Beiträge von Ullie

    Ist das im Getöse der Diskussion um E-Fuels untergegangen, dass Führerschein Klasse B-Inhaber, die nach 1999 ihren Führerschein gemacht haben, jetzt Autos mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 4,25 t fahren dürfen können sollen?

    Unter anderem t-online berichtete am 17.7.2022 darüber:

    "Wer nach 1999 einen Führerschein der Klasse B gemacht hat und gern mit dem Wohnmobil unterwegs ist, stößt häufig an eine Gewichtsgrenze: 3,5 Tonnen Gewicht sind erlaubt, viele Reisemobile liegen aber knapp darüber – spätestens, wenn es an die Beladung geht.

    Die EU aktualisiert derzeit ihre Führerscheinrichtlinie – und das könnte Erleichterung bringen. Der Autoclub ACE und zahlreiche andere Akteure sprechen sich dafür aus, das Maximalgewicht auf 4,25 Tonnen zu erhöhen – auch mit Verweis auf E-Fahrzeuge, deren Gewicht durch die Akkus schon mehrere Hundert Kilo höher liegt. Ende 2022 soll die Kommission final über die Richtlinie abstimmen."

    Führerschein: Diese Änderungen sind geplant
    Fahren mit 16 statt mit 17, Theorie am PC und eine wichtige Änderung für Wohnmobilfahrer: die geplanten Neuerungen beim…
    www.t-online.de

    Hat die Kommission final darüber abgestimmt?

    Fände ich bedauerlich, denn es bedeutet noch mehr besonders schwere und deshalb besonders wenig nachhaltige Fahrzeuge sind dann unterwegs.

    https://www.berliner-zeitung.de/news/reinicken…obox=1679757368

    Die Fahrradbubble bei Twitter hat sich direkt draufgeworfen mit Kommentaren a la "Bus übersieht Auto und Hand zertrümmert sich" oder "Bus blieb unverletzt" ^^

    Hast du noch mehr Berichte zu dem Unfall gelesen?

    Moderne Fahrzeuge verfügen häufig über einen Türöffnungsassistenten, der genau solche und ähnliche Unfälle verhindern kann, wenn er benutzt wird und eingeschaltet ist.

    Ich befürchte, dass selbst diejenigen Autofahrer, die einen solchen Türöffnungsassistenten in ihrem Fahrzeug eingebaut haben, ihn aus verschiedenen Gründen nicht benutzen.

    Ich wundere mich, dass darüber nichts in dem Artikel berichtet wird. Hast du in anderen Artikeln darüber gelesen?

    "Das sind die Fahrassistenzsysteme, die ab 2022 Pflicht sind und in Neuwagen verbaut werden müssen:

    "Notbremsassistent

    Notfall-Spurhalteassistent

    Geschwindigkeitsassistent

    Notbremslicht

    Unfalldatenspeicher, auch als "ereignisbezogene Datenaufzeichnung (Black-Box)" bekannt

    Müdigkeits- und Aufmerksamkeitswarner

    Rückfahrassistent

    Reifendrucküberwachung und

    Vorrichtung zum Einbau einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre"

    In dem beschriebenen Fall hätte ein entsprechender Assistent die Hand retten können. In anderen Fällen das Leben von Fahrradfahrer*innen.

    Trotzdem gehört der Türöffnungsassistent nicht zum Pflichtprogramm.

    Und leider wird dem Thema Fahrerassistenzsystemen viel zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt. Es sollte zum selbstverständlichen Inhalt von Führerscheinprüfungsfragen werden, dass diese Assistenten in PKW eingebaut sind (dazu oft noch weitere) und wie sie arbeiten.

    Beim großen Streiktag am Montag, 27.3.2023, der Beschäftigten im Öffentlichen Verkehrswesen mit dabei: die FFF-Gruppe in Hannover:

    Aber auch in vielen anderen Städten beteiligten sich FFF-Gruppen an den Kundgebungen.

