten.

    Dann wird gerne argumentiert, man müsse doch auch durch eine entsprechende Umgestaltung des Straßenraums deutlich machen, dass Tempo-30 gilt. Sonst dürfe man sich nicht wundern, wenn Tempo 50 gefahren wird.

    Das halte ich für absurd.

    Im Fall der Straße Klotzingmoor könnte man m. E. sofort Tempo 30 anordnen, ohne irgendwelche Umbauten vorzunehmen.

    Im Vergleich zu den zahlreichen vier und sechsspurigen Fahrbahnen in Hamburg ist alleine die Tatsache, dass die Straße Klotzingmoor nur einspurig je Richtung ist, Grund genug Tempo 30 anzuordnen. Außerdem dient sie augenscheinlich als Straße, auf die viele kleinere Wohnstraße münden, vor allem dazu, diesen Autoverkehr aus den Wohngebieten herauszuleiten (hineinzuleiten).

    Aber du hast natürlich recht mit deinem Einwand, dass solche Fragen immer in einem Konglomerat von wenn-dann Beziehungen verstrickt sind. Klar kann die Mittelstreifen-Strichlinie entfernt werden. Die ist vermutlich einem Konstrukt geschuldet, in dem die Straße Klotzingmoor als Hauptverkehrsstraße gilt, auf der grundsätzlich immer Mittelstreifen-Markierungen aufgebracht sein müssen.

    Oder nimm diesen Zebrastreifen auf der Straße Klotzingmoor:

    Google Maps
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    www.google.de

    Sehr wahrscheinlich gilt auch in Hamburg eine Regelung, die vorsieht, dass auf Tempo-30-Straßen keine Zebrastreifen sein dürfen. Jede Wette, dass es viele Fans dieses Zebrastreifens gibt! Auch oder gerade unter den Fußgängern. Und die fänden es blöd, wenn der wegkäme, weil Tempo 30 auf der Straße Klotzingmoor gelten soll.

    Ein Grundübel bei der Beurteilung der Frage, welche maximalen Höchstgeschwindigkeiten gelten sollen, ist meines Erachtens: Es wird so getan, als sei man es dem Autofahrer schuldig, Straßen so zu gestalten, dass der Autofahrer das "Gefühl" hat, er dürfe nicht schneller als Tempo 30 fahren. Dem halte ich entgegen: Wozu haben Autos einen Tachometer? Wozu haben Navis die Funktion, auf das Überschreiten der geltenden Höchstgeschwindigkeiten hinzuweisen? Wozu haben moderne Fahrzeuge einen Intelligenten Geschwindigkeitsassistenten (ISA), der so eingestellt werden kann, dass das Fahrzeug nicht schneller beschleunigt als die angeordneten Tempolimits es vorgeben? Nicht zuletzt: Wozu gibt es Tempolimit-Überwachungsanlagen, die man noch deutlich dichter aufstellen könnte?

    Aber selbst wenn Tempo 30 auf der Straße Klotzingmoor gilt. Ich habe die Straße nur am Wochenende gesehen. Wenn dort zu Hauptverkehrszeiten es zu Autoschlangen kommt, dann rechtfertigt auch das einen eigenen Fahrradweg, auf dem man am Auto-Stau mit dem Fahrrad vorbeifahren kann.

    Wenn eine Verkehrsverwaltung aber die Sache so anpackt, dass sie den Menschen erklärt, wenn wir Tempo 30 auf dieser oder jener Straße statt Tempo 50 anordnen, dann werden wir die noch vorhandenen Fahrradwege und vorhandenen Fußgängerüberwege komplett entfernen, dann ist das ein Freifahrtschein für Nicht-tätig-werden. Dann wird auch der noch vorhandene Hochbordfahrradweg den parkenden Autos und wuchernden Büschen überlassen. Ist ja "nur ein Angebotsradweg". Und rechten Populisten werden das ausnutzen: Die sagen dann, die Stadt lasse die Fahrradwege verlottern.

    Da liegt ja die Krux: Es gibt keine Konsistenz.

