... Verkehrsunfälle entspringen weder planvollem Handeln noch übler Absicht.
Da bin ich andere Ansicht: Es ist durchaus von planvollem Handeln zu sprechen, wenn zum Beispiel auf Landstraßen Tempo 100 max. gilt, sofern kein niedrigeres Tempolimit angeordnet ist.
Warum gilt auf Landstraßen nicht Tempo 60 km/h als Höchstgeschwindigkeit?
Der Grund ist ein durchaus planvolles Handeln: Die Autolobby will erreichen, dass möglichst alle Landstraßen so ausgebaut werden sollen, dass es dort gefahrlos möglich ist, Tempo 100 zu fahren. Also zum Beispiel Begradigungen von schlecht einsehbaren Kurven, die Anlage von abseits gelegenen Fahrradwegen. Das Abflachen von Kuppen, der kreuzungsfreie Ausbau von Einmündungen und Abzweigungen usw.
Dabei werden 2 Faktoren übersehen: Auch dort, wo die angesprochenen Maßnahmen (Begradigungen etc.) umgesetzt wurden, kommt es weiter zu Unfällen.
Und:
Viele Landstraßen sind in einem Zustand und haben einen Ausbaustandard, der es absolut nicht erlaubt, Tempo 100 km/h zu fahren. Trotzdem sind vielerorts keine Tempolimits ausgeschildert, weil angenommen wird, dass Autofahrer ja wissen, dass sie unabhängig von geltenden Tempolimits stets verpflichtet sind, eine der Verkehrssituation angemessene Geschwindigkeit zu fahren.
Dabei wird oft von vornherein gar nicht erst in Erwägung gezogen, dass auf Landstraßen stets mit Fahrradfahrer*innen oder Fußgänger*innen zu rechnen ist. Denn schließlich ist auch für diese Verkehrsteilnehmer*innen die Teilnahme am Straßenverkehr (noch?) erlaubt, auch auf Landstraßen, auch dann, wenn es dort keine Fußwege oder Fahrradwege gibt!
Verkehrsunfälle entspringen also oft durchaus planvollem Handeln, allerdings sind das oft sehr unheilvolle Pläne, die sich jedoch hervorragend als "Heilspläne" für die Autofahrerlobby darstellen lassen.