    Hier ein Link zu einem Interview von sachsen-fernsehen.de mit einem Beitrag aus Leipzig:

    FFF und Verdi am Streikmontag
    Auch die Initiative "Wir fahren zusammen" war am großen Verdi-Streik am Montag beteiligt. "Wir fahren zusammen" bildet die Brücke der FFF und der Gewerkschaft…
    www.sachsen-fernsehen.de

    Ich hatte ja meine Zweifel bezüglich der vom Fahrrad abweichenden Regelungen für dererlei Gefährte schon angemeldet. ;)

    Bei den abweichenden Regeln ging es allerdings um die Frage, ob ein "Elektrotretroller frei" in solchen Fällen aufgehängt werden muss, wo eine Einmündung auf eine Straße erfolgt, auf der Fahrradfahrer in beide Richtungen fahren dürfen, E-Tretrollerfahrer aber nur in eine Richtung fahren dürfen.

    Schwachzocker hatte die Frage aufgeworfen. Ich glaube im Ernst nicht, dass sich ein Elektro-Tretroller-Fahrer darum schert, ob er an einer entsprechenden Ecke (siehe Foto) genau wie Fahrräder links abbiegen darf oder ob er das nicht darf, weil da kein Elektro-Kleinstfahrzeuge frei hängt. Ob er damit was Verbotenes tut und ob das geahndet wird? Kann ich mir eigentlich nicht vorstellen, zumal zum Beispiel Alf berichtet hat, dass bei ihm vor Ort solche Schilder mit Fahrrad frei unter vorgegebene Fahrtrichtung rechts, gar nicht aufgehängt werden.

    Grundsätzlich, das hatte ich oben schon gesagt, ist es allerdings richtig, dass Elektro-Tretroller in der Regel nicht in solchen Abschnitten von Fußgängerzonen fahren dürfen, die für den Radverkehr freigegeben sind.

    Klare Sache? Muss ein Elektrotretrollerfahrer diesen Angebotsfahrradweg nutzen? Ein Fahrradfahrer hat ganz klar die Wahl. Er kann auch die Fahrbahn benutzen, denn der Fahrradweg ist nicht ausgeschildert.

    In §10 der StVO Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) geht es um zulässige Verkehrsflächen für Elektro-Kleinstfahrzeuge. Darin heißt es:

    (1) Innerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Elektrokleinstfahrzeuge nur baulich angelegte Radwege, darunter auch gemeinsame Geh- und Radwege (Zeichen 240 der Anlage 2 zur Straßenverkehrs-Ordnung) und die dem Radverkehr zugeteilte Verkehrsfläche getrennter Rad- und Gehwege (Zeichen 241 der Anlage 2 zur Straßenverkehrs-Ordnung), sowie Radfahrstreifen (Zeichen 237 in Verbindung mit Zeichen 295 der Anlage 2 zur Straßenverkehrs-Ordnung) und Fahrradstraßen (Zeichen 244.1 der Anlage 2 zur Straßenverkehrs-Ordnung) befahren.

    Ich bin kein Jurist. Aber nach meinem laienhaften Verständnis der Materie verstehe ich das so:

    Die Benutzer von Elektro-Tretrollern fühlen sich oft als Fußgänger. Die wenigsten, die ich bisher darauf angesprochen habe, gehen davon aus, dass sie ein Kraftfahrzeug benutzen. Viele gehen davon aus, dass sie wie Fußgänger am Verkehr teilnehmen dürfen. Deswegen wundert es mich auch nicht sonderlich, dass viele Elektro-Tretrollerfahrer wie selbstverständlich und ganz ohne schlechtes Gewissen in Fußgängerzonen fahren oder auf Fußwegen fahren oder einen Hochbordradweg in beide Richtungen auch dann benutzen, wenn er nur für eine Richtung freigegeben ist. Aussage eines Elektro-Tretroller-Fahrers, den ich darauf angesprochen habe: "Ich weiß, dass auf diesem Fahrradweg Fahrräder nur in eine Richtung fahren dürfen. Aber ich bin ja kein Fahrradfahrer. Mit dem Tretroller darf ich in beide Richtungen fahren. Schließlich darf ich ja auch auf dem Fußweg fahren, und da ist es ja egal in welche Richtung man fährt."

    Dieses Verständnis ist leider weit verbreitet. Und ich vermute, es war noch deutlich weiter verbreitet, als vor wenigen Jahren dieser Paragraf der StVO formuliert wurde.