    In einer 30-Zone hat nichts was zu suchen, was den Eindruck vermittelt, es könnte ein Radweg sein – weil nämlich überall rechts-vor-links gilt und ein zügiges Vorankommen des Autoverkehrs ausdrücklich unerwünscht ist.

    In der Straße Klotzenmoor gilt Tempo 50, nicht Tempo 30!

    Allerdings ist es eine Straße, bei der ich aus dem Bauchgefühl heraus sagen würde, dass da gut Tempo 30 gelten könnte.

    Aber selbst mal angenommen, man würde sich in der Verkehrsverwaltung und der Politik darauf verständigen, dass für die Straße Klotzenmoor Tempo 30 max. gilt oder sie Teil einer Tempo-30-Zone wird:

    Der Aufschrei der Auto-Besessenen wäre so laut, dass bei Politik und Verwaltung die Schere im Kopf zuschnappt, so was auch nur anzudenken.

    Trotzdem da Tempo 50 gilt, wird von der Verkehrsverwaltung nichts getan, um die vorhanden Fahrradwege auch nur instand zu halten. Die Beschaffenheit der Fahrradwege ist so miserabel, dass man die Blauschilder, die es da mal gab, einfach deshalb entfernt hat, dass die Verwaltung die Fahrradfahrer*innen auf Nachfrage die Fahrbahn empfiehlt, und so jede Menge Ausgaben spart, die zur Pflege der Fahrradwege aufgewendet werden müssten. Zum Beispiel sieht man auf dieser Googlestreetview-Aufnahme, dass der Fahrradweg in der Straße Klotzenmoor im Winter nicht geräumt wird:

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    Was die Konsistenz angeht:

    Es gibt leider nach meiner Beobachtung nur eine Form von Konsistenz: Den Fahrradverkehr (und ÖPNV und Fußverkehr) maximal benachteiligen und ihm nur minimal Raum geben. Den Wünschen der Radfahrer*innen (und ÖPNV und Fußverkehr-Teilnehmenden) hin und wieder mal ein bisschen entgegenkommen, um den Eindruck zu vermitteln, man kümmere sich auch um die Belange dieser Gruppe von Verkehrsteilnehmer*innen. Aber an der absoluten Vorherrschaft des Autoverkehrs nichts ändern.

    Also wird eine der beiden Regelungen gedehnt und geknotet um eine "Vorfahrtsstraße 30" zu erzeugen: In der 30-Zone "ausnahmsweise" doch eine Vorfahrt geschaffen oder die Straße (bei nominell weiter 50) so gebaut, dass jeder mit mehr als zwei Gehirnzellen 30 fährt ("Das beste Tempolimit ist die Angst des Autofahrers vor einer Beule"); samt Radfahrern als "rollenden Bremsschikanen" und geparkten Autos als stationären Hindernissen.

    Wer Auto fährt, hat (von wenigen Ausnahmen, für die der Einsatz eines Autos Sinn macht, z.B. Rettungswagen abgesehen) nicht mehr als zwei Gehirnzellen, sonst würde er kein Auto fahren. Oder er ist von der Autosucht befallen, was eine schlimme Krankheit ist, die weit verbreitet ist.

    Die hohe Zahl der Autosucht-Erkrankten und der große Einfluss der Dealer und Drogenproduzenten, die von dieser Suchterkrankung profitieren, trägt dazu bei, dass Verkehrsräume so gestaltet werden, dass möglichst viele Menschen möglichst ungebremst ihrer Sucht nachgehen können.

    Gibt es denn Beispiele dafür, dass Straßen so gebaut sind, dass der Autoverkehr nicht schneller als 30 fährt, obwohl dort Tempo 50 max. gilt?

    Ich kenne eher Straßen, in denen Tempo 30 gilt, aber trotzdem Tempo 50 gefahren wird.

    Unerscheide bitte zwischen Fahrlässigkeit und Vorsatz bzw. daraus folgend zwischen vernachlässigbarer kleiner und riesiger Wiederholungsgefahr.

