Umsetzung einer EU-Verordnung, die - wenn ich mich recht entsinne - eigentlich erst zum Jahreswechsel 23/24 in Kraft tritt.
Aber vermutlich bezieht sich die VO nicht auf "herstellen", sondern "verkaufen". Und da Tetrapaks (ok, nicht gerade Milch...) durchaus auch mal länger als 2 Wochen im Supermarktregal stehen, fängt man wohl jetzt schon mit der Umstellung an?
Ist H-Milch, die hält länger! (Allerdings auch nur bis 1.9.23) Trotzdem: Wow, super-Info. Vielen Dank! Werde ich bei nächster Gelegenheit verwenden, um die Vorzüge von EU-Regelungen herauszustellen.
Im Ernst: Häufig erlebe ich, dass hinter EU-Regelungen immer nur Unrat gewittert wird. Besonders, wenn die Regelung im Zusammenhang steht mit Umweltschutz gegen gefährliche Autoabgase, wird von vielen "Autoverliebten", die Umweltschutz nicht allzu ernst nehmen, erst mal pauschal vermutet, dass sich solche Vorschriften doch ohnehin nur "die Bürokraten" aus Brüssel ausgedacht hätten und völlig weltfremd seien usw., usw. ...
Da lohnt es sich bei passender Gelegenheit ganz unverfänglich auf Getränkeverpackungs-Deckel zu sprechen zu kommen. Und dass man festgestellt habe, dass die Deckel neuerdings nicht mehr vom Tisch fallen können, oder irgendwo unter anderen Dingen verschwinden. Und man sie immer griffbereit habe, um die Getränkeverpackung wieder zu verschließen.
Und dann: Taa-Taa! Neue EU-Regel! Soll noch einmal einer behaupten, da säßen nur weltfremde Bürokraten. ![]()