    Dürfen? Ich bin immer davon ausgegangen das E-Scooter u.ä. eKF auch diese, für den Radverkehr fakultativen Wege, nutzen müssen.

    Wenn man davon ausgeht, dass dieser Teil der StVO Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) auf E-Scooter Fahrer*innen hin ausgerichtet ist, die meinen, sie dürften mit ihrem Fahrzeug auf dem Fußweg fahren, dann liest sich der Paragraf so, dass damit verhindert werden soll, dass E-Scooter-Fahrer*innen den Fußweg benutzen.

    Sie dürfen Radwege benutzen, sie dürfen auch Radwege benutzen, die als rein bauliche Radwege angelegt sind. Aber sie dürfen genau wie Fahrradfahrer*innen auch die Fahrbahn benutzen, wenn der baulich angelegte Fahrradweg nicht als Fahrradweg ausgeschildert ist.

    Zumindest hatte ich das bisher immer so aufgefasst.

    Hat denn jemand mal verfolgt, ob bei Verkehrskontrollen Elektro-Tretrollerfahrer, die die Fahrbahn benutzen, obwohl ein nur baulicher Radweg (unausgeschildert) vorhanden ist, darauf aufmerksam gemacht werden, dass sie das nicht dürfen, oder sie dafür ein Bußgeld bezahlen müssen?

    Oder gab es schon Gerichtsurteile, bei denen diese Frage relevant war. Zum Beispiel ein Fall, in dem ein Autofahrer einen Elektro-Tretroller-Fahrer angefahren hat?

    Und wie ist das bei einem Fußweg, der für den Fahrradverkehr freigegeben ist?

    Muss der auch von Elektro-Tretrollerfahrern benutzt werden?

    Ich bin bisher davon ausgegangen, dass Elektrotretrollerfahrer dort nicht fahren dürfen. Genauso wenig wie in Fußgängerzonen. Das bedeutet doch, dass der Gesetzgeber tendenziell davon ausgeht, dass Elektro-Tretroller wie Kraftfahrzeuge zu behandeln sind. Da wäre es ein Widerspruch für Elektro-Tretroller vorzuschreiben, einen nur baulich angelegten Fahrradweg auch dann zu benutzen, wenn er nicht ausgeschildert ist.

    Ein Fußweg mit Radverkehrsfreigabe darf von Elektro-Tretroller-Fahrer*innen nicht benutzt werden

    Dazu müsste zusätzlich der für den Fahrradverkehr freigegeben Fußweg zusätzlich auch für Elektro-Tretroller freigegeben sein.

    Interessanterweise denken tatsächlich einige Fahrradfahrer*innen, dass sie einen Fußweg, der für den Fahrradverkehr freigegeben ist, grundsätzlich immer in beide Richtungen benutzen dürfen.

    Ich vermute, dass das aussperren von E-Rollern aus Fußgängerzonen genauso auf Vermutungen beruht wie deine Vermutung.

    Verkehrsswende heißt nicht nur nicht KFZ bloß durch BEV zu ersetzen, sondern den Leuten Alternativen zu bieten. Das nicht jeder in diesem Land ständig Radl fahren will, scheint durch das Verhalten seit der Erfindung derselbigen wohl gut begründet, auch wenns schade ist.

    E-Roller sind, finde ich, auch wenn ich sie selber nicht nutze, eine gute Alternative. Sind klein, leicht und ganz offensichtlich von fast jedem Intuitiv zu bedienen.

    Dass es mit einem Elektrotretroller schwerer ist, Schrittgeschwindigkeit zu fahren als mit einem Fahrrad ist keine Vermutung, sondern eine Erfahrung, die ich gemacht habe bei der Fahrt mit Elektrotretrollern. Die Fahrzeuge hatten jeweils einen Taster, der sich sehr leicht ganz durchdrücken ließ und eine sehr kurze Distanz hatte zwischen langsamer Fahrt und schneller Fahrt. Leider gab es keine Vorrichtung, die es möglich gemacht hätte, das maximale Tempo auf eine bestimmte Höchstgeschwindigkeit zu reduzieren. Draufdrücken auf den Taster und das Fahrzeug beschleunigt sehr zügig und ist nicht so leicht in einem bestimmten Geschwindigkeitsbereich zu fahren unterhalb der maximal erreichbaren Höchstgeschwindigkeit.