    Wo hört die Fahrlässigkeit auf und fängt der Vorsatz, bzw. der bedingte Vorsatz an?

    These 1: Wer immer wieder ungestraft unachtsam die Autotür öffnet und dabei Menschen gefährdet, der rast auch mal mit 100 durch eine geschlossene Ortschaft und denkt sich, das wird schon gut gehen. Das ist kein guter Vorsatz.

    These 2: Bei einer Klimaprotestkundgebung dagegen besteht der Vorsatz darin, auf die Klimagefährdung aufmerksam zu machen, die von einem immer weiter zunehmenden Autoverkehr ausgeht. Und das ist erstmal ein sehr guter Vorsatz, der gar nicht bestraft gehört, sondern im Gegenteil: Klimaprotestkundgebungen bei denen der Straßenverkehr behindert wird, verdienen die volle Unterstützung der Polizei und der Ordnungskräfte.

    Kürzlich bin ich in einer 30er-Zone mit dem Fahrrad an einem Transporter vom Typ VW-Crafter vorbeigefahren. Der Fahrer öffnete ganz vorsichtig nur ein kleines bisschen die Tür, schaute sich dabei nach hinten um und schloss sie sogleich wieder, als er mich sah.

    Da blieb ich stehen, um mich für sein umsichtiges Verhalten zu bedanken und zu loben. Und um ihn darum zu bitten nachmessen zu dürfen, wie weit denn so eine geöffnete Autotür in den Verkehrsraum hineinragt. Weil ich oft ein Maßband dabei habe, war das kein Problem das nachzumessen. Und der Transporter-Fahrer war auch schon neugierig geworden. Ergebnis:

    Beim VW-Crafter ragt die geöffnete Autotür genau 96 cm in den Verkehrsraum hinein, gemessen ab der Karosserie.

    Weil es anscheinend nicht leicht ist, diese Maße eben mal so im Internet zu "ergoogeln", schlage ich diesen Thread als Sammelthread vor, um Maße zu ermitteln, wie weit bei verschiedenen Fahrzeugtypen die geöffnete Tür in den Verkehrsraum hineinragt. Jeweils ab Karosserie gemessen.

    Hintergrund: Mehrmals hatte ich auf Nachfrage bei der Polizei die Auskunft erhalten, ein Sicherheitsabstand von 70 cm zu parkenden Autos reiche für Fahrradfahrer aus. Das kommt mir aber deutlich zu wenig vor.

    Zoom mal im rechten Foto auf die Baumscheibe :rolleyes:

    wer fährt dort? niemand. und das, obwohl kein Auto drauf steht

    Da fährt niemand weil davor und dahinter der Radweg mit parkenden Autos zugestellt ist. Und weil im Herbst keiner das Laub entfernt hat, das sich am Rand der Baumscheibe ansammelt. Im Frühjahr wurzeln dann Pflanzen darin und nach und nach wächst der Radweg zu. Aber nicht deshalb weil der Fahrradverkehr jetzt die Fahrbahn benutzt, sondern weil der Fahrradverkehr mehr und mehr Richtung Gehweg ausweicht weil der ohnehin schon viel zu schmale Fahrradweg immer schmaler wird. Vor allem von parkenen Autos schmaler gemacht wird.

    hat die StVB sich dir gegenüber so geäußert?

    Sprich: ist dieser "sonstige Radweg" nun kein sonstiger Radweg mehr, sondern Teil der Parkplatzfläche?

    Ich habe noch mal auf google-street-view nachgesehen, und dabei dieses Bild gefunden, dass vom street-view-Auto an der Straße Klotzenmoor aufgenommen wurde in Höhe der Bushaltestelle kurz vor der Einmündung in die Borsteler Chaussee und nicht weit von dem Ort, wo ich meine Fotos aufgenommen habe.

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    Im Bereich der Bushaltestelle ist Fahrradfahren auf dem Fahrradweg angeordnet. Und es steht da ein Schild, dass Querparken anordnet. Aus dem geht aber nicht hervor, dass das Querparken auf dem Radweg erfolgen soll. Und für Autos, die keine Riesendickschiffe sind, ist eigentlich auch genug Platz auf dem Grünstreifen und dem Parkstreifen, der einmal zum Längsparken benutzt wurde.

    Das ist ein Problem, weil sich ja offensichtlich ein Teil der Radfahrer auch nicht wohlfühlt, wenn er auf dem Radweg unterwegs ist. Und das sind imho meistens Leute, die heute schon (viel) Radfahren

    Es spräche aber meiner Meinung nach nichts dagegen die Radwegpflicht generell aufzuheben, dann könnten alle nach Gusto fahren und die Gemeinden wären gezwungen deutlich bessere Radwege zu bauen, um die Radfahrer von der Fahrbahn zu locken.

    Ich sehe da vor allem die Gefahr, dass die Gemeinden darin die Chance sehen, nichts mehr für den Unterhalt von nicht benutzungspflichtigen Radwegen zu tun.

    Dabei will ich gar nicht in Abrede stellen, dass der eine oder andere Angebotsfahrradweg aufgegeben werden sollte, um Grünstreifen und/oder Fußwege zu verbreitern. Aber dann bitte immer in Verbindung mit einer klaren und schlüssigen Aufklärungskampagne und nicht einfach so nach Gusto. Oder so wie im Bünteweg in Hannover. Siehe Fotos!

    Weil es Wurzel-bedingte Unebenheiten im Angebotsfahrradweg gab, wurde der an den schlimmsten Stellen gesperrt.

    Und dass auch ja keiner sagen kann, dass auf diese Sperrung nicht hingewiesen wird, hat die Verkehrsverwaltung rund 400 m vorher einen entsprechenden Hinweis angebracht.

    Immerhin im Bünteweg gilt Tempo 30 und weil in der Regel Rechts vor Links gilt, wird auch meist nicht sehr viel schneller gefahren.

    Aber dann wurde die Strecke Umleitungsstrecke für eine Hauptverkehrsstraße.

    Immerhin galt weiter Tempo 30, aber Rechts vor Links wurde aufgehoben und prompt deutlich schneller gefahren als Tempo 30.

    Radfahrer müssen an der fotografierten Stelle mit der Sperrung auf die Fahrbahn wechseln oder absteigen und vorbeischieben. Das ist nicht die Radverkehrsinfrastruktur, die ich mir wünsche. Möglicherweise wollte die Verkehrsverwaltung damit ein Zeichen setzen: Es ist höchste Zeit, den Radverkehr auf die Fahrbahn zu verlegen und dafür den Grünstreifen zu verbreitern. Aber kommt dieser Appell an?

    Die Leute fahren auf allem, was aussieht, wie ein Radweg.

    Das klingt jetzt ein bisschen so, als würdest du das den Leuten vorwerfen.

    Dazu folgendes Beispiel aus Hamburg:

    Ich war zufällig dort, wegen einer Geburtstagsfeier in der nahegelegenen Kleingarten-Kolonie und habe dort unter anderem die beiden Aufnahmen gemacht.

    Die Straße heißt Klotzenmoor.

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    Ich war samstags um die Mittagszeit dort. Da war nicht viel Verkehr auf der Fahrbahn. Aber die Fahrradfahrer*innen, die mir begegnet sind, die fuhren auf dem Radweg oder direkt daneben auf dem Fußweg, wo sie mir als Fußgänger den Raum streitig machten. Sie fuhren allerdings wirklich sehr vorsichtig und langsam, sodass ich als Fußgänger nicht in Gefahr geriet.

    Ich will da auch keinen der Fahrradfahrer*innen einen Vorwurf machen.

    Dafür aber den Autofahrer*innen, die mit ihren Riesen-Dickschiffen quer zur Fahrbahn parken, dabei den Grünstreifen überparken und mit ihrem Auto den Fahrradweg ganz oder teilweise blockieren.

    Und die Verkehrsbehörden schauen dabei untätig zu.