    Eine Geschwindigkeitsanzeige haben Elektrotretroller nach meiner Beobachtung nicht.

    Deine Aussage, "Verkehrsswende heißt nicht nur nicht KFZ bloß durch BEV zu ersetzen, sondern den Leuten Alternativen zu bieten.", hört sich ein bisschen so an, wie die FDP-Propaganda für Autos, die mit E-Fuels fahren soll. Die FDP redet ja an der Stelle gerne von "Technologie-Offenheit". Ein Begriff, mit dem Menschen diffamiert werden sollen, die völlig zu Recht kritisieren, dass Autos mit Verbrennermotoren die notwendige Verkehrswende nicht befördern sondern torpedieren.

    Dennoch: grundsätzlich stimme ich dir zu, es ist wichtig Leuten Alternativen zu bieten, aber das heißt ja nicht, dass ich jeden Unfug gutheißen muss.

    Besonders sinnvoll ist es, möglichst viel Privat-PKW-Verkehr durch geeignete Maßnahmen ganz und gar überflüssig zu machen, denn auch Batteriebetriebene Elektrofahrzeuge (BEV) machen noch keine Verkehrswende.

    Und es heißt auch nicht, dass ich den Benutzer*innen von Kraftfahrzeugen auch wenn es relativ kleine Kraftfahrzeuge sind, wie die Elektrotretroller, sie behandele wie Fahrradfahrer*innen. Ich finde es zum Beispiel auch nicht in Ordnung, dass Elektrotretroller auf sogenannten Angebots-Fahrradwegen benutzt werden dürfen. Denn das sind Fahrradwege, die oft sehr schmal sind. Und bei denen häufig der Fußverkehr sehr dicht neben dem Angebots-Fahrradweg verläuft.

    Ich meine, Zusatzschilder zählen da nicht mit.

    So ist es! Danke!

    In der StVO, §39, Satz 35 steht:

    35 a) Am gleichen Pfosten oder sonst unmittelbar über- oder nebeneinander dürfen nicht mehr als drei Verkehrszeichen angebracht werden; bei Verkehrszeichen für den ruhenden Verkehr kann bei besonderem Bedarf abgewichen werden.

    https://www.stvo.de/strassenverkeh…hen%20Pfosten,1).

    Und weiter unten in Satz 47 steht zu den Zusatzzeichen:

    "47 b) Mehr als zwei Zusatzzeichen sollten an einem Pfosten, auch zu verschiedenen Verkehrszeichen, nicht angebracht werden. Die Zuordnung der Zusatzzeichen zu den Verkehrszeichen muss eindeutig erkennbar sein (§ 39 Abs. 3 Satz 3)."

    Zusatzschilder zählen also schon mit, aber zwei bis drei Verkehrszeichen + maximal zwei Zusatzzeichen sind okay.

    Im übrigen fehlt da nun immer noch das Zusatzzeichen, welches Elektrokleinstfahrzeugen das Linksabbiegen erlaubt.

    An dieser Einmündung auf die Ritter-Brüning-Straße erfolgt gleich zweimal der Hinweis, dass Fahrradfahrer*innen anders als der KFZ-Verkehr auch links abbiegen dürfen.

    Ich vermisse an dieser und anderen vergleichbaren Stellen (siehe Foto) kein E-Roller frei, sodass auch diese Kraftfahrzeuge links abbiegen dürften, wo für andere Kraftfahrzeuge nur Rechtsabbiegen erlaubt ist.

    Möglicherweise wurde sogar absichtlich kein "E-Roller frei" ausgeschildert. Finde ich gut! :saint:

    Was findest du schlimm daran?

    Du beklagst ja selbst die

    zum Himmel stinkende Faulheit

    mancher Verkehrsteilnehmer.

    Und auf wen trifft diese Beschreibung wohl am ehesten zu?

    Richtig: Auf die Benutzer von KFZ, wie zum Beispiel Autos oder Elektro-Tretroller.