    Der Fahrradweg ist nicht als benutzungspflichtig ausgeschildert.

    Aber es gibt viele Fahrradfahrer*innen, die ihn gerne benutzen. Deshalb sehe ich die Verkehrsbehörden in der Pflicht, diesen Angebotsradweg zu schützen, auch wenn er eigentlich zu schmal ist. Und auch wenn es erlaubt ist, dass Fahrradfahrer*innen die Fahrbahn benutzen. Das heiße ich ausdrücklich gut, dass Fahrradfahrer*innen die Fahrbahn benutzen dürfen. Aber es darf für die Verkehrsverwaltung keine Ausrede sein, den Angebotsradweg für wildes Parken "freizugeben".

    Was das Verwechseln von Gas und Bremse in einer Stresssituation angeht, habe ich das mal live miterlebt. Zum Glück ohne Personenschaden.

    Eine Rentnerin hat beim Ausparken erst Vor- und Rückwärtsgang verwechselt und ist dann statt nach vorne auszuparken rückwärts gegen einen Briefkasten gefahren, woraufhin sie Vollgas gegeben hat bis der Motor starb.

    Die Gefahr einer Fehlbedienung ist beim Auto hoch und es ist mit erheblichen Gefahren für den Fahrer und für andere Verkehrsteilnehmer verbunden.

    Deshalb sind die Gefahren einer Fehlbedienung weiter zu reduzieren!

    ABS zum Beispiel ist heute Vorschrift (auch bei Motorrädern).

    Aber anstatt eine möglichst hohen Sicherheitsstandard zu erreichen, wird bei der Einführung neuer verbindlicher Assistenzsysteme vor allem darauf geschaut, dass der "Fahrspaß" nicht beeinträchtigt werden dürfe.

    Da braucht man dann unfallverursachende Poller mitten auf dem Weg, um zu verhindern , das sie vom MIV illegal benutzt werden


    Wer "sichere Radwege" fordert behauptet damit auch implizit das Radfahren auf der Fahrbahn zu gefährlich ist. Und ignoriert damit die Stand der Unfallforschung.

    Die Poller werden deshalb gebraucht, weil falsch parkende Autos viel zu selten abgeschleppt werden. Würden falsch parkende Autos häufiger abgeschleppt werden, bräuchte es weniger Poller.

    Wer Radwege fordert, der fordert zuallererst mal Radwege. Und es spricht nichts dagegen, dass das sichere Radwege sein sollen.

    Interessant wird es an solchen Stellen wie in Hannover am Steintor. Das steht eine Umgestaltung an, ohne das bereits bestehende Problem, die gemeinsame Nutzung des Platzes von Fuß- und Radverkehr zu lösen.

    Fährt man auf den Platz von der Langen Laube her kommend, dann sieht das so aus:

    Mapillary cookie policy use

    Und nach dem Willen der Platzplaner soll sich daran zukünftig im Prinzip nichts ändern. Immerhin soll wohl die halbrunde Rampe mit ihren Engstellen verschwinden.

    Der ADFC fordert dagegen eine Trennung vor Radverkehrsflächen und Fußgängerflächen.

    "Wie sollen Radfahrer künftig schnell und sicher über den Steintorplatz gelangen? Diese Frage haben die Planer des neuen Steintorplatzes nach Ansicht des Allgemeinen Deutschen Fahrradclubs (ADFC) nicht beantwortet. „Es bedarf einer durchgehenden, gekennzeichneten, erkennbaren und verständlichen Radverkehrsführung zwischen Georgstraße, Langer Laube und Goseriede, möglichst konfliktfrei mit dem Fußverkehr“, sagt Jan Krüger vom ADFC. Radler dürften nicht „irgendwie“ über den Platz geführt werden, wie es die Pläne jetzt nahelegten.

    Nutzer teilen sich Platz

    Tatsächlich bleibt weitgehend unklar, wie Radler nach dem Platzumbau von der Langen Laube bis zur Georgstraße gelangen sollen. Radler und Fußgänger müssten sich den Bereich teilen, heißt es in den Plänen. Das löst Kopfschütteln beim ADFC aus, der darauf hinweist, dass drei Velorouten über den Steintorplatz führen. „Ein Anschluss durch eine Fußgängerzone mit Springbrunnen ist nicht geeignet, die auf den gebündelten Routen zu erwartenden Radverkehrsmengen zu bewältigen“, sagt Krüger."

    HAZ Printausgabe von Freitag, 23.6.23

    Ist das jetzt eine überzogene Forderung vom ADFC? Argumentiert der ADFC an der Stelle nicht genau so, wie gerne Autofahrer argumentieren, die behaupten, der Radverkehr müsste auf einem separaten Hochbordradweg geführt werden, weil es da sicherer sei und die Fahrbahn ohnehin eher was für den schnellen Autoverkehr ist.

    Nach der alten Fassung von § 31b StVZO mussten Scheinwerfer und Schlußleuchten von Fahrrädern noch mitgeführt und bei Bedarf vorgezeigt werden. Der Satz wurde aber mittlerweile gestrichen.

    In dem von Frank999 weiter oben zitierten Artikel über die Polizeikontrollen heißt es ja:

    "Eine junge Mutter auf einem Lastenfahrrad reagiert hingegen gereizt. 20 Euro muss sie bezahlen, weil sie ihr Stecklicht nicht am Lenker befestigt hat. „Ärgerlich“ findet sie das, gerade mit Blick auf die Kontrollzeit bei schönstem Sonnenschein."

    Das würde bedeuten, die Polizei hat doppelt falsch kontrolliert. Das Stecklicht muss nicht stecken und es muss auch nicht mitgeführt werden. ;( Zum Heulen.

    Hat halt den zusätzlichen Vorteil für gewisse Kreise, den Mythos von "Radfahren ist gefährlich" zu bestärken. Tarnflieger bei Dunkelheit ist nämlich der sicherste Weg, sich sogar in der 30-Zone einen Darwin-Award zu erarbeiten.

    Vor allem sorgt die fehlende Grundausstattung in Sachen Beleuchtung dafür, dass der Mythos "Radfahrer sind gefährlich" gestärkt wird.

    Und das ist möglicherweise der eigentliche Grund, warum der Gesetzgeber nicht stärker aktiv wird und eine zuverlässig arbeitende und lange haltbare Fahrradbeleuchtung zur Pflicht macht.

    Und möglicherweise ist auch das Überprüfen der Fahrradbeleuchtung bei Polizei-Aktionen übertrieben.

    Wie viele gefährliche Unfälle mit Radfahrer-Beteiligung entstehen denn tatsächlich dadurch, dass die Fahrradbeleuchtung nicht vorschriftsmäßig arbeitet? Ist das Kontroll-Geschehen angemessen? Oder sollte nicht besser das Rechtsabbiegen von Autofahrern stärker kontrolliert werden?

    Naja, viele Radwege, das ist ja hinreichend bekannt, werden deshalb angelegt, weil damit der schnelle Autoverkehr gefördert wird. Und so lange so viele Menschen in Deutschland das für richtig halten, ist es schwer, daran etwas zu ändern. Das Straßenverkehrsgesetz ist ja ausdrücklich dahingehend angelegt, den Autoverkehr zu fördern.

    Nimm mal zum Beispiel den Bau von Überführungen und Unterführungen für den Autoverkehr, wo Eisenbahnstrecken gekreuzt werden.

    Eigentlich müsste man im Sinne einer Verkehrswende froh sein für jede Schrankenanlage, vor der der Autoverkehr möglichst oft und lange zum Stehen kommt. Gleichzeitig müsste es dort jeweils eine Möglichkeit für den Fahrrad- und Fußverkehr geben, die Eisenbahnstrecke zu unterqueren oder zu überqueren.

    In konkreten Fällen, in denen ich das so vorgeschlagen hatte, hielt sich die Begeisterung in Grenzen, um das mal freundlich zu formulieren.