    Für den Fuß- und Fahrradverkehr hingegen müssen kurze Wege angeboten und Umwege vermieden werden.

    Schließlich sind aus guten Grund Elektro-Tretroller auch in Fußgängerzonen außen vor. Das gilt in der Regel auch für Fußgängerzonen-Abschnitte, die für den Fahrradverkehr freigegeben sind. Vermutlich hat das auch damit zu tun, dass es Elektroroller-Fahrer*innen schwerer fällt als Fahrradfahrer*innen, mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren.

    Dass es Fridays for Future mit der Verkehrswende Ernst meint, zeigt diese Petition:

    "Verkehrsminister Wissing - treten Sie zurück!"

    Mehr dazu und die Möglichkeit zu unterzeichnen:

    Weil es auch gut zum Thema

    "E-Fuels und EU-weites Verbot von Verbrennungsmaschinen ab 2035"

    passt, habe ich dort den Link zur Petition hin kopiert:

    Auflagenfrei ja, aber trotzdem nicht mit dem Fahrrad zu vergleichen. Angedenk der Hauptnutzer*innen von Krankenfahrstühlen dürfen diese Gefährte in Fußgängerzonen und auf Gehwegen genutzt werden, sofern Schrittgeschwindigkeit eingehalten wird.

    Trotzdem ein interessanter Einwand. Stünde ich mal vor der Entscheidung ein E-Bike zu kaufen, ich würde glatt über einen Krankenfahrstuhl nachdenken, darf der doch idR. im ÖPNV mit an Bord.

    So weit ich weiß dürfen Fahrgäste ihren Krankenfahrstuhl im ÖPNV kostenfrei mitnehmen. Und sie müssen nicht nachweisen, dass sie auf das Fahrzeug angewiesen sind und sie müssen auch keinen Behindertenausweis haben.

    Zweirichtungs-Fahrradwege sind in Hannover bei Fahrradfahrer*innen sehr beliebt.

    Dabei bergen sie nicht unerhebliche Unfallgefahren. Besonders abbiegende Autofahrer stellen eine große Gefahr dar, weil manche nicht erkennen, dass sie beim Abbiegen einen Zweirichtungs-Fahrradweg überfahren. Wenn dann ein*e Fahrradfahrer*in unerwartet aus der Gegenrichtung kommt, dann besteht erhöhte Unfallgefahr.

    Das Foto zeigt die Einmündung der Ohestraße in die Gustav-Bradtke-Allee. Dort fehlte bis vor wenigen Tagen ein Hinweis unter dem blauen Schild mit dem Rechtsabbiegen-Gebot, das erläutert, dass Fahrradfahrer*innen auch links abbiegen dürfen, um auf dem Zweirichtungs-Fahrradweg entgegengesetzt der Fahrtrichtung auf der Fahrbahn zu fahren.

    Die Stadt Hannover hat viele breite Straßen mit mehreren Fahrspuren je Richtung. Besonders breit sind solche mit Stadtbahntrasse in Mittellage, wie die Gustav-Bradtke-Allee auf dem Foto.

    Hier sind Zwei-Richtung-Fahrradwege besonders deshalb attraktiv, weil damit oft Umwege vermieden werden können.

    Freilich: Wirklich erstrebenswert sind Zweirichtungs-Fahrradwege nicht unbedingt. Aber so lange mehrspurige Straßenungetüme und der viel zu hohe Autoverkehrsanteil nicht reduziert werden, haben sie ihre Berechtigung.

    Das fehlende Zusatzschild unter dem Rechtsabbiege-Gebot hatte ich in das Beschwerde- und Anregungen-Formular der Stadtverwaltung auf hannover.de eingetragen. Und nur wenige Wochen später hing das Schild.

    Das hier ist der Link zum Beschwerde- und Anregungen-Formular der Stadtverwaltung.

    Hier gibts Hinweise zu dem Formular:

    Ideen und Beschwerden | Bürger-Service in der Landeshauptstadt Hannover | Bürger-Service | Leben in der Region Hannover

    Und das ist der link direkt zum Formular:

    Ideen und Beschwerden

    Es ist dort auch möglich, Fotos hochzuladen, die die Problemstelle zeigen!