    Ganz egal ob Fahrradwege sicherer oder nicht ganz so sicher sind wie das Fahrradfahren auf der Fahrbahn, sie werden weiter gebaut werden, so lange es keine echte Verkehrswende weg vom Auto gibt.

    Sobald man Hamburg verlässt und den Landkreis Stade erreicht, gibt es selbstverständlich ein blaues Schild an einem untermaßigen Gehweg auf der linken Straßenseite: Mapillary

    Mal sehen, ob das bald Geschichte ist.

    Die Frage ist halt, was dann kommt. Wenn der Gehweg schon als Nur-Gehweg untermaßig ist, dann muss er entweder verbreitert werden oder er kann als untermaßiger Gehweg weiter fortbestehen. Aber wer geht dann da noch lang? Zur Zweit wird er ja möglicherweise vor allem von Fahrradfahrern benutzt. Wird der Gehweg überhaupt noch gepflegt, wenn sich herausstellt, das da nur noch alle Jubeljahre mal eine Fußgänger ihn benutzt? Oder wächst er nach und nach zu?

    Im Grunde genommen wäre es mir am liebsten, alle Verkehrsteilnehmer benutzen im respektvollen Miteinander die Fahrbahn und niemand muss dort um sein Leben fürchten. Dann wäre die Flächenversiegelung und Natur-Beeinträchtigung auf ein Minimum reduziert. Das würde aber voraussetzen, dass auf Landstraßen ein deutlich niedrigeres generelles Tempolimit gelten müsste als Tempo 100!

    Bis es so weit ist, ist es vermutlich besser, vorhandene untermaßige Gehwege an Landstraßen, auf denen schnell gefahren wird, als untermaßigen Gehweg mit dem Zusatz Radfahrer frei auszuschildern. [Zeichen 239] + [Zusatzzeichen 1022-10]

    Dann ist es eben ein untermaßiger Gehweg, der für den Radverkehr freigegeben ist. Das ist immer noch besser als das, was heute vielfach der Fall ist, nämlich ein untermaßiger Gehweg, der ausgeschildert ist als gemeinsame Fuß- und Radweg. [Zeichen 240]

    Das [Zeichen 260] gilt nach meinem Verständnis für die gesamte Straße und nicht nur einzelne Straßenteile. Im Übrigen wäre es auch überflüssig, weil in §2 steht, dass Fahrzeuge die Fahrbahn nutzen müssen. Kraftfahrzeuge in jedem Fall, während Radfahrer die Möglichkeit haben, auch rechte Radwege oder linksseitige per [Zusatzzeichen 1022-10] gekennzeichnete Radwege zu benutzen. Mit der Piktogrammlösung ist auch die Kennzeichnung gemeinsamer Geh- und Radwege ohne Benutzungspflicht rechtssicher möglich. Ich wäre auch mit der Einführung des rechtsseitig allein stehenden [Zusatzzeichen 1022-10] zufrieden gewesen, wie es z.B. rund um den Flughafen HH-Finkenwerder praktiziert wird. Für alle, die jetzt darauf hinweisen, dass Verkehrszeichen rechts stehen sollen: Ja, es ist dort auch erlaubt, auf der Fahrbahn zu fahren. Da sehe ich allerdings an dieser Stelle keinen Grund dazu.

    Okay, was den ländlichen Raum angeht, bist du vermutlich der erfahrenere Experte. Ich bin zwar selbst im ländlichen Raum aufgewachsen, aber seit mehreren Jahren nicht mehr so häufig dort unterwegs. Aber was die Verwendung von [Zeichen 260] als Ausschilderung für einen straßenbegleitenden Fahrradweg angeht, wie es Fuß e.V. vorschlägt, das kommt auch nach deinen Beobachtungen eher nicht bis gar nicht vor. Finde ich ein bisschen schade, denn das ist vielleicht eine Schwachstelle in der Broschüre.

    Gut dass du das Beispiel mit der Ausschilderung [Zusatzzeichen 1022-10] für die Fahrrad- und Fußwege rund um den Finkenwerder Flughafen ansprichst. Eine entsprechendes Beispiel finde ich nicht bei der Broschüre von Fuß e.V.

    Mischwege erklärt

    Und ich finde es auch problematisch. Das Schild [Zusatzzeichen 1022-10] deutet ja an, dass es sich bei dem Weg um einen Fußweg handelt. Es ist jedenfalls nicht so gedacht, dass es für die Fahrbahn gelten soll, auf der Autos fahren dürfen und mit dem Schild wird dann diese Fahrbahn für den Fahrradverkehr freigegeben. Sondern es ist so gedacht, dass der Weg neben der Straße ein Fußweg ist und dieser Fußweg für den Fahrradverkehr frei gegeben ist. Aber der Fahrradverkehr ist nicht verpflichtet, diesen Weg zu benutzen, sondern darf auch die Fahrbahn benutzen.

    Wenn es aber ein Fußweg ist, der da neben der Straße angelegt wurde, und wenn der von Fahrradfahrern mitbenutzt werden können soll, dann sollte der auch als Fußweg gekennzeichnet sein, nämlich mit [Zeichen 239]+ [Zusatzzeichen 1022-10]. Nur so kann der besonderen Schutzbedürftigkeit der Fußgänger*innen Genüge getan werden. Oder aber es muss der Fuß e.V. Vorschlag umgesetzt werden. Dann darf das [Zeichen 260] Schild natürlich nicht für die ganze Straße gelten, sondern nur für den Seitenweg. Fußgängern ist dann klar, dass sie hier gehen dürfen, aber auch dass sie nicht in gleicher Weise wie auf einem Fußweg bevorrechtigt sind.

    Vielmehr verhält es sich so ähnlich wie auf einem Wirtschaftsweg für Landwirtschaftsverkehr, der mit [Zeichen 260] + "landwirtschaftlicher Verkehr frei" ausgeschildert ist. Beispiel: https://www.stvo2go.de/wp-content/upl…t=ng:webp/ngcb7

    Ich habe die entsprechende Nachricht hier gelesen:

    "Rheinfelden: Verkehrsunfall - Fahrradanhänger mit Säugling überschlägt sich"

    Auch in der Quelle wird erst im Verlauf des Berichtes auf den Unfall-verursachenden Autofahrer hingewiesen.

    Das ist einmal mehr übles Radfahrerbashing nach dem Schema wie kann man sein Kind nur in einen Fahrradanhänger packen anstatt es in einem sicheren 2,5 Tonner Straßenpanzer zu transportieren.

    Habe gerade ein bisschen in der Broschüre geblättert. Zum Thema gemeinsamer Fuß-und Radweg außerhalb geschlossener Ortschaften steht: "Mischwege für unterschiedliche Verkehrsarten sind nur dann zweckmäßig und sicher, wenn sich die Verkehrsstärken vertragen und die jeweiligen Geschwindigkeiten ähnlich sind. Gerade an Landstraßen, auf denen der Autoverkehr bis zu 100 km/h schnell ist, ist ein eigener Verkehrsraum für die Langsamen sinnvoll. Solange die Verkehrsstärken von Fuß- und Radverkehr verträglich bleiben, kann man beiden Verkehrsgruppen einen komfortablen, aber gemeinsamen Weg zur Verfügung stellen.

    Ein solcher gemeinsamer Weg kann für Radfahrer benutzungspflichtig sein. Dann steht dort das blaue Verkehrszeichen 240. Die Benutzung kann auch freiwillig sein, dann wird meist das Verkehrszeichen 260 aufgestellt." [Zeichen 260] Ist das jetzt als Empfehlung zu verstehen, einen gemeinsamen Fuß- und Radweg außerhalb geschlossener Ortschaften mit [Zeichen 260] auszuschildern? Denn allzu oft dürfte das nicht vorkommen, zumindest nicht bei Straßenbegleitenden Fahrradwegen. Oder kommt das doch häufiger vor?