    Gerhart
    21. März 2023 um 20:38

    Du hattest in dem Beitrag geschrieben, dass es absehbar kaum noch Tankstellen geben werde.

    Allerdings würden weiterhin LKW mit herkömmlichem Kraftstoff fahren.

    Das "Verbrenneraus" gilt ja nur für PKW.

    Jetzt weiß ich nicht, wieviel Betrieb an den Tankstellen durch LKW-Verkehr erzeugt wird.

    Aber da kommt sicher einiges zusammen. Und auch die PKW-Fahrer*innen, die ihren alten PKW weiter fahren, werden weiterhin tanken.

    Und wenn ich mir dann noch anschaue, wieviele Fahrzeuge heute schon mit einem H-Kennzeichen rumfahren.

    Du hast da was durcheinander bekommen. Der "globale Süden" produziert die E-Fuels und verkauft sie dann nach Deutschland, damit ein paar reiche Egozentriker weiter mit ihren Drecksschleudern protzen können.

    Wenn es nur darum ginge! Die FDP-Initiative für Privat-PKW, die mit Verbrennermotoren betrieben und angeblich ausschließlich mit E-Fuels betankt werden sollen, zielt auf was anderes ab: Die FDP will Wähler mit dem Versprechen gewinnen: "Alles soll so bleiben wie es ist. Es gibt keinen Grund irgendwas zu ändern."

    Zugegeben, diejenigen Parteien und Politiker, die E-Autos für Alle in Aussicht stellen, handeln auch nur geringfügig weniger gewissens- und verantwortungslos, denn für Autoverkehr in Form von privatem Autoverkehr, wie er im heute üblichen Sinn verstanden wird, ist in Zukunft kein Platz mehr.

    Die e-fuel-Kampagne der FDP erinnert sehr an die FDP-Kampagne gegen die EU-Regelung, dass herkömmliche "Glühbirnen" nicht mehr verkauft werden durften. Siehe zum Beispiel hier:

    "Ab morgen dürfen herkömmliche 60-Watt-Glühbirnen nicht mehr verkauft werden. Der umweltpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Gero Hocker, bezeichnet die Regelung als Schildbürgerstreich.

    „Hier wird nicht auf die Souveränität der Konsumenten gesetzt, sondern auf Verbote.“ Hocker fragt: „Wie konnten sich Autos und CDs jemals durchsetzen, wo doch zuvor niemand Kutschen und Schallplatten verboten hatte?“"

    regional heute vom 31.8.2011

    Es werden von der FDP mit solchen Kampagnen gleichzeitig zwei typische Vorurteile bedient, die bei vielen Wählern weit verbreitet sind:

    1. Veränderung setzen viele Wähler damit gleich, dass sich etwas verschlechtert.

    Und: 2. Alles was von "denen da oben" kommt kann ja nicht gut sein, denn "die da oben" haben ohnehin immer nur ihren eigenen Vorteil im Sinn.

    Edit: Wir hatten hier ja schonmal eine ähnliche Diskussion. Ich betrachte Fahrzeuge, die sich in Geschwindigkeit, Platzbedarf und Eigengewicht nicht wesentlich von marktverfügbaren Bio-Bikes unterscheidenm, pragmatisch als dem Fahrrad so ähnlich, dass ich eine rechtliche Sonderstellung für unnötig halte.

    "Leistungsstarke "Senioren"-Scooter mit 12 km/h und 15 km/h meistern auch Spazierwege in der freien Natur, sind aber keine Geländefahrzeuge. Aber manche von ihnen fast ein kleines Auto! Wie Kabinen Elektromobile mit Dach, abschließbaren Türen und Scheibenwischern. Nehmen Sie sich die Freiheit, auch bei Wind und Wetter trocken unterwegs zu sein. Schon 15 km/h Kabinenfahrzeuge haben alles, was ein richtiges Auto hat, bis zu Parksensoren und Heizung - aber sein Fahrer keinen Führerschein. Apropos Fahrerlaubnis ...

    Elektromobile (einsitzig) bis max. 15 km/h haben eine Einstufung als Krankenfahrstuhl: immer führerscheinfrei"

    Die einzige Hürde ist die Versicherungspflicht und die finde ich absolut berechtigt.

    Für motorisierte Krankenfahrstühle mit einer Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h entfällt allerdings auch die Versicherungspflicht. Du setzt ja selbst die Geschwindigkeit eines Bio-Bikes mit 10 km/h -30km/h an. RE: Neue Regelungen für S-Pedelecs

    Nimm die von dir genannte untere Grenze also 10 km/h. Da sind 6 km/h gar nicht so weit weg von. Und diese Fahrzeuge, die ausschließlich mit Motorkraft bewegt werden, sind auflagenfrei, ganz wie von dir gewünscht.

    Womit fährt denn dann aber der globale Süden? Mit chinesischen Elektroautos?

    Nein, zumindest dann nicht, wenn es gelingt eine rationale und auf Prinzipien der Nachhaltigkeit ausgerichtete Entwicklung zu initiieren.

    Denn das würde bedeuten, dass der ÖPNV zum zentralen Mobilitätssystem wird. Für Autoverkehr in Form von privatem Autoverkehr, wie er im heute üblichen Sinn verstanden wird, ist in Zukunft kein Platz mehr.

    Und der Nah-und Fernverkehr findet auf Schienen statt. Seit über hundert Jahren vielfach bewährt, ebenso wie die ebenfalls seit mehr als hundert Jahren bewährten O-Busse. Im Nahverkehr mögen außerdem auch Batterie E-Busse eine Rolle spielen und die können gerne auch aus China kommen.

    Die Elektrobusflotte der Deutsche-Bahn-Tochter Autokraft wächst um 22 Neuzugänge, die ab Februar nach und nach in den Niederlassungen Bad Segeberg, St. Peter Ording, Heide/Meldorf und Eutin auf Linie gehen sollen. Bei den Fahrzeugen handelt es sich ausschließlich um Elektro-Solos des chinesischen Herstellers BYD.

    busplaner.de vom 24.01.2023

    DB-Tochter Autokraft: Elektrobusflotte in Schleswig-Holstein wächst weiter
    Die 22 Stromer-Neuzugänge des chinesischen Herstellers BYD sollen ab Februar sukzessive in den Regelbetrieb aufgenommen werden und sind dann in den Bad…
    www.busplaner.de

    Das [Zeichen 250] sperrt doch die ganze Straße für Radfahrer. Was soll daran gelungen sein? [Zeichen 260] war nicht im Vorrat?

    Ist das so? Ist nicht der Bürgersteig ein baulich von der Fahrbahn abgetrennter Bauteil der Straße?

    Die Baustellenabsperrung und damit der Bereich, der nicht von Fahrzeugen befahren werden soll (und auch nicht zu Fuß begangen) werden soll, ist die Fahrbahn und der Bürgersteig auf der einen Seite der gesperrten Fahrbahn.

    Wenn die Baustellenabsperrung offen steht, weil z. B. gerade ein LKW die Baustelle verlassen hat und vergessen hat, die Absperrung zu schließen, dann könnte ein [Zeichen 260] den falschen Eindruck erzeugen, man dürfe dort mit dem Fahrrad durchfahren.

    Fahren darf die E-Scooter jede(r) ab 14 Jahren, eine Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich.

    Ich vermute, dass diese Geräte von den meisten eher als Spielzeug denn als ernstzunehmendes Fahrzeug gewertet werden, um dessen Betrieb es nun wirklich kein großes Bohei gemacht werden braucht. Die Ansicht finde ich auch selbst gar nicht so abwegig. Warum nicht alles, was bauartbedingt durch einen Motorantrieb max. 25 km/h fahren kann, einfach rechtlich dem Fahrrad gleichstellen? Die Versicherung wäre dann in den meisten Fällen über die Privathaftpflicht abgedeckt und ggf. könnte eine Typenzulassung als "Fahrradäquivalent" Bedingung für den Betrieb eines solchen Gerätes sein.

    Da bin ich aber ganz entschieden dagegen!

    Der psychologische "Trick" bei der Fahrt mit einem KFZ besteht darin, dass du mit einem minimalen Kraftaufwand eine sehr große Beschleunigung erzeugst. So was wirkt unbemerkt auf die Psyche, die immer auch, immer noch von Jahrtausenden alten Jagd-Instinkten bestimmt wird.

    Siehe zum Beispiel dieses Interview mit dem Verkehrswissenschaftler Hermann Knoflacher:

    "Unser Problem ist der aufrechte Gang. Wir benötigen verhältnismäßig viel Muskel- und Steuerungsenergie zur Stabilisierung unseres Körpers. Denken Sie nur an die Bewegungsschwierigkeiten unter Alkoholeinfluss. Im Auto hingegen verbrauchen wir nur ein Sechstel unserer Körperenergie und haben außerdem den Eindruck, wahnsinnig schnell und stark zu sein. Das ist eine wichtige Komponente."

    Verkehr - Hermann Knoflacher - "Autofahren ist schlimmer als Drogensucht!"
    Wiener Zeitung:Herr Professor Knoflacher, wie würden Sie als Verkehrsexperte Mobilität definieren? Hermann Knoflacher: Üblicherweise wird unter Mobilität...
    www.wienerzeitung.at

    Wiener Zeitung vom 6.7.2007

    Außer für bestimmte Formen von Bewegungseinschränkungen (elektrische Krankenfahrstühle) sollten eigentlich gar keine KFZ für den privaten Gebrauch zugelassen sein. Und für den nicht privaten Gebrauch sollten strenge Limitierungen gelten. Was du da vorschlägst, ist das genaue Gegenteil.

    Beim Fahrrad (und beim Pedelec) kommt die Notwendigkeit der eigenen Kraftanstrengung dazu. Leider ist dieser Aspekt mit der eigenen Kraftanstrengung bei manchen Pedelec-Typen so minimal, dass ich auch da engere Grenzen setzen würde. Alles, was Motor hat und auf Knopf-, Tasten- oder Pedaldruck losfahren kann, muss führerscheinpflichtig sein. Und der Führerscheinerwerb muss zusätzlich zu den Kenntnissen der Verkehrsregeln den Erwerb von psychologischem Wissen beinhalten.

    "E-Fuels:

    Wissing schmiedet mit EU-Staaten Allianz gegen Verbrenner-Aus

    Italien, Polen, Tschechien und Deutschland sehen in der Debatte um das Aus des Verbrennungsmotors ab 2035 die EU-Kommission am Zug. Sie können den Ausstieg blockieren."

    Zeit vom 13.3.23

    Bei der Suche nach politischen Verbündeten ist Wissing nicht wählerisch.

    Die Brüder Italiens, die Partei der italienischen Ministerpräsidentin Meloni ist zutiefst antiliberal, was sich nicht zuletzt in ihrer Kampagne gegen Homosexuelle zeigt.

    Und auch die polnische Regierungspartei PIS fällt immer wieder auf mit ihrer antidemokratischen und antiliberalen Haltung:

    "PiS-Politiker hetzen in regelmäßigen Abständen gegen Schwule oder Lesben, indem sie Homosexualität mit Kindesmissbrauch gleichsetzen."

    Welt vom 11.10.19

    Aber wenn es darum geht, das längst beschlossene Verbrenner-Aus für PKW-Motoren auszutricksen, indem scheinheilig behauptet wird, es ginge lediglich darum, Fahrzeugmotoren in PKWs zu ermöglichen, die angeblich ausschließlich mit E-Fuels betankt werden sollen, kennt die FDP keine Grenzen bei der Wahl ihrer Verbündeten. Tatsächlich geht es der FDP darum, dass alles so bleiben soll, wie es ist. Wer will schließlich dann irgendwann garantieren, dass die E-Fuel-Verbrennermotoren nicht wieder mit konventionellem Sprit betankt werden?

    Der Verkehr ist immer nur der Autoverkehr.

    In München auch ein Problem.

    Nur ein Beispiel:

    Fahrer sagte, er wolle keinen Stau verursachen...

    Hast du den Fahrer denn mal darauf angesprochen, dass er sich für mehr Lieferstellplätze starkmachen könnte anstelle der offensichtlich vorhandenen Dauerstellplätze, sodass er die Dauerstellplätze nutzen kann, die auf deinem Foto von dem silbernen PKW und dem weißen Kleintransporter belegt sind?